Freiheit und Individuum bei Hobbes


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2012

13 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhalt

Einleitung

1. Hobbes‘ Freiheitsbegriff

2. Die Freiheit im Naturzustand

3. Der Akt der Unterwerfung

4. Freiheit und Untertänigkeit im Staat
4.1 Hobbes Idee der bürgerlichen Freiheit
4.2 Der Leviathan zwischen liberalem Staat und Diktatur

Schluss

Literatur

Einleitung

In der Widmung zu De Cive schreibt Thomas Hobbes, es gebe deutliche „Zeichen, daß die bisherigen Schriften der Moralphilosophen zur Erkenntnis der Wahrheit nichts beigetragen haben.“ (Hobbes 1994: 61) Und so setzte sich Hobbes daran, die politische Philosophie zu revolutionieren. Sein Werk ist ein Bruch mit der vorangegangenen Philosophie und stellt die Staatstheorie auf völlig neue Beine.

In dieser Arbeit werde ich mich mit der Staatsphilosophie Hobbes‘ auseinandersetzen und insbesondere seinen Freiheitsbegriff untersuchen. Hobbes‘ Verständnis von Freiheit kommt in seinem Werk eine zentrale Bedeutung zu. Nachdem ich den Freiheitsbegriff definiert und eingegrenzt habe, werde ich mich seiner Bedeutung für die politische Theorie zuwenden. Zunächst werde ich untersuchen, welche Rolle die Freiheit in der Konzeption des Naturzustandes spielt, um daraus das Vertragskonzept herzuleiten, welches die Menschen in die bürgerliche Gesellschaft führt.

Daraufhin widme ich mich der Freiheit der Untertanen im Hobbesschen Staat. Hier soll zuerst Hobbes‘ Idee von freien Bürgern vorgestellt werden. Dann werde ich anhand verschiedener Interpretationsmöglichkeiten kurz die Freiheit im Staat diskutieren. Ich werde zeigen, inwiefern man Hobbes als Liberalen lesen kann und diese Position erörtern. Zuletzt formuliere ich eine eigene Position zur Bedeutung der Freiheit in Hobbes‘ Staatstheorie und ihrer Bedeutung für den modernen Staat.

Ich werde mich in dieser Arbeit auf den Freiheitsbegriff im Leviathan beschränken und nicht den Wandel des Begriffes in Hobbes‘ Werk aufzeigen, den Quentin Skinner (2008) deutlich skizziert. Für das Konzept des Herrschaftsvertrages in Leviathan ist der spätere Begriff von Freiheit von größerer Bedeutung als die Definition aus De Cive. Außerdem werde ich mich an dieser Stelle auf die poltische Freiheit von Menschen konzentrieren und auf die Darstellung der physikalischen Deduktion des Freiheitsbegriffes verzichten, die Hobbes‘ materialistischen Methodik folgt.

1. Hobbes‘ Freiheitsbegriff

Der Politischen Philosophie Thomas Hobbes‘ liegt ein radikaler, negativer Freiheitsbegriff zugrunde. Freiheit bedeute „genau genommen das Fehlen von Widerstand, wobei ich unter Widerstand äußere Bewegungshindernisse (Hervorhebung von mir) verstehe.“ (Hobbes 1984: 163, vgl. auch S. 99) Bereits diese Freiheitsdefinition im 21. Kapitel des Leviathan zeigt deutlich, wen Hobbes einen freien Menschen nennt. Umgekehrt formuliert heißt ein Mensch unfrei genau dann, wenn äußere Hindernisse die Ausübung einer Handlung unmöglich machen, „die er aufgrund seiner Stärke und seines Verstandes tun kann“ und „seinem Willen entsprechend“ ausführen möchte. (Hobbes 1984: 163)

Im weiteren Verlauf des Kapitels wird deutlich, wie weit Hobbes den Freiheitsbegriff fasst. So sind Handlungen aus Furcht nach dieser Definition die Handlungen eines Freien. Furcht ist ein Gefühl und damit als inneres Bewegungshindernis anzusehen. „Wenn z. B. jemand aus Furcht, das Schiff könne sinken, seine Ladung ins Meer wirft, so tut er dies dennoch mit vollem Willen und kann es auch unterlassen, wenn er will – deshalb ist dies die Handlung eines Freien.“ (Hobbes 1984: 163f.)

