Familie zwischen Tradition und Moderne. Ehe und Scheidung im europäischen und im islamischen Recht

Analysiert anhand der Menschenrechte


Tesis de Máster, 2011

131 Páginas, Calificación: 1,8


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
1. Allgemeine Einführung
2. Forschungsstand und Begriffserklärung
2.1 Menschenrechte
2.2 Familie

II. Die Familie in der Gesellschaft
1. Historischer Hintergrund
1.1 Die Hajnal-Linie
1.2 Die Goody-These
2. Gesellschaftliche Funktion der Familie

III. Rechtsverständnis im Islam und im Christentum

IV. Islam und Menschenrechte
1. Die weltliche Annäherung
2. Die Einstellung, dass die Menschenrechte in Widerspruch zum Islam stehen
3. Die versöhnliche Einstellung
4. Annäherung durch Re-Interpretation

V. Ehe und Scheidung
1. Ehe in Europa und im Islam
1.1 Geschichte der Ehe
1.2 Das Recht auf Ehe in Europa
1.3 Familienrecht im Islam, die Ehe im Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne
1.4 Die Ehe im muslimischen Glaubensverständnis
1.5 Die Morgengabe
1.6 Polygamie und Polygynie
1.6.1 Polygamie im Islam
1.6.2 Polygamie im Christentum
1.7 Die Rolle der Geschlechter
1.8 Vorbedingungen für die Eheschließung
1.9 Ehehindernisse
1.10 Bireligiöse Ehen
1.10.1 Im Islam
1.10.2 Im Katholizismus
1.11 Formalitäten der Eheschließung im Islam
2. Scheidung in Europa und dem Islam
2.1 Geschichte der Scheidung
2.2 Das Recht auf Scheidung in Europa
2.3 Scheidung im Islam
2.3.1 Die verschiedenen Arten der Eheauflösung
2.3.2 Die Scheidung nach marokkanischem Recht
2.3.3 Die Scheidung nach algerischem Recht
2.3.4 Die Scheidung nach tunesischem Recht
3. Rechtlicher und sozialer Schutz der Familie

VI. Ehe und Scheidung: Vergleich zwischen der christlich-westlichen und der islamischen Auffassung .

VII. Schlussfolgerung

VIII. Glossar

IX. Abkürzungsverzeichnis

X. Abbildungsverzeichnis

XI. Literatur- und Quellenverzeichnis
1. Quellen
2. Sekundärliteratur
3. Internetressourcen
4. Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofes ....

I. Einleitung

1. Allgemeine Einführung

Betrachtet man die aktuellen Ereignisse in Tunesien, Ägypten und Libyen, kommt man um das Thema der Menschenrechte nicht umhin. Der nicht aufhörende Krieg in Afghanistan, sowie die Regierungen Pekings und Teherans sind weitere Bezugspunkte in dieser grundlegenden Debatte um die Menschenrechte. Für viele Menschen stellen die Menschenrechte das Fundament einer universellen, weltweiten politischen Kultur dar. Andere hingegen scheinen die Menschenrechte eher als ein bevormundendes Produkt westlicher Denkart zu betrachten. Dementsprechend können die Bemühungen um die Durchsetzung der Menschenrechte durchaus als Angriff auf die individuelle kulturelle und religiöse Identität erscheinen.

Aber nicht nur im Bereich der Menschenrechte, sondern auch im Bereich der Familienkultur gehen die Meinungen auseinander. So ist hier das Verhältnis zwischen den eher liberal-pluralistisch geprägten Anschauungen der westlichen Industrienationen und der traditionellen islamischen Familienkultur relativ gespannt.

In Europa und Amerika werden immer mehr Stimmen laut, die die Dominanz des Mannes über die Frau, die kaum vorhandene Gleichberechtigung der Geschlechter, die Polygamie, das einseitige Scheidungs- und Verstoßungsrecht des Mannes und die eingeschränkten Scheidungsbefugnisse der Frau, den Mangel an nachehelichen Unterhaltszahlungen, sowie die sehr dominante Autorität des Vaters in Erziehungsfragen seine Kinder betreffend, kritisieren und anprangern.

