John Rawls „Gerechtigkeit als Fairness“. Soziale Gerechtigkeit des GKV-Finanzierungsgesetzes


Bachelorarbeit, 2011

60 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung
1.1 Persönliche Beweggründe für die Themenauswahl
1.2 Zentrale Fragestellung und Akteursbeispiele für Verdienstverhältnisse
1.3 Kurze inhaltliche Einführung in die Thematik

2. Begründungen für eine Reform im Gesundheitswesen -Demographischer Wandel und konjunkturelle Schwankungen
2.1 Die Aktuelle Situation aus Sicht des Gesetzgebers
2.2 Auswirkungen des Demographischen Wandels auf das Gesundheitswesen
2.3 Auswirkungen konjunktureller Schwankungen im Zuge der Finanzmarktkrise auf das Gesundheitswesen

3. Beschreibung des GKV-Finanzierungsgesetzes
3.1 Die Erhöhung des Beitragssatzes
3.2 Die Aufhebung der paritätischen Finanzierung
3.3 Die Einführung von einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen
3.4 Der Sozialausgleich

4. John Rawls Theorie der Gerechtigkeit - „Gerechtigkeit als Fairness“
4.1 Vertragstheorien
4.2 „Gerechtigkeit als Fairness
4.2.1 Die Bedeutung der Gerechtigkeit für den Rawls´sche Gesellschaftsbegriff
4.2.2 Das Bedürfnis nach Gerechtigkeit
4.3 Der Rawl´sche Urzustand
4.3.1 Der Grundgedanke des Urzustandes
4.3.2 Der Mensch im Urzustand
4.3.3„Schleier des Nichtwissens“
4.4 Die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit
4.4.1 Freiheits-, Gleichheits-, und Differenzprinzip
4.4.2 Voraussetzung
4.5 Prinzipienwahl, Differenzprinzip, Entscheidungsverhalten und Maximin-Regel

5. Bewertung des GKV-Finanzierungsgesetzes in Bezug auf John Rawls Theorie der Gerechtigkeit - „Gerechtigkeit als Fairness“ unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit
5.1 Gedankenexperiment 1: Bewertung der Notwenigkeit einer Gesundheitsreform
5.2 Gedankenexperiment 2: Bewertung bestimmter Aspekte des GKV-FinG
5.3 Gedankenexperiment 3: Bewertung der Auswirkungen des GKV-FinG für bestimmte Akteursbeispiele:

6. Fazit
6.1 Fazit - Gedankenexperiment
6.2 Fazit - Gedankenexperiment
6.3 Fazit - Gedankenexperiment
6.4 Gesamtbeurteilung des GKV-Finanzierungsgesetzes

7. Schlusswort

8. Literaturverzeichnis
8.1 Literaturquellen
8.2 Internetquellen

1. Einleitung

1.1 Persönliche Beweggründe für die Themenauswahl

Während der vorletzten Sommersemesterferien habe ich im Rahmen meines Studiums der Sozialwissenschaften ein dreimonatiges Praktikum im Büro der Bundestagsabgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE.) absolviert. Frau Vogler ist unter anderem stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit. Daher habe ich mich mit den parlamentarischen Initiativen der jeweiligen Parteien im Bereich der Gesundheit- insbesondere dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) - intensiver auseinandergesetzt, wodurch mein Interesse diesbezüglich geweckt wurde. Da ich denke, dass diesem Politikbereich, gemessen an der immensen gesellschaftlichen Bedeutung, zu wenig Beachtung geschenkt wird, habe ich mich entschieden, dieses Gesetz unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit zu bewerten. Während die Gerechtigkeitsfrage und die daraus resultierende Diskussion im Bereich der Sozialpolitik zu Recht fast permanent in der Öffentlichkeit thematisiert werden, wird diesen - dabei handelt es sich um meine persönliche Einschätzung - im Bereich der Gesundheitspolitik eher wenig Beachtung geschenkt.

Das GKV-Finanzierungsgesetz stellt die größte und bedeutsamste Reform im Gesundheitssystem der vergangenen Dekaden dar und hat folglich enorme Auswirkungen für einen Großteil der Menschen in der BRD. Ich möchte in meiner Bachelorarbeit die die Frage nach der Notwendigkeit einer Gesundheitsreform, das Gesetz als solches und dessen Auswirkung auf drei typische Verdienstverhältnisse - Gering-, Mittel-, und Gutverdienende - beurteilen.

