Die Rolle der Beitrittskandidaten im Europäischen Verfassungskonvent - zwischen Mitsprache und Machtlosigkeit


Thèse de Bachelor, 2004

51 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

0. Einführung
0.1 Begriffsklärung
0.2 Aufbau

1. Schritte zum Konvent
1.1 Erste Sitzung

2. Zielsetzung des Konvents
2.1 Der Auftrag von Laeken
2.2 Ziel „Verfassungsvertrag“
Ein geschlossenes Dokument
Konsenspapier

3. Organisation und Prozesse des Konvents
3.1 Vorsitz und Repräsentation
3.2 Verlauf, Prozesse, Agenda Setting und Ergebnisfindung
Anhörungsphase
Reflexionsphase
Vorschlagphase
Phase der Nachbesserung

4. Beitrittskandidaten: Zwischen Mitsprache und Machtlosigkeit
4.1 Vertretung der Beitrittskandidaten im Konvent
4.2 Positionen der Beitrittskandidaten
Ausgangspositionen ausgewählter Beitrittskandidaten
4.3 Einflussnahme

5. Ergebnis und Ausblick
5.1 Position der Beitrittskandidaten: Stark oder schwach?
5.2 Durchsetzbarkeit der Ergebnisse

Literatur

6. Anhang
6.1 Historischer Abriss
Idee einer Verfassung
Entwicklungen: Die Verfassungsdiskussionen von 1984 und 1994
6.2 Verzeichnis der Konventsmitglieder

0. Einführung

Schon bald nach Ende des Kalten Krieges zeichnete sich ab, dass die mittel- und osteuropäischen Länder früher oder später potenzielle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) würden. Zum ersten Mai 2004 wird die Europäische Union ihren bis jetzt gewagtesten Integrationsschritt machen und im Rahmen ihrer größten Erweiterung, neben anderen, die ersten Staaten des ehemaligen Ostblocks aufnehmen.

Diese beispiellose Erweiterung der Europäischen Union führte innerhalb der Mitgliedstaaten zu der Erkenntnis, dass sich die Struktur der EU ändern muss, um ihre Funktionsfähigkeit auch mit der großen Anzahl neuer Mitglieder zu erhalten.

Zur Ausarbeitung von Vorschlägen für eine verbesserte Struktur riefen die Staats- und Regierungschefs der EU noch vor der anstehenden Erweiterungs-welle den „Konvent über die Zukunft Europas“ ins Leben. An diesem Konvent nahmen Gesandte der Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidaten, welche der Union beitreten werden oder könnten, teil. Dieser Konvent beendete seine Arbeiten im Sommer 2003.

Die Rolle der Beitrittskandidaten im „Konvent über die Zukunft Europas“ wurde im Dezember 2001 vom Europäischen Rat (ER) im Rahmen der Regierungskonferenz (RK) in Laeken folgendermaßen festgelegt:

„Die Bewerberländer werden in vollem Umfang an den Beratungen des Konvents beteiligt. Sie werden in gleicher Weise wie die derzeitigen Mitgliedstaaten vertreten sein (ein Vertreter der Regierung und zwei Mitglieder des nationalen Parlaments) und an den Beratungen teilnehmen, ohne freilich einen Konsens, der sich zwischen den Mitgliedstaaten abzeichnet, verhindern zu können.“ (SN 300/1/01 REV1 DE, S. 24)

Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Rolle der Beitrittskandidaten zur Europäischen Union in diesem bis zum heutigen Zeitpunkt wenig erforschten „Konvent über die Zukunft Europas“.

Die Leitfrage dieser Arbeit lautet: Inwiefern konnten die im Konvent vertretenen Beitrittskandidaten Zypern, Malta, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowenien, Lettland, Estland, Litauen, Bulgarien, die Tschechische Republik, die Slowakei und die Türkei die Arbeitsweise und die Ergebnisfindung des Konvents beeinflussen?

Diese Frage wird unter den Aspekten der Mitsprache und der Nutzung möglicher Zugeständnisse betrachtet und im Rahmen der Integrationsforschung angelegt.

Angesichts der Tatsache, dass es sich bei den Beitrittskandidaten, mit der Ausnahme Polens (und der Türkei, deren Beitritt aber nicht in der unmittelbaren Zukunft liegt) um kleine Staaten handelt, könnte eine realistische These zu diesem Thema lauten, dass sich die Beitrittskandidaten gegenüber den Mitgliedstaaten im Konvent so gut wie nicht behaupten konnten und ihre Interessen aufgrund der realen Machtverhältnisse nicht durchsetzen konnten.

