Hospiz- und Palliativkultur in der stationären Altenhilfe

Reflektierte Betrachtung einer Hospiz- und Palliativkultur für Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe


Tesis (Bachelor), 2012

77 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Geschichtlicher Einblick - von der Hospizidee zu Palliative Care
1.2 Motivation zur Themenwahl
1.3 Fragestellung und Zielformulierung
1.4 Methodenwahl, Vorgehensweise und Gliederung der vorliegenden Arbeit

2 Ausgangssituation stationäre Altenhilfe
2.1 Demografische Veränderungen und Pflegebedürftigkeit .
2.2 Situation der Bewohnerinnen und Bewohner
2.2.1 Menschen mit Demenz
2.3 Bedürfnisse von Menschen in der letzten Lebensphase
2.3.1 Bedürfnisse von Menschen mit Demenz

3 Organisationskultur
3.1 Begriffsbestimmung Kultur
3.2 Begriffsbestimmung Organisationskultur
3.3 Kulturwandel
3.3.1 Kulturwandel in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe
3.3.2 Kulturwandel im Umgang mit Sterben, Tod und Trauer

4 Grundlagen hospizlichen und palliativen Denkens
4.1 Definition
4.1.1 Abgrenzung Palliative Care zu kurativer Therapie
4.2 Betreuungs- und Versorgungskonzept und Prinzipien hospizlichen und
Palliativen Denkens
4.2.1 Prinzipien hospizlichen und palliativen Denkens
4.3 Wichtige Aspekte
4.3.1 Symptom- und Schmerzlinderung
4.3.2 Lebensqualität
4.3.3 Spirituelle Begleitung
4.3.4 Einbezug von Angehörigen und Bezugspersonen
4.4 Autonomie und Selbstbestimmung im Kontext von ethischen Fallbesprechungen

5 Reflektierte Betrachtung
5.1 Reflektierte Betrachtung der Definition der WHO
5.2 Reflektierte Betrachtung zentraler Erkenntnisse
5.3 Gesamtbetrachtung und Schlussfolgerung

6 Zielüberprüfung

7 Fazit und Ausblick

8 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 - Lebensqualitätsmodell nach Küchler und Schreiber

Abbildung 2 - Vier Dimensionen der Lebensqualität nach Lawton et al. (1996)

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

„ Sie sind wichtig, weil Sie eben Sie sind.

Sie sind bis zum letzten Augenblick Ihres Lebens wichtig, und wir werden alles tun, damit Sie nicht nur in Frieden sterben, sondern auch bis zuletzt leben können. “

Cicely Saunders

1 Einleitung

Im Mai dieses Jahres wurde vom Deutschem Hospiz- und PalliativVerband e.V. das Grundsatzpapier zur stationären Altenpflege veröffentlicht. Dieses Grundsatzpapier handelt von der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen im hohen Lebensalter in Pflegeeinrichtungen und dient dem Ziel die Versorgung von Menschen, insbesondere hochbetagte schwerstkranke Menschen, in der stationären Altenhilfe sicherzustellen (vgl. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. 2011/2012). Eine hospizliche und palliative Haltung soll zum integrativen Bestandteil jeder Einrichtung der stationären Altenhilfe werden. Aufgrund weiterer Fachdiskussionen wird ersichtlich, dass die Entwicklung und Implementierung einer Hospiz- und Palliativkultur in der stationären Altenhilfe an grundlegender Bedeutung gewinnt. Der Deutsche Bundestag legte in seiner 15. Wahlperiode einen Zwischenbericht vor, der zur Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland durch Palliativmedizin und Hospizarbeit dienen soll (vgl. Deutscher Bundestag 2005). Auch die World Health Organisation (WHO) fordert die Ausweitung und breite Integration von Palliative Care in das gesamte Gesundheitswesen, ebenso in die Einrichtungen der stationären Altenhilfe (vgl. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin 2008). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) berichtet 2006 darüber, dass zwar im Zentrum der Versorgung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin die aktivierende und ressourcenorientierte Betreuung und Versorgung steht. Aber, dass sich eine adäquate Versorgung am Lebensende als wichtiges Versorgungsziel herauskristallisiert. Das BFMSFJ ging zum damaligen Zeitpunkt im Jahr 2006 davon aus, dass eine qualitätsvolle hospizliche und palliative Betreuung und Versorgung noch nicht ausreichend gegeben ist. Das Ministerium fordert, dass eine hospizliche und palliative Betreuung und Versorgung zu einer Selbstverständlichkeit wird (vgl. BFMFSJ 2006, S. 101). Die zentrale Auseinandersetzung ist hierbei: „Wie kann unseren Bewohnerinnen und Bewohnern ein würdevolles Leben bis zuletzt daHeim ermöglicht werden?“ (Heimerl et al. 2005 in Wegleitner, Heimerl 2007, S.

1). Das Projekt „Leben bis zuletzt - Palliativbetreuung in den Alten- und Pflegeheimen der Inneren Mission München“ machte hierzu im Jahr 2001 den ersten Schritt sich an den Grundsätzen und Erkenntnissen der Hospizarbeit und an palliativem Denken und Handeln zu orientieren (vgl. Heimerl, Heller, Kittelberger 2005, S. 13). Ebenso die Entwicklung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen vom Jahr 2010 trägt einen großen Teil für die Entwicklung einer Hospiz- und Palliativkultur bei.

Insbesondere Menschen mit Demenz in der letzten Lebensphase und daraus resultierenden besonderen Herausforderungen für die Pflege und Betreuung rücken in den Mittelpunkt der Diskussionen.

Palliative Care verlagert den Fokus von schwerkranken Krebspatienten auf eine weitere Zielgruppe, hochbetagte Menschen und im besonderen Blickfeld auf Menschen mit Demenz. Neben dem Durchschnittseinzugsalter steigt auch die Zahl der Bewohner, die an einer demenziellen Erkrankung leiden, kontinuierlich an.

