Jugenddelinquenz. Vollzugspraxis in Bayern vs. wissenschaftliche Erkenntnisse

Ansatzpunkte einer Reform der Vollzugspraxis


Tesis de Máster, 2013

145 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhalt

1.0 Einleitung

Begriffsklärung

Definition „Jugendlicher“

Definition „Delinquenz“ (und „Kriminalität“)

2.0 Statistische Zahlen und Ergebnisse
2.1 Rückfallstatistik
2.1.1 Ergebnisse der Legalbewährungsstudie
2.2 Strafgefangenenstatistik
2.2.1 Jugendstrafe
2.2.2 Freiheitsstrafe
2.3 Strafverfolgungsstatistik
2.3.1 Verurteilte nach dem Jugendstrafrech
2.3.2Verurteilte nach dem allgemeinen Strafrech
2.4 Fazi

3.0 Überlegungen zu einer angedachten Stichprobenuntersuchung
3.1 Darstellung der Erhebungsmethode
3.2 Vor- und Nachteile der quantitativen Methode
3.3 Der Entscheidungsprozess zur Nichtdurchführung der Stichprobenuntersuchung

4.0 Jugendliche und Kriminalitä
4.1 Theorien und wissenschaftliche Ergebnisse
4.2 Freiheitsstrafe und ihre Folgen für die Identitätsentwicklung bei Jugendlichen
4.2.1 Die Forschungsprojekte des Kriminologischen Forschungsinstituts in Niedersachsen
4.2.2 Zentrale Ergebnisse der Forschungsprojekte

5.0 Das Jugendgerichtsgesetz als rechtliche Grundlage

6.0 Der derzeitig praktizierte Regelvollzug in Bayern

7.0 Die Gesetztesinitiative in Bayern

8.0 Strafvollzug in freier Form als Alternative? Das „Projekt Chance“ in Baden-Württemberg
8.1 Die Vorstandschaf
8.2 Das „Projekt Chance“ in Creglingen-Frauental (CJD) und der „Jugendhof Seehaus“ in Leonberg (Prisma e.V.
8.3 Der „Jugendhof Seehaus“ in Leonberg
8.3.1 Das Projek
8.4 Das „Projekt Chance“ im CJD Creglingen
8.4.1 Das Projek
8.4.2 Die Zielgruppe
8.4.3 Ziele
8.4.4 Konzeption
8.4.5 Der Aufbau einer positiven Jugendkultur
8.4.6 Regelmäßige Pädagogische Angebote
8.4.7 Das Persona
8.5 Ergebnisse der Begleitforschung im Zeitraum von Januar 2004 bis Juni 2007
8.6 Evaluation der Nachsorge - Endbericht (September 2011)
8.7 Resümee

9.0 Fazit / Ausblick

10.0 Literaturverzeichnis
10.1 Primär- & Sekundärliteratur
10.2 Internetquellen

11.0 Anlagen

1.0 Einleitung

In den Medien wird immer wieder von Gewalttaten jugendlicher Delinquenten berichtet. Jugendgewalt hat, glaubt man der öffentlichen Wahrnehmung und Berichterstattung, dramatisch zugenommen.[1] Die Begriffe Delinquenz und Kriminalität werden im deutschsprachigen Raum äquivalent verwendet und bezeichnen offiziell sanktionierte Verhaltensweisen im Sinne von Normverstößen.[2] Vor allem das Thema Kriminalität sorgt immer wieder dafür, dass sich die gleichen Aussagen wiederfinden:

1. Die Kriminalität steigt besorgniserregend.
2. Vor allem im Bereich junger Tatverdächtiger Kinder und Jugendlichen.
3. Insbesondere ältere Menschen fühlen sich im Zuge der Entwicklung der Gewaltkriminalität bei den jungen Tatverdächtigen immer unsicherer.[3]

Was ist jedoch von solchen Aussagen zu halten? Betrachtet man die Daten aus den Medien, kommt man in München zu folgendem Ergebnis:

Hier wurde durch die Presse eine Chronologie der Gewaltexzesse niedergeschrieben, um das Ausmaß der Straftaten deutlich zu machen.[4] Ergänzt wird dies von Einzelfällen im Münchner Stadtgebiet.

