Honor et gloria oder ein diplomatischer Akt zur Loslösung vom Sacrum Romanum Imperium?

Eine Auseinandersetzung mit Rudolf IV. und den österreichischen Freiheitsbriefen


Trabajo, 2013

45 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung: Fälschungen im eminenten Zeitalter des Glaubens

2. Die Erhabenheit Österreichs unter der Regenschaft der Habsburger
2.1 Rudolf IV. Die ,,fürstliche Majestät“ von Österreich

3. Die österreichischen Freiheitsbriefe im Spiegel seiner Zeit
3.1 Der Kampf mit der Feder. Rudolf IV. - Ein betrogener Betrüger?
3.2 Privilegien, Insignien, Titulatur- die österreichischen Freiheitsbriefe als Grundlage für einen ,,Reichsstreich“?

4. Rudolf IV. Der Herausforderer des hegemonialen Königs Karl IV
4.1 Karls Reaktion auf die österreichischen Freiheitsbriefe- Hinters Licht geführt oder aufgedeckt?
4.2 Imitatio Karl IV.? Rudolfs IV. Beziehungen zu seinem luxemburgischen Widersacher

5. Fazit: De justitia et jure- Rudolfs IV. Ringen um Rang und Einfluss im

Reich

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Anhang

1. Einleitung: Fälschungen im eminenten Zeitalter des Glaubens

Wie konnte das Mittelalter auf dem Gebiet der bildenden Kunst und der Literatur wie auf dem Gebiet der Geschichte so viele Fälschungen hervorbringen, obwohl es, wie Fritz Kern einprägsam formuliert hat, ,,eine eminente Zeit des Glaubens“1 war? In Anlehnung an Furhmann erscheint tatsächlich dieses angedeutete Bild von der Spannbreite der Fälschungsaktionen noch düsterer, wenn man bedenkt, das bis in das hohe Mittelalter hinein die Täter nahezu ausnahmslos geistlichen Standes gewesen sein dürften, denn bis zur Entstehung einer bürgerlichen Kultur waren meist nur Kleriker schreibkundig.2 Trotz der Androhung hoher Strafen3 schreckte man angesichts des Ausmaßes an Fälschungsaktionen4 scheinbar nicht davor zurück, das Recht und den Wahrheitsbegriff nach den eigenen Vorstellungen zu deuten. Aber dennoch haben wir Historiker ein ambivalentes Verhältnis gerade zu den Urkundenfälschungen: Auf der einen Seite finden wir diese Fälschungen zu tiefst faszinierend und allemal interessanter als die vielen vertrauenswürdigen Originale. Auf der anderen Seite empfinden wir sie als unmoralisch und verwerflich.

In dieser Arbeit wird im Mittelpunkt der thematischen Auseinandersetzung eine weltliche Fälschungsaktion stehen, die erst fast fünf Jahrhunderte später durch den Historiker Wilhelm Wattenbach5 als solche entlarvt werden konnte: Die österreichischen Freiheitsbriefe. Dieser von Rudolf IV., dem Herzog Österreichs, der von 1358 bis 1365 die Regierungsgeschäfte gelenkt hatte, in Auftrag gegebene Fälschungskomplex entstand in der habsburgischen Kanzlei im Winter 1358/1359 und ist besonders deswegen interessant, weil es seit der Anerkennung durch Friedrich III. eine beeindruckende historische Wirkmächtigkeit für die Zukunft eröffnet hat.6 Im Zentrum dieser Arbeit wird daher die Frage nach der Absicht der österreichischen Freiheitsbriefe stehen. Wollte Rudolf IV. den für das Mittelalter in besonderer Weise wichtigen honor et gloria ausbauen oder möglichweise zurückerobern, oder ging es ihn eventuell um die Loslösung seines Herzogtums Österreich vom Reich? Die Tatsache, dass um die Jahre ihrer Entstehung die österreichischen Freiheitsbriefe aber nicht allein Aufsehen erregten, vielmehr es Rudolf IV. selbst war, der mit seinen Charakterzügen und seiner politischen Herrschaftsauffassung den Groll des hegemonialen Kaisers des sacrum romanum imperium, Karl IV., an sich zog,7 machte es unabdingbar, sich sowohl mit dem historischen Kontext der Entstehung der österreichischen Freiheitsbriefe und der Geschichte des Herzogtums Österreichs als auch die Herrschaftsauffassung Rudolfs IV. und seine besondere Beziehung zu seinem Schwiegervater Karl IV. zu befassen.

Da der Verfasser der Arbeit bei der inhaltlichen Auseinandersetzung mit Rudolf IV. schnell zu der Überzeugung gelangte, dass Rudolf IV. den besondere Vorrang seines Hauptlandes in der Gestalt eines membrum nobilius des Reiches in erster Linie aus der Historie heraus begründete,8 so galt es erst einmal die Geschichte Österreichs in der Zeitspanne vom 12. bis ins 14. Jahrhundert aufzuarbeiten (Gliederungspunkt 2.). Hierzu wird seitens der Forschung, die aus zahlreichen Darstellungen besteht, von denen manche ebenfalls in dieser Arbeit Verwendung finden, das unvollendete Werk Alfons Hubers9 immer wieder herangezogen. In den Jahren 1885 bis 1896 sind davon fünf Bände erschienen, die im Wesentlichen bis zum Westfälischen Frieden von 1648 reichen.10 Besondere Berücksichtigung finden in dieser Arbeit jedoch bewusst die Arbeiten von Lhtosky ,,Geschichte Österreichs“ und Hödl ,,Habsburg und Österreich“, da beide Werke einen weitaus kritischeren Blick auf die Geschichte Österreichs legen als Huber und Redlich und dabei die vorliegende (aktuellere) Forschungsliteratur umfassend berücksichtigen. Gegliedert in die einzelnen Phasen der Regenschaft der österreichischen Herzöge, beleuchten beide sehr ausführlich und zumeist kritisch die Entwicklung Österreichs im Spätmittelalter. Auf diesem Fundament wird die Erhabenheit Österreichs vor allem in der Regierungszeit der habsburgischen Dynastie beleuchtet. Es wird sich im zweiten Gliederungspunkt zeigen, dass vor allem das sogenannte Privilegium minus11 eine Schlüsselrolle bei der Konzeption der österreichischen Freiheitsbriefe spielt.

