Altersarmut in Deutschland. Herausforderung für die Sozialpolitik


Diploma Thesis, 2012

77 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Altersarmut - eine Definition
2.1 Relative und absolute Armut
2.2 Definition laut der Europäischen Union
2.3 Soziokulturelles Existenzminimum

3 Alterssicherung als Teil der Sozialpolitik
3.1 Definition Sozialpolitik
3.2 Prinzipien der Sozialpolitik
3.3 Deutsches Modell der Alterssicherung
3.3.1 Grundlagen
3.3.2 Rentenberechnung
3.3.3 Finanzierung
3.3.4 Rentenreformen
3.4 Ergänzende Modelle der Alterssicherung
3.4.1 Betriebliche Altersvorsorge
3.4.2 Private Altersvorsorge
3.5 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

4 Die Einkommenssituation im Alter
4.1 Quellen der Alterseinkommen
4.2 Struktur der Alterseinkommen
4.3 Tendenzen der steigenden Altersarmut
4.4 Zwischenfazit

5 Entwicklungstendenzen zu einem voraussichtlichen Anstieg der Altersarmut in Deutschland
5.1 Demografische Entwicklungen
5.1.1 Geburtenrückgang
5.1.2 Sterblichkeit und Überalterung
5.1.3 Folgen des demografischen Wandels
5.2 Strukturelle Entwicklung
5.2.1 Erwerbstätigkeit
5.2.2 Wandel der Beschäftigungsverhältnisse
5.2.3 Wandel der Erwerbsbiografien
5.2.4 Niedriglohnsektor
5.2.5 Besonders von Armut gefährdete Personengruppen

6 Paradigmenwechsel in der Rentenversicherung

7 Schlussbetrachtung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Verteilung der Altersrenten nach Zahlbetragsklassen im Bestand der gesetzlichen Rentenversicherung am 31.12.2002

Abbildung 2: Verteilung der Gesamteinkommen im Alter 2007 Schichtung des Gesamteinkommens der über 65-Jährigen in den neuen und alten Bundesländern

Abbildung 3: Entwicklung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge von Versichertenrenten im Rentenzugang

Abbildung 4: Erwerbstätigkeit nach Altersgruppen 1993 - 2009 in % der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe

Abbildung 5: Summe der Entgeltpunkte zum 43. Lebensjahr nach Arbeitslosigkeitserfahrung

Abbildung 6: Zahl der durchschnittlich erworbenen Entgeltpunkte im jeweiligen Lebensabschnitt nach Geburtskohorten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Anteil von Einkommenskomponenten am Bruttoeinkommensvolumen (ab 65 Jahren)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In sieben Jahren ist alles vorbei, und alles wird so bleiben, wie es ist. In sieben Jahren, vier Monate nach ihrem 65. Geburtstag bekommt Frau Müller aus Chemnitz Rente. Wie ihr mitgeteilt wurde, stehen ihr 636,53 € zu, brutto. Hätte sie nie gearbeitet, bekäme sie vom Staat 627 €, netto. Frau Müller hat aber 35 Jahre ihres Lebens gearbeitet, sie hat sechs Jahre lang vergeblich Arbeit gesucht und wird sieben weitere Jahre so tun, als gäbe es für jemanden wie sie etwas zutun. Ihr Mann Matthias wird ein Jahr früher seine Rente beantragen. Die Altersgrenze wird jedoch nichts an ihrer Situation ändern.

Da kommt ein großes Problem auf Deutschland zu, denn die Altersarmut wird sich in den nächsten Jahren dramatisch verschlimmern. So geht der Paritätische Wohlfahrtsverband von einem Anstieg der über 65-Jährigen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein werden, von heute 2,5 % auf ca. 10 % im Jahr 2025 aus (Die Zeit, 19.05.2011). Auch andere Medien warnen vor einer mittel- bis langfristigen Zunahme der Altersarmut. Doch worin liegen die Ursachen für den voraussichtlichen zukünftigen Anstieg der Altersarmut in Deutschland? Mit dieser Frage wird sich die vorliegende Arbeit beschäftigen. Aus meiner Sicht ist das Thema Altersarmut gerade für die Soziale Arbeit relevant. Wenn die Zahl älterer Menschen steigt, welche unter der Armutsgrenze leben, bedeutet dies auch für die Soziale Arbeit eine Herausforderung. Altersarmut spielte in den vergangenen Jahren im Verhältnis zur Kinderarmut nur eine geringe Rolle.Die weitere Überalterung der Gesellschaft in den kommenden Jahrzehnten wird dieses Verhältnis umkehren. Aufgrund der voraussichtlich eintretenden Armutssituation werden die Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit ausgeweitet und neu definiert werden müssen. Daher soll diese Arbeit einen Beitrag zum besseren Verständnis der Entstehung von Armut im Alter leisten:

Als Ausgangsvermutung wird angenommen, dass die wesentlichen Ursachen für den voraussichtlichen Anstieg der Altersarmut in Deutschland im demografischen Wandel, in sich wandelnden Erwerbsbiografien und den strukturellen Reformen, besonders im Bereich der Sozialversicherung, begründet sind.

