Herausforderung und Gewinn einer interkulturellen Öffnung der Familienzentren


Tesis de Máster, 2014

97 Páginas


Extracto


Gliederung

1.Einleitung

2. Das Familienzentrum NRW
2.1 Einleitend
2.2 Das Familienzentrum als Landesprojekt
2.2.1 Die Early Excellence Centres als Vorbild für Institutionen in Deutschland
2.2.2 Die gesetzlichen Grundlagen
2.2.3 Das Familienzentrum in seiner Pilotphase
2.3 Die Kriterien des Gütesiegels ,,Familienzentren Nordrhein-Westfalen’’
2.3.1 Niedrigschwelliger Zugang
2.3.2 Basis- und Aufbauleistungen
2.3.3 Die Rezertifizierung

3. Multikulturelle Gesellschaft und interkulturelle Kompetenzen
3.1 Lebenslagen und Zahlen
3.1.1 Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Deutschland und NRW
3.1.2 Familienstrukturen, Geschlechterrollen und Wohnverhältnisse
3.1.3 Politische, berufliche und soziale Partizipation
3.1.4 Sprachliche Integration und Bildung
3.2 Interkulturelle Kompetenzen und andere Begrifflichkeiten
3.2.1 Integration und der Kulturbegriff
3.2.3 Interkulturelle Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit
3.2.4 Interkulturelle Sensibilisierung und Öffnung von Individuum und Institution
3.3 Interkulturelle Kompetenz als Arbeitsansatz im Elementarbereich
3.3.1 Befreiung von der Stereotypisierung und Defizitarbeit
3.3.2 Interkulturelles Arbeiten in der Kindertageseinrichtung
3.3.3 Die interkulturelle Öffnung in den Gütesiegelkriterien für Familienzentren – Umsetzung in der Praxis aktuell

4. Herausforderung und Gewinne einer interkulturellen Öffnung in Familienzentren
4.1 Die interkulturelle Öffnung führt zu einer lernenden Organisation
4.1.1 Die Rolle der Sprache als Kulturträger
4.1.2 Zusammenarbeit mit Eltern
4.2 Strukturelle Anforderungen

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1.Einleitung

Ob man als Ansatzpunkt einer Integrationsstrategie die Schmelztiegeltheorie[1] vertritt oder ein multikulturelles Mosaik als die einzige Möglichkeit sieht, eine gut funktionierende Gesellschaft, eine homogene Menschenmenge zu schaffen, war jahrzehntelang in der Bundesrepublik umstritten. Dabei wich man auf politischer Ebene immer mehr von einer problemorientierten Herangehensweise an die Integrationspolitik und die Migrationsrealität ab.

Die Gesellschaft muss sich mehr als je zuvor mit ethnischer, kultureller und religiöser Vielfalt arrangieren. Das Bild in den Kindertageseinrichtungen heute ist bunt und vielfältig. Es gibt unterschiedliche Gründe dafür.

Einerseits gibt das Aussehen alleine inzwischen keinen Rückschluss mehr darüber, ob ein Kind Migrationshintergrund[2] hat oder nicht. Ebenso lässt sich über diesen Weg nicht erschließen, ob ein Kind gut integriert ist oder nicht, da es wegen guter Förderung oder als Nachwuchs einer binationalen Ehe verhandlungssicher Deutsch spricht und deutsche Gepflogenheiten verinnerlicht hat.

Andererseits gibt es viele Kinder, die aus diplomatischen, politischen oder wirtschaftlichen Gründen ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, dennoch andere Sitten pflegen, eine andere Sprache sprechen oder eine andere Religion leben.

Dieser Wirklichkeit stehen Institutionen wie Kindergärten und Schulen gegenüber, die nach den Maßstäben einer Monokultur Bildung und Betreuung anbieten. Da das miteinander Leben, Aufwachsen und Arbeiten aber unumgänglich und für eine demokratische und solidarische Gesellschaft zwingend ist, gilt es, diese Reibung zwischen Diversität und Mehrheitsdominanz zu überwinden - durch Kommunikation. Die Kommunikation setzt jedoch von jedem die Bereitschaft voraus, sich mit seinem Gegenüber auseinanderzusetzen. Das ist nur dann möglich, wenn der Mensch, die Institution, das staatliche Organ sich ,,öffnet’’.

Die vorliegende Masterthesis beschäftigt sich mit der Thematik der interkulturellen Sensibilisierung und Öffnung speziell in Familienzentren. Diese Zentren wurden mit dem Zweck eingerichtet, eine Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung und Förderung zu erreichen, indem Netzwerke von Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Die Entwicklung und Stärkung der Erziehungs- und Medienkompetenz der Eltern, Angebote zu Themen wie Bewegung, Gesundheit und Ernährung, die Stärkung der Beziehungskompetenz und von interkulturellen Kompetenzen sind beispielhafte Zielsetzungen der Familienzentren.

Warum eine interkulturelle Öffnung der Institution vor diesem Hintergrund wichtig ist, warum sie bislang nicht erfolgreich umgesetzt wurde und wie sie im Zertifizierungs-/Rezertifizierungsprozess erreicht werden kann, wird in einer wissenschaftlichen Vorgehensweise herausgearbeitet.