In Gliederungspunkt 2. 1 werden Rudolf IV. und seine Herrschaftsauffassung näher ins Auge gefasst. Er scheint zwar, dass jene Persönlichkeit im hellsten Licht erforschbarer Geschichte steht, dennoch bedeutet er tatsächlich in vieler Hinsicht noch ein großes Fragezeichen.12 Einen tiefen Einblick in die Persönlichkeit Rudolfs IV. bieten Huber ,,Geschichte des Herzogs Rudolf IV. von Oesterreich“ und Baum ,,Rudolf IV. der Stifter“. Während Ersterer die wichtigsten Lebensabschnitte Rudofs IV. schildert und dabei die Aufenthaltsorte und Urkunden Rudolfs IV. verzeichnet, bietet Baum mit seiner Monografie endlich eine neuere, umfassendere Würdigung dieser Persönlichkeit. Baum stellt nicht nur die Einzelstudien aus den letzten 100 Jahren zusammen, sondern erörtert vor allem -die für unsere Leitfrage wichtigen- österreichischen Freiheitsbriefe im Spiegel des Konflikts mit Karl IV. und seiner Zeit.13 Die Herrschaftsauffassung Rudolfs IV. wird besonders in der Dissertation von Ursula Begrich ,,Die fürstliche ´´Majestät“ Herzog Rudolfs IV.“ und der Monografie von Alexander Sauter ,,Fürstliche Herrschaftrepräsentation“ analysiert. Begrichs Arbeit legt den Schwerpunkt vor allem auf die Betrachtung des Auftretens Rudolfs IV. vor dem Hintergrund der Präsentation der Fürsten und der Könige jener Zeit. Dabei kommt sie zu dem Forschungsergebnis, dass Rudolf IV. -ebenso wie alle anderen Fürsten jener Zeit- im Gegensatz zu ihrer Eigenstaatlichkeit- in den Formen ihrer herrschaftlichen Präsentation das Königtum zum absoluten Leitbild nahmen. Sauter hingegen berücksichtigt in breiterer Form die Herrschaftsrepräsentation der Habsburger im 14. Jahrhundert als Ganzes. Hierbei werden sowohl die politischen Schwerpunkte dieser Dynastie betrachtet als auch deren Ansprüche und Ziele.

In dritten Gliederungsblock werden nun die österreichischen Freiheitsbriefe analysiert. In einem ersten Schritt (3.) wird der historische Kontext der Entstehung der Freiheitsbriefe betrachtet und hierbei die These Moraws analysiert, der die Regierungszeit Karls IV. als ein ,,hegemoniales Zeitalter“ beschreibt14. Es wird sich zeigen, dass man das Wirken Rudolfs IV. gerade auf die Ereignisse der Jahre 1355 bis 1365 zurückführen kann. Maßgeblichen Einfluss hatte gerade die Verabschiedung der Goldenen Bulle im Jahre 1356. Innerhalb der Forschung ist aber die Rolle dieses ,,kaiserliches Rechtsbuches“ für die Konzeption der österreichischen Freiheitsbriefe sehr umstritten: Während Steinherz15 und Lhotsky16 der Ansicht sind, dass die österreichischen Freiheitsbriefe durch den Ausschluss des Herzogtums Österreich vom Kurfürstenkollegium veranlasst wurden, hat Moraw diesbezüglich enorme Bedenken verbreitet.17 Bedingt durch diese Forschungskontroverse wird daher die Frage, ob Rudolf IV. ein betrogener Betrüger war, in Gliederungspunkt 3.1 beantwortet werden.

Darauf aufbauend wird in Gliederungspunkt 3.2 nun die These Sauters, der die Fälschungen nur als ein umfassendes, wenn auch nicht immer kohärentes Programm herrscherlicher Repräsentation ansieht,18 erörtert und in den Zusammenhang mit der Frage gestellt, ob Rudolf IV. mit diesem politisch-diplomatischen Staatsakt wohlmöglich einen gewaltigen ,,Reichsstreich“ anstrebte. Neben der Beziehung der österreichischen Freiheitsbriefe zur Goldenen Bulle, stellt die Absicht Rudolfs IV. bei der Konzeption dieser Briefe, die zweite Forschungskontroverse dar.19 Um diese beantworten zu können, müssen gerade diese Privilegien betrachtet werden, die dem österreichischen Herzogshaus durch die Freiheitsbriefe zugekommen waren und die die Beziehung zum sacrum romanum imperium tangierten. Da die Freiheitsbriefe innerhalb der Forschung nur in lateinischer Fassung vorhanden sind, so hat der Verfasser dieser Arbeit dies zum Anlass genommen, diese in die deutsche Sprache zu übersetzen.20 Aufklärung bietet neben der alles überragenden Monografie Lhotskys ,,Privilegium maius“, dass die Geschichte dieser Urkunde analysiert, den Streit um die Echtheit und Entstehungszeit dieses Fälschungskomplexes erörtert und dabei eigene Deutungsversuche unternimmt, vor allem die Aufsätze von Kürschner21 und Schlotheuber22.

Nachdem das Verhältnis der von Rudolf IV. eingeforderten Privilegien zum Reich geschildert wurde, wird im vierten Gliederungsblock die Reaktion des Kaisers auf die Herausforderungen durch seinen Schwiegersohn im Mittelpunkt stehen. Dabei wird nicht nur die -von Seiten der Forschung oft unterstellte- mögliche Nachahmung Rudolfs IV. seitens des Königs von Böhmen und Kaisers des Reiches, Karl IV., betrachtet und argumentativ bejaht bzw. verneint (Gliederungspunkt 4.1), sondern auch die Frage in den Vordergrund gedrängt, ob sich Karl IV. überhaupt von den österreichischen Freiheitsbriefen hat täuschen lassen (Gliederungspunkt 4.2). Zwei Maßnahmen hat hierbei Karl IV. unternommen, die uns als schriftliche Dokumente glücklicherweise erhalten geblieben sind und uns Einblicke in die Art und Weise der Reaktion Karls IV. verschaffen.23

Im Schlussteil wird der Autor jene im Textverlauf erarbeiteten Informationen bündeln, dem Leser ein überschaubaren Überblick geben sowie die eingehend formulierte Leitfrage aufgreifen und konkret beantworten. Die These, dass die Handlungsweise Rudolfs IV. besonders vor dem Hintergrund der enormen Bedeutung der Zeremonien, Rituale und Symbole im Rahmen der dynastischen Konkurrenz zu betrachten ist, soll diese Arbeit umrunden.

