Passt die Türkei zu Europa? Kulturelle Unterschiede zwischen der EU und der Türkei


Trabajo Escrito, 2007

33 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Gliederung

1. Einleitung

2. Phasen der EU Erweiterung
2.1. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und der EU

3. Kulturelle Charakteristika der EU und der Türkei im Vergleich
3.1. Der Begriff Kultur
3.2. Der Begriff Identität
3.3. Gibt es eine gemeinsame europäische Kultur?
3.4. Die kulturellen Charakteristika der Türkei

4. Was ist europäisch an der Türkei

5. Fazit und Ausblick

6. Quellen

1. Einleitung

Die Europäische Union wächst und wächst. Nachdem im Jahre 2004 gleich zehn neue Mitgliedsstaaten die EU nach Osten und Süden erweiterten, kamen 2007 mit Rumänien und Bulgarien zwei weitere Nationen hinzu. Diese umfangreichen Erweiterungen haben innerhalb und außerhalb Europas zu vielen Diskussionen über eine mögliche Überdehnung der EU und über die Frage nach dem Ende der Erweiterungsbestrebungen geführt. Diese Diskussionen muten allerdings fast lächerlich an, vergleicht man sie mit denen, die aktuell im Zusammenhang mit einem möglichen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union geführt werden. Hier bestimmt ein gänzlich anderer Ton die Debatte. Von einer drohenden Islamisierung Europas, einem kulturellen Auseinanderbrechen der Union, gar von einer Machtübernahme des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments durch die türkischen Politiker, die die EU zu einem von islamischen Werten geprägten Staatenverbund machen wollen. Darüber hinaus kommen Argumente zum Tragen, wie z.B. die Türkei gehöre geografisch nicht zu Europa, ein Beitritt würde einen Zuwanderungsstrom aus der Türkei Richtung Kerneuropa auslösen oder die finanziellen Lasten des Beitritts wären nicht zu schultern. Fast alle diese Argumente beruhen mehr oder weniger auf Spekulationen. Die Diskussion über die geografischen Grenzen Europas hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass es hier keine verbindliche Übereinkunft geben wird, zumal sich diese vermeintlichen Grenzen Europas in der Geschichte immer wieder gewandelt haben. Die finanziellen Kosten des Beitritts ändern sich von Schätzung zu Schätzung, da der Beitritt der Türkei zeitlich nur schwer abzuschätzen sein wird, werden sich diese Zahlen auch in Zukunft weiter ändern. Es bedarf schon mehr um sich gegen einen Beitritt oder für einen Beitritt zu positionieren. Unter der Annahme, dass sich die Europäische Union in Zukunft als ein politisches und gesellschaftliches europäisches Projekt begreift (und nicht primär als geopolitischer Akteur), deren zentrale Punkte die weitere Integration und Einigung Europas sind, erscheint es sinnvoll nach Gemeinsamkeiten zwischen Europa und der Türkei zu suchen. Dieses Projekt bedarf einer inneren Einheit und der Identifikation mit einer gemeinsamen europäischen Kultur. Kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede als Beitrittskriterien scheinen so wesentlich mehr Aussagekraft zu besitzen als Zahlenspiele und wilde Spekulationen über die Zukunft Europas.

Ziel dieser Arbeit wird es sein, diese kulturellen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Türkei und der Europäischen Union herauszuarbeiten, um so zumindest hinsichtlich der Frage ob die Türkei kulturell zu Europa passt, eine Aussage treffen zu können. Dazu werden zunächst die Phasen der EU-Erweiterung herausgearbeitet, anschließend werden die Geschichte und der aktuelle Stand der Beitrittsverhandlungen zwischen der Türkei und der EU behandelt. Im Anschluss werden die Begriffe Kultur und Identität definiert, bevor die kulturellen Charakteristika der EU, bzw. eine vermeintliche europäische Kultur untersucht werden. Im nächsten Schritt werden die kulturellen Eigenheiten der Türkei herausgearbeitet und es wird versucht im Vergleich mit der vermeintlichen europäischen Kultur die Frage zu beantworten, was europäisch an der Türkei ist. Als Indikatoren einer Kultur wurden auf Gerhards aufbauend die Dimensionen Religion, Familien- und Geschlechterrollen, wirtschaftliche und politische Präferenzen und als zusätzliche Dimension die historische Selbstverortung herangezogen.

