Grin logo
de en es fr
Boutique
GRIN Website
Publier des textes, profitez du service complet
Aller à la page d’accueil de la boutique › Gestion des ressources humaines - Divers

Das ESUG und seine arbeitsrechtlichen Auswirkungen

Titre: Das ESUG und seine arbeitsrechtlichen Auswirkungen

Dossier / Travail , 2012 , 21 Pages , Note: 1,0

Autor:in: Katrin Lorenz (Auteur)

Gestion des ressources humaines - Divers
Extrait & Résumé des informations   Lire l'ebook
Résumé Extrait Résumé des informations

Aktuell befindet sich die Drogeriemarktkette Schlecker aufgrund ihres Insolvenzantrags in den Schlagzeilen. Schon viele deutsche Unternehmen wie der Handels- und Touristikkonzern Arcandor, das Automobil- und Karosseriebauunternehmen Wilhelm Karmann, der Kachelofen- und Luftheizungsbauer Kago-Kamine, die Düsseldorfer Fluggesellschaft Blue Wings sowie der Maschinen- und Anlagenbauer Babcock Borsig sind traurige Beispiele für deutsche Insolvenz-verfahren der letzten Jahre.
Doch nicht in allen Fällen bedeutet ein Insolvenzantrag das Ende eines Unternehmens bzw. die Arbeitslosigkeit für die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Teilweise können Unternehmen durch eine Sanierung gerettet werden. Das neue „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) vom 07. Dezember 2011 soll die Sanierung notleidender Unter-nehmen vereinfachen bzw. die Zahl der Liquidationen von Unternehmen verringern. Dadurch, dass der Gesetzgeber die Sanierungschancen verbessert, erhofft er sich ebenfalls den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Durch einen Insolvenzantrag seines Arbeitgebers verliert ein Arbeitnehmer noch nicht un¬mittelbar seinen Arbeitsplatz. In einem Unternehmen hingegen, das entweder komplett liqui-diert werden muss oder durch eine übertragende Sanierung zumindest teilweise auf einen neuen Rechtsträger übergeht, verwirken die meisten Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz.
Gemäß der Insolvenzstatistik aus dem Jahre 2011 (s. Anhang: Abbildung 1: Unternehmens¬insolvenzen in Deutschland) sind die Insolvenzzahlen in Deutschland rückläufig, was mit der relativ guten wirtschaftlichen Lage der letzten Jahre zusammenhängt. Genauso wie die Konjunktur¬¬¬entwicklung in Auf- und Abwärtsbewegungen verläuft, verhält es sich mit den Insolvenz¬¬zahlen. Diese folgen dem BIP antizyklisch. Herrscht in der deutschen Wirtschaft Rezession, so ist weniger Kaufkraft am Markt vorhanden, das einzelne Unternehmen hat weni-ger Nach¬frager, dadurch erzielt es weniger Umsatz und in der Folge auch weniger Gewinne. Im schlimmsten Fall gerät das Unternehmen in die Verlustzone und muss nach einiger Zeit Insolvenz an¬melden - die Insolvenzzahlen folgen damit der Wirtschaftslage zeitversetzt. Trotz der aktuellen deutschen Wirtschaftslage (s. Anhang: Abbildung 2: Bruttoinlandsprodukt - preisbereinigt, verkettet), liegt Deutschland mit 30.200 Unternehmensinsolvenzen in 2011 (s. Anhang: Abbildung 3: Unternehmensinsolvenzen in Westeuropa), bei den Unternehmens¬insolvenzen in Westeu

Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Das ESUG

II. Ziele des ESUG

III. Arbeitsrechtliche Auswirkungen des ESUG

1. Einführung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

1.1 Voraussetzungen

1.2 Aufgaben

1.3 Zusammensetzung

2. Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens

2.1 Das Insolvenzplanverfahren

2.2 Änderungen des Insolvenzplanverfahrens

3. Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung

3.1 Die Eigenverwaltung

3.2 Neuerungen der Eigenverwaltung

4. §337 InsO

IV. Zusammenfassung

Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des "Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) auf das deutsche Arbeitsrecht und die damit verbundenen Arbeitnehmerrechte im Insolvenzfall.

  • Analyse der neuen Rolle des Gläubigerausschusses
  • Optimierung des Insolvenzplanverfahrens zur Unternehmenssanierung
  • Neuerungen im Bereich der Eigenverwaltung insolventer Unternehmen
  • Bewertung von §337 InsO im Kontext internationaler Rechtsanwendung
  • Diskussion über das Spannungsfeld zwischen Unternehmenserhalt und Arbeitnehmerschutz

Auszug aus dem Buch

1. Einführung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

Bereits die Insolvenzordnung in ihrer alten Fassung sah in den §§67 bis 73 einen Gläubigerausschuss vor. Laut §67 Abs. 1 InsO a. F. konnte das Insolvenzgericht diesen freiwillig bestellen. „Der vorläufige Gläubigerausschuss soll einer Beteiligung der Gläubiger bereits vor der ersten Gläubigerversammlung Rechnung tragen.“ Manche Insolvenzgerichte setzen einen vorläufigen Gläubigerausschuss in seltenen Fällen sogar bereits im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ein.