Die strukturellen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen berücksichtigend, werden die Herausforderungen und Gewinne für die Gesellschaft in den Vordergrund gestellt.

2. Das Familienzentrum NRW

2.1 Einleit end

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen bezeichnet den Ausbau von Kindergärten zu Familienzentren als einen wichtigen Schritt, um das Bundesland zu dem kinder- und familienfreundlichsten Land in der Bundesrepublik zu machen. Familienzentren sind laut oberster Behörde bundesweit einzigartige Einrichtungen, die Kinderbetreuung, Familienbildung und Familienberatung miteinander vernetzen.[3]

Der Auftrag an die Kindertageseinrichtungen ist klar definiert und oft über einen mühsamen und langen Weg in der Praxis umsetzbar. Diverse strukturelle Anforderungen, finanzielle und personelle Mittel müssen erst gegeben sein, um die Zielsetzung zu realisieren.

Aber auch nach der Zertifizierung sind Familienzentren zahlreichen Problemstellungen in der Gemeinde ausgesetzt, die ein Umdenken erforderlich machen und durch neue Arbeitsprozesse und Projekte überwunden werden müssen.

2.2 Das Familienzentrum als Landesprojekt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Familienzentrum in NRW soll ein Ort der Information, Kommunikation und Beratung sein und soll die bereits vorliegende gute kinder- und familienpolitische Infrastruktur qualitativ verbessern. Aus wissenschaftlicher Sicht ist man sich einig, dass der Bedarf an frühzeitiger Unterstützung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder in den letzten Jahren gewachsen ist und vermutlich weiterhin wachsen wird.[4]

Diesen gesellschaftlichen Anforderungen versucht man mit besserer Vernetzung und Kooperation zwischen Familien und Institutionen entgegenzuwirken. Neben karitativen Sozialdiensten der Kirchen, versuchen Familienzentren die Eltern in Ihrer schwierigen Alltagsbewältigung mit ihren Kindern aufzufangen. Wie keine andere Institution bietet das Familienzentrum den Menschen einen niedrigschwelligen Zugang. Eltern finden in ihrer nächsten Nähe Ansprechpartner für verschiedenste Problemstellungen. Da häufig durch das eigene Betreuungsverhältnis mit der Einrichtung bereits eine Vertrauensbasis besteht, fällt es den Eltern weniger schwer, Schwierigkeiten in der Alltagsbewältigung mit Dritten, nämlich den Erzieher/inne/n zu besprechen.

Wie es zu der Idee ,,Pilotprojekt Familienzentrum’’ kam und wie der Entwicklungsprozess voranging wird in den folgenden Passagen erläutert.

2.2.1 Die Early Excellence Centres als Vorbild für Institutionen in Deutschland

Early Excellence Centres wurden Ende der 90’er Jahre in England aufgebaut, um Kinder aus sozial benachteiligten Schichten besonders zu fördern. Anders als das Vormodell in den USA, die Head-Start-Programme, sollten die Frühförderzentren über die Erkenntnis, dass jedes Kind individuelle Stärken hat und exzellente Leistungen erbringen kann, hinaus für eines sorgen – die Einbeziehung der Eltern in die pädagogische Arbeit der Einrichtung.

Eines der ersten Early Excellence Centres ist das Pen Green Centre in Corby. Die Arbeitsschwerpunkte des Zentrums sind die individuelle Förderung des einzelnen Kindes in seinen Stärken und Kompetenzen und die präventive Stärkung der Familien durch Elternkooperation.

Im Jahr 2000 wurde das Modell zum ersten Mal in Deutschland initiiert. Die Heinz und Heide Dürr Stiftung konnte als Finanziererin das Pestalozzi-Fröbel-Haus in Berlin als Trägereinrichtung gewinnen und zur Umsetzung der Idee eines Early Excellence Centres bewegen. In der Einrichtung wurden in kurzer Zeit zahlreiche Kurse und Gruppenworkshops auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Familienbildung angeboten.

Die Zielsetzung war zum einen die Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsqualität der Institution. Um die Individualität des Kindes zu wahren, sollte die kindliche Neugier gefördert und das Kind in der Selbstfindung unterstützt werden. Dieser Erziehungsansatz setzte natürlich eine intensive Beobachtung der Kinder voraus, um ein Umfeld zur Verfügung zu stellen, das jedem Kind einzeln eine Anregung zum Begreifen und Handeln gab. Die Erzieher/innen wurden durch Fortbildungen und Hospitationen in der Pen Green Einrichtung geschult. Die Arbeit wurde dokumentiert und den Eltern transparent gemacht.