Die These, die ich dieser Arbeit voranstellen möchte lautet dahingehend, dass die Türkei und Europa kulturell sehr wohl zusammen passen. Begründet sehe ich diese These in der jahrzehntelangen Zugehörigkeit der Türkei zur westlichen Welt, ihrer Abkehr von der islamischen Staatenwelt hin zum Westen und in den seit Jahren vorangetriebenen Reformen innerhalb der Türkei und der türkischen Gesellschaft. Eine weitere These lautet, dass es eine gemeinsame europäische Kultur gibt, die sich aus einer gemeinsamen Geschichte und gemeinsamen Wertorientierungen speist.

2. Die Phasen der EU Erweiterung

„Die Europäische Union (EU) ist das in ständiger Weiterentwicklung begriffene Ergebnis (west-) europäischer Integrationspolitik, also der auf eine dauerhafte und organisierte Kooperation oder gar auf einen engeren Zusammenschluß europäischer Staaten zielenden Bemühungen.“12

Seine Anfänge nahm das Projekt der europäischen Union 1951 mit der Errichtung der EGKS. Gründungsmitglieder waren Frankreich, Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Erstmals wurden hier Bereiche staatlicher Souveränität auf eine überstaatliche

Institution, die so genannte Hohe Behörde (später Kommission), übertragen. Die mit der EGKS ebenfalls verbundenen politischen Ziele (vor allem die gesamteuropäische Einigung) lagen lange Zeit aufgrund des aufkommenden Ost-West-Antagonismus brach. Der Weg der europäischen Integration musste nun über die Wirtschaft als Integrationsmotor verlaufen. Mit den Römischen Verträgen kam es 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Nachdem 1969 auf dem Haager Gipfel die Weichen in Richtung Vertiefung und Erweiterung gestellt wurden, vergrößerte sich der Kreis 1973 um Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich. 1981 erfolgte die Aufnahme Griechenlands zur EU, den vorläufigen Abschluss der „Süderweiterung“ bildete der Beitritt Spaniens und Portugals 1986. Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks und der Wiedervereinigung Deutschlands einigte man sich 1993 in Kopenhagen auf einen Kriterienkatalog, der im Rahmen einer absehbaren Aufnahme der Staaten Mittel- und Mittelosteuropas, die zu erfüllenden Vorbedingungen einer Mitgliedschaft markieren sollte. Die wesentlichen, seither geltenden Aufnahmebedingungen sind Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, eine funktionierende Marktwirtschaft sowie die Übernahme des Rechtsbestands (Acquis communautaire3 ). Mit dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union („Vertrag von Maastricht“) 1993, erfolgte die bis dahin weitreichendste Kompetenzübertragung weg vom Nationalstaat. Fortan umfasste die Zusammenarbeit innerhalb der Union die Bereiche Aussen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Inneres. 1995 traten dann Österreich, Schweden und Finnland der Europäischen Union bei. Das Projekt Europäische Union machte mit dem Schengen Abkommen vom 26.3.2005 und der Einführung einer gemeinsamen Währung dem Euro am 1.1.2002 weitere wichtige Schritte Richtung europäischer Einigung und Integration. Am 1.5.2004 traten schließlich die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern (faktisch jedoch nur der griechische Südteil der Insel) der Europäischen Union bei. Die sechste Erweiterung der EU fand am 1.1.2007 mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union statt.4 Aktuell haben die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu heftigen Diskussionen über ein mögliches Ende der Erweiterung und die Gefahr einer Überdehnung der Europäischen Union geführt. Ein Beitritt der Türkei ist nach Verlautbarungen nationaler und europäischer Politiker sehr

wahrscheinlich, auch wenn die zeitliche Dimension im Moment nicht abzuschätzen ist. Zudem genießen seit dem Juni 2000 alle Staaten des westlichen Balkans den Status potenzieller Beitrittskandidaten.5 Im Hinblick auf die Balkankriege, die der Europäischen Union die Grenzen ihrer Handlungsfähigkeit vor Augen geführt hatte, sind ebenfalls lange und schwierige Verhandlungen und Diskussionen zu erwarten, wobei hier allerdings die Chance der Aussöhnung der Balkanstaaten nicht ausser acht gelassen werden darf.

