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Verwendung im Ausland gewonnener Beweise

Titel: Verwendung im Ausland gewonnener Beweise

Seminararbeit , 2013 , 35 Seiten , Note: 16

Autor:in: Maria Frank (Autor:in)

Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Das Werk gibt einen Überblick über die Verwertung im Ausland gewonnener Beweise im deutschen Strafverfahren. Die aktuellen Möglichkeiten der internationalen Beweisrechtshilfe, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, werden erläutert. Die Dogmatik der Beweisverwertungsverbote mit den vorhandenen Meinungsständen und Theorien wird anschaulich erläutert und ein Einblick in die Beweisgewinnung durch ausländische Nachrichtendienste gegeben. Anhand ausgewählter Beispiele wie durch Telekommunikationsüberwachung oder bei Vernehumgen erlangte Beweise, insbesondere sog. Folteraussagen, und die Liechtensteiner Steueraffäre veranschaulichen und konkretisieren die Erkenntnisse.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

VERWENDUNG IM AUSLAND GEWONNENER BEWEISE

A. EINFÜHRUNG

B. INTERNATIONALE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN

I. Grundprinzipien der Rechtshilfe in Strafsachen

II. Rechtsquellen

1. Europa

2. USA

3. Vereinte Nationen

4. Zusammenfassung und Kritik

III. Formvorschriften und Verfahren bei Ersuchen um Rechtshilfe am Beispiel des EU-RhÜbk

IV. Relevanz im deutschen Verfahrensgang

1. Audio-visuelle Übertragung, § 247a StPO

2. Verlesung, § 251 StPO

a) Einordnung als richterliche Vernehmungen

b) Verlesung des Protokolls einer kommissarischen Vernehmung

c) Verlesung des Protokolls einer nichtrichterlichen Vernehmung

3. Verlesung, § 254 StPO

C. BEWEISVERWERTUNGSVERBOTE

I. Selbstständige und unselbstständige Verwertungsverbote

II. Beweisverwertungsverbot bei forum regit actum

III. Beweisverwertungsverbot bei locus regit actum

1. Maßgeblichkeit der ausländischen Rechtmäßigkeit

2. Nach ausländischem Recht rechtswidrige Beweiserhebung

3. Nach ausländischem Recht rechtmäßige Beweiserhebung

4. Zusammenfassung der Fallkonstellationen

IV. Beweisverwertungsverbot bei Verletzung des völkerrechtlichen Rechtshilfeabkommens

V. Beweisgewinnung durch ausländische Nachrichtendienste

1. Rechtshilfe

2. Beweisverwertungsverbote

3. Trennungsgebot

VI. Beweisgewinnung durch Privatpersonen

VII. Fern- und Frühwirkung

1. Fernwirkung auf weitere Ermittlungsergebnisse

2. Frühwirkung bei Begründung eines Anfangsverdachts

D. BEWEISVERWERTUNGSVERBOTE ANHAND AUSGEWÄHLTER BEISPIELE

I. Im Ausland durchgeführte Vernehmungen

1. Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen

a) Zeugnisverweigerungsrechte

b) Beteiligungsrechte

c) Kreuzverhör

d) Vereidigung

2. Vernehmung von Beschuldigten

a) Schweigerecht

b) Belehrung

c) Konsultation eines Verteidigers

d) Konsultation eines konsularischen Beistands

3. Verbotene Vernehmungsmethoden, insbesondere Folter

a) Anwendbare Vorschriften

aa) Art. 1 I GG iVm § 136a III 2 StPO

bb) Art. 15 UNCAT

cc) Art. 6 I EMRK i.V.m. Art. 3 EMRK

b) Beispiele

c) Nachweisbarkeit

d) Androhen von Folter, Rettungsfolter

e) Ausnahme zugunsten des Angeklagten, Einwilligung

f) Besonderheit bei Folter durch ausländische Nachrichtendienste

II. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

1. Straftatenkatalog

2. Richtervorbehalt

3. Verdacht

4. Kernbereich privater Lebensgestaltung

5. Zweckbindung

6. Verwendung

7. Fernwirkung

III. Rechtswidrig erlangte Datenträger mit Steuerdaten

IV. Rechtsfolge

E. AUSBLICK

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit befasst sich mit der strafprozessualen Verwertbarkeit von Beweisen, die im Ausland gewonnen wurden. Dabei wird untersucht, inwieweit deutsche Gerichte Beweismittel verwerten dürfen, wenn bei deren Gewinnung ausländische oder internationale Verfahrensvorschriften verletzt wurden, und welche dogmatischen Ansätze zur Lösung von Beweisverwertungsverboten bestehen.

  • Grundlagen und Rechtsquellen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
  • Systematik der Beweisverwertungsverbote bei ausländischen Ermittlungsmaßnahmen
  • Besonderheiten bei der Beweisgewinnung durch Nachrichtendienste und Privatpersonen
  • Analyse von Beweisverwertungsverboten anhand praktischer Beispiele wie Vernehmungen und TKÜ
  • Diskussion der Auswirkungen auf das deutsche Strafverfahren und mögliche künftige Entwicklungen (Europäisierung)

Auszug aus dem Buch

III. Beweisverwertungsverbot bei locus regit actum

Bestehen keine Vereinbarungen über die Einhaltung der Vorschriften des ersuchenden Staates bzw. ist die Beweiserhebung ohne Rechtshilfeersuchen auf eigene Initiative des ausländischen Staates erfolgt, gilt der Grundsatz locus regit actum. Die Beweiserhebung richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des ersuchten; die Beweisverwertung hingegen nach dem Recht des ersuchenden Staates.

