25 Jahre danach: Untersuchung inhaltlicher Konvergenzvorgänge im deutschen und österreichischen Fernsehmarkt


Tesis (Bachelor), 2010

55 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretischer Teil
2.1. Duales Rundfunksystem
2.2. Postulat der Grundversorgung
2.3. Konvergenzdebatte – Die Frage der Vielfalt
2.4. Zur Geschichte des dualen Rundfunks
2.4.1. Situation nach dem zweiten Weltkrieg
2.4.2. Entwicklungen seit dem Startschuss

3. Methodische Vorgehensweise
3.1. Sekundäranalyse
3.2. Fallbeispiel – Fernsehprogramm

4. Empirischer Teil
4.1. Die Öffentlich-Rechtlichen
4.1.1. ARD
4.1.2. ZDF
4.1.3. ORF
4.2. Die Privat-Kommerziellen
4.2.1. RTL Group
4.2.2. ProSiebenSat.1 Media AG
4.2.3. ATV
4.2.4. Puls 4
4.2.5. Austria 9 TV
4.3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4.4. Ergebnisse zur Konvergenzhypothese
4.5. Fernsehwoche: 6. März 2010 – 12. März 2010

5. Resümee

25 Jahre danach

Untersuchung inhaltlicher Konvergenzvorgänge im deutschen und österreichischen Fernsehmarkt

1. Einleitung

25 Jahre ist es mittlerweile aus, als am 1. Jänner 1984 das Privatfernsehen mit den Worten „Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Moment sind sie Zeuge des Starts des ersten privaten Fernsehveranstalters in der Bundesrepublik Deutschland“, durch den später in Sat.1 umbenannten Fernsehsender PKS in Deutschland eingeführt wurde. Einen Tag danach ging auch RTL auf Sendung. Das Privatfernsehen war geboren. 1984 konnte der durchschnittliche Haushalt drei Programme – ARD, ZDF und das jeweilige Regionalprogramm – empfangen. Heute wählen hingegen fast 80 Prozent der Haushalte aus über 30 Programmen aus. Die Mehrzahl der Programme wird bereits heute von privaten Anbietern zur Verfügung gestellt (vgl. Hamm 1998: 13).

Aufgrund der fortschreitenden Medienevolution stieg das Informationsangebot der Fernsehsender in den letzten Jahrzehnten enorm an. Der Einfluss der Medien wurde immer größer (vgl. Merten 1994: 5ff.). In den ersten sieben Jahren dieses Jahrzehnts lagen die Gesamt-TV-Reichweiten in Österreich immer über 60 Prozent. Alleine dadurch zeigt sich schon der Einfluss, den das Fernsehen auf die Menschen ausüben kann. Was die Marktanteile in Österreich betrifft, so erreichten die beiden ORF Programme ORF 1 und ORF 2 im Jahr 2007 miteinander einen Marktanteil von über 43 Prozent (vgl. Dürager 2008: 101f.) Doch mit diesen hohen Werten kommt auch eine große Verantwortung auf die Fernsehbranche generell und auf die Öffentlich-Rechtlichen im Speziellen zu. Durch gewisse Vorgaben wie dem Rundfunkstaatsvertrag Deutschlands oder dem ORF-Gesetz in Österreich soll gewährleistet werden, dass die Qualität und die Vielfalt gerade im öffentlich-rechtlichen Bereich hoch gehalten wird.

Durch die Einführung des Privatfernsehens vor 25 Jahren änderte sich die Marktsituation für immer. Die Öffentlich-Rechtlichen mussten nun zum ersten Mal lernen, mit Konkurrenz umzugehen. Die Zahl der Medienorganisationen wurde im Laufe der Zeit immer höher und gerade in den letzten Jahren sind besonders viele neue Anbieter auf den Markt gekommen. Diese Vielzahl an Medienorganisationen ist zwar noch keine Garantie, aber zumindest eine Chance für inhaltliche Vielfalt (vgl. Puppis 2007: 30). Im Laufe der hier vorliegenden Arbeit soll nun überprüft werden, ob die vielen Medienorganisationen am deutschen und österreichischen Fernsehmarkt ihre Chance auf diese inhaltliche Vielfalt genutzt haben. Dass der Versuch, sich nicht nur auf quotenbringende Sendungen und Formate zu konzentrieren im dualen Fernsehmarkt aufgrund des Wettbewerbes sicher kein leichter ist, untermauert folgende Aussage von Michaela Maier:

