E-Bilanz-Umsetzung im SAP-System

Konzeption und Evaluierung der Umsetzung der elektronischen Bilanz im SAP-System am Beispiel der IDES AG


Thèse de Bachelor, 2013

64 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Grundlegendes zum Jahresabschluss

2 E-Bilanz - Ein Baustein des E-Government
2.1 Gesetzliche Basis
2.2 Einführungs- und Übergangsfristen
2.3 Härtefallregelung
2.4 Übermittlungsvarianten nach Bilanzierungsart
2.4.1 Kontenlösung
2.4.2 Ledgerlösung
2.4.3 Buchungskreislösung

3 Taxonomien
3.1 Module
3.1.1 Stammdaten-Modul (GCD-Modul)
3.1.2 Jahresabschluss-Modul (GAAP-Modul)
3.1.3 Steuerrechtliche Notwendigkeit der Übermittlung
3.2 Mapping
3.2.1 Kardinalität
3.2.2 Mapping-Strategien

4 Umsetzung der E-Bilanz im SAP-System am Beispiel des Modellunternehmens IDES AG
4.1 Standarderweiterung für die E-Bilanz
4.2 Vorbereitung des SAP Systems durch Systemwartung
4.2.1 Wartungsinstrumente und Wartungsstrategien
4.2.2 SAP Notes
4.3 SAP-Systemlandschaft der HS Coburg
4.4 Umsetzungsoptionen in SAP
4.4.1 SAP BusinessObjects Disclosure Management
4.4.2 SAP ERP Client für E-Bilanz
4.4.3 SAP ERP + Fremdsystem
4.5 Mapping am Beispiel der IDES AG
4.5.1 Mapping-„Fahrplan“
4.5.2 Beispiel 1 Bilanz > Aktiva > Umlaufvermögen > Forderungen aus Liefer. & Leistung.
4.5.3 Beispiel 2 GuV > ... > Personalaufwand
4.5.4 Beispiel 3 Bilanz > Aktiva > Umlaufvermögen > Vorräte > Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
4.5.5 Beispiel 4 GuV > --- > Umsatzerlöse

5 Technische Umsetzung der Datenübermittlung
5.1 Datenaustauschformat-eXtensible Business Reporting Language (XBRL)
5.2 Schnittstelle zur Datenübertragung

6 Fazit

Abbildungsverzeichnis

Abb. 2-1 E-Bilanz - vorher/nachher-Darstellung

Abb. 2-2 Einführungsfristen der elektronischen Bilanz

Abb. 3-1 Taxonomiearten

Abb. 3-2 Aufbau der Taxonomie-Module

Abb. 4-1 Wartungsinstrumente und -strategien

Abb. 4-2 Abruf des System-Status

Abb. 4-3 Komponenteninformationen

Abb. 4-4 Umsetzungsvarianten in SAP

Abb. 4-5 Option 1 SAP ERP BusinessObjects Disclosure Management

Abb. 4-6 Option 2 SAP ERP Client für E-Bilanz

Abb. 4-7 Menü des SAP ERP Client

Abb. 4-8 Prozess der E-Bilanz-Erstellung mit dem SAP ERP Client

Abb. 4-9 Option 3 SAP ERP + Fremdsystem

Abb. 4-10 Mapping-„Fahrplan“

Abb. 4-11 Ausschnitt des Kontenplans der IDES AG – Forderungen

Abb. 4-12 Ausschnitt der Kerntaxonomie 5.1

Abb. 4-13 Ausschnitt des Kontenplans der IDES AG - Personalaufwand

Abb. 4-14 Ausschnitt „Personalaufwand“ der Kerntaxonomie 5.1

Abb. 4-15 Ausschnitt des Kontenplans der IDES AG

Abb. 4-16 Ausschnitt der Kerntaxonomie 5.1

Abb. 4-17 Ausschnitt des Kontenplans der IDES AG – Umsatzerlöse

Abb. 4-18 Ausschnitt „Umsatzerlöse“ der Kerntaxonomie 5.1

Tabellenverzeichnis

Tab. 1-1 Funktionen des Jahresabschlusses

Tab. 1-2 Komponenten des Jahresabschlusses

Tab. 3-1 Attributwerte des Attributs „content“

Tab. 3-2 Ausschnitt Taxonomieposition „Immaterielle Vermögensgegenstände“

Tab. 3-3 Gegenüberstellung der Taxonomieversionen nach Übermittlungsanforderung

Tab. 3-4 Konto-Taxonomieposition-Beziehungen

Tab. 4-1 Systemvoraussetzungen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kurzvorstellung