Zwei letze Hinweise: Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird in dieser Arbeit das generische Maskulinum verwendet. Erwähnenswert ist auch, dass die zahlreichen Forschungskontroversen, die die Auseinandersetzung mit dieser historischen Persönlichkeit des Rudolfs IV. begleiten, im Rahmen dieser Arbeit durchgehend thematisiert und behandelt werden, wobei der Verfasser dieser Arbeit diesbezüglich auch klar Position bezieht und damit zur Diskussion preisgibt.

2. Die Erhabenheit des Herzogtums Österreich unter der Regentschaft der Habsburger

,,Austria esse dinoscitur sacri Romani imperii cor et clippeus“24 hat Herzog Rudolf IV. über seine Hausmacht25 gesagt und damit den Stellenwert dieses Landes innerhalb der Grenzen des Heiligen Römischen Reiches umschrieben.26 Bemerkenswert ist, dass die Republik Österreich in ihren heutigen Landesgrenzen nichts anderes ist als das nur wenig umgestaltete ,,Haus Österreich“ zur Zeit Kaiser Friedrichs III. (1440-1493).27 Die territorialen und politischen Grundlagen hierfür hat das dynastische Geschlecht der Habsburger28 im späten Mittelalter geschaffen.29 Bei der Betrachtung des habsburgischen Machtbereiches fällt auf, dass ihr territorialer Kern bereits völlig auf den Donauraum konzentriert und damit Grundlage der ,, communitas Austriaca30 war. Und dennoch darf man nicht den Fehler machen, die dynastische Aufstiegsgeschichte der Habsburger mit der österreichischen Staatsgeschichte gleichzusetzen, denn ebenso wie die Babenberger, die nach 270 Jahren der Herrschaft über Österreich und 54 Herrschaftsjahren in der Steiermark mit Herzog Friedrich II. am 15. Juni 1246 ausstarben,31 waren die Habsburger ein landfremdes Geschlecht32 und nahmen damit erst spät Einfluss auf die Machenschaften im ,, Domus Austriae “ 33. Zuvor spielt das nur abschriftlich überlieferte Diplom Friedrichs I. vom 17. September 1156 für die österreichische Geschichte -und später im Besonderen für Rudolf IV.- eine bedeutende Rolle.34 An jenem Tag erfolgte mit jenem Privilegium minus35 nicht nur die Erhebung der Markgrafschaft Österreich zum Herzogtum, da der Markgraf von Österreich, Heinrich II. Jasomirgott, förmlich auf das seit 1139 in österreichische Hand befindliche Herzogtum Bayern verzichtete.36 Vielmehr stellten die Ereignisse, die am 8. September 1156 auf den Wiesen von Barbing vor den Toren der Stadt Regensburg stattfanden und am eben jenem 17. September 1156 schriftlich niedergelegt wurden,37 das Ende eines langen und tiefgründigen Territorialkonflikts38 und zugleich den Beginn der Erhabenheit des österreichischen Hauses dar. Letzteres wird in den durch Friedrich I. an das Herzogtum Österreich erteilten Privilegien deutlich:39 Die Vererbung des Herzogtum Österreich kann auch an das weibliche Geschlecht folgen,40 im Falle des kinderlosen Todes steht ihnen eine freie Verfügungsgewalt über die Nachfolgeregelung zu,41 die Ausübung jeglicher Gerichtsbarkeit im Herzogtum sollte an die Erlaubnis des Herzogs selbst gebunden sein42 sowie die Beschränkung der Vasallenpflicht des Herzog gegenüber seinem königlichen Lehnsherren bei dem Besuch von Hoftagen in Bayern und auf die Heerfolge in den benachbarten österreichischen Gebieten.43 Die Grundsätze, die bei diesem Arrangement rivalisierender Ansprüche zu beachten waren, wurden im Privilegium minus von 1156 klar und deutlich ausgesprochen: Die Mark Österreich wurde in ein Herzogtum umgewandelt und mit zahlreichen -für jene hochmittelalterliche Zeit- besondere Privilegien ausgestattet, damit honor et gloria, ,,die Ehre und der Ruhm unseres geliebtesten Onkels in keiner Weise verkleinert erscheinen“44. Da die mittelalterliche Herrschaftspraxis vor allem personenbezogen war, so stellte die Wahrung des honors45 der Beteiligten gerade in der öffentlichen Außendarstellung ein zentrales Element dar. Diesen Kampf um Ehre und Ruhm begannen die Habsburger ab den Jahren 1276 bis 1283 in den vormals babenbergischen Ländern Österreich und Steiermark. Mehrmals wurde der Versuchung unternommen, Österreich zu einem Königtum zu machen46 und auch auf einen Abstammungs-und Herkunftsmythos, die bis in die antike römische Kaiserzeit reichte,47 zurückgegriffen, um jene Erhabenheit der Habsburger allen vor Augen zu führen. Bei der Betrachtung der Regierungszeit König Rudolfs I.,48 Königs Albrechts I.,49 Herzog Rudolfs III.50 und ,,König“ Friedrichs III.51 und der Heranziehung der Regenschaft Herzog Albrechts II.

zum Vergleich, machen Lhotsky und Baum eine bedeutende Wende aus: Die Habsburger waren bisher ihren östlichen Ländern innerlich fremd geblieben und haben sie letztlich nur als materielle Unterstützung angesehen. Das Scheitern der Pläne Friedrichs III., der um Anerkennung als Gegenkönig Ludwig des Bayern rang,52 führte dazu, dass sich die habsburgische Dynastie endlich ihrer nächstliegenden Aufgaben und Pflichten besannen: nämlich ,,Österreicher“ zu werden und sich der eigenen Hausmacht hingebungsvoll zuzuwenden.53 Die Habsburger erkannten, dass für die Regierungsfähigkeit und der Einflussnahme auf Reichsebene materielle Grundlagen zwingend benötigt werden und dies nur durch eine starke Hausmachtpolitik gewährleistet werden kann.54 Dies in die Tat umgesetzt zu haben, ist die Leistung Albrechts II., dem Vater Rudolfs IV.55 Inwiefern diese These Lhotskys dahingehend erweitert werden muss, dass Rudolf IV. selbst jene ,,patriotische“ Politik seines Vaters fortgeführt bzw. möglicherweise erweitert hat, wollen wir im Folgenden analysieren.