-Im Mai 2004 stirbt ein 17 Jähriger nach dem Angriff eines 19 Jährigen wegen einer Streiterei an einem Münchner U-Bahnhof
-Im Dezember 2007 überlebt ein 76 Jahre alter Rentner nur knapp, nachdem er von zwei Jugendlichen (17 und 19 Jahre alt) mit Schlägen und Tritten bearbeitet wurde. Ursache war sein Hinweis, dass er sie auf das Rauchverbot im U-Bahnbereich aufmerksam gemacht hatte.
-Ebenfalls im Dezember 2007 wird ein 20-Jähriger von drei Jugendlichen am Münchener Ostbahnhof attackiert, wobei seine Nase und das Jochbein gebrochen wurden. Die psychischen Folgen des Anschlages werden als Grund benannt, warum der junge Mann im April 2008 Selbstmord beging.
-Im Januar 2008 wird ein 72 Jahre alter Nachtportier von einem 17-Jährigen mit einem Hammer niedergeschlagen und überlebte nur knapp. Der Täter erbeutete dabei 400 Euro.
-Im Juni 2008 wurde ein 20 Jahre alter Student von fünf Jugendlichen verprügelt, da er zu laut telefoniert haben soll. Die Täter waren zwischen 14 und 15 Jahren.
-Während der Oktoberfest Zeit 2008 wird ein 43-Jähriger Fernmeldemonteur auf seinem Heimweg im Zug von einem 23 jährigen krankenhausreif geprügelt. Als Grund der Eskalation nannte der junge Mann, dass er betrunken gewesen sei und der 43-Jährige ihn an das Rauchverbot in der U-Bahn erinnerte.
-Im November 2008 werden ein Bundeswehrsoldat (21) und sein älterer Bruder (24) von sechs Jugendlichen am Ostbahnhof angegriffen. Der jüngere erlitt Frakturen im Gesicht, der Ältere zog sich durch den Angriff der Täter und den daraus resultierenden Aufprall am Boden einen Schädelbruch zu.
-Im Juli 2009 wird ein 46 Jahre alter Versicherungskaufmann am Sendlinger Tor von drei 16-Jährigen Schweizer Jugendlichen niedergeschlagen und getreten. Die Angreifer haben vorher bereits drei ältere Männer im Stadtgebiet nieder- geschlagen. Die Täter zeigten in ihrer Vernehmung keinerlei Reue.
-Im September 2009 stirbt ein 60 Jahre alter Manager an einem S-Bahnhof, nachdem er vier Schulkinder vor zwei Jugendlichen (17 und 18 Jahre alt) schützen wollte. Das Opfer starb nicht an den direkten Verletzungen durch die Schläge und Tritte, sondern im Krankenhaus an einem Herzinfarkt, ausgelöst durch den Angriff der Beiden. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft München, wurden dem Geschäftsmann innerhalb einer Minute 22 Schläge und Tritte verpasst.[5]
-Im Januar 2010 wird ein 29-Jähriger Servicemanager in der S-Bahn von vier Jugendlichen (14-16 Jahre alt) niedergeschlagen und mit Fußtritten verletzt.
-Im März 2011 wird ein Trambahnfahrer ohne ersichtlichen Grund von drei Jugendlichen so stark verletzt, dass er in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Ein 50-Jähriger, der dem Fahrer zu Hilfe eilen wollte, wurde ebenfalls mehrfach ins Gesicht geschlagen.[6]
-Im August 2012 wird ein Sicherheitsbediensteter einer Münchner Diskothek von zehn Jugendlichen niedergeschlagen und auf ihn eingetreten, während er schon am Boden lag. Er blieb zu seinem Glück jedoch ohne größere Verletzungen.[7]
-Im Oktober 2012 werden ein 17 Jahre alter Jugendlicher und sein 18-jähriger Freund von drei Jugendlichen (alle ca. 20 Jahre alt) in einem Münchner Park attackiert. Der 17-Jährige erlitt einen Schlag auf den Kopf, sein Freund wurde mit Frakturen im Gesicht lebensgefährlich verletzt.

Die oben aufgeführten Gewaltdelikte sind lediglich eine Aufzählung der Straftaten, die über die Medien an die Öffentlichkeit getragen wurden.

Die polizeiliche Kriminalstatistik von 2010 belegt, dass die Zahl der durch Jugendliche begangenen Straftaten rückläufig war. Bei diesem statistischen Ergebnis muss jedoch berücksichtigt werden, dass sich die Delikte im Bereich der Jugendgewalt zwischen 1993 und 2008 verdoppelt hatten.[8]

Der Evangelische Pressedienst beschrieb diese Rückläufigkeit in dem Zeitungsartikel vom 24.05.2011 „Jugendkriminalität – Rückgang trotz spektakulärer Einzelfälle“ als einen „Rückgang auf hohem Niveau“. Zusätzlich muss bedacht werden, dass im Jahr 2008 ca. 79% der wegen einer Straftat zu einer Jugendstrafe verurteilten Delinquenten rückfällig wurden.[9]

Des Weiteren muss die Dunkelziffer beachtet werden, die nach Aussage der Kriminalitätsexperten nicht unerheblich sei. Als Dunkelziffer - korrekter Dunkelzahl-Relation - wird in der Regel das Verhältnis zwischen der Zahl der polizeilich registrierten Straftaten - = Hellfeld - und der Zahl der wirklich begangenen Straftaten –Hell- + Dunkelfeld - verstanden.[10]

Betrachtet man die Ergebnisse der Dunkelfeldforschung, zeigt sich gerade in den letzten Jahren in Bezug auf Körperverletzungsdelikte ein verändertes Anzeigeverhalten der Bevölkerung. Je älter die Menschen werden, desto höher ist die Bereitschaft, Fehlverhalten zu sanktionieren. Im Allgemeinen ist in der Gesellschaft eine zunehmende Tendenz zum Anzeigen von Straftaten wahrnehmbar.[11] In einer Dunkelfeldbefragung am Beispiel Bochums kommt man zum Ergebnis, dass die Zunahme der Anzeigerate bei Körperverletzungsdelikten von 12% im Jahr 1975 auf 23% im Jahr 1998 gestiegen war und sich somit nahezu verdoppelt hat. Aufgrund eines veränderten Anzeigeverhaltens kamen folglich mehr registrierte Körperverletzungsdelikte zum Vorschein. Somit gingen die registrierten Fälle nicht nur auf eine tatsächliche Zunahme von Gewaltdelikten, sondern auch auf eine stark zugenommene Anzeigebereitschaft der Gesellschaft zurück.[12]

