Aktuell befindet sich die Drogeriemarktkette Schlecker aufgrund ihres Insolvenzantrags in den Schlagzeilen. Schon viele deutsche Unternehmen wie der Handels- und Touristikkonzern Arcandor, das Automobil- und Karosseriebauunternehmen Wilhelm Karmann, der Kachelofen- und Luftheizungsbauer Kago-Kamine, die Düsseldorfer Fluggesellschaft Blue Wings sowie der Maschinen- und Anlagenbauer Babcock Borsig sind traurige Beispiele für deutsche Insolvenz-verfahren der letzten Jahre.
Doch nicht in allen Fällen bedeutet ein Insolvenzantrag das Ende eines Unternehmens bzw. die Arbeitslosigkeit für die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Teilweise können Unternehmen durch eine Sanierung gerettet werden. Das neue „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) vom 07. Dezember 2011 soll die Sanierung notleidender Unter-nehmen vereinfachen bzw. die Zahl der Liquidationen von Unternehmen verringern. Dadurch, dass der Gesetzgeber die Sanierungschancen verbessert, erhofft er sich ebenfalls den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Durch einen Insolvenzantrag seines Arbeitgebers verliert ein Arbeitnehmer noch nicht un¬mittelbar seinen Arbeitsplatz. In einem Unternehmen hingegen, das entweder komplett liqui-diert werden muss oder durch eine übertragende Sanierung zumindest teilweise auf einen neuen Rechtsträger übergeht, verwirken die meisten Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz.
Gemäß der Insolvenzstatistik aus dem Jahre 2011 (s. Anhang: Abbildung 1: Unternehmens¬insolvenzen in Deutschland) sind die Insolvenzzahlen in Deutschland rückläufig, was mit der relativ guten wirtschaftlichen Lage der letzten Jahre zusammenhängt. Genauso wie die Konjunktur¬¬¬entwicklung in Auf- und Abwärtsbewegungen verläuft, verhält es sich mit den Insolvenz¬¬zahlen. Diese folgen dem BIP antizyklisch. Herrscht in der deutschen Wirtschaft Rezession, so ist weniger Kaufkraft am Markt vorhanden, das einzelne Unternehmen hat weni-ger Nach¬frager, dadurch erzielt es weniger Umsatz und in der Folge auch weniger Gewinne. Im schlimmsten Fall gerät das Unternehmen in die Verlustzone und muss nach einiger Zeit Insolvenz an¬melden - die Insolvenzzahlen folgen damit der Wirtschaftslage zeitversetzt. Trotz der aktuellen deutschen Wirtschaftslage (s. Anhang: Abbildung 2: Bruttoinlandsprodukt - preisbereinigt, verkettet), liegt Deutschland mit 30.200 Unternehmensinsolvenzen in 2011 (s. Anhang: Abbildung 3: Unternehmensinsolvenzen in Westeuropa), bei den Unternehmens¬insolvenzen in Westeu
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- I. Das ESUG
- II. Ziele des ESUG
- III. Arbeitsrechtliche Auswirkungen des ESUG
- 1. Einführung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
- 1.1 Voraussetzungen
- 1.2 Aufgaben
- 1.3 Zusammensetzung
- 2. Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens
- 2.1 Das Insolvenzplanverfahren
- 2.2 Änderungen des Insolvenzplanverfahrens
- 3. Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung
- 3.1 Die Eigenverwaltung
- 3.2 Neuerungen der Eigenverwaltung
- 4. §337 InsO
- 1. Einführung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
- IV. Zusammenfassung
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit analysiert das ESUG und seine arbeitsrechtlichen Auswirkungen. Ziel ist es, die Relevanz des Gesetzes für die Sanierung von Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu beleuchten.
- Einführung des ESUG und seiner Ziele
- Arbeitsrechtliche Auswirkungen des ESUG
- Einführung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
- Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens
- Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet die Relevanz des ESUG im Kontext der aktuellen Insolvenzsituation in Deutschland. Die Arbeitsrechtlichen Auswirkungen des ESUG stehen im Mittelpunkt der Seminararbeit, wobei insbesondere die Einführung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, der Ausbau und die Straffung des Insolvenzplanverfahrens sowie die Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung behandelt werden.
Schlüsselwörter
ESUG, Sanierung, Insolvenz, Arbeitsrecht, Gläubigerausschuss, Insolvenzplanverfahren, Eigenverwaltung, §337 InsO.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die Abkürzung ESUG?
ESUG steht für das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, das am 7. Dezember 2011 verabschiedet wurde.
Was sind die Hauptziele des ESUG?
Das Gesetz zielt darauf ab, die Sanierung notleidender Unternehmen zu vereinfachen, die Zahl der Liquidationen zu verringern und dadurch Arbeitsplätze zu erhalten.
Welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen hat das ESUG?
Das ESUG beeinflusst das Arbeitsrecht unter anderem durch die Einführung vorläufiger Gläubigerausschüsse, in denen auch Arbeitnehmervertreter sitzen können, sowie durch die Straffung des Insolvenzplanverfahrens.
Was ist die Eigenverwaltung nach dem ESUG?
Die Eigenverwaltung ermöglicht es der Geschäftsführung eines insolventen Unternehmens, unter Aufsicht eines Sachwalters die Kontrolle über die Sanierung zu behalten, anstatt sie an einen externen Insolvenzverwalter abzugeben.
Welche Rolle spielt der vorläufige Gläubigerausschuss?
Der vorläufige Gläubigerausschuss wird frühzeitig in das Verfahren eingebunden, um die Interessen der Gläubiger (einschließlich der Arbeitnehmer) zu wahren und Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters zu nehmen.
Wie hängen Insolvenzzahlen und die wirtschaftliche Lage zusammen?
Insolvenzzahlen folgen dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) antizyklisch und zeitversetzt. Eine schlechte Konjunktur führt in der Regel nach einer gewissen Zeit zu steigenden Insolvenzen.
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- Katrin Lorenz (Author), 2012, Das ESUG und seine arbeitsrechtlichen Auswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269291