1.2 Zentrale Fragestellung und Akteursbeispiele für Verdienstverhältnisse

Wie ist das GKV-Finanzierungsgesetzes in Bezug auf die Gerechtigkeitskonzeption „Gerechtigkeit als Fairness“ von John Rawls unter dem Aspekt der Sozialen Gerechtigkeit unter folgenden Aspekten zu bewerten:

(a) die Notwenigkeit einer Gesundheitsreform
(b) das GKV-FinG als solches
(c) die Auswirkungen des GKV-FinG für folgende Akteure:

1. ein Friseur mit einem Bruttogehalt von 750 Euro
2. eine Chemietechnikerin mit einem Bruttogehalt von 2500 Euro
3. ein Bundestagsabgeordneter mit einem Bruttogehalt von 7.650 Euro.

1.3 Kurze inhaltliche Einführung in die Thematik

Ziel meiner Bachelorarbeit ist eine umfassende Bewertung des GKVFinanzierungsgesetzes in Bezug auf die Gerechtigkeitskonzeption „Gerechtigkeit als Fairness“ von John Rawls unter dem Aspekt der Sozialen Gerechtigkeit. Zunächst werde ich im deskriptiven Teil meiner Arbeit auf neutraler Basis das GKVFinanzierungsgesetz beschreiben. Dabei werde ich zu Beginn zusätzlich auf die Frage der Notwenigkeit einer Gesundheitsreform eingehen.

Da dieses Gesetz zu umfassend ist, um jeden einzelnen Aspekt in dieser Arbeit zu behandelt, möchte ich mich auf folgende fünf zentrale Aspekte beschränken:

(a) die Erhöhung des Beitragssatzes von 14,9% auf 15,5%
(b) die Aufhebung der paritätischen Finanzierung
(c) die Einführung von einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen
(d) der Sozialausgleich

Im Anschluss möchte ich die Gerechtigkeitskonzeption von John Rawls vorstellen und die wichtigsten Gesichtspunkte herausstellen.

Im zweiten Teil dieser Bachelorarbeit möchte ich anhand drei Gedankenexperimente die Gerechtigkeitskonzeption von Rawls auf die zuvor beschriebenen Aspekte des GKV- FinG anwenden. Wie dies im Einzelnen geschehen soll, werde ich an späterer Stelle genauer erläutern.

Im ersten Gedankenexperiment soll die Notwendigkeit einer Gesundheitsreform überprüft werden. Das zweite Gedankenexperiment befasst sich mit den bereits genannten Aspekten des GKV-FinG. Dabei werde ich unter Anderem die Stellungnahmen der verschiedenen Interessenverbände mit einfließen lassen. In einem dritten Gedankenexperiment erfolgt dann die Bewertung der Auswirkungen des GKV- FinG für die jeweiligen Akteure. Diese werden in einem ersten Schritt herausgearbeitet und in einem zweiten Schritt auf Grundlage der Gerechtigkeitskonzeption von John Rawls beurteilt.

Dabei sollen drei gesellschaftstypische Musterbeispiele für Verdienstverhältnisse herangezogen werden, die in drei Kategorien (Gering-, Mittel-, und Gutverdiener) eingeteilt werden können. Dadurch erhoffe ich mir eine Bewertung dieses Gesetzesentwurfs für einen möglichst breiten Querschnitt unserer Gesellschaft, wodurch Unterschiede bezüglich der Auswirkungen für die verschiedenen Gesellschaftsschichten aufgedeckt und - im Hinblick auf den Aspekt der sozialen Gerechtigkeit nach Rawls - kritisch hinterfragt werden sollen.

Als Maßstab dieser Bewertung sollen nicht nur die Positionen der jeweiligen Interessenverbände, sondern vielmehr die Gerechtigkeitskonzeption - insbesondere die darin formulierten Grundsätze der Gerechtigkeit - von John Rawls „Gerechtigkeit als Fairness“ herangezogen werden.

Abschließend möchte ich in einem Fazit eine endgültige Bewertung und Beurteilung auf Grundlage der gewonnen Erkenntnisse vornehmen.