Dennoch lässt sich am Beispiel Münchens aufzeigen, dass die steigende Aggressivität und die sinkenden Hemmschwellen der Täter mit Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit eingedämmt werden müssen. Eine Idee der amtierenden Bundesregierung war, die Einführung eines Warnschussarrestes sowie die Erhöhung der maximalen Freiheitsstrafe bei Jugendlichen von zehn auf 15 Jahre. Der Leiter des Instituts für Gewaltprävention und angewandte Kriminologie in Berlin, Frank J. Robertz, beweist anhand von kriminologischen Studien, dass eine Androhung von Haftstrafen keine wesentlich abschreckende Wirkung erzielt, eher sogar kontraproduktiv wirken würde. Er sieht Prävention als einzig wirksames Mittel, um die Zahl der jugendlichen Straftäter nachhaltig zu verringern.[13]

Insbesondere Jugendliche sind nach dem Jugendgerichtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland immer gemäß des Erziehungsgedankens zu verurteilen. Sie sollen durch verschiedene Maßnahmen im Regelvollzug so resozialisiert werden, dass eine Begehung weiterer Straftaten nachhaltig verhindert wird. Aus der Entwicklungspsychologie ist bekannt, dass eine Bestrafung, die häufig nicht unmittelbar auf das unerwünschte Verhalten folgt, wesentlich an Wirkung verliert.[14] Genau das ist aber derzeit die Praxis bei den staatlichen Prozessorganen. Der Jugendliche muss erst einmal die Ermittlungsinstanzen durchlaufen und dann auf einen Termin für die Verhandlung vom Jugendgericht warten, bevor seine Tat mit rechtlichen Konsequenzen geahndet wird. In der Hauptverhandlung wird dann die negative Konsequenz aufgrund der langen Zeitspanne als Folge seines unerwünschten Verhaltens nicht mehr wahrgenommen.

Doch was lässt sich durch die jedes Jahr erscheinenden Statistiken des statistischen Bundesamts und der Polizeilichen Kriminalstatistik be- bzw. widerlegen? Sind das derzeitig praktizierte Modell zum Umgang mit jugendlichen Straftätern und deren erwünschte Resozialisierung erfolgreich oder besteht ein Bedarf zur Modifizierung?

Der Freistaat Bayern hält an seinem derzeitig praktizierten Vollzugsmodell fest und zeigt durch die Ablehnung eines Gesetzentwurfes zum Regelvollzug in freier Form, dass anscheinend kein Bedarf für eine Veränderung besteht und die Gesellschaft ihrer Meinung nach ausreichend vor Verbrechen und Vergehen geschützt ist.

Die Frage, was die Haft bei Jugendlichen für Probleme aufwirft und welche Folgen daraus entstehen können, ist ein ebenso in die politische Diskussion fallender Punkt, wie die oft diskutierte Frage nach dem Beweggrund eines jeden Delinquenten, für den Beginn oder Abbruch einer kriminellen Karriere. Experten und Wissenschaftler untersuchen dies schon mehrere Jahre und kommen überwiegend zu übereinstimmenden Ergebnissen. Diese Resultate könnten sich auch im Freistaat Bayern für ein Veränderungsmanagement nutzen lassen, wenn man zu dem Ergebnis kommen würde, dass der derzeitig praktizierte Umgang mit Jugendlichen Delinquenten eher weniger erfolgreich für eine Resozialisierung ist.

Ob der Regelvollzug noch zeitgemäß ist und gerade dieser eine erfolgreiche Resozialisierung des Delinquenten möglich macht, sollte anhand der unterschiedlichen Statistiken nachgewiesen werden können.

Begriffsklärung

Definition „Jugendlicher“

Der Begriff des Jugendlichen ist vielfältig definiert. Am Konkreten lässt sich der Begriff aus rechtlicher Perspektive eingrenzen. Nach §1 Jugendschutzgesetz sind Jugendliche „Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind“.[15] Die Jugendpsychologie bezeichnet das Stadium der Jugend als „Übergangsetappe zwischen Kindheit und Erwachsenen-Lebensabschnitt mit biologischen Eintrittsmerkmalen, die von Kultur und Gesellschaft unabhängig sind.“[16] Wendt (1997) bezeichnete diese Epoche auch als „Sturm und Drang-Periode“ des Menschen.[17] Untersuchungen belegten jedoch zwischenzeitlich, dass die Entwicklung vor, während und nach der Pubertät im Allgemeinen etwas ruhiger verläuft und lediglich die verzerrte Wahrnehmung der Elterngeneration ausschlaggebend für diese Auffassung ist.[18] Während dieser Zeit kommt es öfters als in der Kindheit zu Auseinandersetzungen mit diesen, welcher auch als „Generationenkonflikt“ bezeichnet wird.[19] De Wit und van der Veer (1982) schrieben dazu:

„Besteht nun eine Kluft der Generation zwischen ‚Älteren‘ und ,Jüngeren‘? Unserer Meinung nach kann nur insofern von einer Kluft gesprochen werden, als diese zwei verschiedenen Lebensweisen der ,Älteren‘ und ,Jüngeren‘ zur thematischen Entfremdung führen, d.h. zu Kommunikationsproblemen, die durch die unterschiedlichen Lebensweisen bedingt sind.

