"Ein Betrieb, ein Tarifvertrag". Dieser Slogan stand vor allem 2010 in Deutschland im Mittelpunkt. Dabei handelt es sich um den Grundsatz der Tarifeinheit. Dieser Grundsatz ist der Mittelpunkt der juristischen Debatte über die Zulässigkeit und die Rechtmäßigkeit vor allem bei Streiks. Die Frage, was ein Tarifvertrag, dessen Zuständigkeit und der Grundsatz der Tarifeinheit darstellt, wird trotz Abschaffung des Grundsatz der Tarifeinheit im Jahre 2010 immer noch häufig gestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung in das Thema
2. Grundsatz der Tarifeinheit
2.1 Tarifkonkurrenz
2.2 Tarifpluralität
3. Kollisionsregeln
4. Rechtsgrundlage
4.1 Gewohnheitsrecht
4.2 Rechtsprinzip mit Normwirkung
4.3 Richterliche Rechtsfortbildung
5. Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG
5.1 Positive individuelle Koalitionsfreiheit
5.2 Negative individuelle Koalitionsfreiheit
5.3 Kollektive Koalitionsfreiheit
6. Streikrecht zwischen Tarifeinheit und Verhältnismäßigkeit
6.1 Tarifeinheit versus Arbeitskampfmaßnahmen
6.2 Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen
7. Abschaffung des Grundsatz der Tarifeinheit
8.1 Entscheidungshilfen zur Abschaffung der Richter
8. Bedeutung für die Praxis und Zukunftsausblicke
8.1 Gesetzesvorhaben und Reformvorschläge
9. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die juristische Zulässigkeit und verfassungsrechtliche Problematik des Grundsatzes der Tarifeinheit, insbesondere im Kontext von Tarifpluralität und dem Streikrecht. Die zentrale Forschungsfrage adressiert die Vereinbarkeit dieses Grundsatzes mit der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit.
- Juristische Einordnung des Grundsatzes der Tarifeinheit
- Analyse der Kollisionsregeln bei Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität
- Verfassungsrechtliche Bewertung der Koalitionsfreiheit
- Spannungsfeld zwischen Tarifeinheit und Streikrecht
- Praktische Auswirkungen der Abschaffung der Tarifeinheit
Auszug aus dem Buch
6. Streikrecht zwischen Tarifeinheit und Verhältnismäßigkeit
"Art. 9 Abs. 3 GG gewährt den Gewerkschaften sowohl die verfassungsrechtliche Garantie sich zu konstituieren, als auch ihre Forderungen frei von staatlicher Einflussnahme mit geeigneten Maßnahmen gegenüber der Arbeitgeberseite durchzusetzen." Eine Inhaltskontrolle eines zulässigen Streikziels (etwa 30% Lohnerhöhung) hat zu unterbleiben. Den Tarifpartnern stehen im Rahmen dieses grundgesetzlich geschützten Bereichs das Streikrecht und das Aussperrungsrecht zur Verfügung. "Arbeitskampfmaßen müssen dabei stets verhältnismäßig sein und einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigungsprüfung standhalten."
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung in das Thema: Es wird die historische Bedeutung des Slogans „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ sowie die Relevanz der juristischen Debatte trotz der Abschaffung des Grundsatzes im Jahr 2010 dargelegt.
2. Grundsatz der Tarifeinheit: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen der Tarifvertragsbindung, definiert Mischbetriebe und unterscheidet zwischen Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität.
3. Kollisionsregeln: Es werden die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Kriterien zur Auflösung von Tarifkonkurrenzen, wie das Prinzip der Sachnähe und Spezialität, analysiert.
4. Rechtsgrundlage: Hier wird geprüft, ob sich der Grundsatz der Tarifeinheit rechtlich auf Gewohnheitsrecht, Rechtsprinzipien oder richterliche Rechtsfortbildung stützen lässt, was kritisch hinterfragt wird.
5. Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG: Das Kapitel beleuchtet das Grundrecht der Koalitionsfreiheit und untersucht, inwieweit die Tarifeinheit in die positive, negative und kollektive Koalitionsfreiheit eingreift.
6. Streikrecht zwischen Tarifeinheit und Verhältnismäßigkeit: Es wird analysiert, wie der Grundsatz der Tarifeinheit das Streikrecht einschränkt und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen gestellt werden.
7. Abschaffung des Grundsatz der Tarifeinheit: Dieses Kapitel behandelt das Ende des Jahrzehnte geltenden Grundsatzes im Jahr 2010 sowie die daraus resultierenden Rechtsänderungen durch die Senate des Bundesarbeitsgerichts.
8. Bedeutung für die Praxis und Zukunftsausblicke: Es werden die Auswirkungen für Arbeitgeber, insbesondere bei Bezugnahmeklauseln, sowie aktuelle Gesetzesvorhaben und Reformdiskussionen erörtert.
9. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Feststellung, dass der Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität einen unzulässigen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstellt und aufgehoben werden sollte.
Schlüsselwörter
Tarifeinheit, Tarifpluralität, Tarifkonkurrenz, Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 GG, Streikrecht, Tarifautonomie, Arbeitskampf, Spezialitätsprinzip, Rechtssicherheit, Arbeitsvertrag, Gewerkschaft, Arbeitgeberverband, Verhältnismäßigkeit, Bestandsgarantie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die juristische Analyse des Grundsatzes der Tarifeinheit im deutschen Arbeitsrecht und dessen Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind Tarifkonkurrenz, Tarifpluralität, die Koalitionsfreiheit gemäß Grundgesetz und die rechtliche Einordnung von Arbeitskampfmaßnahmen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob die Anwendung des Grundsatzes der Tarifeinheit einen verfassungswidrigen Eingriff in die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtswissenschaftliche Analyse durchgeführt, die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts sowie einschlägige Kommentarliteratur auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Herleitung des Grundsatzes, dessen Kollisionsregeln, dem Einfluss auf das Streikrecht und der praktischen Bedeutung nach der Abschaffung im Jahr 2010.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Tarifeinheit, Koalitionsfreiheit, Tarifpluralität, Arbeitskampf und Tarifautonomie.
Warum wird der Grundsatz der Tarifeinheit als Eingriff in die Koalitionsfreiheit gesehen?
Der Grundsatz verdrängt durch die Spezialitätsregelung bestehende Tarifverträge, was Gewerkschaften ihre Verhandlungsmacht nimmt und Arbeitnehmer in ihrer freien Wahl der Gewerkschaft beeinträchtigt.
Welche Rolle spielt die Verhältnismäßigkeit bei Arbeitskämpfen?
Arbeitskampfmittel müssen geeignet und erforderlich sein, um das Ziel zu erreichen, ohne dabei unverhältnismäßige Nachteile für die Allgemeinheit oder Dritte zu verursachen.
- Arbeit zitieren
- Elisabeth Falzone (Autor:in), 2012, Der Grundsatz der Tarifeinheit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265749