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Der Zweck der Ehrenstrafe

Historische Entwicklung bis zum RStGB

Title: Der Zweck der Ehrenstrafe

Seminar Paper , 2011 , 43 Pages , Grade: 15

Autor:in: Nikolas Smirra (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Die Auseinandersetzung mit der Thematik des Zwecks der Ehrenstrafe in ihrem geschichtlichen Wandel steht im Ausgangspunkt vor einem definitorischen Problem: Beide Elemente des Untersuchungsgegenstandes – Ehre und Strafe – sind nicht eindeutig und begrifflich unbeständig. Sie lassen sich für den relevanten Betrachtungszeitraum nicht einheitlich bestimmen. Erst recht gilt dies für die Vermengung beider Bestandteile. Terminologisch werden in der juristischen und historischen Literatur teilweise weite Spektren anwendbarer Sanktionen mit umfangreichen Arsenalen an (Rechts-) Folgen unter den Begriff der „Ehrenstrafen“ subsumiert. Andererseits werden nur sehr limitierte Maßnahmen mit detaillierten Voraussetzungen und Folgen unter diesen Begriff gefasst. Vor allem die historische Dynamik der Begrifflichkeiten macht es erforderlich, vorab den Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit festzulegen. Dies geschieht im ersten Abschnitt (I.1.).

Sodann werden als theoretische Basis der Darstellung die unterschiedlichen Strafzwecktheorien dargestellt(I.2.).

Auch wenn die Ehrenstrafen des antiken Roms, früher germanischer Gesellschaften und des deutschen Mittelalters nicht den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit bilden sollen, so können diese dennoch nicht vollständig ausgeklammert werden. Denn um die mit der Aufklärung einsetzende Entwicklung nachvollziehen zu können, sollten auch die Ursprünge der Ehrenstrafe bekannt sein. Metaphorisch gesprochen ist es nämlich schwer einen Weg zu beschreiben ohne den Ausgangspunkt zu kennen. Folglich finden diese Epochen quasi als „historischer Teil“ eines insgesamt historischen Werkes Berücksichtigung (II.).

Erst im Anschluss daran werden die Auswirkungen der Aufklärungsphilosophie (III.) und die Entwicklung der Ehrenstrafe im 19. Jahrhundert (IV.) dargestellt. Hierbei werden unterschiedlichste Aspekte berücksichtigt. Denn es existieren keine verbindlichen Quellen, anhand welcher die alleinige Gültigkeit und das Vorherrschen bestimmter Strafzwecke festgelegt werden könnten. Vielmehr müssen aus den Werken einflussreicher Rechtstheoretiker und Philosophen, der Rechtspraxis sowie geltenden Gesetzeswerken Rückschlüsse gezogen werden. Nur dann kann ein einheitliches Bild der geltenden Strafzwecklehre gewonnen werden. Dabei kann schon einmal vorweg genommen werden, dass zwischen den theoretischen Überlegungen und ihren kontemporären Gesetzen meist keine Kongruenz herrschte.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I.Einleitung

1.Untersuchungsgegenstand

a.Subsumtion des Strafbegriffs

b.Ehre als Anknüpfungspunkt der Strafe

2.Strafzwecke – generelle Vereinbarkeit mit der Ehrenstrafe?

a.Absolute Theorien

b.Relative Theorien

(i)Generalprävention

(ii)Spezialprävention

II.Zweck der Ehrenstrafe bis zur Aufklärung

1.Römisches Recht

2.Germanisches Recht

3.Mittelalterliche Ehrenstrafen

4.Naturrechtliche Theorien

III.Auswirkungen der Aufklärung

1.Gewandelte Vorstellung der Ehre

2.Straftheorie der Aufklärung

3.Ehrenstrafe in der Praxis

a.Codex Iuris Bavarici Criminalis und Theresiana

b.Josephina

c.ALR

IV.Ehrenstrafen im 19. Jahrhundert

1.Entwicklung der Straftheorie

2.Ehrenstrafen in der Praxis

a.Bayerisches Strafgesetzbuch

b.RStGB

V.Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht den Zweck von Ehrenstrafen in ihrem geschichtlichen Wandel bis zum Erlass des Reichsstrafgesetzbuches (RStGB). Das primäre Ziel ist es, die theoretische Vereinbarkeit von Ehrenstrafen mit den jeweiligen Strafzwecklehren – von der Antike bis zur Aufklärung und dem 19. Jahrhundert – zu analysieren und dabei die Diskrepanz zwischen Straftheorie und Rechtspraxis aufzuzeigen.