2.1 Rudolf IV. Die ,,fürstliche Majestät“ von Österreich

Herzog Albrecht II. von Österreich, auch genannt ,,der Lahme“,56 wurde als ,Friedensfürst´ verehrt, der vor allem die Innenpolitik in den Mittelpunkt seiner

Hödl: Gestalten und Gestalt, S- 53-74, legt den thematischen Schwerpunkt in der Auseinandersetzung mit Friedrich dem Schönen und Leopold I. in dem dynastischen Wettstreit zwischen Habsburg, Luxemburg und Wittelsbach sowie der Schweizer Eidgenossenschaft.

[...]


1 Kern zit. nach Bosl: Urkundenfälschungen, S. 12.

2 Vgl. Furhmann: Wahrheitsbegriff, S. 535 und S. 537. Eine ähnliche Ansichtsweise verfolgt Bosl: Urkundenfälschungen, S. 3f.

3 Geldfälscher riskierten ihr Leben, da man sie in kochendes Wasser warf. Siehe hierzu Bosl: Urkundenfälschungen, S. 5. Ebenso Brühl: Erkennen von Fälschungen, S. 13.

4 Im mittelalterlichen Urkundenbereich ist der Anteil an Fälschungen besonders groß. Es sind von den überlieferten Diplomen der Merowinger fast 50 %, von denen der ersten vier Karolinger etwa 15% und der ersten sächsischen Könige etwa 10%. Die Diplomata-Ausgabe der MGH verzeichnet für den Urkundenbestand Karls des Großen etwa 262 Urkunden, nahezu 100 sind Fälschungen. Ähnlich steht es mit den Papstbriefen und in der Hagiographie (u.a. Reliquienfälschungen und fantasievolle Wundererzählungen). Es verwundert angesichts dieser Zahlen kaum, dass man das Mittelalter aus den Kreisen der Diplomatiker als ein Zeitalter der Fälschungen bezeichnet. Siehe zu den Zahlen und Fakten Fuhrmann: Wahrheitsbegriff, S. 533f. Den Anteil der diplomatischen Fälschungen am Gesamtvolumen der mittelalterlichen Spuria schätzt Brühl (Erkennen von Fälschungen, S. 12) ,,auf mindestens 80, wahrscheinlich aber 90%.“

5 In seinem Aufsatz ,,Die österreichischen Freiheitsbriefe“ aus dem Jahr 1852 konnte Wilhelm Wattenbach -nach jahrhunderterlangem Misstrauen gegenüber jenem Komplex, der sich aus einem Gutachten Petrarcas aus dem Jahr 1361 begründet (siehe Seite 21 in dieser Arbeit)- endgültig als Fälschungskomplex entlarven.

6 Zur Bestätigung und Erweiterung der österreichischen Freiheitsbriefe durch Kaiser Friedrich III. siehe den Aufsatz von Hödl: Friedrich III., S. 225-246. Interessante und ausführliche Einblicke in die Wirkungsgeschichte bietet Willich: Wirkungsgeschichte, S. 163-207.

7 Weshalb man die Regierungszeit Karls IV. als ein hegemoniales Zeitalter betrachten kann, wird in Gliederungspunkt 3. ausführlich beschrieben.

8 Davon zeugt auch die Tatsache, dass sich die österreichischen Freiheitsbriefe selbst auf das 11. Jahrhundert (siehe hierzu das sogenannte Heinricianum von 1058 im Anhang auf Seite 40f.) beziehen.

9 Einen kurzen biografischen Überblick bietet Coreth: Art. ,,Alfons Huber“, S. 689.

10 Nach seinem Tod hat Oswald Redlich die Fortsetzung übernommen und brachte in den Jahren 1921 und 1938 einen sechsten und siebten Band heraus. Letzteres reicht bis zum Tod Kaiser Karl VI im Jahre 1740.

11 Die genaue Um- und Beschreibung dieser Urkunde vom 17. September 1156 von Friedrich Barbarossa wird in eben jenem zweiten Gliederungspunkt ausführlich vorgenommen. Gerade diese echte ausgestellte Urkunde ermöglicht uns, die oft in der Forschung missverstandene Auffassung, dass die österreichischen Freiheitsbriefe als Ganzes eine reine Fälschung war, zu hinterfragen.

12 Vgl. Lhotsky: Nachlass, S. 127.

13 Eine ausführliche Rezension zu jenem Werk liefert Reinle: Rez. zu ´Wilhelm Baums Rudolf IV. der Stifter´, S. 595-597.

14 Vgl. Moraw: Verfassung, S. 158f.

15 Vgl. Steinherz: Karl IV., S. 64.

16 Vgl. Lhotsky: Privilegium maius, S. 16f.

17 Vgl. Moraw: Reichsverfassung, S. 206-209.

18 Vgl. Sauter: Herrschaftsrepräsentation, S. 186.

19 Die beiden Streitparteien werden angeführt von Lhotsky (Problematik, S. 137f.) und Begrich (Majestät, S. 10), die die Auffassung vom Souveränitätsanspruch Rudolfs IV. ins Feld führen, während Moraw (Reichsverfassung, S. 211 und S. 220) die Forderungen Rudolfs IV. im Bereich der dynastischen Konkurrenz um honor et gloria sieht.

20 Ich danke hierbei Simon R., der mir in freundschaftlicher Verbundenheit bei der schwierigen Übersetzung der Diplome geholfen hat. Die Übersetzungen finden sich hierbei im Anhang auf den Seiten 40-44. Erwähnt werden sollte, dass das Privilegium maius nicht eingefügt wurde, da der Verfasser dieser Arbeit die Übersetzung dieser Urkunde vom 17. September 1156 bei Lorenz Weinrichs ,,Quellen zur Verfassungsgeschichte“ benutzt hat. Ebenso ist die Urkunde von Rudolf I. vom 11. Juni 1283 bereits in deutscher Sprache verfasst und dieser Arbeit nicht beigefügt. Der genaue Wortlaut findet sich bei Lhotsky: Privilegium maius, S. 89f.

21 Vgl. Kürschner: Urkunden. Kürschner analysiert in seinem Beitrag sowohl die von Rudolf IV. angemaßten Titel, als auch die verwendeten Siegel, Münzen und Urkunden.

