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Das freigestellte Betriebsratsmitglied

Titel: Das freigestellte Betriebsratsmitglied

Seminararbeit , 2013 , 34 Seiten

Autor:in: Elias Beetz (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Der Betriebsrat wirkt in seiner Funktion als Arbeitnehmervertretung sowohl zum Schutz der Arbeitnehmer als auch vermittelnd zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Diese Schutzfunktion ist in Hinblick auf das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer generell notwendig und zugleich aufgrund aktueller wirtschaftspolitischer Entwicklungen hinsichtlich Kosteneinsparungen durch z.B. Personalabbau besonders relevant.

Um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, werden Betriebsratsmitglieder nach den §§ 37 und 38 BetrVG1 betrieblichen Tätigkeit in gewissem Umfang befreit.
Derartige Befreiungen bedeuten für den Arbeitgeber zusätzliche Kosten, für den Betriebsrat hingegen zusätzliche Kapazitäten sich für die Interessen der Arbeitnehmer einzusetzen. In welchem Umfang Befreiungen einzuräumen sind, führt dementsprechend regelmäßig zu Uneinigkeit zwischen beiden Parteien. Der Gegenstand dieser Arbeit, die Freistellung i.S.d. § 38 als weitreichendste Form der Befreiung, ist daher von besonderer Bedeutung.

In dieser Arbeit wird unter anderem dargestellt, was eine Freistellung ausmacht, welche Formen es gibt und wie sie zustande kommt.

Weitgehend geregelte Bereiche, wie z.B. die Auswahl freigestellter Betriebsratsmitglieder, sind dabei bewusst kurz gehalten, während auf Kontroversen wie der Berücksichtigung von Leiharbeitern bei der Betriebsgröße oder dem Verfahren bei Veränderung der Betriebsgröße vertieft eingegangen wird.

Grundlagen zur Freistellung

I. Begriff und Abgrenzung

Gem. § 37 II sind Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sie werden dadurch von ihrer Hauptpflicht gegenüber dem Arbeitgeber, der Verrichtung der Arbeit, befreit generell und auch über die Staffelung des § 38 I hinaus möglich. Im Unterschied zur Befreiung aus konkretem Anlass nach § 37 II wird bei der Freistellung i.S.d. § 38 I die Erforderlichkeit pauschal vermutet.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Grundlagen zur Freistellung

I. Begriff und Abgrenzung

II. Sinn und Zweck

C. Zahl der Freistellungen

I. Berechnung der Zahl der Freistellungen

1. Berücksichtigte Arten von Arbeitnehmern

2. Der Begriff „Regelmäßig“

3. Der Begriff „Betrieb“

4. Schwellenwerte des § 38 I

II. Zusätzliche Freistellungen

1. Betriebsvereinbarung (BV) und Tarifvertrag (TV)

2. Befreiungen gem. § 37 II

3. Zusätzliche Freistellung ohne BV oder TV

III. Ersatzfreistellungen

1. Eine Ansicht: Nachrücken

2. Andere Ansicht: Neuwahl/ Nachrücken durch Beschluss

3. Ergebnis

IV. Veränderungen der Arbeitnehmerzahl

1. Erhöhung

2. Verringerung

3. Verfahren bei Veränderungen der Zahl der Freistellungen

D. Auswahl freigestellter Betriebsratsmitglieder nach § 38 II

I. Beratung

II. Wahl

1. Mehrheitswahl

2. Verhältniswahl

III. Einigungsstelle

IV. Einschränkung der Kompetenz von Betriebsrat und Einigungsstelle

E. Umfang der Freistellungen

I. Dauer der Freistellung

II. Abgrenzung zwischen Voll- und Teilfreistellung

1. Berechnung

2. Gesamtumfang i.S.d. § 38 I 4

III. Erforderlichkeit von Teilfreistellungen

1. Nachteile

2. Vorteile

F. Rechtsstellung freigestellter Betriebsratsmitglieder

I. Pflichten

1. Hauptleistungspflicht

2. Nebenleistungspflichten

II. Rechte

1. Entgeltliche Ansprüche

2. Unentgeltliche Ansprüche

III. Nach ihrer Betriebsratstätigkeit

G. Resümee

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und praktischen Herausforderungen rund um die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gemäß § 38 BetrVG. Dabei liegt der Fokus auf der Ermittlung der Anzahl der Freistellungen, den Auswahlkriterien sowie der Rechtsstellung der freigestellten Mitglieder, wobei insbesondere kontroverse Fragestellungen wie die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern kritisch analysiert werden.

