Rechtsextremismus in Deutschland. Ein Jugendphänomen?


Tesis, 2001

75 Páginas, Calificación: 2


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffserläuterung
2.1 Rechtsextremismus
2.2 Jugendlicher Rechtsextremismus
2.3 Fremdenfeindlichkeit
2.4 Gewaltbereiter Rechtsextremismus

3. Rechtsextremismus – ein Jugendphänomen ?
3.1 Jugendphase
3.1.1 Anforderungen an Jugendliche
3.1.2 Regionale Unterschiede
3.1.3 Schwerpunkt Ostdeutschland
3.2 Skinheads
3.2.1 Jugendliche Subkultur
3.2.2 Funktion von Subkultur
3.2.3 Deprivations- und Desintegrationstheorie
3.2.4 Selbstwirksamkeitserleben
3.2.5 Milieuzugehörigkeit
3.3 Studie „Jugend 90“
3.3.1 Vorstellung
3.3.2 Rechtsextremismus als Wohlstands – und Dominanzkultur
3.4 Identitätstheorie
3.5 Modernisierungsgegner

4. Soziale Arbeit mit jugendlichen Rechtsextremen am Beispiel der „Akzeptierenden Jugendarbeit“
4.1 Methodendefinition
4.1.1 Integratives Methodenverständnis
4.1.2 Einordnung des Konzeptes
4.2 Rechtliche Grundlagen
4.3 Bewertung des Projektes „Akzeptierende Jugendarbeit“

5. Abschließende Gedanken

Literaturangaben

Anlage

1. Einleitung

Meldungen über fremdenfeindliche, rassistische bzw. antisemitische Taten sind inzwischen nahezu täglicher Bestandteil der Medienberichterstat­tung. Dies betrifft vor allem rechtsextremistische Taten, bei denen Personen verletzt wurden bzw. starben. Die Zahl der rechtextremistisch motivierten Straf- und Gewalttaten hat bis 2000 zugenommen. Während 1998 11.049 Straftaten mit erwiesenem oder vermutetem rechtsextremistischen Hintergrund begangen wurden, waren es 2000 bereits 15.951 Straftaten. Die meisten Ge­walttaten richteten sich zu diesem Zeitpunkt gegen Fremde. Damit waren rund 64% aller Gewalttaten fremdenfeindlich orientiert ( VERFASSUNGS­SCHUTZBERICHT 2000, S. 24 ). Einen regionalen Schwerpunkt stellen hier­bei die ostdeutschen Bundesländer dar. Dort konzentriert sich nach Aussage des Verfassungsschutzberichtes ( 2000, S. 18 ) auch die Hälfte des Personenpotentials rechtsextremer Skinheads und anderer gewaltbereiter Rechtextreme. Während 2000 der Verfassungsschutzbericht einen Rückgang des Personenpotentials insgesamt verzeichnet hat, ist die Anzahl der gewaltbereiten Rechtsextremen in den ostdeutschen Ländern weiter gestiegen; die Ursache soll hierbei beim Zulauf zur rechten Skinheadszene liegen.

Nicht selten wird Rechtsextremismus als ein Problem von Jugendlichen dargestellt, welches in den Medien eine Diskussion über die Ursachen und Möglichkeiten der Bekämpfung von rechtsextremistischen Taten auslöst. Und die Zahlen des Verfassungsschutzberichtes scheinen das Bild der Öffentlichkeit zu bestätigen : Nach VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT ( 2000, S. 23 ) wurden gut 2/3 der Straftaten mit erwiesenem oder vermutetem rechtsextre­mistischen Hintergrund von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen.

Als Ursachen werden hierbei eine Verschärfung der sozialen der psychischen Deprivation im unteren Drittel unserer Gesellschaft angeführt, die zum Entste­hen von Rechtsextremismus beitragen; die logische Schlussfolgerung hieraus wäre, Rechtsextremismus als eine Reaktion der unteren Schichten zu deuten

( SCHACHT 1991, S. 155 ).

Ein Blick in die Statistik des BKA[1] ( VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 1992, S. 82 f ) verdeutlicht aber, dass eine solche Schlussfolgerung dem Phä­nomen Rechtsextremismus nicht gerecht wird; anhand der Berufsstruktur von rechtsextremen Tätern bzw. mit vermutetem rechtsextremen Hintergrund lässt sich erkennen, dass 1992 43% der Täter Schüler, Studenten oder Auszubil­dende, 31 % Facharbeiter und Handwerker und 9 % Angestellte waren. Ledig­lich 9 % waren arbeitslos und 1 % ungelernte Arbeiter.