Das zeigt, wie weit Hobbes‘ Definition reicht. Innere, gefühlte Zwänge sind keine Einschränkung der individuellen Freiheit. Diese wird nur begrenzt, wenn äußere Umstände die Ausführung einer Bewegung behindern. Denn Freiheit sei im eigentlichen Sinn körperliche Freiheit, also das frei sein von Ketten und Gefangenschaft (vgl. Hobbes 1984: 165). Hobbes verwendet also einen rein physischen Begriff von Freiheit. Jede Handlung wird damit zu einer willentlichen, sofern sie nicht von einer externen Macht erzwungen ist. Vermeintliche Zwänge eine Handlung zu tun, wie z. B. Furcht, sind daher keine Einschränkung der Freiheit des Individuums.

Ein derart radikaler Freiheitsbegriff scheint jeder Intuition zu widersprechen. Wie ich unten argumentieren werde, nimmt er aber eine zentrale Rolle in Hobbes‘ Konzept der Legitimation des Staates ein. Sowohl zum Verständnis des Unterwerfungsvertrages als auch der Freiheit der Untertanen im bürgerlichen Staat ist diese Freiheitsdefinition unerlässlich.

2. Die Freiheit im Naturzustand

Der Ausgangspunkt der Staatsphilosophie Hobbes‘ ist seine Konzeption des State of Nature. Hobbes‘ Anthropologie beschreibt den Menschen als gänzlich ungebundenes Individuum. Wenn er nicht einer absoluten Macht unterworfen ist, dann lebt er unabhängig von jeglicher Form der Gemeinschaft. Weiter ist für Hobbes‘ Menschenbild die Annahme charakteristisch, alle Menschen seien grundsätzlich gleich stark. Kein körperlicher oder geistiger Unterschied könne, so Hobbes, dem einen einen Vorteil verschaffen, der einem anderen nicht auch zustehe. (vgl. Hobbes 1984: 94)

Aus dieser Gleichheit der Fähigkeiten entsteht eine Gleichheit der Hoffnung, unsere Absichten erreichen zu können. Und wenn daher zwei Menschen nach demselben Gegenstand streben, den sie jedoch nicht zusammen genießen können, so werden sie Feinde und sind in Verfolgung ihrer Absicht, die grundsätzlich Selbsterhaltung und bisweilen Genuß ist, bestrebt, sich gegenseitig zu vernichten oder zu unterwerfen. Daher kommt es auch, daß, wenn jemand ein geeignetes Stück Land anpflanzt, einsät, bebaut oder besitzt, und ein Angreifer nur die Macht eines einzelnen zu fürchten hat, mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß andere mit vereinten Kräften anrücken, um ihn von seinem Besitz zu vertreiben und ihn nicht nur der Früchte seiner Arbeit, sondern auch seines Lebens und seiner Freiheit zu berauben. Und dem Angreifer wiederum droht die gleiche Gefahr von einem anderen. (Hobbes 1984: 94f.)

Zusammen mit den natürlichen menschlichen Eigenschaften Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht entstehen da, wo in diesem vorstaatlichen Zustand Einzelmenschen aufeinander treffen, Konflikte um Güter und Ehre (vgl. Hobbes 1984: 95f.).Ressourcenknappheit führt gepaart mit Neid und dem Streben nach Macht der Menschen im Naturzustand dazu, dass sich jedes Individuum stets vor Übergriffen anderer fürchten muss.

Um in diesem Zustand bestehen zu können, bevor man durch eine Macht vor Gefahren geschützt ist, genießt jeder ein natürliches Recht (ius naturale) auf alles. Dieses „natürliche Recht […] ist die Freiheit eines jeden, seine eigene Macht nach seinem Willen zur Erhaltung seines eigenen Lebens einzusetzen und folglich alles zu tun, was er nach eigenem Urteil und eigener Vernunft als das zu diesem Zweck geeignetste Mittel ansieht.“ (Hobbes 1984: 99) Diese Freiheit, alles zu tun, ist es, die Hobbes natürliche Freiheit oder libertas naturalis nennt. (vgl. Skinner 2008: 64)

Aus diesen Umständen ergebe sich klar, so Hobbes, „daß die Menschen während der Zeit, in der sie ohne eine allgemeine, sie alle im Zaum haltende Macht leben, sich in einem Zustand befinden, der Krieg genannt wird und zwar einem Krieg eines jeden gegen jeden." (Hobbes 1984: 96) Menschen, die in diesem Naturzustand leben, können sich ihres Lebens und ihrer Freiheit niemals sicher sein. Daher ist es auch unmöglich, dass in dem Zustand der ständigen Gefahr Güter produziert und gehandelt werden und Menschen gemeinsam kulturelle Güter genießen. Es gibt keine Kunst, keine Wissenschaft, kein komfortables Leben. „[D]as menschliche Leben [im Zustand absoluter unbeschränkter Freiheit] ist einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz.“ (Hobbes 1984: 96)

