"Polnisches Piemont"? Die Autonomie Galiziens innerhalb Cisleithaniens und das polnisch-ruthenische Verhältnis in Galizien


Dossier / Travail de Séminaire, 2004

27 Pages, Note: sehr gut (1)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Ära Metternich

3. Die Zeiten des Neoabsolutismus und der Verfassungsexperimente

4. Die Erlangung der Autonomie

5. Resümee

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Als das Kronland Galizien im Zuge des österreichisch-ungarischen Ausgleichs von 1867 eine weitgehende Autonomie erlangte, markierte diese den Endzustand eines über zwei Jahrzehnte andauernden Prozesses, in dem sich die Beziehungen zwischen der politi- schen Führung der Provinz und der Wiener Zentralregierung erheblich gewandelt hatten. Die galizischen konservativen Adligen, die noch während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts das Ziel der polnischen staatlichen Selbstständigkeit auch um den Preis einer Konfrontation mit den habsburgischen Monarchen verfolgt hatten, schwenkten im Laufe der 1860er Jahre auf einen nahezu servilen kaisertreuen Kurs um, durch den sie im Gegenzug von der Regie- rung Zugeständnisse hinsichtlich einer weitgehenden Selbstverwaltung der Provinz zu er- halten hofften. Mit der Gewährung dieser Konzessionen im Zuge des österreichisch- ungarischen Ausgleichs von 1867 sollten sie schließlich einige ihrer Ziele erreichen und der österreichisch okkupierte Teil Polens von einer ähnlichen Germanisierungs- respektive Rus- sifizierungspolitik verschont bleiben, wie sie in den anderen zwei polnischen Teilungsgebie- ten vorherrschte.

Im ersten Abschnitt dieser Arbeit wird der von Spannungen zwischen dem galizischen Adel und der Wiener Regierung geprägte Zeitabschnitt der Regierungszeit Metternichs ge- schildert, der seinen gewaltsamen Höhepunkt im Bauernaufstand des Jahres 1846 in West- galizien fand. Im zweiten Abschnitt wird daran anschließend der Prozess geschildert, in des- sen Verlauf die führenden galizischen Konservativen während der Zeit des Neoabsolutismus und der Verfassungsexperimente die Ausrichtung ihrer Politik vollkommen änderten und schließlich die Gewährung der Autonomierechte erlangen sollten. Abschließend werden die Verhandlungen über die Ausgestaltung dieser Autonomie dargestellt sowie diskutiert, worauf der während dieser Zeit entstandene Vergleich Galiziens als ein Polnisches Piemont basiert. Alle drei Abschnitte werden durch Exkurse über die Entwicklungen ergänzt, die sich im be- handelten Zeitabschnitt in den Beziehungen der polnischen Bevölkerungsmehrheit zur ru- thenischen Minderheit vollzogen. Weiterhin wird im dritten dieser Exkurse der Prozess ge- schildert, in denen sich die ruthenischen Kleriker, Politiker und Intellektuellen zunehmend nicht mehr als Teil einer großen russischen Nation, sondern als eigenständiges ukrainisches Volk definierten.

In allen diesen Abschnitten wird versucht werden, die Motive zu ergründen, von de- nen die führenden politischen Vertreter der galizischen Polen zu dieser radikalen Kursände- rung veranlasst wurden. Abschließend wird diskutiert, ob und in welcher Hinsicht der Ver- gleich mit Piemont für Galizien sowie für die politischen Motive der Konservativen zutreffend ist und in welcher Hinsicht dieser Vergleich eher nicht gezogen werden sollte. Für die Dar- stellung unterschiedlicher Standpunkte in der Geschichtsschreibung wird weiterhin versucht, aus der Fülle der Perspektiven zur Geschichte der Polen sowie der Ruthenen innerhalb der Donaumonarchie sowohl zeitlich als auch national verschiedene Sekundärliteratur heranzu- ziehen.

