Der Beitrag stellt die gesetzliche Regelung der Kostenverteilung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Möglichkeit der Änderung des Verteilungsschlüssels dar anhand einer vergleichenden Darstellung der Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsgesetzes in der reformierten Fassung am 01.07.2007 unter Berücksichtigung der bislang zu diesem Thema nach dem 01.07.2007 ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen.
Inhaltsverzeichnis
1. Kostenverteilung nach dem WEG, Grundsätze
2. Möglichkeiten der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bis zum 30.06.2007
3. Die Neuregelung der Kostenverteilung seit dem 01.07.2007
3.1 Betriebs- und Verwaltungskosten
3.2 Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung
3.3 Der individuelle Anspruch auf Änderung der Kostenverteilung
3.4 Der Beurteilungsspielraum der Eigentümergemeinschaft
3.5 Beschränkungen der Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 3 und 4 WEG n.F.
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die gesetzlichen Regelungen und die Möglichkeiten zur Änderung von Kostenverteilungsschlüsseln innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung der WEG-Reform zum 01.07.2007 und der dazu ergangenen Rechtsprechung.
- Vergleich der Rechtslage zur Kostenverteilung vor und nach der WEG-Neufassung 2007
- Anforderungen an Beschlüsse zur Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel
- Regelungen für Betriebs-, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
- Die Rolle der ordnungsgemäßen Verwaltung und des Beurteilungsspielraums der Eigentümer
- Rechtsschutz und individuelle Ansprüche einzelner Wohnungseigentümer auf Änderung
Auszug aus dem Buch
3.1 Betriebs- und Verwaltungskosten
§ 16 Abs. 3 WEG n.F. gibt den Eigentümern nun die Möglichkeit, von dem gesetzlichen „starren“ Kostenverteilungsschlüssel abzuweichen. So können die Eigentümer seit dem 01.07.2007 mit Stimmenmehrheit beschließen, die gemeinschaftlichen Betriebskosten wie auch bestimmte Betriebskosten des Sondereigentums und die Kosten der Verwaltung nach Verbrauch oder Verursachung zu erfassen und nach diesem oder einem anderen Maßstab im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu verteilen. Weil die Neuregelung ausdrücklich Bezug auf § 556 I BGB nimmt, wird vom Gesetzgeber eine Rechtsvereinheitlichung zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht und damit eine vereinfachte Rechtsanwendung angestrebt. Obgleich sich aus § 556 BGB keine konkrete Definition des Betriebskostenbegriffs ergibt, ist zwischenzeitlich ein einheitliches inhaltliches Verständnis dahingehend entstanden, als Betriebskosten die in Nr. 17 zu § 2 BetrKV aufgeführten Kostengruppen zu zählen.
Wenn die Rechtsprechung früher ein grob unbilliges und mit Treu und Glauben nicht zu vereinbarendes Ergebnis der bestehenden Kostenverteilungsregelung für den änderungswilligen Eigentümer vorausgesetzt hatte, reicht es nun aus, dass ein sachlicher Änderungsgrund vorliegt und der neue Kostenverteilungsschlüssel ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Die Rechtsprechung hat schon in einer höheren Kostengerechtigkeit einerseits oder in unterschiedlichen Gebrauchsmöglichkeiten andererseits einen solchen sachlichen Grund gesehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Kostenverteilung nach dem WEG, Grundsätze: Erläutert die grundlegende Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Tragung gemeinschaftsbezogener Kosten gemäß der alten Fassung des WEG und deren Anlehnung an das Miteigentumsanteilsprinzip.
2. Möglichkeiten der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bis zum 30.06.2007: Beschreibt die sehr hohen Hürden für Änderungen vor der Reform, die primär auf Einstimmigkeit oder den Nachweis grober Unbilligkeit angewiesen waren.
3. Die Neuregelung der Kostenverteilung seit dem 01.07.2007: Analysiert die durch die WEG-Reform eingeführte Flexibilisierung und die neuen Beschlusskompetenzen für die Eigentümergemeinschaft.
3.1 Betriebs- und Verwaltungskosten: Behandelt die vereinfachte Mehrheitsentscheidung zur verbrauchs- oder verursachungsorientierten Kostenverteilung in Anlehnung an mietrechtliche Standards.
3.2 Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung: Erläutert die qualifizierten Mehrheitsanforderungen und die Beschränkung auf konkrete Einzelfälle bei der Verteilung dieser speziellen Kostenarten.
3.3 Der individuelle Anspruch auf Änderung der Kostenverteilung: Unterscheidet zwischen dem Anspruch aus der Gemeinschaftsordnung und der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung bei Unbilligkeit.
3.4 Der Beurteilungsspielraum der Eigentümergemeinschaft: Definiert die Grenzen gerichtlicher Überprüfbarkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung.
3.5 Beschränkungen der Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 3 und 4 WEG n.F.: Verdeutlicht, dass die neuen Befugnisse der Eigentümer durch Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung nicht weiter eingeschränkt werden dürfen.
Schlüsselwörter
Wohnungseigentumsgesetz, WEG-Reform, Kostenverteilung, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Miteigentumsanteil, Mehrheitsbeschluss, Instandhaltung, Betriebskosten, Verwaltungskosten, ordnungsgemäße Verwaltung, Kostengerechtigkeit, Verursacherprinzip, Änderungsanspruch, Beschlusskompetenz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Publikation befasst sich mit der Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Änderung von Kostenverteilungsschlüsseln in Wohnungseigentümergemeinschaften vor und nach der grundlegenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes am 01.07.2007.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Verteilung von Betriebs-, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, die Anforderungen an Eigentümerbeschlüsse sowie die Grenzen der Beschlusskompetenz.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die rechtlichen Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung der Kostenverteilung darzustellen und aufzuzeigen, wie die Reform zur Rechtsvereinheitlichung und Erhöhung der Kostengerechtigkeit beigetragen hat.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Gesetzestexte vergleicht und durch eine detaillierte Auswertung obergerichtlicher Entscheidungen und Fachliteratur ergänzt wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Kostenkategorien, die Anforderungen an qualifizierte Mehrheitsbeschlüsse und den Beurteilungsspielraum der Eigentümergemeinschaft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Kostenverteilungsschlüssel, Mehrheitsbeschluss, ordnungsgemäße Verwaltung und Kostengerechtigkeit bestimmt.
Inwiefern hat sich die Rechtslage für Instandhaltungskosten geändert?
Seit der Reform können Eigentümer nun mit einem qualifizierten Mehrheitsbeschluss die Kosten für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für einen Einzelfall abweichend verteilen, was zuvor nur einstimmig möglich war.
Was bedeutet der „Beurteilungsspielraum“ der Gemeinschaft?
Dies bezeichnet den Ermessensspielraum, den die Gemeinschaft bei Entscheidungen zur Kostenverteilung innerhalb der ordnungsgemäßen Verwaltung hat; dieser ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, sofern die Entscheidung sachlich begründet ist.
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- Thomas Gutwin (Author), 2014, Änderung vereinbarter Kostenverteilungsschlüssel in der Wohnungseigentümergemeinschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267385