Islamische Kritiker werfen den westlichen Industrienationen im Gegenzug den Niedergang von Sitten und Werten, den Zerfall traditioneller Familienstrukturen, sowie zu große sexuelle Freizügigkeit vor.[1]

Seit seiner Entstehung im 7. Jahrhundert n. Chr. kennt der Islam einen enormen Expansionsdrang. Bereits im 7. und 8. Jahrhundert breitete sich die Religion der Muslime über die Arabische Halbinsel über Nordafrika bis in die Gebiete des heutigen Spanien und Portugal aus. Kontakte mit Christen und der christlichen Kultur blieben also nicht aus, existierten während des gesamten Mittelalters und der frühen Neuzeit aber eher am Rande der christlich-westlichen[2] Peripherie.

Auf Grund von Arbeits- und Wirtschaftsmigration hat sich im 20. Jahrhundert allerdings innerhalb der Europäischen Union eine relativ zahlreiche muslimische Population entwickelt, die 2008 mit etwa 15 Millionen Menschen circa 3,3 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht.[3]

Dieses Aufeinanderprallen verschiedener Kulturen, dieses gesellschaftliche Neben- und Miteinander bringt natürlich einige Probleme mit sich. Vorurteile sind schnell verbreitet. Stichworte, wie Polygamie, Gleichberechtigung, einseitige Scheidung und Verstoßungsrecht des Mannes, Zwangsheirat und die Heirat Minderjähriger sind Begriffe, die immer wieder von den Medien zum Thema Islam aufgegriffen werden. Es fragt sich nur, ob diese Begriffe tatsächlich der Realität entstammen, oder ob es sich dabei um ein Märchen aus 1001 Nacht handelt. Haben sie ihre Wurzeln in der Tradition und der Religion? Wie werden sie in den Menschenrechten gehandhabt und welchen Einfluss hat dies auf die nationalen Gesetzgebungen einzelner islamischer Staaten?

Des Weiteren soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, inwieweit sich die Familienpolitik der EU von der islamischer Staaten unterscheidet. Welchen Einfluss haben die Menschenrechte auf die jeweilige Familienpolitik, und welchen Einfluss übt dabei der Islam aus? Welches ist die soziale Funktion der Familie und welche Rolle spielen dabei Ehe und Scheidung?

Diese Arbeit geht dabei von zwei Thesen aus, nämlich, dass die Menschenrechte in Europa zwar anders gehandhabt werden und einen anderen Stellenwert haben, als dies im Islam der Fall ist, dass sie aber auch hier nicht immer zu hundert Prozent angewendet werden. Die zweite These besteht darin, dass das Familienrecht, besonders was die Ehe und die Scheidung anbelangt, kein starres, einheitliches Gebilde darstellt, sondern ständigem Wandel mit einhergehenden, notwendigen Reformprozessen unterliegt. Beide Thesen mögen auf den ersten Blick nichts gemein haben, es wird sich jedoch herausstellen, dass Ehe und Scheidung und vor allem ihre Rolle in der Gesellschaft, einem ständigen Wandel unterliegen, was einerseits die Familienpolitik stark beeinflusst, andererseits aber auch die Interpretation der betreffenden Menschenrechtsartikel.

Die folgende Darstellung zum Thema der Ehe und Scheidung in Europa und im Islam möchte einen ersten Überblick über die soziale Funktion der Familie geben, um anschließend, anhand der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Europäischen Charta der Menschenrechte die Vorstellungen und Ideen zu Ehe und Familie in Europa zu analysieren.