22 Vgl. Schlotheuber: Ringen. Schlotheuber erörtert nicht nur die wichtigsten Forderungen Rudolfs IV., sondern auch in besonderer Weise die Reaktion Karls IV. und den Konflikt zwischen den beiden Herrscherhäusern der Luxemburger und Habsburger.

23 Hierbei wurden vor allem die Artikel von Schlotheuber (Ringen) und Steinherz (Karl IV.) berücksichtigt, die beide ihren Schwerpunkt vor allem auf das überlieferte ,,Gesprächsprotokoll“ Karls IV. legen und damit endlich jenes Dokument würdigen. Letzterer hat auf den Seiten 75 bis 80 den Inhalt dieses einzigartigen Zeugnisses abgedruckt.

24 Rudolf IV. zit. nach Hödl: Gestalten und Gestalt, S. 12. Hervorhebung im Original. Sahitolli, Arian; 1698589; Fachsemester 08 Seite 6

25 Der älteste Beleg für den deutschen Namen ,,Österreich“ (,,Ostarrichi“) findet sich in einer Urkunde Kaiser Ottos III. für den Bischof Gottschalk von Freising vom 1. November 996, in der die Schenkung des Hofes ,,Neuhofen“ an der Ybbs sowie 30 Königshufen an das bayerische Bistum erfolgen. Siehe hierzu MGH DD reg. et. imp. Germ. 2,2: Die Urkunden Ottos III. (ed. Theodor Sickel, 1893), S. 647, Nr. 232. Als ,,Österreich“ wurde das Herrschaftsgebiet bezeichnet, das sich seit 1282 im Besitz der Habsburger befand. Hierzu Schambeck: Geleit, S. 7. Zur 950. Wiederkehr dieser ältesten Nennung des Landesnamen gedachte man in Österreich im Jahre 1946. Hier erwähnenswert vor allem Lhotsky: Europäisches Mittelalter, S. 242-244. Eine kurze, aber mit den wichtigsten Lebensabschnitten Ottos III. versehener biografischer Aufsatz findet der Leser bei Weinfurter: Otto III., S. 73-96.

26 Besonders auf die Tatsache, dass Rudolf IV. Österreich als das ,,Schild“ des Reiches bezeichnet, wird im Hinblick auf die österreichischen Freiheitsbriefe (und besonders des Henricianum von 1058) im Laufe dieser Arbeit gesondert Bezug genommen (siehe Gliederungspunkt 3). Rudolf IV. wird -so die These- auf dem Fundament jener Ansicht die Privilegien für das Haus Österreich begründet sehen.

27 Vgl. Hödl: Gestalten und Gestalt, S. 13 sowie Lhotsky: Geschichte, S. 5.

28 Die Entdeckung der Acta Murensia im Jahre 1618 stellt ein Meilenstein in der Erforschung der Genealogie der Habsburger dar. Die genaue Schilderung der Herkunft der Dynastie, ihrer Burg als Stammname oder ihrer Stammbesitze können hier aufgrund der begrenzten Seitenzahlen und der im Hinblick auf die Leitfrage nicht zielführenden Argumente, nicht beschrieben werden. Empfehlenswert ist hierbei die Erörterung bei Hödl; Gestalten und Gestalt, S. 18-21. Zur Acta Murensia siehe den gleichnamigen Lexikoneintrag von Dubler, Anne-Marie im Historischen Lexikon der Schweiz. Online abrufbar unter: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D27294.php, letzter Zugriff: 25.08.2013.

29 So verfügten die Habsburger gegen Ende des 14. Jahrhunderts über die Herzogtümer Österreich (hier vor allem Nieder- und Oberösterreich), Steiermark, Kärnten und Krain, über die windische Mark, die Grafschaft Mitterburg in Inneristrien, das adriatische Küstenstück am Quarnero, die Stadt Triest, die Herrschaft Duino, Portenau in Friaul, die Grafschaft Tirol, die Grafschaft Feldkirch (Vorarlberg), die verbliebenen Teile der habsburgischen Stammlande in der Schweiz (im wesentlichen Teile des Aargaus und der Thurgau), über den elsässischen Sundgau, die Landgrafschaft Breisgau mit der Stadt Freiburg, die Grafschaft Hohenberg (zwischen Neckar und Donau) und die Markgrafschaft Burgau sowie über Streubesitz in Schwaben südwestlich von Ulm. Siehe hierzu Hödl: Gestalten und Gestalt, S. 13.

30 Hödl: Gestalten und Gestalt, S. 13. Hervorhebung im Original.

31 Kaiser Friedrich II. konnte sein Verfügungsrecht über die heimgefallenen Herzogtümer nicht durchsetzen, da er zum einen in Italien (Apulien und Sizilien) weilte sowie -und dies wohl ausschlaggebend- im Kirchenbann stand. Dadurch wurde die ,,österreichische Frage“ aufgeworfen und durch Ottokar I. gelöst. Siehe hierzu Lhotsky: Geschichte, S. 12f. Zu Friedrich II. die lesenswerte Kurzbiografie des Autors Eickels: Friedrich II., S. 293-314. Eine ausführliche Biografie des Staufers liefert der Cambridger Historiker Abulafia: Friedrich II. Hier erörtert der Historiker -basierend auf einem starken Fokus der Schilderung von Ereignissen- u.a. die Jugendzeit des Stauferkaisers, seinem Kampf mit der Kurie, den Kreuzzug, der Gesetzgebung und Verwaltung im Königreich Sizilien sowie die deutsche Politik im Zeichen des Konflikts mit Heinrich VII. Eine Buchrezension zu jenem Werk siehe bei Schaller: Rez. zu ´David Abulafia ,,Frederick II.´, S. 260f.

32 Zwar hatte die Absicht, einen landfremden Fürsten das Land anzuvertrauen -mit den Worten Lhotskys- ,,noch weit über das Mittelalter hinaus durchaus nichts Befremdliches“ (Geschichte, S. 12), jedoch diente Landfremdheit oftmals als geeignetes Propagandamittel seitens der Gegner. Besonders deutlich wird das bei Rudolf III. in Böhmen: Mit dem Tod Wenzels III. am 4. August 1306 starb die Dynastie der Premysliden aus und über Nacht entstand folgerichtig die ,,böhmische Frage“. Erster Anwärter auf die böhmische Thronnachfolge war Heinrich von Kärnten, der am 23. Februar Wenzels III. Schwester Anna geheiratet hatte. In einer am 22. August 1306 abgehaltenen Ständeversammlung sollen sogar -so Lhotsky, der jedoch keine Beweise für diese Vorwürfe liefert- gefälschte Kaiserurkunden produziert worden sein, um das weibliche Erbrecht in Böhmen zu beweisen. Hierzu Lhotsky: Ebd., S. 146-148 sowie Hödl: Gestalten und Gestalt, S. 16f.