Auch WILLEMS, ECKERT und WÜRZ stellten hierzu fest :

„Nach dem Ergebnis der Analyse stammen die Täter nicht vorwiegend aus deklassierten Randgruppen. Sie rekrutieren sich vielmehr aus unterschiedli­chen Schichten und Berufsgruppen, überwiegend allerdings aus dem Arbeiter- und kleinbürgerlichen Milieu.“

( in VERFASUNGSCHUTZBERICHT 1992, S. 82 )

Infolge der rechtsextremistischen Taten wie z. B. in Mölln und Hoy­erswerda, kam es zu einer Vielzahl von fachwissenschaftlichen Veröffentli­chungen zum Thema Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Jugendli­che sowie entsprechende Vorschläge zur Bekämpfung der Phänomens Rechts­extremismus und Fremdenfeindlichkeit.

Daher möchte ich im folgenden Verlauf meiner Arbeit der Frage nach­gehen, welche wirtschaftlichen und gesellschaftlichen sowie individuellen Be­dingungen rechtsextreme Einstellungen und rechtsextrem motivierte Gewalt begünstigen können. Hierbei werde ich im allgemeinen auf die Zielgruppe Ju­gendliche und im speziellen auf Skinheads eingehen. Rechtsextreme Einstellungen lassen sich nicht auf ein bestimmtes Milieu reduzieren; vielmehr stellten HELD u.a. ( siehe 3.3 ) fest, dass rechtsextreme Einstellungen von benachteiligten Jugendlichen offener als von nicht-benachteiligten Jugendlichen geäußert werden.

Um aber beurteilen zu können, ob bei den Jugendlichen eine politische Moti­vation mit entsprechendem Weltbild besteht, ist es meines Erachtens notwen­dig, zunächst die Begriffe Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Ras­sismus zu definieren sowie den allgemeingehaltenen Begriff „Jugendliche“ zu fassen.

Abschließend werde ich mich mit der bedeutsamsten sozialarbeiteri­schen Methode in der Arbeit mit Rechtsextremen, nämlich der „Akzeptieren­den Jugendarbeit“ befassen. Dieser Ansatz sieht seine Zielgruppe unter ande­rem in jugendlichen rechten Cliquen. Nach WELP ( 1998, S. 345 ) ist die „Ak­zeptierende Jugendarbeit“ ein niederschwelliges Angebot, in welchem Jugend­liche in ihren Alltagszusammenhängen und Cliquentreffs begleitet werden. Hier werde ich die Vor- und Nachteile des Konzeptes diskutieren.

2. Begriffserläuterung

2.1 Rechtsextremismus

Obwohl kein einheitlicher Bergriff des Rechtsextremismus existiert, gibt es ein Vielzahl von Versuchen, grundlegende Elemente des Rechtsextre­mismus zu definieren. Ein Versuch stammt von POSSELT ( 1993,

S. 100-122 ), der die Begriffe einzeln erklärt; der Autor geht davon aus, dass die zwei Grundelemente „Ungleichwertigkeit von Menschen“ und Gewaltak­zeptanz bei Rechtsextremismus zusammenfließen. Die Grenze zwischen Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus wird von vielen Autoren durch die Gewaltbereitschaft bestimmt. So schreibt HEITMEYER ( 1995, S. 16 ) :

„Von rechtsextremistischen Orientierungen ist also vorrangig dann zu spre­chen, wenn beide Grundelemente zusammenfließen, wenn also die strukturell gewaltorientierte Ideologie der Ungleichheit verbunden wird zumindest mit der Akzeptanz von Gewalt als Handlungsform.“

Auch der VERFASSUNGSSCHUTZ schreibt hierzu, dass „rechtsextremisti­sche Ideologie [...] in nationalistischem und rassistischem Gedankengut

[ wurzelt ]“ ( VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 1998, S. 10 ).

Daher werde ich in den folgenden Abschnitten die Begriffe Rassismus und Nationalismus sowie Rechtsextremismus darstellen und, da auch von fremden­feindlichen Taten gesprochen wird, Fremdenfeindlichkeit begrifflich darlegen.