Zum anderen wurden neue Formen der Zusammenarbeit mit Eltern erprobt. Aus Achtung vor dem Erziehungsrecht der Eltern[5] wurde auf eine respektvolle, dialogreiche Kooperation Wert gelegt. Es kam zum gelenkten und absichtlichen Austausch von Erfahrungen und Informationen bezüglich der Kinder. Das Gefühl, ernst genommen zu werden, bewegte viele Eltern dazu, mehr Interesse für die Bildung ihrer Kinder aufzubringen, sich aktiv am Kindergartenalltag durch Festegestaltung oder Begleitung bei Bastelaktionen oder Ausflügen zu beteiligen. Auch wurde durch das Angebot von verschiedenen Gruppenaktivitäten der Kontakt zu anderen Eltern gefördert. Eine besondere Ausformung fand der Kontakt der Eltern in so genannten Storytime – Gruppen. An solchen Nachmittagen standen Eltern und Kinder im Vordergrund. Neben fachlichem Austausch gab es auch die Möglichkeit, sich näher kennen zu lernen, was zur größeren Toleranz und einem Zugehörigkeitsgefühl beitrug. Schritt für Schritt wurden die Familienarbeit und die Vernetzung in die Einrichtung integriert.

2.2.2 Die gesetzlichen Grundlagen

a) UN-Konvention

Eine Grundlage für den Erziehungs- und Bildungsanspruch von Kindern bietet die UN-Kinderrechtskonvention, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Die Konvention wurde von der Bundesrepublik zunächst nur unter Vorbehalt unterschrieben. Grund dafür waren die ausländerrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Möglichkeit, Abschiebehaft gegen Minderjährige zu verhängen. Der Vorbehalt während des Ratifizierungsprozesses wurde im Jahr 2010 widerrufen.

Unter Anderem verbietet das Übereinkommen in Art. 2 jegliche Diskriminierung von Kindern. Es legt dem Staat die Aufgabe auf, alle geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung zu treffen.

Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist nach Art. 3 der Leitgedanke für private und öffentliche Einrichtungen. Alle Gesetzgebung - und Verwaltungsmaßnahmen sind so auszurichten, dass sie unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge des Kindes gewährleisten.

In Art.8 wird normiert, dass sich die Vertragsstaaten verpflichten, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.

b) Im Grundgesetz

Darüber hinaus ist in Artikel 6 des Grundgesetzes das elterliche Recht aber auch deren Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder verankert. Artikel 8 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wiederholt den Anspruch des Kindes auf Erziehung und Bildung und räumt den Eltern ein natürliches Recht diesbezüglich ein. Die verfassungsrechtliche Verankerung verdeutlicht einmal mehr, dass die Zusammenarbeit mit den Familien nicht hinweg zudenken ist.

c) KiBiz

Die Grundlage für ein erhöhtes Bemühen hinsichtlich der Familienbildung und Frühförderung von Kindern hat das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in seiner jetzt geltenden Fassung geschaffen, verbunden mit der Durchführungsverordnung zum KiBiz, ergänzt um die Vereinbarung über die Qualifikation und den Personenschlüssel und um die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen. Es ersetzt seit dem 01.08.2008 das bisher geltende Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK).

Das Gesetz gilt für alle Kinder, die einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen. Nach § 2 KiBiz hat jedes Kind einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages.

§ 3 des Gesetzes bürdet den Einrichtungen einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag auf. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen. Das pädagogische Personal hat den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherischen Entscheidungen zu achten.

Des Weiteren normiert das Gesetz in § 7 ein Diskriminierungsverbot und verbietet die Verweigerung der Aufnahme eines Kindes in der Kindertageseinrichtung aus ethnischen, nationalen, religiösen Gründen oder wegen seiner Behinderung.

§ 9 unterstreicht noch einmal das Erfordernis einer partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern bei der Förderung ihrer Kinder. Der Paragraph sichert den Eltern auch das Recht der Mitwirkung in den Gremien wie Elternversammlung, Elternbeirat, Rat der Einrichtung, Jugendamtselternbeirat und Landeselternbeirat.

Das Ziel der Bildungs- und Erziehungsarbeit ist nach §13 Abs.2 das Kind in seiner Entwicklung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, es zu Verantwortungsbereitschaft, Gemeinsinn und Toleranz zu befähigen, seine interkulturelle Kompetenz zu stärken, die Herausbildung kultureller Fähigkeiten zu ermöglichen und die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbreichen zu unterstützen.

Weitere Absätze befassen sich mit der notwendigen Ermutigung des Kindes zur Alltagsgestaltung, die Dokumentation seiner Entwicklung und nicht zuletzt die Förderung der Sprachentwicklung.

§ 16 des KiBiz nimmt schließlich die Familienzentren in den Gesetzeswortlaut auf. Demnach sind Familienzentren Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach diesem Gesetz hinaus insbesondere Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Familien bündeln und miteinander vernetzen.

Sie sollen Hilfe und Unterstützung bei der Vermittlung, Beratung oder Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Absprache mit dem Jugendamt bieten und die Betreuung auch von unter dreijährigen Kindern außerhalb üblicher Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen gewährleisten oder vermitteln, Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten und insbesondere Maßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf bereithalten, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Das Gesetz räumt für Familienzentren die Möglichkeit ein, auf Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes als Verbund unter Einbeziehung mehrerer Kindertageseinrichtungen oder auch anderer kinder- und familienorientierter Einrichtungen tätig zu sein.

