Die Universität Leipzig und ihr Verhältnis zum Landesherren

Mit einem Blick auf die Statutenreform von 1446


Term Paper, 2013

18 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1 Die Universität als ein autonomes Konstrukt?
2.1.1 Universität und Landesherr(en)
2.2 Die Statuten der Universität Leipzig kurz nach ihrer Entstehung
2.2.1 Die Universitätsreform von 1446

3. Zusammenfassung

Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Als nach dem Konflikt der Nationen an der Universität Prag einige hundert Magister und Scholaren dieser den Rücken kehrten und die Stadt an der Moldau verließen, blieb dies für die Universitätslandschaft im mitteldeutschen Raum nicht folgenlos1. Nach dem Auszug der Prager im Mai 1409 begann sich bereits im Juli desselben Jahres, durch den Erwerb eines Hauses durch die Stadt Leipzig für die Magister der Artisten2, das Umfeld der alma mater lipsiensis zu konstituieren. Die im Vergleich zu anderen Hohen Schulen jener Zeit zügige Aufnahme des Lehrbetriebes lässt sich denn auch bereits mit dem 2. Dezember 1409 und der an diesem Datum ausgestellten ordinatio3 schriftlich dokumentieren, wenngleich es zur Gründung der Universität auch ganz pragmatischer Gegebenheiten bedurfte. Lokaler Ressourcen beispielsweise, die ihrerseits durch landesherrliche Stiftungen in Form des collegium maius und des collegium minus, des großen und kleinen Kollegs, zur Verfügung standen. Schon im Spätsommer des Gründungsjahres wurden jene von den Kollegiaten bewohnt, deren Besoldung ebenfalls bereits von statten gegangen war4. Bei den Stiftern handelte es sich um die beiden Landesherren aus dem Hause der Wettiner; Friedrich IV. und Wilhelm II. regierten als Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen die prosperierende Region5, zu der nun bald auch eine Hohe Schule gehören sollte.

Ohne deren Initiative in finanzieller Hinsicht oder als Petenten bei Papst Alexander V. zur Erlangung der erforderlichen Privilegien für den Lehrbetrieb, wäre es schlecht bestellt gewesen um Leipzig als zukünftige Universitätsstadt. Ob gewollt oder ungewollt, die Landesherren waren autorisiert und besaßen somit gleichsam eine Autorität, einen Einfluss. Doch wie war es um diesen Einfluss in den kommenden Jahrzehnten bestellt und inwieweit agierte die Universität demzufolge autonom? In Skizzierung der Verbindung zwischen alma mater und den großzügigen Markgrafen, ab 1423 mit der Kurwürde belehnt, und der ersten Statutenreform der Universität aus dem Jahr 1446, soll jene Fragestellung erörtert werden. Dass dabei nicht das Ziel ist, explizit neue Forschungserkenntnisse zu gewinnen, muss an dieser Stelle konstatiert werden.

Vielmehr soll die Statutenänderung von 1446 hier als veranschaulichendes Exempel in einem auf Wechselwirkung von Landesherren und Universität basierenden Gesamtkonstrukt dienlich sein. Der Veranschaulichung der reformierenden Eingriffe soll jedoch zunächst die Frage nach allgemeinen autonomen Tendenzen der alma mater vorangestellt werden, da dies methodisch ganz einfach sinnvoll erscheint. Zudem ergänzt sich die Quellenlage in Hinblick auf die genannten Schwerpunkte der Arbeit sehr gut - schon allein ob des kurzen Zeitraums der Untersuchung (1409-1446).

Um jenen Quellenfundus zu tangieren, sei auf das 600-jährige Jubiläum der Universität 2009 und die damit verbundenen Publikationen verwiesen, die einen optimalen Einstieg sowie Vertiefung bieten. Das sicher umfangreichste Werk ist das der „Geschichte Leipzigs“6, welches hier u.a. ein Gegenstand der Literaturrezeption ist. Verdient gemacht hat sich unbestritten auch Friedrich Zarncke mit seinen Ausführungen, die gerade bei Untersuchungen zum Statutenreglement und der Prosopographie unerlässlich sind7. Zu nennen und im Wesentlichen als einer der wichtigsten literarischen Bezüge für meine Ausführungen geltend, seien außerdem Beat Kusche 8 und Marek Wejwoda 9. Gewiss sind damit nur die wenigsten Historiker und Historikerinnen genannt, denen wir einen gut dokumentierten Überblick über die nunmehr 600-jährige Geschichte der Universität Leipzig verdanken. Diese Arbeit gesucht einen Teil ihrer Verfassungs- und Personengeschichte festzuhalten und mit Ansätzen neuer Erkenntnisse zu versehen. Beginnend wird dabei auf etwaige autonome Tendenzen im Allgemeinen und einen sich damit verknüpfenden ereignisgeschichtlichen Umriss einzugehen sein.