Fraglich ist, inwieweit die sich aus ausländischem Recht ergebende Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung überprüfbar ist und welche Konsequenzen sich aus einer Rechtswidrigkeit ergeben. Viele Ansichten unterscheiden nicht zwischen Beweiserhebung aufgrund und ohne Rechtshilfeersuchen bzw. behandeln die Fälle letztlich gleich.

Böse meint, die Verwertbarkeit richte sich nur nach inländischem Verfahrensrecht und die Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung nach ausländischem Recht habe keinerlei Bedeutung.

Laut Ambos stellt die Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung nach ausländischem Recht lediglich ein Indiz für ein BVV dar, welches nur bei einem Verstoß gegen allgemeine rechtstaatliche Grundsätze und grundlegende Verfahrensgarantien in Betracht komme.

Nach Löffelmann spiele die rechtmäßige Erhebung bereits vorliegender Erkenntnisse keine Rolle; bei Erhebung auf Ersuchen nur dann, wenn dem Staat das Handeln ausländischer Behörden zuzurechnen sei.

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINFÜHRUNG: Die Einleitung erläutert die Notwendigkeit der Verwendung von Auslandsbeweisen im deutschen Strafverfahren aufgrund grenzüberschreitender Kriminalität.

B. INTERNATIONALE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN: Dieses Kapitel behandelt die Grundprinzipien, Rechtsquellen und Verfahrensformen der internationalen Rechtshilfe sowie deren Relevanz im deutschen Ermittlungs- und Hauptverfahren.

C. BEWEISVERWERTUNGSVERBOTE: Hier werden die dogmatischen Grundlagen für Beweisverwertungsverbote bei ausländischer Beweisgewinnung, inklusive der Unterscheidung zwischen forum regit actum und locus regit actum, analysiert.

D. BEWEISVERWERTUNGSVERBOTE ANHAND AUSGEWÄHLTER BEISPIELE: Dieses Kapitel prüft die Anwendbarkeit von Verwertungsverboten anhand konkreter Maßnahmen wie Vernehmungen und Telekommunikationsüberwachung.

E. AUSBLICK: Das Fazit skizziert die Entwicklung hin zu einer verstärkten justiziellen Zusammenarbeit innerhalb der EU und kritisiert die drohende Erosion nationaler Schutzmechanismen.

Schlüsselwörter

Beweisverwertungsverbot, Internationale Rechtshilfe, Strafprozessordnung, Auslandsbeweise, Locus regit actum, Forum regit actum, Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Nachrichtendienste, Folter, Telekommunikationsüberwachung, Fernwirkung, Europäisches Strafrecht, Beweiserhebung, Vernehmung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Herausforderungen bei der Verwendung von Beweismitteln im deutschen Strafprozess, die im Ausland gewonnen wurden, und analysiert, unter welchen Voraussetzungen dabei Beweisverwertungsverbote eingreifen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die internationale Rechtshilfe, die Dogmatik der Beweisverwertungsverbote, die Abgrenzung nach dem Territorialitätsprinzip (locus regit actum vs. forum regit actum) sowie spezielle Ermittlungsmethoden wie Vernehmungen und die Überwachung von Telekommunikation.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es, die unübersichtliche Rechtslage bei der Verwertung ausländischer Beweise zu systematisieren und zu klären, wann Verfahrensfehler im Ausland zu einer Unverwertbarkeit der Beweise vor deutschen Gerichten führen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Untersuchungsmethode, die auf einer umfassenden Auswertung der geltenden Rechtsprechung, einschlägiger Literatur und der Analyse der völkerrechtlichen sowie unionsrechtlichen Rahmenbedingungen basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden zunächst die rechtshilferechtlichen Grundlagen erörtert, gefolgt von einer detaillierten dogmatischen Analyse der Beweisverwertungsverbote. Anschließend werden spezifische Fallkonstellationen wie ausländische Vernehmungen, nachrichtendienstliche Datenerhebung und die Telekommunikationsüberwachung untersucht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie Beweisverwertungsverbot, internationale Rechtshilfe, Auslandsbeweise, locus regit actum, Menschenwürde und Rechtsstaatsprinzip geprägt.

Wie wird das Problem der Folterbeweise gelöst?

Die Arbeit betont, dass bei Folter als eklatantem Verstoß gegen die Menschenwürde ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, unabhängig von der Herkunft des Beweises, da ein solcher Verstoß mit den grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien des deutschen Strafverfahrens unvereinbar ist.

Welchen Stellenwert hat das Trennungsgebot bei Nachrichtendiensten?

Die Arbeit untersucht die Frage, ob Verstöße ausländischer Nachrichtendienste gegen das deutsche Trennungsgebot zur Unverwertbarkeit von Informationen führen, wobei sie kritisch beleuchtet, ob dieses Gebot den verfassungsrechtlichen Rang besitzt, der ein Verwertungsverbot zwingend auslösen würde.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Verwendung im Ausland gewonnener Beweise
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Veranstaltung
Schwerpunktseminar
Note
16
Autor
Maria Frank (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2013
Seiten
35
Katalognummer
V267947
ISBN (eBook)
9783656585404
ISBN (Buch)
9783656585374
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Beweisrechtshilfe Ausland Beweisrecht Fernwirkung Folter Nachrichtendienst Beweisverwertungsverbot
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Maria Frank (Autor:in), 2013, Verwendung im Ausland gewonnener Beweise, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267947
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Leseprobe aus  35  Seiten
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