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Ottos II. und Theophanus Heiratsurkunde

Die Untersuchung der Diplome DD O. II. 21 und DD O. II. 76, ihre Kontextualisierung in die Zeit Ottonischer Herrschaft und eine Auseinandersetzung mit deren eigentlichem Rechtsinhalt

Titre: Ottos II. und Theophanus Heiratsurkunde

Dossier / Travail , 2013 , 19 Pages , Note: 1,7

Autor:in: Markus Biewald (Auteur)

Histoire de l'Europe - Moyen Âge, Temps modernes
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Die Erforschung des Mittelalters stützt sich, sieht man von Ausgrabungen diverser Burgen und dementsprechenden archäologischen Untersuchungen ab, im Wesentlichen auf schriftliche Quellen. Neben Viten und Chroniken stellen die Diplome, die Urkunden der weltlichen und geistlichen Großen, eine unverzichtbare Fülle von Informationen für die Mediävistik dar.

Für die Zeitgenossen waren sie ebenfalls ein unerlässliches Gut, galten sie doch inhaltlich nicht nur der Rechtsverbindlichkeit und Legitimierung von Schenkungen, Gewährung des Münzrechts oder Klostergründungen. Auch waren sie Ausdruck der Beziehung der jeweiligen Herrscher zu ihren Untertanen und fungierten u.a. durch das Siegel, das Herrschermonogramm und die aufwendig gestaltete Elongata, zusammengefasst also durch die äußere Erscheinung, als Vermittlungsobjekt zwischen jenen Parteien im System mittelalterlicher Königsherrschaft. Zuständig für die Entstehung und Anfertigung der Diplome war in erster Linie die capella regis, die Hofkapelle, mit dem ihr an der Spitze stehenden Erzkapellan. Aus ihr entstand später die Kanzlei, welche eine der wichtigsten ,,Institutionen" des Reisekönigtums im Ottonischen Zeitalter des 10. und 11. Jhdt. war.

Als nennenswert erweist sich aus jener Zeit nicht nur der für die Diplomatik nicht unbedeutende Umstand der Veränderung des Urkundensiegels, sondern auch die sogenannte Heiratsurkunde Ottos II. und Theophanu aus dem Jahre 972. Sie macht auf unverkennbare Weise die politischen und kulturellen Beziehungen des Ottonischen mit dem Oströmischen Reich deutlich, obgleich ihr Inhalt und der, einer sich ihr thematisch anschließenden Urkunde aus dem Jahr 974, sich nicht ausschließlich jenem bilateralen Gefüge unterwirft.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1 Die Untersuchung der Diplome und die Kontextualisierung dieser in die Zeit des 10. Jhdt
2.1.1 DD O. II. 21 (972)
2.1.2 DD O. II. 76 (974)
2.2 Die Besitzungen im Einzelnen und mögliche Hintergründe ihrer Auswahl

3. Zusammenfassung

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

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Résumé des informations

Titre
Ottos II. und Theophanus Heiratsurkunde
Sous-titre
Die Untersuchung der Diplome DD O. II. 21 und DD O. II. 76, ihre Kontextualisierung in die Zeit Ottonischer Herrschaft und eine Auseinandersetzung mit deren eigentlichem Rechtsinhalt
Université
University of Leipzig  (Historisches Seminar)
Cours
Die Bezeichnungen von europäischen Herrschern und Herrscherinnen in zeitgenössischen Quellen (10.-12. Jhdt.)
Note
1,7
Auteur
Markus Biewald (Auteur)
Année de publication
2013
Pages
19
N° de catalogue
V267902
ISBN (ebook)
9783656581567
ISBN (Livre)
9783656580812
Langue
allemand
mots-clé
ottos theophanus heiratsurkunde untersuchung diplome kontextualisierung zeit ottonischer herrschaft auseinandersetzung rechtsinhalt
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Citation du texte
Markus Biewald (Auteur), 2013, Ottos II. und Theophanus Heiratsurkunde, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267902
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Extrait de  19  pages
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