Die anhaltende Verminderung der Sterblichkeit hochaltriger Menschen (über 80- beziehungsweise über 85-Jähriger) stellt die Pflege, vor allem in der stationären Altenhilfe, vor erheblichen Herausforderungen (vgl. Kuhlmey, Blüher 2011, S. 185-186). In den Einrichtungen der stationären Altenhilfe leben überwiegend schwer- und schwerstpflegebedürftige Menschen (im Sinne der Pflegeversicherung) im hohen Alter. Das Durchschnittsalter entspricht dabei 82 Jahre. Der Anteil des Gesamtbevölkerung Deutschlands der in stationären Pflegeeinrichtungen lebt, steigt in den höheren Altersgruppen deutlich an. 60-80% der Bewohner in den meisten Einrichtungen leiden an kognitiven Störungen (vgl. Sowinski, Ivanova 2011, S. 534-535; vgl. Ewers, Schaeffer 2005, S. 7-8). Aber auch bedingt durch den medizinischen Fortschritt haben wir heute mehr gesunde Lebensjahre im Rentenalter vor uns. Je älter die Menschen durch die Kunst der medizinischen Lebensverlängerung werden, umso größer ist das Risiko nicht an, aber mit einer demenziellen Erkrankung zu sterben (vgl. Wilkening, Kunz 2005, S. 15). Somit lässt sich vorerst feststellen, dass der neue Bewohner einer stationären Altenhilfeeinrichtung hochaltrig, multimorbid und mit großer Wahrscheinlichkeit an einer Demenz erkrankt ist (vgl. Kostrzewa, Gerhard 2010, S. 40). Diese Mehrfacherkrankungen beeinträchtigen kumulativ die Lebensqualität dieser angesprochenen Bevölkerung und es erhöht sich der Pflege- und Betreuungsaufwand beziehungsweise die Pflegeintensität (vgl. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. 2011, S. 7-8). Aber auch die zunehmend sinkenden Kinderzahlen und Zunahme berufstätiger Frauen bewirken, dass die Zahl potentieller Familienpfleger weiter absinkt, wenn sie nicht durch mehr Männer als Pflegende kompensiert wird. Das bedeutet, dass ein zunehmender Bedarf an neuen Formen informeller Hilfe und Unterstützung erforderlich wird (vgl. Ewers, Schaeffer 2005, S. 9). Ebenso lässt sich feststellen, dass das Eintrittsalter in die vollstationäre Altenhilfeeinrichtung kontinuierlich weiter ansteigt und heute bei über 85 Jahren liegt. Die durchschnittlich sinkende Verweildauer liegt derzeit bei einem halben bis einem Jahr (vgl. Bartosch 2007, S. 18). Die durchschnittliche Verweildauer lag im Jahr 2005 bei 3,9 Jahren (vgl. Schneekloth, Wahl 2009, S. 121). Diese Erkenntnisse zeigen auf, dass der Umgang mit schwerpflegebedürftigen Menschen in der letzten Lebensphase zu einem zentralen künftigen Aufgabengebiet der stationären Altenhilfeeinrichtungen wird. Das gesteigerte Interesse an und die mit eingeschlossener Entwicklung und Implementierung einer Hospiz- und Palliativkultur verbessern die Chance positiver Gestaltungsangebote für Menschen in der letzten Lebensphase (vgl. Wilkening, Kunz 2005, S.33).

Die stationäre Altenhilfe steht aber nun vor einem Widerspruch und stellt sich die Frage ob nun diese Einrichtungen Häuser zum Leben oder Häuser zum Sterben sind (vgl. Heimerl 2008, S. 25). Der Begriff „Häuser zum Sterben“ ist meiner Meinung nach bezüglich der Begrifflichkeit nicht angebracht, möchte aber dennoch aufzeigen wie diese Thematik begrifflich in der Literatur aufgegriffen wird. Aufgrund der zunehmenden Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner sind diese nun nicht mehr in dem Maße rüstig, dass diverse aktivierende und rehabilitative Leistungsangebote in der vorhandenen Gestaltung kaum noch in Frage kommen. Das Sterben gehört zum Bestandteil des Lebens, sodass sich die Einrichtungen dahin gehend verändern als eine Einrichtung, in der durch aktivierende Pflege Menschen gut leben können und aber auch sterbende Menschen in Würde und mit subjektiver Lebensqualität die letzten Lebenstage und Lebensjahre leben dürfen. Pflegekonzepte und individuelle Pflegeziele verändern sich im Vergleich zu rüstigen Bewohnerinnen und Bewohner und Bewohnerinnen und Bewohner, die sich in der letzten Lebensphase befinden (vgl. Heimerl 2008, S. 25-26). In den Einrichtungen der stationären Altenhilfe erfolgt eine Enttabuisierung der Thematik Sterben und Tod. Der Begriff letzte Lebensphase bezieht sich in meiner Arbeit auf die letzten Tage, Wochen, Monate und vielleicht auch Jahre bevor ein Mensch stirbt. Da ich diesen Begriff „Sterbephase oder Sterbebegleitung“ ungern in meiner Arbeit verwenden möchte, werde ich diesen durch die letzte Lebensphase ersetzen. Die letzte Lebensphase ist ein integrierter Bestandteil des ganzen Lebens. Der Begriff Leben hat im Altgriechischen die Bedeutung „ein Leben haben“, das heißt, dass Gefühle, Hoffnungen, Freuden und Schmerzen vorhanden sind (vgl. Loewy, Springer-Loewy 2005, S. 139-140). Daraus lässt sich ableiten, dass die letzte Lebensphase zwar dem Sterben oder dem Tod nahe rückt, aber dass ein Mensch durchaus auch positive Emotionen und nicht nur Ängste erlebt. Der Begriff letzte Lebensphase drückt Lebendigkeit aus. Die letzte Lebensphase kennzeichnet des Weiteren auch, dass 90% der Bewohnerinnen und Bewohner in einer stationären Altenhilfeeinrichtung sterben.

Die bisher gesammelten Erkenntnisse und Herausforderungen an die stationäre Altenhilfe benötigen eine genauere Betrachtung, um sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die stationäre Altenhilfe einen Wandel ihrer Organisationskultur hinsichtlich einer Hospiz- und Palliativkultur benötigt, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung von Menschen mit Demenz in der letzten Lebensphase. Die Sicherung der Lebensqualität älterer pflegebedürftiger Menschen in der stationären Altenhilfe, insbesondere Menschen mit Demenz in der letzten Lebensphase, stellt eine herausfordernde Aufgabe dar.

Die Entwicklung einer Hospiz- und Palliativkultur beinhaltet die Chance der Aufwertung des Berufes Altenpflege, indem Palliative Care ersichtlich macht, dass es sich hierbei um eine professionelle Pflege handelt, welche Menschenwürde und Lebensqualität in der Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase als oberste Priorität ansieht. Denn „ die Würde des Menschen ist unantastbar “ (Art. 1 Abs.1 S. 1 GG) - so ist es in der deutschen Verfassung verankert.