Das ESUG sieht nun vor, dass gem. §21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a InsO n. F. ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt werden kann. Unter gewissen Umständen muss sogar gem. §22a InsO n. F. ein vorläufiger Gläubigerausschuss vom Insolvenzgericht bestellt werden. Diese Voraussetzungen sind gem. §22a Abs. 1 InsO n. F. dann gegeben, „wenn der Schuldner im vorangegangenen Geschäftsjahr mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale erfüllt“: Das erste Merkmal realisiert er, wenn er gem. §22a Abs. 1 Nr. 1 InsO n. F. eine Bilanzsumme von 4.840.000 Euro oder mehr erreicht hat. Die zweite bzw. dritte Voraussetzung ist gegeben, wenn in den letzten 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag, ein Umsatzerlös von mindestens 9.680.000 Euro erlangt wurde (s. §22a Abs. 1 Nr. 2 InsO n. F.) oder wenn das Unternehmen im Monatsdurchschnitt des letzten Jahres über 49 Arbeitnehmer beschäftigt hat (s. §22a Abs. 1 Nr. 3 InsO n. F.).

„Wenn der Geschäftsbetrieb des Schuldners [bereits] eingestellt ist, die Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses im Hinblick auf die zu erwartende Insolvenzmasse unverhältnismäßig ist oder die mit der Einsetzung verbundene Verzögerung zu einer nachteiligen Veränderung der Vermögenslage des Schuldners führt“, wird das Unternehmen gem. §22a Abs. 3 InsO n. F. von der Aufstellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses befreit.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die wirtschaftliche Ausgangslage in Deutschland anhand von Insolvenzbeispielen und erläutert die Intention des ESUG, Sanierungschancen zu verbessern und Arbeitsplätze zu erhalten.

I. Das ESUG: Dieses Kapitel definiert das ESUG als Änderungsgesetz, das verschiedene insolvenzrechtliche Vorschriften modifiziert, und stellt klar, dass es primär mittelbare Auswirkungen auf das Arbeitsrecht hat.

II. Ziele des ESUG: Hier werden die Bestrebungen des Gesetzgebers dargelegt, Unternehmen durch Sanierung am Markt zu halten, wobei insbesondere die Vorteile für Mitarbeiter und Gläubiger hervorgehoben werden.

III. Arbeitsrechtliche Auswirkungen des ESUG: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die Einführung des vorläufigen Gläubigerausschusses, das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung und §337 InsO.

IV. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert, dass das ESUG durch die Stärkung der Arbeitnehmerposition im Gläubigerausschuss und vereinfachte Sanierungsoptionen durchaus arbeitsrechtliche Relevanz besitzt.

Fazit: Das Fazit stellt fest, dass die langfristige Wirksamkeit des Gesetzes noch nicht absehbar ist und erst durch zukünftige praktische Erfahrungen und gerichtliche Entscheidungen bewertet werden kann.

Schlüsselwörter

ESUG, Insolvenzordnung, Sanierung, Gläubigerausschuss, Arbeitsrecht, Insolvenzplanverfahren, Eigenverwaltung, Arbeitnehmerschutz, Insolvenzverwalter, Betriebsübergang, Restrukturierung, Unternehmensinsolvenz, §613a BGB, Insolvenzrecht, Arbeitnehmerrechte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht, wie das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) das Insolvenzrecht verändert und welche direkten oder indirekten Auswirkungen dies auf Arbeitsverhältnisse hat.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Rolle des vorläufigen Gläubigerausschusses, die Verfahrensoptimierung bei Insolvenzplänen und die vereinfachten Zugangsbedingungen zur Eigenverwaltung für Unternehmen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu beurteilen, ob das ESUG tatsächlich zu einer erfolgreicheren Unternehmenssanierung beiträgt und inwiefern dabei die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt oder gestärkt werden.

Welche wissenschaftliche Methode wurde gewählt?

Die Autorin stützt sich auf eine juristische Literaturanalyse, wertet relevante Gesetzestexte der Insolvenzordnung aus und nutzt aktuelle Insolvenzstatistiken zur Illustration der wirtschaftlichen Lage.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die konkreten Neuerungen durch das ESUG, wie die Einsetzungsbedingungen für Gläubigerausschüsse, die Anpassung der Insolvenzplanvorschriften sowie die Neuregelung der Kollisionsnorm in §337 InsO.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe ESUG, Sanierung, Gläubigerausschuss, Arbeitsrecht, Eigenverwaltung und Insolvenzplanverfahren charakterisiert.

Warum ist die Stärkung der Arbeitnehmer im Gläubigerausschuss so wichtig?

Durch die verpflichtende Vertretung von Arbeitnehmern im Gläubigerausschuss erhalten diese Einsicht in wichtige Geschäftsunterlagen und können aktiv an der Zukunft des Unternehmens und somit an ihrem eigenen Arbeitsplatzerhalt mitwirken.

Wie bewertet die Autorin die Rolle des Insolvenzverwalters?

Sie kritisiert, dass aufgrund der pauschalen Vergütungsstruktur oft kein Anreiz für den Insolvenzverwalter besteht, ein Unternehmen tatsächlich zu sanieren, anstatt es lediglich massewirksam zu verwerten.

Fin de l'extrait de 21 pages  - haut de page

Résumé des informations

Titre
Das ESUG und seine arbeitsrechtlichen Auswirkungen
Université
University of applied sciences, Cologne
Note
1,0
Auteur
Katrin Lorenz (Auteur)
Année de publication
2012
Pages
21
N° de catalogue
V269291
ISBN (ebook)
9783656604297
ISBN (Livre)
9783656604310
Langue
allemand
mots-clé
esug auswirkungen
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Katrin Lorenz (Auteur), 2012, Das ESUG und seine arbeitsrechtlichen Auswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269291
Lire l'ebook
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
Extrait de  21  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Expédition
  • Contact
  • Prot. des données
  • CGV
  • Imprint