2.1. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und der EU

1959 bewarb sich die Türkei um eine Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). In diesem Zusammenhang wurde schließlich 1963 ein Assoziierungsabkommen geschlossen (Ankara-Abkommen). Der Vertrag stellte der Türkei erstmals auch eine Mitgliedschaft in Aussicht.6 Dieser „Vorbereitungsphase“ sollte am Ende einer 22-jährigen „Übergangphase“ in der Endstufe die „Zollunion“ und damit eine mögliche spätere türkische Mitgliedschaft in der EG folgen. Dieser Status wurde allerdings nach dem Putsch des Generals Kenan Evren am 12.9. 1980 eingefroren. Mit dem Ende des Putsches und der Rückkehr zur Demokratie 1983 entspannte sich die Beziehung zur EG. Da alle Bemühungen der Türkei um die Fortentwicklung des Assoziierungsverhältnisses am ständigen Veto des neuen EG Mitglieds Griechenland scheiterten, reichte die türkische Regierung am 14.4.1987 offiziell einen Antrag auf Mitgliedschaft ein. Die Reaktionen und die der Mitgliedsstaaten waren vorsichtig zurückhaltend. Man attestierte der Türkei 1989 eine grundsätzliche Beitrittsfähigkeit. Allerdings wurde darüber hinaus auch deutlich gemacht, dass die Türkei weder politisch noch wirtschaftlich für eine Mitgliedschaft in der EG reif sei. Im politischen Kontext wurde die türkische Verfassung von 1982, die Unzulänglichkeiten des parlamentarischen Systems, die Regierungspolitik gegenüber oppositionellen Gruppen und die Menschenrechtssituation kritisiert. Zudem war und ist es gerade die Zypernfrage, die die Verhandlungen über einen Beitritt von je her überschatten.7 Dieser erste Beitrittsversuch der Türkei scheiterte zwar, allerdings begannen beide Seiten ihre Beziehungen zueinander auszubauen. 1995 nach großen Anstrengungen des türkischen Staates beschloss der Assoziationsrat EU-Türkei am 6.3.1995 die Zollunion, wodurch die Assoziierung am 1.1.1996 in die Endphase eintreten konnte.

Seitdem gilt in der Türkei das europäische Wirtschaftsrecht, dem Ankara die eigenen Handelsbeziehungen mit Nicht-EU-Ländern anzupassen hat. Für die Türkei stellt sich die Tatsache, dass sie kein Mitspracherecht in Brüssel hat, und somit dort beschlossene Wirtschafts- und Handelsfragen lediglich im Ergebnis umzusetzen hat, äußerst schwierig dar. Sie gibt faktisch Teile ihrer nationalen Souveränität ab, ohne gleichzeitig wirklichen Einfluss auf den multinationalen Entscheidungsprozess zu haben.

Im Dezember 1997 wurde auf dem EU-Gipfel in Luxemburg schließlich entschieden, dass die Türkei für einen Beitritt in Frage käme. Da allerdings gleichzeitig beschlossen wurde 1998 mit Zypern, Ungarn, Polen, Estland, Tschechien und Slowenien Beitrittsverhandlungen zu führen, kam es zu neuerlichen Spannungen zwischen der EU und der Türkei. Am 11.12.1999 erhielt die Türkei offiziell den Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt. Auf dem Gipfel von Kopenhagen 2002 wurde zudem beschlossen, im Dezember 2004 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu entscheiden, sobald die Türkei die Kopenhagener Kriterien erfülle. Am 6.10.2004 empfahl die EU-Kommission schließlich die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Am 17.12.2004 entschieden die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel, dass ab dem 3.10.2005 mit der Türkei Verhandlungen über den Beitritt aufgenommen werden sollten. Als Voraussetzung wurden die Fortsetzung begonnener Reformen (vor allem im Zivilrecht), die Verbesserung der Menschenrechtssituation und die Unterzeichnung eines Abkommens über eine Zollunion mit den 10 neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union noch vor Beginn dieser Verhandlungen genannt. Ende 2005 wurden schließlich erstmals auch Stimmen (in Form Österreichs) hörbar, die eine Alternative zur Vollmitgliedschaft der Türkei forderten. Diese Alternative sahen und sehen einige nationale und europäische Politiker in einer privilegierten Partnerschaft. Am 27.9.2005 wiederholte der dänische Präsident Rasmussen bereits früher geäußerte Bedenken, hinsichtlich der Frage ob die EU einen Türkei-Beitritt verkraften könne.8 Am 3. Oktober 2005 konnten sich alle 25 europäischen Außenminister in Luxemburg auf einen gemeinsamen Rahmentext einigen. Österreich verzichtete auf seine Forderung, der Türkei als Alternative zur Vollmitgliedschaft ein anderes Modell anzubieten, was die Türkei vehement abgelehnt hatte. Letztlich blieb es bei dem Satz: Gemeinsames Ziel der Verhandlungen ist die Mitgliedschaft. Als Kompromiss wird nun am Ende der Beitrittsverhandlungen, nach 10 bis 15 Jahren, nicht nur geprüft, ob die Türkei die Beitrittskriterien erfüllt, sondern auch ob die Europäische Union deren Aufnahme wirtschaftlich und politisch verkraften kann. Damit sind die Hürden für die Aufnahme so hoch wie noch nie zuvor für einen Kandidaten. Da die Türkei diesen Bedingungen umgehend zustimmte, konnten die Beitrittsverhandlungen wie vorgesehen formell noch am 3. Oktober beginnen. Gleichzeitig wurden zur Überraschung vieler Beobachter auch die Verhandlungen mit Kroatien wieder aufgenommen. Für diesen Schritt hatte sich die österreichische Regierung stark gemacht, sie dementierte jedoch zugleich offiziell, diese Entscheidung mit der Türkei-Frage verknüpft zu haben.