2. Begründungen für eine Reform im Gesundheitswesen - Demographischer Wandel und konjunkturelle Schwankungen

2.1 Die Aktuelle Situation aus Sicht des Gesetzgebers

Nach Ansicht der Bundesregierung führt die demographische Entwicklung einer älter werdenden Gesellschaft sowie konjunkturelle Schwankungen zu einem Finanzdefizit im Gesundheitswesen in Höhe von 11 Mrd. Euro für das Jahr 2011. Dies liege daran, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) schneller wachsen, als beitragspflichtigen Einnahmen. Daher sei ein neues Finanzierungsgesetz der GKV von Nöten, um eine solide Finanzierung und hohe Qualität im Gesundheitswesen zu gewährleisten (Deutscher Bundestag 2010 (BT-Drs. 17/3040): 1).

Damit die Menschen sollen auch in Zukunft auf eine gute medizinische Versorgung auf Basis des medizinischen Fortschritts vertrauen können, sei es erforderlich die Ausgaben zu stabilisieren,die Finanzierung auf eine solide Basis zu stellen,die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb zu schaffen und für einen zielgenauen und gerechten Sozialausgleich zu sorgen (Deutscher Bundestag 2010 (BT-Drs. 17/3040): 2).

2.2 Auswirkungen des Demographischen Wandels auf das Gesundheitswesen

Das Phänomen des demographischen Wandels, welches in Deutschland verhältnismäßig stark ausgeprägt ist, stellt das Gesundheitswesen in der Tat vor eine große Herausforderung.

Bereits seit 1972 ist in Deutschland die Mortalitätsrate höher als Fertilitätsrate (Bundesamt für Statistik 2009: 25). Dies hat unmittelbar eine Senkung der Bevölkerungszahl in Deutschland zur Folge, sofern dieses Defizit nicht durch Zuwanderung ausgeglichen wird. Während im Jahre 2008 noch 19% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland unter 20 Jahre, 61% zwischen 20 und 65 Jahre und 20% über 65 Jahre alt waren, so werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2060 schätzungsweise 34% der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein.

Dies liegt zu einem darin begründet, dass die Geburtenrate in Deutschland auf einem sehr niedrigen Niveau ist. Im Jahr 2008 lag die Kinderanzahl je Frau in Deutschland im Durchschnitt bei 1,38 (Bundesamt für Statistik 2009: S.25).

Dieser Wert müsste - damit die Bevölkerung wächst - bei mindestens 2,1 liegen.

Zum anderen wird die Zahl der Sterbefälle - trotz steigender Lebenserwartung - weiter zunehmen, da starke Jahrgänge in hohe Altersstufen hineinwachsen, wodurch ein Bevölkerungsrückgang weiter beschleunigt wird.

Setzt sich die aktuelle demografische Entwicklung fort, so wird die Einwohnerzahl von circa 82 Millionen Ende 2008 auf etwa 65 bis 70 Millionen im Jahr 2060 abnehmen (Bundesamt für Statistik 2010: 6). Aufgrund des medizinischen Fortschrittes steigt ebenfalls die Lebenserwartung an, wodurch die deutsche Bevölkerung im Durchschnitt immer älter wird und die Zahl derer, die aufgrund ihres hohen Alters Leistungen im Gesundheitssystem verstärkt wahrnehmen müssen, enorm ansteigen wird. So lebten im Jahr 2008 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 4 Millionen 80-Jährige und Ältere in Deutschland. Dies entsprach 5% der Bevölkerung. Im Jahr 2050 wird diese Zahl voraussichtlich auf über 10 Mio. ansteigen. (Bundesamt für Statistik 2009: 6) Der demographische Wandel - fasst man alle genannten Faktoren zusammen - hat zur Folge, dass die Zahl der Werktätigen gegenüber der Zahl der Nicht-Werktätigen immer geringer wird, woraus sich enorme Probleme bei der Finanzierung des

Gesundheitswesens ergeben, da die Zahl derer, die durch ihre Beitragszahlungen Sozialsysteme finanzieren, gegenüber denen, die diese z.B. aufgrund ihres hohen Alters in Anspruch nehmen müssen, verstärkt abnimmt.

Der Erhalt bzw. die weitere Verbesserung der gesundheitlichen Situation bedarf daher immer größere Aufwendungen an materiellen, finanziellen und personellen Ressourcen seitens der Gesellschaft (Kurth 2001: 818).