33 Auf die Frage, was das ,,Haus Österreich“ eigentlich ist, liefert Lhotsky (Europäisches Mittelalter, S. 344-364) auf der Basis der Berücksichtigung zahlreicher Quellen, die jenen Begriff beinhalten, die Antwort, dass der lateinische Ausdruck ,,domus“ hier als ,,Familie“ bzw. ,,Geschlecht“ zu verstehen ist. Selbst in der Kanzlei Karls IV. wurde jener Ausdruck für das Herzogtum Österreich bzw. vor allem für die Dynastie der Habsburger verwendet (ebd., S. 361). Seit 1450, eindeutig fassbar in den Werken des Thomas Ebendorfer und in den Schriften der Genealogen Kaiser Maximilians I., wird eine Gleichsetzung mit dem dominium, also der Gesamtheit der österreichischen Erbländer nachweisbar und zwar nun unabhängig vom Geschlecht der Habsburger. Eine kurze Skizzierung der Biografie und Bedeutung Thomas Ebendorfers für die Geschichte Österreichs findet der Leser bei Lhotsky: Mensch, S. 225-243.

34 Vergleiche hierzu die zum 850. Jahrestag erschienen Beiträge im Sammelband von Schmid/ Wanderwitz: 850 Jahre Privilegium minus, die im Laufe dieser Arbeit genaue Erwähnung finden.

35 Die Benennung dieser Barbarossa-Urkunde als ,,Privilegium minus“ geht auf den Historiker Wilhelm Wattenbach zurück. In seinem Artikel ,,Die österreichischen Freiheitsbriefe“ entlarvt er das von Rudolf IV. erstellte Urkundenkomplex um jenes Privilegium minus als Fälschung. Zur Unterscheidung des echten ,,Privilegium minus“ von der rudolfinischen Fälschung wird seit Wattenbach in der Geschichtsforschung zwischen dem Privilegium maius (Rudolfs IV. Fälschungskomplex) und dem Privilegium minus unterschieden. Siehe hierzu die LexMA-Artikel von Maleczek: Art. ,,Privilegium minus“, Sp. 230f. sowie ders.: Art. ,,Privilegium maius“, Sp. 230.

36 Vgl. unter anderem Lhotsky: Privilegium maius, S. 12f., Appelt: Privilegium minus, S. 50f., Schambek: Geleit, S. 7, Schmid: Vorwort, S. 11, Görich: Verfahren, S. 23f. Zurecht weist Lhotsky (Privilegium maius, S. 12) darauf hin, dass die Babenberger rechtlich und moralisch nun im Vorteil waren, da die Aberkennung ihrer Verfügungsgewalt über das Herzogtum Bayern vor dem Hintergrund, dass Jasomirgotts Gemahlin Theodora byzantinischer Herkunft war, als ,,Kränkung“ empfunden und ,,honor et gloria“ nur durch einen besonderen Ausgleich vor der Öffentlichkeit gewahrt werden konnte.

37 Das Diplom wurde von den Babenbergern in Klosterneuburg bewahrt. Kaiser Friedrich II. bestätigte das Privilegium 1245, die Originalurkunde jedoch war bereits 1299 zur Regierungszeit Rudolfs III. nicht mehr vorhanden. Siehe hierzu Lhotsky: Privilegium maius, S. 14f.

38 Zu den Hintergründen dieses Konflikts, in der die wichtigsten Konfliktlinien jedoch nur kurz skizziert werden, siehe vor allem Appelt: Privilegium minus, S. 32-37.

Sahitolli, Arian; 1698589; Fachsemester 08 Seite 8

39 Der genaue Wortlaut des Privilegium minus findet sich unter MGH diplomata reg. et imp. Germ. 10,1- 5, hier: Teil 1, Nr. 151, S. 255-260 (der genaue Wortlaut folgt auf Seite 259-260, wobei auf den vorgegangenen Seiten die detailliert vorgenommene Quellenkritik seitens des Editors dazu hilft, nicht nur die Echtheit dieses Privilegs zu dokumentieren, sondern darüber hinaus Einblicke in den Forschungsstand hinsichtlich bestimmter offener Fragen (Erstellungsort der Urkunde, Auftraggeber etc.) zu erhalten. Desweiteren ist das Privilegium minus bei dem gleichnamigen Titel Appelts auf den Seiten 96 bis 99 abgedruckt. Auf den Seiten 100 bis 101 sind die Angaben Ottos von Freising, in der er die sachliche Bestätigung der Privilegierung vornimmt, verzeichnet.

40 Vgl. Appelt: Privilegium minus, S. 55f., Baum: Stifter, S. 66 sowie Maleczek: Art. ,,Privilegium minus“, Sp. 231.

41 Dieses Recht wird mit dem Ausdruck ,, libertas affectandi “ innerhalb der Geschichtsforschung umschrieben. Der genaue Wortlaut innerhalb des Privilegium lautet:,, Si autem predictus dux Austrie patruus noster et uxor eius absque liberis decesserint, libertatem habeant eundem ducatum affectandi cuicumque voluerint.“ MGH diplomata reg. et imp. Germ. 10,1-5, hier: Teil 1, Nr. 151, S. 259, Z. 25-27 sowie Appelt: Privilegium minus, S. 96-99.

42 Zur Frage der Ausübung der Gerichtsbarkeit im Herzogtum siehe Appelt: Privilegium minus, S. 62-75. Der genaue Wortlaut darin unter MGH diplomata reg. et imp. Germ. 10,1-5, hier: Teil 1, Nr. 151, S. 259, Z. 29-31: ,,Dux vero Austrie de ducatu suo aliud servicium non debeat imperio, nisi quod ad curias, quas imperator prefixerit in Bawaria, evocatus veniat“. Es offenbart uns, dass der Herzog von Österreich nicht einmal zum Hoftag in Bayern erscheinen musste, es sei denn er wurde im Vorfeld dazu eingeladen.

