Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte

Was damals Recht war... Eine kritische Betrachtung

Titel: Was damals Recht war...  Eine kritische Betrachtung

Ausarbeitung , 2013 , 32 Seiten

Autor:in: Rainer Thesen (Autor:in)

Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Beginnend mit dem 22.06.2007 bis zum heutigen Tag präsentiert sich eine Wanderausstellung mit dem Titel: „Was damals Recht war… Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“ in einer Reihe von deutschen und österreichischen Städten. Das Bayerische Armeemuseum stellte in der Zeit vom 01.07. bis 21.08.2011 für diese Wanderausstellung das Zeughaus im Neuen Schloß zur Verfügung. Seither wurde sie in sieben weiteren Städten gezeigt. Geplant ist die Fortsetzung in weiteren Städten. Derzeit ist sie in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg zu sehen. Weitere Ausstellungsorte werden vorbereitet. Das Begleitbuch zur Ausstellung mit gleichem Titel ist im Buchhandel erhältlich. Die Ausstellung hat zwar in Politik und Medien breite Zustimmung gefunden. Sie ist dennoch nicht unumstritten. Am 30.09.2011 fand hierzu im Fahnensaal des Bayerischen Armeemuseums eine Podiumsdiskussion statt, in der Konzeption und Darstellungsweise dieser Ausstellung auch kritisch gewürdigt wurden. Ich habe an dieser Veranstaltung auf dem Podium teilgenommen. Das war für mich Veranlassung, den bei dieser Diskussion aufgeworfenen Fragen nachzugehen. Gerade weil die Geschichte der Wehrmachtsgerichtsbarkeit weithin unbekannt ist, erscheint es mir erforderlich, die durch diese Wanderausstellung aufgeworfenen Fragen wenigstens kursorisch zu behandeln. Das soll in dem nachstehenden Beitrag versucht werden. In einem so kurzen Beitrag kann keinesfalls eine erschöpfende, wissenschaftlichen Maßstäben genügende Bearbeitung des Themas erfolgen. Das ist auch nicht mein Anspruch. Vielmehr stelle ich einfach die Fragen, die sich einem Besucher dieser Ausstellung aufdrängen, sofern er über mehr als bloß rudimentäre Kenntnisse der Geschichte des vergangenen Jahrhunderts verfügt. Hinzu kommt, daß ich als Jurist und seit Jahrzehnten forensisch tätiger Rechtsanwalt an dieses Thema schon von Berufs wegen anders herangehen kann (und muß!), als jemand, dem die juristischen Probleme der Militärjustiz im Allgemeinen und der Wehrmachtsgerichtsbarkeit im Besonderen fernliegen. Eine seriöse und vom sogenannten Zeitgeist nicht beeinflußte wissenschaftliche Bearbeitung des Themas ist zu wünschen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Was eine seriöse Betrachtung des Themas Wehrmachtsjustiz leisten muß

Rechtsvergleichende Untersuchung

Rechtshistorische Einordnung

Bindung des Richters an das Gesetz

Aufgabe der Militärjustiz im Allgemeinen

Fahnenflucht als Widerstandshandlung

Wehrmachtsgerichtsbarkeit als Institution der Rechtssicherheit

Aufgabenbereich der Wehrmachtsgerichte

Sonderproblem Partisanen

Quantitative Betrachtung

Darstellung der Kriegsgerichtsbarkeit in anderen Ländern

Zusammenfassung – „Was damals Recht war“

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit der Wanderausstellung „Was damals Recht war… Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“ auseinander. Ziel ist es, die einseitige und nach Ansicht des Autors methodisch angreifbare Darstellung der Wehrmachtsjustiz zu hinterfragen und eine differenzierte, rechtswissenschaftliche Perspektive auf das historische Handeln von Wehrmachtsgerichten einzufordern.