2.3 Auswirkungen konjunktureller Schwankungen im Zuge der Finanzmarktkrise auf das Gesundheitswesen

Finanzmarktkrise von 2007/2008 brachte negative Auswirkungen für die Finanzierung des Gesundheitswesens mit sich. Dies hing damit zusammen, dass sich für Bund, Länder und Gemeinden in Folge des beschleunigten Konjunkturabschwungs kräftige Budgetbelastungen abzeichneten.

Aufgrund des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes, der Steuerentlastungen im Rahmen des Konjunkturprogramms wie der vorübergehenden Senkung des Beitragssatzes auf 14,6%, der erhöhten Sozialleistungen als Folge zunehmender Arbeitslosigkeit und dem Aufkommen von Steuerausfällen, die durch die abgenommene Wirtschaftleistung verursacht worden sind, entstanden erhebliche Mindereinnahmen, die die Finanzierung des Gesundheitswesens zunehmend belasteten. So ergab sich für die Gesetzliche Krankenversicherung bereits für das erste Halbjahr 2008 ein Finanzierungsdefizit von ca. 1 Mrd. Euro. (Hammerschmidt 2008: 9f.)

Das Gesetz zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung muss somit auch im Kontext der Finanzmarktkrise betrachtet werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: selbsterstelltes Schaubild

3. Beschreibung des GKV-Finanzierungsgesetzes

Das folgende Kapitel beschreibt die zentralen Aspekte des GKV-Finanzierungsgesetzes. Dabei handelt es sich um die Erhöhung des Beitragssatzes von 14,9% auf 15,5%, die Aufhebung der paritätischen Finanzierung, die Einführung von einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen und den Sozialausgleich.

3.1 Die Erhöhung des Beitragssatzes

Zur langfristigen Stabilisierung der Finanzierung der Gesetzlichen

Krankenversicherung, der Schaffung eines funktionsfähigen Wettbewerbs und dem Erhalt wie der Verbesserung versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, sei die Erhöhung des Beitragssatzes von 14,9% auf 15,5% unabdingbar. Die aufgrund der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise mit Steuermitteln erfolgte vorübergehende Senkung des Beitragssatzes um 0,6 Prozentpunkte im Jahr 2009 müsse daher zum Jahresende 2010 auslaufen. Somit werde der ursprüngliche Beitragssatz von 14,6% wiederhergestellt, zuzüglich eines mitgliederbezogenen Beitragssatzes von 0,9%. (Deutscher Bundestag 2010 (BT-Drs. 17/3040): 2-3).

Diese werde nach Ansicht des Gesetzgebers jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 6,3 Mrd. Euro ab dem Jahr 2011 mit sich bringen (Deutscher Bundestag 2010 (BT-Drs. 17/3040): 5).

3.2 Die Aufhebung der paritätischen Finanzierung

Das GKV-Finanzierungsgesetz sieht eine Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags von 7,3% vor, wodurch ein künftiger Anstieg des Arbeitgeberbeitrags ausgeschlossen werde. Ziel sei es, dadurch steigende Lohnkosten und einen daraus resultierenden Stellenabbau zu verhindern (Deutscher Bundestag 2010 (BT-Drs. 17/3040): 3). Die jährliche Belastung der Unternehmen bei einer Erhöhung des Beitragssatzniveaus um 0,6 Beitragssatzpunkte werde auf ca. 2 Mrd. Euro geschätzt (Deutscher Bundestag 2010 (BT-Drs. 17/3040): 6).

3.3 Die Einführung von einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen

Zusätzliche Ausgabenentwicklungen, die über die Beitragseinnahmen hinausgehen, sollen durch einkommensunabhängige, kassenindividuelle Zusatzbeiträge der Mitglieder finanziert werden. Die Einführung von Zusatzbeiträgen soll der Sicherung einer guten medizinischen Versorgung und dem Fortschritt sowie als transparentes Preissignal dienen, gleichzeitig den Krankenkassen mehr Finanzautonomie bescheren und die für eine wettbewerbliche Ausrichtung nötige Beitragsflexibilität gewährleisten (Deutscher Bundestag 2010 (BT-Drs. 17/3040): S.3).