Um mich dem Begriff Rechtsextremismus zu nähern, möchte ich zu­nächst den Begriff Rassismus festlegen, weil er die Grundlage der Definition von Rechtsextremismus bildet.

Rassismus liegt immer dann vor, wenn bestimmte körperliche Merkmale oder Eigenschaften qualitativ bewertet werden wie z. B. wenn Hautfarben Rück­schlüsse auf geistigen Potenzen geben sollen.

Es wird zwischen genetischen Rassismus ( gelerntes Verhalten wird naturali­siert, d. h. als angeboren behauptet ) und kulturellem Rassismus ( nämlich Le­bensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche anderer negativ zu bewerten ) unter­schieden. Beide zielen auf die Ausgrenzung von anderen ab.

Der Rassismus des Ethnopluralismus liegt darin, dass keine Vermischung von Menschen, die unterschiedlichen Kulturen angehören, stattfinden soll. Hierbei wird eine Trennung aller Ethnien gefordert, welches zur Herstellung und Be­wahrung einer nationalen Identität führen soll. Hierbei wird deutlich, dass eine Ungleichheit der Menschen vorausgesetzt wird. Kulturell erworbene Unter­schiede werden nicht toleriert und sind unveränderbar und somit etwas von der Norm abweichendes, negatives oder abartiges.

Rassismus koppelt bestimmte Merkmale von Menschen mit bestimmten Eigen­schaften. Hieraus lässt sich der Schluss ziehen, dass durch „Erbgut“ einer „Rasse“ eine prinzipielle Unveränderbarkeit ergibt; somit gibt es eine unver­änderliche Überlegenheit und Unterlegenheit einer Ethnie.

Nationalismus ist eine übersteigerte Liebe zum eigenen Land, wobei das eigene Volk über alle anderen gestellt wird und eine ganze Hingabe des einzelnen für dieses Volk fordert. Damit verbindet sich der übersteigerte An­spruch auf Selbstbehauptung, Exklusivität und Überlegenheitsgefühl gegen­über anderen Nationen. Hierbei werden die Interessen des eigenen Volks über­betont und eine Annäherung zwischen den Völkern verhindert. Politisch be­deutet dies, dass eine parlamentarische Demokratie abgelehnt wird

Nach POSSELT liegt Rechtsextremismus immer dann vor, wenn die Grundelemente „Ungleichwertigkeit von Menschen“ und Gewaltakzeptanz zu­sammenfließen. Die Ungleichwertigkeit von Menschen bildet hierbei das zen­trale, integrierende Kernstück rechtsextremer Ideologien. Dies drückt sich un­ter anderem durch

- Rassistische Sichtweisen/Fremdenfeindlichkeit
- Behauptung „natürlicher Hierarchien“ ( Soziobiologie )
- Betonung „des Rechtes des Stärkeren“ aus.

Bezüglich der Gewaltakzeptanz werden folgende Aspekte hervorgehoben :

- Betonung autoritärer und militärer Umgangsformen und Stile
- Ablehnung demokratischer Regelungsformen von sozialen und politischen Konflikten
- Betonung des alltäglichen „Kampfes ums Dasein“

STÖSS ( 1989, S. 19 ) formuliert in seiner Definition Rechtsextremis­mus als Demokratiefeindlichkeit, in dessen Folge Freiheits- und Gesundheits­rechte des Menschen negiert werden. Das gesellschaftliche Leitbild der Rechtsextremen geht von einer „natürlichen Ordnung“ der entsprechenden Volksgemeinschaft aus. Infolge dessen verschmelzen Volk und Staat zum Reich, welche dann eine „Einheit“ bilden, an dessen Spitze ein Führer steht.

Noch 1989 ging STÖSS davon aus, dass sich in der Regel zunächst das rechts­extreme Bewusstsein bilde, aus dem sich dann erst das entsprechende Verhal­ten ( z. B. politische Aktivität ) erwachse. Man bezeichnet dies daher als einen latenten und manifesten Rechtsextremismus. In Bezug auf Jugendliche hat sich diese Auffassung in den 90er Jahren verändert, nachdem sich zeigte, dass der Weg von Jugendlichen zu rechtsextremer Orientierung und fremdenfeindlicher Gewalt nicht in erster Linie über ideologische Verführung verläuft. Vielmehr erfährt eine bereits vorhandene Gewaltbereitschaft erst in bestimmten Jugend­szenen ihre Begründung und ideologische Ausrichtung ( BÖLTING 1997,