  • Kritik an der selektiven und anklagenden Darstellung der Ausstellung
  • Notwendigkeit rechtsvergleichender Analysen im historischen Kontext
  • Juristische Einordnung der Bindung von Richtern an das Gesetz (Rechtspositivismus)
  • Untersuchung des tatsächlichen Aufgabenbereichs und der Spruchpraxis der Wehrmachtsgerichte
  • Korrektur statistischer Darstellungen zu Todesurteilen und Verurteilungen

Auszug aus dem Buch

Bindung des Richters an das Gesetz

Der Besucher der Ausstellung kann den Eindruck gewinnen, die Wehrmachtsgerichte hätten doch ohne weiteres auch anders, gewissermaßen menschlicher, judizieren können. Denn in dem Vorwurf, Terrorinstrument eines Unrechtsregimes gewesen zu sein, steckt ja auch die Unterstellung, die Richter hätten auch anders entscheiden können, wenn sie gewollt hätten. Weil sie das nicht getan hätten, seien sie eben nichts anderes als Schergen des Regimes gewesen. Dabei wird völlig übersehen, daß bis 1946 jedenfalls in Deutschland kein Jurist in Zweifel gezogen hat, daß Gesetze, und seien sie noch so drakonisch, grundsätzlich von den Gerichten anzuwenden sind. Die berühmte Radbruch‘sche Formel ist ja erst nach dem Zweiten Weltkrieg von dem Strafrechtslehrer Gustav Radbruch formuliert worden. Sie sie lautet nach dem von Radbruch selbst 1956 veröffentlichten Text:

„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts noch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ,unrichtiges Recht‘, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“

Zusammenfassung der Kapitel

Vorwort: Der Autor erläutert seine Motivation, als forensisch tätiger Rechtsanwalt eine kritische Perspektive auf die Wanderausstellung einzunehmen, da diese seiner Meinung nach keine objektive historische Darstellung bietet.

Was eine seriöse Betrachtung des Themas Wehrmachtsjustiz leisten muß: Es wird gefordert, dass eine wissenschaftliche Auseinandersetzung historische Kontexte und rechtliche Grundlagen einbeziehen muss, statt nur emotional ansprechende Einzelschicksale zu präsentieren.

Rechtsvergleichende Untersuchung: Der Autor kritisiert, dass die isolierte Darstellung der deutschen Kriegsjustiz eine Einordnung erschwert und fordert den Vergleich mit der Rechtslage anderer kriegführender Staaten.

Rechtshistorische Einordnung: Das Kapitel betont, dass Handlungen der Vergangenheit nur durch den gedanklichen Nachvollzug der damaligen Rechtsvorstellungen und des allgemeinen Strafrechts verstanden werden können.

Bindung des Richters an das Gesetz: Es wird dargelegt, dass Richter im damaligen Deutschland dem Rechtspositivismus unterlagen, der eine Anwendung der geltenden Gesetze zwingend vorschrieb, unabhängig von moralischen Bedenken.

Aufgabe der Militärjustiz im Allgemeinen: Die Rolle der Justiz innerhalb der Armee wird beleuchtet, wobei der Autor auch die notwendige Aufrechterhaltung der Disziplin in demokratischen Armeen zur Sprache bringt.

Fahnenflucht als Widerstandshandlung: Der Autor stellt die juristische Frage, ob Fahnenflucht vor dem Hintergrund der damaligen Rechtslage als rechtens angesehen werden kann, und verneint dies unter Berufung auf das Völkerrecht.

Wehrmachtsgerichtsbarkeit als Institution der Rechtssicherheit: Hier wird anhand von Beispielen aufgezeigt, dass Wehrmachtsgerichte auch eigene Offiziere und Soldaten wegen Straftaten gegen die Zivilbevölkerung und Vorgesetzte verurteilten.

Aufgabenbereich der Wehrmachtsgerichte: Das Kapitel analysiert die Zuständigkeit für allgemeine Strafsachen und zeigt auf, dass der Fokus der Ausstellung auf politische Delikte das tatsächliche Spektrum der Verfahren verzerrt.