„Die Fernsehprogramme selbst sind zu Wirtschaftsgütern geworden. […] Um für Werbekunden und teilweise auch für Investoren attraktiv zu sein, herrscht zwischen den Anbietern ein harter Konkurrenzkampf um Einschaltquoten und Marktanteile, der sich nachhaltig auf die Programminhalte auswirkt. (Maier 2002: 23)

Die Entwicklung der Programmangebote von öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehveranstaltern spielt und spielte in medienpolitischen Debatten immer wieder eine zentrale Rolle. Diese Debatte gipfelt in der sogenannten Konvergenzthese, welche eine Annäherung von öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen postuliert (vgl. Kliment/ Brunner 1998: 57). Was die Bestätigung dieser These medienpolitisch bedeuten würde, kann man sich nur ausmalen. Zu einem Hinterfragen der Sinnhaftigkeit der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter würde es aber mit Sicherheit führen. Seit die Konvergenzdebatte 1989 ins Leben gerufen wurde, haben sich zahlreiche Forscher daran gemacht, die Konvergenzthese zu überprüfen. Doch je nach Methode, Auslegung, Zeitraum etc. der Untersuchung variierten die Ergebnisse enorm. In dieser Arbeit sollen nun noch einmal einige dieser Studien aufbereitet und miteinander verglichen werden. Darüber hinaus sollen ältere Studien durch aktuellere „ergänzt“ werden. Zum Schluss soll dies noch mit einem aktuellen Fallbeispiel verknüpft werden, um mit dieser Verbindung von Ergebnissen der Forschungsfrage, ob die Einführung von Privatfernsehen zur Programmvielfalt beigetragen hat oder ob die inhaltliche Konvergenz heute größer ist denn je, auf den Grund zu gehen.

Der inhaltliche Aufbau dieser Arbeit schildert sich so, dass zunächst in Kapitel zwei im theoretischen Teil dieser Arbeit einige für das Verständnis der Materie wichtige Begriffe geklärt werden sollen, um darauffolgend auf die Entwicklung und die Geschichte des dualen Rundfunks einzugehen. Zu klären sind mit Sicherheit die Begriffe des dualen Rundfunks, die Frage nach der Grundversorgung und die Beschreibung der Konvergenzdebatte. In Kapitel drei, dem methodischen Teil dieser Arbeit, wird die Vorgehensweise der vorliegenden Untersuchung genauer beschrieben. Im vierten empirischen Teil werden zunächst die Vollprogramme bzw. die Gruppierungen, die hinter diesen Vollprogrammen stecken, am deutschen und österreichischen Markt vorgestellt, um danach die rechtlichen Rahmenbedingungen abzustecken. Weiters werden in diesem Kapitel die Ergebnisse von ausgewählten Studien präsentiert, kommentiert und verglichen, um anschließend diesen Teil der vorliegenden Arbeit mit der Untersuchung des Fernsehprogramms von 6. bis 12. März 2010 ausklingen zu lassen. Im letzten und fünften Teil meiner Ausführungen wird ein abschließendes Fazit aufgrund der gesammelten Ergebnisse gezogen.

2. Theoretischer Teil

Im nachfolgenden theoretischen Teil der Arbeit sollen nun einige für den Verlauf der Arbeit relevante Begriffe näher erläutert werden und darüber hinaus näher auf die Geschichte des dualen Rundfunks eingegangen werden. Dabei möchte ich auf die Entwicklung, die der Rundfunk seit dem Ende des zweiten Weltkrieges genommen hat, eingehen, die Entscheidungen, die zur Einführung des dualen Systems geführt haben, darstellen und beleuchten, wie und wann die ersten Privatfernsehsender in Deutschland und Österreich auf Sendung gegangen sind.

Des Weiteren soll im theoretischen Teil der Arbeit den Fragen nachgegangen werden, was man unter einem dualen Rundfunksystem versteht und wie der Begriff der Grundversorgung genau definiert ist – sowohl in Deutschland als auch in Österreich. Danach möchte ich mich noch mit der Konvergenzdebatte beschäftigen und beschreiben, worum es sich dabei handelt, erklären, wer diese Debatte geprägt hat, welche Entwicklungen die Konvergenzdebatte genommen hat und von wem dieser Begriff eigentlich stammt.

