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Über den Zeugenbeweis und den Zeugenschutz im spanischen Strafprozeßrecht

Title: Über den Zeugenbeweis und den Zeugenschutz im spanischen Strafprozeßrecht

Scientific Essay , 2000 , 24 Pages

Autor:in: Fernando del Cacho (Author)

Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law
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Der Zeugenbeweis ist im Strafprozeß v.a. deshalb von besonderer Bedeutung, weil der Zeuge das am häufigsten benutzte Beweismittel ist und viele Strafurteile hauptsächlich auf der Zeugenaussage beruhen. Trotzdem kommt es häufig vor, daß Zeugen ihre Aussage verweigern und zwar aus Angst oder, wie es die Darstellung der Motive zur LO 19/1994 vom 23. Dezember zum Schutz von Zeugen und Sachverständigen in Strafverfahren (BOE vom 24. Dezember 1994)1 ausdrückt, aus Furcht, Repressalien zu erleiden. In einem Versuch, die richtige Anwendung der Strafrechtsordnung und die Bestrafung der Schuldigen zu gewährleisten (vgl. die Darstellung der Motive), ermöglicht es das soeben genannte Gesetz, eine Reihe von Maßnahmen zu ihrem Schutz zu ergreifen, und will so nicht nur ihre Mitarbeit, sondern ihre Aussage ohne den Druck von Angst und Furcht erreichen2. In dem vorliegenden Aufsatz wird das geltende spanische Modell des Zeugenschutzes im Strafprozeß und die sich aus seiner Anwendung in der Praxis ergebenden Schwierigkeiten unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und nicht sehr umfangreichen Literatur3 dargestellt. Zunächst soll der Zeugenbeweis im allgemeinen im aktuellen spanischen Strafprozeßrecht und im Anschluß daran der Zeugenschutz dargestellt werden.

[...]

1 Die Vorbereitung zu diesem Gesetz befindet sich in einem Gesetzesvorschlag aus dem Jahre 1993, der auf einen Vorschlag einer Gruppe von baskisch-nationalistischen Senatoren zurückgeht und 12 Artikel enthält; vgl. das BOCG vom 15. September 1993.

2 Vergleiche dazu die Art. 718 bis 720 LECrim und v.a. den letztgenannten, der die Aussage des Zeugen an einem anderen Ort als an dem der Sitzung vorsieht, falls das Gericht dies anordnet.

3 Ausschließlich auf den Zeugenschutz beziehen sich die folgenden Aufsätze: Cartagena Pastor, F., Protección de testigos en causas criminales: La Ley orgánica 19/1994, de 23 de diciembre, BIMJ núm.1758, 15 de octubre de 1995, págs. 79 y sigs.; Fuentes Soriano, O., La LO 19/1994 de protección de testigos y peritos en causas criminales, RDP núm.1, 1996, págs. 135 y sigs.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einführung

A. Über den Zeugenbeweis im spanischen Strafprozeßrecht

I. Die spanische Verfassung und die neue Auslegung des Strafprozeßgesetzes

II. Verpflichtungen und Rechte des Zeugen im spanischen Strafprozeß

1. Die Verpflichtungen des Zeugen

1.1 Die Aussagepflicht des Zeugen

1.2 Die Erscheinenspflicht des Zeugen

2. Rechte des Zeugen

2.1 Das Recht des Zeugen, die Aussage zu verweigern

2.2 Das Recht des Zeugen auf einen Finanzausgleich/wirtschaftliche Kompensation/Entschädigung

III. Ausnahmen von der Entschädigung. Art. 730 und die Aussageverlesung

IV. Würdigung der Aussage des geschützten Zeugen während der mündlichen Verhandlung

B. Der Zeugenschutz im gegenwärtigen spanischen Strafprozeß

I. Der verletzte Zeuge

II. Anwendungsgebiet der LDPTP

III. Die "rationale" Bestimmung einer schweren Gefahr

IV. Die in der LDPTP vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz des Zeugen

1. Der Zeitraum der Vornahme der Schutzmaßnahmen

2. Zeugenschutzmaßnahmen im besonderen

2.1 Die durch die LDPTP für den Verfahrensabschnitt der Voruntersuchung vorgesehenen, besonderen Zeugenschutzmaßnahmen

2.2 Die besonderen, von der LDPTP für den Verfahrensabschnitt der mündlichen Verhandlung vorgesehenen Zeugenschutzmaßnahmen