2. Hauptteil

2.1 Die Universität als ein autonomes Konstrukt?

Im einführenden Teil dieser Arbeit kam die relativ schnelle Bereitstellung der zum Lehrbetrieb erforderlichen Zweckmäßigkeiten zur Deutung. Die angesprochene schnelle Inbetriebnahme der Universität Leipzig als Vermittler der Lehrinhalte konnte - was ebenfalls einleitend anklang - vor allem durch die direkte Intention der landesherrlichen Führung ermöglicht werden. Die erwähnten, durch Friedrich IV. und Wilhelm II. gestifteten, Magisterkollegien lösten zunächst einmal das ganz pragmatische Problem der Schaffung eines universitätseigenen Raumes zur Unterbringung der Lehrenden und ihrer finanziellen Absicherung. In direkten Zahlen hieß das, dass die Landesfürsten 20 Magister aus den beiden Fürstenkollegien mit insgesamt quingentis florenis, also mit 500 Gulden, besoldeten10. Andere Städte Europas konnten von derartigen Startbedingungen oft nur träumen11. Ruft man sich die Einleitung rekapitulierend ins Gedächtnis zurück, so ist hier auch noch einmal das durch den Rat der Stadt gekaufte Haus für die magistros artium von Bedeutung. Hinzu kommt die Zurverfügungstellung weiteren Wohnraums aus privaten Mitteln. Johannes Münsterberg, erster Rektor der Universität, initiierte testamentarisch die Gründung eines weiteren Kollegs zur Schaffung der benötigten Räumlichkeiten. Dadurch entstand das collegium beatae Mariae virginis, das Liebfrauenkolleg12. Neben diesen beiden Formen der Liquidität, also privater und „wettinischer“, ist noch eine dritte Kategorie von Stiftern konstatierbar. Die geistige des städtischen Raumes. So offerierten auch das Thomanerkloster und die Nikolaikirche Gebäude, in denen die alma mater, beispielsweise auch bei feierlichen Anlässen, zusammenkommen und agieren konnte13. Dass schon vor der Verlesung der von Papst Alexander V. ausgestellten Privilegien für ein studium generale in Leipzig und schon vor der Verkündung der ordinatio am 2. Dezember gelehrt und gelernt wurde14, ist zweifelsfrei auch durch die eben genannten Stiftungen ermöglicht worden. Im Umkehrschluss heißt dies, dass die Angehörigen der Universität, also die Magister, Bakkalare und Studenten, zwar unabhängig und eigenständig sich im universitären Umfeld entfalten konnten, diesem Umfeld aber Voraussetzungen gegeben waren, die vom Einfluss anderer abhingen. Die Antwort auf die Frage nach einer autonom agierenden Universität bereits im Vorfeld ihrer Entstehung muss demzufolge negiert werden. Andere Universitäten, die ungefähr im gleichen Zeitraum gegründet wurden, haben gezeigt, wie sehr der Lehrbetreib und benötigte Ressourcen korrelierten15.

Für den eben skizzierten Sachverhalt - also dem, lokaler Bestände - kann man auch ganz vereinfacht auf den Aspekt der finanziellen Umstände im Allgemeinen eingehen. Stiftungen sind notwendig, doch regelte sich der Universitätsbetrieb nicht ausschließlich durch externe Finanzierungsmittel. Hinzu kamen die internen - Immatrikulationsgebühren (6 Groschen pro Semester16 ), Prüfungsgebühren oder Bußgelder, als Strafe bei Vergehen der Studenten. Die so sich bildenden liquiden Mittel fungierten als Grundkorpus der Funktionalität der alma mater. Die Universität stand also in ständiger Wechselbeziehung mit den sie umgebenden Finanzierungs- und Verwaltungsinstitutionen. „Institution“ ist hier freilich nicht eins zu eins auf unser heutiges Verständnis dieses Begriffes zu übertragen. Dennoch existierte auch im 15. Jhdt. bereits ein Verwaltungsapparat, der Abgaben, wie beispielsweise Steuern, für den sogenannten fiscus vorsah. Interessanterweise ist jene Tatsache auch für die in dieser Arbeit zu behandelnde Fragestellung relevant. In dem „vorbürokratischen“ System des ausgehenden Mittelalters finden wir nämlich für die Universität Leipzig eine vorteilhafte Ausgangslage vor. „(…) diese Kollegienhäuser befreien wir von allen Losungen, Erhebungen, Zahlungen, Steuern, Rechten und Lasten und von der Unterordnung unter die Bürger der genannten Stadt

(…)“17, heißt es in der ordinatio vom 2. Dezember 1409 unter dem Punkt „ de liberatione collegiorum “. Obgleich man an dieser Stelle betonen muss, dass der universitäre Verbund und insbesondere die Magisterkollegien auch in anderen Städten einigen Spezifika unterstanden, die u.a. eine vom Rat der Stadt autonome Gerichtsbarkeit beinhalteten18. Leipzig stellte hier folglich keine Ausnahme dar, was aber den besonderen Charakter ihrer teilweisen Eigenständigkeit nicht weniger hervorhebt. Der Abhängigkeit stiftungsfreudiger Landesherren folgte ein Konstrukt, welches der Gewalt des städtischen Rates entzogen war und eigener Gerichtsbarkeit unterstand. Diese ambivalente Situation mit dem Begriff einer „indirekten Autonomie“ zu umschreiben, erscheint hier sinnvoll und gibt das Vorangetragene konkretisiert wieder. Das Verhältnis von Universität und der sie umgebenden Stadt wird auch an anderen Dingen ersichtlich.

