Prostitution – „das älteste Gewerbe der Welt“ ist seit dem Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes (ProstG) rechtlich geregelt und im Gesetz verankert. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2002. Das Ziel des Gesetzes ist es, den Prostituierten mehr Rechte und soziale Sicherheit zu geben . In der Bundesrepublik Deutschland gehen etwa 400 000 Personen dem Beruf der Prostituierten nach. Es sind überwiegend Frauen. Täglich nehmen über eine Million Männer Ihre Dienste in Anspruch . Der jährliche Umsatz beläuft sich in Deutschland auf bis zu 6,4 Mrd. Euro. Der Anteil der Prostitution in Häusern wie Bordellen, Bars, Clubs, sonstige Gaststätten beträgt 64%. Diejenigen, die auf der Straße arbeiten, sind mit 24% vertreten. In die Kategorie Ruf- und Begleitdienst fallen 12%. Doch Prostitution, wie zum Beispiel Straßenprostitution, ist nicht immer für Außenstehende sichtbar. Hierbei sprechen die Prostituierten ihre Kunden direkt auf der Straße an. Nach einem Gespräch wird entweder ins Stundenhotel oder ins Auto gegangen. Hochhäuser und Mehrfamilienhäuser können als Arbeitsstätte für Prostituierte dienen, was oft nicht zu erkennen ist. Die Kunden vereinbaren telefonisch ihre Besuche. Hierbei spielen die Zeitungsanzeigen eine große Rolle. Findet die Prostitution in einer Gaststätte statt, so dient diese als Kontaktaufnahme zum Freier.
Bis zum Jahr 2002 gilt die Prostitution als sittenwidrig im Sinne von § 138 BGB. Demnach gelten alle Geschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, als nichtig. Unter den guten Sitten ist dabei die in der Gesellschaft vorherrschende Rechts- und Sozialmoral zu verstehen. Als Folge davon gelten die Verträge als nichtig, die zwischen der Prostituierten und dem Kunden geschlossen wurden. Somit haben die Prostituierten keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung vonseiten der Kunden. Da die Ausübung der Prostitution als Beruf nicht anerkannt war, hatten die Prostituierten keinen Anspruch auf gesetzliche Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung. Von arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen, wie Mutterschutz und Lohnfortzahlung, durften diese auch nicht profitieren.
Das Ziel des Prostitutionsgesetzes ist es, die Rechtsstellung der Prostituierten zu verbessern. Es ist seit dem 1.01.2002 im § 1 ProstG geregelt, dass die Prostituierten für Dienstleistungen bezahlt werden sollen, und es besteht Forderungsanspruch gegenüber Kunden für sexuelle Handlungen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Gewerberecht
Sperrbezirksverordnung
Werbeverbot
Baurecht
Arbeitsbedingungen
Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Einordnung der Prostitution als Gewerbe nach der Einführung des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 und analysiert, inwieweit diese Neuregelung die Arbeits- und Lebensbedingungen von Prostituierten in der Praxis tatsächlich verbessert hat.
- Rechtliche Neubewertung der Prostitution als normales Arbeitsverhältnis.
- Anwendung von Gewerbe- und Gaststättenrecht auf Prostitutionsbetriebe.
- Konfliktfeld zwischen Sperrbezirksverordnungen und der gewerblichen Ausübung.
- Die Problematik des Werbeverbots und dessen praktische Relevanz.
- Herausforderungen durch das Baurecht bei der Suche nach Arbeitsstätten.
- Soziale und rechtliche Auswirkungen auf Migrantinnen ohne Arbeitserlaubnis.
