Kunst und Recht stehen in einem Spannungsverhältnis. So sagt man.
Künstler rühmen sich damit, auf starre Regeln zu verzichten oder sogar Kunst will frei sein. Aber muss man sich deswegen in der Rechtswissenschaft zwangsläufig mit schwammigen und undefinierten
Begriffen abfinden? Ein solcher Umgang wäre unpraktisch und realitätsfern. Kunst wird nicht nur ideell betrachtet, sondern auch schlicht ge- und
verkauft. Natürlich ist es nicht leicht, Kunst und was sie ausmacht zu definieren, doch kann man wie die folgende Arbeit zeigen möchte den Kunstkauf mithilfe der abstrakten Normen des BGB beleuchten und Probleme der Unechtheit im rechtlichen Kontext lösen. Denn wenn der gekaufte Nolde, sich als falscher Nolde entpuppen sollte und ihn der Käufer,
obwohl er vormals vielleicht von der Schönheit des Bildes überzeugt war, schnellstmöglich loswerden möchte, ist es Aufgabe des Rechts, die widerstreitenden
Interessen der Beteiligten in Ausgleich zu bringen.
Die meisten Kunstwerke sind eng mit ihren Urhebern verknüpft. So spricht
man beispielsweise nicht nur von dem Mädchen mit dem Perlenohring
von Jan Vermeer, sondern von einem Vermeer, einem Rembrandt, einem
Picasso, einem Dalí. Fehlt eine bestimmte Urheberschaft, verliert ein Bild
nicht nur an Charakter, sondern auch an Wert. Hier muss der Käufer durch
das Recht geschützt werden. Nicht zuletzt lässt sich die Praxisrelevanz nicht
absprechen, wenn man annimmt, dass etwa bis zu 60 Prozent aller auf dem
Markt gehandelten Kunstwerke gefälscht sind.
Diese Aspekte sprechen dafür, sich im Folgenden mit der Gewährleistung
für die Echtheit beim Kunstkauf eingehender zu beschäftigen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Gewährleistungsrecht
I. Begriff der Echtheit
II. Sachmangel
1. Wirksamer Kaufvertrag
2. Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang
a) Parteivereinbarung
aa) Signatur
bb) Expertise
cc) Abgrenzung zum Spekulationsgeschäft
dd) Katalogangaben
ee) Sonstige Hinweise auf die Echtheit
b) Vertraglich vorausgesetzte Verwendung
c) Gewöhnliche Verwendung und übliche Beschaffenheit
d) Öffentliche Äußerungen
e) Aliud-Lieferung
f) Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang
g) Verdacht der Unechtheit
III. Gewährleistungsausschluss
1. Kenntnis des Käufers vom Mangel
a) § 442 I
b) § 377 HGB
2. Gewährleistungsausschluss durch Individualabrede
3. Ausschluss durch AGB
a) Keine Haftung für Katalogangaben und keine Garantie
b) Gebrauchte Sachen
IV. Rechtsfolgen
1. Nacherfüllung
2. Rücktritt
3. Minderung
4. Schadensersatz
V. Verjährung
1. Verjährung nach § 438
2. Verjährung des § 377 HGB
VI. Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf
C. Ausblick: Konkurrenzen zum Anfechtungsrecht
D. Abschließende Betrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die rechtliche Problematik der Gewährleistung bei der Echtheit von Kunstwerken im Rahmen des BGB. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie widerstreitende Interessen von Käufer und Verkäufer bei einer festgestellten Unechtheit eines Kunstobjekts durch die abstrakten Normen des Kaufrechts gelöst werden können, insbesondere angesichts der hohen Praxisrelevanz von Kunstfälschungen.
