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Ottos II. und Theophanus Heiratsurkunde

Die Untersuchung der Diplome DD O. II. 21 und DD O. II. 76, ihre Kontextualisierung in die Zeit Ottonischer Herrschaft und eine Auseinandersetzung mit deren eigentlichem Rechtsinhalt

Title: Ottos II. und Theophanus Heiratsurkunde

Term Paper , 2013 , 19 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Markus Biewald (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age
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Die Erforschung des Mittelalters stützt sich, sieht man von Ausgrabungen diverser Burgen und dementsprechenden archäologischen Untersuchungen ab, im Wesentlichen auf schriftliche Quellen. Neben Viten und Chroniken stellen die Diplome, die Urkunden der weltlichen und geistlichen Großen, eine unverzichtbare Fülle von Informationen für die Mediävistik dar.

Für die Zeitgenossen waren sie ebenfalls ein unerlässliches Gut, galten sie doch inhaltlich nicht nur der Rechtsverbindlichkeit und Legitimierung von Schenkungen, Gewährung des Münzrechts oder Klostergründungen. Auch waren sie Ausdruck der Beziehung der jeweiligen Herrscher zu ihren Untertanen und fungierten u.a. durch das Siegel, das Herrschermonogramm und die aufwendig gestaltete Elongata, zusammengefasst also durch die äußere Erscheinung, als Vermittlungsobjekt zwischen jenen Parteien im System mittelalterlicher Königsherrschaft. Zuständig für die Entstehung und Anfertigung der Diplome war in erster Linie die capella regis, die Hofkapelle, mit dem ihr an der Spitze stehenden Erzkapellan. Aus ihr entstand später die Kanzlei, welche eine der wichtigsten ,,Institutionen" des Reisekönigtums im Ottonischen Zeitalter des 10. und 11. Jhdt. war.

Als nennenswert erweist sich aus jener Zeit nicht nur der für die Diplomatik nicht unbedeutende Umstand der Veränderung des Urkundensiegels, sondern auch die sogenannte Heiratsurkunde Ottos II. und Theophanu aus dem Jahre 972. Sie macht auf unverkennbare Weise die politischen und kulturellen Beziehungen des Ottonischen mit dem Oströmischen Reich deutlich, obgleich ihr Inhalt und der, einer sich ihr thematisch anschließenden Urkunde aus dem Jahr 974, sich nicht ausschließlich jenem bilateralen Gefüge unterwirft.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil

2.1 Die Untersuchung der Diplome und die Kontextualisierung dieser in die Zeit des 10. Jhdt.

2.1.1 DD O. II. 21 (972)

2.1.2 DD O. II. 76 (974)

2.2 Die Besitzungen im Einzelnen und mögliche Hintergründe ihrer Auswahl

3. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die Diplome DD O. II. 21 und DD O. II. 76 unter diplomatischer Perspektive, um deren historischen Kontext, die geopolitischen Hintergründe der darin enthaltenen Besitzschenkungen und die politische Rolle der Kaiserin Theophanu im ottonischen Reisekönigtum zu beleuchten.

  • Diplomatische Analyse der Urkunden DD O. II. 21 und DD O. II. 76
  • Geopolitische Bedeutung der Besitzschenkungen im ottonischen Reich
  • Die Rolle von Kaiserin Theophanu und ihre Stellung im Machtgefüge
  • Das ottonische Reisekönigtum und die Bedeutung von Kanzlei und Hofkapelle
  • Konfliktlinien zwischen sächsischen und bayrischen Liudolfingern

Auszug aus dem Buch

2.1.1 DD O. II. 21 (972)

Die auf den 14. April 972 datierte und gut erhaltene Heiratsurkunde Ottos II. ist, wie schon angedeutet, ein Zeugnis interkulturellen Austauschs zwischen Byzanz und dem Weströmischen Reich. Ein Indiz dafür ist allein das Format, die Aufmachung und der dementsprechende Rückgriff auf die byzantinische Kultur. Die Urkunde mit goldener Minuskel wird von 14 bzw. 2 halben purpurnen Medaillons geziert, in denen sich Szenen von Tierkämpfen wiederfinden, welche bezugnehmend auf die im Orient übliche Herrschersymbolik angefertigt wurden. Erwähnenswert ist, dass es sich bei den Medaillons, welche sich auf einem blauen Grund befinden, nicht um den echten Farbstoff Purpur handelt, der aus den Purpurschnecken gewonnen wird, sondern um eine Mennige mit überzogenem Krapplack. Die Tinte der goldenen Minuskel ist Ergebnis einer Mischung aus Silber, pulverisiertem Blattgold und Honig. Der 144,5 cm langen und 39,5 cm breiten Urkunde liegt allem Anschein nach die Heiratsurkunde von Adelheid, der Mutter Ottos II., und ihrem ersten Gemahl Lothar von Italien zugrunde, wobei für die kunstvolle Gestaltung und das äußere Erscheinungsbild das „Ottonianum“, eine Prunkurkunde Ottos I. vom 13. Februar 962, und ein an Otto I. gerichtetes Auslandsschreiben des Basileus Nikephoros Phokas konstatiert werden können. Zwar sind diese Schriftstücke Belege für einen byzantinischen Einfluss, doch kann nach Wolfgang Georgi „nicht ausgeschlossen werden, daß (…) auch westliche, insbesondere die in Italien des 10. Jahrhunderts hergestellten und bekannten Purpururkunden, beispielhaft für das Ottonianum waren.“ Und somit auch für das zu behandelnde Heiratsdiplom.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung der mittelalterlichen Diplomatik ein und stellt die beiden zentralen Urkunden DD O. II. 21 und DD O. II. 76 in ihren historischen sowie machtpolitischen Kontext.