2.3. Die Verpflichtung des Richters, die Identität des Zeugen preiszugeben

2.4. Weitere Schutzmaßnahmen der LDPTP

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht das spanische Modell des Zeugenschutzes im Strafprozess unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Regelungen, wie der LO 19/1994, sowie der Rechtsprechung. Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen der prozessualen Bedeutung der Zeugenaussage und der praktischen Schutzbedürftigkeit von Zeugen vor Repressalien zu analysieren und die Wirksamkeit der vorhandenen Maßnahmen zu bewerten.

  • Verhältnis von Zeugenbeweis zu verfassungsrechtlichen Garantien
  • Pflichten und Rechte des Zeugen, einschließlich Aussage- und Entschädigungsfragen
  • Struktur und Anwendungsbereich des Gesetzes zum Schutz von Zeugen und Sachverständigen (LDPTP)
  • Spannungsfeld zwischen Zeugenschutz und dem Recht auf ein faires Verfahren für den Beschuldigten
  • Praktische Herausforderungen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen in Voruntersuchung und mündlicher Verhandlung

Auszug aus dem Buch

Die "rationale" Bestimmung einer schweren Gefahr

Eine der Voraussetzungen für die Anwendung der in diesem Gesetz zum Schutz der Zeugen und Sachverständigen vorgesehenen Maßnahmen besteht in der "rationalen" Bestimmung einer schweren Gefahr (vgl. Art. 1.2 LDPTP) durch die Justizbehörde für die Person, die Freiheit oder das Vermögen des Zeugen oder Sachverständigen, „der den Schutz dieses (Gesetzes) beansprucht (Art. 1.2 LDPTP). Spricht das Gesetz von schwerer Gefahr für die Person, ist dies so auszulegen, daß sich diese Gefahr auf sein Leben, seine physische und psychische Unversehrtheit bezieht. Diese schwere Gefahr kann sich auch auf den Ehegatten des Zeugen (oder einer Person mit einer ähnlichen Nähebeziehung) oder auf seine Vorfahren, Abkömmlinge oder Geschwister (vgl. Art. 1.2 LDPTP) beziehen.

Der Artikel 2 LDPTP bezieht sich allerdings ohne genauere Unterscheidung auf „Gefahr oder Risiko“, wobei offensichtlich ist, daß diese zwei unterschiedliche Begriffe darstellen: Die Gefahr stellt ein gegenüber dem Risiko noch unmittelbarer bevorstehendes Übel dar. D.h., während die Gefahr ein sehr wahrscheinliches Übel darstellt, umfaßt das Risiko verschiedene Stufen der einfachen Wahrscheinlichkeit. Wir sind mit allem Respekt der Meinung, daß hier der spanische Gesetzgeber keinen numerus clausus der mit dem Zeugen oder Sachverständigen verbundenen Personen, welche eine schwere Gefahr laufen können, hätte errichten dürfen. Und wir meinen, daß es wünschenswert ist, den besagten Personenkreis auszuweiten, soweit offensichtlich ist, daß ein Zeuge nicht aussagt, bspw. aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen gegen einen seiner Freunde, da ja das Gesetz Freunde nicht nur nicht berücksichtigt, sondern auch nach dem Wortlaut des Art. 1.2 LDPTP auszuschließen scheint.