Im November 2005 wurden der Türkei weitere Fortschritte auf dem politischen und wirtschaftlichen Gebiet attestiert. Als weiterhin kritisch wurden allerdings die Menschenrechtssituation, die Frage der Meinungsfreiheit und der Schutz von Minderheiten angesehen. Im März 2006 wird die Öffnung des zweiten Verhandlungskapitels zum Thema Bildung und Kultur verzögert. Einige EU-Staaten (u.a. Frankreich und Deutschland) fordern die Verbindung des Kapitels mit Fragen der Menschenrechte und der Kurdenfrage. Andere EU-Staaten, allen voran England und Finnland, lehnen eine Politisierung des rein auf Harmonisierung der Rechtsnormen ausgelegten Themas ab. Das Thema Menschenrechte käme planmäßig erst im Kapitel Justiz und Inneres auf die Tagesordnung. Der Fortschrittsbericht des Jahres 2006 stellt der Türkei ein miserables Zeugnis aus.9 10 Infolge der Weigerung Ankaras das Ankara-Protokoll (ein Zusatzprotokoll zum Ankara-Abkommen von 1963) zu ratifizieren, beschloss der Europäische Rat auf dem Gipfel die Suspendierung von acht Verhandlungskapiteln (wie z.B. Freier Warenverkehr, Zollunion und Finanzdienstleistungen).11 Im Januar 2007 beschloss die Türkei schließlich einen eigenen, von der EU unabhängigen Reformplan zur Erfüllung der Beitrittskriterien zu erstellen. Laut diesem Plan soll das Kapitel Justiz und Grundrecht und das Kapitel Justiz, Freiheit und Sicherheit bis Oktober 2009 abgeschlossen sein. Alle anderen Kapitel bis 2013. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Gesetze geändert (z.B. Vereinsgesetz) bzw. neue Gesetze verabschiedet werden.12

3.Kulturelle Charakteristika der EU und der Türkei im Vergleich

3.1. Der Begriff Kultur

Es sollen nun die Begriffe Kultur und Identität grob definiert und gegebenenfalls eingeengt werden, um ein gewisses Maß an Übersichtlichkeit in dieser Arbeit zu garantieren. Hierdurch soll zudem Missverständnissen vorgebeugt, aber auch deutlich werden, welche Dimensionen diese Begriffe haben, die in der Diskussion um den Beitritt der Türkei zur EU eine Rolle spielen.

Der Begriff Kultur kann einen Sammelbegriff für verschiedene Phänomene wie Sprache, Normen, Traditionen und Religion darstellen. Es ist daher angebracht deutlich zu machen, was der Begriff „Kultur“ in dieser Arbeit umfasst.