Empirische Belege dazu liegen allerdings kaum vor. Der angenommene Konflikt lässt sich auf jeden Fall nicht zwingend aus dem allgemeinen Auftreten heftiger Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen und ihren Eltern ableiten.“.[20]

Aus wissenschaftlicher Sicht wird die Lebensphase Jugend in drei zentrale Bereiche untergliedert:

-die familiäre Ablösung vom Elternhaus,
-Bildung und Qualifikation, sowie
-Freizeit und Peers.

Die Bereiche beinhalten die Chancen und Risiken des Jugendlichen zur Individualisierung.[21]

Hurrelmann (1999) definierte zur Entwicklung der jungen Menschen folgende Aufgaben:

Die Entwicklung

-einer intellektuellen und sozialen Kompetenz,
-der eigenen Geschlechterrolle und des sozialen Bindungsverhaltens,
-eigener Handlungsmuster für die Nutzung des Konsum-und Freizeitmarktes sowie
-eines Werte-und Normsystems.[22]

Summa summarum lässt sich zusammenfassen, dass gerade die Lebensphase Jugend von vielen Einflussfaktoren geprägt ist und die Jugendlichen viele Aufgaben zu bewältigen haben. Die Folge dessen sind Unsicherheit, Orientierungsprobleme und die damit verbundene Suche nach sich selbst. Der Jugendliche ist daher gerade in dieser Lebensphase leicht von außen für Handlungen beeinflussbar, die nicht der Norm entsprechen oder sogar als Delinquent gelten. Aus diesem Grund muss während dieser Zeit bei jugendlichen Delinquenten eine auf diese Entwicklungsphase bedachte Bestrafung und Resozialisierungsmaßnahmen angeboten werden, um dem gerecht zu werden.

Definition „Delinquenz“ (und „Kriminalität“)

„Delinquenz“ und „Kriminalität“ werden wie in der Einleitung bereits erwähnt, häufig äquivalent verwendet.[23] Der Begriff „Delinquenz“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet ,Straffälligkeit‘.[24]

Auch Duden versteht unter „Delinquenz“ Straffälligkeit.[25] Doch gibt es bei den Experten unterschiedliche Definitionen des Terminus. Mehrmals wurde Delinquenz als abweichendes Verhalten „von der gesetzlichen Norm“[26] genannt. Weiter wurde festgestellt, dass zwischen Delinquenz, abweichendem Verhalten[27] und Dissozialität[28] eine enge Verbindung besteht, dennoch eine Unterscheidung der Begrifflichkeiten von Nöten ist. Uneinig ist sich die Wissenschaft in Bezug auf die Altersklasse, für die der Begriff zu verwenden wird. Einige benutzen „Delinquenz“ lediglich im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität[29], während andere auch die Straffälligkeit Erwachsener darunter fassen.[30] Seitz (1995) unterschied die Gemeinsamkeit der Straffälligkeit bei Delinquenz und Kriminalität nach dem Erstvergehen und der Rückfälligkeit von Straftaten. Erstvergehen werden als „Jugenddelinquenz“ und wiederholte Rückfälligkeit als „Erwachsenenkriminalität“ bezeichnet.[31]

Festhalten lässt sich, dass Delinquenz eine Normabweichung ist, die im Gegensatz zum abweichenden Verhalten auch gegen gesetzliche Regelungen verstößt.[32] Der Begriff wird sowohl im Bereich der Jugend als auch bei den Erwachsenen verwendet. Es ist nicht normiert oder vorgeschrieben, dass er lediglich für das eine oder das andere zu verwenden ist.

Der juristisch definierte Begriff der Delinquenz ist nicht unumstritten.

„Was heute und hier ein Verbrechen ist, ist es vielleicht morgen und dort nicht mehr und umgekehrt“[33]

An einem Zitat von Metzger (1951) wird klar, dass Delinquenz vom geltenden Recht und den zeitlichen Veränderungen abhängig ist. Wird ein Gesetz geändert, kann ein vorher delinquentes Verhalten legitim sein.

Abschließend lässt sich Stimmer (1996) zitieren, der mit seiner Definition von „Jugenddelinquenz“ die Auffassung des Begriffes in der Arbeit wiederspiegelt.