1.1 Geschichtlicher Einblick - von der Hospizidee zu Palliative Care

Der geschichtliche Abriss dient dem Einblick und der Hinführung zur Thematik meiner Arbeit. Cicely Saunders beschritt im 20. Jahrhundert mit ihrem Ansatz der Hospizbewegung und dem damit verbundenen innovativen Ansatz Total Pain einen Kulturwandel zur Verbesserung der Situation schwer kranker, sterbender und ihnen nahestehender Menschen. Der Ansatz Total Pain gilt als ihre Pionierarbeit im Bereich des Schmerz- und Symptommanagement (vgl. Ewers 2011, S. 563; vgl. Ewers, Schaeffer 2005, S. 10; vgl. Pleschberger 2007, S. 26; vgl. Heimerl 2008, S. 22). Der Begriff Hospiz bezeichnet weniger konkrete Versorgungseinrichtungen oder -strategien. Der Begriff steht vielmehr für die „Philosophie einer bürgerschaftlichen Reform- und Emanzipationsbewegung“ (Ewers 2011, S. 563). Das Wort Hospiz leitet sich von dem lateinischen Begriff hospitium ab und bedeutet wörtlich übersetzt Gastfreundschaft (vgl. Gerhard 2011, S. 29; vgl. Pleschberger 2007, S. 25). In der Literatur findet sich häufig der Begriff Hospice Care, welcher als Hospizversorgung übersetzt werden kann (vgl. Ewers, Schaeffer 2005, S. 10). Ich möchte in meiner Arbeit den Begriff Hospice Care verwenden oder von Hospizbewegung sprechen, in Anbetracht der geschichtlichen Entwicklung.

Die Ursprünge der Hospizbewegung gehen bis in das Mittelalter zurück. Ursprünglich waren damit Unterkünfte auf Pilgerwegen gemeint. Mönchsorden nannten diese Pilgerunterkünfte, welche sie selbst bauten, Hospize. Im Jahr 1842 wurde der Begriff Hospiz erstmalig mit Pflege und Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase in Verbindung gebracht (vgl. Gerhard 2011, S. 29-30; vgl. Student, Napiwotzky 2007, S. 6). Kurz nach dem zweiten Weltkrieg hat sich eine Bürgerbewegung formiert. Das Anliegen der Bürgerbewegung war der Umgang mit sterbenden Menschen. Die Hospizbewegung beziehungsweise die Hospizidee geht auf das Lebenswerk der Britin Cicely Saunders zurück. Sie selbst verbindet durch ihre berufliche Laufbahn drei Disziplinen: Krankenpflege - Medizin - Soziale Arbeit. Sie setzte sich für die bessere Versorgung unheilbar kranker Menschen, Sterbender und ihrer Angehörigen ein. Saunders Zugang zu diesen Menschen war durch Spiritualität geprägt, da Saunders dem christlichen Glauben selbst sehr verbunden war. Aber sie schaffte es, dass Interreligiosität zu den konzeptionellen Kernbestandteilen von Hospice Care wurde (vgl. Heimerl 2008, S. 19; vgl. Pleschberger 2007, S. 26; vgl. Heller 2003 in Pleschberger 2007, S. 26). Saunders gründete das erste Hospiz in London im Jahr 1967. Dieses Hospiz war durch ein multidisziplinäres Team, beeinflusst durch die berufliche Laufbahn, und den Einbezug von ehrenamtlich Tätigen geprägt (vgl. Gerhard 2011, S. 29). Das Maß an intensiver Schmerzkontrolle stand nun im Vordergrund. Die Hospizbewegung fand ihren Anfang. Ein Kulturwandel nimmt seinen Lauf. Mit der Ambulantisierung der Hospizarbeit (kurz nach Eröffnung des ersten Hospizes) wurde deutlich, dass die Prinzipien hospizlichen Denkens nicht an formale Strukturen gebunden sind (vgl. Student, Napiwotzky 2007, S. 6-7).

Die ersten Strukturen der professionellen Palliativbetreuung finden sich im Jahr 1974 in New York. Der Begriff „palliativ“ tauchte erstmals im Jahr 1975 unter dem Palliativmediziner Belfour Mount auf (vgl. Gerhard 2011, S. 31; vgl. Ewers 2011, S. 563). In Deutschland fand das hospizliche und palliative Denken Jahre später, 1983 die erste Palliativstation in der Universitätsklinik Köln und 1986 das erste stationäre Hospiz in Aachen, seinen Platz. Mittlerweile gibt es in jedem größeren Ort in Deutschland ein Hospizangebot (ambulant oder stationär), die Zahl der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Gebiet von Hospizarbeit und Palliative Care nimmt stetig zu und Palliative Care findet in großem Umfang zunehmend Eingang in Einrichtungen des Gesundheitswesens (vgl. Student, Napiwotzky 2007, S. 11-12).

Zu Beginn der Entwicklung der Hospizarbeit und Palliative Care standen hochbetagte Menschen und Menschen mit Demenz nicht im Blickfeld der Betrachtung. Die Behandlung und Betreuung von Menschen mit einer Krebserkrankung standen im Betrachtungsfeld. Das hospizliche und palliative Denken bei neurologisch erkrankten Menschen, beispielsweise Menschen mit Demenz, fand erst Jahre später statt. Das erste Handbuch hierzu ist im Jahr 2004 erschienen (vgl. Gerhard 2011, S. 32). Student schreibt hierzu „Palliative Care ist ein Teilgebiet der Pflege, das für jede Fachkraft, die mit schwer kranken Menschen zu tun hat, zum selbstverständlichen Handlungs-Repertoire gehören sollte“ (Student, Napiwotzky 2007, S. 11). Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder das Leiden an Multimorbidität rücken in das Betrachtungsfeld. Das Konzept Palliative Care ist nicht mehr nur für Hospize oder spezielle Palliativstationen gedacht, sondern findet nun Einklang in der stationären Altenhilfe.

1.2 Motivation zur Themenwahl

Ich habe mir zu Anfang das Ziel gesetzt, mich mit dem Thema Palliative Care, Demenz und der Versorgungssituation in der stationären Altenhilfe auseinanderzusetzen. Die Motivation zur Thematik meiner Bachelorarbeit „Hospiz- und Palliativkultur in der stationären Altenhilfe“ wurde durch einen Besuch einer stationären Altenhilfeeinrichtung bestärkt. In dieser Einrichtung habe ich ein Gespräch mit der dortigen Heimleitung und Pflegedienstleitung gesucht, um Ideen und Informationen zu sammeln. In diesem Gespräch habe ich festgestellt, dass ein Konzept zur Umsetzung hospizlichen und palliativen Denkens in einer Einrichtung an sich nicht ausreicht. Ich stellte mir die Frage, was für die Umsetzung eines Palliative Care Konzeptes nun benötigt wird. Wird nun eine Organisationskultur im Sinne einer Hospiz- und Palliativkultur benötigt oder bedarf es alleine einer bestimmten Haltung seitens der Pflegekräfte? Diese Frage hat mich motiviert mich mit dem Thema Hospiz- und Palliativkultur in der stationären Altenhilfe auseinanderzusetzen.