Zusammenfassung der Kapitel

Einführung: Die Arbeit betont die Bedeutung des Zeugenbeweises im Strafprozess und die notwendige Einführung von Schutzmaßnahmen gegen Repressalien durch das Gesetz LO 19/1994.

A. Über den Zeugenbeweis im spanischen Strafprozeßrecht: Es wird die historische und rechtliche Einbindung des Zeugenbeweises in das durch die Verfassung von 1978 geprägte spanische Strafverfahren analysiert, wobei besonders die Pflichten und Rechte der Zeugen thematisiert werden.

B. Der Zeugenschutz im gegenwärtigen spanischen Strafprozeß: Dieses Kapitel detailliert das LDPTP, dessen Anwendungsbereich und die verschiedenen Schutzinstrumente, unter kritischer Beleuchtung der Balance zwischen effektivem Zeugenschutz und den Verteidigungsrechten des Beschuldigten.

Schlüsselwörter

Zeugenbeweis, Zeugenschutz, Spanisches Strafprozessrecht, LDPTP, Aussagepflicht, Aussageverweigerungsrecht, Strafverfahren, Verfassungsrecht, Verteidigungsrechte, Schwere Gefahr, Anonyme Zeugen, Verdeckte Ermittler, Glaubwürdigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Verfahrensgarantien.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Publikation befasst sich mit dem Zeugenbeweis und dem Zeugenschutz im spanischen Strafprozessrecht, insbesondere vor dem Hintergrund des Gesetzes zum Schutz von Zeugen und Sachverständigen (LDPTP).

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind die Verpflichtungen und Rechte von Zeugen, die gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz bei schwerer Gefahr sowie das Spannungsverhältnis zwischen diesen Schutzmechanismen und den Verteidigungsrechten des Beschuldigten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist es, das geltende spanische Modell des Zeugenschutzes darzustellen, Schwachstellen in der praktischen Anwendung aufzuzeigen und die Balance zwischen dem Schutzbedürfnis des Zeugen und den Garantien eines fairen Verfahrens zu diskutieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es erfolgt eine rechtsdogmatische Analyse des geltenden spanischen Prozessrechts, ergänzt durch die Untersuchung relevanter spanischer Gesetze, Verfassungsbestimmungen und einer eingehenden Auswertung der Rechtsprechung sowie der verfügbaren Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung des Zeugenbeweises unter verfassungsrechtlichen Aspekten sowie eine detaillierte Analyse des Zeugenschutzes, inklusive der verschiedenen Schutzmaßnahmen während Voruntersuchung und mündlicher Verhandlung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen gehören Zeugenbeweis, Zeugenschutz, Strafprozessrecht, LDPTP, Verfahrensgarantien und Verteidigungsrechte.

Warum ist die Identität des Zeugen in der mündlichen Verhandlung problematisch?

Die Offenlegung der Identität ist einerseits notwendig, um das Recht auf Verteidigung zu wahren und Unglaubwürdigkeit zu prüfen, steht jedoch im direkten Konflikt mit dem Schutzbedürfnis des Zeugen vor Vergeltungsmaßnahmen.

Was kritisiert der Autor an der LDPTP?

Der Autor bemängelt unter anderem die begrenzte Ausweitung des geschützten Personenkreises und das "gesetzgeberische Chaos" in Spanien, welches zu einer unzureichenden praktischen Umsetzung der gesetzlichen Zeugenschutzvorgaben führt.

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Details

Title
Über den Zeugenbeweis und den Zeugenschutz im spanischen Strafprozeßrecht
College
University Cardenal Herrera  (FB Rechtswissenschaften)
Author
Fernando del Cacho (Author)
Publication Year
2000
Pages
24
Catalog Number
V2670
ISBN (eBook)
9783638116107
Language
German
Tags
Zeugenbeweis Zeugenschutz Strafprozeßrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Fernando del Cacho (Author), 2000, Über den Zeugenbeweis und den Zeugenschutz im spanischen Strafprozeßrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2670
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