Frauenerwerbsarbeit und die Männliche Herrschaft. Bourdieu und Gender


Term Paper, 2013

17 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Konstruktion von Zweigeschlechtlichkeit

3 Weibliche Arbeitskräfte als Manövriermasse des Staates

4 Bildung und Selbstausschluss
4.1 Machtreproduktion in Schule, Berufswahl und Ausbildung
4.2 Wandel

5 Weiblicher Aufstieg und seine Folgen für die männliche Herrschaft
5.1 Zugang zum öffentlichen Raum
5.2 Vermeintliche Errungenschaften
5.3 Weitere Problemlagen

6 Fazit

7 Verwendete Literatur

1 Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit Pierre Bourdieus Buch „Die männliche Herr- schaft“ aus dem Jahr 1998, in dem er die soziale Ordnung der Geschlechter und das Herr- schaftsverhältnis der Männer über die Frauen einer Analyse unterzieht. Ausgehend von der Frage, wie sich die männliche Herrschaft auf die Frauenerwerbstätigkeit auswirkt, soll anhand der Gegenüberstellung von Aussagen Bourdieus mit denen anderer Au- tor_innen geklärt werden, welche Mechanismen von Machtausübung der Herrschenden und der Akzeptanz oder sogar aktiven Befürwortung durch die Beherrschten greifen, um das ar- beitsteilige System der Frau in Familienarbeit und des Mannes in Erwerbsarbeit zu perpetuie- ren und wie die steigenden Raten erwerbstätiger Frauen ihrerseits die männliche Herrschaft ins Wanken bringen.

Nachdem in Abschnitt 2 am Beispiel des deutschen Personenstandsgesetzes erklärt wird, ob es sich bei Geschlecht im sozialen und biologischen Sinn um eine konstruierte Kategorie handelt, deren beide Ausprägungen aktiv aufrecht erhalten werden, folgt im Abschnitt 3 ein kurzer geschichtlicher Abriss, der fragmentarisch darstellt, wie sich die weibliche Erwerbsarbeit seit der Industrialisierung immer wieder verändert hat und welche Rolle hier unter anderem der Staat spielt. Abschnitt 4 zeigt in erster Linie am Beispiel von Auszubildenden des Friseurhand- werks, mit welchen Hindernissen Schulabgängerinnen konfrontiert sind, die eine Ausbildung anstreben und Kapitel 5 setzt sich mit dem Drängen von Frauen in die öffentliche Sphäre sowie den damit verbundenen Problemlagen und Folgen für Herrschende und Beherrschte auseinan- der.

In dieser Hausarbeit ist von „Männern“ und „Frauen“, beziehungsweise „ rbeitern“ und „ r- beiterinnen“ usw͘ die Rede. Gemeint sind jeweils die konstruierten Pole eines zweigeteilten Geschlechterbildes. Soweit diese Konstrukte nicht explizit gemeint sind, eine genderneutrale Ausdrucksweise nicht möglich ist oder gerade auf die nicht-zweigeschlechtliche Realität hin- gewiesen werden soll, wird die sogenannte Gender_Gap angewandt, um Menschen, die sich als männlich, weiblich, beides oder keins von beidem definieren (lassen), gleichermaßen zu berücksichtigen.

2 Konstruktion von Zweigeschlechtlichkeit

In der Auseinandersetzung mit dem Herrschaftsverhältnis zwischen Männern und Frauen ist zunächst wichtig, die Konstruiertheit dieser Beziehung zu erfassen. Bourdieu weist darauf hin, dass die beiden dichotomen Zuordnungen „Mann“ bzw͘ „männlich“ sowie „Frau“ bzw͘ „weib- lich“ ebenso auf einer enthistorisierten und dadurch als normal und natürlich angesehenen Konstruktionsarbeit basieren, wie die Tatsache, dass die eine Gruppe die Herrschenden dar- stellt und die andere die Beherrschten. (Bourdieu 2005, S. 44f) Genauso, wie es ohne Be- herrschte keine Herrschenden geben kann, kann es auch ohne Frauen keine Männer geben (vgl. ebd. S. 46), was zur Folge hat, dass für ein System männlicher Herrschaft zunächst eine Geschlechterkonstruktion etabliert werden muss, die sowohl erschöpfend als auch ausschließlich ist, sodass die Möglichkeit besteht, jedes Individuum klar der Gruppe der Herrschenden oder Beherrschten zuzuordnen.