Damit führt das Leben in grenzenloser Freiheit, wie es das natürliche Recht den Menschen gewährt, zu einem Leben in ständiger Furcht vor dem Verlust ebenjener Freiheit und des eigenen Lebens, solange keine Sicherheit durch eine schützende Macht zu erwarten ist. „Eine weitere Folge dieses Zustandes ist, daß es weder Eigentum, noch Herrschaft, noch ein bestimmtes Mein und Dein gibt, sondern daß jedem nur das gehört, was er erlangen kann, und zwar so lange, wie er es zu behaupten vermag.“ (Hobbes 1984: 98) Und jeder ist gezwungen, sich so viel anzueignen wie er erlangen kann und es gegen jeden möglichen Feind zu behaupten, um nicht selbst unterzugehen, im Elend des Naturzustandes.

Die libertas naturalis, die absolute Freiheit wirkt in der Situation des Naturzustandes also als eine Art Bumerang. Wo der Mensch eben noch uneingeschränkt seine Freiheit genoss, liegt er im nächsten Moment in den Ketten seines Nachbarn. Es ist genau diese Freiheit, die ein Leben in tatsächlicher Unfreiheit erzeugt oder, um es mit Hobbes zu sagen: „Nehmen wir ferner Freiheit als Ausnahme vom Gesetz [also das natürliche Recht], so ist es von den Menschen […] widersinnig […] eine Freiheit zu verlangen, auf Grund derer alle anderen Menschen Herrn ihres Lebens sein könnten.“ (Hobbes 1984: 165)

Das Leben in absoluter Freiheit wird zu einem Leben in ständiger Furcht vor einem Angriff. Eine solche Existenz widerspricht der Vernunft des Menschen, die von ihm verlangt sich selbst zu erhalten. Das aber ist im Naturzustand ein unmöglicher Kraftakt. Es ist einem Menschen in dieser Situation unmöglich, Sicherheit für seine Freiheit und sein Leben herzustellen und damit seinem natürlichen Verlangen nach Schutz gerecht zu werden. Der einzige Ausweg, der die Menschen aus diesem Elend der unbeschränkten Freiheit befreien kann, ist die Begründung eines Staates und die Unterwerfung unter einen Souverän.

3. Der Akt der Unterwerfung

Die menschliche Vernunft, wie ich sie oben schon angedeutet habe, verpflichtet die Menschen zur Befolgung des natürlichen Gesetzes (lex naturalis). „Jedermann hat sich um Frieden zu bemühen, solange dazu Hoffnung besteht. “ (Hobbes 1984: 99f.) Das natürliche Gesetz fordert von den Menschen, sich dem Elend des Naturzustandes zu entziehen, wenn ihnen das möglich ist. Der andauernde Krieg eines jeden gegen jeden soll beendet und durch ein Leben in Frieden und Sicherheit ersetzt werden. Weil der Verzicht des Einzelnen auf seine natürliche Freiheit allerdings sein Todesurteil bedeutete, verlangt das natürliche Gesetz, solange von ihr Gebrauch zu machen, bis seine Sicherheit durch eine andere Macht garantiert ist als seine eigene.

Jedermann soll freiwillig, wenn andere ebenfalls dazu bereit sind, auf sein Recht auf alles verzichten, soweit er dies um des Friedens und der Selbsterhaltung willen für notwendig hält, und er soll sich mit soviel Freiheit gegenüber anderen zufrieden geben, wie er anderen gegen sich selbst einräumen würde. (Hobbes 1984: 100)

Der einzige vernünftige Weg aus dem Krieg ist also, dass alle gleichermaßen auf ihre Freiheit verzichten. Dieser Verzicht erfolgt mittels eines Vertrages, den jeder mit jedem schließt und darin seine Freiheit aufgibt. Da jedoch Verträge allein keine Sicherheit bieten, bedarf es einer Zwangsgewalt, die die Menschen zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zwingt (vgl. Hobbes 1984: 131). Und es ist genau dieser Verzichtsvertrag, der auch die nötige Zwangsgewalt errichtet.