2.1. Duales Rundfunksystem

Unter dem dualen Rundfunksystem versteht man laut Knappe (2003: 3) ein Free-TV Fernsehsystem, welches durch zwei Arten von Fernsehsendern geprägt ist. Auf der einen Seite existieren die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, die sich hauptsächlich (in manchen Ländern mehr, in manchen weniger) durch die Rundfunkgebühren finanzieren und auf der anderen Seite befinden sich die Privatfernsehsender, die ihre Umsätze ausschließlich durch Werbeeinnahmen erzielen. Knappe orientiert sich für die Beschreibung des dualen Rundfunksystems hauptsächlich an der Art der Finanzierung. So heißt es weiter, dass die Leistung eines werbefinanzierten Fernsehsenders ohne Bezahlung in Anspruch genommen werden kann, dass sich der Zuschauer dafür aber auch der Werbung aussetzen muss (vgl. Knappe: 2003: 3).

Roßnagel und Strothmann (2004: 16) definieren den dualen Rundfunk als ein Modell, bei dem öffentlich-rechtliche und private kommerzielle sowie nicht-kommerzielle Rundfunkanbieter in unterschiedlicher Trägerschaft nebeneinander existieren. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal der zwei Gegenpole im dualen Rundfunksystem findet sich in ihrer jeweiligen Zielsetzung. So sind die privaten Fernsehsender auf die Gewinnmaximierung, die öffentlich-rechtlichen Veranstalter allerdings durch ihr Konzept auf die Erfüllung des Sendeauftrages fokussiert (vgl. Knappe 2003: 3). In dem Werk über die politische Ökonomie der Medien von Steininger ist bezüglich des dualen Rundfunks in Deutschland folgende Definition zu lesen:

„Öffentlich-rechtlich organisierte und gemeinwohlorientierte sowie privatrechtlich organisierter und kommerziell orientierter Rundfunk existieren, wie es in der spärlichen Begründung zum Rundfunksstaatsvertrag heißt, ‚in einem fairen nebeneinander’, um so ‚die Informationsvielfalt’ und auch das ‚kulturelle Angebot’ zu stärken und ‚den künftigen Anforderungen des nationalen und internationalen Wettbewerbs zu entsprechen’.“ (Kiefer 1994: 84, zit. n. Steininger 2001: 77)

Steininger und Kiefer sind sich dabei einig, dass diese „spärliche“ Definition nicht ausreichend ist. So wundert sich Steininger (2001: 77) darüber, dass hier die Begriffe des „fairen Nebeneinanders“ und des „nationalen und internationalen Wettbewerbs“, die seiner Meinung nach widersprüchlicher nicht sein könnten, in der Definition des deutschen Rundfunkstaatsvertrages verwendet werden. Er spricht von einer Mesalliance, ein Wort, das aus der italienischen Literaturkritik stammt und eine unglückliche Verbindung zwischen zwei Liebenden beschreibt. Ein Nebeneinander, so Steininger (2001:77.), gibt es in einer marktwirtschaftlichen Ordnung nur als marktwidrige Absprache.

Doch wie kam es zur Entwicklung dieses dualen Systems? Durch die technologischen Entwicklungen in den 1970er und 1980er Jahren geriet das in großen Teilen Europas vorherrschende System der staatlichen Rundfunkmonopole immer mehr unter Druck. Die bereits weit ausgereifte Satelliten- und Kabeltechnik brachte eine erhebliche Ausweitung der verfügbaren Rundfunkübertragungskapazitäten in die europäischen Staaten und eröffnete erstmals die Möglichkeit von grenzüberschreitender Rundfunkausstrahlung. Durch diese Entwicklungen gerieten die europäischen öffentlichen Rundfunkanbieter erstmals unter Druck von privaten Sendern und so wurde nach und nach die Basis für ein duales Rundfunksystem in Europa geschaffen (vgl. Roßnagel/ Strothmann 2004: 21). Auf die Entwicklung und die rechtlichen Entfaltungen des dualen Rundfunks in Deutschland und Österreich wird in den Kapiteln 2.4. und 4. dieser Arbeit noch genauer eingegangen.