Dem gegenüber könnte man vom institutionalistischen Standpunkt argumentieren, dass das Instrument Konvent als intervenierende Variable diese realen Machtverhältnisse relativiert und durch sein inhärentes Regelwerk den Beitrittskandidaten sehr wohl Möglichkeiten einräumt, ihre Interessen durchzusetzen.

Aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit sowie der noch, sicherlich aus zeitlichen Gründen, dünnen wissenschaftlichen Literaturlage zu diesem Thema, wird sie sich weniger mit den Inhalten der Diskussionen und des Abschlussdokuments des Konvents auseinandersetzen. Vielmehr wird das Augenmerk auf die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Prozesse der Entscheidungsfindung des Konvents gelenkt; schließlich handelt es sich bei der Konventsmethode um ein recht neuartiges und ungewöhnliches Mittel der Ergebnisfindung innerhalb der Europäischen Union. Aus diesen Untersuchungen sollen letztendlich Rückschlüsse über die Position der Beitrittsländer und die oben aufgezeigte Fragestellung gezogen werden.

Als Quellenbasis dienen Publikationen und politikwissenschaftliche Aufsätze, die sich mit dem Phänomen Konvent und der Konventsmethode auseinandersetzen, des Weiteren Sitzungsprotokolle und andere Dokumente des Konvents, Veröffentlichungen der Organe der Europäischen Union, der Beitrittskandidaten und von Konventsmitgliedern sowie Artikel aus der Tages- Wochen- und Onlinepresse.

0.1 Begriffsklärung

In der vorliegenden Literatur wird der vom Europäischen Rat in Laeken bestimmte „Konvent über die Zukunft Europas“ beinahe beliebig benannt; dies geht vom „Konvent zur Zukunft Europas“[1] über den „Verfassungskonvent“[2] zum „Brüsseler Konvent“[3], der „Europäische Verfassungskonvent“[4] ist genauso vertreten wie der „Europäische Konvent“[5]. Außerdem wird dieser in jeder Veröffentlichung im Folgenden kurz „Konvent“ genannt. Die vorliegende Arbeit schließt sich dieser Konvention an: Mit „Konvent“ ist im Folgenden also der „Konvent über die Zukunft Europas“ gemeint.

0.2 Aufbau

Diese Arbeit ist in fünf Kapitel unterteilt, welche logisch aufeinander aufbauen. Im ersten Kapitel wird dargelegt warum es der Meinung der EU Mitgliedstaaten nach überhaupt eines Konvents bedurfte. Es folgt ein Kapitel zur Zielsetzung des Konvents, welches in einen Abschnitt über Organisation, Prozesse und Arbeitsweise des Konvents überleitet. Im vierten Kapitel werden die Positionen der Beitrittskandidaten im Allgemeinen und anhand einiger ausgewählter Beispiele untersucht. Der fünfte und letzte Teil ist einer abschließenden Betrachtung und einem Fazit gewidmet.

Im Anhang findet sich ein historischer Abriss über bereits erfolgte Bemühungen für eine europäische Verfassung seit Ende des zweiten Weltkriegs, sowie eine Liste der Teilnehmer am Konvent.

1. Schritte zum Konvent

Um auf die Herausforderungen der Erweiterung der Europäischen Union eingehen zu können, beschlossen die Regierungsvertreter bereits auf dem Europäischen Rat von Nizza im Jahr 2000, möglicherweise „auf eine Institution der Vergangenheit zurückzugreifen, um den Weg in die Zukunft zu ebnen: den Konvent“ (WOLFF / LEISSE, 2003, S. 323). Zu diesem Zeitpunkt war allerdings noch unklar, wie dieser Konvent zusammengesetzt sein und welche Aufgaben er wahrnehmen sollte, sowie ob das Mittel Konvent letztendlich überhaupt zur Anwendung kommt. [6]

In der Folge waren die Monate zwischen dem ER von Nizza und der RK von Laeken von harten Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten der Union geprägt, da immer deutlicher wurde, dass sowohl die nationalen Parlamente als auch das Europäische Parlament in die Diskussion um die Verfasstheit der EU eingebunden werden mussten.[7] Während dieses Zeitraums zeichnete sich ab, dass sich der Europäische Rat definitiv auf die Konventsmethode verständigen würde; dies nicht zuletzt deshalb, weil mit der Konventsmethode während der Ausarbeitung der europäischen Grundrechtecharta bereits positive Erfahrungen gemacht wurden[8]. Der Konvent wurde letztendlich vom Europäischen Rat in Laeken am 14. und 15. Dezember 2001 einberufen.[9]