2. Die Ära Metternich

Am österreichischen Regime über Galizien während der Ära Metternich deutete nichts auf die zukünftige Selbstverwaltung der Provinz hin. In einer überlieferten Aussage des Kanzlers, nach der „der Polonismus nur eine Formel [ist], ein Wortlaut, hinter dem die Revolution in ihrer krassesten Form steht“,1 offenbart sich eine gewisse Furcht Metternichs, die eine mögliche Motivation für ein äußerst strenges Regiment im Kronland Galizien dar- stellt. So betrachtet denn auch der polnische Historiker Jozef Feldman die Regierung der Habsburger als die härteste der drei über Polen herrschenden Mächte.2 Nach seiner Dar- stellung waren die Stellen in der Verwaltung überwiegend von Deutschen und germanisier- ten Tschechen besetzt, wurde die deutsche Kolonisierung gefördert und war Deutsch die Sprache in den Schulen sowie bei Gericht. Weiterhin wirft Feldman Metternich und seiner Administration eine bewusste wirtschaftliche Ausbeutung Galiziens vor, die einer Theorie gefolgt wäre, nach der Galizien zwar die Rolle eines Absatzmarktes für Industriegüter aus Österreich und Böhmen zugedacht wurde, die Provinz selbst prinzipiell aber in Stagnation und Armut gehalten werden sollte und lediglich als Lieferant für Getreide und Vieh vorgese- hen war.3 Zusammenfassend bewertet Feldman die Aktivitäten der österreichischen Zentral- regierung in Galizien als gezielte Maßnahmen zur „politischen und wirtschaftlichen Zerstö- rung der polnischen Nation.“4

Zugeständnisse in Richtung einer polnischen politischen Mitbestimmung beschränkten sich auf die Wiedereinsetzung der galizischen Ständeversammlung im Jahre 1817, in der Vertreter des Klerus, der Großgrundbesitzer sowie des niederen Adels zusammentraten. Feldman betrachtet diesen Entschluss der Regierung als Reaktion auf die Furcht vor einem drohenden wachsenden Einfluss des russischen Zaren, der verdächtigt worden sei, das geteilte Polen unter seiner Herrschaft vereinigen zu wollen.5 Robert Kann beurteilt diesen Schritt hinsichtlich seiner Auswirkung auf den galizischen Adel als „geschickter Schachzug zur Zufriedenstellung dieses einflußreichen Standes.“6 Beide Historiker sind sich einig in ihrer Einschätzung, dass diese Ständevertretung ein praktisch bedeutungsloses und für die Wiener Regierung äußerst harmloses Parlament darstellte.7

Gleichzeitig werden in einem Aspekt der Einbindung des polnischen Adels in die Re- gierungsgeschäfte Grundzüge der vom Hause Habsburg in Galizien verfolgten Politik des divide et impera deutlich, durch die es ihnen gelang, bestehende Konflikte zwischen den Be- völkerungsgruppen der Provinz zu schüren und damit zu verhindern, dass eventuell entste- hende separatistische Bewegungen den Zulauf großer Teile der Bewohner des Kronlandes erhalten. Die Wiener Regierung übertrug die Verantwortung für die Durchführung unpopulä- rer administrativer Maßnahmen gegenüber den Bauern wie beispielsweise das Eintreiben der Steuern, die Einberufung zum Kriegsdienst sowie die Rechtsprechung in geringwertigen Streitfragen an die galizischen Großgrundbesitzer, die ihrerseits diese Arbeiten von den so- genannten mandatariuszs durchführen lassen mussten. Die mandatariuszs wurden zwar von den Großgrundbesitzern bezahlt, unterstanden aber den österreichischen Beamten, dessen Anweisungen sie umsetzen mussten. Die für die spätere Entwicklung des sozialen Konfliktes in Galizien entscheidende Auswirkung dieses Systems liegt darin, dass die Bauern die man- datariuszs als Vertreter der Großgrundbesitzer ansahen und der entstehende Unmut über die von ihnen durchgesetzte Politik der Wiener Regierung sich gegen die Grundherren rich- tete. Der Zentralregierung gelang es somit, durch unpopuläre Maßnahmen gegenüber den galizischen Bauern den Konflikt zwischen diesen und dem polnischen Adel zu schüren, mit dem diese Maßnahmen von den Bauern identifiziert wurden.8 Andererseits wurde unter der Regentschaft Kaiser Josephs der soziale Status der Bauern durch die Umwandlung der Leibeigenschaft in den Status der gem äß igten Untert Änigkeit verbessert und Wandycz be- tont, dass diese Reform eine „Tradition der Sorge des Guten Kaisers für die Bauern“9 be- gründete und es somit der kaiserlichen Regierung gelang, von den Bauern als Urheber der sozialen Verbesserungen wahrgenommen zu werden, während sie stets durch das Mittel der madatariuszs die Verantwortung für unpopuläre Maßnahmen auf die polnischen Grundherren abwälzen konnte.

