Der Beitrag stellt die gesetzliche Regelung der Kostenverteilung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Möglichkeit der Änderung des Verteilungsschlüssels dar anhand einer vergleichenden Darstellung der Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsgesetzes in der reformierten Fassung am 01.07.2007 unter Berücksichtigung der bislang zu diesem Thema nach dem 01.07.2007 ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen.
Inhaltsverzeichnis
- Kostenverteilung nach dem WEG, Grundsätze
- Möglichkeiten der Änderung des Kostenvefteilungsschlüssels bis zum 30.06.2007
- Die Neuregelung der Kostenverteilung seit dem 01.07.2007
- Betriebs- und Verwaltungskosten
- Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung
- Der individuelle Anspruch auf Änderung der Kostenverteilung
- Der Beurteilungsspielraum der Eigentümergemeinschaft
- Beschränkungen der Beschlusskompetenz des 16 Abs. 3 und 4 WEG n.F.
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Beitrag analysiert die gesetzliche Regelung der Kostenverteilung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft und beleuchtet die Möglichkeiten der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels. Dabei wird die Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsgesetzes in der neuen Fassung am 01.07.2007 unter Berücksichtigung der bislang zu diesem Thema ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen vergleichend dargestellt.
- Kostenverteilung im Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Änderung des Kostenverteilungsschlüssels vor und nach der WEG-Novelle 2007
- Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft
- Individuelle Ansprüche auf Änderung der Kostenverteilung
- Beurteilungsspielraum der Eigentümergemeinschaft
Zusammenfassung der Kapitel
Das Kapitel 1 behandelt die grundlegenden Prinzipien der Kostenverteilung im WEG. Es wird erläutert, dass die Regelung in 16 WEG ausschließlich „gemeinschaftsbezogene Kosten" betrifft, also Kosten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Der maßgebliche Verteilungsschlüssel ergibt sich aus dem Miteigentumsanteil, der im Grundbuch eingetragen und in der Teilungserklärung abgebildet ist.
Kapitel 2 beleuchtet die Möglichkeiten der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bis zum 30.06.2007. In dieser Zeit war eine Änderung nur durch einstimmige Vereinbarung aller Wohnungseigentümer möglich, sofern nicht durch eine Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung die Änderung durch Mehrheitsbeschluss eröffnet war. Die Rechtsprechung stellte hohe Anforderungen an die Durchsetzung eines Änderungsanspruchs, die sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage oder grobe Unbilligkeit beschränkten.
Kapitel 3 widmet sich der Neuregelung der Kostenverteilung seit dem 01.07.2007. Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des WEG die Möglichkeiten der Veränderung der Kostenverteilung durch die Wohnungseigentümer gestärkt. Die neue Gesetzeslage ermöglicht eine flexiblere Handhabung sowohl bei der Erfassung als auch bei der Verteilung der gemeinschaftsrelevanten Kosten. Die Beschlusskompetenz der Eigentümer wurde erweitert, so dass nun sowohl über die Verteilung von Kosten der Gemeinschaft als auch des Gebrauchs des Sondereigentums jeweils mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann.
Im Unterkapitel 3.1 werden die Betriebs- und Verwaltungskosten behandelt. Die Eigentümer können seit dem 01.07.2007 mit Stimmenmehrheit beschließen, diese Kosten nach Verbrauch oder Verursachung zu erfassen und zu verteilen. Die Rechtsprechung hat bereits in einer höheren Kostengerechtigkeit oder in unterschiedlichen Gebrauchs-möglichkeiten einen sachlichen Grund für eine Änderung des Verteilungsschlüssels gesehen.
Kapitel 3.2 thematisiert die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung. Die Änderungsmöglichkeiten bei der Verteilung dieser Kosten sind deutlich eingeschränkt. Der Gesetzgeber fordert für die Änderung des Verteilungsschlüssels einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss, der sowohl das Kopfteilsprinzip als auch das Wertprinzip berücksichtigt. Die Änderung ist auf den konkreten Einzelfall beschränkt.
Kapitel 3.3 befasst sich mit dem individuellen Anspruch auf Änderung der Kostenverteilung. Der Eigentümer kann die Änderung der Kostenverteilung beanspruchen, wenn der bisherige Verteilungsschlüssel unbillig ist und schwerwiegende Gründe für die Änderung sprechen. Die Rechtsprechung sah die „Unbilligkeit" bislang in Fällen, in denen der Miteigentumsanteil des anspruchstellenden Eigentümers mehr als 25 % von der Wohnfläche der betroffenen Wohnung abweiche oder wenn der geltende Verteilungsschlüssel den betroffenen Eigentümer zu mehr als 25 % gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern benachteilige.
Kapitel 3.4 behandelt den Beurteilungsspielraum der Eigentümergemeinschaft. Entscheidungen der Gemeinschaft zur Kostenverteilung müssen sich im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung bewegen. Die Eigentümergemeinschaft hat bei der Einschätzung einen Beurteilungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.
Kapitel 3.5 beleuchtet die Beschränkungen der Beschlusskompetenz des 16 Abs. 3 und 4 WEG n.F. Die Beschlusskompetenz der Eigentümer darf nicht durch abweichende Vereinbarungen beschränkt werden. Diese Regelung gilt auch für vor dem 01.07.2007 bereits bestehende Gemeinschaften. Soweit Regelungen in „alten" Gemeinschaftsordnungen solche Beschränkungen oder Ausschlüsse der Beschlusskompetenz vorsehen, sind sie unbeachtlich.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Kostenverteilung in der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels, die Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft, die ordnungsgemäße Verwaltung, die Instandhaltung und Instandsetzung, der individuelle Anspruch auf Änderung der Kostenverteilung und die Rechtsprechung zum WEG vor und nach der Gesetzesnovelle 2007.
- Quote paper
- Thomas Gutwin (Author), 2014, Änderung vereinbarter Kostenverteilungsschlüssel in der Wohnungseigentümergemeinschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267385