Das Gesetz schafft insgesamt eine umfassende rechtliche Grundlage für die Bildung- und Erziehungsarbeit im Elementarbereich. Es scheint eine Antwort auf die seit der Gründung der Early Excellence Centres bekannten Probleme zu sein. Es präzisiert die Arbeitsweise und gibt Schwerpunktsetzung vor. Das KiBiz ist eine gute Grundlage, um die geplante Weiterentwicklung von 3000 Tageseinrichtungen zu Familienzentren voranzutreiben.

d) Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW

Da Bildung ein wichtiger Rohstoff geworden ist, muss sie gerecht verteilt werden, damit alle Mitglieder der Gesellschaft an ihr teilhaben können.[6] So wurde am 14.Februar 2012 das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften erlassen. Zusammenfassend versucht das Gesetz eine Regelung für die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung, die Einbindung und Förderung von Organisationen der Menschen mit Migrationshintergrund in demokratische Strukturen und Prozesse zu finden.

Die Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus und die Stärkung von gegenseitiger Toleranz und Anerkennung ist weiterer Gesetzeszweck. Aber das Integrationsbestreben wird nicht mehr lediglich von Menschen mit Zuwanderungshintergrund erwartet, sondern auch von der Mehrheitsgesellschaft. Für die Familienzentren als Institution ist die Förderung der sozialen Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte folglich ein Kriterium, das berücksichtigt werden muss – nicht nur aus der gesellschaftlichen Forderung heraus, sondern auch aus der gesetzlichen.

Neu ist, dass die Interkulturelle Kompetenz unter § 4 Abs.2 eine gesetzliche Definition erfährt. Der Erwerb dieser Fähigkeit soll nach § 6 Abs.4 in die Aus-, Fort- und beruflichen Weiterbildungsangebote aufgenommen werden.

Die Errichtung von kommunalen Integrationszentren gemäß § 7 soll die Integrationsnetzwerke bündeln und aktivieren. Die Zentren können auf Antrag in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes aufgebaut werden und ersetzen dann die 27 Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA).

e) Zusammenfassung

Sowohl das Bundes- und Landesverfassungsrecht, als auch das Kinderbildungsgesetz und nicht zu letzt die Normen der UN-Kinderrechtskonvention, setzen die Maßstäbe für Kinderrechte und legen das Augenmerk wiederholt auf Erziehung und Bildung der Kinder durch die Eltern. Diese sollen begleitet werden durch die öffentliche Hand, um sie bei dieser verantwortungsvollen und oft schwierigen Aufgabe zu unterstützen, zu bestärken und zum Handeln zu bewegen. Die Umsetzung des neuen Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW wird nicht von heute auf morgen geschehen, empirische Erfahrungswerte fehlen noch.

2.2.3 Das Familienzentrum in seiner Pilotphase

Bereits im Jahr 2006 rief das Familienministerium NRW Einrichtungen auf, am Landeswettbewerb ,,Familienzentren NRW’’ teilzunehmen. Ausschlaggebend war die gesteigerte Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung.[7]

Damals wurden zu den Familien, die durch Überforderung in ihrer Erziehungsarbeit und mangelndem Krisenmanagement auffielen irgendwie mangels Sensibilität auch solche mit Zuwanderungsgeschichte gezählt. Zu beobachten waren auch bei ihnen bzgl. der Kinder gesundheitliche Mängel, fehlende soziale Kontakte und wenige Entwicklungsreize.

Aber auch die Durchschnittsfamilie ohne nennenswerte Defizite brauchte die Bildungs- und Unterstützungsangebote, weil das Leben immer komplexer wurde, die Familien immer kleiner und die Menschen immer einsamer. Der Rückhalt durch die stabile Großfamilie gehörte schon lange der Vergangenheit an.

Aus diesen Bedingungen heraus wählte das Ministerium aus den 1000 Wettbewerbern 250 Einrichtungen aus, die mit Hilfe von Fortbildungen, Coaching und der wissenschaftlichen Begleitung durch PädQuis[8] zu Familienzentren entwickelt wurden. Nach Erfüllen der Voraussetzungen wurde den Einrichtungen das Gütesiegel ,,Familienzentrum NRW’’ verliehen. Das Siegel zertifizierte die Einrichtungen damit, dass sie bestimmte Qualitätsstandards einhalten.

Die wissenschaftliche Begleitung durch die PädQuis GmbH lief bis zum 30.11.2008. Es sollten Erkenntnisse gewonnen und dokumentiert werden, um die Weiterentwicklung der Einrichtungen zu Familienzentren in gewisser Weise zu automatisieren.

Die GmbH wurde darüber hinaus damit beauftragt, ein Gütesiegel zu entwickeln, das inhaltlich die erforderlichen fachlichen Standards für ein Familienzentrum definiert und in der Pilotphase und auch umsetzbar ist.

Evaluationsberichte und empirische Beobachtungen von Menschen, die durch die ,,Operation Familienzentrum’’ betroffen waren, wie Erzieher, Eltern, leitendes Personal kamen zu Wort und gaben einen ersten realen Eindruck vom Umstellungsprozess.