Doch trotz dieser aktiv betriebenen Verschärfung des sozialen Konflikts in Galizien seitens der Regierung spricht kaum ein Historiker den unter der Bezeichnung szlachta zu- sammengefassten polnischen niederen und höheren Adel von einer Mitverantwortung am blutigen Aufstand der polnischen Bauern Westgaliziens frei, die in dessen Verlauf zahlreiche ihrer Gutsherren ermordeten und deren Güter brandschatzten. Während in der Forschung ein weitgehendes Einvernehmen über eine gemeinsame Verantwortlichkeit sowohl der Wie- ner Regierung als auch der szlachta an der Entstehung und schließlich der Entladung der massiven Unzufriedenheit der westgalizischen Bauern herrscht, gibt es hingegen erhebliche Unterschiede in der Zuweisung der Hauptschuld. Die galizische Ständeverfassung entschied sich 1843 zu weiteren Sozialreformen und zu einer endgültigen Abschaffung der Leibeigen- schaft, konnte diese Reform jedoch nicht mehr rechtzeitig vor dem Ausbrechen des Auf- stands vollenden. Laut Feldman wurde dieses Reformvorhaben der galizischen Stände vor- sätzlich durch die Zentralregierung verzögert, „die Spannung zwischen Bauer und Adligem wünschte“.10 Dennoch weist Feldman auch den galizischen Adligen eine Mitverantwortung zu, die in der Zeit vor dem Aufstand den Bauern „Klassen-Egoismus und Gleichgültigkeit gegenüber ihrem [der Bauern] Schicksal“ demonstrierten.11 Demgegenüber betont Kann das „halsstarrige Festhalten an der alten sozialen und wirtschaftlichen Ordnung“ seitens der szlachta als wesentlichen Faktor dafür, dass der „Widerstand [...] der polnischen Volksmas- sen [...] von der Regierung in Wien abgelenkt wurde und sich gegen die polnischen Gutsher- ren [...] richtete.“12 Dieses Beharren des polnischen Adels an der Leibeigenschaft machte es, laut Kanns Darstellung, der Regierung leicht, mit nur geringen Konzessionen an die Bauern deren Unzufriedenheit gegen die polnischen Gutsherren zu richten.13 Kann erwähnt im Ge- gensatz zu Feldman kein absichtliches Verzögern der von den galizischen Ständen geplan- ten Abschaffung der Leibeigenschaft durch die Regierung und weist auch ansonsten die Hauptschuld am Ausbrechen der Unruhen den polnischen Adligen und ihrer Uneinsichtigkeit in die Notwendigkeit einer Verbesserung der sozialen Situation der Bauern zu, die von der Regierung lediglich geschickt ausgenutzt werden musste. In Feldmans Darstellung hingegen überwiegt die Betonung des aktiven Eingreifens der Regierung Metternich und ihres Erzeu- gens und Verstärkens von Spannungen sowie schließlich der Ermutigung und Unterstützung der aufständischen Bauern.14 All diesen Maßnahmen hätten die polnischen Adligen zwar keineswegs mit freiwilligen Zugeständnissen an die Bauern aktiv entgegengesteuert, doch ihren eigener Anteil an der Verantwortung am Ausbruch des Aufstands bemisst Feldman äußerst gering. Während laut Feldmans Auffassung die Spannungen zwischen Bauern und Gutsherren vorsätzlich von der Regierung Metternich und ihren Beamten erzeugt worden sind, tendiert Kann zu einer Bewertung, in der die Regierung diese Spannungen, die durch den Egoismus und die Ignoranz der Grundbesitzer entstanden waren, lediglich ausnutzte.

