Prostitution – „das älteste Gewerbe der Welt“ ist seit dem Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes (ProstG) rechtlich geregelt und im Gesetz verankert. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2002. Das Ziel des Gesetzes ist es, den Prostituierten mehr Rechte und soziale Sicherheit zu geben . In der Bundesrepublik Deutschland gehen etwa 400 000 Personen dem Beruf der Prostituierten nach. Es sind überwiegend Frauen. Täglich nehmen über eine Million Männer Ihre Dienste in Anspruch . Der jährliche Umsatz beläuft sich in Deutschland auf bis zu 6,4 Mrd. Euro. Der Anteil der Prostitution in Häusern wie Bordellen, Bars, Clubs, sonstige Gaststätten beträgt 64%. Diejenigen, die auf der Straße arbeiten, sind mit 24% vertreten. In die Kategorie Ruf- und Begleitdienst fallen 12%. Doch Prostitution, wie zum Beispiel Straßenprostitution, ist nicht immer für Außenstehende sichtbar. Hierbei sprechen die Prostituierten ihre Kunden direkt auf der Straße an. Nach einem Gespräch wird entweder ins Stundenhotel oder ins Auto gegangen. Hochhäuser und Mehrfamilienhäuser können als Arbeitsstätte für Prostituierte dienen, was oft nicht zu erkennen ist. Die Kunden vereinbaren telefonisch ihre Besuche. Hierbei spielen die Zeitungsanzeigen eine große Rolle. Findet die Prostitution in einer Gaststätte statt, so dient diese als Kontaktaufnahme zum Freier.
Bis zum Jahr 2002 gilt die Prostitution als sittenwidrig im Sinne von § 138 BGB. Demnach gelten alle Geschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, als nichtig. Unter den guten Sitten ist dabei die in der Gesellschaft vorherrschende Rechts- und Sozialmoral zu verstehen. Als Folge davon gelten die Verträge als nichtig, die zwischen der Prostituierten und dem Kunden geschlossen wurden. Somit haben die Prostituierten keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung vonseiten der Kunden. Da die Ausübung der Prostitution als Beruf nicht anerkannt war, hatten die Prostituierten keinen Anspruch auf gesetzliche Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung. Von arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen, wie Mutterschutz und Lohnfortzahlung, durften diese auch nicht profitieren.
Das Ziel des Prostitutionsgesetzes ist es, die Rechtsstellung der Prostituierten zu verbessern. Es ist seit dem 1.01.2002 im § 1 ProstG geregelt, dass die Prostituierten für Dienstleistungen bezahlt werden sollen, und es besteht Forderungsanspruch gegenüber Kunden für sexuelle Handlungen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Gewerberecht
- Sperrbezirksverordnung
- Werbeverbot
- Baurecht
- Arbeitsbedingungen
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob Prostitution als ein normales Gewerbe betrachtet werden kann, seit sie durch das Prostitutionsgesetz legalisiert wurde. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen des Gesetzes auf die Prostituierten und die Gesellschaft.
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Prostitution
- Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Prostituierten
- Diskussion über die gesellschaftliche Akzeptanz von Prostitution
- Gewerberechtliche Aspekte der Prostitution
- Arbeitsbedingungen von Prostituierten
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Das Kapitel führt in das Thema Prostitution ein und stellt das Prostitutionsgesetz sowie dessen Zielsetzung vor. Es werden Statistiken über die Anzahl der Prostituierten und den Umsatz der Branche in Deutschland präsentiert. Außerdem wird die Situation von Prostituierten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes beleuchtet, die aufgrund der Sittenwidrigkeit der Prostitution keinen rechtlichen Schutz genossen.
Gewerberecht
Dieses Kapitel untersucht die gewerberechtliche Behandlung der Prostitution. Es werden Argumente für und gegen die Einstufung der Prostitution als Gewerbe erörtert. Der Fokus liegt auf der Diskriminierung der Prostituierten durch die bisherige Definition von Gewerbe und der allmählichen rechtlichen und gesellschaftlichen Akzeptanz der Prostitution.
Sperrbezirksverordnung
Dieses Kapitel behandelt die Sperrbezirksverordnung, die die Ausübung der Prostitution in bestimmten Bereichen einschränkt.
Werbeverbot
Dieses Kapitel befasst sich mit dem Werbeverbot für Prostitution und den damit verbundenen rechtlichen Regelungen.
Baurecht
Dieses Kapitel analysiert die relevanten baurechtlichen Bestimmungen, die sich auf die Prostitution beziehen.
Arbeitsbedingungen
Dieses Kapitel untersucht die Arbeitsbedingungen von Prostituierten und beleuchtet die Problematik der Ausbeutung und der fehlenden Schutzbestimmungen.
Schlüsselwörter
Prostitution, Prostitutionsgesetz, Gewerberecht, Sozialrecht, Arbeitsbedingungen, Ausbeutung, Rechtsstellung, Diskriminierung, gesellschaftliche Akzeptanz, sexuelle Dienstleistungen.
Häufig gestellte Fragen
Was hat sich durch das Prostitutionsgesetz von 2002 geändert?
Seit dem 1. Januar 2002 ist Prostitution rechtlich geregelt. Prostituierte haben nun einen einklagbaren Anspruch auf Bezahlung und Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
War Prostitution vor 2002 illegal?
Prostitution galt vor 2002 als "sittenwidrig" im Sinne von § 138 BGB. Das bedeutete, dass Verträge zwischen Prostituierten und Kunden nichtig waren und kein rechtlicher Schutz oder soziale Absicherung bestand.
Kann Prostitution heute als "normales Gewerbe" bezeichnet werden?
Obwohl das Gesetz die Rechtsstellung verbessert hat, gibt es weiterhin Einschränkungen durch das Gewerberecht, Baurecht und Sperrbezirksverordnungen, die Prostitution von anderen Berufen unterscheiden.
Wie viele Menschen arbeiten in Deutschland in der Prostitution?
Schätzungen gehen von etwa 400.000 Personen aus, überwiegend Frauen. Der jährliche Umsatz der Branche in Deutschland wird auf bis zu 6,4 Milliarden Euro beziffert.
Welche rechtlichen Hürden bestehen für Bordellbetreiber?
Betreiber müssen komplexe baurechtliche Bestimmungen und Sperrbezirksverordnungen beachten. Zudem unterliegen sie gewerberechtlichen Prüfungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und der Vermeidung von Ausbeutung.
- Quote paper
- Sachar Kuksin (Author), 2013, Prostitution. Ein normales Gewerbe seit der Legalisierung über das Prostitutionsgesetz?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267961