Wenn ein Mitglied über sechs Monate keine Zusatzbeiträge zahlt, so muss die Krankenkasse einen einmaligen sog. Verspätungszuschlag veranschlagen, der auf die Summe der letzten drei fälligen Zusatzzahlungen begrenzt ist und mindestens 30 Euro beträgt. (Deutscher Bundestag 2010 (BT-Drs. 17/3040): 10)

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen ergibt sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlich jährlichen Ausgaben und den voraussichtlich jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, geteilt durch die voraussichtliche Zahl der Mitglieder der Krankenkassen, wiederum geteilt durch die Zahl 12.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll künftig auf Grundlage von Berechnungen eines Expertengremiums - dem sog. Schätzerkreis - für das Folgejahr neu festgelegt werden (Bundesministerium für Gesundheit 2011: 1ff.)

3.4 Der Sozialausgleich

Zum Schutz vor einer unverhältnismäßigen Belastung von Beitragszahlern mit geringerem Einkommen, sieht die Bundesregierung einen sog. Sozialausgleich vor. Dieser soll durch eine Reduzierung des einkommensabhängigen Beitragssatzes umgesetzt werden und erfolgt bei einer Übersteigung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages von 2% des individuell sozialversicherungspflichtigen Einkommens (Lohn, Rente, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit). Die Entscheidung, dass für die Berechnung des Sozialausgleiches nicht der reale Zusatzbeitrag sondern der durchschnittliche Zusatzbeitrag herangezogen wird, wird damit gegründet, dass GKV- Mitgliedern der Anreiz gegeben werden soll, bei einem verhältnismäßig hohem Zusatzbeitrag in eine andere Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag zu wechseln, wodurch der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen angekurbelt werden soll(Bundesministerium für Gesundheit 2011: 1ff.). Der Sozialausgleich soll aus Bundesmitteln finanziert und von 2011 bis 2014 aus den Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds gedeckt werden und unbürokratisch über die Beitragsabführung durch den Arbeitgeber beziehungsweise die Rentenversicherung erfolgen (Deutscher Bundestag 2010 (BT-Drs. 17/3040): 3).

Der Sozialausgleich wird durch die individuelle Verringerung des monatlichen einkommensabhängigen Beitragssatzanteils des Mitglieds durchgeführt.

Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld gilt, dass 67% des Arbeitsentgelts berücksichtigt werden. In diesem Fall wird der Sozialausgleich so durchgeführt, dass dem Mitglied die Differenz zwischen dem monatlichen und dem verringerten Beitrag vom zuständigen Leistungsträger ausgezahlt wird und der Leistungsträger eine entsprechende Verringerung des Beitrags für die Leistung vornimmt.

Ein verringerter Beitragssatzanteil wird ermittelt, indem die Belastungsgrenze mit den beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds vervielfacht und vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag abgezogen wird. Im Anschluss wird die ermittelte Überforderung vom einkommensabhängigen Beitragssatzanteil abgezogen. Das bedeutet, dass die Differenz zwischen durchschnittlichem Zusatzbeitrag und der Belastungsgrenze (2% es individuell sozialversicherungspflichtigen Einkommens) über eine Reduzierung des einkommensbezogenen Krankenversicherungsbeitrag um den entsprechenden Betrag ausgeglichen wird, um den das Mitglied einer Krankenkasse durch den Zusatzbeitrag überfordert wird (Bundesministerium für Gesundheit 2011: 1ff.) Dies soll an zwei einfachen Rechenbeispielen, die auf der Internetpräsenz des Gesundheitsministeriums aufgeführt sind, veranschaulicht werden:

Beispiel 1:

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 16 Euro. Die beitragspflichtigen Einnahmen eines GKV-Mitglieds belaufen sich auf 800 Euro im Monat. Zwei Prozent dieser beitragspflichtigen Einnahmen sind 16 Euro. Da 2% nicht überstiegen werden, findet ein Sozialausgleich nicht statt.

Beispiel 2:

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 20 Euro. Die beitragspflichtigen Einnahmen eines GKV-Mitglieds belaufen sich auf 800 Euro. Zwei Prozent von den 800 Euro sind 16 Euro.

Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag die 2% der beitragspflichtigen Einnahmen übersteigt, wird die Differenz von vier Euro ausgeglichen und mit dem Lohn oder der Rente ausgezahlt (Bundesministerium für Gesundheit 2011: 1ff.).