Kann sieht das Hauptziel des Reformprogramms der Regierung und damit aller Zu- geständnisse, die sowohl an den Adel als auch an die Bauern Galiziens gemacht wurden, darin, „Galizien nicht zur Brutstätte einer all-polnischen nationalen revolutionären Bewegung werden zu lassen.“15 Doch im Verlauf der 1830er und 1840er Jahre verdichteten sich in der Provinz die Anzeichen für revolutionäre Verschwörungen in der Provinz. Geheime Vereini- gungen von Intellektuellen wie „Jung-Polen“ und der „Verein des polnischen Volkes“, zu de- ren Mitgliedern spätere prominente galizische Politiker wie Franz Smolka und Florian Ziemi- aákowski zählten, bereiteten die Wiederherstellung eines geeinten und unabhängigen polni- schen Staates vor.16 Laut Feldman waren es vor allem Emigranten aus dem vom Russischen Reich annektierten Teil Polens, die nach dem gescheiterten Aufstand von 1830 ihre Tätigkeit in Galizien fortsetzten.17 Zeitgleich wurde auch in den von Preußen besetzten polnischen Provinzen eine ähnliche Erhebung vorbereitet, die jedoch durch die Verhaftung der beiden Anführer am Ende des Jahres 1845 und im Februar 1846 verhindert wurde.18

Doch wie der Aufstand der westgalizischen Bauern äußert deutlich zeigte, wurde die geplante nationale polnische Revolution in Galizien nur von einer kleinen elitären Oberschicht der Bevölkerung getragen. Zwar besaßen die Vereinigungen der Intellektuellen trotz ihrer liberalen bis demokratischen Ziele die Unterstützung weiter Teile der galizischen adligen Gutsherren19, doch gerade diese Gruppe schenkte den existenziellen Nöten der von ihnen abhängigen Bauern nur wenig Beachtung und verhinderte, dass diese soziale Gruppe, der die überwältigende Mehrheit der polnischen Bevölkerung Galiziens angehörte, den geplanten nationalen Aufstand unterstützte. Ganz im Gegenteil verhinderten die Bauern durch ihre Revolte den nationalen Aufstand der galizischen Eliten.

Denn wenn es auch umstritten ist, in welchem Ausmaß die kaiserliche Regierung zum Ausbruch der Unruhen, die sie nach einigen Tagen vom Militär niederschlagen ließ, beitrug, so hat sie doch unübersehbar von deren Folgen profitiert. Es herrscht inzwischen in der Forschung ein weitgehendes Einvernehmen darüber, „daß diese kurze uneingeschränkte Freigabe der Gewalt der revolutionären Bauern als eine scharfe Warnung an den polnischen Großgrundbesitz und die Gentry gedacht war.“20 Die kaiserliche Regierung beabsichtigte, den polnischen Adligen eine unmissverständliche Lektion zu erteilen, die besagte, dass die- se zur Bewahrung ihres von dem angestauten Unmut der Bauern massiv bedrohten sozialen und wirtschaftlichen Status auf die Unterstützung des kaiserlichen Militärs angewiesen wa- ren. Würde der galizische Adel weiterhin das Ziel einer nationalen polnischen Erhebung verfolgen und diese womöglich erfolgreich durchführen, so würde er sich damit des Macht- mittels berauben, dass ihn vor der sozialen Revolution durch die verarmte Landbevölkerung beschützt. Die galizischen Grundherren wurden durch die Regierung Metternich vor die Wahl gestellt, weiterhin als die herrschende Schicht der Provinz im Habsburger Reich zu verblei- ben oder unverändert das Ziel eines selbständigen polnischen Staates zu verfolgen, dessen Erlangung mit größter Wahrscheinlichkeit den Verlust der adligen Grundherrschaft nach sich ziehen würde. Wie die weitere Entwicklung der Beziehung zwischen der Wiener Regierung und dem galizischen Adel zeigen sollte, entschied dieser sich für die erste der beiden Mög- lichkeiten.

Neben dem sozialen Konflikt schwelte in Galizien zugleich der ethnische Konflikt zwischen der polnischen Bevölkerungsmehrheit und der ruthenischen Minderheit, die jedoch in der Osthälfte der Provinz die klare Mehrheit der Einwohner darstellte. Auch dieser Konflikt wurde von der Zentralregierung genutzt, um separatistische Tendenzen in Galizien durch die Aufrechterhaltung innerer Konflikte zu paralysieren. Ähnlich dem sozialen Konflikt innerhalb der polnischen Bevölkerung versäumten es die politischen Führer des polnischen Adels sowie auch der Liberalen, diesem Konflikt durch Zugeständnisse an die Minderheit entgegenzusteuern und boten somit der Wiener Regierung eine Angriffsfläche.

