Die "política lingüística" am Beispiel Galiziens

Sozialer Konflikt oder Ausdruck politischer Interessen?


Dossier / Travail de Séminaire, 2008

25 Pages, Note: 2,0


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einführung

2. Sprachpolitische Entwicklung im Postfranquismus
2.1 Der Weg zur Autonomen Gemeinschaft nach 1975
2.2 La lei de normalización lingüística de 15.6.1983
2.3 Von Manuel Fraga Iribarne bis Emilio Pérez Touriño
2.4 Die Weiterentwicklung zur aktuellen Situation des Galizischen

3. Gallego vs. Castellano - Un conflicto social?
3.1 Die inmersión lingüística im Schulwesen und ihre Folgen
3.2 Die gegenwärtige Debatte

4. Schlussbetrachtungen

5. Literaturverzeichnis

1. Einführung

Die spanische Sprachpolitik ist in Bewegung, besonders in den Autonomen Gemeinschaften, die neben dem Kastilischen als lengua oficial nach der Verfassung von 1978 zusätzlich auch über eine eigene offizielle Sprache (catalán, euskera, gallego) verfügen. Die Lösung der Sprachenfrage ist seit langem Gegenstand von Diskussionen, die alle zurückgehen auf die umstrittene Interpretation des Artikels 3 der Constitución, welcher sich mit den Sprachen Spaniens auseinandersetzt.1 Ninyoles hat ihn als eine Mischung aus Territorial- und Personalprinzip bezeichnet, wobei er gleich anmerkt, dass ein im Artikel beinhaltetes Hierarchieverhältnis zugunsten des castellano dieses Mischprinzip wieder einschränke.2

Seit dem Ende des Franquismus werden die spanischen Regionalsprachen aber durch die Verfassung geschützt, was einer Ausdehnung ihrer Präsenz zu- gute kam. Das Konzept der política lingüística ist von großer Bedeutung gewor- den in den comunidades autónomas Galizien, dem Baskenland und Katalonien, sowie den Balearen und Valencia, wo jeweils Formen des catalán gesprochen werden. Die genannten Regionen betreiben teilweise einen enormen Aufwand, um ihre Autonomierechte und damit einhergehend ihre Regionalsprachen zu fördern und dahin aufzuwerten, dass deren Bedeutung mit dem Kastilischen gleichgesetzt werden kann. Die von den Regionalregierungen angewandten Mittel zur Umsetzung ihrer política lingüística, gehen jedoch keinesfalls immer konform mit den Interessen aller Bevölkerungsteile, erst recht nicht mit der politischen Opposition, die momentan hauptsächlich durch den PP repräsen- tiert wird.

So hat sich das Thema zu einem kontroversen Diskurs gewandelt, der in den Medien schon mal zum “guerra del idioma“ stilisiert wird. Beinahe täglich berichten Zeitungen von neuen Maßnahmen zur weiterführenden sprachlichen Standardisierung (normalización lingüística) in den jeweiligen Regionen. Kriti-ker verschiedener Lager machen Mobil, gegen die aus ihrer Sicht zu nationalistische Politik der Regionalregierungen. Spaniens Oppositionsführer Mariano Rajoy sieht die Einheit des Landes in Gefahr, auch die katholische Kirche stößt ins selbe Horn, indem sie vor einer Balkanisierung warnt. Separatismusvorwürfe stehen der Forderung nach einer Zulassung des Katalanischen im spanischen Parlament gegenüber.3

Die folgende Arbeit versucht eine Analyse der Hintergründe dieses Konfliktes vor allem für die Situation in Galizien. Zudem soll geklärt werden, ob und inwiefern jene Auseinandersetzung von den Interessen der politischen Fraktionen getragen wird. Fortwährend sind die Ereignisse jedoch in einem übergreifenden Kontext mit Katalonien und dem Baskenland zu betrachten. Die verschiedenen Teilnehmer der Debatte, sowie ihre Positionen werden dargestellt und bewertet. Ideologie und Opportunismus sind hierbei Begriff deren Anwendbarkeit auf die aktuelle Debatte untersucht werden soll.