„Jugenddelinquenz umfaßt [sic!] alle Verhaltensweisen strafmündiger Personen, die dem Jugendstrafrecht unterstehen und gegen Strafrechtnormen verstoßen.“.[34]

„Jugenddelinquenz“ ist nach dieser Definition die Straffälligkeit aller jugendlichen und heranwachsenden Personen, für die das Jugendstrafrecht gilt. Es geht über die juristische Definition der Jugendlichen hinaus, weil der Bereich sonst mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (Volljährigkeit) enden würde.

2.0 Statistische Zahlen und Ergebnisse

Im derzeitigen System der amtlichen Rechtspflege stehen einige statistische Daten zur Rückfälligkeit von Straftätern aus drei Erhebungen zur Verfügung. Die Strafverfolgungs-, die Strafvollzugs- sowie die Bewährungshilfestatistik.

Strafverfolgungs- und Strafvollzugsstatistik stellen dabei auf die Vorbestraftenanteile ab und beleuchten die Rückfälligkeit retrospektiv. Die Bewährungshilfestatistik liefert ergänzend auch Angaben über Personen, bei denen die Strafaussetzung zur Bewährung - meist wegen erneuter Straftaten -widerrufen wurde. Mit der Strafverfolgungs- und der Strafvollzugsstatistik kann der Anteil der Verurteilten bzw. der Strafgefangenen beziffert werden, die bereits eine frühere Verurteilung aufweisen.

In der Strafvollzugsstatistik wird zusätzlich der Anteil der Personen beziffert, die bereits zuvor eine Freiheitsstrafe verbüßt haben sog. Wiedereingelieferte.

Der Vorbestraftenanteil darf aber nicht mit der empirischen Rückfälligkeit von strafrechtlich sanktionierten Personen oder gar mit einer allgemeinen Rückfallwahrscheinlichkeit verwechselt werden.

Die retrospektiv angelegten Statistiken zur Strafverfolgung und zum Strafvollzug, bilden nämlich nur den negativen Bereich der Rückfälligkeit ab. Insoweit ist etwa der empirische Vorstrafenanteil im Strafvollzug von nahe 70% erwartungsgemäß, da freiheitsentziehende Strafen nur bei wiederholten oder aber sehr schweren Freiheitsstrafen vorgesehen sind.Die empirische Rückfälligkeit kann nur beziffert werden, wenn - ausgehend von einer ersten strafrechtlichen Sanktion - über einen bestimmten Zeitraum Rückfall und Legalbewährung aller strafrechtlich sanktionierten Personen beobachtet wurden. Eine solche Datenquelle bildet das Bundeszentralregister (BZR), in das Verurteilungen und darauf bezogene spätere Entscheidungen, wie der Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung oder die Aufhebung einer Unterstellung nach erfolgreicher Bewährungszeit, eingetragen werden.

Das BZR steht jedoch grundsätzlich nur den Strafverfolgungsbehörden für Auskunftszwecke zur Verfügung. Um den Mangel an allgemeinen und repräsentativen Daten zur empirischen Rückfälligkeit von Straftätern ansatzweise zu mildern, wurde daher vor einigen Jahren im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und des Statistischen Bundesamts eine Sonderauswertung des BZR zur Rückfälligkeit bzw. Legalbewährung durchgeführt. Deren Ergebnisse wurden 2003 / 2010 vom BMJ in elektronischer Form veröffentlicht.

2.1 Rückfallstatistik:

Die Legalbewährungsstudie wurde durch Vertreter der Universität Göttingen (Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle und Sabine Hohmann-Fricke) und dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, (Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht und Dr. Carina Tetal) in Kooperation mit dem Bundesamt für Justiz erstellt. Untersuchungsgegenstand waren Personen, die 2004 zu einer Strafe verurteilt, aus der Haft entlassen oder bei denen Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetzt durchgeführt wurden. Insgesamt wurden so 1.052.215 Personen anhand der Eintragungen im BZR über einen Zeitraum von drei Jahren auf erneute Straffälligkeit beobachtet. Durch die dreijährige Beobachtung konnte eine nahezu auslesefreie Vollerhebung geschaffen werden.

Das Strafrecht ist das schärfste Machtinstrument, über das ein Staat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung verfügt und sollte somit lediglich als ultima ratio angewendet werden. Eine der wichtigsten Aufgaben des Strafrechts ist es, die Rückfälligkeit von Straftätern zu verhindern. Die kommentierte Rückfallstatistik Legalbewährung nach strafrechtlicher Sanktion informiert über das Ausmaß der Rückfälligkeit der Straftäter von 2004 bis 2007.