Die Parteinahme der Regierung für die Ruthenen verstärkte sich während der Amts- zeit des galizischen Statthalters Franz Graf Stadion, der 1847 einen Plan zur Teilung des Kronlandes in eine westliche polnische und eine östliche ruthenische Verwaltungshälfte vor- legte und damit einer Forderung der Ruthenen nachkam, die sich von einer solchen Teilung Schutz vor polnischer Diskriminierung versprachen.21 Im Zuge der Revolution des Jahres 1848 formulierten dann die politischen Führer beider Nationalitäten Galiziens in jeweils eige- nen Petitionen an den Kaiser ausdrücklich ihre unterschiedlichen Forderungen und traten so erstmals als voneinander getrennte Völker an die politische Öffentlichkeit. Während die Po- len in ihrer Petition vom 18. März 1848 weitgehende Autonomierechte forderten und damit erkennbar unter dem Einfluss der Erfahrung des Aufstandes von 1846 ihre Forderung nach Eigenstaatlichkeit zurücknahmen, reagierten die Ruthenen am 19. April mit einer eigenen Petition, in der sie die Anerkennung als eigene Nationalität sowie gleiche Rechte für beide Völker Galiziens forderten.22 Mit der Verfassung dieser Petition sprachen die ruthenischen Politiker ihren polnischen Kollegen das Recht ab, alleine die Forderungen des Kronlandes Galizien zu vertreten und diese als ausschließlich polnische Provinz zu betrachten. Einen weiteren Akt der Profilierung der Ruthenen als eigenständige Nationalität stellte die von Stadion unterstützte Gründung des Obersten Ruthenischen Rates unter dem Vorsitz des Griechisch-Katholischen Bischofs von Lemberg am 02. Mai dar, der am 10. Mai in einem Manifest sein Programm formulierte, in dem ausdrücklich die in Galizien lebenden Ruthenen als nur ein Teil der ruthenischen Nation bezeichnet werden.23

Der erste und für sehr lange Zeit einzige Kompromiss zwischen den Vertretern der polnischen und der ruthenischen Volksgruppe wurde während des Prager Slawenkongres- ses ausgehandelt und am 07. Juni 1848 unterzeichnet. In diesem Abkommen verschoben die Ruthenen ihre Forderung nach einer Teilung Galiziens, die laut dem Vertrag nur durch eine verfassungsgebende Versammlung beschlossen werden konnte, und erhielten im Ge- genzug von den Polen die Garantie der ruthenischen Verwaltungs- und Unterrichtssprache in mehrheitlich ruthenisch besiedelten Bezirken sowie der Zweisprachigkeit im Landtag erteilt.24 Dieser Kompromiss setzte als Vorraussetzung die Erlangung von Autonomierechten für Ga- lizien als Folge einer erfolgreichen Revolution voraus und war damit nach der Niederschla- gung der Revolution hinfällig. Möglicherweise wäre er, hätte er umgesetzt werden können, eine Ausgangsposition für eine friedliche Koexistenz der beiden Völker Galiziens gewesen. So aber war das Ergebnis der Revolution von 1848 „die permanente Trennung der Polen und der Ukrainer in zwei verschiedene nationale Gemeinschaften.“25

Eine praktikable Lösung für das Verhältnis zwischen Polen und Ruthenen wurde zu- dem durch die Haltung führender polnischer Politiker gegenüber der Frage der Existenz ei- ner ruthenischen Volksgruppe erschwert. Als der Verfassungsausschuss des österreichi- schen Reichstags im Januar 1849 die Frage der Teilung Galiziens erörterte, wehrte sich Ziemiaákowski als Vertreter Galiziens gegen diesen Plan, indem er es ablehnte, eine eigen- ständige ruthenische Nation anzuerkennen. Laut seiner Darstellung sei bis März 1848 „Ru- thene gewesen, wer griechischer, Pole, wer katholischer Religion war“, weswegen der Zwie- spalt zwischen Polen und Ruthenen ein „Religions- und kein Nationalitäts-Zwiespalt“ sei. Weiterhin weist Ziemiaákowski darauf hin, „man habe aber auch eine ruthenische Nationalität erfunden“ und „wer diesen Zwiespalt hervorgerufen [habe], sei unnötig zu sagen“.26 Diese etwas kaschiert vorgetragene Anschuldigung richtet sich an Stadion und dessen aktive Un- terstützung der Ruthenen sowie den von ihm entwickelten Plan zur Teilung Galiziens.

