WM 2006. Deutschland gegen Argentinien. Viertelfinale. Elfmeterschießen. Jens Lehmann steht im Tor für Deutschland und fängt einen nach den anderen Ball der Argentinier ab. Wie? Talent? Können? Nichts dergleichen hat ihm in den Minuten dabei gehol- fen. Ein Zettel war es. Geschrieben von Andreas Köppke, Torwarttrainer der Deutschen Nationalmannschaft, über die Stärken der potenziellen Spieler von Argentinien, in welche Richtungen sie schießen werden.
Ein legales Mittel? Insiderwissen? All dies war uninteressant. Deutschland gewann und kam ins Halbfinale. Diese Informationen haben das Spiel unter anderem mit entschieden. Es war Wissen über den Gegner.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig doch Wissen ist. Wissen ist mehr als nur Macht. Wissen kann mehr – Wissen kann Vorteile bringen.
Was ist nun, wenn dieses Wissen in der Wirtschaft eingesetzt wird? An den Börsen zum Beispiel, wo hohe Geldbeträge innerhalb von Minuten den Besitzer wechseln. Wäre es da noch legal und ein legitimes einsetzbares Mittel? Oder Manipulation?
Am 19. September 2012 hat das Landgericht Braunschweig die Klage eines Anlegers gegen Porsche SE auf Schadensersatz rechtskräftig abgelehnt, wonach der Kläger in seiner Klage behauptet hatte, dass die Porsche Automobil Holding SE – im Folgenden: Porsche SE - vorsätzlich falsche Informationen dem Kapitalmarkt hat zukommen lassen und die Firma zu ihrem persönlichen Vorteil den Markt manipulieren wollte
Die Strafverfolgungsbehörden stellten sich auch die Frage, ob die Porsche SE damals den Markt evtl. manipuliert und hier eine Marktmanipulation vorläge. Drei Monate nach dem Urteil des Landgerichts Braunschweig teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit, das Sie Anklage gegen ehemalige Mitglieder des Vorstandes der Porsche SE erhoben werde, vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgericht Stuttgarts, wegen in- formationsgestützter Markmanipulation. Dabei beruft sich die Staatsanwaltschaft auf die Presseerklärungen von Porsche SE, wonach diese falsche / unrichtige Angaben gemacht haben soll, was den Beteiligungserwerb der Volkswagen AG im Jahre 2008 anging.Doch liegt hier eine „informationsgestützte Markmanipulation“vor?
Fragen werden sein: War Porsche SE zur Ad-hoc Publizität nach dem WpHG überhaupt verpflichtet? Denn Anschluss der Hausarbeit wird das Thema „Marktmanipulation“ manchen. Dabei geht es im Grunde nur darum, wann und wie eine vorliegt, was zu beachten ist und ob man eine solche Marktmanipulation auf die Porsche SE projizieren kann.
Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einführung
B. Ad-hoc Publizität nach § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG
1. Aufgaben / Funktionen
2. Merkmale
2.1. Inlandsemittent
2.1.1. Herkunftsstaatenprinzip
2.1.2. Auswärtige Herkunft
2.2. Finanzinstrument
2.3. Insiderinformation
2.4. Unmittelbarkeit
3. Befreiung von der Regelung
4. Fall Porsche SE
4.1. Porsche SE - Europäische Gesellschaft
4.2. Umwandlung / Ausgliederung
4.2.1. Grundkapitalerhöhung
4.2.2. Ausgliederung - Rechtsfolgen
4.3 Aktienübertragung durch Vertrag?
4.3.1. Öffentlich-rechtliches Verhältnis
4.3.2. Aktienauflösung durch Verwaltungsakt ?
4.4. Zeitlicher Ablauf
4.5. Urteil des Landgerichts Braunschweig - Begründung
4.6. Zusammenfassung
C. Marktmanipulation nach § 20a WpHG
1. Unrichtige oder irreführende Angaben
2. Falsche oder irreführende Signale
3. Sonstige Täuschungshandlungen
4. Porsche SE - Marktmanipulator?
D. Fazit
- Citation du texte
- Christoph Walter (Auteur), 2013, Regelungen der Ad-hoc Publizität nach dem WpHG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264262