Für ein umfassenderes Verständnis der galizischen Sprachpolitik, werden im ersten Abschnitt des Textes einige historische Ereignisse in Zusammenhang gestellt. Außerdem wird näher auf das erste Gesetz zur sprachlichen Normalisation eingegangen, bevor die Brücke zur aktuellen política lingüística der Xunta von Galizien geschlagen wird. Im Hauptteil wird dann ausführlich auf die derzeitige Kontroverse eingegangen.

2. Sprachpolitische Entwicklung im Postfranquismus

2.1 Der Weg zur Autonomen Gemeinschaft nach 1975

Um die Entwicklung und den Stellenwert der Sprachpolitik in den Autonomen Gemeinschaften Spaniens nachvollziehen zu können, ist ein Rückblick auf die Historie unerlässlich. Im Rahmen dieses Kapitels werden daher einige wichtige Stationen und Ereignisse der postfranquistischen Geschichte beleuchtet, die Einfluss auf die aktuell umstrittene Sprachpolitik der galizischen Regionalregie- rung ausgeübt haben.

Im Verlauf der Demokratisierung Spaniens in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre wurde Galizien, neben dem Baskenland, Navarra und Katalonien, die Anerkennung zu einer historischen Nationalität des Landes zugesprochen.

Bereits verhältnismäßig früh im Jahr 1981, erhielt Galizien ein Autonomiestatut und gehörte damit zu den ersten Autonomen Gemeinschaften Spaniens. Nach besagtem Estatuto de Autonomía ist das Galizische als eigenständige und offizielle Sprache anerkannt, das Recht der Anwendung ist jedem zugesprochen: „Todos teñen o dereito de os coñecer e de os usar".4 Laut der Xunta war damit die Verantwortung „os poderes públicos" verbunden, das Galizische „en todos os ámbitos" einzubinden.5

Nach dem Ende des Franquismus war es in Spanien zu einer stetig fortschreitenden Regionalisierung gekommen, ein Kurs der die Regierungspar- teien des Landes zunehmend entzweite und immer wieder für anhaltende politi- sche Destabilität sorgte. Dieser unsichere Zustand erreichte mit dem Putschversuchs Tejeros am 23.2.1981 seinen Höhepunkt. Das Scheitern des Putsches und der ein Jahr darauf folgende Wahlsieg des PSOE, bewirkten je- doch letztlich den Wendepunkt in der innen- und außenpolitischen Entwicklung Spaniens und markierten zugleich den endgültigen Sieg der Demokratie. Refor- men wurden nach diesem einschneidenden Ereignis zwar vorläufig etwas leiser formuliert, doch der Demokratisierungsprozess und damit die Herausbildung ei- nes Spaniens der Autonomen Regionen hatten sich endgültig manifestiert. Die Autonomiestatute garantierten fortan ein je nach Region variables Maß an Kompetenzen in Gesetzgebung und Vollzug, womit die Transición, trotz weiter bestehender negativer Nachwirkungen des Franquismus, weitgehend ihren Ab- schluss gefunden hatte.6

Die aktuelle Debatte um den Terminus der nacionalidad histórica (oder einfach nacionalidad), den einige Autonome Gemeinschaften für sich in ihren Autonomiestatuten beanspruchen, impliziert wiederum den ständig schwelen- den Konflikt zwischen regionalistischen, nach zunehmender Autonomie drän- genden Tendenzen und der spanischen Zentralregierung in Madrid. Letztere ist um einen ausreichend stabilen Zusammenhalt des “Gebildes“ der spanischen Nation bemüht. Beispielhaft angeführt sei nur der baskische Plan Ibarretxe des Jahres 2003, der ein neues Autonomiestatut deklariert, oder das reformierte valenzianischen Autonomiestatut von 2006, welches direkt im ersten Artikel die Comunidad Valenciana zur nacionalidad histórica proklamiert.