43 Vgl. Ebd., S. 76-80. Die Beschränkung der Vasallenpflicht diente nicht nur zur Vermehrung des Prestiges seitens der Babenberger, wie es Maleczek (Art. ,,Privilegium minus“, Sp. 231) formuliert. Vielmehr bedeutete die geografische Begrenzung des Besuchs von Hoftagen und der Heeresfolge vor allem eine nicht zu unterschätzende finanzielle Entlastung für den Herzog.

44 Der genaue Wortlaut in der Urkunde Friedrichs (MGH diplomata reg. et imp. Germ. 10,1-5, hier: Teil 1, Nr. 151, S. 259, Z. 18-23) lautet: ,,Ne autem in hoc facto aliquatenus inminui videretur honor et gloria dilectissimi patrui nostri […] marchiam Austrie in ducatum commutavimus et eundem ducatum cum omni iure prefato patruo nostro Heinrico […] in beneficium concessimus.“. Zum Fürstenspruch ebenso Appelt: Privilegium minus, S. 50f.

45 Miethke (Rituelle Symbolik, S. 97) umschreibt honor als die Summe, die sich aus den materiellen (Einkommen, Besitz, Ämter) und ideellen (Prestige, Vornehmheit, persönliche Fähigkeiten) Grundlagen einer Person ergibt. Jene Ehre macht nicht nur die Identität eines Herrschers aus, sondern vielmehr ergeben sich auf dem Fundament des honors Geltungs-und Wirkungsmöglichkeiten für jene Personen. Folgerichtig musste die Ehre nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern zugleich vor den anwesenden Herrschern immer gewahrt und verteidigt bzw. nötigenfalls auch militärisch wiederhergestellt werden.

46 Vgl. Hödl: Gestalten und Gestalt, S. 15.

47 Die von den Frauen Rudolfs I. (1218-1291) in die Welt gesetzte Mythen richteten sich gegen die Propaganda der Feinde Rudolfs von Habsburg, die die Legende vom ,,armen Grafen“ in aller Öffentlichkeit propagierten. Ihr gegenüber musste folgerichtig eine erhabene Her- und Abkunft betont werden. So entstand um das 13. Jahrhundert die Theorie von der Abstammung der Habsburger aus stadtrömischen Geschlecht, aus der Familie der Colonna, die ihrerseits ihre Abkunft über die Tuskulaner- Grafen auf die Gens Iulia und damit direkt auf Julius Caesar zurückführte. Diesem Mythos glaubten die Habsburger und viele Bewohner des Herzogtums Österreich bis ins 15. Jahrhunderts. Ihre Auserwählung bzw. Bestimmung als königliches Geschlecht sollte dadurch hervorgehoben werden. Zur Genealogie der Habsburger samt der Mythen siehe Hödl: Gestalten und Gestalt, S. 18f. Zu König Rudolf I. als Persönlichkeit, in der jedoch der Fokus ganz auf sein Wirken für das Herzogtum Österreich als auf seine kaiserlichen Taten liegt, siehe Hödl: Gestalten und Gestalt, S. 23-33.

48 Einen guten Einblick in König Rudolfs I. Kampf um Österreich, mit starkem Fokus auf die Auseinandersetzung mit Ottokar von Böhmen, wobei die Charakterzüge dieses bedeutenden Ahnherrn der Habsburger zwar gewürdigt (S. 32f.), jedoch viel zu kurz und vor allem zu pathetisch ausfallen (so soll Napoleon ausgerufen haben (ebd., S. 32): ,Ich bin der Rudolf von Habsburg meiner Familie´. Einen Quellenbefund für jene Aussage liefert Hödl hierbei nicht), bietet Hödl: Gestalten und Gestalt, S. 23-33. Kaum kritischer mit dem König Rudolf von Habsburg geht Krieger (Rudolf von Habsburg) um. Basierend auf der provokanten und die geschichtswissenschaftliche Fachwelt erregenden These von Peter Moraw (Verfassung; S. 211), der nicht nur die Ansicht vertrat, dass ,,die ersten vier Jahrzehnte nach dem Interregnum […] eine verhältnismäßig einheitliche Epoche der politischen Geschichte“ gebildet hätten und unter der Berücksichtigung der ,,kraftvollen“ europäischen Herrscher in jenem Zeitalter daraus schließt, dass dieser Zeitraum ,,als Zeitalter der ,kleinen´ Könige zusammen[zu]fassen [ist]“, sondern jene These auch bewusst für die Person Rudolfs I. noch ergänzt und vertieft (siehe hierzu den Artikel von Moraw: Rudolf von Habsburg, S. 185-208. Diese Ansicht stieß innerhalb der Forschung sowohl auf Zustimmung (z.B. Erkens: Art. ,,Rudolf I.“, Sp. 1074) , aber auch auf Ablehnung (Thomas: Rez. Zu ´Boshof/ Erkens Rudolf von Habsburg´, S. 898-900)), untersucht Krieger das innen-und außenpolitische Wirken Rudolfs (Krieger: Rudolf von Habsburg, S. 3). Er kommt zu dem Schluss, dass Rudolf die im Vergleich zu anderen europäischen Königen weniger vorhandenen ,,Möglichkeiten und Spielräume“ (S. 255) durch seine Fähigkeiten und besondere Tatkraft wett machte und ihn -gerade vor dem Hintergrund dieser Umstände- zu einem ,,bedeutende[n] König [macht], der den Vergleich weder mit anderen zeitgenössischen Herrschern noch mit seinen spätmittelalterlichen Nachfolgern im Reich scheuen muß.“

49 Einen breitgefächerten Einblick in die Personalien, dem Charakterbild und dem Wirken Albrechts I. sowie eine Diskussion über die ikonographischen und schriftlichen Quellen und der vorhandenen Fachliteratur bezüglich Albrecht I. ermöglicht Lhotsky: Geschichte, S. 43-98. Ebenso Hödl: Gestalten und Gestalt, S. 35-46, der unter starker inhaltlicher Anlehnung an Lhotsky (Geschichte) Albrechts Regierungszeit als den ,,Höhepunkt dynastischer Machtpolitik“ bezeichnet (ebd., S. 35).