  • Begriffsbestimmung und historische Dynamik von Ehre und Strafe
  • Entwicklung und Wandel der verschiedenen Strafzwecktheorien
  • Rolle der Aufklärungsphilosophie bei der Transformation von Ehrenstrafen
  • Analyse der Ehrenstrafen in ausgewählten historischen Kodifikationen (u.a. Carolina, Josephina, ALR, RStGB)

Auszug aus dem Buch

1. Untersuchungsgegenstand

Um den Untersuchungsgegenstand „Ehrenstrafe“ festlegen zu können, müssen dessen beide Elemente bestimmt werden:

a. Subsumtion des Strafbegriffs

Was ist unter den Strafbegriff zu fassen? Gerade in Bezug auf die Ehrenstrafe weist diese auf den ersten Blick banale Frage Probleme auf, da die Subsumtion einiger Merkmale gängiger Strafdefinitionen Probleme birgt. Prägendstes Element der Strafe ist die retrospektive Beantwortung eines Fehlverhaltens. Sie ist also eine Kontradiktion gegen das Sein-dürfen der Tat. Dies alleine vermag es aber noch nicht den Begriff hinreichend zu definieren. Die heute herrschende Auffassung geht von einem Übel aus, dass einer Person in einem bestimmten allgemein-öffentlichen, staatlich betriebenen, formalisierten Verfahren bei Verletzung einer rechtlichen Regel gewollt zugefügt wird, sowie der Regelverstoß dieser Person mißbilligend zuzurechnen ist. Nach diesem Verständnis wird also ein Subordinationsverhältnis vorausgesetzt. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Strafverhängung als auch deren Vollzug. Der Strafbegriff verlangt also eine Übelszufügung durch eine übergeordnete Instanz. Hierin liegt der entscheidende Unterschied zwischen einer formal legitimen Antwort auf ein Vergehen und einem lediglichen Racheakt unter gleichgestellten Individuen.

Zusammenfassung der Kapitel

I.Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die definitorischen Schwierigkeiten der Begriffe Ehre und Strafe und legt den Untersuchungsrahmen fest, der von der Antike bis zum 19. Jahrhundert reicht.

II.Zweck der Ehrenstrafe bis zur Aufklärung: Dieses Kapitel analysiert die Funktion von Ehrenstrafen im römischen, germanischen und mittelalterlichen Recht sowie unter naturrechtlichen Aspekten.

III.Auswirkungen der Aufklärung: Hier werden die philosophischen Veränderungen durch die Aufklärung, insbesondere der Wandel des Ehrbegriffs und der Straftheorien, auf die Rechtspraxis untersucht.

IV.Ehrenstrafen im 19. Jahrhundert: Das Kapitel widmet sich der Fortentwicklung der Straftheorien durch Denker wie Kant und Feuerbach sowie deren Umsetzung im bayerischen Strafgesetzbuch und im RStGB.

V.Fazit: Das Fazit fasst die rückläufige Tendenz der Ehrenstrafen zusammen und resümiert, dass ihnen historisch kein einheitlicher Zweck zugeschrieben werden konnte.

Schlüsselwörter

Ehrenstrafe, Strafzweck, Aufklärung, Rechtsgeschichte, Vergeltung, Prävention, Resozialisierung, RStGB, Straftheorie, Menschenehre, Infamie, Schandstrafe, Statusminderung, Rechtsphilosophie, Naturrecht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der historischen Entwicklung und dem Wandel des Zwecks von Ehrenstrafen, beginnend bei antiken Ansätzen bis hin zum Reichsstrafgesetzbuch von 1871.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Themen sind die theoretische Herleitung von Strafzwecken, die unterschiedlichen Ehrbegriffe in verschiedenen Epochen sowie die Anwendung demütigender oder statusmindernder Sanktionen in der Rechtspraxis.

Was ist die primäre Forschungsfrage der Arbeit?

Die Arbeit fragt nach der generellen Vereinbarkeit der Ehrenstrafe mit den jeweiligen dominanten Strafzwecklehren und untersucht, wie sich die theoretischen Vorstellungen gegenüber der praktischen Anwendung verhielten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtshistorische Untersuchung, die straftheoretische Schriften von Philosophen und Juristen sowie zeitgenössische Gesetzestexte analysiert und in Beziehung setzt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Epochen (Antike, Mittelalter, Aufklärung und 19. Jahrhundert) und analysiert jeweils das Zusammenspiel von Strafzweck und praktischer Ausgestaltung der Ehrenstrafe.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Ehrenstrafe, Strafzweck, Aufklärung, Rechtsgeschichte, Vergeltung, Prävention und Resozialisierung.

Wie bewerten die Aufklärer die Ehrenstrafe?

Die Aufklärer standen der Ehrenstrafe zwiegespalten gegenüber: Während sie aufgrund der Verletzung der Menschenwürde kritisiert wurde, sahen viele Theoretiker in ihr dennoch ein nützliches Mittel der Verbrechensprävention, sofern sie sich auf soziale Statusrechte beschränkte.

Welchen Einfluss hatte Paul Johann Anselm von Feuerbach auf die Entwicklung?

Feuerbach war ein maßgeblicher Theoretiker, dessen generalpräventiver Ansatz das bayerische Strafgesetzbuch von 1813 prägte und einen wichtigen Versuch darstellte, staatliche Strafen rational zu legitimieren, ohne den Einzelnen unangemessen zu instrumentalisieren.

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Details

Title
Der Zweck der Ehrenstrafe
Subtitle
Historische Entwicklung bis zum RStGB
College
University of Regensburg
Grade
15
Author
Nikolas Smirra (Author)
Publication Year
2011
Pages
43
Catalog Number
V263554
ISBN (eBook)
9783656523178
ISBN (Book)
9783656525660
Language
German
Tags
Ehrenstrafe Strafzweck RStGB Rechtsphilosophie Codex Iuris Bavarici Criminalis Theresiana Josephina ALR Bayerisches Strafgesetzbuch Rechtsgeschichte
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Nikolas Smirra (Author), 2011, Der Zweck der Ehrenstrafe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263554
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