Kritik kam auf, weil es sich bei den statistischen Werten, um auf Momentaufnahmen beruhenden Größen handelte. Die dynamische örtliche und soziale Entwicklung konnte in diesem starren Wertesystem kaum Achtung finden. Die Familienzentren sollten aber gerade eine Antwort auf diese Komplexität sein. Auch wurde das Gütesiegel zunächst als Qualitätsbewertung für Kindertageseinrichtungen missverstanden, obwohl es lediglich die strukturellen Voraussetzungen für eine Bezeichnung als Familienzentrum darstellte.

In der Pilotphase wurden in vielen Bereichen der Elementarbildung Entwicklungen festgehalten, viele knüpften an bereits vorhandene Strukturen und Kooperationen an.

In dem Bereich der Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien wurde die bereits in einigen Einrichtungen gegebene Vernetzung mit Erziehungsberatungsstellen erweitert. Die Beratung umfasst heute die Information über Beratungs- und Therapiemöglichkeiten und über Bewegungsangebote im Umfeld.[9] Es gibt diverse Angebote in der Einrichtung selbst in Form von Eltern-Kind-Gruppen oder Bewegungsaktivitäten für die gesamte Familie. Die Beobachtungsergebnisse in der Pilotphase waren überwiegend positiv. Die Familien hatten den Erkenntnissen nach geringere Hemmschwellen Beratungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen; sie hatten häufig durch die tägliche Begegnung bereits Vertrauen zur Einrichtung und zum Personal gefasst.

Da die Eltern jedoch eine gewisse Anonymität bei Ratsuche gefordert haben, ermöglichen einige Einrichtungen zum Beispiel die Voranfrage per Email oder das anonyme Terminieren von Hilfegesprächen. Die Berater/innen können die Eltern in Elterncafes oder auf Elternabenden kennen lernen und somit unverbindlich Vertrauen aufbauen.

Nach dem Prinzip, dass die Nachfrage das Angebot bestimmt, wurden Angebote auf dem Feld der Familienbildung und Erziehungspartnerschaften ausgebaut. Bestimmend waren die Bedürfnisse des Sozialraums. Durch Elternkurse, offene Elterncafes, außerordentliche und pädagogische Elternabende, sowie Sprachkurse für Eltern mit Migrationshintergrund werden Eltern nun im kulturellen, kreativen, sportlichen und gesundheitlichen Terrain fortgebildet.

2.3 Die Kriterien des Gütesiegels ,,Familienzentren Nordrhein-Westfalen’’

Zur Qualitätssicherung und Verfahrensbeschleunigung erarbeitete das Ministerium gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege ein Gütesiegel für Familienzentren, das die Anforderungen an die Kindertageseinrichtungen definiert, die Familienzentren werden wollen. Dabei war diese Kooperation mit den Verbänden besonders wichtig und prägend. Die Arbeit der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas und der Paritätischen, des Deutschen Roten Kreuzes, der Diakonischen Werke und der Jüdischen Kultusgemeinden hat sich bereits seit Jahrzehnten bewährt.

Die Leitsätze der Freien Wohlfahrtspflege von Mobilisierung der Ressourcen und Investition in die Gemeinschaft bis werteorientiertes Steuern und Ordnen, von Förderung des bürgerlichen Engagements bis zur Sicherung von sozialen Infrastrukturen sollten eine gute Grundlage für die Grundsätze der Zertifizierung bilden. Die Kriterien sind in jeweils vier Leistungsbereiche und Strukturbereiche unterteilt. Die Einrichtungen müssen bestimmte Basiskriterien und Aufbaukriterien innerhalb dieser Bereiche erfüllen.

Neben der vom Familienministerium veröffentlichten Gütesiegelbroschüre steht den Einrichtungen ein kostenloses elektronisches Angebot zur freiwilligen Selbsteinschätzung für Kindertageseinrichtungen auf dem Weg zum Familienzentrum offen, das vor der offiziellen Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle in Anspruch genommen werden kann.

Die Gütesiegelkriterien aus dem Jahr 2010 gelten heute noch fort, lediglich die Gütesiegelbroschüre wurde neu herausgebracht und enthält nun anstatt der Gütesiegelpunkte qualitative Aussagen zu den erbrachten Leistungen der Familienzentren. Für das aktuelle Kindergartenjahr wurden die Gütesiegel-Kriterien von 112 auf 94 reduziert.

Einleitend wird in der Broschüre festgehalten, dass die genannten Kriterien um die Erfahrungswerte der ersten Zertifizierungen und durch Diskussionen mit verschiedenen Akteuren aufgewertet worden sind.[10]

2.3.1 Niedrigschwelliger Zugang

Grundvoraussetzung für Kindertageseinrichtungen, die sich zu Familienzentren fortbilden möchten, ist das Bereitstellen eines ,,niedrigschwelligen’’ Angebotes.

Niedrigschwellig ist der Zugang dann, wenn den Familien Unterstützungen rechtzeitig und leicht verfügbar gemacht werden.

