In den letzten Jahren ist die Zahl der Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen angestiegen. Aus diesem Grund wird in unserer schnelllebigen Gesellschaft die Sicherheit für schwerbehinderte Menschen im Beruf immer wichtiger.
Meine wissenschaftliche Arbeit behandelt dieses komplexe Themenfeld. Sie gibt Aufschluss über jegliche Gerichtsurteile und die Beeinflussung auf die rechtlichen Grundlagen im Sozialgesetzbuch -Neun-.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition wichtiger Begrifflichkeiten
2.1 Schwerbehinderte
2.2 Gleichgestellte
3 Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX
3.1 Grundsatz
3.2 Zustimmungserfordernis & Geltung
3.2.1 Keine Geltung vom Schutz gem. § 85 ff. SGB IX
3.2.2 Geltung vom Schutz gem. § 85 ff. SGB IX
3.3 Interne Zuständigkeit der Landschaftsverbände
3.4 Kündigungsschutzverfahren
3.5 Prüfung des Antrags auf Zustimmung
3.5.1 Kündigungsgründe
3.5.1.1 Betriebsbedingte Kündigungen
3.5.1.2 Personenbedingte Kündigungen
3.5.1.3 Verhaltensbedingte Kündigungen
3.5.2 Kündigungsarten
3.5.2.1 Ordentliche Kündigungen
3.5.2.2 Änderungskündigungen
3.5.2.3 Außerordentliche Kündigungen
3.6 Rechtsmittel gegen die Kündigung/Zustimmung
3.7 Notwendigkeit des besonderen Kündigungsschutzes
4 Schlussbetrachtung
5 Literaturverzeichnis
6 Quellenverzeichnis
7 Abbildungsverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Wer gilt als schwerbehindert im Sinne des Gesetzes?
Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Personen mit einem GdB von 30 oder 40 können ihnen gleichgestellt werden.
Was ist der "besondere Kündigungsschutz"?
Arbeitgeber benötigen für die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes (Landschaftsverband).
In welchem Gesetz ist dieser Schutz geregelt?
Der Kündigungsschutz ist im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) verankert.
Gilt der Schutz auch bei außerordentlichen Kündigungen?
Ja, auch bei fristlosen (außerordentlichen) Kündigungen muss das Integrationsamt innerhalb einer kurzen Frist zustimmen.
Welche Kündigungsgründe werden unterschieden?
Man unterscheidet zwischen betriebsbedingten, personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungsgründen.
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- Kai Mühlenbrock (Author), 2013, Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264910