1.3 Fragestellung und Zielformulierung

Die Herausforderungen in der stationären Altenhilfe nehmen zu. Möchte man das Leiden der Bewohnerinnen und Bewohner lindern, deren Lebensqualität erhalten und den Mensch in seiner Gesamtheit wahrnehmen und dessen Angehörige nicht außer Acht lassen, bedarf es fachlicher Kompetenz, einer entsprechenden Haltung und der daraus sich entwickelnden Hospiz- und Palliativkultur in der stationären Altenhilfe. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob es einer Hospiz- und Palliativkultur in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe bedarf. Menschen mit Demenz treten dabei, aufgrund der vorzutreffenden Struktur in der stationären Altenhilfe, besonders in das Betrachtungsfeld. Daher stellt sich noch eine weitere Frage. Bedarf es einer Hospiz- und Palliativkultur und den zugehörigen Prinzipien für Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe? Aus diesem Grund habe ich meiner Arbeit den Untertitel gegeben „Reflektierte Betrachtung einer Hospiz- und Palliativkultur für Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe“.

Zielformulierung

Ich möchte mit dieser Arbeit aufzeigen, dass es einer Hospiz- und Palliativkultur in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe bedarf, um eine ganzheitliche Betreuung und Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase leisten zu können. Ich möchte mit dieser Arbeit aufzeigen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner eine professionelle Pflege im Sinne des hospizlichen und palliativen Denkens benötigen, insbesondere Menschen mit Demenz. Die Einarbeitung in die Thematik zeigt mir, dass die Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase in den stationären Altenhilfeeinrichtungen nicht alleine durch die Einführung von neuen Konzepten im Sinne des hospizlichen und palliativen Denkens verbessert werden kann. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Organisation, die sich zu einer real verankerten Hospiz- und Palliativkultur hin entwickeln muss, welche eine durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingenommene Haltung geprägt ist und in welcher die Bewohnerin und der Bewohner mit all ihren Bedürfnissen im Vordergrund stehen.

Den Begriff Mitarbeiterin und Mitarbeiter beziehe ich auf alle Personen des multiprofessionellen und interdisziplinären Teams. Teilweise werde ich auch nur von Pflegekräften sprechen. Pflegekräfte stellen den höchsten Bezugspunkt und primäre Bezugspersonen zu den Bewohnerinnen und Bewohnern und zu den jeweiligen Experten des Teams dar. Die Pflegekräfte sind ebenfalls Bestandteil des interdisziplinären Teams und ihre Aufgabe ist es zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Experten hinzuziehen.

1.4 Methodenwahl, Vorgehensweise und Gliederung der vorliegenden Arbeit

Für die vorliegende Arbeit habe ich als Methodik die Literaturrecherche gewählt. Das Ziel zu Beginn der Literaturrecherche war die Gewinnung einer Vorstellung und eines Überblicks darüber, was in den Fachdiskussionen, Fachtagungen und Instituten verschiedener Hochschulen über die Thematik vorzufinden ist. Für diesen Überblick habe ich mir die Homepages des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bayerische Stiftung Hospiz, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V., Demenz Support Stuttgart, Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz zu Rate gezogen. Ich habe für meine gesamte Literaturrecherche (Bücher, E-Books, Zeitschriften, Internetrecherche) Suchbegriffe wie Palliative Pflege, Palliative Care, Hospiz Care, Hospiz- und Palliativkultur, stationäre Altenhilfe, Altenpflege, Pflegeheim, Demenz, Menschen mit Demenz, Kultur, Unternehmenskultur, Organisationskultur, pain, older people, pain in older people und in allen Varianten von Kombinationen verwendet. Suchmaschinen wie WebPAC, Carelit, CINAHL, Google Books und Google Scholar habe ich dabei verwendet.

Die derzeitige Situation der Forschung im Bereich Palliative Care zeigt ein rasch expandierendes Forschungsgebiet auf. Die pflegewissenschaftliche Auseinandersetzung mit Palliative Care und den bestehenden Herausforderungen ist am Rande erkennbar. Dies zeigt sich in der Literaturrecherche bezüglich dem Auffinden von Zeitschriftenpublikationen, Sammelwerke und praxisorientierte Handbücher. Das Auffinden von pflegewissenschaftlichen Studien bezüglich einer kritischen Auseinandersetzung und Reflexion von Palliative Care und dessen Umsetzung in der stationären Altenhilfe beziehungsweise Erkenntnisse bezüglich dessen Notwendigkeit habe ich vermisst. Dagegen lässt sich dies im internationalen Raum über CINAHL vermehrt finden. Dies erschwert auch die Beantwortung meiner Fragestellung bezüglich verschiedener Komponenten des Palliative Care Konzeptes.

Der Aufbau dieser Arbeit gestaltet sich folgendermaßen:

Der geschichtliche Überblick im ersten Kapitel dient zur Hinführung der Thematik dieser Arbeit. Im zweiten Kapitel möchte ich die Ausgangssituation „stationäre Altenhilfe“ detailliert darstellen. Diese Erkenntnisse sollen im Hinblick auf die Fragestellung in das fünfte Kapitel einfließen. Das dritte Kapitel dient dazu, sich dem Begriff Kultur und Organisationskultur zu nähern. Desweiteren soll dieses Kapitel dazu dienen, kulturelle Entwicklungen in der stationären Altenhilfe aufzuzeigen. Das vierte Kapitel befasst sich mit einer tiefgründigen Betrachtung hospizlichen und palliativen Denkens. Im fünften Kapitel möchte ich die gewonnenen Erkenntnisse, im Hinblick der Ausgangssituation der stationären Altenhilfe und der Hospiz- und Palliativkultur, reflektiert betrachten.

Ich habe mich dazu entschlossen, die zentralen Erkenntnisse der einzelnen Kapitel in der reflektierten Gesamtbetrachtung im fünften Kapitel zusammenzufügen.

2 Ausgangssituation stationäre Altenhilfe

Das zentrale Anliegen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist es, eine qualitätsvolle Pflege zu leisten und älteren Menschen mit Pflegebedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Das Angebot an Leistungen zur Hilfe, Pflege und Betreuung in der stationären Altenhilfe ist aufgrund unterschiedlicher Bedürfnisse älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen vielfältig. Die Zahl der älteren Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, steigt weiter an. Es geht darum, den unterschiedlichen Bedürfnissen dieser Menschen gerecht zu werden und Lebensqualität zu sichern, insbesondere in der stationären Altenhilfe. Ich möchte in den nächsten Abschnitten die Situation der stationären Altenhilfe aufzeigen, insbesondere die Situation von Bewohnerinnen und Bewohnern.

Mit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 zeigt sich ein Strukturwandel in der stationären Altenhilfe. Zuvor wurde noch von Altenpflegeplätzen, Altenheimplätzen und Altenwohnplätzen gesprochen. Aufgrund des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes und dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ (vgl. Möwisch, Ruser, Schwanenflügel 2008, S. 1-6) leben immer weniger nicht pflegebedürftige ältere Menschen in stationären Altenpflegeeinrichtungen. Daher vollzieht sich ein Strukturwandel, welcher ab Punkt 2.1 näher beschrieben wird (vgl. Schneekloth, Wahl 2009, S. 48-51).