S. 74 ).

2.2 Rechtextreme Orientierungen bei Jugendlichen

Der Begriff „rechtsextreme Orientierungen“ wurde im Zusammenhang mit der von HEITMEYER u.a. ( 1987 ) durchgeführten Untersuchung einge­führt und bezeichnet Einstellungen und Verhalten jugendlicher Menschen, bei denen sich die Ungleichheit der Menschen und Gewaltakzeptanz mischen. So­mit ist nicht ausschließlich die selbst ausgeübte Gewalt gemeint, sondern z. B. auch die Ablehnung von rationaler Auseinandersetzung, Ablehnung demokrati­scher Prinzipien oder die Betonung autoritärer und militärer Umgangsformen.

Wie eine Untersuchung von WILLEMS ( siehe auch 3.1.2 ) darlegt, wurden die meisten Straftaten in den 90er Jahren von Jugendlichen begangen, die nicht in rechtsextremen Gruppen organisiert waren. Die Untersuchung von HEITMEYER u.a. mit jugendlichen Haupt-, Realschülern und Gymnasiasten kam zu dem Ergebnis, dass bei 16,2% der Jugendlichen „Ungleichsideologien“ und eine gewisse Gewaltakzeptanz zusammenflossen. Sie wurden mithin als „rechtextrem orientiert“, was nicht mit rechtextrem gleichgesetzt werden darf, eingestuft. Dies bedeutet nach der Studie, dass die Anfälligkeit zur Annäherung an rechtsextreme Gruppen für diesen Teil der Jugendlichen besonders hoch sei, da Übereinstimmungen in den als zentral benannten Positionen schon vorliegen oder zumindest herstellbar seien.

16,2% rechtsextrem orientiert- das bedeutet, dass sich die Jugendlichen im Durchschnitt nicht von der gesamten Bevölkerung unterscheiden

( BÖLTING 1997, S. 185 ).

2.3 Fremdenfeindlichkeit

Neben dem programmatischen Rassismus gibt es eine Ablehnung von Fremden, die als Fremdenfeindlichkeit bezeichnet wird und in dem Überle­genheitsgefühl des eigenen Volkes begründet ist.

Fremdenfeindlichkeit bzw. Ethnopluralismus und Rassismus gehen von der Überlegenheit und Höherwertigkeit und damit einer gerechten Unterordnung der Minderheit aus. Fremdenfeindlichkeit geht davon aus, dass das Ungleich­verhältnis von Gruppen in der Überlegenheit der eigenen Kultur begründet ist. Rassismus geht hierüber sogar noch hinaus und begründet es mit der Überle­genheit des Erbgutes. Damit ist prinzipiell keine Veränderung der behaupteten Ungleichheit und Ungleichwertigkeit möglich.

Hierbei ist entscheidend, dass nicht Wahrnehmung von Unterschiedlichkeit, sondern der Gebrauch des Unterschiedes zum eigenen Vorteil und als Waffe gegen das Opfer, bedeutsam für Fremdenfeindlichkeit und Rassismus ist.

Soziale Vorurteile beschränken sich hierbei nicht nur auf eine andere Staatsbürgerschaft, sondern auch auf Sozialmerkmale wie der ethischen Her­kunft, religiösen Orientierung oder kultureller Lebensformen. Die Fremden­feindlichkeit lässt sich in drei Formen unterscheiden : In der Gesellschaft sind Fremdheitsgefühle weit verbreitet, die sich in abwertenden Vorurteilen und distanzierten Verhalten gegenüber Fremden ausdrücken, während Fremden­angst von Konkurrenzgefühlen und Abwehrverhalten bestimmt werden sowie dem ausgeprägten Fremdenhass, der durch pauschales Freund-Feind-Denken gekennzeichnet ist ( BÖLTING 1997, S. 38 ).

