Zwangsrotation der Abschlussprüfung

Eine kritische Würdigung


Seminararbeit, 2013

19 Seiten


Leseprobe


I Inhaltsverzeichnis

1 Einleitun
1.1 Fragestellun
1.2 Vorgehensweise und Methodi

2 Die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfer

3 Rotationspflicht des Wirtschaftsprüfer
3.1 Rechtliche Grundlage
3.2 Abgrenzung der externen Rotation zur internen Rotatio
3.3 Vorteile der externen Rotatio
3.4 Nachteile der externen Rotatio
3.5 Empirische Studie

4 Fazit und Ausblick

II Anhang

III Literaturverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Fragestellung

Der Wirtschaftsprüfer dient als sogenannter Informationsintermediär und hat die Aufgabe die ordnungsgemäße Anwendung der Rechnungslegung von Unternehmen zu beurteilen und zu fördern. Gleichzeitig liefert er dem Aufsichtsrat der Unternehmen und den Kapitalmarktteilnehmern unabhängige und wichtige Informationen. Es ist von großer Bedeutung, dass die Qualität der Ergebnisse des Wirtschaftsprüfers hochwertig ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kapitalmarktteilnehmer auf diese Informationen vertrauen und ein zuverlässiges Fazit daraus schließen können.[1]

Die Unabhängigkeit eines Wirtschaftsprüfers ist von großer Bedeutung. Sie spiegelt die Qualität der Abschlussprüfung am Kapitalmarkt gegenüber Dritten wieder. Durch die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers sollen verwertbare und verlässliche Informationen an die Kapitalmarktteilnehmer gegeben werden.[2]

In den vergangenen Jahren kam es häufig zu spektakulären nationalen und internationalen Unternehmenskrisen. Bekannte betroffene internationale Unternehmen sind beispielsweise Enron, Ahod und Parlamat und auch auf nationaler Ebene waren Unternehmen wie zum Beispiel Flowtex, Philip Holzmann und Comroad betroffen.[3]

Durch diese Vorkommnisse hat das Ansehen der Wirtschaftsprüfer und der Wirtschaftsprüfergesellschaften stark gelitten. Es traten wiederholt Zweifel auf an einer korrekten, funktionsfähigen und fehlerfreien Abschlussprüfung auf.[4] Nach dem vermehrten Auftreten solcher Ereignisse wurden Studien durchgeführt um zu überprüfen, ob die Kritik an den Wirtschaftsprüfern gerechtfertigt war. Diese Studien haben belegt, dass nicht das fachliche Know- How der Wirtschaftsprüfer kritisiert wird. Die tatsächliche Kritik bezieht sich auf eine fehlende wahrgenommene Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer zu den zu prüfenden Unternehmen.[5]

Daraufhin entfachten Diskussionen über eine Zwangsrotation von Wirtschaftsprüfern. Die interne Rotation wurde in Deutschland bereits gesetzlich festgeschrieben. Darüber hinaus veröffentlichte die Europäische Kommission im Jahr 2011 einen Vorschlag für eine Verordnung für die spezifischen Anforderungen an die Abschlussprüfung in einem Unternehmen. In diesem Vorschlag formuliert die Europäische Kommission unter anderem die Einführung einer externen Rotationspflicht.[6] Da die interne Rotation bereits gesetzlich geregelt ist, liegt der Fokus der Untersuchung auf der externen Rotation. Ziel dieser Arbeit ist es die Notwendigkeit und den Erfolg einer solchen externen Rotationspflicht in der Abschlussprüfung zu untersuchen.

1.2 Vorgehensweise und Methodik

In dieser Arbeit werden die bisher bestehenden gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt und die externe Rotation von der internen Rotation abgegrenzt. Die Ursache für die Diskussion über die Einführung einer Zwangsrotation liegt in der großen Bedeutung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers die anfangs definiert wird. Anhand der Analyse von Vor- und Nachteilen der externen Rotation, sowie der Analyse von Ergebnissen aus empirischen Studien, soll die Effektivität der externen Rotation untersucht werden. Aufgrund des Umfangs der Untersuchung wurde auf die Erstellung einer eigenen empirischen Untersuchung verzichtet. Alle Ergebnisse basieren auf der Literaturrecherche.