Des Weiteren soll diese Arbeit anhand verschiedener, arabischer, afrikanischer und islamischer Menschenrechtserklärungen, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam, der Arabischen Charta der Menschenrechte und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, eine Übersicht über das islamische Eheverständnis verschaffen, wobei der Schwerpunkt auf dem Verfahren und der Praxis der Eheschließung und der Eheauflösung liegt.

Außerdem soll herausgearbeitet werden, inwieweit sich die islamische Vorstellung von Ehe und Scheidung von der christlich-europäischen Ansicht zu diesen Bereichen des Familienlebens unterscheidet.

In einem ersten Schritt soll anhand einer kurzen Übersicht über die differierenden Rechtsvorstellungen im Islam und im Christentum, sowie über die möglichen Herangehensweisen des Islam an die Menschenrechte in die Materie eingeführt werden. Anschließend soll näher auf das Thema der Arbeit eingegangen werden, nämlich die Bedeutung der Ehe und der Scheidung in Europa und dem Islam und den Einfluss den die Menschenrechte auf die Familienpolitik haben.

Hierbei wird zunächst die Geschichte der Ehe beleuchtet, um dann der Frage nachzugehen, ob in Europa tatsächlich jeder frei ist, zu heiraten wen er will. Weiterhin wird auf die Bedeutung der Ehe nach islamischem Recht sowie auf die formalen Bestimmungen der Eheschließung im Islam eingegangen.

Die Scheidung bildet den zweiten großen Themenblock, wobei auch hier der historische Hintergrund näher beleuchtet wird, sowie die verschiedenen Scheidungsgesetze der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU. Außerdem werden die unterschiedlichen Arten der Eheauflösung im Islam erläutert und anschließend an den Verfahren in den Maghreb-Staaten beispielhaft dargestellt.

2. Forschungsstand und Begriffserklärung

2.1 Menschenrechte

„Menschenrechte sind universelle rechtliche Ansprüche des einzelnen, die als unveräußerliche und vorstaatliche Rechte oder Normen eine besondere Qualität und eine tiefergehendere Legitimität als andere Rechtstitel besitzen.“ [4] Unter Menschenrechten versteht man also nichts anderes als die dem Individuum zustehenden Rechte zum Schutz vor Eingriffen des Staates, die dem Einzelnen auf jeden Fall erhalten bleiben sollen.

In einem Artikel aus dem Jahr 1999, erschienen in der Wochenzeitung Die Zeit, qualifiziert der Politikwissenschaftler Franz-Josef Hutter die Menschenrechte als „eine primär politische Idee“, welche sich vor allem auf das Verhältnis des Individuums zur Gemeinschaft in der er lebt bezieht.[5] Seiner Meinung nach bezeichnen Menschenrechte also vor allem politisch-rechtliche Standards, welche besonders im sozialen Zusammenleben von Menschen zur Geltung kommen.

Mit anderen Worten sind die Menschenrechte, wie sie heute im international anerkannten Völkerrecht kodifiziert sind, nichts anderes als die individuellen Freiheitsrechte des Menschen innerhalb seiner Gemeinschaft.[6]

Auch Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, geht von den Menschenrechten primär als Freiheitsrechte aus.[7] So enthält bereits der zweite Abschnitt der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein Zitat jener vier Freiheiten, welche der amerikanische Präsident Theodor Roosevelt im Januar 1941 proklamiert hatte, nämlich Rede – und Glaubensfreiheit, sowie Freiheit von Furcht und Not.[8]

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen führt hier als Begründung der Notwendigkeit einer Menschenrechtserklärung an, dass: […] die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, […].[9]

Laut Heiner Bielefeldt werden damit alle konkreten Freiheitsrechte, von der Religionsfreiheit und der Meinungsfreiheit über das Asylrecht, die Vereinigungsfreiheit und das politische Wahlrecht bis hin zu den verschiedenen sozialen Rechten, in den „Horizont der Freiheit“ gestellt.[10]