Um die Fragestellung zu untersuchen, wird zunächst erläutert, was unter dem Begriff Armut zu verstehen ist. Hier werden zwei Armutsgrenzen vorgestellt, die des soziokulturellen Existenzminimums sowie die der Europäischen Union (EU).

Um das Entstehen von Armut im Alter zu erfassen, wird im nächsten Schritt die Alterssicherung in Deutschland erläutert. Hier wird zunächst auf den Zusammenhang zwischen Sozialpolitik und Alterssicherung eingegangen. Im Anschluss wird das Modell der Alterssicherung vorgestellt. Schwerpunktmäßig wird in diesem Kapitel die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) beschrieben, da diese Haupteinkommensquelle im Alter ist. Wenn die Leistungen der GRV nicht mehr reichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten, haben Betroffene Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistung wird kurz umrissen. Die Finanzierung der Rentenversicherung ist zunehmend gefährdet. Aus diesem Grunde wurden zahlreiche Reformen durchgeführt, die im Zuge der Beschreibung der Rentenversicherung einbezogen werden.

Im dritten Kapitel wird die aktuelle Einkommenssituation im Alter dargestellt. Die Analyse konzentriert sich darauf, inwieweit Altersarmut heute schon ein Thema ist und ob erste Tendenzen für einen Anstieg ersichtlich sind. Im Anschluss wird die Ausgangsvermutung untersucht. Hier wird einleitend auf die demografischen Umbrüche eingegangen und deren Wirkungen auf die GRV betrachtet. Im Anschluss wird der Wandel der Erwerbsbiografien betrachtet, da Altersarmut fast immer in der Erwerbsphase begründet liegt. Hier wird insbesondere auf den Wandel der Beschäftigungsformen, die Veränderungen der Erwerbsbiografien sowie institutionelle Änderungen auf dem Arbeitsmarkt Bezug genommen. Anschließend werden die strukturellen Reformen betrachtet. Im Mittelpunkt der Erläuterungen stehen speziell der Paradigmenwechsel der Rentenversicherung und die daraus resultierenden Folgen. Die Arbeit endet mit einer Schlussbetrachtung sowie einem Ausblick. Hier wird geprüft, inwieweit die Ausgangsvermutung bestätigt werden kann. Zudem werden Ansätze zur Vermeidung von Altersarmut dargestellt.

Zur besseren Lesbarkeit wurde bei der Arbeit auf bigeschlechtliche Formulierungen verzichtet und ausschließlich die maskuline Form verwendet.

2 Altersarmut - eine Definition

In der Literatur existiert eine Vielzahl von Definitionen für den Begriff Armut. Jeglicher Versuch, den Begriff der Armut zu umschreiben, besteht darin, ein Kriterium anzugeben, anhand dessen eine Unterscheidung zwischen armen und nicht armen Personen erfolgt. Diese Unterscheidung orientiert sich besonders häufig an dem Begriff der Subsistenz. Die Fachliteratur definiert im Allgemeinen die Subsistenz als ein Existenzminimum das bestimmten Mindeststandards genügt. Neben der Orientierung am physischen Existenzminimum (absolute Armut) sind Armutsdefinitionen geläufig, welche sich an soziokulturellen Mindeststandards (relative Armut) orientieren (vgl. Gebauer 2007, S. 137).

2.1 Relative und absolute Armut

Grundsätzlich wird zwischen absoluter und relativer Armut unterschieden.Absolute Armut liegt dann vor, wenn eine Person nicht über die zur Existenzsicherung notwendigen Güter wie Nahrung, Kleidung und Wohnung verfügt und das Überleben gefährdet ist. Somit orientiert sich diese Definition am physischen Existenzminimum (vgl. Bäcker et al. 2010a, S. 357). Diese Form der Armut findet sich vor allem in den Entwicklungsländern. Die Weltbank sowie die Vereinten Nationen haben das Maß von einem US-Dollar pro Tag als Einkommensgrenze zum Standard entwickelt, um eine grobe Abschätzung über das Ausmaß extremer absoluter Armut zu bekommen (vgl. Hauser, Strengmann-Kuhn 2008, S. 134). Für entwickelte Länder findet meist das Maß der relativen Einkommensarmut Anwendung. Relative Armut bemisst sich an einem bestimmten erreichten Lebensstandard einer Gesellschaft. Armut wird so in der Relation zum bestehenden Wohlstandsniveau einer Gesellschaft definiert. Wessen Einkommen unter der Grenze liegt, gilt als arm. Wo sich diese Grenze jedoch befindet, ist eine normative Entscheidung, diese hängt von der Festlegung bestimmter Mindeststandards ab (vgl. Bäcker et al. 2010a, S. 357). Im Folgenden werden zwei Armutsgrenzen dargestellt: die der EU sowie das soziokulturelle Existenzminimum.