Grundsätzlich lassen sich laut Steininger (2001: 85) zwei traditionelle Modelle des Rundfunks unterscheiden: das europäische Modell und das Modell der Vereinigten Staaten. Ersteres basiert größtenteils auf öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die vollständig oder zumindest teilweise durch den Staat finanziert werden. Das Modell der USA hingegen besteht zum überwiegenden Teil aus kommerziellen Rundfunkveranstaltern. Roßnagel und Strothmann (2004: 15f.) unterscheiden drei Jahre später bereits zwischen drei Rundfunksystemen. Im Endeffekt haben sie zu den beiden oben genannten noch das „neue“ System des dualen Rundfunks, in dem öffentlich-rechtliche und private kommerzielle sowie nicht kommerzielle Anbieter nebeneinander existieren, hinzugefügt. Dabei bezeichnen sie das von Steininger als europäisches Modell bezeichnete System als Public Service Modell und das von Steininger als Modell der Vereinigten Staaten bezeichnete System als rein kommerzielles Modell. Jedoch sind auch Roßnagel und Strothmann (2004: 233) der Meinung, dass die Entwicklung der dualen Rundfunksysteme in Europa noch nicht abgeschlossen ist.

In den meisten Ländern Europas existiert die duale Rundfunkordnung seit Mitte der 1980er Jahre, dazu gehören unter anderem Länder wie Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Spanien. Nur Großbritannien gilt als Vorreiter, weil sich das duale System dort schon 1954 entwickelt hat. Heute kann man sagen, dass ein auf zwei Säulen basierendes Rundfunksystem zum selbstverständlichen Standard freier Medienordnung in Europa gehört (vgl. Schmitt: 1). Nur Österreich war in Sachen duales Rundfunksystem ein Spätstarter und erst seit 2000 wurde von der Bundesregierung mit Nachdruck an der Schaffung eines dualen Systems gearbeitet, das Gesetz dazu wurde 2001 erlassen, also 47 Jahre nach Großbritannien, 17 Jahre nach Deutschland und drei Jahre nach Albanien (vgl. ebenda). In der nachfolgenden Tabelle soll gezeigt werden, wann die Rundfunklandschaften in den EU-Mitgliedsstaaten vor der Osterweiterung 2004 liberalisiert wurden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(vgl. Roßnagel/Strothman 2004: 25)

Eine Grundlage, die zur Dualisierung der westeuropäischen Rundfunksysteme geführt hat, war der Wettbewerb. So war das Ziel, mehr Wettbewerb in das Rundfunksystem hineinzubringen, ein wesentlicher Anstoß und auch ein wichtiges Legitimationsargument für diese medienpolitische Neuerung (vgl. Saxer 1996: 28). Für Kiefer (1996: 88) macht gerade diese Begründung wenig Sinn:

„Im dualen System ist der öffentliche Rundfunk mit der Verpflichtung zur vollen Erfüllung des Programmauftrags auf die Orientierung an den reflexiven Präferenzen verwiesen. Kommerzieller Rundfunk […] muß und wird sich an die Marktpräferenzen orientieren. Wenn im dualen System also überhaupt ein wettbewerbliches Ringen um Konsumentenpräferenzen stattfindet, dann zielt es bei öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk auf unterschiedliche Präferenzordnungen, wobei das Ringen des privaten Rundfunks um Marktpräferenzen die Durchsetzung der reflexiven Präferenzen behindert, d.h. für den Rezipienten erschwert. Mit Blick auf den gesellschaftlichen Zweck des dualen Systems ist das politisch gewählte Institut des Wettbewerbs zwischen den genetrisch konträren Rundfunktypen nicht nur eine ungeeignete, sondern eine kontraproduktiv strukturierte Handlungssituation. Das Mittel des Wettbewerbs öffnet auf der Angebots- wie der Nachfrageseite Handlungsspielräume, die mit Blick auf die angestrebten Ziele unerwünscht sein müssen, weil sie deren Entwicklung nicht fördern, sondern behindern.“ (Kiefer 1996: 88)

Von besonderer Bedeutung für diese Aussage ist die Tatsache, dass im dualen System zwei Organisationsmodelle mit völlig konträrem genetischem Charakter zusammengefasst sind. So ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch Gemeinwohlorientierung, Gemeinnützigkeit, öffentliches Eigentum sowie eine nicht erwerbswirtschaftliche Zielsetzung gekennzeichnet. Das private Modell ist hingegen durch Orientierung am Markt, Gewinnerzielungsabsicht, privates Eigentum sowie ein erwerbswirtschaftliches Unternehmensziel gekennzeichnet (vgl. Kiefer 1996: 84). Die Grundidee wäre laut Kiefer, dass beide Modelle im Zusammenspiel die Informations- und Meinungsvielfalt steigern sollen, um den Prozess gesellschaftlicher Kommunikation und Meinungsbildung zu optimieren. Und damit wären wir auch schon bei der Frage der Grundversorgung.