2.5 Gewaltbereite Rechtsextreme

In der Begriffserläuterung in 2.1 wurden als wesentliche Merkmale von Rechtsextremismus Ungleichsheitideologien und Gewaltakzeptanz bestimmt. Auch der Verfassungsschutz trennt beim Rechtsextremismuspotential zwischen „subkulturell geprägte und sonstige gewaltbereite Rechtsextremisten“, Neona­zis, Parteien und sonstige Organisationen. Festzustellen ist, dass die Gruppe der gewaltbereiten Rechtsextremisten im Vergleich zu 1998 um 10% von 8.2000 auf 9.000 Personen gestiegen ist ( VERFASSUNGSSCHUTZBE­RICHT 1999 ). Dabei ist zu berücksichtigen, dass zu diesem Personenkreis auch diejenigen Rechtsextremisten gezählt werden, die selbst keine begangen haben, sie aber befürworten. Dabei macht die Skinheadbewegung ca. 85% die­ser Gruppe aus.

Der Verfassungsschutz unterteilt Straftaten mit erwiesenem oder vermutetem rechtsextremen Hintergrund in Gewalttaten[2] und sonstige Straftaten[3], wobei im Vergleich der absoluten Zahlen die Gewalttaten insgesamt ( 998 ) deutlich niedriger sind als sonstige Straftaten ( 14.953 ).

Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass eine Vielzahl von Strafta­ten nicht vom Verfassungsschutz aufgenommen werden. Hierzu der stellvertre-

tende Leiter des Bundeskriminalamtes, Bernhard Falk :

„Die Straftaten liegen deutlich höher als ausgewiesen. So wer­den fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten nur teil­weise als rechtsextremistisch gewertet. Vor allem bei Körper­verletzung besteht ein erhebliches Dunkelfeld.“

( Averesch in : Berliner Zeitung vom 23.11.2000 )

Da wahrgenommer Rechtsextremismus in der Öffentlichkeit häufig mit Gewalt verbunden ist, ist eine Klärung des Begriffs „Gewalt“ unumgänglich. Hierbei wird zwischen physischer, struktureller, kommunikativer und kultureller Gewalt unterschieden.

Physische Gewalt oder auch personale oder direkte Gewalt wird von Einzelpersonen oder Gruppen angedroht und ausgeübt. Diese Form der Ge­waltanwendung richtet sich gegen Personen oder Sachen. Diese Definition von Gewalt ist die, die gemeinhin unter „Gewalt“ verstanden wird wie zum Beispiel Körperverletzung, Überfall, aber auch Sachbeschädigung, Mord und Folter werden hierunter verstanden ( FREISLEBEN 1993, S. 25 ).

Der Begriff strukturelle Gewalt ist durch GALTUNG geprägt und de­finiert Gewalt folgendermaßen :

„Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung.“

( GALTUNG 1975, S. 9 )

Strukturelle Gewalt hat im Gegensatz zur personalen Gewalt keinen erkennba­ren Akteur, der direkt schadet. Vielmehr ist die Gewalt in gesellschaftliche Strukturen eingebaut, die ungleiche Machtverhältnisse und Lebenschancen schaffen. Dies lässt sich beispielhaft an der ungleichen Ressourcenverteilung wie den Bildungschancen und der Einkommensverteilung darstellen. Sie sind die Grundlage für eine soziale Ungleichheit. Die indirekte Gewalt drückt sich damit durch Verhältnisse aus. Sie ist gegen ganze Gruppen der Gesellschaft gerichtet und hat sich durch die Struktur der Gesellschaft entwickelt und wird durch sie aufrecht erhalten.

Kommunikative Gewalt lässt sich in zwei Bereiche teilen: SCHMITZ formuliert ausgeübte kommunikative Gewalt als Ziel, „verbal/nonverbal [ den ] Willen des anderen zugunsten eigener Interessen zu brechen, ohne dass der eigene Standpunkt dabei geschwächt wird“. Hierbei werden andere Personen beleidigt, mundtot gemacht und erniedrigt.

Als einen weiteren Bereich kommunikativer Gewalt bezeichnet der Autor Wort­schöpfungen, die Kriegs- und Gewaltvokabular verherrlichen oder verniedli­chen wie zum Beispiel „Ethnische Säuberungen“ als Bezeichnung für Massaker, Vergewaltigungen und Folter.

So hat nach einer Umfrage an Hamburger Schulen zufolge die verbale Gewalt wie „anmachen“ und beleidigen unter allen Gewaltformen in den letzten Jahren um 61,5% zugenommen ( SCHMITZ 2000, S. 55 f ).