2.2 Definition laut der Europäischen Union

Innerhalb der EU existiert eine einheitliche Definition des relativen Armutsrisikos, die vorrangig mit dem Begriff Armutsrisikoquote abgebildet wird. Die Armutsrisikoquote ist definiert als Anteil der Personen in Haushalten, deren bedarfsgewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen1 weniger als 60 % des Mittelwertes aller Einkommen beträgt (vgl. Bundesrepublik Deutschland 2008, S. 37). Relative Einkommensarmut ist in der Regel kein Dauerzustand, sondern durch ein hohes Maß an Fluktuation gekennzeichnet. In den Jahren 1998 bis 2003 ist es mehr als der Hälfte der dem Risikobereich der relativen Einkommensarmut zuzuordnenden Bevölkerung gelungen, ihre Situation zu verbessern (vgl. Bundesrepublik Deutschland 2004, S. 32). Nach der EU gilt als dauerhaft arm, wer mindestens zwei von drei Vorjahren auf ein Einkommen unterhalb der 60 %-Grenze angewiesen ist. Der dauerhafte Bezug eines Einkommens unterhalb der Armutsquote führt zur Abkopplung vom allgemeinen Lebensstandard und somit zum Verlust von Teilhabechancen (ebd., S. 23).

Die Messung der Armutsrisikoquote erfolgt auf der Grundlage verschiedener Datenquellen. Innerhalb der EU existiert eine Gemeinschaftsstatistik mit dem amtlichen Namen Leben in Europa (EU- SILC - Statistics on Income and Living Conditions).Auf der Grundlage des EU-SILC lag die Armutsquote für die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2005 bei 26 %. Demnach hatten 26 % der Bevölkerung ein Einkommen, das weniger als 60 % des Nettoäquivalenzeinkommens betrug. Jedoch muss erwähnt werden, dass bei diesem Betrag keine öffentlichen Transferleistungen einbezogen wurden. Die Armutsrisikoquote liegt unter Einbezug der Sozialtransfers bei 13 % (ebd., S. 16).

2.3 Soziokulturelles Existenzminimum

Einen anderen Ansatz zur Bestimmung des Niveaus von Armut ergibt sich mithilfe des soziokulturellen Existenzminimums. Die Armutsschwelle wird hier auf Grundlage der politisch gesetzten Armutsgrenze festgelegt. Basis für die Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums bilden die Einkommens- und Verbraucherstichproben des Bundes. Anhand der Daten wird der sogenannte ,Eckregelsatz‘ ermittelt, der die Höhe der Regelsätze für Sozialleistungen bestimmt (vgl. Bäcker et al. 2010a, S. 365).

Das Niveau der Grundsicherung bildet demnach die unterste Einkommensschwelle und soll ein menschenwürdiges Leben garantieren. Armut liegt dann vor, wenn das Einkommen einer Person bzw. eines Haushaltes die Einkommensschwelle unterschreitet. Dies betrifft in erster Linie Menschen, die die Unterstützung durch die Sozialhilfe bzw. Grundsicherung nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie einen Anspruch besitzen. Hierbei wird von der Dunkelziffer der Armut gesprochen (ebd., S. 358).

Das Grundsicherungsniveau ist deutlich niedriger als die Armutsschwelle der EU. So liegt der aktuelle Eckregelsatz für Alleinstehende bei monatlich 364 €, zuzüglich Übernahme der angemessenen monatlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. In Abhängigkeit von der Höhe der Miete ergibt sich ein Grundsicherungsniveau von ca. 690 €. Bei einem Vergleich mit der Armutsschwelle der EU, die im Jahr 2010 für Deutschland bei etwa 935 € lag, wird die Differenz sehr deutlich (vgl. Deutsche Bundesregierung, S. 16f.).

Daher ist es umstritten, ob Personen, die Sozialhilfe erhalten, als einkommensarm einzustufen sind oder ob gerade die Sozialhilfe Armut erfolgreich bekämpft hat.

In der folgenden Arbeit wird daher vorrangig mit der Definition der EU gearbeitet. Als ,arm‘ werden Personen bezeichnet, die weniger als 60 % des Mittelwertes aller Einkommen besitzen. Im Jahr 2010 lag die Armutsschwelle für einen Einpersonenhaushalt, bei 935 €.3 Alterssicherung als Teil der Sozialpolitik

3 Alterssicherung als Teil der Sozialpolitik

Im folgenden Kapitel wird einleitend auf den Zusammenhang zwischen Sozialpolitik und Alterssicherung eingegangen. Hierbei werden insbesondere die Definition sowie die Grundprinzipien der Sozialpolitik dargestellt.

Um die Entstehung von Armut im Alter zu begreifen, ist es wichtig, sich mit der GRV zu befassen, da diese Haupteinkommensquelle im Alter ist. Daher werden im Anschluss die GRV sowie ergänzende Modelle der Alterssicherung erläutert.

3.1 Definition Sozialpolitik

Der Begriff Sozialpolitik entstand mit Beginn der Industrialisierung und hat sich im Laufe der Zeit erheblich gewandelt. Daher findet sich in der Literatur keine allgemein anerkannte Definition. Um sich den Begriff zu verdeutlichen, wird meist zwischen Sozialpolitik im engeren und weiteren Sinne unterschieden.