Galizien hat den Begriff der historischen Nationalität schon seit 1981 in seiner Verfassung verankert. Die Legitimität all dieser Autonomiebestrebungen wird spanienweit mit einer kollektiv existenten Identität begründet, die vor allem auf kultureller und sprachlicher Besonderheit und Andersartigkeit beruhe. Das sol- che regionalistischen Entwicklungen und Tendenzen auch in die Sprachpolitik eingreifen, und das die política lingüística bisweilen von politischen Konzepten vereinnahmt und bestimmt wird, stellt nur eine folgerichtige Auswirkung dar.

2.2 La lei de normalización lingüística de 15.6.1983

Mit der Lei de normalización lingüística vom 15.6.1983 manifestierte sich erst- mals ein eindeutig zielgerichtetes politisches Programm, das die Anwendung und Inkorporation der galizischen Sprache in die Alltagswelt der Autonomen Gemeinschaft Galizien regulieren sollte. Laut Xunta war die Lei veranlasst worden, um die „dereitos lingüísticos dos cidadáns, especialmente os referidos aos ámbitos da Administración, a educación e os medios de comunicación" zu garantieren.7 Das Gesetz, das maßgebend für die sprachpolitische Entwicklung der folgenden Jahre wurde, kann auch als logische Konsequenz und Indiz des unaufhaltsam fortschreitenden Demokratisierungsprozesses Spaniens betrach- tet werden. Die Verantwortung für die sprachliche Normierung liegt immer in den Händen der Real Academia Gallega. Die Generalitat Kataloniens hatte bereits im April desselben Jahres ein ähnliches Gesetz ("Llei de normalització lingüística a Catalunya", 18. April 1983) einer sprachlichen Standardisierung verabschiedet, welches ebenso den “uso normal y oficial“ des Katalanischen in allen Bereichen garantieren sollte.8 Im Baskenland war schon im November des vorhergehenden Jahres das Ley básica de normalización del uso del euskera erlassen worden.

Der Text der Lei de la Normalización Lingüística der Xunta geht zunächst auf die negativen Folgen der franquistischen Diktatur für die galizische Sprache ein. Der Franquismus hatte das Bestehen autonomer galizischer Institute, die Ent- wicklung einer eigenständigen Kultur, sowie die galizische Sprache überhaupt vollständig blockiert und verboten. Die Constitución von 1978 markierte den Umkehrpunkt zur gemächlichen Erholungsphase der spanischen Demokratie, und war zudem von großer Bedeutung für die ab da verstärkt einsetzende Erneuerung des nationalen Bewusstseins, sowie des Regionalismus in weiten Teilen des Landes, besonders in den Comunidades Autónomas Katalonien, Galizien, dem Baskenland, oder auch Andalusien. Als eines der Fundamente dieser wieder ausgelebten Identität, wird die Anwendung der eigenen Sprache betrachtet, die in der Lei als ein „Nucleo vital de nuestra identidad“ bezeichnet wird.9 Sprache also deklariert als identitätsstiftendes Merkmal.

Bezogen auf das Verhältnis zum castellano proklamiert die Lei einen respektvollen Umgang und eine noch weitgehend friedliche Koexistenz der bei- den Sprachen. Castellano und gallego werden als eigene Sprachen Galiziens mit gleichwertig offiziellem Gebrauch in den Institutionen und der Verwaltung klassifiziert.10 Gesetze und Dekrete werden demnach in beiden Sprachen mit der gleichen Gültigkeit verabschiedet.11 Dagegen dürften Ortsnamen nur noch in der galizischen Form vorkommen: „Los topynimos de galicia tendrán como unica forma oficial la gallega.“12 Zudem sind die Beamten der Justizverwaltung, die Richter, Anwälte und Finanzbeamten angeleitet worden, dass in ihrem Metier die Kenntnis des Galizischen besonderen Verdienst darstelle.13 Insgesamt verfolgte das Programm der Normalización das Ziel die galizische Sprache wieder salonfähig zu gestalten. Dazu war eine Förderung der Sprachkenntnisse unbedingt nötig. Durch Subventionen und Sprachkurse für Erwachsene, vor allem für Funktionäre in höheren Ämtern, versuchte man das Galizische daher effektiv in den Alltag einzuführen. Als Gebiet von besonders

[...]


