Das Abkommen zum Deutsch-Französischen Wahlgüterstand ist ein Produkt 40-jähriger Zusammenarbeit von Deutschland und Frankreich seit der Unterzeichnung des Elysee-Vertrags 1963. Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums 2003 gaben der deutsche Bundeskanzler und der französische Staatspräsident eine gemeinsame Erklärung ab, mit dem erklärten Ziel das Zivilrecht bzw. insbesondere das Familienrecht einander inhaltlich annähern zu wollen. Im Zeitraum von 2006–2008 arbeiteten zu diesem Zweck Experten aus Justizministerien, Praktiker und Wissenschaftler zusammen an einer entsprechenden Regelung. Heraus kam dabei der Entwurf eines Deutsch-Französischen Wahlgüterstandes, der am 4. Februar 2010 nach längeren Beratungen mit den Außenministern beider Staaten bei einem deutsch - französischen Gipfeltreffen von den Justizministerinnen Sabine Leutheusser - Schnarrenberger und Mme. Michèle Alliot Marie in Paris unterzeichnet wurde. Die Umsetzung ins nationale Recht durch Deutschland erfolgte im Wege eines dementsprechenden Gesetzesbeschluss am 15. März 2012. In Zukunft wird in Deutschland Ehepaaren nun also ein weiterer Wahlgüterstand zur Auswahl stehen. Im Folgenden soll dieser Deutsch-Französische Wahlgüterstand genauer vorgestellt werden. Dazu wird zunächst auf die Rechtslage vor dem Abkommen, also der tatsächlichen und rechtlichen Ausgangslage in Deutschland und Frankreich eingegangen. Bevor dann die inhaltliche Ausgestaltung des Abkommens näher untersucht wird und ihre Unterschiede zu den Regelungen in Frankreich und Deutschland herausgearbeitet werden, werden vorher die Ziele des Abkommens kurz dargestellt. Nach der inhaltlichen Auseinandersetzung wird anschließend auf die Regelung auf Bundesebene, also die Umsetzung ins nationale Recht und dar-aus resultierende Ungereimtheiten eingegangen, um schließlich die Arbeit mit der Einordnung unter das zugrundeliegende Ehebild und einer kritischen Bewertung des Güterstand bzw. dessen Erfolgschancen in der Zukunft abzurunden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Hauptteil
I. Rechtslage vor dem Abkommen – tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation
1. Steigende Anzahl binationaler Ehen
2. Güterrecht in Deutschland
3. Güterrecht in Frankreich
4. Gescheiterte Harmonisierungsversuche durch die EU
II. Ziele des Abkommens
III. Wahlgüterstand – Inhaltliche Regelungen
1. Allgemeines
2. Persönlicher Anwendungsbereich
3. Definition Wahl-Zugewinngemeinschaft
4. Begründung des Güterstandes
5. Vermögensverwaltung, -nutzung und –verfügung
a. Art. 4 WZGA
b. Art. 5 WZGA
c. Art. 6 WZGA
6. Beendigung des Güterstandes
7. Berechnung des Zugewinnausgleichs
a. Anspruch auf Zugewinnausgleich
b. Anfangsvermögen
aa. Zusammensetzung des Anfangsvermögens
bb. Bewertung des Anfangsvermögens
c. Endvermögen
aa. Zusammensetzung des Endvermögens
bb. Bewertung des Endvermögens
d. Berechnungszeitpunkt in Sonderfällen
e. Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung
8. Verjährung
9. Auskunftspflicht
10. Stundung
11. Vorzeitiger Zugewinnausgleich
12. Sonstiges
IV. Umsetzung auf Bundesebene
1. Änderungen im BGB
2. Erbschaft- und Schenkungssteuer
3. Verfahrensrecht
4. Versorgungsausgleich
5. Erstreckung auf Lebenspartner
6. Auslegung und Lückenfüllung
7. Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht
V. Zugrundeliegendes Ehebild
VI. Erfolgschancen/ Bewertung
1. Vorteile
2. Nachteile/Probleme
3. Wahlgüterstand als Rechtsvereinheitlichungsmodell
C. Schluss/Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Deutsch-Französischen Wahlgüterstand, der als Antwort auf die Problematiken bei binationalen Ehen eingeführt wurde. Ziel ist es, die inhaltliche Ausgestaltung des Abkommens zu analysieren, die Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten zu vergleichen sowie die Erfolgschancen des Modells kritisch zu bewerten.
- Rechtsvergleich zwischen deutschem und französischem Güterrecht.
- Analyse der inhaltlichen Regelungen des Wahlgüterstands (Art. 1 ff. WZGA).
- Umsetzung des Abkommens in das deutsche nationale Recht.
- Evaluierung der praktischen Relevanz und Zukunftsaussichten des Modells.
- Untersuchung des zugrundeliegenden Ehebildes.