Die elektronische Bilanz als Teilschritt zum E-Government ist letztlich für alle Unternehmen relevant und die Einführungstermine sind nunmehr final festgesetzt. Zum Zeitpunkt der Themenfestlegung war das Literaturangebot noch sehr gering, die Inhalte fragmentär und boten keinen umfassenden Überblick zur Thematik. Dies und die Gewissheit, dass der Informationsbedarf auf Seiten der Unternehmen und der verantwortlichen Mitarbeiter in naher Zukunft stark zunehmen wird, waren der Anlass, sich mit der Materie näher auseinanderzusetzen. Inhalt und Zweck der elektronischen Bilanz bestehen darin, die als Jahresabschluss erstellten Berichte (Bilanz, GuV, Anhang usw.), nicht wie in der Vergangenheit in Papierform, sondern in elektronischer Form und in speziellem Dateiformat bei der Finanzbehörde einzureichen.

Auch an der Hochschule Coburg wird zu Lehr- und Lernzwecken, dass in Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Verwaltungen weit verbreitete ERP-System der SAP AG eingesetzt. Daher lag es nah zu untersuchen, welche Möglichkeiten SAP bietet, die Anforderungen der E-Bilanz umzusetzen.

Untersuchungsobjekt der Arbeit ist die Umsetzung der E-Bilanz-Erstellung mithilfe von SAP. Dazu sollen die möglichen Verfahren des SAP-Systems evaluiert, analysiert und erläutert werden. Um das notwendige Grundlagenwissen zu schaffen, werden die gesetzliche Basis, sowie deren Einführungsfristen dargestellt. Das Konstrukt der Taxonomien ist zentraler Bestandteil in der Umsetzung der E-Bilanz, deren komplexer Aufbau einer näheren Erörterung bedarf und deshalb in der Arbeit detailliert erläutert wird. Im Hauptteil der Arbeit, die sich mit den Umsetzungsoptionen SAP Business Objects Disclosure Management, SAP ERP Client für E-Bilanz, sowie mit der E-Bilanz-Erstellung mithilfe von SAP + Fremdsoftware befasst, werden die jeweiligen verschiedenen Einsatzgebiete aufgezeigt. Weil die Standarderweiterung mit den E-Bilanz-Transaktionen nicht im SAP-Menü verfügbar waren, musste evaluiert werden, über welche Update-Funktionen diese Erweiterung eingebunden werden kann. Die Folge war, dass auf die Wartungskonzepte näher eingegangen werden musste. Anhand konkreter Mappingbeispiele der IDES AG werden, exemplarisch und als Basis für ein komplettes Mapping, Probleme erörtert, die sich aus den Differenzen von Kontenplan und Taxonomie ergeben. Dem Leser wird ein Mapping- „Fahrplan“ an die Hand gegeben und es werden im Rahmen der Mappingstrategien mithilfe der Beispiele Lösungsvorschläge unterbreitet. Abschließend werden alle wichtigen Aspekte des Prozesses einer E-Bilanz- Einführung zusammengefasst und bewertet. Aufgrund der Komplexität des Themas und der vielfältigen Umsetzungsmöglichkeiten soll die Arbeit als Grundlage für künftige Untersuchungen verschiedener Teilaspekte dienen.

1 Grundlegendes zum Jahresabschluss

Mit einem Jahresabschluss wird eine Geschäftsperiode/ein Geschäftsjahr rechnerisch und buchhalterisch abgeschlossen. Das bedeutet, dass alle unterjährig aufgetretenen Geschäftsvorfälle zusammengefasst und daraus der Unternehmenserfolg, also die Vermögenslage, die Ertragslage und die Finanzlage des Unternehmens abgeleitet werden können. Tabelle 1-1 beschreibt die Funktionen eines Jahresabschlusses und ordnet sie den jeweiligen Interessengruppen zu.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1-1 Funktionen des Jahresabschlusses

Quelle: in Anlehnung an (Hans Böckler Stiftung, 2010 S. 6f)

Jedes Unternehmen ist zu Beginn seiner Geschäftsaufnahme zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz verpflichtet und an jedem Ende eines Geschäftsjahres zur Erstellung eines Jahresabschlusses, wie folgende Ausschnitte des Handelsgesetzbuches (HGB) zeigen. Nach §238 Abs.1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen. Gemäß §242 Abs.1 und 2 HGB ist er außerdem verpflichtet am Ende jedes Geschäftsjahres das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden (Bilanz) und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufzustellen.

Ausnahmeregelung: Eine Entbindung von den genannten Pflichten beinhaltet die Befreiungsklausel des § 241a HGB, wonach diese Ausnahme für Einzelkaufleute mit Umsätzen unter 500.000 Euro oder einem Jahresüberschuss von weniger als 50.000 Euro gilt.

Welche Bestandteile zu einem korrekten Jahresabschluss gehören, ist jeweils abhängig von der Rechtsform des Unternehmens, wie Tabelle 1-2 zeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1-2 Komponenten des Jahresabschlusses

Quelle: (Breidenbach, 2009 S. 3)

Bei der Bilanz handelt es sich um eine Zeitpunktrechnung, die die Vermögenslage (Höhe und Zusammensetzung) des Unternehmens zum Bilanzstichtag widerspiegelt. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dagegen ist eine Zeitraumrechnung, die die Ertragslage eines Geschäftsjahres abbildet. Beides sind Aufgaben der Finanzbuchhaltung bzw. des externen Rechnungswesens, die zum Schutz der Stakeholder umfangreichen gesetzlichen Vorgaben unterliegen.

Ausnahmeregelung: Das Bilanzgliederungsschema ist in § 266 HGB (s. Anhang) gesetzlich festgelegt und sieht für Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften die Möglichkeit vor, eine verkürzte Bilanz zu erstellen.

2 E-Bilanz - Ein Baustein des E-Government

Nachdem die Finanzbehörden bereits elektronische Steuererklärungen, elektronische Voranmeldungen (Lohn-, Umsatz-, Kapitalertragsteuer), die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) und die digitale Außenprüfung (GDPdU) ins Leben gerufen haben, ist die E-Bilanz nun ein weiterer Baustein zum E-Government. Die Finanzverwaltungen setzen mehr und mehr auf elektronische Kommunikationswege und nun soll „Elektronik statt Papier“[1] für Bürokratieabbau, schnellere Bearbeitungszeiten und bessere Auswertbarkeit der Daten sorgen. Dabei ist die Beseitigung von Medienbrüchen (s. Abb. 2-1) eine der grundlegendsten Maßnahmen zur Prozessverbesserung, denn Medienbrüche bergen die „Gefahr der Informationsverfälschung und ziehen eine Verlangsamung der Informationsbearbeitung nach sich“[2].

Unternehmen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2-1 E-Bilanz - vorher/nachher-Darstellung

Bislang mussten die Daten, der in Papierform eingereichten Bilanz, in fehleranfälliger Weise in das EDV-System der Finanzbehörde eingepflegt werden. Mit Einführung der elektronischen Bilanz entfällt zum einen dieser Arbeitsschritt und zum anderen liegen die Daten medienbruchfrei und damit schneller und vor allem konsistent in der Finanzbehörde vor.[3] Zudem erhalten die Behörden im Zuge der E-Bilanz Informationen, die bisher nicht einzureichen waren. Das befähigt sie, Ungereimtheiten schneller aufzudecken und die Notwendigkeit von Betriebsprüfungen schneller beurteilen zu können. Für die Unternehmen bedeutet die Einführung der E-Bilanz zunächst Mehraufwand, bietet aber auch Vorteile, wie die Gelegenheit der Überarbeitung und Aktualisierung der Buchführung inkl. der verwendeten Konten und allgemein eine Verbesserung des kompletten Jahresabschlussprozesses.

2.1 Gesetzliche Basis

Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, deren Gewinn nach §4 Abs. 1, §5 oder §5a ermittelt wird, innerhalb bestimmter Fristen ihren Jahresabschlussprozess umstellen und ihre Bilanz gemäß §5b EStG elektronisch bei der Finanzverwaltung einreichen. Der Paragraph 5b, und damit die E-Bilanz, ist ein Teil des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) vom September 2008 (s. Anhang). Die gesetzlich vorgeschriebene Erstanwendung wurde für das erste Geschäftsjahr nach dem 31.12.2010 festgesetzt.

2.2 Einführungs- und Übergangsfristen

Wegen des absehbar hohen Umstellungsaufwandes wurden Proteste aus der Wirtschaft und den Verbänden laut[4], woraufhin das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit diversen Fristverschiebungen reagierte. Zunächst wurde per Gesetz vom 20.12.2010 die Einführung um ein Jahr verschoben. Es heißt in der Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung (AnwZpvV) „Abweichend von § 52 Absatz 15a des Einkommensteuergesetzes sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, elektronisch zu übermitteln.“[5] Das BMF-Schreiben vom 28.09.2011 (s. Anhang) weicht die Frist der erstmaligen Abgabe für einige Berichtsteile bestimmter Unternehmensformen auf und legt die sogenannte Nichtbeanstandungsregelung für 2012 fest. Damit sind alle nicht unter die Ausnahmeregelungen fallenden Unternehmen nun für das Geschäftsjahr 2013 (Abgabe 2014) erstmalig verpflichtet, ihre Bilanzen in elektronischer Form einzureichen. Die erwähnten Fristen der E-Bilanz- Einführung sind in Abb. 2-2 chronologisch visualisiert.

Schon vor Beginn des ersten Geschäftsjahres, für welches die Bilanz elektronisch eingereicht werden muss, ist die Buchhaltungspraxis zu analysieren und ggf. entsprechend anzupassen. Muss ein Unternehmen die E- Bilanz erstmalig im Jahr 2014 abgeben, dann sollte das bereits ab der ersten Buchung berücksichtigt werden. Das hat zur Konsequenz, dass schon im vorhergehenden Jahr 2012 gewisse Vorbereitungen, wie das Kontenmapping (s. Kap. 3.2), getroffen werden mussten, um ab 1.1.2013 in der neuen Kontenstruktur buchen zu können.

Eine längere Übergangszeit kommt nur in einigen Spezialfällen (z.B. für Kapitalkontenentwicklung, Betriebsstätten im Ausland usw.) zum Tragen, wie in Abb. 2-2 dargestellt. Darüber hinaus wurde eine Härtefallregelung gesetzlich verankert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2-2 Einführungsfristen der elektronischen Bilanz

Quelle: (Rödl & Partner GmbH, 2012 S. 15)

2.3 Härtefallregelung

„Zur Vermeidung unbilliger Härten“ (§5b Abs.2 EStG) kann ein Unternehmen bei der Finanzbehörde einen Antrag auf Verzicht der elektronischen Datenübermittlung stellen. Nur in Ausnahmefällen, in denen es für den Unternehmer entweder nachweislich wirtschaftlich unzumutbar ist, die technischen Voraussetzungen zu schaffen oder die dazu nötigen Kenntnisse bzw. Fähigkeiten nicht vorhanden sind, um die Übermittlung elektronisch durchzuführen, wird die Finanzbehörde auf die elektronische Datenübermittlung verzichten. Wurde einem Unternehmen keine Ausnahmeregelung zugebilligt und es erfolgt keine elektronische Übermittlung der Daten, besteht sogar die Gefahr einer Festsetzung eines Zwangsgeldes nach §§ 328 ff. AO. [6] „Unternehmen, die in der Vergangenheit freiwillig bilanziert haben, müssen allerdings weiterhin, nun elektronisch, ihre Bilanz übermitteln.“[7] Sie können sich nicht auf die Härtefallregelung berufen.

2.4 Übermittlungsvarianten nach Bilanzierungsart

Handelsbilanz: Die Handelsbilanz entspricht handelsrechtlichen Vorschriften und ist neben der Informationsfunktion maßgebend für die Zahlungsbemessung (Ausschüttungsbemessungsgrundlage). Zu den Interessenten zählen neben den Eigentümern, Gläubiger, Wettbewerber, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit, also alle Stakeholder.[8]

Steuerbilanz: Die Steuerbilanz erfüllt steuerrechtliche Vorschriften und ist Grundlage für die Steuerbemessung (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer). Hier ist der Hauptinteressent neben dem Steuerpflichtigen, die Finanzverwaltung des Staates.[9]

Ursprünglich wurde eine Einheitsbilanz angestrebt, also eine Bilanz die sowohl den Anforderungen der Handelsbilanz als auch denen der Steuerbilanz genügt. Seit dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird die Umsetzbarkeit einer Einheitsbilanz immer schwieriger. Auch nach Abschaffung des Grundsatzes der umgekehrten Maßgeblichkeit (§5 Abs.1 EStG) der Steuerbilanz für die Handelsbilanz durch BilMoG, gilt weiterhin die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Maßgeblichkeit heißt in diesem Sinne, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) auch bei der Erstellung der Steuerbilanz einzuhalten sind. Dennoch divergieren deren Anforderungen mehr und mehr.[10] Gründe dafür sind u.a. unterschiedliche Wertansätze bei der Aktivierung von Vermögensgegenständen, unterschiedliche Passivierung von Rückstellungen, verschiedene Abschreibungsmethoden (längere Nutzungsdauer von Anlagegütern) und verschiedene Vorgehensweisen bei der Bewertung des Vorratsvermögens oder der Verbindlichkeiten.[11] Je weiter entfernt von der Einheitsbilanz, umso größer sind demnach die Differenzen aus der Gegenüberstellung der Handelsbilanz mit der Steuerbilanz. Zudem fallen verborgene Steuerlasten oder Steuervorteile (latente Steuern) stärker ins Gewicht und müssen bei der Bilanzierung berücksichtigt werden.[12]

Ob letztlich die Übermittlung einer Steuerbilanz oder einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung erfolgt, entscheidet das Unternehmen, mit folgender Einschränkung: Wenn ein Unternehmen bereits vor der Umstellung auf die elektronische Bilanz eine Steuerbilanz erstellt hat, so muss es das auch weiterhin tun. Alle anderen Unternehmen müssen nicht zwingend umstellen. Sie können nach §60 abs. 2 Satz 1 EStDV alternativ eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung erzeugen. Bei der Überleitungsrechnung werden Deltawerte übermittelt, die verrechnet mit den Handelsbilanzsalden

(Deltawertmethode) den Steuerbilanzwert ergeben.[13] Mit dieser Methode werden die unterschiedlichen Wertansätze der beiden Bilanzvarianten bereinigt.[14]

Für einige Unternehmen könnte es „aufgrund der gestiegenen Komplexität der steuerlichen Gewinnermittlung sowie der zusätzlichen Nachweispflichten [...] in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz“[15] durchaus interessant sein, die Buchführung umzustellen. Dafür gibt es drei mögliche Ansätze der parallelen Rechnungslegung:

2.4.1 Kontenlösung

Bei der Kontenlösung werden für die Abbildung der Bewertungsunterschiede, zusätzlich (parallel) zu den HGB-Konten, Steuerkonten angelegt.[16] Hier ist zu unterscheiden zwischen der Full-Figure-Methode (Bruttomethode) und der Deltawert-Methode (Nettomethode)[17], einem Verfahren, der oben beschriebenen Überleitungsrechnung.

Bei der Full-Figure-Methode „werden handelsrechtliche und steuerrechtliche Sachverhalte vollständig voneinander getrennt entweder auf reine HGB- Konten oder auf reine Steuerbilanz-Konten gebucht“.[18] Analog zum Umfang der Bewertungsunterschiede wächst dabei der Kontenplan. Positiver Effekt der Methode ist die Auswertbarkeit der Daten während des ganzen Geschäftsjahres[19], also bereits vor dem eigentlichen Jahresabschluss und Nutzung der Daten für weitere Zwecke, wie der Rechnungslegung nach IFRS.[20]

2.4.2 Ledgerlösung

Die Ledger (Buch) -lösung ist eine elegante Lösung der parallelen Buchführung, bei der einzelne Buchungen dem jeweiligen Buch zugeordnet werden können. Buchungen mit steuerlicher Relevanz landen im Tax Ledger.[21] Verwendet werden dabei aber dieselben Konten, sodass der Kontenplan nicht unnötig umfangreich wird, wie es in der Kontenlösung der Fall ist.

2.4.3 Buchungskreislösung

Die Buchungskreislösung sieht vor, parallel zum Buchungskreis für die Handelsbilanz, einen weiteren Buchungskreis für die Steuerbilanz zu erstellen. „Alle Geschäftsvorfälle werden unabhängig voneinander in beiden Buchungskreisen mit ihrem jeweiligen Bewertungsansatz erfasst.“[22] Aufgrund dessen handelt es sich um eine zeit- und kostenintensive Lösung, zudem besteht die Gefahr von Dateninkonsistenzen zwischen den beiden Buchungskreisen. Diese Lösung sorgt für eine klare Trennung des handelsrechtlichen vom steuerrechtlichen Wertansatz.[23] Weil keine Konten doppelt geführt werden, kann weiterhin mit dem Standardreporting gearbeitet werden.[24]

Die Entscheidung für eine dieser Methoden der parallelen Rechnungslegung hängt von den individuellen Gegebenheiten im jeweiligen Unternehmen ab. Deshalb kann hier keine allgemeingültige Empfehlung gegeben werden.

Die im weiteren Verlauf der Arbeit gegebenen Lösungsvorschläge basieren ausschließlich auf der Kontenmethode, weil die Ledger- bzw. Buchungskreismethode umfassende Anpassungen im SAP-System der Hochschule erfordert hätte, was im Rahmen der Arbeit nicht zu leisten gewesen wäre.

3 Taxonomien

Definieren kann man eine Taxonomie als eine Beschreibung des Aufbaus eines Sprachsystems.[25] Im Fall der E-Bilanz handelt es sich bei der Taxonomie um ein Datenschema, das die Struktur eines Dokumentes im eXtensible Business Reporting Language (XBRL)- Format (s. Kap. 5.1) beschreibt. Das Schema „definiert die verschiedenartigen Elemente, aus denen ein XBRL-Informationspaket bestehen kann (also etwa den Namen eines Unternehmens oder die einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und ihre Beziehungen zueinander (zum Beispiel, dass ,Umlaufvermögen‘ ein Teil der Gesamtsumme der Aktiva ist).“[26] Im Fall der E-Bilanz ist die Struktur der Taxonomie mit dem Aufbau eines Kontenplans vergleichbar. Bei der Darstellung der Taxonomien im Excel-Format sind die Positionen in den Zeilen, die Attribute in den Spalten und die Attributwerte in den Zellen des Excel-Sheets wiederzufinden.

Die von den Finanzbehörden festgelegten Taxonomien beinhalten dabei alle relevanten Details, die buchhalterisch möglich sind. Prinzipiell ist eine Version der Taxonomie für genau ein Geschäftsjahr gültig, für das jeweils folgende Jahr kann eine neue Version gelten. Aktuell gültig für das Geschäftsjahr beginnend nach dem 31.12.2012 ist die Version 5.1 (s. Anhang)[27]

Abb. 3-1 Taxonomiearten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: (Bayerisches Landesamt für Steuern, 2013)

Da sich die Unterschiede diverser Branchen in deren Buchhaltung und Kontenplänen wiederspiegeln, stellen die Finanzbehörden verschiedene Ausführungen von Taxonomien zur Verfügung (s. Abb. 3-1). Alle Arten und Versionen stehen im XBRL-Format und als Excel-Tabelle unter www.esteuer.de zum Download bereit. Die genaue Spezifikation der Taxonomie ist noch im Wandel, deshalb behält sich das BMF vor, jährlich neue Versionen aufzulegen. Mit dem BMF-Schreiben vom 27.06.2013 wurden bereits Veränderungen und Neuerungen veröffentlicht. Die weiterentwickelte Version 5.2 stand zu Beginn der Arbeit erst als PreviewVersion bereit. Eine der Neuerungen ist eine weitere Spezialtaxonomie für Zahlungsinstitute (s. Abb. 3-1). Die Taxonomie 5.2 gibt es zudem als vereinfachte Version mit einer Bilanzrechtsänderung für Kleinstbetriebe (MicroBilG-Sicht). Denn nach der mit BilMoG eingeführten Erleichterung in Sachen Jahresabschlüsse für Einzelkaufleute, wurde nun mit MicroBilG eine weitere Änderung bzw. Erleichterung des Bilanzrechtes, diesmal für Kleinstkapitalgesellschaften, verabschiedet. Mit MicroBilG wird §267a in das HBG eingefügt, welcher bei der Erfüllung von zwei der folgenden Kriterien ein Unternehmen als Kleinstkapitalgesellschaft deklariert: weniger als 350.0 Euro Bilanzsumme, weniger als 700.000 Euro Umsatzerlöse, im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 10 Arbeitnehmer.

Im Verlauf der weiteren Arbeit wird mit der Version 5.1 gearbeitet, weil es sich dabei um die aktuell gültige Version (für das Wirtschaftsjahr nach 1.1.2013) handelt.

3.1 Module

Prinzipiell besteht eine Taxonomie aus den Modulen GCD (Module Global Common Document) und GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) mit den in Abb. 3-2 dargestellten Inhalten. Die in Abb. 3-1 aufgeführten Taxonomiearten betreffen jeweils nur das GAAP-Modul, welches branchenspezifisch modifiziert sein kann. Das GCD-Modul dagegen ist in einer, für alle Unternehmen gültigen, Version verfügbar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3-2 Aufbau der Taxonomie-Module

Quelle: in Anlehnung an (Althoff, et al., 2011 S. 45)

Vergleichbar mit Datensätzen einer Datenbank, bestehen die Module aus einer Vielzahl an Positionen. Jede Position enthält eine Reihe von Positionseigenschaften (Attribute).

Für die weitere Erläuterung des Taxonomieaufbaus ist an dieser Stelle ein kleiner Einschub und Vorgriff auf Kap. 5 „Datenaustauschformat - XBRL“ nötig:

XBRL ist eine textbasierte Auszeichnungssprache für hierarchisch strukturierte Daten, deren Grundlage eXtensible Markup Language (XML) ist. Gearbeitet wird mit Tags, die jeweils den Anfang und das Ende eines Elements kennzeichnen, <start-tag> und </end-tag>. Die Tags als Strukturelement und damit die Semantik (Bedeutung) können selbst definiert werden. Das macht XBRL außerordentlich flexibel, sodass es den Bedürfnissen der Finanzberichterstattung angepasst werden konnte. Zusatzinformationen zu einem Element (hier Taxonomieposition) können über Schlüsselwort-Werte-Paare definiert werden, nach folgendem Prinzip:

<element attribut1=„attributwert" attribut2=„attributwert">

</element>

Ein konkretes Anwendungsbeispiel aus der Taxonomie 5.1 wird anhand der Position “Immaterielle Vermögensgegenstände“ in Tabelle 3-2 mit einer Auswahl an Attributen dargestellt und erläutert.

Zur Vorbereitung der E-Bilanz-Erstellung ist es sinnvoll, sich im Vorfeld in die Vielzahl der Positionen einzuarbeiten. Dafür gibt es inzwischen diverse hilfreiche Tools, wie z.B. ABRA - eine „ Taxonomiesuchmaschine“, die öffentlich unter www.abra.search.com zugänglich ist. Mit ihrer Hilfe kann man komfortabel sämtliche Taxonomien nach Stichworten (Platzhalter-Suche möglich) durcharbeiten. Als Suchergebnis erhält man alle Positionen, die das Suchwort enthalten und bekommt angezeigt in welchem Bereich (Attribut „section“) diese Position zu finden ist, erhält Angaben zu den Attributen, Attributwerten und der rechnerischen Verknüpfung (calculation linkbase, s. Kap. 5.1) der Positionen.

3.1.1 Stammdaten-Modul (GCD-Modul)

Das GCD-Modul der Taxonomie 5.1 (s. Anhang) besteht aus insgesamt 544 Positionen. Zu den in Abb. 3-2 aufgeführten Stammdaten des Unternehmens zählen Angaben, wie Adresse, Ersteller des Dokuments, Status des Berichts, Berichtsbestandteile, Bilanzart, Angaben zur Berichtsperiode, Rechtsform usw. Hier handelt es sich häufig um Auswahlfelder. Wie diese Auswahlfelder zu behandeln sind, ist dem Attribut „content“ mit den Attributwerten, „single choice“, „multiple choice“ und „sequence“ zu entnehmen (s. Tabelle 3-1). Ein Beispiel des „single choice“ wäre die Position „Art des Berichts“ bei der nur eine Art (Geschäftsbericht oder Jahresfinanzbericht oder Prüfungsbericht usw.) ausgewählt werden darf. Die Position „Berichtsbestandteile“ ist ein Beispiel des „multiple choice“ bei der mindestens eine der Positionen (Bilanz, Lagebericht, Anlagespiegel usw.) ausgewählt werden muss. Die Ausprägung „sequence“ findet bei der Angabe der Unternehmenskennnummer Anwendung. Hier darf maximal eine Nummer (z.B. Handelsregisternummer) angegeben werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 3-1 Attributwerte des Attributs „content“

Steht im GCD-Modul (Attribut „notPermittedFor“) der Vermerk „Einreichung an Finanzverwaltung“, dann darf diese Position nicht übertragen werden. Das kann bei Positionen, die die Rechtsform betreffen der Fall sein, z.B. wenn es sich um eine Rechtsform ausländischen Rechts (z.B. Limited) oder um Freiberufler handelt.

[...]


[1] (BMF, 2012)

[2] (Lackes, et al.)

[3] Vgl. (SAP AG, 2011)

[4] Vgl. (Lammert, 2011)

[5] §1 AnwZpvV (BMF, 2010)

[6] Vgl. (BMF, Januar 2010) Rn. 3 und 4

[7] (Bergbauer, et al., 2012) Datev eG, Präsentation v. 3.12.2012

[8] Vgl. (Hans Böckler Stiftung, 2010 S. 27ff)

[9] Vgl. (Hans Böckler Stiftung, 2010 S. 30)

[10] Vgl. (Althoff, et al., 2013 S. 55)

[11] Vgl. (Althoff, et al., 2011 S. 36ff)

[12] Vgl. (Kessler, et al., 2008)

[13] Vgl. (Althoff, et al., 2011 S. 63)

[14] Vgl. (Steuern, Bay. Landesamt für, 2013 S. 11f)

[15] Vgl. (Althoff, et al., 2011 S. 111)

[16] Vgl. (Forsthuber, et al., 2013 S. 104)

[17] Vgl. (Bongaerts, et al., 2012 S. 75)

[18] (Hoffmann, et al., 2013 S. 93)

[19] Vgl. (Hoffmann, et al., 2013 S. 93f)

[20] Vgl. (Althoff, et al., 2011 S. 111)

[21] Vgl. (Bongaerts, et al., 2012 S. 76)

[22] Vgl. (Bongaerts, et al., 2012 S. 75)

[23] Vgl. (Einführung der integrierten Steuerbuchführung als Datenbasis für die E-Bilanz, 2012)

[24] Vgl. (Hamm, 2011 S. 43)

[25] Vgl. (Baer, et al., 2000)

[26] (XBRL Deutschland e.V., 2013)

[27] (BMF, Juni 2012)

Fin de l'extrait de 64 pages

Résumé des informations

Titre
E-Bilanz-Umsetzung im SAP-System
Sous-titre
Konzeption und Evaluierung der Umsetzung der elektronischen Bilanz im SAP-System am Beispiel der IDES AG
Université
University of Applied Sciences Coburg
Note
1,7
Auteur
Année
2013
Pages
64
N° de catalogue
V269110
ISBN (ebook)
9783656649984
ISBN (Livre)
9783656649977
Taille d'un fichier
3820 KB
Langue
allemand
Mots clés
e-bilanz-umsetzung, sap-system, konzeption, evaluierung, umsetzung, bilanz, beispiel, ides
Citation du texte
Brita Irrgang (Auteur), 2013, E-Bilanz-Umsetzung im SAP-System, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269110

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