2.2. Postulat der Grundversorgung

„Mit der Zulassung von privatem Rundfunk wurde dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Grundversorgungsauftrag zugewiesen. Er ist damit dem Leitbild verpflichtet, unabhängig von wirtschaftlichen und staatlichen Interessen die Vielfalt der bestehenden Meinungen in möglichst großer Breite und Vollständigkeit zum Ausdruck zu bringen, ‚Mittel und Faktor’ der öffentlichen Meinungsbildung zu sein und der gesellschaftlichen Integration zu dienen.“(Künzler/ Schade 2007: 93)

Eigentlich klingt die oben angeführte Definition von Künzler und Schade zur Grundversorgung relativ verständlich und man könnte meinen, dass damit die Frage nach dem: „Was ist mit der Grundversorgung eigentlich gemeint?“ schon geklärt sein sollte. Allerdings finden sich in der wissenschaftlichen Literatur viele „anderslautende und differierende“ Auslegungen des Grundversorgungsbegriffes und man wird feststellen, dass der Begriff nicht so klar ist, wie man meinen möchte.

„Rundfunk ist eine öffentliche Aufgabe“ Diese bis heute in Österreich gültige Verfassungsbestimmung stammt aus den 1970er Jahren (vgl. Hummel 2008: 167). Doch was ist mit dieser öffentlichen Aufgabe im Detail gemeint? Eva-Maria Michel (2009: 13 – 16), die stellvertretende Intendantin des Westdeutschen Rundfunks (WDR), formuliert drei Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:

1. Die Teilhabe aller an der Informationsgesellschaft

Michel prägt hierbei vor allem den Begriff der Barrierefreiheit. Ihrer Meinung nach muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk gewährleisten können, dass jeder Mensch am Medienmarkt teilhaben kann. Vor allem die Randgruppen können über klassische Medien oft nur unzureichend erreicht werden und daher ist es für sie ein absolutes Muss, dass die Öffentlich-Rechtlichen auch im Internet vertreten sind. Die Gestaltung der Medien muss laut Michel so erfolgen, dass allen Personen, auch Menschen mit Behinderung, Gehörlosen oder Schwerhörigen die Teilhabe ermöglicht wird.

2. Die Orientierungshilfe

Die Orientierungshilfe für die NutzerIn soll dadurch geboten werden, dass bestimmte Inhalte auf einer Plattform zusammengeführt und nutzerfreundlich aufbereitet werden. Gerade in der jetzigen Zeit, in der wir Zugang zu einer unendlichen Fülle von Informationen haben, ist es besonders wichtig, den Menschen aufgrund journalistischer Sorgfalt und Qualität die für den gesellschaftlichen Diskurs relevanten Themen aufzubereiten, so Michel (2009: 13 – 16).

3. Die Förderung von Medienkompetenz

Die Förderung der Medienkompetenz ist laut Michel das Ziel sowie das Selbstverständnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. So ermöglicht er durch die Auswahl und Bewertung von vorhandenen Informationen die Meinungsbildung und die qualifizierte Teilnahme am demokratischen Prozess (vgl. ebenda).

Mattern, Künstner und Zirn (1998: 21) definieren wiederum vier anderslautende Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. So sprechen sie von einer Integrationsfunktion, einer Forumsfunktion, einer Vorbildfunktion und einer Komplementärfunktion. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gibt es Gesetze, welche die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender dazu verpflichten sollen, eine gewisse fernsehtechnische Grundversorgung zu gewährleisten. Für Merten (1994: 14f.) ist die Fernsehgrundversorgung ein Typus gesellschaftlich relevanter Arten von Versorgung. So erklärt er, dass die Fernsehgrundversorgung einen gesamtgesellschaftlichen Stellenwert besitze und ähnlich wie die Ernährung, die Medizin oder auch die Energieversorgung tendenziell von staatlich legitimierten Institutionen garantiert werden muss. Durch die vorhandenen Gesetze handelt es sich bei der Grundversorgung praktisch um das von den Öffentlich-Rechtlichen zu garantierende Minimum an Versorgung (vgl. ebenda). Generell kann man sagen, dass durch den Beschluss der Grundversorgung die Öffentlich-Rechtlichen dem Verhalten der privaten Fernsehsender entgegenwirken sollen, welche nur auf große Zuschauerzahlen ausgerichtete Inhalte bevorzugen und hauptsächlich durch Werbung Einnahmen generieren (vgl. Radtke/ Dilevka 2009: 7).