Es ist eine wirkliche Einheit aller in ein und derselben Person, die durch Vertrag eines jeden mit jedem zustande kam, als hätte jeder zu jedem gesagt: Ich autorisiere diesen Menschen oder diese Versammlung von Menschen und übertrage ihnen mein Recht, mich zu regieren, unter der Bedingung, daß du ihnen ebenso dein Recht überträgst und alle ihre Handlungen autorisierst. (Hobbes 1984: 134)

Mit der Vertragserklärung verpflichten sich die Menschen, auf die Wahrnehmung ihres natürlichen Rechtes und damit auf ihre natürliche Freiheit zu verzichten und gleichzeitig eine Macht zu autorisieren, dieses Recht in ihrem Namen zu gebrauchen. Was hier passiert ist neben einem vollkommenen Rechtsverzicht auch die Aufgabe jeglicher Selbstregierung (vgl. Kersting 2008: 178). Alle Rechte, die jeder einst besessen hat, hat nun eine einzige Macht, Souverän genannt, allein inne.

Die letzte Handlung, die Menschen in absoluter Freiheit im Naturzustand vollziehen, ist die freiwillige, vollständige Aufgabe jeglicher Freiheit. Der Mensch unterwirft sich einem absoluten Staat, einem Souverän also mit uneingeschränkter Macht.

Hobbes beschreibt die Errichtung des Staates als Akt der Schöpfung durch die Menschen. „[D]urch Kunst wird jener große Leviathan geschaffen, genannt Gemeinwesen oder Staat [...], der nichts anderes ist als ein künstlicher Mensch, wenn auch von größerer Gestalt und Stärke als der natürliche, zu dessen Schutz und Verteidigung er ersonnen wurde." (Hobbes 1984: 5) Es sind Schutz und Verteidigung und ein Leben in Frieden, das die Menschen bekommen sollen, wenn sie sich völlig selbstentrechten.

Um diesen Akt der Vertragsschließung, Selbstentrechtung und völligen Unterwerfung, so wie Hobbes es tut, als freie Handlung interpretieren zu können, ist Hobbes‘ Freiheitsbegriff wie er oben definiert und abgegrenzt wurde unabdingbar. Nur wenn man innere Handlungshindernisse nicht als Freiheitseinschränkung ansieht, kann die Staatsgründung als ein Werk freier Menschen betrachtet werden, die ihrer Vernunft folgend einen Souverän einsetzen, der ihre Handlungsfreiheit in die Ketten der Gesetze legt. Die Motivation zur Vertragsschließung ist die Furcht vor Vernichtung. Diese treibt die Menschen unter die Gewalt des absoluten Staates. Sie haben keine andere Wahl, als sich dem Staat zu unterwerfen, wenn sie ein Leben im Naturzustand nicht weiter ertragen wollen. Wolfgang Kersting (2008: 185f.) beschreibt das als „das merkwürdige Bild einer radikalindividualisti­schen Begründung absoluter Macht, einer Legitimierung des Staatsabsolutismus durch die vertragliche Selbstbindung der Individuen.“

Zentrale Bedeutung kommt bei dem Akt der Unterwerfung die Komponente der Autorisierung zu. Ein Element, welches Hobbes seiner politischen Philosophie im Leviathan neu hinzufügt (vgl. Kersting 2008: 178). Welche Bedeutung diese Autorisierung hat, macht Hobbes ganz deutlich:

Fordert oder beschlagnahmt der Souverän aber etwas auf Grund seiner Gewalt, so ist dies kein gesetzmäßiges Verfahren, denn alles, was er kraft seiner Gewalt tut, geschieht auf Grund der Autorität jedes Untertanen, und wer ein Verfahren gegen den Souverän in Gang setzt, setzt es folglich gegen sich selbst in Gang. (Hobbes 1984: 170f.)

[...]

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
Freiheit und Individuum bei Hobbes
Université
University of Hamburg  (Philosophiesches Seminar)
Cours
Hobbes politische Schriften
Note
1,3
Auteur
Année
2012
Pages
13
N° de catalogue
V267653
ISBN (ebook)
9783656581765
ISBN (Livre)
9783656580577
Taille d'un fichier
502 KB
Langue
allemand
Mots clés
freiheit, individuum, hobbes, Politische Philosophie, Thomas Hobbes, Staatstheorie, politische Freiheit, Politik, Gesellschaft, Leviathan, Politische Theorie, Gesellschaftsvertra, Freiheit im Leviathan, Freiheit bei Hobbes, Freiheit Hobbes, Hobbes politische Philosophie, Hobbes Freiheitstheorie
Citation du texte
Nils Schäfer (Auteur), 2012, Freiheit und Individuum bei Hobbes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267653

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