Auszug aus dem Buch
b. Artikel 5 WZGA
Art. 5 I WZGA enthält zunächst Verfügungsbeschränkungen zum Schutz des anderen Ehegatten. Rechtsgeschäfte über Haushaltsgegenstände oder solche, welche die Familienwohnung betreffen, dürfen demnach nur im Einvernehmen beider Ehegatten vorgenommen werden. Handelt ein Ehegatte hingegen ohne die Zustimmung des anderen, so ist das Rechtsgeschäft nichtig. Die Möglichkeit einer Genehmigung ist jedoch wiederum vorgesehen. Auf eine dem deutschen § 1367 BGB entsprechende Normierung, die für einseitige Rechtsgeschäfte, die ohne vorherige Einwilligung vorgenommen werden die Nichtigkeit anordnet, wird allerdings verzichtet.63 Unter der Familien – oder Ehewohnung sind alle Räume zu verstehen, welche die Ehegatten als Wohnung nutzen bzw. gemeinsam bewohnt haben oder solche, die als gemeinsame Ehewohnung ursprünglich vorgesehen waren. Folglich zählen zur Familienwohnung auch Nebenräume, wie der Keller, der Dachboden, die Garage, sowie Sport- und Fitnessräume.64
Diese Regelung führt aber beispielsweise im Falle einer Mietvertragskündigung durch einen Ehegatten nicht nur lediglich zur Unwirksamkeit, welche die Interessen der Ehegatten betrifft, sondern berührt auch die von Dritten, nämlich vorliegend, die des Kündigungsadressaten, den Vermieter. Diesem kann schließlich sogar dann die Unwirksamkeit einer Kündigung entgegengehalten werden, wenn er den Güterstand der Ehegatten gar nicht kennt.65 Vergleicht man die Regelung mit der in Deutschland für die Zugewinngemeinschaft geltenden, so sind einige Abweichungen festzustellen. § 1365 beispielsweise sieht in Deutschland ein Verfügungsverbot über das Vermögen als Ganzes vor. Eine solche Regelung fehlt im Abkommen zum Wahlgüterstand. Sie wird allerdings auch nicht benötigt, da in den meisten Fällen die Familienwohnung einen Großteil des Vermögens ausmacht, die bereits durch Art. 5 I WZGA gesondert geschützt wird.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Entstehungsgeschichte des Abkommens zum Deutsch-Französischen Wahlgüterstand und definiert den Untersuchungsumfang der Arbeit.
B. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert detailliert die Ausgangslage, die inhaltlichen Bestimmungen des Abkommens, die nationale Umsetzung sowie das zugrundeliegende Ehebild und bewertet die Erfolgschancen des Projekts.
C. Schluss/Fazit: Das Fazit stellt fest, dass der neue Güterstand trotz beachtlicher theoretischer Resonanz in der Rechtspraxis vermutlich nur eine geringe praktische Bedeutung erlangen wird.
Schlüsselwörter
Deutsch-Französischer Wahlgüterstand, Zugewinngemeinschaft, Güterrecht, Ehe, binationale Ehen, Rechtsvereinheitlichung, WZGA, Vermögensverwaltung, Zugewinnausgleich, Eherecht, internationales Privatrecht, Familienrecht, Ehevertrag, Rechtswahl, Familienwohnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Abkommen zum Deutsch-Französischen Wahlgüterstand, das Ehepaaren eine einheitliche güterrechtliche Regelung als Alternative zu den nationalen Systemen bietet.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Ausgangssituation in Deutschland und Frankreich, die spezifischen inhaltlichen Regelungen des Abkommens, dessen Umsetzung in deutsches Recht sowie eine kritische Bewertung der Praktikabilität.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den neuen Wahlgüterstand im Detail vorzustellen und zu prüfen, inwieweit er zur Lösung grenzüberschreitender güterrechtlicher Probleme beitragen kann und wie erfolgreich seine Anwendung in der Praxis sein wird.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Arbeit basiert auf einer rechtsvergleichenden Analyse der nationalen Regelungen (BGB und Code Civil) im Verhältnis zu den Bestimmungen des völkerrechtlichen Abkommens (WZGA).
Welche Aspekte werden im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die detaillierte Darstellung der Artikel des Abkommens, insbesondere Regelungen zu Verfügungsbeschränkungen, Vermögensbewertung und die Berechnung des Zugewinnausgleichs.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Zugewinngemeinschaft, binationale Ehen, Rechtsvereinheitlichung, Eheschutz und güterrechtliche Rechtswahl geprägt.
Wie unterscheidet sich der neue Wahlgüterstand von der klassischen Zugewinngemeinschaft?
Der neue Wahlgüterstand enthält spezifische Modifikationen, wie etwa bei der Bewertung von Immobilien oder dem Schutz der Familienwohnung, die Elemente des französischen Rechts integrieren, um die Akzeptanz für binationale Ehepaare zu erhöhen.
Welche Schlussfolgerung zieht die Autorin zum Erfolg des Modells?
Die Autorin prognostiziert, dass der Wahlgüterstand aufgrund der tief verwurzelten nationalen Traditionen und der eingeschränkten Anwendbarkeit nur von einer kleinen Anzahl von Ehegatten gewählt werden wird.
- Citation du texte
- Maike Wimmer (Auteur), 2013, Der Deutsch-Französische Wahlgüterstand, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264131