In anderen Werken warnt Heiner Bielefeldt vor der kulturgenetischen Vereinnahmung der Menschenrechtsidee. Seiner Meinung nach folgt die ideengeschichtliche Darstellung der Menschenrechte einem bestimmten Entwicklungsschema, welches mit den ersten Ansätzen menschenrechtlichen Denkens in der Antike, im Judentum und im Christentum beginnt und schließlich in den ersten förmlichen Menschenrechtserklärungen der demokratischen Revolutionen des 18. Jahrhunderts in Nordamerika und Frankreich kulminiert.[11]

Dieses chronologische Entwicklungsschema stellt also eine schematische Geschichtskonstruktion dar, bei der es sich um eine retrospektive Teleologie handelt. Bestimmte geschichtliche Dokumente, Ideen und Ereignisse werden, ausgehend vom Ergebnis, also von den heute anerkannten Menschenrechten, rückwirkend in eine systematische Linie gebracht. Eine solche teleologische Konstruktion der Geschichte birgt jedoch immer das Risiko historischer und systematischer Fehlinterpretationen und ist wissenschaftlich ungenau.

[...]


[1] Marx, Ansgar: Familie und Recht im Islam – zwischen Tradition und Moderne, in: http://www.irs-bs.de/pdf/ma_fam_islam.pdf (16.08.2011).

[2] Gemeint sind hier, sowie im Rest der Arbeit, die christliche Kultur, Lebensraum und Denkweise, wie sie in Zentral- und Westeuropa vorherrschen.

[3] Marx, Ansgar: Familie und Recht im Islam – zwischen Tradition und Moderne, in: http://www.irs-bs.de/pdf/ma_fam_islam.pdf (16.08.2011).

[4] Kühnhardt, Ludger : Die Universalität der Menschenrechte, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn: 1991, Seite 287.

[5] Hutter, Franz-Josef: Überall gültig: Die Menschenrechte sind keine fixe Idee westlicher Imperialisten, in: Die Zeit, 50/1999, http://www.zeit.de/1999/50/Ueberall_gueltig (22.04.2011).

[6] Hutter, Franz-Josef: Überall gültig: Die Menschenrechte sind keine fixe Idee westlicher Imperialisten.

[7] Bielefeldt, Heiner: Freiheit und Sicherheit im demokratischen Rechtsstaat, Berlin: 2004, S. 9-10.

[8] Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in: http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/UDHR_Translations/ger.pdf (13.10.2010).

[9] Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

[10] Bielefeldt, Heiner: Freiheit und Sicherheit im demokratischen Rechtsstaat, S. 9-10.

[11] Bielefeldt, Heiner : Menschenrechtlicher Universalismus ohne eurozentrische Verkürzung, in: Nooke, Günter; Lohmann, Georg; Wahlers, Gerhard (Hrsg.): Gelten Menschenrechte universal? Begründungen und Infragestellungen, Freiburg: 2008, S. 98–141, hier S. 122.

Final del extracto de 131 páginas

Detalles

Título
Familie zwischen Tradition und Moderne. Ehe und Scheidung im europäischen und im islamischen Recht
Subtítulo
Analysiert anhand der Menschenrechte
Universidad
University of Luxembourg  (Faculté des Lettres, des Sciences Humaines, des Arts et des sciences de l'éducation)
Curso
Europäische Zeitgeschichte
Calificación
1,8
Autor
Año
2011
Páginas
131
No. de catálogo
V265949
ISBN (Ebook)
9783656556374
ISBN (Libro)
9783656556565
Tamaño de fichero
4333 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Europa, Zeitgeschichte, Geschichte, Neuzeit, Islam, Menschenrechte, Familie, Ehe, Scheidung, islamisches Recht, europäisches Recht, Koran, Christentum, Polygamie, Monogamie, Bigamie, Sharia
Citar trabajo
Isabelle Schleich (Autor), 2011, Familie zwischen Tradition und Moderne. Ehe und Scheidung im europäischen und im islamischen Recht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265949

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