Der Anhang ist neben der Bilanz und GuV-Rechnung der dritte Bestandteil des Jahresabschlusses. Die durch den Anhang vermittelten Informationen dienen primär dem Rechenschaftszweck.
Jeder Konzern ist nach den §§ 313 ff. HGB verpflichtet, einen Anhang aufzustellen. Nach § 18 Abs. 1 AktG, § 290 Abs. 1 HGB und IAS 27.1 handelt es sich dann um einen Konzern, wenn ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst sind.
Der Konzernabschluss muss Informationen über die wirtschaftliche Einheit Konzern und eine Übersicht über dessen VFE-Lage geben. Diese Informationen enthalten die Adressaten – neben der Konzern-Bilanz, der Konzern-GuV-Rechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel – auch vom Anhang, entweder weil diese Angaben in den anderen Rechenwerken nicht enthalten sind oder von dort ausgelagert wurden.
Die Aufstellung des Konzernanhangs stellt oftmals eine Herausforderung dar. Die vorliegende Arbeit begegnet dieser Problematik, indem sie zuerst Grundlagen – wie Zweck, Rechtsgrundla-gen und Struktur des Konzernanhangs – klärt, im Anschluss Angaben zum Inhalt und zur Gliede-rung des Konzernanhangs gibt, sowie als Abschluss eine Darstellung des Konzernanhangs nach IFRS bietet.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Zweck, Rechtsgrundlagen und Struktur des Konzernanhangs nach HGB
2.1 Zweck und Funktionen des Konzernanhangs
2.2 Rechtsgrundlagen des Konzernanhangs nach HGB
2.3 Struktur des Konzernanhangs nach HGB
3 Angaben zum Inhalt des Konzernanhangs
3.1 Pflichtangaben
3.2 Zusätzliche Angaben durch BilMoG.
3.3 Freiwillige Angaben
4 Konzernanhang nach IFRS
4.1 Zweck und Rechtsgrundlagen des Konzernanhangs nach IFRS
4.2 Struktur des Konzernanhangs nach IFRS
5 Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Hauptfunktion des Konzernanhangs?
Der Konzernanhang dient primär dem Rechenschaftszweck. Er erläutert die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und bietet zusätzliche Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (VFE-Lage).
Welche Unternehmen müssen einen Konzernanhang aufstellen?
Nach den §§ 313 ff. HGB ist jeder Konzern verpflichtet, einen Anhang aufzustellen, sofern ein herrschendes Unternehmen und abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind.
Was sind typische Pflichtangaben im Anhang nach HGB?
Dazu gehören Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnungen sowie Informationen zum Konsolidierungskreis.
Wie unterscheidet sich der Konzernanhang nach IFRS vom HGB?
Während das HGB stark auf den Gläubigerschutz fokussiert ist, zielen die IFRS primär auf die Informationsvermittlung für Investoren ab, was oft zu umfangreicheren Erläuterungspflichten führt.
Welche Rolle spielt das BilMoG für den Konzernanhang?
Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat zusätzliche Pflichtangaben eingeführt, um die Transparenz und Aussagekraft des Anhangs weiter zu erhöhen.
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- Birgit Zwack (Author), 2012, Der Konzernanhang, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264136