Trotz anderer Wirklichkeit leben wir bis heute in einer heteronormativ-dichotom organisierten Geschlechterordnung, basierend auf geschichtlicher Konstruktionsarbeit und realisiert durch Alltagspraxis, Staat, Rechtsprechung usw. Obwohl es schon immer Menschen gab, deren sozia- les gender von ihrem biologischen sex abweicht1, müssen und mussten Transsexuelle in Deutschland, gezwungen von Konventionen und Gesetzen, allein für eine Vornamensänderung langjährig angesetzte Auflagen erfüllen (TSG §1) oder sich massiven und riskanten chirurgi- schen Eingriffen unterziehen (Regh et al 2005, S.26f). Zudem kann die Vornamensänderung wieder verloren werden, wenn entgegen der inneren Logik des Geschlechtersystems ein Kind geboren wird, dessen leibliche Eltern das gleiche Geschlecht haben (TSG §7). Über diese Kon- struktion des sozialen Geschlechts hinaus besteht auch eine Konstruktion des biologischen Geschlechts. Da in der Gesellschaft nur zwei Geschlechter vorgesehen sind und das Personen- standsgesetz (PStG) die Zuweisung zu einem der beiden verlangt, müssen Neugeborene die anatomisch, hormonell oder chromosomal keinem der beiden vorgegebenen Geschlechterka- tegorien zuzuordnen sind, im Widerspruch zur Tatsache ihrer Zwischengeschlechtlichkeit ei- nem der beiden Geschlechterpole zugewiesen werden. Gemeinsam mit der fortgeschrittenen Entwicklung in der Neonatalchirurgie veranlasst das traditionelle Zweigeschlechtersystem Me- dizin und Eltern dazu, intersexuell geborene Kinder auch operativ einem Geschlecht „zuzurich- ten“ um die Dichotomie zu erhalten (Voß 2012, S. 26, S.31). Die Tatsache, dass es Menschen gibt werden, die keinem der beiden Geschlechterpole zuzuordnen sind, weist das duale Ge- schlechtersystem als konstruiert aus. Die uns gleichsam in den Personalausweis wie auch in den Körper eingeschriebene, ewig währende und quasi-natürliche Ordnung von zwei durch spezifische Unterschiede getrennten Geschlechtern bilden das Fundament für geschlechtlichen Habitus, geschlechtliche Arbeitsteilung und die Herrschaft der Männlichkeit über die Weiblichkeit (vgl. Bourdieu S.44f, S.144).

3 Weibliche Arbeitskräfte als Manövriermasse des Staates

Bourdieu weist darauf hin, dass an der Aufrechterhaltung männlicher Herrschaft und der Reproduktion geschlechtlicher Arbeitsteilung maßgeblich der Staat beteiligt ist und auch die Familie eine staatliche Konstruktion ist (Bourdieu 1997, S. 221; Bourdieu 2005, S.65 und S.151f). Das politische System wirkt je nach wirtschaftlicher Lage auf die Frauen ein und nutzt diese einerseits als Ressource für den Erwerbsarbeitsmarkt und verweist sie andererseits auf die für sie konstruierte Rolle als Hausfrauen und Mütter. Mitte des 19. Jahrhunderts verschwinden mit der Industrialisierung für Frauen des Mittel- stands und besitzenden Bürgertums die Aufgaben in Großhaushalten. Während die einen sich der “Züchtigkeit und [den΁ häuslichen Künsten“ widmeten (Bourdieu 2005, S͘147), erschlossen sich anderen neue Beschäftigungsmöglichkeiten in der Erwerbsarbeit, wie etwa soziale Frau- enberufe und die untersten Ebenen der wirtschaftlichen Bereiche Handel, Banken- und Ver- kehrswesen, also Verkauf und Büroarbeit. Hier stellten nach der nun etablierten Trennung von Öffentlichkeit und Privatheit in der die Erwerbsarbeit an größerer Bedeutung gewann, Frauen keine Konkurrenz zu den Männern dar (Braun und Gravalas 1980, S.7; Becker-Schmidt 2001, S. 24).

