Diese Diplomarbeit ist eine logische und strukturierte Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit der aktuellen novellierten Rechtslage des österreichischen Pflegegeldes. Nach einem Allgemeinen Teil, in welchem alle wesentlichen Rechtsgrundlagen erläutert werden, widmet sich der Spezielle Teil der "Einstufungsproblematik" des Pflegegeldes im Detail. Abschließend werden potenzielle Verbesserungsvorschläge dargelegt und ein Resümee gezogen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Rechtsgrundlagen des Pflegegeldes
3. Pflegegeld als Beitrag zur Pflegefinanzierung
3.1 Pauschalierte Abgeltung von pflegebedingten Mehraufwand
3.1.1 Pauschaler Betrag
4. Entscheidungsträger ab 1.1.2012 (Pflegegeldreformgesetz 2012)
5. Anspruchsberechtigte
5.1 Berechtigter Personenkreis
6. Pflegebedarf im Sinne des BPGG
6.1 Gesetzliche Definition
6.2 Rechtliche Abgrenzung: medizinische Hauskrankenpflege und Krankenbehandlung
6.2.1 Medizinische Hauskrankenpflege
6.2.2 Rechtliche Abgrenzung zwischen Pflege und Krankenbehandlung bzw. therapeutisches Verfahren
7. Höhe des Pflegegeldes
7.1 Der Bezug von Sachleistungen statt Pflegegeld
SPEZIELLER TEIL
1. Anspruchsvoraussetzungen
1.1 Monatlicher, durchschnittlich benötigter Pflegebedarf
2. Die Pflegegeldeinstufung
2.1 Allgemeines
2.2 Funktionsbezogene Einstufung
2.2.1 Betreuungsverrichtungen
2.2.1.1 Betreuungsbezogene Richtwerte
2.2.1.1.1 An- und Auskleiden
2.2.1.1.2 Reinigung bei inkontinenten Patienten
2.2.1.1.3 Entleerung und Reinigung des Leibstuhles
2.2.1.1.4 Einnehmen von Medikamenten
2.2.1.1.5 Anus-Praeter-Pflege/Kanülen-oder Sondenpflege/Kathederpflege
2.2.1.1.6 Einläufe
2.2.1.1.7 Mobilitätshilfe im engeren Sinn
2.2.1.1.8 Motivationsgespräch mit geistig oder psychisch behinderten Menschen
2.2.1.2 Betreuungsbezogene Mindestwerte
2.2.1.2.1 Tägliche Körperpflege
2.2.1.2.2 Zubereitung von Mahlzeiten (auch Sondenernährung)
2.2.1.2.3 Einnahme von Mahlzeiten
2.2.1.2.4 Verrichtung der Notdurft
2.2.2 Hilfsverrichtungen - Fixwerte
2.2.3 Der Erschwerniszuschlag ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
2.3 Die Pflegegeldstufen 5 bis 7
2.3.1 Pflegegeldstufe 5
2.3.2 Pflegegeldstufe 6
2.3.3 Pflegegeldstufe 7
2.4 Diagnosebezogene Mindesteinstufung
2.4.1 Der (aktive) Rollstuhlfahrer
2.4.2 Hochgradig Sehbehinderte Personen
2.4.3 Blinde Personen
2.4.4 Taubblinde Personen
2.5 Die Pflegegeldeinstufung von Kindern und Jugendlichen
2.5.1 Erschwerniszuschlag
2.5.2 Fixwerte, Mindestwerte und Richtwerte
2.5.3 Die Pflegegeldstufen 5 bis 7
2.5.4 Diagnosebezogene Mindesteinstufung
3. Das Sachverständigengutachten
3.1 Aktuelle Entwicklungen zur Verbesserung der Gutachtensqualität
3.2 Das Ärztliche Gutachten bei Kindern und Jugendlichen
3.2.1 Zwischenfazit
4. Verbesserungsvorschläge
5. Resümee und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit der Pflegegeldeinstufung auseinander. Ziel ist es, die Auswirkungen der durch das Budgetbegleitgesetz 2011 und das Pflegegeldreformgesetz 2012 novellierten Rechtslage sowie die aktuelle höchstgerichtliche Judikatur im Hinblick auf ihre Konsequenzen für die Einstufungspraxis zu analysieren.
- Strukturelle Neuerungen und Kompetenzkonzentration bei der Pflegegeldgewährung.
- Funktionsbezogene versus diagnosebezogene Einstufungskriterien.
- Die Rolle des Sachverständigengutachtens im Einstufungsverfahren.
- Spezifische Herausforderungen bei der Begutachtung von Kindern und Jugendlichen.
- Anforderungen an Qualität und Standards in der pflegerechtlichen Begutachtungspraxis.