2 Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers

Das Ziel der Unabhängigkeit eines Wirtschaftsprüfers liegt in der Erstellung von vertrauenswürdigen Prüfungsurteilen. Die IFAC (International Federation of Accountants) unterscheidet zwischen innerer Unabhängigkeit (independence in fact) und äußerer Unabhängigkeit (independence in appearance). Die „innere Unabhängigkeit bezeichnet die innere Einstellung eines Abschlussprüfers ohne geistige Bindung unvoreingenommen tätig zu werden.“[7] Damit der Wirtschaftsprüfer eine uneingeschränkte Glaubwürdigkeit des Jahresabschlusses erreichen kann reicht es jedoch nicht aus, tatsächlich unabhängig zu sein. Er muss vielmehr auf die Adressaten des Jahresabschlusses unabhängig wirken. Diese Wahrnehmung durch die Kapitalmarktteilnehmer definiert die äußere Unabhängigkeit, losgelöst von Einwirkungsmöglichkeiten durch das zu prüfende Unternehmen oder Dritte.[8]

Durch die Europäische Kommission und die IFAC wurden Risiken identifiziert, die die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers und somit die Akzeptanz der Informationslieferung durch den Jahresabschluss beeinflussen können. Eines dieser Risiken ist die persönliche Verbindung des Wirtschaftsprüfers zu den Mitarbeitern und Managern des zu prüfenden Unternehmens. Eine freundschaftliche Verbindung kann sowohl die innere, als auch die äußere Unabhängigkeit stark gefährden. Es ist nicht auszuschließen, dass der Wirtschaftsprüfer, wenn auch unbewusst, Fehler übersieht, diese für irrelevant hält oder teilweise ignoriert. [9]

Um die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers zu stärken wird wiederholt eine externe Rotationspflicht der Wirtschaftsprüfer gefordert, die über die gesetzliche interne Rotationspflicht hinausgeht.[10]

3 Rotationspflicht des Wirtschaftsprüfers

3.1 Rechtliche Grundlagen

Die Begründung für die Einführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Rotation ist mit einer vermuteten eingeschränkten Prüfungsqualität bei einer jahrelangen Prüfungstätigkeit im gleichen Unternehmen gegeben.[11]

In Deutschland wurde die interne Rotationspflicht für börsennotierte Aktiengesellschaften bereits durch das KonTraG in 1998 eingeführt. Durch viele Modernisierungen des Handelsrechts wurden die Anforderungen an die interne Rotation fortwährend erhöht.[12] Die interne Rotation gemäß § 319 a Abs 1 S 1 Nr 4 HGB wurde im Rahmen des Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) für alle Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse erweitert und die Anforderungen an diese erhöht. Gemäß § 319 a Abs 1 S 1 Nr 4 HGB wird der Wirtschaftsprüfer von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er in sieben oder mehr Fällen den Jahresabschluss des gleichen Unternehmens unterzeichnet hat. Des Weiteren ist eine sogenannte „Time- Out“- Periode von 2 Jahren festgeschrieben. Nach Ablauf dieser zwei Jahre, auch Abkühlungsphase genannt, darf der Wirtschaftsprüfer wieder für die Abschlussprüfung dieses Unternehmens bestellt werden. Die externe Rotation ist in dieser Gesetzesgrundlage nicht inbegriffen. Jedoch kann bei kleinen und mittelständischen Wirtschaftsprüfergesellschaften die interne Rotation aufgrund der Unternehmensgröße automatisch zur externen Rotation führen. [13]

3.2 Abgrenzung der externen zur internen Rotation

Wie bereits in 3.1 erwähnt wird in der Abschlussprüfung zwischen der internen und externen Rotation unterschieden. In beiden Fällen muss der verantwortliche Wirtschaftsprüfer nach Ablauf einer festgelegten Anzahl von Jahren das zu prüfende Unternehmen verlassen.[14] Nach Ablauf dieser Zeit ist eine Wiederbestellung des Wirtschaftsprüfers im gleichen Unternehmen nicht mehr möglich und es muss ein neuer Wirtschaftsprüfer beauftragt werden. Bei der internen Rotation behält die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im Gegensatz zur externen Rotation, weiterhin das Prüfungsmandat. Es findet nach Ablauf der sieben Jahre ein Wechsel der Wirtschaftsprüfer statt.[15]