1 Art. 3: 1. El castellano es la lengua española oficial del Estado. Todos los españoles tienen el deber de conocerla y el derecho a usarla.2. Las demás lenguas españolas serán también oficiales en las respectivas Comunidades Autónomas de acuerdo con sus Estatutos.3. La riqueza de las distintas modalidades lingüísticas de España es un patrimonio cultural que será objeto de especial respeto y protección.

2 Das Personalprinzip beinhaltet, daß die Bürger sich überall im Staat, also unabhängig von der Region, in ihrer Sprache bewegen können. Nach dem Territorialprinzip bleibt das Recht, eine Sprache zu benut- zen, auf das Gebiet beschränkt, in dem diese Sprache die offizielle ist. Vgl.: Klug, Konstanze: Der Streit um die Sprache in der Schule als Manifestation des kastilisch-katalanischen Sprachkonflikts, in: http://www.linguistik-online.de/3_00/klug.html

3 Vgl.: Nation Katalonien. Das Ringen um mehr Autonomie, Eine Sendung von Hans-Günter Kellner, in: www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/467064

4 O Estatuto de Autonomía de Galicia 6 de abril de 1981, Título Preliminar, ARTIGO 5, in: http://www.xunta.es/estatuto

5 A Lingua Galega. Status legal, in: http://www.xunta.es/galicia2005/gl/politica-linguistica.pdf

6 Vgl.: Kleine Geschichte Spaniens. Hrsg.: Schmidt, Peer, bpb, Bonn, 2006, S. ?

7 A Lingua Galega. Status legal, In: http://www.xunta.es/galicia2005/gl/politica-linguistica.pdf

8 Vgl.: Llei de normalització lingüística a Catalunya. Artículo 1. El objeto de la presente Ley, In: http://www.boe.es/g/es/bases_datos/doc.php?coleccion=iberlex&id=1998/02989 (zuletzt gesehen: 09.07.2008)Die Llei de normalizació lingüística a Catalunya von 1983 wurde später durch das Llei de política lingüística ersetzt, welches 1998 in Kraft trat. Anders als das Gesetz von 1983 wurde das neue Gesetz erst nach langen Diskussionen im katalanischen Parlament erlassen und schließlich nur von 80% der Abgeordneten befürwortet - die Abgeordneten der konservativen (spanischen) Regierungspartei PP und die der katalanischen Unabhängigkeitspartei ERC stimmten dagegen. Das Gesetz geht in vielen Einzelpunkten über das alte Normalisierungs- gesetz hinaus. (aus: http://www.linguistik-online.de/3_00/klug.html)

9 Lei de normalización lingüística de 15.6.1983. Texto, In:http://www.boe.es/g/es/bases_datos/doc.php?coleccion=iberlex&id=1983/90056 (zuletzt gese- hen: 09.07.2008)

10 Vgl.: Lei de normalización lingüística de 15.6.1983. ARTIGO 4, In:http://www.boe.es/g/es/bases_datos/doc.php?coleccion=iberlex&id=1983/90056 (zuletzt gese- hen: 09.07.2008)

11 Vgl.: Ebd.: ARTIGO 7

12 Ebd.: ARTIGO 10

13 Vgl.: Ebd.: ARTIGO 11

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Die "política lingüística" am Beispiel Galiziens
Sous-titre
Sozialer Konflikt oder Ausdruck politischer Interessen?
Université
University of Duisburg-Essen  (Romanistik)
Note
2,0
Auteur
Année
2008
Pages
25
N° de catalogue
V266453
ISBN (ebook)
9783656564195
ISBN (Livre)
9783656564188
Taille d'un fichier
564 KB
Langue
allemand
Mots clés
Sprachpolitik Spanien, Sprachpolitik Galizien, Galizien
Citation du texte
Alexander vom Dorp (Auteur), 2008, Die "política lingüística" am Beispiel Galiziens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/266453

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