Die Frage nach dem, wann der Grundversorgungsbegriff geprägt wurde, lässt sich mit der Einführung des dualen Rundfunksystems beantworten. Erst mit der Einführung des Nebeneinanders von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern wurden die Öffentlich-Rechtlichen mit der Grundversorgung betraut (vgl. Wolf 2007: 31-32). „Nur diese wichtige Funktionserfüllung im demokratischen System durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten ermöglicht die Zulassung kommerzieller Anbieter, an die – aufgrund inhärenter Finanzierungsmängel – dann geringere Anforderungen gestellt werden können.“ (Wolf 2007: 31-32)

Weiters gilt es zu beachten, dass der Begriff der Grundversorgung überall auf der Welt etwas anders verwendet und interpretiert wird. So werden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk neben den von Mattern, Künstner und Zirn in diesem Kapitel genannten (und vor allem für Deutschland angenommenen) Integrations-, Forums-, Vorbild- und Komplementärfunktionen in anderen Ländern der Welt noch weitere Funktionen zugewiesen. So wird zum Beispiel von der BBC in Großbritannien die Vertretung der englischen Sicht nach außen gefordert, in Frankreich wird die Förderung der französischen Kultur durch das staatliche Fernsehen stark betont, in Australien soll die ABC die internationale Präsenz - vor allem im asiatischen und pazifischen Raum - sicherstellen und in den USA steht die Komplementärfunktion des öffentlich-rechtlichen Fernsehens im Vordergrund. So wird in den Vereinigten Staaten das öffentliche Fernsehen eher als ergänzendes Mittel verstanden (vgl. Mattern/Künstner/Zirn 1998: 23).

Gemäß § 4 des geltenden ORF-Programmauftrages könnte man sagen, dass die Erfüllung all der nachstehenden Anforderungen erst den Grundversorgungsauftrag in Österreich gewährleistet. So heißt es darin, dass der ORF durch die Gesamtheit seiner verbreiteten Programme für:

1. Die umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen;
2. Die Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens;
3. Die Förderung der österreichischen Identität im Blickwinkel der europäischen Geschichte und Integration;
4. Die Förderung des Verständnisses für die europäische Integration;
5. Die Vermittlung und Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft;
6. Die angemessene Berücksichtigung und Förderung der österreichischen künstlerischen und kreativen Produktion;
7. Die Vermittlung eines vielfältigen kulturellen Angebots;
8. Die Darbietung von Unterhaltung;
9. Die angemessene Berücksichtigung aller Altersgruppen;
10. Die angemessene Berücksichtigung der Anliegen behinderter Menschen;
11. Die angemessene Berücksichtigung der Anliegen der Familien und der Kinder sowie der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
12. Die angemessene Berücksichtigung der Bedeutung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften;
13. Die Verbreitung und Förderung von Volks- und Jugendbildung unter besonderer Beachtung der Schul- und Erwachsenenbildung;
14. Die Information über Themen des Umwelt- und Konsumentenschutzes und der Gesundheit;
15. Die Förderung des Interesses der Bevölkerung an aktiver sportlicher Betätigung;
16. Die Information über die Bedeutung, Funktion und Aufgaben des Bundesstaates sowie die Förderung der regionalen Identitäten der Bundesländer;
17. Die Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge;
18. Die Förderung des Verständnisses für Fragen der europäischen Sicherheitspolitik und der umfassenden Landesverteidigung zu sorgen hat (vgl. Hummel 2008: 172).