Im Vordergrund steht das in Art. 6 Abs.2 S. 1 GG verankerte elterliche Erziehungsrecht und die Pflicht der Eltern die Pflege und Erziehung des Kindes in die Hand zu nehmen. Es ist häufige Tatsache, dass Kinder den ersten Sozialisierungsprozess durch die in ihren Familien erfahrenen Bindungen, Orientierungen und Kompetenzen erfahren und den Anfang ihrer Persönlichkeitsentwicklung machen.

Der Staat und seine Einrichtungen müssen die Eltern bei diesen Aufgaben unterstützen, in dem sie Beratungs-, Informations- und Bildungsangebote anbieten. Neben einer guten kommunalen Politik zugunsten von Familien ist die örtliche institutionelle Vernetzung unerlässlich.

Familienstrukturen sind heute oft komplex. Die Probleme sind oft unterschiedlich und die Gründe, warum der Weg zu Bildungs- und Unterstützungsangeboten erschwert ist oder gemieden wird, sind oft genau so komplex. Ökonomische Benachteiligung, sprachliche und kulturelle Barrieren, Behinderungen der Kinder oder Alleinerziehendenstatus können einige Gründe für die fehlende Motivation an der Teilnahme von institutionellen Angeboten sein.[11] Deswegen muss der Zugang so niedrigschwellig wie möglich ausgestaltet werden.

Niedrigschwellig bedeutet zunächst, dass der Alltag der Familien berücksichtigt wird. Wenn es bereits soziale Strukturen gibt, die funktionieren, werden die vorhandenen Ressourcen gestützt und um neue Lebenshilfen ergänzt.[12] Familien müssen die Angebote einfach greifen können, ohne bestimmte Erfahrungen oder Vorkenntnisse mitbringen, viel Geld investieren oder weite Wege gehen zu müssen. Durch die örtliche Nähe zum Beispiel sollen die Familien dazu motiviert werden, ihre Hemmschwellen abzulegen und ohne großes Zeitmanagement an dem Angebot teilzuhaben.

Besonders der Faktor Zeit ist ein wichtiger und im Aufbau der Angebotsstruktur zu berücksichtigendes Kriterium. Um die bestmöglichen Öffnungszeiten bereitzustellen, müssen die Lebensbedingungen von Familien genauer betrachtet und im Zusammenhang mit den örtlichen Zeitstrukturen gesehen werden. Es ist zum Teil entscheidend, ob es viele berufstätige Eltern gibt oder nicht. Denn stellt man die Angebote in den Einrichtungen in den frühen Nachmittagsstunden zur Verfügung, kann damit gerechnet werden, dass Berufstätige von der Einrichtung nicht erreicht werden. Denn nach Feierabend stehen eventuell Arzttermine oder Einkäufe im Vordergrund.

Weiterhin ist die Voraussetzung der Niederschwelligkeit erfüllt, wenn die Angebote ohne große Formalitäten und unkompliziert in Anspruch genommen werden können. Die Ausgliederung von Beratungsangeboten in externe Räumlichkeiten oder Einrichtungen zur Wahrung der Anonymität vielleicht, kann dabei das entgegen gesetzte bewirken und die Hemmschwelle erhöhen. Das Weiterleiten an eine andere Kontaktperson kann den Eindruck einer Therapiemaßnahme bestärken und den Eltern das Gefühl vermitteln, dass Sie in ihrer Erzieherrolle versagt haben und nun ausgeschlossen und stigmatisiert werden. Vor Allem die Verlegenheit ist für viele Menschen ein großes Hemmnis, wenn es darum geht, Schwächen einzugestehen und sich Hilfe zu holen.

Bei der Durchführung eines Informationsabends zur Medienerziehung von Kindern zum Beispiel ist die Darstellung dieses Angebotes zum Beispiel ausschlaggebend für eine rege Teilnahme oder nicht. Werden die Eltern diesbezüglich in Frage gestellt oder durch die Werbung in ihrem wunden Punkt im Umgang mit Medien getroffen, ist das Fernbleiben von solchen Veranstaltungen wahrscheinlicher.

Ferner ist es wichtig, die Angebote rechtzeitig und vorausschauend anzuwerben. Präventivarbeit setzt meistens aber auch voraus, dass die Zielgruppen im Umfeld bekannt sind und die Probleme, die in naher Zukunft auf die Familien zukommen, vorhersehbar sind. Ob eine Familie Nachwuchs erwartet und parallel einen Geburtsvorbereitungskurs oder schon Hilfe beim Umgang mit dem Säugling benötigt, Geschwisterkinder demnächst eingeschult werden, es Trennungen oder Krankheitsfälle gibt, kann für das Angebot bestimmend sein.

Wenn es um die Bestimmung der Zielgruppe geht, ist es auch von tragender Bedeutung, ob sich Menschen mit Zuwanderungsgeschichte vor Ort befinden und welchen Migrationshintergrund diese Menschen mitbringen. Wie lange leben Sie schon in Deutschland, wie sind die Sprachkenntnisse einzuschätzen, gibt es soziale oder kulturelle Verstrickungen, die den Zugang zu Bildungsangeboten verhindern, muss ich mein Angebot geschlechterspezifisch oder neutral ausrichten?