2. Hauptteil: Der Hauptteil untersucht die äußeren und inneren Merkmale der Diplome, analysiert die Rolle der Kaiserin Theophanu und bewertet die geopolitischen Hintergründe der vergebenen Besitzungen vor dem Hintergrund familiärer Konflikte im Hause der Liudolfinger.

2.1 Die Untersuchung der Diplome und die Kontextualisierung dieser in die Zeit des 10. Jhdt.: Hier erfolgt eine detaillierte diplomatische Analyse der Heiratsurkunde von 972 und des Diploms von 974, wobei besonders die byzantinischen Einflüsse und die rechtliche Einbettung beleuchtet werden.

2.1.1 DD O. II. 21 (972): Dieses Kapitel widmet sich der physischen Beschaffenheit und der symbolischen Gestaltung der Heiratsurkunde von 972 als Zeugnis des interkulturellen Austauschs zwischen dem ottonischen und dem byzantinischen Reich.

2.1.2 DD O. II. 76 (974): Dieser Abschnitt behandelt das Diplom von 974, seine Entstehung in Mühlhausen und die Rolle der Kaiserin Theophanu bei der Etablierung ihrer Stellung im ottonischen Herrschaftskonstrukt.

2.2 Die Besitzungen im Einzelnen und mögliche Hintergründe ihrer Auswahl: Das Kapitel erläutert die strategische Bedeutung der vergebenen Orte und Gebiete im Ottonischen Reich und wie deren Zuweisung die politische Teilhabe der Kaiserin sowie das ottonische Reisekönigtum festigte.

3. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert die Bedeutung der Diplome als Mosaiksteine politischer und sozialer Entwicklungen und betont, dass die Urkunden weit über ihre rechtliche Funktion hinaus als Symbole ottonischer Herrschaftspraxis zu verstehen sind.

Schlüsselwörter

Ottonen, Theophanu, Diplom, Heiratsurkunde, Diplomatik, Reisekönigtum, Liudolfinger, Besitzschenkungen, byzantinischer Einfluss, Reichsabtei Fulda, Machtgefüge, Mittelalter, Kaiserin, Rechtsinhalt, Konsortium.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der diplomatischen und historischen Analyse der beiden ottonischen Urkunden DD O. II. 21 und DD O. II. 76, um deren Entstehungskontext und politische Bedeutung zu verstehen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Themen sind die diplomatische Beschaffenheit der Urkunden, die Rolle von Kaiserin Theophanu, die Geopolitik des ottonischen Reiches und die familiären Spannungen innerhalb der Liudolfinger.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es, die Gründe für die spezifische Auswahl der Besitzungen in den Diplomen sowie die politische Einbettung dieser Schenkungen in das System des ottonischen Reisekönigtums zu ergründen.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewandt?

Die Arbeit nutzt die klassische Methode der Diplomatik, kombiniert mit einer historischen Kontextualisierung, um die Urkunden als historische Zeugnisse interkultureller und politischer Prozesse zu interpretieren.

Welche Aspekte werden im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der äußeren Merkmale der Diplome, die Analyse der rechtlichen Inhalte sowie die Einbettung in die dynastischen Konflikte zwischen der sächsischen und bayrischen Linie der Liudolfinger.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Publikation am besten?

Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie Ottonen, Theophanu, Diplomatik, Heiratsurkunde und ottonisches Reisekönigtum charakterisieren.

Warum wird die Titulierung der Kaiserin als "coimperatrix" als besonders hervorgehoben?

Die Bezeichnung "coimperatrix" im Diplom DD O. II. 76 markiert eine Besonderheit, da Theophanu die erste Kaiserin war, der diese Ehre zuteilwurde, was auf ihren gewachsenen Einfluss bei Hofe hindeutet.

Welche Bedeutung hatten die Besitzschenkungen in Nordhausen und Tilleda?

Nordhausen und Tilleda dienten als Orte des ottonischen Reisekönigtums und verdeutlichen die pragmatische Integration Theophanus in die Herrschaftspraktiken sowie die symbolische Übertragung von ideellen Werten an die Kaiserin.

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Details

Title
Ottos II. und Theophanus Heiratsurkunde
Subtitle
Die Untersuchung der Diplome DD O. II. 21 und DD O. II. 76, ihre Kontextualisierung in die Zeit Ottonischer Herrschaft und eine Auseinandersetzung mit deren eigentlichem Rechtsinhalt
College
University of Leipzig  (Historisches Seminar)
Course
Die Bezeichnungen von europäischen Herrschern und Herrscherinnen in zeitgenössischen Quellen (10.-12. Jhdt.)
Grade
1,7
Author
Markus Biewald (Author)
Publication Year
2013
Pages
19
Catalog Number
V267902
ISBN (eBook)
9783656581567
ISBN (Book)
9783656580812
Language
German
Tags
ottos theophanus heiratsurkunde untersuchung diplome kontextualisierung zeit ottonischer herrschaft auseinandersetzung rechtsinhalt
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Markus Biewald (Author), 2013, Ottos II. und Theophanus Heiratsurkunde, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267902
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