Der eigentliche Grund für die Einberufung des Konvents war die Erkenntnis der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dass Regierungskonferenzen als solche von mal zu mal erfolgloser verliefen.[10]

Obgleich mit der Konventsmethode bereits gute Erfahrungen gemacht wurden, ist der Vergleich des Konvents mit dem Konvent zur Ausarbeitung der Charta der Grundrechte problematisch: Letzterem fiel die Aufgabe zu, bereits bestehende Texte zusammen zu fassen[11], wohingegen der Konvent über die Zukunft Europas die Aufgabe hatte, die folgende Regierungskonferenz vorzubereiten. Klaus Hänsch, Präsidiumsmitglied des Konvents, bezeichnet Vergleiche zwischen diesen beiden Konventen „[...] schon auf den ersten ernsthaften Blick als historisch haltlos“ (HÄNSCH, 2003, S. 331).

Nach der Regierungskonferenz von Nizza, welche „die Europäische Union an den Rand des Scheiterns gebracht“ (BROK, 2003, S. 14) und als „Misserfolg“ (Ebd.) gewertet wurde, und während der Regierungskonferenz in Laeken wurde vor allem die Frage über den Vorsitz im Konvent hitzig diskutiert.

Dieser fiel schließlich dem ehemaligen französischen Staatschef Valéry Giscard d’Estaing zu, welcher sich gegenüber dem damaligen niederländischen Regierungschef Wim Kok durchsetzen konnte.[12]

Die Besetzung der beiden Stellen der Vizepräsidenten war ähnlich umstritten. Das Rennen machten Giuliano Amato, italienischer Premierminister von 1992 - 1993 sowie von 2000 - 2001 und Jean-Luc Dehaene, belgischer Premierminister von 1992 – 1999.

Dadurch, dass sowohl der Präsident als auch die Vizepräsidenten auch vor ihrer Zeit als Staats- bzw. Regierungschefs in ihren jeweiligen Parlamenten bzw. Regierungen tätig waren „deckte dieses Triumvirat rund dreißig Jahre europäische Integration ab, also auch die Zeit lange vor der Gründung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht im Jahre 1992“ (FISCHER, 2003, S. 27).

An dieser Stelle ist anzumerken, dass dem Konvent niemals die Möglichkeit zugebilligt wurde, seinen Vorsitz selbst zu wählen. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird aufgezeigt, wie entscheidend dieser Sachverhalt für die weitere Diskussion im Konvent sowie die Ergebnisfindung sein wird. De facto haben die Staats und Regierungschefs der Regierungskonferenzen von Nizza und Laeken hierdurch sichergestellt, dass der Konvent in fester Hand von „Gleichgesinnten“ blieb, d.h. in der Hand von drei Männern, welche mit den Entscheidungs-prozessen der Regierungskonferenzen vertraut waren und die Problematiken der Europäischen Integration aus eigener Erfahrung, und vor allem aus nationalstaatlicher Perspektive, bestens kannten.

1.1 Erste Sitzung

Am 28. Februar 2002 wurde der Konvent im Plenarsaal des EP in Brüssel feierlich eröffnet. José Maria Aznar, zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender des Europäischen Rates, der Präsident des Europäischen Parlaments Pat Cox, Romano Prodi als Präsident der Europäischen Kommission und natürlich Valéry Giscard d’Estaing als Präsident des Konvents hielten Eröffnungsreden. All diesen Reden war „der Wunsch und auch der unabänderliche Wille, in der vorgegebenen Zeit ein für Europa akzeptables Ergebnis zu erzielen“ (FISCHER, 2003, S. 49) gemeinsam. Cox erinnerte in seiner Rede daran, dass die Idee einen Konvent einzusetzen aus dem EP stammt und unterstrich die revolutionäre Bedeutung der Tatsache, dass diese Idee nun Wirklichkeit geworden war.[13]