Nach einer Bedarfsanalyse, einem Finanzierungsplan und dem Aufbau eines guten Angebotkataloges ist jedoch das wichtigste Kriterium eines niedrigschwelligen Zugangs das Anbieten am selben Ort. Hier kann das Familienzentrum durch eine Zentralisierung von Bildungs-, Betreuungs-, Unterstützungs- und Freizeitangeboten eine führende Rolle einnehmen.

Kurzer Exkurs:

Ein weiteres Beispiel für einen niederschwelligen Zugang und Bündelung von Angeboten findet sich unter dem Dach von Mehrgenerationenhäusern. Diese wurden über die Finanzierung des Europäischen Sozialfonds mit dem Zweck aufgebaut, um die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege oder Beruf zu vereinbaren. Den Schwerpunkt des Aktionsprogramms bilden Themen wie Alter und Pflege, Integration und Bildung, Angebot und Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen und freiwilliges Engagement.[13]

Gemeinsam mit dem Deutschen Verein hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Handlungsempfehlungen für den niedrigschwelligen Zugang zu familienunterstützenden Angeboten in Kommunen entwickelt. Insbesondere soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wegen seiner gesetzlichen Verantwortung aus § 79 SGB VIII tätig werden. Denn diese besitzt nach dem Gesetz die Planungs- und Steuerungshoheit und verfügt über die notwendigen Mittel, um die Vernetzung und das Konzept zu entwickeln.

Zunächst wird empfohlen eine Bedarfsanalyse vorzunehmen, um den tatsächlichen Förderungs- und Unterstützungsbedarf herauszuarbeiten und eine effektive Hilfe zu bieten. Die Analyse sollte nach den Wünschen der Eltern ausgerichtet sein.[14]

Des Weiteren müssen die Jugendämter eine Standortanalyse durchführen, um transparent zu machen welche Bildungseinrichtungen und Verbände mit familienfördernden Angeboten bereits existieren und welche Vernetzungen vorhanden sind. Sowohl die Bedarfs-, als auch die Standortanalyse können mit Hilfe der Jugendhilfeplanung, der Durchführung einer Stadtteilkonferenz, Erstellung eines lokalen Familienatlasses und Einführung einer Familienberichterstattung und der Durchführung von Elternbefragungen erarbeitet werden. Bei sprachlichen Barrieren sollen kreative Beteiligungsinstrumente Abhilfe schaffen.

Die Konzentration auf bestimmte Aktionsfelder soll weiterhin für die Niedrigschwelligkeit förderlich sein.

Die Jugendämter müssen sich darüber hinaus bemühen, qualifizierte Kooperationspartner zu finden, um die fachlichen und rechtlichen Lücken zu schließen. Die Vernetzung muss jedoch im Lichte des örtlichen Bedarfs und in Übereinstimmung mit allen Beteiligten und Betroffenen erfolgen.

Um Probleme bei der Kooperation wie unklare Zielsetzung und inkonsequente Zielverfolgung, fehlende finanzielle und personelle Ressourcen und mangelhafte Absprachen vorzubeugen muss die Kooperation auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit beruhen. Der Weg dahin führt über eine verbindliche Abrede, klare Strukturen und ein gutes Management.

Wiederum ist Grundvoraussetzung für diese Art von struktureller Umwälzung in Institutionen die Öffnung und die Bereitschaft zur Veränderung. Dafür müssen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die ausreichende Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter sorgen. Neben der Arbeit an der persönlichen Haltung zu anderen Werten und Ordnungen, ist die fachliche Fortbildung durch die Aneignung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse unverzichtbar.

Die zuvor genannten Handlungsempfehlungen gehen von optimalen Voraussetzungen aus. Eine Kindertageseinrichtung, die wegen Platzmangel ihre Angebote nicht unter einem Dach ausrichten kann, kann dennoch das Kriterium der Netzwerkbildung erfüllen, wenn sie mit Gemeindehäusern, Ortsteilzentren oder Jugendeinrichtungen vor Ort kooperiert. Der Kooperation muss aber eine gemeinsame Planung zugrunde liegen. Sie muss schriftlich fixiert sein. Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten dürfen maximal 1,5 km von der Einrichtung entfernt liegen.[15]

2.3.2 Basis- und Aufbauleistungen

Der Kriterienkatalog ist lang. Um als Familienzentrum zertifiziert werden zu können, muss die Kindertageseinrichtung sämtliche Basis- und Aufbauleistungen in der Einrichtung anbieten.

Für den informativen Aspekt, muss die Institution über aktuelle Verzeichnisse zu Beratungs-, Therapie und Gesundheitsmaßnahmen verfügen. In der Einrichtung muss des Weiteren eine Mitarbeiterin beschäftigt werden, die sich im interkulturellen Bereich fortgebildet hat. Spezielle Kenntnisse werden auch in dem Bereich der Gesundheitsförderung und zum Thema Kinderschutz erwartet.

Für Familien mit unter dreijährigen Kindern müssen bestimmte Angebote vorhanden sein oder die Familien müssen an entsprechende Stellen weitergeleitet werden können. Als Grundlage muss die Einrichtung ein durchdachtes Konzept bezüglich der Familienbildung besitzen. Sie muss kundig über die frühkindliche Förderung sein und aufsuchende Elternarbeit durchführen.

Sowohl für die Kinder der Einrichtung, als auch für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, muss ein Familienzentrum bei Sprachdefiziten zusätzliche Sprachförderung anbieten.

Bei speziellem Mitteilungsbedarf muss es den Eltern ferner möglich sein, ein vertrauliches Elterngespräch zu führen.

Die Kindertageseinrichtung muss Fachwissen in den Bereichen der frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Motorik, oder Lese-/Rechtschreibschwächen, Verhaltensauffälligkeiten vorweisen, sie muss aber auch in der Lage sein, Begabte zu fördern.

Insgesamt kann sich eine Kindertageseinrichtung erst dann als Familienzentrum bezeichnen, wenn sie flächendeckend schriftliches Informationsmaterial zu den Themen der Familienbildung bereithält, Angebote macht oder Empfehlungen für andere Stellen ausspricht.

Weiterhin soll zum Beispiel anerkannten Elternvereinen die Möglichkeit gegeben werden, in den Räumlichkeiten der Kindertagesstätte aktiv zu werden. Nicht nur in Erziehungsfragen, sondern auch bei anderen Lebensbewältigungsproblemen soll die Einrichtung durch Angebote wie Schuldner-, oder Eheberatung den Eltern unterstützend zur Seite stehen.

Diverse Veranstaltungen für die Eltern, wie Elterncafes oder Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz, interkulturelle Aktivitäten sollen das Angebot ergänzen. Veranstaltungen für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte müssen mindestens einmal im Halbjahr durchgeführt werden, hierzu zählt zum Beispiel das Rucksackprojekt[16]. Das gleiche gilt für Veranstaltungen, die sich an Alleinerziehende richten, der Medienerziehung dienen oder musisch-kreative Inhalte haben.

Daneben muss die Einrichtung auch entsprechend über die Tagespflege informieren und organisatorisch tätig werden, in dem sie mit einem festen Stamm von Tageseltern kooperiert, diese an Teamsitzungen beteiligt und Qualifikationsangebote offeriert.

Öffnungszeiten müssen nach dem Bedarf in den Familien eingerichtet werden. Die Einrichtung muss in der Lage sein, auch außerordentlich die Zeiten zu ändern und Notfallbetreuungen zu organisieren. Diese Notfallbetreuung sollen auch andere Kinder aus dem Einzugsgebiet der Einrichtung genießen dürfen.

[...]


[1] Die Schmelztiegeltheorie befürwortet die Herstellung ethnisch-kultureller Homogenität und ist darauf bedacht die kulturellen Unterschiede zu eliminieren.

[2] Zu den Menschen mit Migrationshintergrund (im weiteren Sinn) zählen "alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil" . Statistische Bundesamt .

[3] Heuchel/Lindner/Sprenger, Familienzentren in Nordrhein-Westfalen, S. 9.

[4] Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW - Familienzentren in NRW- Ein neuer Weg der Förderung von Kindern und Familien

[5] vgl. Art. 6, Abs. 2 GG

[6] Andreas Schlüter, Bildung? 26 Thesen zur Bildung als Herausforderung im 21. Jahrhundert - Bildung!, S. 9.

[7] Heuchel/Lindner/Sprenger, Familienzentren in NRW, S.14.

[8] Pädagogische Qualitäts-Informations-Systeme GmbH

[9] Broschüre des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW, Familienzentren in NRW- Ein neuer Weg der Förderung von Kindern und Familien, S.20.

[10] Gütesiegel Familienzentrum NRW, Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW, S.1.

[11] vgl. Elfter Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S. 132 ff.

[12] Niedrigschwelliger Zugang zu familienunterstützenden Angeboten in Kommunen, S. 5.

[13] vgl. Programmbeschreibung zum Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S.5.

[14] vgl. Niedrigschwelliger Zugang zu familienunterstützenden Angeboten in Kommunen, S. 18.

[15] Das Gütesiegel Familienzentrum NRM, S.9.

[16] Das Projekt Rucksack ziel auf die Förderung der Muttersprachenkompetenz, auf die Förderung des Deutschen und auf die Förderung der allgemeinen kindlichen Entwicklung ab.

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Herausforderung und Gewinn einer interkulturellen Öffnung der Familienzentren
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Año
2014
Páginas
97
No. de catálogo
V267986
ISBN (Ebook)
9783656594390
ISBN (Libro)
9783656594369
Tamaño de fichero
3619 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
herausforderung, gewinn, öffnung, familienzentren
Citar trabajo
Timur Bozkir (Autor), 2014, Herausforderung und Gewinn einer interkulturellen Öffnung der Familienzentren, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267986

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Título: Herausforderung und Gewinn einer interkulturellen Öffnung der Familienzentren



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