Sonderproblem Partisanen: Der Umgang mit Partisanen wird unter Berücksichtigung der Haager Landkriegsordnung (HLKO) und der Unterscheidung zwischen rechtmäßigen Kombattanten und Freischärlern erörtert.

Quantitative Betrachtung: Der Autor kritisiert die in der Ausstellung genannten Zahlen zu Todesurteilen als unseriös und hochgerechnet und verweist auf amtliche Statistiken des Militärarchivs.

Darstellung der Kriegsgerichtsbarkeit in anderen Ländern: Der Autor skizziert kurz die Rechtspraxis in Ländern wie den USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion, um die deutsche Praxis in ein internationales Verhältnis zu setzen.

Zusammenfassung – „Was damals Recht war“: Abschließend warnt der Autor vor einer undifferenzierten Kriminalisierung der Wehrmachtsjustiz und fordert eine wissenschaftlich fundierte, komplexe Analyse statt volkspädagogischer Vereinfachung.

Schlüsselwörter

Wehrmachtsjustiz, Kriegsgerichtsbarkeit, Rechtspositivismus, Fahnenflucht, Todesstrafe, Völkerrecht, Haager Landkriegsordnung, NS-Unrecht, Rechtsvergleich, Historische Analyse, Militärjustiz, Wehrmachtsrichter, Disziplin, Rechtssicherheit, Kriegsverbrechen

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit bietet eine kritische Analyse der Wanderausstellung „Was damals Recht war“, wobei der Autor die aus seiner Sicht fehlende wissenschaftliche Objektivität und methodische Einseitigkeit der Ausstellung bemängelt.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind die juristische Arbeitsweise der Wehrmachtsgerichte, die Anwendung des damaligen Militärstrafrechts, die Bedeutung des Rechtspositivismus und die rechtsvergleichende Betrachtung internationaler Justizpraktiken während des Zweiten Weltkriegs.

Was ist das primäre Ziel des Autors?

Das Ziel ist es, eine differenzierte Debatte über die Wehrmachtsjustiz anzustoßen, die sich von einer rein anklagenden, „eifernd-kategoretischen“ Darstellung löst und historisch-juristische Fakten in den Mittelpunkt stellt.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor stützt sich auf rechtsgeschichtliche Argumentation, analysiert Urteilsbegründungen und Statistiken und zieht Vergleiche zur Rechtsprechung anderer Nationen sowie zur allgemeinen Rechtslehre.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Aspekte wie die Bindung der Richter an das Gesetz, die statistische Aufarbeitung von Todesurteilen, die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte auch für allgemeine Delikte und den Vergleich mit der Justizpraxis anderer Länder.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?

Kritik an der Wehrmachtsjustiz-Ausstellung, Rechtspositivismus, juristische Analyse, historische Einordnung, Völkerrecht und Rechtsvergleich.

Wie bewertet der Autor die Rolle des „Rechtspositivismus“?

Der Autor sieht in der Bindung der damaligen Richter an das geschriebene Gesetz eine juristische Denkschule, die es den Juristen verbot, nach eigenem Ermessen gegen Gesetze zu verstoßen, selbst wenn sie diese für ungerecht hielten.

Warum hält der Autor die statistische Darstellung der Ausstellung für fehlerhaft?

Der Autor kritisiert die Verwendung von nicht belegten oder falsch hochgerechneten Zahlen, wie etwa bei der Anzahl der Todesurteile, und verweist auf die amtlichen Statistiken der Wehrmachtsrechtsabteilung, die ein anderes Bild zeichnen.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Was damals Recht war... Eine kritische Betrachtung
Autor
Rainer Thesen (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2013
Seiten
32
Katalognummer
V264055
ISBN (eBook)
9783656533528
ISBN (Buch)
9783656535652
Sprache
Deutsch
Schlagworte
recht eine betrachtung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Rainer Thesen (Autor:in), 2013, Was damals Recht war... Eine kritische Betrachtung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264055
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  32  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum