Die Ehe, wie wir sie heute kennen, hat eine lange Geschichte, die durch mehrere historischen Epochen zurückverfolgt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
II. EINLEITUNG
III. ÄLTERES RECHT
A. Muntehe
B. Friedelehe
C. Kebsehe
D. Raub- und Entführungsehe
IV. KIRCHLICHES RECHT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung der Eheschließung von ihren Anfängen im älteren Recht bis hin zur Herausbildung des modernen Eheverständnisses unter dem Einfluss des kirchlichen Rechts. Dabei wird analysiert, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, von der fremdbestimmten Muntehe bis zur konsensbasierten Ehe, gewandelt haben.
- Historische Eheschließungsformen wie Muntehe und Friedelehe
- Die Rolle der Sippe und des Muntwalts bei der Eheschließung
- Einfluss der christlichen Kirche auf das Eherecht
- Rechtsentwicklung vom "Kaufgeschäft" zum Ehekonsens
- Entwicklung staatlicher Eheregelungen und Zivilehen
Auszug aus dem Buch
ÄLTERES RECHT
Die Geschichte der Eheschliessung kennt in den verschiedenen historischen Epochen diverse Eheschliessungsformen. Diese stehen in enger Verknüpfung mit der Struktur der ehlichen Gemeinschaft in jeder Gesellschaftsordnung.
Als erster Ehetyp ist die so genannte Sippenvertragsehe, sie wird auch Muntehe oder Kaufehe genannt, überliefert. Diese Eheschliessung auf Grund Vertrags mit den Sippe- oder familienrechtlichen Gewalthabern der Braut bildet nach den Quellen die regelmässige Form der Eheschliessung. Die Muntehe (Ehe mit Munt des Mannes über seine Frau) „stellt die normale, landläufige und in ihren rechtlichen Wirkungen vollkommenste Form der Ehe im älteren Recht dar.
Bei der Muntehe wurde in ältester Zeit ein Vertrag zwischen den Sippen geschlossen. Später entwickelte sich der Bräutigam zum selbstständigen Partner des Vertragsabschlusses, die Mitwirkung seinen Verwandten beschränkte sich auf Zustimmung und Unterstützung.
Während die Braut aufgrund der Geschlechtsvormundschaft von der Willensbindung ausgeschlossen blieb – sie war bloss Objekt des Vertrages, „Kaufgegenstand“, auf ihre Zustimmung kam es rechtlich nicht an.
Das Wort „Mund“ stammt voraussichtlich aus dem lateinischen Wort manus – Hand, eine Verbindung besteht auch des „-mund“ in Männernamen oder „munt“ =“Schutz“. Es geht aus dem Begriff aus dass die Bedeutung in „Schutz, Herrschaft“ abzuleiten ist. Unter Muntwalt ist der Träger der Munt zu bezeichnen. Solcher ist im Bereich des Familienrechts der Vater und der Ehemann.
Zusammenfassung der Kapitel
II. EINLEITUNG: Einführung in die Begrifflichkeit der Ehe und die historische Einbettung des Eheverständnisses als rechtliche Lebensgemeinschaft.
III. ÄLTERES RECHT: Analyse der verschiedenen frühen Eheschließungsformen, insbesondere der Muntehe, Friedelehe sowie der Kebs- und Raubehen, unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Machtstrukturen.
IV. KIRCHLICHES RECHT: Erörterung der maßgeblichen Rolle der Kirche bei der Transformation des Eherechts hin zum Ehekonsens und der Etablierung christlicher Ehewerte.
Schlüsselwörter
Eheschließung, Muntehe, Friedelehe, Sippenvertrag, Muntwalt, Ehekonsens, Kirchenrecht, Rechtsgeschichte, Ehevertrag, Brautgabe, Morgengabe, Zivilehe, Familienrecht, Verlobung, Ehepatent
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beleuchtet die historische Entwicklung und die rechtliche Gestaltung der Eheschließung von den frühen germanischen Rechtsformen bis zum Einfluss der Kirche und späterer staatlicher Regelungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die verschiedenen historischen Ehetypen wie Muntehe und Friedelehe, die Entwicklung des Rechtsverständnisses zur Braut sowie der grundlegende Wandel durch das kirchliche Eherecht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Evolution der Ehe von einer ökonomischen oder sippenpolitischen Transaktion hin zu einem auf individuellem Konsens beruhenden Rechtsverhältnis darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche Untersuchung, die primär auf der Auswertung historischer Quellen und fachwissenschaftlicher Literatur zur Rechtsgeschichte basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in das ältere Recht, das verschiedene Formen der Eheschließung (Muntehe, Friedelehe, Raub- und Entführungsehe) beschreibt, sowie das kirchliche Recht, das den Ehekonsens in den Mittelpunkt rückte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Eheschließungsformen, Rechtsgeschichte, Muntehe, Ehekonsens und den Einfluss kirchlicher Gesetzgebung auf die Ehestruktur charakterisieren.
Welche Bedeutung hatte der Muntwalt in der Muntehe?
Der Muntwalt war der Träger der Munt (Schutz und Herrschaft) über die Frau und somit die entscheidende Instanz beim Abschluss von Eheverträgen, während die Braut selbst rechtlich kaum Mitspracherechte besaß.
Wie unterschied sich die Friedelehe von der Muntehe?
Die Friedelehe basierte auf einem Konsens zwischen Mann und Frau, ohne dass die Frau unter die Muntehegewalt des Mannes trat, was ihr eine stärkere Rechtsposition, etwa bei Scheidungen, einräumte.
- Arbeit zitieren
- Krasimira Ruseva (Autor:in), 2012, Die Geschichte der Eheschliessung bis Vernunftrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269011