Kunst und Recht stehen in einem Spannungsverhältnis. So sagt man.
Künstler rühmen sich damit, auf starre Regeln zu verzichten oder sogar Kunst will frei sein. Aber muss man sich deswegen in der Rechtswissenschaft zwangsläufig mit schwammigen und undefinierten
Begriffen abfinden? Ein solcher Umgang wäre unpraktisch und realitätsfern. Kunst wird nicht nur ideell betrachtet, sondern auch schlicht ge- und
verkauft. Natürlich ist es nicht leicht, Kunst und was sie ausmacht zu definieren, doch kann man wie die folgende Arbeit zeigen möchte den Kunstkauf mithilfe der abstrakten Normen des BGB beleuchten und Probleme der Unechtheit im rechtlichen Kontext lösen. Denn wenn der gekaufte Nolde, sich als falscher Nolde entpuppen sollte und ihn der Käufer,
obwohl er vormals vielleicht von der Schönheit des Bildes überzeugt war, schnellstmöglich loswerden möchte, ist es Aufgabe des Rechts, die widerstreitenden
Interessen der Beteiligten in Ausgleich zu bringen.
Die meisten Kunstwerke sind eng mit ihren Urhebern verknüpft. So spricht
man beispielsweise nicht nur von dem Mädchen mit dem Perlenohring
von Jan Vermeer, sondern von einem Vermeer, einem Rembrandt, einem
Picasso, einem Dalí. Fehlt eine bestimmte Urheberschaft, verliert ein Bild
nicht nur an Charakter, sondern auch an Wert. Hier muss der Käufer durch
das Recht geschützt werden. Nicht zuletzt lässt sich die Praxisrelevanz nicht
absprechen, wenn man annimmt, dass etwa bis zu 60 Prozent aller auf dem
Markt gehandelten Kunstwerke gefälscht sind.
Diese Aspekte sprechen dafür, sich im Folgenden mit der Gewährleistung
für die Echtheit beim Kunstkauf eingehender zu beschäftigen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Gewährleistungsrecht
I. Begriff der Echtheit
II. Sachmangel
1. Wirksamer Kaufvertrag
2. Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang
a) Parteivereinbarung
aa) Signatur
bb) Expertise
cc) Abgrenzung zum Spekulationsgeschäft
dd) Katalogangaben
ee) Sonstige Hinweise auf die Echtheit
b) Vertraglich vorausgesetzte Verwendung
c) Gewöhnliche Verwendung und übliche Beschaffenheit
d) Öffentliche Äußerungen
e) Aliud-Lieferung
f) Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang
g) Verdacht der Unechtheit
III. Gewährleistungsausschluss
1. Kenntnis des Käufers vom Mangel
a) § 442 I
b) § 377 HGB
2. Gewährleistungsausschluss durch Individualabrede
3. Ausschluss durch AGB
a) Keine Haftung für Katalogangaben und keine Garantie
b) Gebrauchte Sachen
IV. Rechtsfolgen
1. Nacherfüllung
2. Rücktritt
3. Minderung
4. Schadensersatz
V. Verjährung
1. Verjährung nach § 438
2. Verjährung des § 377 HGB
VI. Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf
C. Ausblick: Konkurrenzen zum Anfechtungsrecht
D. Abschließende Betrachtung
- Arbeit zitieren
- Franziska Gotthard (Autor:in), 2013, Gewährleistung für die Echtheit beim Kunstkauf, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265024