Valéry Giscard d’Estaing, der „in aller Bescheidenheit von der letzten Chance eines vereinten Europas“ sprach[14], legte besonderen Nachdruck darauf, dass die Arbeiten im Konvent motiviert und mit Chuzpe geführt werden müssten, um dem Ziel gerecht werden zu können. Er forderte, dass sich die Mitglieder des Konvents nicht so sehr als Emmisäre der Regierungen bzw. Parlamente denen sie angehören sehen sollen, sondern vor allem anderen als Mitglieder des Konvents und dass die Arbeit des Konvents in drei Phasen verlaufen solle (s. Kapitel 3.2).[15]

Bevor jedoch auf die verschiedenen Phasen und die mit ihnen verbundenen (höchst unterschiedlichen) Arbeitsweisen eingegangen wird, wird im folgenden Kapitel zunächst die Zielsetzung des Konvents untersucht.

2. Zielsetzung des Konvents

Das Ergebnis des Konvents, nämlich der „Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa“ ist die Folge der Interpretation des Auftrags des ER von Laeken an den Konvent. Dieses Kapitel geht im Abschnitt 2.1 auf den ursprünglichen Auftrag und im Abschnitt 2.2 auf die Art und Weise wie dieser vom Konvent interpretiert wurde ein. Die Zielsetzung aufzuzeigen erleichtert das Verständnis der Prozesse und der Arbeitsweise im Konvent.

2.1 Der Auftrag von Laeken

Der Europäische Rat von Laeken vom 14. und 15. Dezember 2001 hatte „zur Gewährleistung einer möglichst breit und transparent angelegten Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz [...] die Einberufung eines Konvents beschlossen“ (FISCHER, 2003, S. 23) und forderte folgendes vom Konvent:

„Im Lichte der vorstehenden Ausführungen fällt diesem Konvent die Aufgabe zu, die wesentlichen Fragen zu prüfen, welche die künftige Entwicklung der Union aufwirft, und sich um verschiedene mögliche Antworten zu bemühen.“ (SN 300/1/01 REV1 DE, S. 24)

„Der Konvent prüft die verschiedenen Fragen. Er erstellt ein Abschlussdokument, das entweder verschiedene Optionen mit der Angabe, inwieweit diese Optionen im Konvent Unterstützung gefunden haben, oder – im Falle eines Konsenses – Empfehlungen enthalten kann.“ (Ebd., S. 25)

Der Konvent war also zunächst von den Staatsregierungen als Mittel zur Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz gedacht.

Die Zielsetzung des Konvents war durch die Laekener Erklärung demnach nicht eindeutig umrissen. Zumindest gab die Regierungskonferenz von Laeken dem Konvent nicht den expliziten Auftrag, eine Verfassung für die Europäische Union auszuarbeiten. Klar war nur, dass die Mitgliedstaaten Regierungskonferenzen nicht mehr als alleiniges geeignetes Mittel zur politischen Lösungsfindung ansahen und sich durch die Einsetzung des Konvents Fortschritte für die Europäische Union erhofften.

Mit dem Ziel, die Union demokratischer, transparenter und effizienter zu machen sollte sich der Konvent Fragen zu den folgenden Themenfeldern stellen:[16]

- Eine bessere Aufteilung und Festlegung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union
- Vereinfachung der Instrumente der Union
- Mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in der Europäischen Union
- Der Weg zu einer Verfassung für die europäischen Bürger
Im folgenden Abschnitt wird gezeigt, wie der Konvent mit dieser Aufgaben-stellung umging und welchen Lösungsansatz er wählte.

2.2 Ziel „Verfassungsvertrag“

Unter den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union war die Form des erwünschten Ergebnisses im Vorfeld der Arbeiten des Konvents keinesfalls unstrittig. Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder nannte einen Verfassungsentwurf „der den Namen verdient“ ein „ideales Ergebnis“ der Arbeiten des Konvents.[17] Demgegenüber sah Schröders britisches Gegen-gewicht Tony Blair den Konvent nach der Erteilung des Auftrags von Laeken auf dem besten Weg, die Zukunft Europas nach britischen Vorstellungen zu gestalten, nämlich verstärkt auf intergouvernementale Zusammenarbeit als auf Föderation zu setzen.[18]

Letztendlich überreichte der Präsident des Konvents am 18. Juli 2003 dem Präsidenten des Europäischen Rates in Rom feierlich den „Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa“ als Antwort auf den oben umschriebenen Auftrag. Es handelte sich hierbei um ein geschlossenes, juristisch ausgearbeitetes Dokument, das keine Optionen und Wahlmöglichkeiten beinhaltete.