Sozialpolitik im engeren Sinne umfasst die staatlichen Sozialleistungen des Systems der sozialen Sicherung. Unter Sozialpolitik werden hauptsächlich die,Bearbeitung sozialer Risiken‘ und eine Kompensation sozialer Nachteile‘ verstanden. Dies geschieht vorwiegend durch den Staat oder von ihm ins Leben gerufenen Institutionen (etwa die Sozialversicherungen). Aus diesem Grunde wird Sozialpolitik auch als eine Staatstätigkeit bezeichnet. Die Staatstätigkeit lässt sich im Bereich der Sozialversicherungen mithilfe des klassischen Trias in drei Bereiche gliedern:2

1. Bereich Sozialversicherung (Renten, Kranken, Arbeitslosen und Unfallversicherung),
2. Vorsorge (Beamten- und Kriegsopferversorgung) und
3. Fürsorge (Sozialhilfe). (vgl. Köppe et al. 2011, S. 1486).

Jedoch wäre es falsch, die Sozialpolitik nur auf diese Bereiche zu beschränken, hierbei würden weite Teile sozialpolitischen Wirkens unbeachtet bleiben.

Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der sich infolgedessen verändernden Probleme kommt es dazu, dass immer mehr Bereiche in das Blickfeld der Sozialpolitik geraten. Insofern versteht man unter Sozialpolitik im weiteren Sinne neben den beschriebenen Bereichen zusätzlich Aufgabenfelder wie Mittelstandspolitik, Wettbewerbspolitik, Verbraucherschutzpolitik und auch Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik. Seit dem Sozialbericht 2005 fallen zusätzlich noch Themenbereiche wie Rechtsextremismus, Integration von Migranten und Bildungspolitik in den Bereich hinein (ebd., S. 1487).

3.2 Prinzipien der Sozialpolitik

Wie oben beschrieben, setzt sich Sozialpolitik aus einer Vielzahl von Maßnahmen, Leistungen und Diensten zusammen. Dieser Gesamtkomplex lässt sich als Wohlfahrtsstaat bzw. Sozialstaat bezeichnen.

In diesem Gesamtkomplex lassen sich bestimmte Prinzipien feststellen, nach denen der Sozialstaat handelt. Dazu gehören die Grundnormen der Eigenverantwortung, Solidarität und Subsidiarität (vgl. Boeckh et al. 2006 S. 158).

Eigenverantwortung ist die Grundlage allen sozialpolitischen Handelns. Hierbei ist gesetzlich geregelt, in welchem Ausmaß der Einzelne Verantwortung für die Absicherung sozialer Risiken übernehmen muss. Da die Bandbreite sozialer Risiken und Probleme groß ist: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege, Armut - damit sind nur einige Beispiele genannt - entscheidet der Staat, in welchem Ausmaß und in welcher Höhe der Einzelne für die Absicherung der Risiken verantwortlich ist. Dies kann über eine Versicherungspflicht geschehen oder auch zum Teil über freiwillige private oder öffentlich-rechtliche Versicherungen.

Die zweite Norm ist die der Solidarität. Alle Bürger zahlen in ein System ein, mit der Erwartung, dass derjenige dann eine Leistung erhält, wenn der Risikofall eintritt. Der größte Solidarausgleich, an denen alle Bürger direkt oder indirekt beteiligt sind, ist das Steuersystem. Aus den Steuereinnahmen werden die sozialen Sicherungssysteme finanziert, welche gesellschaftlich verursachte Risiken abfedern sollen (vgl. Boeckh et al. 2006, S. 164f.).

Eines der ältesten Prinzipien ist das Subsidiaritätsprinzip. Es greift dann ein, wenn weder Eigenverantwortung noch Solidarität greifen. Subsidiäre Leistungen werden ausschließlich aus Steuergeldern finanziert. Die Leistungen decken Risiken ab, die keinesfalls bloß einzelne Berufsgruppen betreffen, sondern alle Bürger z. B. Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (ebd., S. 163f.).

Bezogen auf die GRV lassen sich zwei sozialpolitische Ziele erkennen. Grundsätzlich kann zwischen dem sozialpolitischen Ziel der Einkommensverfestigung im Alter sowie der Vermeidung von Armut im Alter differenziert werden.Die Einkommensverfestigung bezieht sich auf die Aufrechterhaltung der Einkommensposition nach Beendigung der Erwerbstätigkeit. Dies geschieht über das Solidaritätsprinzip, alle abhängigen Beschäftigten zahlen solidarisch in das System der GRV ein. Die Höhe der Rentenzahlung ist jedoch abhängig von der Höhe der Beiträge (Äquivalenzprinzip). Zudem lässt sich das Ziel der Armutsvermeidung im Alter, welches durch die Zahlung einer Mindestsicherung erreicht werden soll und eine subsidiäre Leistung darstellt, unterscheiden (vgl. Wehlau, 2009, S. 69).