[...]


1 Für einen kurzen aber intensiven Überblick der Prager Geschehnisse vgl. B ü nz, Enno, Die Universität Leipzig im alteuropäischen Kontext Gründung 1409. Tradition und Innovation, in: Rudersdorf, Manfred/ H ö pken, Wolfgang/ Schlegel, Martin (Hrsg.), Wissen und Geist. Universitätskulturen, Leipzig 2009, S. 43-50.

2 Kusche, Beate, Ego collegiatus. Die Magisterkollegien an der Universität Leipzig von 1409 bis zur Einführung der Reformation 1539, Leipzig 2009, S. 120.

3 CDSR II-11, Nr. 2 (online: http://codex.isgv.de/codex.php?band=cds2_11&f=&a=b&s=003, zuletzt eingesehen: 16.10.2013); vgl. auch: Zarncke, Friedrich, Die Statutenbücher der Universität Leipzig aus den ersten 150 Jahren ihres Bestehens, Leipzig 1861, S. 3-5.

4 Vgl. Kusche, Beate (Anm. 2), S. 131.

5 Vgl. ebd., S. 121.

6 B ü nz, Enno/ Rudersdorf, Manfred/ D ö ring, Detlef, Geschichte der Universität Leipzig 1409-2009, Bd. 1: Spätes Mittelalter und Frühe Neuzeit 1409-1830/31, Leipzig 2009.

7 Vgl. hier: Zarncke, Friedrich, Die Statutenbücher der Universität Leipzig aus den ersten 150 Jahren ihres Bestehens, Leipzig 1861; Zarncke, Friedrich, Die urkundlichen Quellen zur Geschichte der Universität Leipzig in den ersten 150 Jahren ihres Bestehens, Leipzig 1857; Zarncke, Friedrich, Einst und Jetzt. Aus dem Verfassungsleben der Universität Leipzig, Leipzig 1883.

8 Vgl. Kusche, Beate (wie Anm. 2).

9 Vgl. vor allem Wejwoda, Marek, Wenn ein politisches Projekt Makulatur wird. Die Reform der Universität Leipzig im Jahre 1446 und das Schicksal der Originalausfertigung des Reformstatuts, in: Stadtgeschichte. Mitteilungen des Leipziger Geschichtsvereins Jahrbuch 2009 (2010), S. 17-39.

10 Vgl. Zarncke, Friedrich Die Statutenbücher der Universität Leipzig aus den ersten 150 Jahren ihres Bestehens, Leipzig 1861, S. 4.

11 Vgl. B ü nz, Enno (wie Anm. 1), S. 54.

12 Vgl. Lang, Thomas, Die Universität Leipzig, in: von Bloh, Jutta Charlotte/ Syndram, Dirk/ Streich, Brigitte (Hrsg.), Mit Schwert und Kreuz zur Kurfürstenmacht. Friedrich der Streitbare, Markgraf von Meißen und Kurfürst von Sachsen (1370-1428), München/Berlin 2007, S. 96-97.

13 Vgl. Kusche, Beate (wie Anm. 2), S. 120-121.

14 B ü nz, Enno/ Rudersdorf, Manfred/ D ö ring, Detlef (wie Anm. 6), S. 75-76.

15 Vgl. B ü nz, Enno (wie Anm. 1), S. 54.

16 Vgl. z.B. Erler, Georg (Hrsg.), Die Matrikel der Universität Leipzig, Band 1: Die Immatrikulationen von 1409-1559, Leipzig 1895, S. 26.

17 Beier, K./ Dobritzsch, A. (Hrsg.), Tausend Jahre deutscher Vergangenheit in Quellen heimatlicher Geschichte. Insbesondere Leipzigs und des Leipziger Kreises, Band 1, Leipzig 1911, S. 135.

18 Vgl. Kusche, Beate (wie Anm. 2), S. 132-133.

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Details

Title
Die Universität Leipzig und ihr Verhältnis zum Landesherren
Subtitle
Mit einem Blick auf die Statutenreform von 1446
College
University of Leipzig  (Historisches Seminar)
Course
Die Universität Leipzig im 15. Jahrhundert
Grade
1,3
Author
Year
2013
Pages
18
Catalog Number
V267899
ISBN (eBook)
9783656581574
ISBN (Book)
9783656580430
File size
458 KB
Language
German
Keywords
universität, leipzig, verhältnis, landesherren, blick, statutenreform
Quote paper
Markus Biewald (Author), 2013, Die Universität Leipzig und ihr Verhältnis zum Landesherren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267899

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