4. John Rawls Theorie der Gerechtigkeit - „Gerechtigkeit als Fairness“

John Rawls (*21.02.1921; †24.11.2002) - ein Vertreter der liberalen politischen Philosophie - widmet sich in seinem Hauptwerk „A Theory of Justice“ aus dem Jahre 1971 der Frage, welche Gerechtigkeitsvorstellungen freie und gleiche Menschen unter fairen und gleichen Bedingungen entwickeln würden. Diese Theorie, die Rawls mit „Gerechtigkeit als Fairness“ betitelt, wurde in bewusster Abgrenzung zum Utilitarismus konzipiert und ist in die Tradition der Vertragstheorien einzuordnen.

Das folgende Kapitel meiner Bachelorarbeit soll - nach einem kurzen Exkurs in die Thematik der Vertragstheorien - die wichtigsten Aspekte der Rawls´schen Gerechtigkeitskonzeption vorstellen, welche für die Bewertung des GKV- Finanzierungsgesetzes von Bedeutung sind, um die für die Beurteilung dieser Gesundheitsreform notwendigen Gedankengänge besser nachvollziehen zu können.

4.1 Vertragstheorien

Wie bereits erwähnt, gehört die Gerechtigkeitstheorie von John Rawls zur Familie der Vertragstheorien. Als Vertragstheorien werden moral-, sozial-, und politikphilosophische Konzeptionen bezeichnet, die die moralischen Prinzipien menschlichen Handelns, die rationale Grundlage der institutionellen gesellschaftlichen Ordnung und die Legitimationsbedingungen politischer Herrschaft in einem hypothetischen Vertrag zusammenführen, der zwischen freien, gleichen und rationalen Individuen in einem wohl definierten Ausgangszustand geschlossen wird (Kersting 2004: 31). Sie entstanden im 17. und 18. Jahrhundert.

Vertragstheorien basieren auf der Überzeugung, dass sich gesellschaftliche Rechtfertigungsbedürfnisse in einer Zeit der Ökonomisierung gesellschaftlicher Verhältnisse nicht mehr mit transzendenten Vorstellungen - wie etwa dem Willen Gottes oder einer objektiven natürlichen Weltordnung - begründen lassen, sondern mithilfe des normativen Individualismus, der das Individuum mit moralischer Autonomie ausstattet und die gesetzgebende Autorität Gottes und der Natur durch das Recht des Individuums ersetzt, nur durch solche Gesetze in seiner Freiheit eingeschränkt zu werden, auf die es sich mit allen anderen im Rahmen fairer Verfahren und auf Grundlage der gleichberechtigten Teilnahme geeinigt hätte. Da die Erlangung einer Einigung das Resultat einer argumentativen Prozedur ist, bezeichnet man diese Herangehensweise als rechtfertigungstheoretischen Prozeduralismus. Dies bedeutet, dass die Frage nach der Legitimität von Herrschaft, die Verteilung gesellschaftlicher Güter oder die Organisationsmechanismen immer dann als gerecht angesehen werden können, wenn sie als Ergebnis eines Vertrags zwischen allen von ihnen Betroffenen gleichberechtigt und argumentativ entwickelt wurden. Die auf diese Weise begründete Rechtfertigung des Ergebnisses hat dann zur Folge, dass das Ergebnis des Einigungsprozesses als einzige Ergebnisoption aus einer Menge von anderen möglichen Ergebnissen das Prädikat „gerecht“ verdient (Kersting 2004: 35). Dabei ist die Vertragssituation, also der Ausgangszustand, in dem hypothetische Einigungen erzielt werden sollen, von ausschlaggebender Bedeutung. Dieser Ausgangszustand, in dem alle Beteiligten auf gleichberechtigter Basis frei von sozialen Rängen sachlich und rationalorientiert argumentieren, bezeichnet Rawls als Urzustand und soll im Unterkapitel 4.3 näher beschrieben werden.

4.2 „ Gerechtigkeit als Fairness

Wie bereits erwähnt, werden im folgenden Unterkapitel die wichtigsten inhaltlichen Aspekte der Rawls´schen Gerechtigkeitskonzeption kurz zusammengefasst und vorgestellt. Dabei möchte ich den Augenmerk auf die Punkte legen, die bei der Bewertung des GKV-Finanzierungsgesetzes die wichtigste Rolle spielen.