Die Studie hat ergeben, dass von den 1.052.215 in der Studie erfassten Personen 697.329 (66,3%) nicht erneut straffällig wurden. Der Studie zufolge, wurden gerade schwerste Delikte wie Mord oder Totschlag von gerade einmal zwei Personen (0,3%) erneut begangen. Alle anderen wurden in diesem Bereich nicht rückfällig. Die Gründe dafür sind der Studie nach eine kurze, vorangegangene kriminelle Karriere und die Tatsache, dass gerade solche Straftaten häufig Konflikt- und Beziehungstaten sind.[35] Auch der Rückfall bei Straftaten wegen sexueller Gewaltdelikte zeigt ein ähnliches Ergebnis. Von den 2185 verurteilten Personen wurden insgesamt 685 Personen (31,4%) im Untersuchungszeitraum erneut strafrechtlich auffällig. Von den 685 Personen waren es aber lediglich 48 Personen (2,2%), die wegen ähnlichen Delikten (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder Missbrauch von Kindern) in Erscheinung traten, wohingegen die restlichen 637 Personen wegen anderer nicht einschlägiger Straftaten verurteilt wurden. Die Studie zeigt weiter auf, dass u.a. Personen mit einer Verurteilung zu freiheitsentziehenden Strafen ein höheres Rückfallrisiko aufweisen als Personen mit Bewährungsstrafen. Lediglich 38,1 % der nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilen Straftäter wurden erneut straffällig. Hingegen wurden 48,1% der Verurteilten nach vollstreckter Haftstrafe rückfällig. Die Gründe dafür sind zum einen, dass Personen, die für eine Bewährungsstrafe in Frage kommen, grundsätzlich eine positive Sozialprognose benötigen, und zum anderen, dass es im Einzelfass sinnvoller ist, den Delinquenten nicht aus seinem sozialen Umfeld zu entfernen. Die Ergebnisse aus dem Bereich der Jugendstrafe sprechen da für sich. Täter die zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, begingen besonders häufig erneut eine Straftat. Von den insgesamt 4.840 Personen der Verurteiltengruppe, begingen 3.319 Delinquenten nach der Entlassung erneut Straftaten. Das entspricht einem Anteil von 68,6%. Der Studie zufolge muss im Vollzug bei Jugendlichen und Heranwachsenden stärker auf die Delinquenten eingewirkt werden.[36]

2.1.1 Ergebnisse der Legalbewährungsstudie

Die Ergebnisse wurden aus der Studie Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen – Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2004 bis 2007 übernommen und ausgewertet.[37]

Eine Unterscheidung zwischen männlichen und weiblichen StraftäterInnen wurde in den folgenden Tabellen und Grafiken nicht gemacht, da der Anteil an weiblichen Straftäterinnen marginal ist. Sie wurden jedoch in den Zahlen miterfasst.

Art der Folgeentscheidung nach jugendstrafrechtlichen Reaktionen.

Insgesamt wurden 359.895 Fälle bekannt. 4840 Delinquenten wurden zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt, 13.163 Personen zu einer Jugendstrafe mit Bewährung und 16.234 Straftäter zu Jugendarrest.

Die Rückfallrate nach Straftaten, die nach dem Jugendstrafrecht sanktioniert werden, liegt bei 41,4% gesamt. Damit bewährten sich 58,7% der Verurteilten. Jedoch 3,0% der Straftäter wurden in der Folge einer Freiheits- oder Jugendstrafe erneut verurteilt. Unterschiede in Bezug auf die Rückfälligkeit gibt es trotzdem. Jugendliche und junge Erwachsene, deren Verfahren nach den §§ 45, 47 JGG eingestellt wurde, begingen am wenigsten wieder Straftaten. Lediglich 36% wurden erneut straffällig. Straftäter die zu einer Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt wurden, begangen zu 62% erneut Straftaten, wovon 27% in den Vollzug mussten. Delinquenten, die eine Jugendstrafe auferlegt bekamen, wurden am häufigsten wieder rückfällig. 69% begingen eine weitere Straftat und 37% davon kehrten sogar erneut in den Vollzug zurück. Die zweithöchste Rückfallrate hatte der Jugendarrest nach §16 JGG mit 64,1%.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es zum einen eine deutlich höhere Rückfallrate der gerichtlich Verurteilten gibt, und zum anderen, dass es generell bei der Gesamtheit der Jugend- und Freiheitsstrafen eine höhere Rückfälligkeit bei den jungen Verurteilten im Vergleich zu den älteren Verurteilten gibt.

Dauer der freiheitsentziehenden Sanktionen

Bei der Dauer der freiheitsentziehenden Sanktionen lässt sich folgendes feststellen. Die Rückfallrate ist gerade bei den stark besetzten Gruppen der Verurteilungen 6 – einschließlich 12 Monate sowie bei der Gruppe über 1 bis einschließlich 2 Jahre am höchsten. Eine Erklärung für die Stärke der Gruppen könnte nach Auffassung der Verfasser die Tatsache sein, dass Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bei positiver Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Aussetzungsquoten bei primär ausgesetzten Freiheitsstrafen

Insgesamt finden sich im Entscheidungsdatensatz 130.738 Verurteilte, die zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt wurden. Davon wurden insgesamt 101.184 (77,4%) zur Bewährung ausgesetzt.

Aussetzungsquote bei Freiheitsstrafen nach Alter

Ausgesetzte Freiheitsstrafe bis einschließlich zwei Jahre

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus der Tabelle lässt sich ableiten, dass gerade das Alter der Delinquenten entscheidend ist, ob jemand einem Bewährungshelfer unterstellt wird oder eben nicht. Bei Verurteilten bis unter dem 27. Lebensjahr ist eine Bewährungsaufsicht häufiger als bei den älteren.