Warum sich der Konvent zu dieser und keiner anderen Lösung entschied, wird in den folgenden beiden Abschnitten beleuchtet.

Ein geschlossenes Dokument

Die Entscheidung ein geschlossenes Dokument, also ein Papier das keine Optionen beinhaltet und dessen Inhalt nicht mehr zur Diskussion steht, vorzulegen, hat verschiedene nachvollziehbare Gründe. Um im vom Europäischen Rat gesetzten Rahmen etwas bewirken zu können, entschied sich der Konvent für diese Lösung, weil nur ein komplett ausgearbeitetes Dokument überhaupt eine Chance hätte, von den Staats- und Regierungschefs unverändert angenommen zu werden.[19] Der Konvent entschied sich gegen das Unterbreiten von Optionen, weil hiermit in der Vergangenheit mit der „Amsterdam Reflexionsgruppe“ schlechte Erfahrungen gemacht wurden. Außerdem bestand die Gefahr, dass ein solches Ergebnis während der nächsten Regierungskonferenz regelrecht zerpflückt werden und keinerlei bindende Wirkung haben könnte.

Etwas undeutlich bleibt der Zeitpunkt, zu welchem sich der Konvent entschieden hat, ein geschlossenes Dokument auszuarbeiten: Die Auffassung, dass dies innerhalb des Konvents „von Anfang an unstrittig“ (GÖLER / MARHOLD, 2003, S. 319) war steht zwar nicht im Widerspruch zur Tatsache, dass diese Frage während der ersten sieben Arbeitssitzungen weder offiziell diskutiert, geschweige denn entschieden worden wäre;[20] der Vorsitzende sprach schließlich schon in seiner Eröffnungsrede davon, einen breiten Konsens für einen einzigen Entwurf erreichen zu wollen.[21] Offiziell war es aber so, dass der Vorsitzende den Konvent am Anfang der achten Arbeitssitzung wissen ließ, dass er ein einziges Dokument als Ergebnis begrüßen würde. Diesem Vertragsentwurf könnten, wenn nötig, noch Protokolle zugefügt werden. Diesen Vorschlag begründete Valéry Giscard d’Estaing damit, dass so die Texte leichter verständlich und das System vereinfacht würde.[22] Das Plenum widersetzte sich diesem Vorschlag nicht, sondern nahm diesen diskussionslos an. Hierzu trug sicherlich das Antizipieren der nächsten Regierungskonferenz bei: Schließlich handelte es sich bei den Mitgliedern des Konvents um Politprofis, die um die Mühen der Durchsetzbarkeit ihrer Ergebnisse auf der nächsten RK wussten. Ein geschlossenes Dokument erschien ihnen als am strategisch sinnvollsten.

Konsenspapier

Sehr wichtig für das Ergebnis des Konvents ist auch die Tatsache, dass es sich bei dem ausgearbeiteten Dokument um ein Konsenspapier handelt. Das Präsidium ließ den Konvent von der ersten bis zur letzten Sitzung ohne formale Abstimmungen arbeiten.[23] Der Grund hierfür war wiederum der, dass nur ein Papier, das von einer breiten Mehrheit im Konvent unterstützt wird, im Europäischen Rat tragfähig wäre, da die Regierungen über einen solchen Vorschlag einstimmig entschließen müssen.[24] Das Präsidium wollte um jeden Preis vermeiden, dass das Ergebnis des Konvents in einer Schlussabstimmung unter Umständen eine nur dünne Mehrheit von beispielsweise 60:40 bekommt, da Abstimmungsverhältnisse für Angriffe auf das Ergebnis genutzt werden könnten. Außerdem waren im Konvent die demographischen Gegebenheiten, sowie die Gewichte der Teilnehmer so ungleich abgebildet, dass es so gut wie unmöglich geworden wäre, ein geeignetes Abstimmungssystem auszuarbeiten.[25] Konsens bedeutet in diesem Falle also nicht Einstimmigkeit sondern meint einen „Gesamteindruck“ (GÖLER / MARHOLD, 2003, S. 320) der dadurch legitimiert wird, dass es immerhin keine nennenswerten Minderheiten gibt, die das Enddokument nicht unterstützen. Oder anders gesagt, wie der Vorsitzende des Konvents formulierte: Konsens „bedeute zwar nicht Einstimmigkeit, sei aber mehr als eine Mehrheit.“ (WOLFF / LEISSE, 2003, S. 324)

NORMAN betrachtet das Konsensprinzip als die Geheimwaffe des Vorsitzenden: Er konnte bestimmen was Konsens war und was nicht und tat dies auch konsequent vom Anfang bis zum Abschluss des Konvents.[26]

Im folgenden Kapitel wird aufgezeigt, wie der Konvent diese Interpretation der Zielsetzung in seine konkrete Arbeitsweise übersetzte und welche Auswirkungen diese Interpretation auf Organisation und Prozesse des Konvents hatte.