Mit diesen Punkten ist der ORF Programmauftrag noch lange nicht abgeschlossen. Den Programmauftrag in seiner Gesamtheit hier abzudrucken würde den Umfang dieser Arbeit allerdings sprengen. Nichts desto trotz ist es vielleicht für den weiteren Verlauf dieser Arbeit wichtig zu erwähnen, dass sich der ORF selbst vorschreibt, durch die Erfüllung seines Auftrages für ein differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport für alle zu sorgen und dass gerade im Wettbewerb mit den kommerziellen Sendern in Inhalt und Auftritt auf die Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunks zu achten ist (vgl. Hummel 2008: 172-173).

Unterm Strich kann man eigentlich „nur“ festhalten, dass der Begriff der Grundversorgung zwar in vielen medienpolitischen Auseinandersetzungen eine Rolle spielt, dass dieser Begriff aber keineswegs klar definiert ist und vielmehr zum Zankapfel zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern geworden ist (vgl. Glotz/ Groebel/ Mestmäcker 1998: 89):

„Die Privaten definieren Grundversorgung eng, um die Konkurrenz der Öffentlich-Rechtlichen zurückzudrängen. Am liebsten hätten sie, wenn alle öffentlich-rechtlichen Sender sich verhielten wie arte oder 3sat oder das Public Television in den Vereinigten Staaten. Grundversorgung ist Information, Bildung, Kultur,[sic] und das alles hochseriös und für Minderheiten. Unterhaltung, Emotionskommunikation und Massenkultur sind die ureigene Domäne der Privaten. Umgekehrt neigen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dazu, ihren Grundversorgungsauftrag auf alles und jedes auszudehnen, Spartenkanäle und Pay-TV eingeschlossen.“ (Glotz/ Groebel/Mestmäcker 1998: 91)

2.3. Konvergenzdebatte – Die Frage der Vielfalt

In der Kommunikationswissenschaft meint der Begriff Konvergenz den Versuch öffentlich-rechtlicher und privater Fernsehsender, erfolgreiche Programmschemata und –formate der konkurrierenden Veranstalter nachzuahmen. Im schlimmsten Fall führt dieser Prozess zur völligen Angleichung der Programmangebote und zu einer Nivellierung der medienpolitisch relevanten Unterschiede zwischen den beiden Veranstaltertypen (vgl. Maier 2002: 47).

Mit der Vielfalt ist eines der zentralen Kriterien für die Beurteilung eines Mediensystems gemeint. Jedoch geht es bei der hier in Betracht genommenen Vielfalt nicht um die Meinungsvielfalt, sondern um die Verschiedenartigkeit der angebotenen Programminhalte (vgl. Fahr/Rossmann/Brosius 2005: 93). Die inhaltliche Vielfalt ist in empirischen Studien schwer zu messen. Fahr, Rossmann und Brosius (2005:93) nehmen an, dass die Vielfältigkeit der Programmstruktur sowie der angebotenen Genres allerdings auf die inhaltliche Vielfalt rückschließen lässt. Daher begreifen sie strukturelle Vielfalt als Voraussetzung für inhaltliche Vielfalt. Gerade mit der Einführung des privaten Fernsehens blühten die Diskussionen über die Vielfalt auf, denn einer der Hauptgründe für die Einführung des Privatfernsehens war die Argumentation, dass eben diese Einführung von kommerziellen Anbietern zu einer größeren inhaltlichen Vielfalt führen würde. „In Zusammenhang mit der Vielfaltsdiskussion steht die Konvergenzhypothese, mit der öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern unterstellt wird […] Programmverpflichtungen zu vernachlässigen, in dem sie massenattraktiven Programmen einen immer größeren Anteil am Programmangebot einräumen.“ (Fahr/ Rossmann/ Brosius 2005: 93)

[...]

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Detalles

Título
25 Jahre danach: Untersuchung inhaltlicher Konvergenzvorgänge im deutschen und österreichischen Fernsehmarkt
Universidad
University of Salzburg  (Fachbereich Kommunikationswissenschaft)
Calificación
1
Autor
Año
2010
Páginas
55
No. de catálogo
V264533
ISBN (Ebook)
9783656559054
ISBN (Libro)
9783656558941
Tamaño de fichero
1243 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
jahre, untersuchung, konvergenzvorgänge, fernsehmarkt
Citar trabajo
Bakk. Komm. BA Josef Schopf (Autor), 2010, 25 Jahre danach: Untersuchung inhaltlicher Konvergenzvorgänge im deutschen und österreichischen Fernsehmarkt, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264533

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