Auszug aus dem Buch
Gewerberecht
Lange Zeit wurden die Prostituierten von der Gesellschaft und vom Staat diskriminiert, indem Ihnen der Status eines Berufes und eines Gewerbes verweigert wurde. Obwohl der Beruf laut Bundesverfassung, Art. 12 I GG als eine auf Dauer angelegte, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienende Betätigung anzusehen ist, die nicht schlechthin gemeinschädlich ist, wird diese Definition nicht für die Ausübung der Prostitution angewendet. Es wird davon ausgegangen, dass die Prostitution zu den nichterlaubten Berufen gehört und folglich sittenwidrig ist. Außerdem ist die Prostitution kein Gewerbe im Sinne von § 1 GewO, weil es nicht anmeldepflichtig ist und nicht erlaubnisfähig ist. Aufgrund der Tatsache, dass mit der Prostitution Jahresumsätze von 6,4 Mrd. Euro erzielt werden und täglich etwa 1 Million Männer von den Diensten der Prostituierten Gebrauch machen, kann die Prostitution nicht länger als sittenwidrig und gesellschaftsfremd angesehen werden. Die Einführung des Prostitutionsgesetzes bestärkt gesetzlich die Tatsache, dass es kein Minderheitsverhalten ist, sondern ein Massenphänomen. Das Gewerberecht, angewendet auf die Prostitution, diskriminiert in seiner Definition diese. Nach der Einführung des Prostitutionsgesetzes ist die Prostitution als Gewerbe und Beruf anzusehen. Dieses schützt rechtlich die Prostituierten und ihre Lage allmählich. Das Verständnis der Sexualmoral ändert sich im stetigen Wandel der Zeit, so wird die Prostitution nicht nur rechtlich anerkannt, sondern auch gesellschaftlich akzeptiert und als Teil der Gesellschaft gesehen. Art. 2 Abs.1 GG spricht für die Ausübung dieses Berufes, den jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, wenn dabei nicht Rechte anderer verletzt werden und der Beruf legal ist und nicht gegen das Sittengesetz verstößt.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die rechtliche Situation vor und nach dem Prostitutionsgesetz von 2002 und beleuchtet die wirtschaftliche Bedeutung des Sektors.
Gewerberecht: Es wird analysiert, wie sich die rechtliche Einstufung der Prostitution als Gewerbe im Kontext von Gewerbeordnung und Gaststättenrecht gestaltet und welche Diskriminierungspotenziale bestehen.
Sperrbezirksverordnung: Dieser Abschnitt erörtert die räumlichen Einschränkungen für die Ausübung der Prostitution und die damit verbundenen rechtlichen sowie sicherheitsrelevanten Herausforderungen für Prostituierte.
Werbeverbot: Das Kapitel befasst sich mit den gesetzlichen Verboten für sexuelle Dienstleistungen und der Diskrepanz zwischen dieser Gesetzgebung und der polizeilichen Praxis.
Baurecht: Hier wird beleuchtet, wie das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung die Standortwahl für Prostitutionsbetriebe beeinflussen und welche Hürden in der Praxis bestehen.
Arbeitsbedingungen: Dieses Kapitel thematisiert die prekären Arbeitsverhältnisse und den mangelnden sozialen Schutz, insbesondere für illegal beschäftigte Migrantinnen.
Fazit: Die Zusammenfassung bewertet das Prostitutionsgesetz als rechtlichen Fortschritt, der jedoch aufgrund seiner Realitätsferne für einen Großteil der Betroffenen noch keine signifikante Verbesserung bietet.
Schlüsselwörter
Prostitutionsgesetz, Gewerberecht, Prostitution, Sperrbezirksverordnung, Werbeverbot, Baurecht, Arbeitsbedingungen, Sittenwidrigkeit, Sozialversicherung, Migrantinnen, Rechtsstellung, Gaststättenrecht, Gewerbeordnung, Prostituierte, Selbstbestimmungsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Neuausrichtung der Prostitution in Deutschland durch das Prostitutionsgesetz von 2002 und deren Auswirkungen auf die Praxis.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Einordnung als Gewerbe, räumliche Sperrbezirke, Werbebeschränkungen sowie die baurechtliche und arbeitsrechtliche Situation von Prostituierten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu hinterfragen, ob die gesetzliche Legalisierung tatsächlich zu einer Normalisierung und Verbesserung der Lebensbedingungen der Prostituierten geführt hat.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse relevanter Gesetze (ProstG, StGB, GewO, BauGB) sowie der Auswertung aktueller Fachliteratur und einschlägiger Gerichtsbeschlüsse.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Rechtsgebiete wie das Gewerbe-, Bau- und Ordnungsrecht und beleuchtet deren praktische Anwendung auf Prostitutionsbetriebe.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Prostitutionsgesetz, Gewerberecht, Sperrbezirksverordnung, Sittenwidrigkeit und Arbeitsbedingungen charakterisiert.
Wie wirkt sich das Werbeverbot in der Realität aus?
Die Arbeit stellt fest, dass das Werbeverbot in der Praxis häufig umgangen oder durch Duldung seitens der Behörden weitgehend ignoriert wird, da Transparenz aus polizeilicher Sicht als nützlich erachtet wird.
Warum wird das Gesetz als teilweise "realitätsfremd" bezeichnet?
Das Gesetz greift laut Autor für die große Gruppe der Migrantinnen ohne Arbeitserlaubnis nicht, wodurch diese weiterhin von den angestrebten sozialen Verbesserungen ausgeschlossen sind.
- Citation du texte
- Sachar Kuksin (Auteur), 2013, Prostitution. Ein normales Gewerbe seit der Legalisierung über das Prostitutionsgesetz?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267961