3. Organisation und Prozesse des Konvents

Im Folgenden wird die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Konvents untersucht. Es wird vor allem das Spannungsfeld Präsidium – Plenum genauer betrachtet, da hieraus Rückschlüsse über die Einbindung der Beitrittskandidaten gezogen werden. Des Weiteren werden die verschiedenen Arbeitsphasen mit ihren zugehörigen Prozessen betrachtet. Es wird deutlich werden, dass die Arbeitsweise in den verschiedenen Phasen höchst unterschiedlich war.

3.1 Vorsitz und Repräsentation

Der Konvent war aus Präsidium und Plenum zusammengesetzt.[27]

Das Präsidium bestand zunächst aus zwölf Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, Valéry Giscard d’Estaing, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden, Giuliano Amato und Jean-Luc Dehaene sowie drei Vertretern derjenigen Regierungen der Mitgliedstaaten, welche während der Dauer des Konvents den Ratsvorsitz wahrnahmen, zwei Vertretern der einzelstaatlichen Parlamente, zwei Vertretern des Europäischen Parlaments und zwei Vertretern der Europäischen Kommission. Zunächst war kein Präsidiumssitz für Vertreter der beitrittswilligen Länder vorgesehen. Im Nachgang wurde, aus Gründen die im Folgenden gezeigt werden, ein „Gastteilnehmer“ der Kandidatenländer in das Präsidium aufgenommen. Hierbei handelte es sich um den ehemaligen slowenischen Ministerpräsidenten Alojz Peterle. Wie bereits erwähnt, ist die Tatsache hervorzuheben, dass der Konvent seinen Vorsitz nicht selbst wählen konnte. Dieser wurde vom Europäischen Rat vorbestimmt.

Das Plenum setzte sich wie folgt zusammen: Zwölf Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, vierzehn Vertreter des Europäischen Parlaments sowie dreißig Vertreter der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten. Die Beitrittskandidaten stellten zwölf Regierungsvertreter und fünfundzwanzig Vertreter der nationalen Parlamente.

Mit Ausnahme des Vorsitzes verfügten alle Teilnehmer über einen Stellvertreter. Diese Stellvertreter durften zwar an den Sitzungen teilnehmen, verfügten aber nur dann über Rederecht, wenn das Vollmitglied nicht anwesend war.[28]

Auffällig ist, dass Parlamentarier im Konvent sehr stark repräsentiert waren. Knapp 70% aller Konventsmitglieder gehörten entweder den nationalen Parlamenten oder dem Europäischen Parlament an.[29]

Die starke Repräsentation der Parlamentarier darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Machtverhältnisse im Konvent durch strategisches Besetzen des Präsidiums deutlich zugunsten der Regierungen verschoben.[30] Immerhin war es zu zwei Dritteln aus Regierungsvertretern zusammengesetzt.[31] Dies konterkariert die scheinbare Dominanz der Parlamentarier im Konvent, zumal das Präsidium, wie in den nächsten Abschnitten aufgezeigt wird, die Arbeitsweise und Ergebnisfindung des Konvents eindeutig bestimmte, teilweise sogar fast schon diktierte.

Die tatsächlichen demographischen Verhältnisse der teilnehmenden Staaten wurden im Konvent nicht abgebildet. Hierdurch war jedes Land, „unabhängig von der Größe, dem wirtschaftlichen Gewicht oder der strategischen Bedeutung“ (MAURER, 2003, S. 134) gleichberechtigt vertreten.

3.2 Verlauf, Prozesse, Agenda Setting und Ergebnisfindung

Der Konvent tagte zunächst in einer in der Geschichte der Europäischen Union bisher nicht gekannten Offenheit.[32] Die Plenarsitzungen wurden öffentlich gehalten und sogar vom Satellitenfernsehsender der EU übertragen. Eine beinahe erschlagende Anzahl von Dokumenten wurde auf der Website des Konvents veröffentlicht. – Und trotzdem war der Konvent letztendlich nicht so offen wie es sich so mancher gewünscht hätte. Dies lag vor allem daran, dass die Diskussionen innerhalb des 13-köpfigen Präsidiums weitestgehend im Dunkeln blieben und dass das Präsidium die Zügel während der kompletten Dauer des Konvents (fast) immer straff in den Händen hielt.

