Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (im weiteren EuGH), konstituierte sich 1952
durch die Pariser Verträge. Jedes Mitgliedsland schickt einen Richter nach Luxemburg. Hierdurch
wird gewährleistet, dass alle nationalen Rechtsepen vertreten sind. Um die Effizienz auch noch
nach der mittlerweile vollzogenen Erweiterung Richtung Laibach, Sofia, Wilna etc. zu sichern,
werden fortan Rechtssachen einer „großen Kammer“ überantwortet, welche sich aus 11 Richtern
konstituiert. Die Vollsitzung, an der alle teilnehmen, muss somit nicht immer konferieren.
Die Entscheidungen des Tribunals sind für alle nationalen Regierungen bindend. Seit 1989 verfügt
es über ein Gericht erster Instanz, welches insbesondere für Streitfälle von Privatpersonen sowie
Konflikte im Zusammenhang ungerechten Wettbewerbs zwischen Unternehmen zuständig ist.2 Für
die Dauer von drei Jahren wählt jene beigeordnete Körperschaft zusammen mit dem EuGH aus
ihrer Mitte einen Präsidenten.
Diese Hausarbeit versucht zu erläutern, inwiefern es sich bei dem Gerichtshof um eine Regierung
der Richter handelt. Sollte dies der Fall sein, wird der vom Tribunal ausgehende Aktionismus
schließlich aufgezeigt und Artikel 220 EGV in seiner Funktion als „Generalklausel“ bewertet;
zeichnet er sich doch für die (teleologische) Spruchpraxis verantwortlich.
Im zweiten Kapitel 2. Der Gerichtshof im institutionellen System des Staatenverbundes und
seine vertraglich definierten Kompetenzen wird die Aufgabe des EuGH sowie die Legitimation
für sein Handeln angesprochen, um ein Bild der vertraglich konkretisierten Befugnisse zu haben,
welche unter anderem als Rechtsschutzinstanz (2.1 Der Gerichtshof in seiner Funktion als
Rechtsschutzinstanz) und Verfassungsgericht (2.2 Der Gerichtshof in seiner Funktion als
Verfassungsgericht) zum Zuge kommen.
Der Abschnitt 2.1 informiert primär über die Effektivität des ausgebildeten Rechtsschutzsystems
sowie dessen Vergleichbarkeit mit einem nationalen. Außerdem wird über die Rechtssicherheit der
Bürger und das Vorlageverfahren in seiner Bedeutung referiert, da es probates Mittel für die
indirekte Kontrolle über die Nationalstaaten sowie deren Parlamente ist.
[...]
2 vgl. hierfür http://bpb.de/wissen/UC4MBQ,0,0,Europ%E4ischer_Gerichtshof.html [view: 29. März 2004]
Inhaltsverzeichnis
- 0. Förmliche Erklärung
- 1. Einführung
- 2. Der Gerichtshof im institutionellen System des Staatenverbundes und seine vertraglich definierten Kompetenzen
- 2.1 Der Gerichtshof in seiner Funktion als Rechtsschutzinstanz
- 2.2 Der Gerichtshof in seiner Funktion als Verfassungsgericht
- 2.3 Die Selbstreferenz der Unionsrichter
- 2.4 Die vertraglich definierten Kompetenzen
- 3. Die Relation von Gerichtshof und Gemeinschaftsgesetzgeber und seine Beziehung zu den Mitgliedstaaten
- 3.1 Der Europäische Rat
- 3.2 Das Europäische Parlament
- 3.3 Die Kommission
- 3.4 Das Verhältnis von Gerichtshof und Mitgliedstaaten – vom Konflikt richterlicher Rechtsfortbildung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit setzt sich zum Ziel, die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im institutionellen System der Europäischen Union zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob der EuGH als „Administration der Richter“ betrachtet werden kann.
- Die vertraglich definierten Kompetenzen des EuGH als Rechtsschutzinstanz und Verfassungsgericht
- Das Verhältnis zwischen EuGH und den Gemeinschaftsgesetzgebern sowie den Mitgliedstaaten
- Die richterliche Rechtsfortbildung und ihre Auswirkungen auf die staatliche Souveränität
- Die Rolle des EuGH in der Auslegung und Anwendung des EG-Vertrags
- Die Legitimität des EuGH im Kontext des demokratischen Defizits auf supranationaler Ebene
Zusammenfassung der Kapitel
Im ersten Kapitel wird der EuGH als Institution vorgestellt und seine historische Entwicklung sowie seine aktuelle Funktionsweise beschrieben. Es wird erläutert, wie die Richter des EuGH ausgewählt werden und welche Aufgaben ihnen obliegen.
Kapitel 2 beleuchtet die Kompetenzen des EuGH als Rechtsschutzinstanz und Verfassungsgericht. Es werden die verschiedenen Verfahren, die vor dem EuGH geführt werden können, vorgestellt, und es wird gezeigt, wie der EuGH die Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union sicherstellt.
Kapitel 3 analysiert die Beziehung zwischen dem EuGH und den Gemeinschaftsgesetzgebern (Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Kommission) sowie den Mitgliedstaaten. Es wird gezeigt, wie der EuGH Einfluss auf die Gesetzgebungsprozesse der Union nimmt und welche Spannungen durch seine richterliche Rechtsfortbildung entstehen.
Schlüsselwörter
Europäischer Gerichtshof, Rechtsschutzinstanz, Verfassungsgericht, Richterliche Rechtsfortbildung, Gemeinschaftsgesetzgeber, Mitgliedstaaten, Rechtssicherheit, EG-Vertrag, Teleologische Spruchpraxis, Administration der Richter, Demokratisches Defizit.
- Quote paper
- Daniel Mielke (Author), 2004, Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft - eine Regierung der Richter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26504