50 Ikonographie, vorhandene Quellen und Literatur sowie die genauen Personalien zu Rudolf III. liefert wieder äußerst umfassend Lhotsky: Geschichte, S. 99-101. Hier schildert er detailgetreu das Ende der Premysliden im Jahre 1306 und die Lösung der böhmischen Frage durch die Erhebung Rudolfs III. zum böhmischen König (S. 145-152). Die Verstrickung der Geschichte Böhmens und Österreichs beginnt mit dem Jahre 1251 und dem Anfang des regnum Ottocarianum. Siehe hierzu Hödl: Gestalten und Gestalt, S. 23-27 sowie Feuchtmüller: Imitatio, S. 379.

51 Ikonographie, Quellen, Literatur und personale Eckdaten liefert einschlägig und wiederrum breitgefächert Lhotsky: Geschichte, S. 169-173. Besonders ausführlich wird die Doppelwahl von 1314 (S. 223-233), Friedrichs Bemühungen und Beziehungen in Italien (S. 233-237 und S. 248-250) und die letzten Jahre Friedrichs III. (S. 271-309) beschrieben. Lhotsky (Ebd., S. 309) zieht bei Friedrich III. das Resümee, dass dieser Herrscher, der viel ,,Unglück“ in seinem Leben erlitten hat, kein ebenbürtiger Nachfolger seines Vaters war, da Friedrich die Errungenschaften seines Herrn zugrunde gerichtet hatte.

52 Vgl. Lhotsky: Art. ,,Friedrich der Schöne“, S. 487 sowie Maleczek: Art. ,,Friedrich der Schöne“, Sp. 939f. Einen guten, wenn auch nicht ausführlichen Einblick in der Auseinandersetzung zwischen Ludwig dem Bayer und Friedrich dem Schönen und der Folgen für das Reich während dieses Doppelkönigtums bietet Menzel: Ludwig der Bayer (1314-1347) und Friedrich der Schöne (1314-1330), S. 393-407.

53 Vgl. Lhotsky: Geschichte, S. 308f. , ders.: Quellenkunde, S. 261, Huber: Geschichte des Herzogs, S. 23 sowie Baum: Stifter, S. 18.

54 Vgl. Moraw: Verfassung, S. 160.

55 Ikonographie, Quellen, Literatur und personale Eckdaten liefert einschlägig und wiederrum breitgefächert Lhotsky: Geschichte, S.310-313. Die Auseinandersetzung mit Albrecht II. wird dem Leser im Laufe dieser Arbeit immer wieder begegnen. So zum Beispiel im Hinblick auf die mystische Geburt Rudolfs IV. (Ebd., S. 337), worauf der Verfasser dieser Arbeit -im Hinblick auf die Beantwortung der Leitfrage-eine eigene These entwickeln wird (siehe Gliederungspunkt 2.1), die Verlobung Rudolfs IV. mit Katharina von Böhmen (Ebd., S. 347f.), das Verhältnis der Goldenen Bulle von 1356 zu Österreich und die Reaktion Albrechts II. (Ebd., S. 371f.) oder die Belehnung Albrechts II. durch Karl IV. (Ebd., S. 351-354). Nicht nachvollziehbar ist die Ansicht Hödls (Gestalten und Gestalt, S. 14f.), der das Österreich der Habsburger im 14. Jahrhundert als ein ,,staatlich organisierten Länderverband“ ansieht und es nur an dem Ausdruck Albrechts II. ,,unus populus, unum dominium una gens“ (Ebd., S. 14. Hervorhebung im Original) festmacht. So kommt er zu dem Schluss, dass Albrecht II. der ,,Begründer des ,Staates´ Österreich“ (Ebd., S. 75-92) sei. Zur nationalen Idee im Mittelalter siehe Heydte: Geburtsstunde, S. 213- 217.

56 Seit dem Frühjahr 1330 litt Albrecht II. an einer Gelenkentzündung, die ihn fast bewegungsunfähig machte. Die angebliche Vergiftung des Herzogs, die scheinbar eine folgenreiche Lähmung nach sich zog, wird zwar von manchen Historikern weiterhin geteilt (so Brunner: Art. ,,Albrecht II.“, S. 169 oder die angegeben zeitgenössischen Quellen bei Lhotsky: Geschichte, S. 310f.), jedoch ist laut Baum ( Stifter, S. 11) jene Annahme, die er nicht zu quellenkundig begründen vermark, ,,ins Reich der Legende[n]“ zu verweisen.

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Detalles

Título
Honor et gloria oder ein diplomatischer Akt zur Loslösung vom Sacrum Romanum Imperium?
Subtítulo
Eine Auseinandersetzung mit Rudolf IV. und den österreichischen Freiheitsbriefen
Universidad
Technical University of Darmstadt  (Institut für Geschichte)
Curso
HS Das Reich zur Zeit Kaiser Karl IV.
Calificación
1,0
Autor
Año
2013
Páginas
45
No. de catálogo
V264773
ISBN (Ebook)
9783656540816
ISBN (Libro)
9783656542827
Tamaño de fichero
1070 KB
Idioma
Alemán
Notas
Kommentar des Dozenten: ,,Die tief in der Forschungsdiskussion verankerte Einleitung führt vorbildlich in den Forschungsstand ein und erläutert dann höchst anschaulich das Vorgehen der Arbeit., der vielfältig genutzte, gelegentlich fast schon ein wenig exzessiv anmutende Anmerkungsapparat ist auf dem Niveau einer Dissertation. Mit Quellen argumentiert der Autor souverän und vielfach und liefert dabei noch eine massive Übersetzungsleistung bei den Urkunden des Fälschungskomplexes, die weniger im Fokus der Forschung standen [...]."
Palabras clave
Rudolf IV., Habsburgische Dynastie;, Karl IV.;, Königreich Böhmen;, Herzogtum Österreich;, Hegemoniales Königtum;, 14. Jahrhundert;, Österreichischen Freiheitsbriefe;, Mittelalter als Zeitalter der Fälschungen?;, Kurfürstenkollegium;, Luxemburgische und wittelsbachische Dynastie;, Francesco Petrarca;, herrscherliche Repräsentation;, Heiliges Römisches Reich im 14. Jahrhundert
Citar trabajo
Arian Sahitolli (Autor), 2013, Honor et gloria oder ein diplomatischer Akt zur Loslösung vom Sacrum Romanum Imperium?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264773

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