Als ein weiterer Aspekt des Gewaltbegriffes hat GALTUNG 1990 eine Differenzierung der strukturellen Gewalt vorgenommen. Aspekte einer Kultur, „die geeignet sind, direkte oder strukturelle Gewalt zu stützen oder zu legitimie­ren“ bezeichnet der Autor als kulturelle Gewalt ( DOMINIKOWSKI/ESSER 1993, S.30 ). So stellen u.a. Weltreligionen und Weltanschauungen kulturelle Gewalt dar, die Unterdrückung von Frauen, Diskriminierung von Minderheiten, Rassismus und Nationalismus begründen. ESSER bezeichnet Ausländerfeind­lichkeit und Rassismus als ein bedeutendste Element von kultureller Gewalt.

Als gewaltbereit werden Personen bezeichnet, wenn sie aufgrund ver­schiedener Faktoren Gewalt ausüben. Auslösende Faktoren können fast unbe­grenzt aufgeführt werden, meistens werden aber Gewalterfahrungen in der Fa­milie zuerst angeführt. HOFFMANN-LANGE u.a. ergänzt hierzu aber, dass Gewaltbereitschaft stark von allgemeinpolitischen Rahmenbedingungen und situationsspezifischen Faktoren abhängt ( HOFFMANN-LANGE 1993, S. 10 ).

3. Rechtsextremismus-ein Jugendphänomen ?

3.1 Jugendphase

In der Einleitung wies ich bereits darauf hin, dass Jugendliche an 2/3 der Straftaten gegen Fremde beteiligt sind. Der größte Anteil der Straftaten hierbei bilden Körperverletzungen ( VERFASSUNGSCHUTZBERICHT 2000,

S. 23 ). Ist damit ( Rechts- ) Extremismus ein Jugendproblem ?

PREISER (1997, S. 1077 ) stellte hierzu fest, dass Extremismus sich nicht auf das Jugendalter beschränkt, aber seine gewalttätigen Varianten doch eher dem Erwachsenenalter zuzuordnen sind. Dies löst die Frage nach der begrifflichen Fassung der „Jugend“ aus.

Rein statistisch lässt sich die Lebensphase aufgrund seines biogeneti­schen Reifungsprozesses zwischen dem 12.-25. oder 14.-27. Lebensjahr festle­gen. Viel entscheidender und schwieriger ist die Bestimmung derjenigen Fak­toren, die diese Zeitspanne in einer konkreten historischen Gesellschaftsforma­tion mit ihrem spezifischen kulturellem Überbau wesentlich ausmachen. Ein weiteres Problem bei der Fassung des Begriffs „Jugend“ ergibt sich aus der Tatsache, dass Bestimmungsversuche vorwiegend von Erwachsenen und nicht von den Jugendlichen selbst unternommen werden.

TENBRUCK kommentiert dies folgendermaßen :

In jedem Fall konstruiert man [...] die Jugend als den Zustand des einzelnen jungen Menschen : seine Stellung auf der Stufenleiter der sozialen Garde und die damit für ihn als einzelnen gesetzten Probleme sollen das ausmachen, was wir Jugend nennen. Die entscheidende soziologische Tatsache, dass Jugend nur von den charakteristischen sozialen Gruppen her verstanden werden kann, in denen sich Jugend ereignet, wird kaum beachtet.

( TENBRUCK 1965, S. 66 )

In der Jugendforschung ist man sich aber in drei Punkten einig :

1. An sich existiert „Jugend“ nicht als gesellschaftliche Gruppe, da nicht statistische Vorhandensein, sondern spezifische historische, politische und soziale Bedingungen einer konkreten Gesellschaft bestimmen, was Jugend oder Jugendliche ausmacht.

2. Jugend als „gesellschaftliches Phänomen“ existiert erst seit der Entwick­lung der modernen, arbeitsteiligen und ( hoch- ) spezialisierten Industriege­sellschaft. Jugend erhält den Charakter eines Übergangsstadiums zwischen „nicht mehr Kind“, aber auch „noch nicht erwachsen sein“, der als ein Schutzraum zum Erwerb gesellschaftlicher Reproduktion erforderliche Schlüsselqualifikationen und –fertigkeiten dient. Diese exklusive Stellung wird verdrängt durch die Zunahme der Komplexivität und Differenziertheit der modernen Industriegesellschaft, so dass sich eine gruppeninterne Inklu­sion entwickelt, in der sich Jugend selbst als soziale Gruppe definiert und eine eigenständige Jugendkultur in der Gesamtkultur bildet. Mit der Ver­drängung und Entgrenzung der Lernphasen im Leben der Menschen, ver­längert sich die Jugendphase heute häufig bis ins dritte Jahrzehnt. Jugend ist daher zu einer eigenständigen Lebensphase geworden ( BMJFFG 1990, S. 53 ).