- Begriffliche Definition von Echtheit und Unechtheit
- Rechtliche Einordnung der Unechtheit als Sachmangel
- Voraussetzungen und Grenzen des Gewährleistungsausschlusses
- Konkurrenzfragen zwischen Gewährleistungs- und Anfechtungsrecht
Auszug aus dem Buch
cc) Abgrenzung zum Spekulationsgeschäft
In diesem Zusammenhang wird die Abgrenzung zum sogenannten Spekulationsgeschäft relevant. Hofft der Käufer lediglich auf die Echtheit des Werkes, kann keine Beschaffenheitsvereinbarung angenommen werden. Die Unsicherheit des Geschäfts spiegelt sich meist in einem niedrigen Kaufpreis wider, wodurch Verkäufer und Käufer gleichermaßen signalisieren, dass die Echtheit des Werks zwar möglich, aber nicht sicher ist. Insbesondere will der Verkäufer hier nicht für die Echtheit einstehen müssen, was der Käufer hinnimmt, um möglicherweise günstig eine Trouvaille zu machen. Der Preis des Kunstwerkes gibt sonach Anhaltspunkte für die Auslegung der Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer. Vornehmlich im Zusammenhang mit Werken alter Meister hat die Rspr. festgestellt, dass einem derartigen Kauf immer etwas Spekulatives anhafte. Allerdings ist die Unsicherheit bei Kunstwerken neuerer Zeit relativ gering. Unabhängig davon gibt es gleichfalls im Schrifttum Stimmen, die einen Kunstkauf generell, insbesondere, wenn es sich um Werke alter Meister handelt, als Spekulationskauf auffassen. Hier kommt es darauf an, wie man den Kunstkauf insgesamt klassifizieren möchte.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet das Spannungsfeld zwischen Kunst und Recht und unterstreicht die Notwendigkeit, den Kunstkauf mithilfe der BGB-Normen zu regeln.
B. Gewährleistungsrecht: Dieses Hauptkapitel erläutert detailliert den Echtheitsbegriff, die Einordnung als Sachmangel, die verschiedenen Formen des Gewährleistungsausschlusses sowie die sich ergebenden Rechtsfolgen und Verjährungsfristen.
C. Ausblick: Konkurrenzen zum Anfechtungsrecht: Hier wird kurz thematisiert, inwieweit das Anfechtungsrecht hinter das Gewährleistungsrecht zurücktritt, wenn es um Mängel bei der Eigenschaft eines Kunstobjekts geht.
D. Abschließende Betrachtung: Das Fazit stellt die wachsende Bedeutung des Kunsthandels fest und fordert eine weitere Konkretisierung der Rechtsbegriffe für diesen Bereich.
Schlüsselwörter
Kunstkauf, Gewährleistung, Echtheit, Sachmangel, Kunstfälschung, Kaufvertrag, Auktionshandel, Expertise, Parteivereinbarung, Haftungsausschluss, BGB, Verbrauchsgüterkauf, Urheberschaft, Beschaffenheitsvereinbarung, Spekulationsgeschäft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Haftung beim Verkauf von Kunstwerken, insbesondere die Frage, ob der Verkäufer für die Echtheit des Werks einstehen muss.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen den Sachmängelbegriff bei Kunstgegenständen, die Auslegung von Parteivereinbarungen, Expertisen sowie die Möglichkeiten des Gewährleistungsausschlusses.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu untersuchen, wie die abstrakten Regelungen des BGB dazu dienen können, Interessenkonflikte beim Kauf unechter Kunstwerke rechtssicher zu lösen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Normen des BGB, Kommentarliteratur sowie höchstrichterliche Rechtsprechung auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden der Begriff der Echtheit, das Vorliegen eines Sachmangels, Kenntnisse des Käufers, AGB-rechtliche Ausschlüsse sowie die Rechtsfolgen (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung) detailliert erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Kunstkauf, Gewährleistung, Sachmangel, Echtheit und Kunstfälschung charakterisiert.
Kann man bei einer Auktion Schadensersatz verlangen, wenn das Bild unecht ist?
Ja, sofern der Verkäufer das Fehlen der Echtheit kannte oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat und die Sorgfaltspflichten verletzt wurden.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Sachmangel und Spekulationsgeschäft wichtig?
Die Unterscheidung ist entscheidend, da bei einem Spekulationsgeschäft eine Beschaffenheitsvereinbarung zur Echtheit oft verneint wird, was wiederum Auswirkungen auf Gewährleistungsansprüche hat.
Inwiefern beeinflusst das Anfechtungsrecht die Gewährleistungsansprüche?
Das Anfechtungsrecht wegen Eigenschaftsirrtums wird in der Regel durch das Gewährleistungsrecht verdrängt, um zu verhindern, dass die spezielleren Mängelhaftungsregeln umgangen werden.
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- Franziska Gotthard (Autor), 2013, Gewährleistung für die Echtheit beim Kunstkauf, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265024