[...]


1 zitiert in Wandycz, „The Poles in the Habsburg Monarchy, S. 74 Anm. 12

2 Feldman, „Polish Provinces“, S. 338

3 ebd., S. 339

4 ebd., S. 338. Die Anschuldigung der wirtschaftlichen Ausbeutung wird durch eine Statistik bestärkt, nach der die Wiener Regierung im Jahre 1817 nur ein Sechstel der in Galizien erzielten Einnahmen in die Provinz zurückfließen ließ (vgl. Wandycz, „The Poles in the Habsburg Monarchy, S. 74 Anm. 12). Kann hingegen widerspricht dem und stellt fest, „die Beschuldigung, daß Österreich Galizien unverhüllt nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich abwürgen wollte, läßt sich kaum aufrechterhalten“. (Das Nationalitätenproblem, S. 219).

5 Feldman, „Polish Provinces“, S. 338f.

6 Kann, „Das Nationalitätenproblem“, S. 219

7 Feldman, „Polish Provinces“, S. 339; Kann, „Das Nationalitätenproblem“, S. 219

8 vgl. Feldman, „Polish Provinces“, S. 339f. und Wandycz, „The Poles in the Habsburg Monarchy“, S. 73, die in dieser Einschätzung übereinstimmen.

9 Wandycz, „The Poles in the Habsburg Monarchy“, S. 73

10 Feldman, „Polish Provinces“, S. 341. Auch Wandycz (The Poles in the Habsburg Monarchy, S. 77) nennt die Verzögerung der Sozialreformen durch die Regierung als mitverantwortlich für den Aufstand.

11 Ebd., S. 340

12 Kann, „Das Nationalitätenproblem“, S. 220

13 Ebd., S. 223

14 So erwähnt Feldman beispielsweise die Versorgung der Bauern mit Waffen durch österreichische Beamte („The Polish Provinces“, S. 353“)

15 Kann, „Das Nationalitätenproblem“, S. 221

16 vgl. ebd.

17 Feldman, „The Polish Provinces“, S. 341

18 ebd., S. 353

19 vgl. Kann, „Das Nationalitätenproblem“, S. 222; Feldman, „The Polish Provinces“, S. 341

20 Kann, „Das Nationalitätenproblem“, S. 223

21 vgl. ebd., S. 220

22 Rudnytsky, „The Ukrainians in Galicia“, S. 30

23 Rudnytsky, „The Ukrainians in Galicia“, S. 30ff.

24 Orton, „The Prague Slav Congress“, S. 78ff.

25 Rudnytsky, „The Ukrainians in Galicia“, S. 34

26 Springer, Protokolle des Verfassungs-Ausschusses“, S. 20

Fin de l'extrait de 27 pages

Résumé des informations

Titre
"Polnisches Piemont"? Die Autonomie Galiziens innerhalb Cisleithaniens und das polnisch-ruthenische Verhältnis in Galizien
Université
Carl von Ossietzky University of Oldenburg  (Institut für Geschichte)
Cours
Zwischen Zentralisierung und Föderalisierung - Verfassungsgeschichte des Habsburger Reichs 1848-1918
Note
sehr gut (1)
Auteur
Année
2004
Pages
27
N° de catalogue
V26654
ISBN (ebook)
9783638289276
ISBN (Livre)
9783638676717
Taille d'un fichier
529 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Arbeit beschreibt den Wandel der Beziehung zwischen dem polnischen Adel Galiziens und der Wiener Zentralregierung vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zur Erlangung der Autonomierechte nach 1867. Weiterhin wird die Entwicklung des spannungsreichen Konflikts zwischen der polnischen Bevölkerungsmehrheit und der ruthenischen Minderheit Galiziens geschildert.
Mots clés
Polnisches, Piemont, Autonomie, Galiziens, Cisleithaniens, Verhältnis, Galizien, Zwischen, Zentralisierung, Föderalisierung, Verfassungsgeschichte, Habsburger, Reichs
Citation du texte
Michael Treichler (Auteur), 2004, "Polnisches Piemont"? Die Autonomie Galiziens innerhalb Cisleithaniens und das polnisch-ruthenische Verhältnis in Galizien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26654

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