3.3 Vorteile der externen Rotation

Der Zweck der Rotation ist begründet mit der Gewährleistung der Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern. [16]

Eine langjährige geschäftliche Verbindung kann zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem geprüften Unternehmen führen. Es wird befürchtet, dass hinsichtlich der Objektivität und der Qualität der Prüfung ein Nachteil für den Empfänger der Jahresabschlussprüfung entsteht. Begründet wird dies mit der Besorgnis der Befangenheit, einer sich einstellenden Routine und der möglichen Betriebsblindheit.[17] Eine Zwangsrotation von Wirtschaftsprüfern limitiert diesen Aufbau von Vertrauensverhältnissen und kann somit verhindern, dass sich der Wirtschaftsprüfer mit den Interessen des Mandanten identifiziert und die Qualität des Jahresabschlusses leidet.[18] Eine kürzere Mandatsdauer verhindert die Möglichkeit, dass Führungskräfte des geprüften Unternehmens Einfluss auf die Entscheidungen des Wirtschaftsprüfers nehmen können.[19]

In der Abschlussprüfung gibt es das sogenannte „low balling“ System. Hierbei kann der Wirtschaftsprüfer Quasi- Renten beziehen. Dadurch besteht eine finanzielle Abhängigkeit zu dem geprüften Unternehmen und es entsteht ein wirtschaftlicher Anreiz eventuelle Fehler in der Jahresabschlussprüfung zu verdecken. Durch die Zwangsrotation ist die Vertragslaufzeit begrenzt und folglich hat der Wirtschaftsprüfer keine Kostenvorteile im Vergleich zu seinen Konkurrenten die er ausnutzen kann. Die Unabhängigkeit und der Anreiz Fehler aufzudecken wird gesteigert, denn der Wirtschaftsprüfer möchte Fehler vermeiden, um nicht von den Nachfolgern für eine mangelnde Qualität der Abschlussprüfung kritisiert zu werden.[20]

[...]


[1] Vgl. Basedow, Hopt, Zimmermann & Illmer 2009, S. 1

[2] Vgl. Kaiser 2008, S. 2

[3] Vgl. Hamilton, Ruddock, Stokes & Taylor 2005, S. 3; Vgl. Quick 2006, S. 488

[4] Vgl. Quick 2006, S. 488

[5] Vgl. Ewelt- Knauer, Gold & Pott 2013, S. 125

[6] Vgl. Bae, Kallapur & Rho 2013, S. 3

[7] Vgl. Quick 2006, S. 488

[8] Vgl. Quick 2006, S. 488; Vgl. Yazawa 2011, S. 6

[9] Vgl. Sanwald & Huser 2009, S. 461; Vgl. Hamilton, Ruddock, Stokes & Taylor 2005, S. 6

[10] Vgl. Gold, Molls, Pott & Watrin 2012, S. 3

[11] Vgl. Sanwald & Huser 2009, S. 461

[12] Vgl. Bigus & Zimmermann- Ruth 2007

[13] Vgl. Ebke 2012, Rn 74

[14] Vgl. Bigus & Zimmermann- Ruth 2007

[15] Vgl. Ruter & Häfele

[16] Vgl. Gold, Molls, Pott & Watrin 2012, S. 34

[17] Vgl. Ruter & Häfele, S. 17

[18] Vgl. Averbeck 2009, S. 9

[19] Vgl. Gòmez- Aguilar, Carrera, Ruiz & Humphrey 2006, S. 114

[20] Vgl. Velte & Stiglbauer 2012, S.2; Vgl. Bowlin, Hobson & Piercey 2013, S. 17

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Zwangsrotation der Abschlussprüfung
Untertitel
Eine kritische Würdigung
Hochschule
Frankfurt School of Finance & Management
Autor
Jahr
2013
Seiten
19
Katalognummer
V264983
ISBN (eBook)
9783656545460
ISBN (Buch)
9783656545637
Dateigröße
529 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rotation, Wirtschaftsprüfung, Unabhängigkeit, Abschlussprüfung, Abschlussprüfer, externe, interne, Wirtschaftsprüfer, Jahresabschluss, Rotationspflicht
Arbeit zitieren
Juliane Kühne (Autor:in), 2013, Zwangsrotation der Abschlussprüfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264983

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