Auszug aus dem Buch
2.2.1.1.1 An- und Auskleiden
Der Richtwert beträgt 2x20 Minuten pro Tag bzw 20 Stunden pro Monat.63
Der für die Betreuung beim An- und Auskleiden vorgesehene Richtwert ist für das vollständige An- und Auskleiden mit üblicher Kleidung (einmal täglich auch mit Mantel, Ausgehschuhen und Kopfbedeckung) zu verstehen. Dabei ist zu prüfen, ob einfache Hilfsmittel verwendet werden können (z.B langer Schuhlöffel).64
Das tägliche komplette An- und Auskleiden von üblichen Kleidungsstücken, üblicherweise Morgens und Abends, wie Unterwäsche, Hose, Rock, Hemd, Bluse, Pullover, Mantel, Jacke und Schuhwerk, ist von diesem Richtwert umfasst. Dabei sind das Ausziehen von Nachtwäsche und das Anziehen von Tageskleidung als ein Vorgang zu bewerten.65
Benötigt der Pflegebedürftige aufgrund einer psychischen oder geistigen Behinderung Anleitung während des An- und Auskleidens, ist der Richtwert von 20 Stunden pro Monat als Pflegebedarf ebenfalls für das komplette An- und Auskleiden anzurechnen. Falls der Kleiderwechsel selbständig durchgeführt wird, aber der Pflegebedürftige eine Anleitung bei der Auswahl einer adäquaten Kleidung oder zum regelmäßigen Wäschewechsel benötigt, ist für die teilweise Anleitung ein jeweils geringerer Pflegebedarf heranzuziehen.66
Nicht erfasst von diesem Richtwert ist das zusätzliche regelmäßige An- und Auskleiden zwischendurch.67 Folglich sind alle notwendigen zusätzlichen Kleidungswechsel nicht vom Richtwert umfasst und daher zusätzlich zu beachten. Weiteres nicht erfasst ist eine behinderungsbedingt notwendige Unterstützung beim An- und Ablegen eines Stützmieders, Korsetts oder von Stützstrümpfen bzw beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken.68
Zumutbar ist die Verwendung einfacher Hilfsmittel wie z.B das Tragen von knopfloser Kleidung, Schlüpfschuhen, das Verwenden eines langen Schuhlöffels oder einer Strumpfzange.69
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung: Überblick über die Entwicklung des Pflegegeldes von 1993 bis zum Pflegegeldreformgesetz 2012.
Rechtsgrundlagen des Pflegegeldes: Darstellung der primären Rechtsquellen und der Konsolidierung der Rechtslage durch das Pflegegeldreformgesetz 2012.
Pflegegeld als Beitrag zur Pflegefinanzierung: Analyse des Ziels des Pflegegeldes als pauschaler Beitrag zum Mehraufwand.
Entscheidungsträger ab 1.1.2012 (Pflegegeldreformgesetz 2012): Erläuterung der Konzentration der Zuständigkeiten auf wenige Entscheidungsträger.
Anspruchsberechtigte: Definition des anspruchsberechtigten Personenkreises und der Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld.
Pflegebedarf im Sinne des BPGG: Klärung der Begriffe Betreuungsbedarf und Hilfsbedarf sowie die Abgrenzung zur medizinischen Hauskrankenpflege.
Höhe des Pflegegeldes: Darstellung der Pflegegeldstufen und der Auszahlungsmodalitäten.
Anspruchsvoraussetzungen: Detaillierte Erläuterung der monatlichen Stundenerfordernisse für die einzelnen Pflegegeldstufen.
Die Pflegegeldeinstufung: Grundlegende Erläuterung der funktionsbezogenen und diagnosebezogenen Einstufungsmethodik.
Das Sachverständigengutachten: Diskussion der Anforderungen, Qualitätssicherung und Rolle der Gutachter im Feststellungsverfahren.
Verbesserungsvorschläge: Aufzeigen von Potenzialen zur Qualitätssicherung und langfristigen Absicherung des Pflegesystems.
Resümee und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung und der zukünftigen Herausforderungen der Finanzierung.
Schlüsselwörter
Pflegegeld, BPGG, Pflegegeldeinstufung, Pflegebedarf, Sachverständigengutachten, Pflegegeldreformgesetz 2012, Betreuungsbedarf, Hilfsbedarf, Pflegestufen, Einstufungsverordnung, Pflegeerschwerniszuschlag, medizinische Hauskrankenpflege, Begutachtung, Pflegefinanzierung, Österreichisches Pflegerecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit befasst sich mit der kritischen Auseinandersetzung der österreichischen Rechtslage zur Pflegegeldeinstufung, insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2011 und das Pflegegeldreformgesetz 2012.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Themen umfassen die rechtlichen Grundlagen des Pflegegeldes, die Kriterien der Einstufung (funktions- und diagnosebezogen), die methodische Qualität der Sachverständigengutachten sowie die speziellen Herausforderungen bei der Begutachtung von Kindern und Jugendlichen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen und der aktuellen höchstgerichtlichen Judikatur auf die Praxis der Pflegegeldeinstufung zu untersuchen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Materialien sowie der höchstgerichtlichen Judikatur des Obersten Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in einen allgemeinen Teil zu den Rechtsgrundlagen und einen speziellen Teil, der sich detailliert mit der Einstufungsproblematik, den Richt- und Mindestwerten für verschiedene Betreuungsverrichtungen sowie der Rolle der Sachverständigen auseinandersetzt.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind Pflegegeld, BPGG, Einstufungsverfahren, Pflegebedarf, Gutachtensqualität und Pflegegeldreform.
Welche Bedeutung hat das Pflegegeldreformgesetz 2012 für die Zuständigkeiten?
Es bewirkte eine Konzentration des Pflegegeldwesens beim Bund mit einer drastischen Reduktion der Entscheidungsträger von ehemals 303 auf nur noch 7 Stellen, um die Verfahrensdauer zu verkürzen und die Vollziehung zu vereinheitlichen.
Warum wird die Begutachtung bei Kindern und Jugendlichen als schwierig erachtet?
Die Einstufung ist komplex, da der behinderungsbedingte Mehraufwand vom natürlichen, altersabhängigen Pflegebedarf abgegrenzt werden muss, was oft eine hohe fachliche Expertise erfordert, die bei Allgemeinmedizinern nicht immer in ausreichendem Maß vorhanden ist.
- Citar trabajo
- Anna Weissmann (Autor), 2012, Die Einstufung des Pflegegeldes., Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/266984