3.3 Deutsches Modell der Alterssicherung

Beim System der Alterssicherung handelt es sich um eine Mischung unterschiedlicher Systeme, Institutionen und Leistungsprinzipien. Im Sinne eines besseren Überblicks lassen sich die Einzelsysteme drei Ebenen zuordnen: der GRV sowie der betrieblichen und privaten Alterssicherung (vgl. Bäcker et al. 2010b, S. 389f.). Im Folgenden werden die einzelnen Ebenen dargestellt. Zielsetzung ist es, einen Überblick über den Aufbau der Alterssicherung zu offerieren.

3.3.1 Grundlagen

Die GRV wird als die erste Ebene der Alterssicherung in Deutschland bezeichnet. Grundlage der GRV ist seit dem 01.01.1992 das SGB VI. Nahezu die gesamte Bevölkerung ist durch die GRV erfasst. Im Jahr 2008 zählten 35 Mio. Personen zu den aktiv Versicherten. Versichert sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, es existiert ein Versicherungszwang. Jedoch gibt es Ausnahmen, diese betreffen Personen, die über andere Wege versichert sind, wie bspw. Beamte in der Beamtenversorgung. Auch besteht für Selbständige keine Versicherungspflicht. Dennoch können Personen, die nicht in der GRV versichert sind, auf Antrag der Versicherung beitreten (vgl. Datz 2003, S. 21f.).

Wie schon erwähnt, handelt es sich bei der GRV um eine Pflichtversicherung, in von dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt der ein gesetzlich geregelter Prozentsatz erhoben wird. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Die Aufgaben und der damit verbundene Leistungskatalog der GRV sind sehr umfangreich. Neben Rehabilitationsleistungen bilden vor allem Rentenleistungen den Kern der GRV. Demnach leistet diese Institution neben der Altersrente, auch Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Hinterbliebenenrente (ebd., S. 23).

Die GRV blickt auf eine lange Geschichte zurück. Die Wurzeln des Rentensystems liegen vor über 100 Jahren in der Bismarckschen Sozialreform. Bismarck führte 1889 die Rentenversicherung ein, mit dem Ziel, Altersarmut zu vermeiden und somit die Quellen sozialer Unruhen zu unterdrücken. Die Rentenzahlungen waren in dieser Zeit ein bloßer Zuschuss, der einen Bruchteil der Lebensunterhaltungskosten deckte (vgl. Weth 2010, S. 257).

Seit dem Jahr 1957, mit der großen Rentenreform unter Konrad Adenauer, definiert sich das Ziel wie folgt:

Die Leistungen der Rentenversicherung sollen nicht nur das sozio- kulturelle Existenzminimum abdecken, sondern beim Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand eine Rentenhöhe gewährleisten, die einen Abfall im erreichten Lebensstandard vermeidet und soziale Sicherheit im Lebensverlauf garantiert (Schweppe 2002, S. 127).

Die Lebensstandsicherung liegt ein bestimmtes Sicherungsziel zugrunde, das der Versicherte nach seinem Ausscheiden aus dem Berufsleben als Lohnersatz bekommen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden bestimmte Kernelemente in das Rentensystem eingeführt: das Umlageverfahren, das Äquivalenzprinzip sowie die dynamische Anpassung der Rente (vgl. Hegelich 2006, S. 64).

3.3.2 Rentenberechnung

Grundsätzlich bestimmen zwei Faktoren die Höhe der Rente - das beitragspflichtige Arbeitseinkommen, welches der Versicherte im Verlauf des gesamten Arbeitslebens erzielt hat, und die Dauer der versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit. Diese beiden Faktoren spiegeln das Äquivalenzprinzip von Leistung und Gegenleistung wider. Je höher das zurückliegende Arbeitseinkommen und je länger die Beitragszahldauer ist, desto höher fällt die individuelle Rente aus. (vgl. Bäcker 2010b,S. 416)

Deutlich wird das Äquivalenzprinzip anhand der Rentenformel. Die Grundformel berechnet sich nachpersönlichen Entgeltpunktenx Zugangsfaktor x Rentenfaktor x aktuellem Rentenwert (vgl. Bäcker et al. 2010b, S. 415).

Persönliche Entgeltpunkte berechnen sich nach dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen aller Versicherten eines Kalenderjahres. Ein Entgeltpunkt bedeutet, dass der Versicherte genau das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient hat. Liegt er unter eins, hat er weniger, liegt er darüber, hat er mehr verdient. Jedoch können nur bis zu einer bestimmten Beitragsgrenze Entgeltpunkte gesammelt werden. (vgl. Viebrock et al. 2004. S. 21)

Obwohl die GRV nach dem Äquivalenzprinzip arbeitet, befinden sich an verschiedenen Stellen Elemente des Solidarprinzips. Diese betreffen bestimmte biografische Abschnitte oder Ereignisse, in denen Entgeltpunkte erworben werden, obwohl keine Erwerbstätigkeit vorlag und keine Beiträge entrichtet wurden. Dies sind bspw. Zeiten der Kindererziehung, Langzeiterkrankungen, ehrenamtliche Pflege sowie Arbeitslosigkeit. (vgl. Bäcker et al. 2010b, S. 420)

Der Rentenfaktor ist ein Wert, der die Rentenart (z.B. Rente wegen Erwerbsminderung) und das Sicherungsziel, welches erreicht werden soll, berücksichtigt. Bei der vollen Altersrente besteht ein Sicherungsziel von 1.0. Ein niedrigeres Sicherungsziel besteht beispielsweise bei der kleinen Hinterbliebenenrente oder bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit.