Vor Einführung der Pflegeversicherung sind grundsätzlich drei unterschiedliche Heimtypen zu finden gewesen: das Altenwohnheim, das Altenheim und das Pflegeheim. In Altenwohnheimen und Altenheimen leben die Bewohnerinnen und Bewohner relativ selbstständig in abgeschlossenen kleinen Wohnungen. Mahlzeiten in Gesellschaft werden jeweils angeboten, sowie pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung. Etwa drei Prozent der Heime für ältere Menschen sind keine Pflegeheime (vgl. BMFSFJ 2006, S. 5). Das Pflegeheim unterscheidet sich dadurch, dass die Bewohnerinnen und

Bewohner in Einzel- oder Doppelzimmer wohnen. Es wird eine umfassend pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung gewährleistet (vgl. Bundesministerium für Gesundheit 2012). In der Literatur finden sich häufig synonyme Verwendungen dieser Begriffe, was teilweise zur Verwirrung in Anbetracht statistischer Angaben oder Studien führt. Heutzutage findet man eine Kombination der drei Heimtypen, wie oben genannt. Meine Arbeit bezieht sich somit auf die vollstationäre Altenpflegeeinrichtung, somit auch stationäre Pflegeeinrichtung, Altenpflegeheim oder Pflegeheim (im Sinne des §71 SGB XI) genannt. Heime sind somit laut §1 Abs. 1 Heimgesetz für Baden-Württemberg Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere Menschen oder volljährige pflegebedürftige oder psychisch kranke oder behinderte Menschen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten (Landesrecht BW Bürgerservice 2008). Dies bedeutet zunächst, dass die Menschen, die in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe leben, dies unter Aufgabe der eigenen Wohnung tun. Die Unterbringung in einem Altenpflegeheim ist daher meist dauerhaft. Sie ist dann notwendig, wenn Menschen ständiger oder regelmäßiger Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse, ärztliche und gesundheitliche Betreuung bedürfen. Stationäre Einrichtungen bieten neben der Pflege und Betreuung eine hauswirtschaftliche Versorgung an (vgl. §6 Heimgesetz für Baden- Württemberg Abs. 1; §11 SGB XI). Die weitere Ausarbeitung beruht auf diesen gesetzlichen Regelungen. In Betrachtung der Situation der stationären Altenpflege gilt §72 SGB XI und § 73 Abs. 3, 4 SGB XI als vorausgesetzt.

2.1 Demografische Veränderungen und Pflegebedürftigkeit

Die Gesellschaft in Deutschland kann durch einen Prozess des dreifachen Alterns beschrieben werden. Das heißt, dass die absolute Zahl Älterer (über 60-Jähriger) aufgrund steigender Lebenserwartung zunimmt. Im Zuge des demografischen Wandels steigt die relative Zahl Älterer bezogen auf die Zahl Jüngerer (unter 20-Jähriger) stärker. Diese Entwicklung lässt sich auf das Geburtendefizit in Deutschland zurückführen. Ebenfalls lässt sich feststellen, dass innerhalb der Gruppe Älterer der Anteil Hochaltriger (über 80- beziehungsweise über 85-Jähriger) sehr stark zunimmt (vgl. Kuhlmey, Blüher 2011, S. 185-186). Der Begriff Hochaltrigkeit muss dabei aber als unscharf betrachtet werden, denn aufgrund der dynamisch sich veränderten Lebenserwartung muss dieser in Zukunft möglicherweise höher angesetzt werden. Die Lebensbedingungen in modernen Gesellschaften (wie beispielsweise der medizinische Fortschritt) machen die Phase des Alterns zu einem Lebensabschnitt, den die meisten Menschen erleben werden (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2002, S. 53). Die 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes zeigt auf, dass die Geburtenzahl künftig weiter sinkt, die Sterbefälle trotz steigender Lebenserwartung zunimmt. Im Jahr 2060 wird jede/jeder Dritte mindestens 65 Lebensjahre durchlebt haben und jede/jeder Siebente wird sogar 80 Jahre oder älter sein. Die Lebenserwartung neugeborener Mädchen und Jungen wird bis zum Jahr 2060 für Jungen um etwa acht Jahre auf 85,0 Jahre und für Mädchen um etwa sieben Jahre auf 89,2 Jahre zunehmen (vgl. Statistisches Bundesamt 2009, S. 6-8, 15-17, 30-32).

Die Wahrscheinlichkeit einer/eines 80-Jährigen, 100 Jahre alt zu werden, ist seit 1950 beispielsweise um das 20-fache gestiegen, Frauen leben dabei länger als Männer (vgl. Hoffmann, Schelhase, Menning 2009, S. 92).

Die sich daraus ergebende Konsequenz, ist die Entwicklung spezifischer Krankheiten. Es könnten insgesamt längere Morbiditäts- und Pflegephasen auftreten, die in der Mehrheit aller Fälle nach dem 65. Lebensjahr chronisches Leiden darstellen. Dies geht mit einem lang andauernden, nicht selten hohen Versorgungs- und Betreuungsbedarf einher. Hinzu kommt die steigende Prävalenz und Inzidenz von Multimorbidität. Aufgrund der niedrigen Geburtenzahlen sinkt das familiäre Pflegepotenzial und aufgrund des erhöhten Versorgungs- und Betreuungsbedarfs zeigt sich ein fortsetzender Trend zur stationären Versorgungsform der Altenhilfe. Das heißt, es wird ein weiterer Anstieg von Pflegeplätzen und Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen sein. Der Anstieg zunehmender Pflegeplätze lässt sich auch auf die Entwicklung der zunehmenden Reduzierung der Verweildauer in Krankenhäusern zurückführen (vgl. Kuhlmey, Blüher 2011, S. 185-186; vgl. Schneekloth, Wahl 2009, S. 18-19). Das Aufgabenspektrum der stationären Altenhilfe wird dabei von Ressourcenstärkung zur Stützung von verbliebener Gesundheit und zur Verhinderung von Funktionseinbußen reichen. Es wird aber auch von Verzögerung fortschreitender Einschränkungen bis hin zu palliativen Strategien reichen (vgl. Kuhlmey, Blüher 2011, S. 195).

Nun bedarf es der näheren Betrachtung der Entwicklung der Pflegebedürftigkeit. Zur Definition der Pflegebedürftigkeit möchte ich die momentan noch gültige (da diese seit langem in Kritik steht) Legaldefinition im elften Sozialgesetzbuch verwenden. Demnach sind Personen im Sinne des § 14 SGB XI Abs.1 pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. In diesem Sinne besteht Hilfe in der „Unterstützung in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen“ (§ 14 SGB XI Abs.3).