Das bürgerliche Familienbild des männlichen Ernährers und der Frau die die private Reproduk- tionsarbeit leistet, wurde trotz anderer Realitäten auf die Familien der Arbeiterklasse übertra- gen. Sinkende Löhne der Arbeiter veranlassten deren Töchter und Ehefrauen auch in die Fab- riken zu gehen. Hieraus resultierte eine Doppelbelastung für erwerbstätige Frauen, da sie ne- ben der Fabrikarbeit auch die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Haushalt erledigten. Da Frau- en sehr unsichere Arbeitsverhältnisse eingehen mussten und ihre Löhne zudem niedriger wa- ren, als die der Männer, wurde der Beitrag der Frauen zum finanziellen Unterhalt der Familie als zweitrangig und weniger wertvoll betrachtet. Darüber hinaus führte der Zulauf einer gro- ßen Masse neuer (weiblicher) Arbeitskräfte ebenso zu sinkenden Löhnen wie auch zu einem Konkurrenzverhältnis zwischen Männern und Frauen, sodass Forderungen laut wurden, Frauenerwerbstätigkeit zu verbieten (Braun und Gravalas, S.7).

Als im Ersten Weltkrieg die Männer eingezogen wurden, wurde ihre Arbeitskraft im Erwerbs- bereich durch Frauen ersetzt, sodass diese in Deutschland unter 25 bis 35% niedrigeren Löh- nen und zu schlechteren Konditionen mitten im Krieg 4,3 Millionen von 4,8 Millionen versiche- rungspflichtige Arbeitsstellen innehatten (ebd. S. 8). Zwar wurden mit der Rückkehr der Über- lebenden aus dem Krieg nach 1919 die Frauen wieder sukzessive entlassen, jedoch entstand in der Zeit der „Goldenen Zwanziger“ der Bedarf an weiblicher Arbeitskraft, sodass die Erwerbs- tätigkeit von Frauen insbesondere in der Teilzeit- und Heimarbeit einen Anstieg erlebte, der dann im Zuge der Weltwirtschaftskrise 1929 beendet wurde. In dieser Zeit hoher Arbeitslosig- keit wurden in Deutschland ab 1932 durch das Arbeitsministerium auch Kampagnen gegen sogenannte „Doppelverdiener“ initiiert͘ Unternehmen sollten unter bestimmten Vorgaben Frauen, deren Ehemänner genauso wie sie erwerbstätig waren, aus den Betrieben entlassen. Ein Reichstagsbeschluss desselben Jahres ermöglichte zudem, Beamtinnen und weibliche Angestellte im öffentlichen Dienst zu entlassen, sofern ihre Männer ebenfalls verbeamtet oder Angestellte des Staates waren (vgl. Kompisch 2008, S. 40).

Dieses Abdrängen der Frauen aus der Erwerbsarbeit von Staatswegen ging auch ab 1933 im Nationalsozialismus weiter͘ Im Zuge des „Gesetzes zur Verminderung der rbeitslosigkeit“, das Frauen zurück in die Familien führen sollte, wurden im Staatsdienst beschäftigte Frauen entlassen. Die Quotierung des Zugangs zur Hochschulbildung mit einem maximalen Frauenanteil von 10% pro Hochschule führte zudem dazu, dass es immer weniger Ärztinnen, Schuldirektorinnen etc. gab (Karl 2011, S. 110). Die Entwicklung kehrte sich ab 1935 aufgrund des Arbeitskräftemangels und vor allem der beginnenden Rüstungsproduktion soweit ins Gegenteil um, dass sogar ein Arbeitszwang für Frauen bestand und denjenigen, welche sich dem widersetzten, Haft oder Konzentrationslager drohten. Die Zahl der erwerbstätigen Frauen erhöhte sich bis 1939 von 10,3 Millionen auf 14,9 Millionen (Braun und Gravalas, S. 8). Es zeigt sich also, dass Frauen als leicht handhabbare Ar- beitskräfte je nach wirtschaftlicher Situation des Staates vermittels familien- und sozialpoliti- scher Anreize, wirtschaftlicher Notwendigkeit oder auch rechtlichem Zwang, leicht in den Ar- beitsmarkt hinein und wieder hinaus manövriert werden konnten. Das Zurückdrängen in die Familienarbeit durch Berufsverbote fand seine Begründung in der „natürlichen lternativrolle“ als Hausfrau und Mutter (ebd.). Die Einführung des Mutterkreuzes 1938, als Auszeichnung für Frauen, die besonders viele Kinder gebarten und großzogen, verweist deutlich auf die Doppel- belastung mit der Frauen konfrontiert waren: Der Krieg sollte gleichzeitig durch die von ihnen hergestellten Waffen und die von ihnen geborenen Kinder vorbereitet werden. In der Nach- kriegszeit ersetzten Frauen anschließend die fehlenden männlichen Arbeitskräfte, um nach der Rückkehr der Kriegsgefangenen sukzessive wieder in die heimische Familienarbeit abzu- wandern.