Zusätzlich zum Rentenfaktor spielt der Zugangsfaktor eine erhebliche Rolle. Für diesen ist der Zeitpunkt des Beginns der Altersrente ausschlaggebend. Der Zugangsfaktor liegt bei der Rente wegen Alters bei 1.0. Die aktuelle Arbeit konzentriert sich auf die Rente wegen Alters, mit dem Sicherungsziel 1.0. Voraussetzung zum Bezug einer Rente wegen Alters ist seit dem Jahr 1916 die Erreichung des 65. Lebensjahrs. Dies gilt für Jahrgänge bis 1946, für die Geburtsjahrgänge ab 1947 wurde eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze nach Jahrgangsstufen um jeweils 1 bzw. 2 Monate mit Beginn des Jahres 2012 bis 2029 auf 67 Jahre festgelegt. Zudem muss die allgemeine Mindestwartezeit von fünf Jahren erfüllt sein(vgl. Weth 2010, S. 257). Für einige Personengruppen besteht die Möglichkeit, nach langjährigen Versicherungszeiten z. B. von 35 oder 45 Jahren eine vorgezogene Altersrente zu beantragen. Dies gilt insbesondere für die Altersrente bei langjährig Versicherten, für schwerbehinderte Menschen, wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit mit 60 Jahren. Bei diesen Formen der Rente findet eine Minderung um jeweils 0,03 Entgeltpunkte pro Monat statt, das heißt, die Rente sinkt pro vorgezogener Monat um 0,3 % (ebd., S. 421f.).

Der aktuelle Rentenwert beschreibt den Wert eines Entgeltpunktes im jeweils maßgeblichen Zeitraum. Der Rentenwert spiegelt die aktuelle Lohn- und Gehaltssituation aller versicherungspflichtigen Beschäftigten wider. Der Rentenwert wird jährlich zum 01.07. neu berechnet und bewirkt damit eine Dynamisierung der Rente, da der Rentenwert den aktuellen Lohn- und Gehaltsentwicklungen entspricht. Die Rentendynamik soll den älteren Menschen garantieren, dass ihre einmal festgelegte Rente an die allgemeine Entwicklung des Lebensstandards angepasst wird. Im Jahr 2011 betrug der Rentenwert 24,37 € (Ost) und 27,47 € (West). Der geringere Rentenwert für die neuen Bundesländer hat seine Ursachen im nach wie vor niedrigeren Lohn- und Gehaltsniveau (ebd.).

Das Rentenniveau bildet das Sicherungsziel der GRV für eine sogenannte Normalerwerbsbiografie. Nur für den erwerbslebenslangen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer soll die Rente deutlich oberhalb der Bedarfsgrenze der Fürsorge liegen. Berechnet wird das Rentenniveau anhand des ,Standardrentners‘, der 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und Beiträge gezahlt hat, dieser erhält heute 68 % des durchschnittlichen Nettoverdienstes aller Beschäftigten im Kalenderjahr. Bis zum Jahr 2004 wurde das Nettorentenniveau als Messlatte verwendet. Seit 2005 jedoch wird das sogenannte Sicherungsniveau vor Steuern (SvS) benutzt. Bei dem SvS werden die Standardrente und das Durchschnittsentgelt aller aktiv Versicherten verglichen, berücksichtigt werden jedoch nicht die steuerlichen Belastungen des Arbeitsentgeltes sowie die der Rente. Das Niveausicherungsziel beträgt bis ins Jahr 2030 43 % (vgl. Demel et al. 2008, S. 70ff.).

Da die Rentenformel sehr abstrakt ist,dient im Folgenden ein Beispiel der Darstellung für die Berechnung einer Brutto-Altersrente nach der Rentenformel:

Ein Versicherter weist 40 anrechnungsfähige Versicherungsjahre auf. Im Oktober 2011 bezieht er mit 60 Jahren eine vorgezogene Altersrente. Für jedes Jahr des Erwerbslebens wird das individuelle Einkommen dem Durchschnittseinkommen gegenübergestellt. Während seiner Erwerbsbiographie hat er 120 % des Durchschnittseinkommens verdient. Er erreicht somit 1,2 Entgeltpunkte pro Jahr x seiner 40 Erwerbsjahre, es ergeben sich somit 48 Entgeltpunkte. Da jedoch die Altersrente bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres bezogen wird, also um 60 Monate vorzeitig (60 Monate x 0,03), vermindert sich der Zugangsfaktor auf 0,82. Da es sich hierbei um eine Rente wegen Alters handelt, beträgt der Rentenfaktor 1,0. Die Entgeltpunkte (48) werden mit dem Zugangsfaktor (0,82), dem Rentenfaktor (1,0) und dem Rentenwert multipliziert. Dies führt zu einer Bruttomonatsrente von 1081 € (West) und 959 € (Ost).