Dieser Hilfebedarf untergliedert sich in vier Bereiche der Verrichtungen des täglichen Lebens - Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegebedürftigkeit wird durch drei Pflegestufen (diese sind jeweils mit einem zeitlichen Mindestaufwand hinterlegt) bestimmt (vgl. Naegele, Bäcker 2011, S. 206-208; § 14 SGB XI, Abs. 1-4). Pflegestufe I bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit mit einem Zeitaufwand von mindestens 90 Minuten pro Tag. Hierzu zählen Menschen, die bei der Körperpflege, bei der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Pflegestufe II bedeutet Schwerstpflegebedürftigkeit und einem Zeitaufwand von durchschnittlich drei Stunden; hier ist mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe notwendig und zusätzlich mehrfach in der Woche bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Pflegestufe III bedeutet Schwerstpflegebedürftigkeit und einem Zeitaufwand von mindestens fünf Stunden; hierzu zählen Personen, die täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen (vgl. Naegele, Bäcker 2011, S. 207). Pflegebedürfte haben demnach Anspruch auf „Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt“ (§ 43 SGB XI Abs. 1). Im nächsten Schritt möchte ich auf statistische Angaben bezüglich der Pflegebedürftigkeit eingehen. Zur Veranschaulichung der Entwicklung der Pflegebedürftigkeit möchte ich die aktuelle Pflegestatistik, bereitgestellt durch das Statistische Bundesamt, eingehen. Diese besagt zum Jahresende 2009, dass rund 2,3 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig (im Sinne SGB XI) waren. Davon waren 68% der Pflegebedürftigen 75 Jahre und älter, während 35% 85 Jahre und älter waren. Zu beachten wäre, dass rund 79000 Menschen mit Behinderungen, die in Behindertenheimen nach §43 SGB XI leben, zu diesen 2,3 Millionen pflegebedürftigen Menschen mitgezählt werden. 31% dieser rund 2,3 Millionen pflegebedürftigen Menschen werden in Pflegeheimen vollstationär versorgt. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat im Vergleich zum Jahre 2007 um 4,1% zugenommen, dabei ist ein überdurchschnittliches Wachstum innerhalb der Pflegestufe I zu verzeichnen, während in den Pflegestufen II und III kaum Veränderungen gegenüber 2007 erkennbar sind (vgl. Pflegestatistik 2009, S. 5-14). Anbei lässt sich noch sagen, dass im Jahr 2009 rund 10400 Pflegeheime mit vollstationärer Dauerpflege zu verzeichnen waren (vgl. Statistisches Bundesamt 2012a).

Es zeigt sich, dass aufgrund der eingeführten Pflegeversicherung die stationäre Altenhilfe einen großen Strukturwandel erfahren hat. Die Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner prägt sich stärker aus, die Verweildauer in den Einrichtungen sinkt (aufgrund des erhöhten Einzugalters) und es ist eine deutliche Zunahme des Anteils von Menschen mit Demenz erkennbar (daher bedarf es einer genaueren Betrachtung der Situation von Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe). Zeitgleich zeigen sich Veränderungen hinsichtlich einer zunehmenden Verbreitung von Konzepten (bezüglich neuen Wohn- und Betreuungsformen), sowie die verstärkte Einbeziehung von Angehörigen und ehrenamtlich Tätigen (vgl. Schneekloth, Törne 2009, S.43).

2.2 Situation von Bewohnerinnen und Bewohner

Die Anzahl der Menschen, die in den etwa 10400 zugelassenen Heimen einer stationären Altenhilfeeinrichtung leben, ist in dem Zeitraum von 1994-2005 um 13,3 % auf circa 750000 Menschen angestiegen. 85% von diesen Menschen beziehen die Leistung der Pflegeversicherung. 34% gehörten 2005 der Pflegestufe 1 an, 45% der Pflegestufe 2 und 21% zur Pflegestufe 3 (vgl. Schneekloth, Törne 2009, S. 81-84). In den Einrichtungen der stationären Altenhilfe leben somit überwiegend Schwer- und Schwerstpflegebedürftige Menschen. Die Zahl der Personen ohne Zuordnung zu einer Pflegestufe ist deutlich zurückgegangen. Durch die Erhöhung des Heimeintrittsalters hat sich die Verweildauer in den Einrichtungen verkürzt. Die durchschnittliche Verweilzeit der Bewohnerinnen und Bewohner lag 2005 bei 3,4 Jahren (Männer 2,2 Jahren). 22% der Bewohnerinnen und Bewohner versterben sechs Monate nach dem Einzug und knapp 30% innerhalb eines Jahres (vgl. Schneekloth, Törne 2009, S. 153). Die Rückkehr beziehungsweise der Auszug aus einer Einrichtung erfolgt so gut wie nie. Die Einrichtungen dienen dem letzten Lebens- und Wohnraum in der letzten Lebensphase.

Der steigende Anteil hochbetagter Menschen ist das prägende Strukturmerkmal der Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe. 68% der Bewohnerinnen und Bewohner sind im Alter von 80 Jahren und älter, 25% sind bereits 90 Jahre oder älter (vgl. Schneekloth, Törne 2009, S. 84). Der Anteil der Frauen ist dabei um circa zehn Prozent höher als der Männeranteil (vgl. Schneekloth, Törne 2009, S. 84). Als Grund für einen Einzug in eine Einrichtung geben 66% der Bewohnerinnen und Bewohner den entsprechenden Grad an Pflegebedürftigkeit an, bei 57% dieser Menschen waren es die Überlastung der Angehörigen oder das Nichtvorhandensein von Hilfspersonen (vgl. Schneekloth, Törne 2009, S. 90). Unter den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtungen in der stationären Altenhilfe leiden 10 Prozent an chronischer Erkrankung der Atemwege, 48% an Herz-/Kreislauferkrankung, 19% leiden an dem Zustand nach einem Apoplex, 10% an einer chronischen Erkrankung der Verdauungsorgane, 48% an Kontrollverlust von Harn/Stuhlgang, 26% an Diabetes mellitus (im Jahr 2005). Der Strukturwandel und die einhergehende Veränderung von Morbidität machen sich hinsichtlich langanhaltender Behinderung und chronischer Krankheiten bemerkbar (vgl. Schneekloth, Törne 2009, S. 91-94). Die demografische Alterung als Verschiebung der Altersstruktur und der Anstieg des individuellen Krankheitsrisikos mit zunehmendem Lebensalter hat zur Folge, dass altersbedingte chronische Krankheiten in einer alternden Bevölkerung immer häufiger auftreten (vgl. Gesundheitsberichterstattung 2012). Eine Übersichtsarbeit von Ferrell 1996 zeigt auf, dass 60-80% der Bewohnerinnen und Bewohner unter chronischen Schmerzzuständen leiden (vgl. Ferrell 1996 in Kunz 2010, S. 166). Aber auch Stein spricht davon, dass 45- 80% der Bewohnerinnen und Bewohner an chronischen Schmerzzuständen in stationären Einrichtungen leiden (vgl. Stein 2006, S. 477); „Multiple studies indicate a high prevalence of pain which is often poorly managed in both the cognitively intact and cognitively impaired“ (Stein 2006, S. 480). Chronische Erkrankungen sind gegenüber entsprechenden Bezugsgruppen in Privathaushalten überproportional. Die Multimorbidität der Bewohnerinnen und Bewohner steigt mit dem Lebensalter, wobei der hochbetagte Anteil dieser Menschen im Schnitt an mehr als drei Erkrankungen gleichzeitig leidet. Die Bewohnerinnen und Bewohner zeigen eine Kombination von Beeinträchtigungen auf körperlicher, psychischer und sozialer Ebene (vgl. Sowinski, Ivanova 2011, S. 535).