4.2.1 Die Bedeutung der Gerechtigkeit für den Rawls ´ sche Gesellschaftsbegriff

Nach Rawls stellt die menschliche Gesellschaft ein kooperatives System dar, eine mehr oder weniger geschlossene Vereinigung von Menschen, die ihre wechselseitigen sozialen Beziehungen durch gewisse Verhaltensregeln ordnen, die sie als bindend anerkennen und nach denen sie sich richten. Des Weiteren ist die Gesellschaft als eine Art Unternehmen strukturiert, basierend auf Arbeitsteilung und Zusammenarbeit zum wechselseitigen Vorteil aller Gesellschaftsmitglieder. Das menschliche

Miteinanderleben verläuft dennoch nicht reibungsfrei: Es entstehen Spannungsverhältnisse, die durch Interessenidentitäten und Interessenkonflikte bei der Verteilung gesellschaftlicher Güter geprägt sind. Interessenidentitäten kommen nach Rawls dadurch zustande, dass die Mitglieder einer Gesellschaft Kooperation und Zusammenarbeit anstreben, da diese für alle Beteiligten vorteilhaft sind und dem Einzelnen ein besseres Leben bescheren, als wenn dieser auf sich alleine gestellt wäre. Dabei muss beachtet werden, dass der Begriff der gesellschaftlichen Zusammenarbeit nicht allein auf eine rein ökonomische Zusammenarbeit beschränkt werden darf, sondern vielmehr als sozialtheoretischen Begriff betrachtet werden muss. Folglich umfasst der Begriff der gesellschaftlichen Güter neben materiellen Gütern auch Rechte und Pflichten sowie Lebenschancen und die sozialen Grundlagen der Sicherheit und Selbstachtung (Kersting 2004: 35).

Interessenkonflikte hingegen entstehen hinsichtlich der Verteilung dieser gesellschaftlichen Güter, da es den Menschen nicht gleichgültig ist, wie die durch Kooperation erwirtschafteten Erträge und Güter verteilt werden. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass jeder zunächst lieber mehr als weniger haben möchte. Damit die aus dieser menschlichen Eigenschaft resultierenden Konflikte bezüglich der konkurrierenden Ansprüche auf knappe Güter die Gesellschaft nicht zerreißen und es zu einer gewaltsamen Ausfechtung der Interessenkonflikte kommt, müssen regulierende Verfahren und Entscheidungsprinzipien entwickelt werden, die die Zuweisung von Rechten und Pflichten in den grundlegenden Institutionen und die Verteilung der Kooperationslasten und Kooperationsgewinne oder - wie Rawls es nennt - der „Früchte und Lasten“ der gesellschaftlichen Zusammenarbeit regeln und so eine wohlgeordnete, funktionsfähige und zugleich menschliche und somit gerechte Gesellschaft ermöglichen (Rawls 1979: 20-21; Kersting 2004: 34). Diese Entscheidungsprinzipien bezeichnet Rawls als Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit. Im Unterkapitel 4.4 werde ich diese Grundsätze und ihre Bedingungen näher beschreiben (Rawls 1979: 20).

4.2.2 Das Bedürfnis nach Gerechtigkeit

Mit der Erläuterung der Bedeutung der Gerechtigkeit für die Gesellschaft bleibt jedoch die Frage, warum es überhaupt ein Bedürfnis nach Gerechtigkeit gibt, noch ungeklärt. Das Bedürfnis nach Gerechtigkeit hat - so Rawls - sowohl natürliche als auch kulturelle Gründe:

Da natürliche Ressourcen und gesellschaftliche Güter nicht unendlich und unermesslich sind, besteht diesbezüglich Knappheit und folglich eine Kampf um ihre Verteilung.

[...]

Ende der Leseprobe aus 60 Seiten

Details

Titel
John Rawls „Gerechtigkeit als Fairness“. Soziale Gerechtigkeit des GKV-Finanzierungsgesetzes
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Note
1,5
Autor
Jahr
2011
Seiten
60
Katalognummer
V263741
ISBN (eBook)
9783656557678
ISBN (Buch)
9783656557661
Dateigröße
624 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gkv-finanzierungsgesetz, bezug, gerechtigkeitskonzeption, gerechtigkeit, fairness, john, rawls, aspekt, sozialen
Arbeit zitieren
B.A. Karsten Stöber (Autor:in), 2011, John Rawls „Gerechtigkeit als Fairness“. Soziale Gerechtigkeit des GKV-Finanzierungsgesetzes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263741

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