Auch in den 1960er Jahren gab es mit der Entwicklung von familienentlastenden Einrichtungen, Fortbildungen und Wiedereingliederungsmaßnahmen für Frauen staatliche und betriebliche Anstrengungen, verfügbare weibliche Arbeitskräfte zu rekrutieren, bis ab 1974 die Diskreditierung sogenannter Doppelverdiener eine Renaissance erlebte. Die Arbeitsbedingungen für Frauen verschlechterten sich noch einmal in Bezug auf Entlohnung, Arbeitszeit und Arbeitsweg. Die erneute Zurückdrängung wurde mit der Förderung der Familie und der Rückbesinnung auf die eigentlichen Aufgaben als Frauen argumentiert (ebd. S. 9).

Trotz negativer steuer-, arbeits-, sozial- und familienpolitischer Anreize ist ab der Zeit der zwei- ten Feministischen Bewegung in Deutschland die Quote weiblicher Erwerbsarbeit seit den 1960ern stetig gestiegen (Geissler 1998, S. 150). Mitunter zeigt das derzeit kurz vor der Umset- zung stehende und von Kritiker_innen als „Herdprämie“ bezeichnete Betreuungsgeld der aktu- ellen Regierung, dass politische Entscheidungen und wirtschaftliche Zwänge, wie die schlechte- ren Bedingungen weiblicher Arbeitnehmer gegenüber den Männern, Frauen auch im 21. Jahr- hundert aus der Erwerbsarbeit in die Familienarbeit drängen, wo sie dann mitunter Aufgaben wie Kinderbetreuung und Altenpflege übernehmen, die ansonsten dem Staat zufallen würden. Wie sich im Folgenden zeigen wird, ist der Staat jedoch nicht der alleinige Motor, welcher die Zementierung der geschlechtlich-hierarchisierten Arbeitsteilung befördert.

4 Bildung und Selbstausschluss

Der Staat hat nach Bourdieu (2005) das private Patriarchat auf ein öffentliches Patriarchat erweitert. Neben der Familie, durch die Geschlechterungleichverhältnisse bereits in die Kinder eingeschrieben werden und der höchst patriarchalisch und frauenfeindlich geprägten Kirche, sieht er die Schule als eine der Hauptinstanzen, welche die männliche Herrschaft reproduziert. Gleichzeitig ist jedoch die Bildung, insbesondere die Schulbildung als Ort des Wandels zu ver- stehen (vgl. S. 148ff).

[...]


1 Vgl. Butler (1991), S. 15f: gender steht für kulturell und gesellschaftlich bedingte Geschlechtsidentität und sex für das biologische Geschlecht.

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Frauenerwerbsarbeit und die Männliche Herrschaft. Bourdieu und Gender
College
Technical University of Darmstadt  (Soziologie)
Grade
1,0
Author
Year
2013
Pages
17
Catalog Number
V264851
ISBN (eBook)
9783656540724
File size
813 KB
Language
German
Keywords
Bourdieu, soziologische Theorie, dominance, Pierre Bourdieu, Friseurinnen, Männlichkeit, Weiblichkeit, soziale Ordnung
Quote paper
Stefan Kräh (Author), 2013, Frauenerwerbsarbeit und die Männliche Herrschaft. Bourdieu und Gender, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264851

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