Da es ein erheblicher Aufwand gewesen wäre, die Rückfälligkeit der Straftäter nach Bundesland zu sortieren, entschied man sich in der Studie dazu, die Angaben lediglich mit einer Spannbreite von Minimum bis Maximum zu präsentieren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hier lässt sich durch die Tabelle aufzeigen, dass es in den Bundesländern erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Rückfallquote gibt. Bei Verurteilungen zu Jugendstrafe ohne Bewährung liegt die Differenz zwischen Minimum und Maximum bei ca. 32 Prozentpunkten. Diese Gruppe hat, wie zu erwarten, auch die höchste Rückfälligkeit mit einem Maximumwert von 87,9 Prozentpunkten. Bei den Geldstrafen und Einstellungen gem. 45, 47 JGG kam es am wenigsten zu Rückfällen.

2.2 Strafgefangenenstatistik

Die Fachserie 10 Reihe 4.1 Strafvollzug – Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen zum Stichtag 31.3 -. 2012, ist eine jährlich erscheinende Statistik und gibt Aufschluss über Strafgefangene, die bereits verurteilt wurden.[38]

Die Statistik wurde zur besseren Übersicht in Jugendstrafe und Freiheitsstrafe unterteilt.

2.2.1 Jugendstrafe

Die Jugendstrafe ist in die Altersspannen 14 bis unter 18, 18 bis unter 21, 21 bis unter 25 sowie 25 Jahre und älter aufgeteilt.

Registrierte Strafgefangene

Insgesamt wurden zum Stichtag 5.796 Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene (212 weiblich) im Regelvollzug registriert. Davon waren 2.630 (64 weiblich) Inhaftierte bereits vorbestraft.

In der Altersspanne der 14 bis unter 18 jährigen waren es 581 Personen (40 weiblich) mit 201 vorbestraften Delinquenten (5 weiblich).

Bei den 18 bis unter 21 Jahre alten Gefangenen gab es 2.709 Personen (77 weiblich), wovon 1.118 Personen (17 weiblich) bereits vorbestraft waren.

Die 21 bis unter 25 Jahre alten Personen waren mit 2.458 (90 weiblich) Inhaftierten registriert, von denen 1.215 (38 weiblich) in der Vergangenheit bereits bestraft wurden.

Und bei den 25 jährigen und älteren Personen wurden 48 (5 weiblich) zu einer Jugendstrafe verurteilt, von denen 26 (0 weiblich) bereits vorbestraft waren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zu Jugend- oder Freiheitsstrafe verurteilt

Bei den Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen ist die Jugend- und / oder Freiheitsstrafe die häufigste Vorstrafe mit 41,6 Prozentpunkten. Insgesamt wurden in der gesamten Altersspanne 2.409 Delinquenten (54 weiblich) bereits zu einer Jugend- und / oder Freiheitsstrafe verurteilt. (2.155 allein zu einer Jugendstrafe). Auf die Altersspannen aufgeteilt, zeigen sich folgende Ergebnisse der Delinquenten, die zu einer Jugend- und / oder Haftstrafe verurteilt wurden:

In der Altersspanne von 14 bis unter 18 Jahren waren 197 Delinquenten Vorbestraft, davon fünf weiblich. Zwischen 18 und unter 21 Jahren gab es insgesamt 1.125 Straftäter, wovon 16 weiblich waren. Zwischen 21 und unter 25 Jahren waren es 1.069 Vorbestrafte, mit einer Anzahl von 16 weiblichen Tätern. Bei den über 25-jährigen gab es 18 Verurteilte, wovon drei weiblich waren.

Häufigkeit der Vorstrafen

Die Häufigkeit der Vorstrafen lässt sich anhand der folgenden Tabelle aufzeigen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In der Altersspanne der 14 bis unter 18 jährigen liegt der prozentuale Anteil der Vorbestraften bei knapp 27 Prozentpunkten derer, die bereits einmal schuldig gesprochen wurden. Bei der Altersspanne der 18 bis unter 21 jährigen Straftätern, ist die Häufigkeit des Vorbestraftseins mit knapp 28 Prozentpunkten besonders hoch. Bei den 21 bis unter 25 Jahre alten Delinquenten ist ebenfalls eine hohe Anzahl an Vorbestraften vorhanden (27,1 %). Bei den über 25-Jährigen, die zu Jugendstrafe verurteilt wurden, waren es zwar auch knapp 23 Prozentpunkte, jedoch muss das Ergebnis aufgrund der nicht repräsentativen Anzahl an Straftätern dieser Altersspanne, die zu Jugendstrafe verurteilt wurden, berücksichtigt werden. Die Häufigkeit der Rückfälligkeit ist demnach zwischen 18 und unter 25 Jahren am höchsten, vor allem im Bereich von ein und zwei Mal.

[…]


[1] http://www.dji.de..., 2013 S. 149

[2] vgl. Miller, Anne (2009). Jugendliche Straftäterinnen – unterscheiden sie sich von delinquenten Jungen?. Tübingen 2009.S. 2.

[3] vgl. Spiess, Gerhard (2005). Jugendkriminalität in Deutschland – zwischen Fakten und Dramatisierung. In: Jugendkriminalität in Deutschland Lagebilder und Bekämpfungsansatz. Schriftenreihe der Polizei- Führungsakademie 2/2005, S. 1.