Bei dem gerade gezeigten Beispiel handelt es sich um die Bruttorente, von der die individuellen Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung automatisch abgezogen werden. Die Beiträge zur Krankenkasse müssen zur Hälfte vom Rentner getragen werden, die Pflegeversicherung voll. Seit dem Jahr 2005 gilt auch bei den Renten eine nachgelagerte Besteuerung, die jedoch über einen Zeitraum von 45 Jahren hinweg eingeführt wird. Mit dem Jahr 2005 gilt ein Besteuerungsanteil von 50 % des Rentenbetrages. Dieser wird jährlich bis in das Jahr 2020 jeweils um 2 % erhöht, ab dem Jahr 2020 bis zum Jahr 2040 steigt der Besteuerungsanteil um 1 %, sodass im Jahr 2040 jeder Ruheständler seine Alterseinkünfte zu 100 % versteuern muss (vgl. Bäcker et al. 2010b S. 380).Für die Beispielrechnung würde dies nach sich ziehen, dass von der Bruttomonatsrente von 1081 € (West) folgende Abzüge geltend gemacht werden:

Einkommensteueranteil für das Jahr 2011 = 62 % der Altersrente = 670,22 €/Monat bzw. 8042 €/Jahr. Das steuerfreie Existenzminimum liegt bei 7664 €, somit müssen von der Rente ca. 378 € versteuert werden.

3.3.3 Finanzierung

Die Leistungen der GRV finanzieren sich seit 1969 über das Umlageverfahren. Dieses Verfahren, welches häufig auch sinngemäß als Generationenvertrag bezeichnet wird, basiert auf dem Prinzip, dass die erwerbstätige Generation mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung im Wesentlichen die Rente der Ruhestandsgeneration finanziert(vgl. Geißler 2002, S. 65). Somit werden die Aufwendungen der GRV durch die aktuellen Einnahmen bestritten, welche sich paritätisch auf einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmeranteil aufteilen. Es wird hierbei kein Kapitalstock aufgebaut. Die Rentenzahlungen einer Periode werden aus den Einnahmen der gleichen Periode geleistet.

Neben den Beitragszahlungen der Versicherten, die die wichtigste Einnahmequelle der GRV darstellen, wird die GRV durch Bundeszuschüsse finanziert, die aus Steuermitteln getragen werden. Die Bundeszuschüsse sollen die Kosten für die der Rentenversicherung übertragenen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben abdecken. Hierzu gehören u. a. Kosten für die Anerkennung für Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten sowie Ansprüche Behinderter in geschützten Einrichtungen (vgl. Datz 2003, S. 24f.). Der Gesamtetat der Rentenversicherungsträger belief sich im Jahr 2007 auf 283,3 Mrd. €. Finanziert wird dieser Betrag zu 73 % aus Beiträgen der Versicherten sowie zu ca. 26 % aus Zuschüssen des Bundes.

3.3.4 Rentenreformen

Mit der Rentenreform von 1957 wurde das deutsche Rentensystem in seiner jetzigen Form mit dynamischer, lohnorientierter, umlagefinanzierter und beitragsabhängiger Rente eingeführt. Zielsetzung der Reform war eine Lebensstandardsicherung nach einem durchgehenden Erwerbsleben. Das Ziel war eine Lösung für das Problem der massenhaften Altersarmut der Rentner, die vom Wirtschaftswunder überwiegend ausgeschlossen blieben. Die nächste große Rentenreform erfolgte 1972 und stand im Zeichen des Ausbaues der GRV. Kernpunkte waren die Einführung einer Rente nach Mindesteinkommen mit dem Ziel der Vermeidung von Altersarmut insbesondere für Versicherte im Niedriglohnsektor. Zudem fand, um die Arbeitsmarktprobleme zu kompensieren, eine massiv genutzte Strategie der Frühverrentung statt. In den anschließenden Jahren gab es viele weitere Änderungsgesetze, die überwiegend kurz- bis mittelfristige Finanzierungslücken betrafen, das System jedoch nicht grundlegend reformierten. Erst mit der Rentenreform im Jahr 1992 stand die Rentenpolitik unter dem Vorrang der finanziellen Sicherung. Der demografische Wandel, die Entwicklung der Wirtschaft sowie des Arbeitsmarktes führten dazu, dass es zu erheblichen Einschnitten in der Berechnung sowie dem Leistungsniveau der GRV kam (vgl. Weth 2010, S. 248). So beinhalteten die Reformmaßnahmen eine stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre. Eine weitere Maßnahme war, dass die Rentenanpassung zukünftig nicht mehr an die Entwicklung der Bruttolöhne, sondern an die der Nettolöhne gekoppelt ist. Dies bewirkt, dass die Renten sinken, wenn Sozialbeiträge oder Steuern bei der erwerbstätigen Bevölkerung steigen. In den Jahren gab es eine Reihe von Änderungsgesetzen, die überwiegend kurz- bis mittelfristige Finanzierungslücken betrafen, das System jedoch nicht grundlegend reformierten.