Einen hohen Anteil nehmen insbesondere gerontopsychiatrische Krankheitsbilder mit besonderer Häufung von demenziellen Erkrankungen ein (vgl. BMFSFJ 2006, S. 8). Der Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner mit kognitiven Störungen liegt bei 60-80% (vgl. Weyerer 2005; Sowinski, Ivanova 2011, S. 535). Diesen Aspekt möchte ich gesondert im Punkt 2.2.1 aufgreifen. Die genannten Daten stammen aus einer repräsentativen Studie (Infratest Heim-Erhebung) aus dem Jahr 2005 und aus dem ersten Bericht des BMFSFJ über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner. Ich habe mich beider Daten bedient, auch wenn Daten des Infratests in diesem Bericht vorzufinden waren.

2.2.1 Menschen mit Demenz

Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Altenhilfeeinrichtungen leiden neben körperlichen Erkrankungen vor allem an psychischen Störungen. Daher bedarf es einer gesonderten Betrachtung. Am stärksten ist die Zunahme an demenziellen Erkrankungen mit einem Anteil im Jahr 2005 von 46% der Bewohnerinnen und Bewohner zu erkennen (vgl. Schneekloth, Törne 2009, S. 94-95). Der Frauenanteil bei Menschen mit Demenz macht über 75% aus, das Durchschnittsalter lag 2005 bei 83,6 Jahre und die Hälfte aller Menschen mit Demenz waren 85 Jahre und älter (vgl. Schäufele et al. 2009, S. 174). Metaanalysen europäischer Studien zeigen auf, dass die Prävalenz der Demenz bei Männern und Frauen mit dem Alter deutlich zunimmt. Sie liegt bei den 65 bis 69-Jährigen bei etwa 1,5%, verdoppelt sich im Abstand von jeweils etwa fünf Altersjahren und steigt bei den 90-Jährigen und Älteren auf über 30% an. Bislang ist aber nicht sicher beantwortbar, ob sich der Anstieg der Demenzprävalenz bei den über 95-jährigen Personen fortsetzt oder abschwächt. Bevölkerungseinschätzungen gehen davon aus, dass im Jahr 2020 mit über 1,4 Millionen, bis zum Jahre 2050 mit nahezu 2,3 Millionen an Demenz erkrankten Menschen zu rechnen ist (vgl. Weyerer 2005).

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen von Menschen mit Demenz lag im Jahr 2005 bei 3,5 Jahre. 79,4% der Menschen mit Demenz hatten entweder eine gesetzlich bestellte Betreuung oder es ist eine Vorsorgevollmacht in Kraft getreten (vgl. Schäufele et al. 2009, S. 176). Dieser Aspekt spielt eine besondere Rolle in Anbetracht hospizlichen und palliativen Denkens wenn die Entscheidung bezüglich der Anteile palliativer und kurativer Therapien gefällt wird. Denn der Wille des Menschen zum Erhalt seiner Autonomie steht im Vordergrund.

Symptome

Demenzen gehören zu den häufigsten psychischen Störungen im höheren Alter und die Prävalenz steigt mit dem Lebensalter an. Das Wort Demenz kommt von „de mens“, welches als „ohne Geist“ übersetzt werden kann (vgl. Weissenberger-Leduc 2009, S. 10). Mit Demenz wird ein Krankheitssyndrom bezeichnet, das gewöhnlich fortschreitend verläuft (vgl. Schäufele et al. 2009, S. 159). Das Hauptmerkmal einer Demenz ist die Entwicklung multipler kognitiver Defizite, wie Gedächtnis- und Lernstörungen, Störungen in der Orientierung oder räumlich-konstruktiv, Sprachstörungen (insbesondere Wortfindungsstörungen), Probleme in der Lösung komplexer Aufgaben oder bei der Handhabung von Gegenständen, Veränderung der Affektkontrolle/des Antriebs/des Sozialverhaltens. Neben den rein kognitiven Störungen lassen sich nicht-kognitive Störungen unterscheiden: Wahn, Halluzination, Aggressivität, psychomotorische Unruhe, Störungen des Tag-Nacht-Rhythmus, affektive Störungen und Ängste (vgl. Wrobel, Borchelt, Weißflog 2012, S. 812). Die fortschreitende und massive Veränderung in Kognition, Erleben und Verhalten führt häufig zur Inanspruchnahme einer stationären Pflege. Demenz gilt meist als wichtigster Grund für einen Einzug in eine stationäre Altenhilfeeinrichtung, wenn die Betreuung und Versorgung zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann. Gründe hierzu wären Überforderung, physischer Belastung und Hilflosigkeit seitens Angehöriger (vgl. Schäufele et al. 2009, S. 159). Meist steigt mit der Wahrscheinlichkeit eines Heimeintritts auch die Schwere der Demenzerkrankung, so dass im Zusammenhang mit Hospiz- und Palliativkultur die schwererkrankten Menschen mit Demenz in das Blickfeld geraten.

Zahlen und Fakten

Menschen mit Demenz sind im Vergleich zu kognitiv unbeeinträchtigten Menschen körperlich wesentlich kränker und in allen Alltagsaktivitäten wesentlich stärker eingeschränkt (vgl. Schäufele et al. 2009, S. 176). Die weiteren Daten stammen aus der repräsentativen Untersuchung „Menschen mit Demenz in stationären Pflegeeinrichtungen“ aus dem Jahr 2006. Pflegestufe 2 oder 3 lag bei 73,8% der Menschen mit Demenz; im Vergleich zu nicht erkrankten Menschen bei 37,2 %.