[4] http://www.sueddeutsche.de(1)..., 2013.

[5] http://www.welt.de (1)…, 2013.

[6] http://www.sueddeutsche.de (2)…, 2013.

[7] http://www.muenchen-tv.de …, 2013.

[8] http://www.bmi.bund.de..., 2013.

[9] https://www.bundesjustizamt.de..., 2013.

[10] http://www.jura.uni-bonn.de..., 2013.

[11] vgl. Müller, Robert; Groeneveld, Talea & Preuß, Andreas (2009): Phänomenologie der gefährlichen und schweren Körperverletzung im öffentlichen Raum – Landeskriminalamt Hamburg; 2009.S.15.

[12] vgl. Schwind et al. (2001): Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt, Bochum 1975-1986-1998, Polizei + Forschung, Bd.3 2001. S.347ff.

[13] http://www.focus.de..., 2013.

[14] vgl. Rothgang, Wolfgang (2003): Psychologie in der Sozialen Arbeit - Entwicklungspsychologie, Kohlhammer, 1.Auflage 2003. S.126.

[15] http://www.gesetze-im-internet.de (1)..., 2013

[16] http://www.psychology48.com..., 2013

[17] Wendt, Dirk (1997. Entwicklungspsychologie: Eine Einführung. Stuttgart. Kohlhammer. S 352.

[18] Ecarius, Jutta (1998): Was will die jüngere mit der älteren Generation? : Generationenbeziehungen in der Erziehungswissenschaft. Leverkusen: Leske & Budrich Verlag; Auflage: 1998 S.41ff.

[19] Tücke, Manfred (2007): Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters für (zukünftige) Lehrer. Berlin: Lit Verlag. 3. Aufl. S.314.

[20] De Wit, Jan & van der Veer, Guus (1982): Psychologie des Jugendalters. Auer Verlag GmBH. S. 195

[21] http://www.bildung-sozialisation.uni-bremen.de..., 2013.

[22] vgl. Hurrelmann, K. (1999): Lebensphase Jugend. Eine Einführung in die sozialwissenschaftliche Jugendforschung. Weinheim; München: Juventa.

[23] vgl. Miller: (2008): S. 2. ; http://web.utanet.at..., 2013

[24] vgl. Scheffel, Renate: Kriminologie, Delinquenz und Moral; Berlin 1987, S. 42

[25] Dudenredaktion (2004): Duden. Die deutsche Rechtschreibung. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG.

[26] vgl. Kluge, Karl-Josef. & Von Randow, Nicoletta (1979). Kinder- und Schülerdelinquenz. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft. S. 5.

[27] vgl. Kreuzer, A. (1975). Drogen und Delinquenz. Eine jugendkriminologisch-empirische Untersuchung der Erscheinungsformen und Zusammenhänge. Wiesbaden: Akademische Verlagsgesellschaft. S. 12.

[28] vgl. Wolff, J. (1978). Delinquenz als Problem der Schulpädagogik. Ansätze zur kriminologischen Ausbildung von Lehrern. Frankfurt/Main: Campus Verlag. S. 53.

[29] vgl. Kreuzer (1975) S. 13 ; http://web.utanet.at..., 2013

[30] vgl. Kluge & Von Randow (1979) S. 36

[31] vgl. Seitz, Willi: Jugendkriminalität in: Bienemann, Georg; Hasebrink, Marianne; Nikles, Bruno W. (Hrsg.): Handbuch des Kinder- und Jugendschutzes – Grundlagen, Kontexte und Arbeitsfelder; Münster 1995. S 222.

[32] vgl. Scheffel (1987) S. 43.

[33] Metzger (1951) in Steuber, Hartmut: Jugendverwahrlosung und Jugendkriminalität; Stuttgart 1988. S. 48.

[34] Stimmer, Franz (Hrsg.): Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit; München 1996 S. 272.

[35] Steck, Peter (2005): Tödlich endende Partnerschaftskonflikte. In: Kerner, H.-J.; Marks,

E. (Hrsg.): Internetdokumentation Deutscher Präventionstag. Hannover. S. 2 ff.

[36] http://www.bmj.de..., 2013.

[37] http://www.bmj.de..., 2013.

[38] https://www.destatis.de...,2013.

Final del extracto de 145 páginas

Detalles

Título
Jugenddelinquenz. Vollzugspraxis in Bayern vs. wissenschaftliche Erkenntnisse
Subtítulo
Ansatzpunkte einer Reform der Vollzugspraxis
Universidad
Protestant University of Applied Sciences Nuremberg
Calificación
1,0
Autor
Año
2013
Páginas
145
No. de catálogo
V263843
ISBN (Ebook)
9783656534983
ISBN (Libro)
9783656537489
Tamaño de fichero
15314 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
jugenddelinquenz, vollzugspraxis, bayern, erkenntnisse, ansatzpunkte, reform
Citar trabajo
Thorsten Übel (Autor), 2013, Jugenddelinquenz. Vollzugspraxis in Bayern vs. wissenschaftliche Erkenntnisse, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263843

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