Die jüngste große Rentenreform 2001, die am 01.01.2002 in Kraft trat, brachte erstmalig erhebliche Veränderungen, die auch als Systemwechsel bezeichnet werden können. Ziel der Rot-Grünen-Regierung war es, die Beiträge bis 2020 auf 20 % und bis 2030 auf 22 % stabil zu halten. Um dieses Ziel umzusetzen, trat eine neue Rentenformel im Rahmen der Rentenstrukturreform in Kraft. Mithilfe der neuen Formel wird das Rentenniveau in den nächsten Jahren spürbar sinken.

So richtet sich seit 2002 die Höhe der Rentenanpassung nach der Entwicklung der Bruttoentgelte. Das bedeutet eine Orientierung der Rentenentwicklung an der Entwicklung des durchschnittlichen Bruttoverdienstes der Arbeitnehmer. Jedoch wird der Bruttolohn um die Arbeitnehmer- und -geberbeiträge zur GRV sowie der Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge gemindert (vgl. Bäcker et al. 2008b, S. 15). Eine Kopplung an die Bruttolohnentwicklung führt auf Dauer dazu, dass die Renten sinken, da Steuersenkungen, die sich bei der Nettolohnentwicklung noch positiv auf die Rente ausgewirkt haben, nicht mehr Wirkung zeigen.

Mit der Rentenreform 2004 trat am 1. Januar 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft, welches innerhalb einer Übergangsphase bis zum Jahr 2050 die stufenweise Umstellung der Beitrags- und Rentenzahlungen auf eine nachgelagerte Besteuerung beinhaltet. Des Weiteren wurde im selben Jahr die Rentenanpassungsformel um einen sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt. Der Nachhaltigkeitsfaktor bewirkt, dass sich die Rentenanpassung reduziert, wenn sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern zulasten der Beitragszahler verschlechtert. Aufgrund einer Niveausicherungsklausel wird das Rentenniveau für eine Zugangsrente im Jahr 2020 nicht unter 46 % und bis in das Jahr 2030 nicht unter 43 % vor Steuern sinken (vor der Reform 1957 lag es bei 30 %). Das bisher letzte große Reformvorhaben war die im April 2007 die beschlossene Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassung. Kernpunkt war die Anhebung der Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre, die im Jahr 2012 beginnt und bis zum Jahr 2029 abgeschlossen sein soll (vgl. Benz et al. 2009, S. 13ff.).

Zudem muss noch auf die Besonderheit des Rentensystems in Ostdeutschland hingewiesen werden: Nach der Wiedervereinigung erfolgte eine Angleichung des ostdeutschen an das westdeutsche System und nachfolgend an das bundesdeutsche Sozialrecht. Mit der Wiedervereinigung verpflichtete sich die DDR zu einer Angleichung ihrer Alterssysteme nach dem Vorbild der Bundesrepublik. Am 28. Juni 1989 fand die Implementierung des Rentenangleichungsgesetzes der DDR statt. Die Niveauanpassung erfolgte nach dem Modell des Standard-Rentners. Wer diesem Modell entsprach, bekam 70 % des durchschnittlichen Nettoarbeiterentgeltes der DDR, dies entsprach in etwa 672 DM. Aufgrund der in der DDR herrschenden Vollbeschäftigung ergaben sich hier für einen Großteil der Rentner erhebliche Vorteile und hohe Renten. Für die neuen Bundesländer wurden noch zahlreiche Übergangsregeln in das Rentenrecht aufgenommen, bis es dann im Juli 1996 auf das Verfahren umgestellt wurde, welches auch in den alten Bundesländern herrscht (vgl. Deml et al. 2008, S. 37ff.).

[...]


1 Bei dem Nettoäquivalenzeinkommen handelt es sich um das personengewichtete Haushaltseinkommen, welches Werte zwischen 1,0 für die erste Person, 0,7 für die zweite und 0,5 für jedes Kind annimmt. Teilt man die Summe der Gewichtspunkte durch das Nettoeinkommen, so erhält man das Nettoäquivalenzeinkommen. (vgl. Bäcker et al. 2010a, S. 358).

2 Als erwerbslos gilt jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren, die im Berichtszeitraum nicht erwerbstätig war und in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Die Person muss in der Lage sein, innerhalb von zwei Wochen eine Tätigkeit aufzunehmen.

Excerpt out of 77 pages

Details

Title
Altersarmut in Deutschland. Herausforderung für die Sozialpolitik
College
Protestant University of Applied Sciences Rheinland-Westfalen-Lippe
Grade
1,3
Author
Year
2012
Pages
77
Catalog Number
V265562
ISBN (eBook)
9783656559986
ISBN (Book)
9783656559962
File size
892 KB
Language
German
Keywords
altersarmut, deutschland, herausforderung, sozialpolitik
Quote paper
Nick Loetz (Author), 2012, Altersarmut in Deutschland. Herausforderung für die Sozialpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265562

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