OLK beschreibt Jugend als eine ehemals einheitliche Statuspassage, die „in eine Vielzahl systemspezifischer Übergangsphasen mit je eigenen Erschei­nungsformen und Zeitstrukturen zerfällt“, so dass eine spezifische Jugend­phase nicht mehr ausgemacht werden kann ( OLK 1985, S. 294 ).

3. Jugend als Ganzes existiert nicht. Vielmehr gibt es eine Vielzahl ver­schiedener, sich häufig scharf gegenseitig abgrenzender Gruppen, die für den Einzelnen und dessen Selbstverständnis eine wesentliche Bedeutung haben. Die Angehörigen einer Gruppe definieren sich z. B. über nationale, regionale, ethnischer, statusbezogener, religiöser oder politischer Bezugs­punkte. Sie sind weder statisch noch zeitlich besonders dauerhaft, sondern häufig eine Modeerscheinung ( BUDERUS 1998, S.23 ).

Anhand dieses Fassungsversuches wird deutlich, wie differenziert Jugend verstanden werden muss; die fehlende Nähe derer, die Jugendliche beeinflus­sen sollen und das ungenügende Wissen über sie, erschwert die Entwicklung von Konzepten und Lösungsvorschlägen ( BUDERUS 1998, S.23 ).

Des weiteren hat in der Jugendforschung in den letzten Jahren beson­ders das Phänomen der Individualisierung und das entsprechende Verständnis von Jugendphase geprägt. Die Individualisierung wird demnach von Destanda­risierung, Entstrukturisierung, Entchronorisierung, und Pluralisierung von Le­bensläufe ausgelöst und begleitet ( PILZ 1992, S. 16 ).

Nach BECK wird unter Individualisierung

- das Herauslösen aus bisherigen traditionellen Verhaltensformen und
-muster,
- der Verlust von bisherigen Sicherheiten, Handlungswissen und Normen- und Werteverständnis und
- die Einbindung in neue soziale Vorgaben und Zwänge

verstanden ( BECK 1986, S. 206 ).

Hieraus folgt, dass Individuen für ihre Lebensgestaltung selbst verant­wortlich sind. FERCHHOFF ( 1989, S. 15 ) stellt hierzu fest, dass die daraus resultierenden Entscheidungszwänge als Überforderung empfunden werden können, sofern keine Routinehandlungen sie ersetzen; dies gilt insbesondere, wenn immer erneute Entscheidungen getroffen werden müssen. Damit muss das Risiko für den eigenen Lebensweg und die eigene Lebensgestaltung ganz individuell übernommen werden. Somit steigt mit der freien Wahl der Orientie­rungsmöglichkeiten auch die Gefahr der Fehlentscheidung ( BECK 1986,

S. 211 ).

[...]


[1] Abkürzung : Bundeskriminalamt

[2] Tötungsdelikte, versuchte Tötungsdelikte, Körperverletzung, Brandstiftung, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Landfriedensbruch

[3] Sachbeschädigungen, Nötigung/Bedrohung, Verbreiten von Propagandamaterial und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Störung der Totenruhe und andere Formen der Schändigung jüdischer Friedhöfe und Gedenkstätten, andere Straftaten, insbesondere Volksverhetzung

Final del extracto de 75 páginas

Detalles

Título
Rechtsextremismus in Deutschland. Ein Jugendphänomen?
Universidad
University of Applied Sciences Braunschweig / Wolfenbüttel
Calificación
2
Autor
Año
2001
Páginas
75
No. de catálogo
V263
ISBN (Ebook)
9783638101950
ISBN (Libro)
9783638636780
Tamaño de fichero
642 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Sozialpsychologische, Analyse, Einstellungen, Bundesrepublik, Deutschland, Jahrhundert, Berücksichtigung, Wandels, Wohlstands, Anforderungen, Arbeit, Rechtsextremen
Citar trabajo
Katrin Klemme (Autor), 2001, Rechtsextremismus in Deutschland. Ein Jugendphänomen?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263

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