Das erste Indiz hierfür liefert die Aufteilung der Vorgehensweise des Konvents in die folgenden Phasen:[33]

- Anhörungsphase, 28.02. – 12.07.2002
- Reflexionsphase, 12.09.2002 – 07.02.2003
- Vorschlagphase, 27.02. – 13.06.2003
- Phase der Nachbesserung – 10.07.2003

Die Unterteilung in die ersten drei Phasen legte der Vorsitzenden Valéry Giscard d’Estaing selbst fest. Hierdurch erreichte er, dass der Konvent inhaltlich und zeitlich strukturiert arbeiten musste; zugleich stellte der Präsident sicher, dass sich die Arbeiten des Konvents in einem deutlichen, von ihm vorgegebenen, Rahmen bewegen würden.

Da die Arbeiten in der dritten Phase nicht zeitgerecht abgeschlossen wurden und dem Konvent eine eingeschränkte Fristerstreckung gewährt wurde, schließt sich diese Arbeit der Definition FISCHERs an und bezeichnet die Zeit der Fristerstreckung als „Phase der Nachbesserung“.[34]

[...]


[1] Vgl. FISCHER, S.1

[2] Vgl. MAYER, S.1

[3] Vgl. MAURER, S. 130; SCHREIBER 13.06.2003

[4] Vgl. GUEROT, S.1; BROK, S.1

[5] Vgl. STEPPACHER / MARGEDANT, S.1; Sogar der Konvent selbst benennt sich in Vermerken des Präsidiums kurzerhand „Europäischer Konvent“, vgl. z.B. Dokument CONV 10/02

[6] Für einen tiefer gehenden historischen Abriss sei auf den Anhang verwiesen.

[7] Vgl. FISCHER, S. 20

[8] Vgl. Ebd., S. 20

[9] Vgl. Ebd., S. 23

[10] Vgl. WOLFF / LEISSE, S. 323

[11] Vgl. Ebd.

[12] Vgl. FISCHER, S. 27

[13] Vgl. BROK, S. 16, siehe auch Anhang „Historischer Abriss“

[14] Vgl. Revolution in der Warteschleife, (online)

[15] Vgl. FISCHER, S. 49

[16] Vgl. FISCHER, S. 24 f.

[17] Vgl. LEICHT (online)

[18] Vgl. Ebd.

[19] Vgl. GÖLER / MARHOLD, S. 319

[20] Vgl. FISCHER, S. 60

[21] Vgl. NORMAN, S. 47

[22] Vgl. FISCHER; S. 60

[23] Vgl. HÄNSCH, S. 333

[24] Vgl. GÖLER / MARHOLD, S. 319 f. sowie HÄNSCH, S. 333

[25] Vgl: NORMAN, S. 45

[26] Vgl. Ebd., S. 46

[27] Vgl. Mitgliederliste im Anhang, 6.2

[28] Vgl. SN 300/1/01 REV1 DE, S. 24

[29] Vgl. FISCHER, S. 28

[30] Vgl. MAURER, S. 134

[31] Vgl. Revolution in der Warteschleife, (online)

[32] Vgl. NORMAN, S. 4

[33] Vgl. FISCHER, S. 47

[34] Vgl. Ebd.

Fin de l'extrait de 51 pages

Résumé des informations

Titre
Die Rolle der Beitrittskandidaten im Europäischen Verfassungskonvent - zwischen Mitsprache und Machtlosigkeit
Université
University of Hagen  (Institut für Politikwissenschaften)
Note
2,0
Auteur
Année
2004
Pages
51
N° de catalogue
V26480
ISBN (ebook)
9783638287999
ISBN (Livre)
9783640524983
Taille d'un fichier
635 KB
Langue
allemand
Mots clés
Rolle, Beitrittskandidaten, Europäischen, Verfassungskonvent, Mitsprache, Machtlosigkeit
Citation du texte
Andreas Belschner (Auteur), 2004, Die Rolle der Beitrittskandidaten im Europäischen Verfassungskonvent - zwischen Mitsprache und Machtlosigkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26480

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