56,6% der Menschen mit Demenz zeigten eine schwere Ausprägung ihrer Erkrankung (Einstufung des Demenzgrades mittels Clinical Dementia Rating und fünf Schweregraden von null bis 3, wobei 3 eine schwere Form bedeutet) und mit einer einhergehenden erheblichen Hilfs- und Pflegebedürftigkeit. Dieser Hilfe- und Pflegebedarf zeigt sich insbesondere beim Ankleiden, Toilettengang (77% völlig unselbstständig) und einer weitgehenden Immobilität (18,8% verbrachten weniger als eine Stunde am Tag außerhalb des Bettes). Diese Daten beziehen sich ebenso auf die schwere Form von Demenz. Gleichermaßen belastend für die Menschen mit einer schweren Demenz sind eine Stuhlinkontinenz (88%) und Harninkontinenz (94,3%), das Seh- und Hörvermögen war ebenfalls gemindert, da Hilfsmittel meist keine Verwendung fanden (vgl. Schäufele et al. 2009, S. 181-182). Nicht zu vergessen, dass jede Form der Beeinträchtigung der Sinne eine Kommunikation zu anderen Personen verhindert. Menschen mit schwerer Demenz zeigen eine wesentlich höhere Ausprägung von Aggressivität und Apathie (Schäufele et al. 2009, S. 184).

Die Studie berichtet darüber, dass über 50% der Menschen mit Demenz in den letzten vier Wochen fast täglich Hinweise für Schmerzäußerungen klagten. Dies würde sich durch Klagen, Mimik oder Gestik äußern. Davon haben aber nur 67% Schmerzmittel erhalten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Menschen mit Demenz eine rund 40% geringere Chance auf eine kontinuierliche Schmerzmittelgabe haben (vgl. Schäufele et al. 2009, S. 212; vgl. Zieschang 2012, S. 52).

Bezüglich der sozialen Kontakte zeigt sich, dass über 56% der Menschen mit Demenz mindestens einmal im Monat Besuch von Angehörigen erhalten (vgl. Schäufele et al. 2009, S. 196-198). Es war messbar, dass sich häufige Besuche auf die Lebensqualität auswirken. Es zeigten sich dann positive Emotionen und eine höhere Aktivitätenrate seitens der Menschen mit Demenz. Die Aktivitätenrate sinkt aber mit zunehmender Schwere des Demenzgrades aufgrund weitest gehender Immobilität. Insgesamt ließ sich feststellen, dass bewegungs- und freiheitseinschränkende Maßnahmen mit dem Schweregrad der Demenzerkrankung zunehmen und dadurch die Möglichkeit auf Teilnahme von Aktivitäten abnimmt und im Zuge dessen das Zeigen von positiven Emotionen (vgl. Schäufele et al. 2009, S. 196-199, 216).

Menschen mit Demenz haben meist ein lang anhaltendes und langsames Fortschreiten ihrer Erkrankung. Ein plötzlicher Tod, meist in Folge von zunehmender Immobilität, kann zum Beispiel durch eine Pneumonie, Harnwegsinfekt oder Herz-Kreislaufversagen eintreten. Menschen mit Demenz sterben nicht an ihrer Erkrankung sondern an Sekundärerkrankungen (vgl. Gerhard 2011, S. 24; vgl. Haupt 2010, S. 18; vgl. Kostrzewa 2010, S. 41). Wojnar berichtet darüber, dass ein Zusammenspiel von chronischem Stress, eingeschränkter Mobilität und depressiver Verstimmung zu einer erheblichen Schwächung des Immunsystems führt, sich gegenseitig verstärken und dadurch eher zum Tode führen kann (vgl. Wojnar 2007, S. 23-24). Aufgrund der kognitiven Veränderungen haben die Betroffenen Schwierigkeiten ihre Beschwerden klar auszudrücken und Entscheidungen mitzuteilen. Die gängigen Verfahren der Schmerz- und Symptomerfassung müssen an deren Situation angepasst werden. Menschen mit Demenz haben meist mehrere Erkrankungen, so dass diese immer im Zusammenhang bei Schmerzäußerung betrachtet werden müssen (vgl. Gerhard 2011, S. 22). Menschen mit Demenz stehen in der Gefahr der Isolation. Einerseits durch ihre Erkrankung selbst und die starke Einschränkung ihrer Sprachausdrucksfähigkeit. Ebenso durch das Abreißen sozialer Kontakte und das fehlende familiäre Umfeld. Aber auch aufgrund der Einrichtung selbst, in welcher sich der Mensch mit Demenz an die Abläufe der Einrichtung zu richten hat (vgl. Kostrzewa 2010, S. 21). Dadurch leidet die Befriedigung von Nähe, Sicherheit und Geborgenheit.

Laut Dürrmann stellt ein Einzug in eine stationäre Altenhilfeeinrichtung für einen Menschen mit Demenz, aufgrund extremen Stresspotenzials, das größte Risiko dar. 26% der Menschen mit Demenz versterben innerhalb eines halben Jahres unabhängig davon, ob gesundheitliche oder soziale Gründe für den Einzug maßgeblich sind. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass diese Menschen besondere vertrauensschaffende und sicherheitsvermittelnde Maßnahmen benötigen (vgl. Kostrzewa 2010, S. 41-42).

Versorgung und Betreuung von Menschen mit Demenz

Das Leben eines mittelschwer an Demenz erkrankten Menschen kann als „Leben im Augenblick“ bezeichnet werden und das Verhalten des Menschen kann mit dem Ausdruck „das Vergessen der eigenen Vergesslichkeit“ beschrieben werden. Die Menschen brauchen das Gefühl noch kompetent zu sein und anderen helfen zu können. Die Anerkennung ihrer Person und Wertschätzung ist entscheidend für das Selbstwertgefühl. Eine veränderte Selbstwahrnehmung, Überschätzung eigener Möglichkeiten und ein Missverstehen pflegerischer Handlungen können zu Angst und Wut über Missachtung des eigenen Willens verstanden werden (vgl. Wojnar 2007, S. 61-68).

[...]

Final del extracto de 77 páginas

Detalles

Título
Hospiz- und Palliativkultur in der stationären Altenhilfe
Subtítulo
Reflektierte Betrachtung einer Hospiz- und Palliativkultur für Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe
Universidad
University of Applied Sciences Esslingen
Curso
Pflege/Pflegemanagement
Calificación
2,0
Autor
Año
2012
Páginas
77
No. de catálogo
V264831
ISBN (Ebook)
9783656540991
ISBN (Libro)
9783656541936
Tamaño de fichero
894 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
hospiz-, palliativkultur, altenhilfe, reflektierte, betrachtung, menschen, demenz
Citar trabajo
Bettina Fritz (Autor), 2012, Hospiz- und Palliativkultur in der stationären Altenhilfe, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264831

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