Man versteht heute „unter Kultur die raum-zeitlich eingrenzbare Gesamtheit gemeinsamer materieller und ideeller Hervorbringungen, internalisierter Werte und Sinndeutungen sowie institutionalisierter Lebensformen von Menschen.“ 13 Gerhards versteht unter Kultur zudem „ein System von Werten, das von Akteuren gemeinsam geteilt und zur Interpretation von „Welt“ benutzt wird. Eine solche Definition enthält drei Bestimmungselemente, die man genauer bestimmen kann: 1. Werte als eine spezifische Art und Weise der Weltinterpretation, 2. Gegenstandsbereiche, auf die sich die Werte beziehen und 3. Träger bzw. Subjekte von Kultur.“ 14 Weiter versteht Gerhards unter der Kultur einer Gesellschaft, zeitlich stabile und abstrakte Vorstellungen einer wünschenswerten Gesellschaft. Diese Vorstellungen beziehen sich auf unterschiedliche Wertsphären von Gesellschaft. Entweder werden sie von den Bürgern oder einer Subgruppe der Bürger einer Gesellschaft gemeinsam geteilt, oder sie wurden von Institutionen und kollektiven Akteuren der Gesellschaft formuliert. 15

In der vorliegenden Arbeit interessieren uns diejenigen Aspekte, die auch in der Auseinandersetzung über mögliche kulturelle Unterschiede zwischen der Türkei und Europa immer wieder zum Tragen kommen. Das sind die Sphäre der Religion, Familien- und Geschlechterrollen, wirtschaftliche Präferenzen, politische Präferenzen und die historische Selbstverortung. Aus diesen fünf Sphären lassen sich dann vergleichbare Wertvorstellungen zwischen den Staaten der EU und der Türkei ableiten.

[...]


[1] „Ablauf der Erweiterung: Ein betrittswilliger Staat richtet ein entsprechendes Gesuch an den Rat der EU. Bevor dieser entscheidet, legt die Kommission eine Stellungnahme zur Betrittsfähigkeit des Bewerberlandes vor. Wenn das europäische Parlament dem Aufnahmeantrag zugestimmt hat, beschließt der Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Der Bewerber muss der Acquis communautaire vollständig in nationales Recht umsetzen. Dies ist in der Regel nicht immer sofort möglich, weswegen die Union immer wieder Übergangsfristen für bestimmte Bereiche einräumt. Wenn diese Verhandlungen abgeschlossen sind, wird die Beitrittsurkunde unterzeichnet. Auf Seiten der EU müssen das Parlament und der Rat dem Beitritt der Bewerber zustimmen. Anschließend müssen die Parlamente aller Bewerber- und aller Mitgliedsstaaten die Beitrittsakte ratifizieren. In manchen Staaten findet zusätzlich eine Volksabstimmung über den Beitritt statt. Wenn all diese Hürden genommen sind, wird der Beitritt wirksam.“(Oswald 2003: 25)

[2] Hrebek 2004: 89

[3] „Acquis communautaire wird der gemeinsame Besitzstand der Europäischen Union genannt. Der Acquis umfasst den Inhalt, die Prinzipien und die politischen Ziele der Verträge, die Rechtsvorschriften und Rechtsakte, die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie gemeinsame Erklärungen und Entschließungen. Der etwa 80 000 Seiten umfassende Acquis ist in 31 Kapitel vom freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr über die Wirtschafts- und Währungsunion, Telekommunikation, Regionalpolitik bis hin zu Haushalt und Institutionen, unterteilt. Neue Mitglieder müssen ihn vollständig in nationales Recht umsetzen.“ (Oswald 2003: 24)

[4] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung 2002: Erweiterung der EU

[5] http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Erweiterung/Erw-Uebersicht.html

[6] http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Erweiterung/Tuerkei.html

[7] Bundeszentrale für politische Bildung 2002: Türkei

[8] http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/050812.htm

[9] http://www.faz.net/s/Rub99C3EECA60D84C08AD6B3E60C4EA807F/Doc~E7959523127AC4296A65BA6D CCD8AB30B~ATpl~Ecommon~Scontent.html

[10] http://www.n-tv.de/727097.html

[11] http://www.netzeitung.de/spezial/europa/455587.html

[12] http://www.dolomiten.it/nachrichten/artikel.asp?KatID=f&ArtID=84791

Final del extracto de 33 páginas

Detalles

Título
Passt die Türkei zu Europa? Kulturelle Unterschiede zwischen der EU und der Türkei
Universidad
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Sozialwissenschaften)
Curso
Europäische Gesellschaft
Calificación
1,7
Autor
Año
2007
Páginas
33
No. de catálogo
V268611
ISBN (Ebook)
9783656595946
ISBN (Libro)
9783656595885
Tamaño de fichero
483 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
passt, türkei, europa, kulturelle, unterschiede
Citar trabajo
Jan Sydow (Autor), 2007, Passt die Türkei zu Europa? Kulturelle Unterschiede zwischen der EU und der Türkei, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/268611

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