  • Gesetzliche Anforderungen und Berechnungsgrundlagen der Freistellungszahl
  • Die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Betriebsgröße
  • Verfahrensweisen bei Veränderungen der Mitarbeiterzahl oder Ausscheiden von Mitgliedern
  • Auswahlverfahren und Rolle der Einigungsstelle
  • Rechte und Pflichten freigestellter Betriebsratsmitglieder (Entgelt, Zulagen, Schutz)

Auszug aus dem Buch

a) Leiharbeitnehmer

Eine der strittigsten Gruppen ist die der Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die basierend auf einer zumindest konkludent getroffenen Vereinbarung von ihrem vertraglichen Arbeitgeber (Verleiher) einem anderen Betrieb (Entleiher) vorübergehend überlassen werden. Leiharbeitnehmer könnten nach der Zwei- Komponenten- Lehre mit Rücksicht auf die tatsächliche Eingliederung als Arbeitnehmer des entleihenden Betriebes bzw. hinsichtlich ihres Arbeitsverhältnisses zum verleihenden Betrieb zugeordnet werden. Ihre generelle Berücksichtigung als Arbeitnehmer i.S.d. Betriebsverfassungsgesetzes ist, anders als bei anderen Arten von im Betrieb Beschäftigten, nicht in § 5 spezifiziert. Sie ist demzufolge für verschiedene Paragraphen gesondert zu betrachten. In der Literatur werden hinsichtlich der Berücksichtigung von Leiharbeitern bei den Schwellenwerten des § 38 I kontroverse Argumente angeführt.

aa) Argumente für die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im verleihenden Betrieb

Fuhlrott meint beispielsweise, dass der Betriebsrat im Wesentlichen „nur für betriebsangehörige Arbeitnehmer tätig wird und für diese Arbeitnehmer Mitbestimmungsrechte wahrnimmt“. Dazu zählten Leiharbeiter im entleihenden Betrieb nicht. Deshalb würde sich der Umfang der Betriebsratsaufgaben nicht erhöhen und ihre Berücksichtigung bei den Schwellenwerten des § 38 I sei im entleihenden Betrieb nicht gerechtfertigt.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Einführung in die Schutz- und Vermittlerrolle des Betriebsrats sowie die Bedeutung der Freistellung nach § 38 BetrVG.

B. Grundlagen zur Freistellung: Differenzierung zwischen der allgemeinen Befreiung nach § 37 II und der pauschalen Freistellung nach § 38 I.

C. Zahl der Freistellungen: Detaillierte Analyse der Berechnungsgrundlagen, der Definition des Betriebsbegriffs sowie kontroverser Aspekte bei Leiharbeitnehmern und Schwellenwerten.

D. Auswahl freigestellter Betriebsratsmitglieder nach § 38 II: Erläuterung des Auswahlverfahrens, der Beratungspflichten und der Rolle der Einigungsstelle.

E. Umfang der Freistellungen: Untersuchung der Dauer, der Abgrenzung von Voll- und Teilfreistellung sowie deren Vor- und Nachteile.

F. Rechtsstellung freigestellter Betriebsratsmitglieder: Analyse der Pflichten, der Entgeltansprüche, Zulagen und des besonderen Schutzes nach Beendigung der Freistellung.

G. Resümee: Zusammenfassende Bewertung der rechtlichen Regelungsdichte und der offenen Fragen bei der Auslegung der Freistellungsvorschriften.

Schlüsselwörter

Freistellung, Betriebsrat, § 38 BetrVG, Mitbestimmung, Leiharbeitnehmer, Betriebsgröße, Entgeltfortzahlung, Wahlverfahren, Einigungsstelle, Rechtsstellung, Schwellenwerte, Teilfreistellung, Arbeitnehmerbegriff, Betriebsverfassungsgesetz, Kündigungsschutz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den gesetzlichen Regelungen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von ihrer beruflichen Tätigkeit, um deren Betriebsratsaufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zu den zentralen Themen gehören die Berechnung der Anzahl der Freistellungen, die Kriterien für die Auswahl der freizustellenden Personen sowie die rechtliche Absicherung und Vergütung dieser Mitglieder.

Welches primäre Ziel verfolgt die Untersuchung?

Das Ziel ist es, einen strukturierten Überblick über die Materie zu geben und die strittigen Punkte in Literatur und Rechtsprechung – insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung bestimmter Arbeitnehmergruppen – kritisch darzustellen und zu bewerten.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die intensiv auf aktuelle Kommentarliteratur, Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie Fachbeiträge zurückgreift, um die Rechtsanwendung bei § 38 BetrVG zu analysieren.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Berechnung der Freistellungszahl, die Verfahren zur Auswahl der Mitglieder, die Unterscheidung zwischen Voll- und Teilfreistellung sowie die detaillierte Rechtsstellung der freigestellten Betriebsratsmitglieder.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Freistellung, § 38 BetrVG, Mitbestimmung, Leiharbeitnehmer, Entgeltfortzahlung und Betriebsgröße.

Wie wirkt sich die Einbeziehung von Leiharbeitnehmern auf die Freistellung aus?

Die Einbeziehung von Leiharbeitnehmern in die Berechnung der Betriebsgröße führt zu einer höheren Zahl an möglichen Freistellungen, was ein hochaktuelles und rechtlich kontrovers diskutiertes Thema ist.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Voll- und Teilfreistellung von Bedeutung?

Die Teilfreistellung ermöglicht es Fachkräften, den Anschluss an ihre Tätigkeit nicht vollständig zu verlieren, und erlaubt es dem Betriebsrat, mehr Personen mit unterschiedlichen Fähigkeiten in die Betriebsratsarbeit einzubinden.

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Details

Titel
Das freigestellte Betriebsratsmitglied
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Autor
Elias Beetz (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2013
Seiten
34
Katalognummer
V266546
ISBN (eBook)
9783656569732
ISBN (Buch)
9783656569718
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arbeitsrecht Betriebsrat §38 Freistellung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Elias Beetz (Autor:in), 2013, Das freigestellte Betriebsratsmitglied, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/266546
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  34  Seiten
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