Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Pedagogy - Family Education

Kindeswohl und Elternrecht. Eine Untersuchung am Beispiel des Sozialen Frühwarnsystems

Title: Kindeswohl und Elternrecht. Eine Untersuchung am Beispiel des Sozialen Frühwarnsystems

Bachelor Thesis , 2012 , 49 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Franziska Preuß (Author)

Pedagogy - Family Education
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Kinder - in unserem Alltag erleben wir sie als eigene Persönlichkeiten. Sie sind verschieden, neugierig, begeisterungsfähig und voller Energie. Kinder wollen vieles wissen, lernen und ausprobieren. Im täglichen Umgang mit ihnen bleibt ihre Spontanität und Kreativität nicht verborgen. Und dennoch darf nicht vergessen werden, dass sie unseren Schutz benötigen - den Schutz ihrer Eltern, ihrer Familie, der Gesellschaft, des Staates.„Das war doch nur ein kleiner Klaps!“, „mein Kind ist die Treppe herunter gefallen“, „er hat sich am Tisch gestoßen“. Diese Sätze werden von misshandelnden Eltern oft als Ausflüchte für ihre Taten genutzt. Auch Aussagen wie „eine Ohrfeige hat noch niemandem geschadet“ sind in der Gesellschaft noch immer geläufig. Es wird deutlich, dass Gewalt gegen Kinder in der Gesellschaft allgegenwärtig ist. Sie beginnt mit dem kleinen Klaps im Alltag und kann bis zu schlimmsten Verletzungen des Kindes führen. Dabei tritt Kindesmisshandlung in verschiedenen Formen auf und reicht von der leichten bis zur schweren Körperverletzung eines Kindes, über den sexuellen und seelischen Missbrauch bis hin zu Vernachlässigung des Minderjährigen. Der Übergang ist fließend und die Misshandlungsformen können nicht klar voneinander getrennt werden. Aus diesem Spannungsverhältnis ergibt sich die Frage: Wird im Rahmen Früher Hilfen und weiterer Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes in das Elternrecht eingegriffen?

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kindeswohlgefährdung

2.1. Rechtliche Grundlagen

2.2. Formen von Kindeswohlgefährdung

2.2.1. Körperliche Misshandlung

2.2.2. Seelische Misshandlung

2.2.3. Vernachlässigung

2.2.4. Sexueller Missbrauch

3. Das staatliches Wächteramt als Aufgabe des Jugendamtes

3.1. Sinn, Aufgaben und Gegenstand des staatlichen Wächteramtes

3.2. Rechtliche Grundlagen für das Handeln in einem Misshandlungsfall – § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

3.3. Präventions- und Interventionsmöglichkeiten

3.3.1. Frühe Hilfen

3.3.2. Hilfen zur Erziehung

3.3.3. Inobhutnahme

4. Soziales Frühwarnsystem

4.1. Das Soziale Frühwarnsystem des Landkreises Görlitz

4.1.1. Das Netzwerk

4.1.2. Ziele und Zielgruppen

4.1.3. Aufgaben

4.2. Der Verfahrensweg

5. Eingriff in das Elternrecht

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem staatlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und dem grundgesetzlich verankerten Elternrecht. Ziel ist es zu analysieren, ob und in welcher Form Maßnahmen des Jugendamtes, wie Frühe Hilfen oder Inobhutnahmen, als Eingriff oder gar Verletzung des Elternrechts zu bewerten sind.

  • Grundlagen der Kindeswohlgefährdung und ihre Erscheinungsformen
  • Die Rolle des Jugendamtes als staatliches Wächteramt
  • Rechtliche Rahmenbedingungen (§ 8a SGB VIII) und Interventionsmöglichkeiten
  • Praxisbeispiel: Das Soziale Frühwarnsystem des Landkreises Görlitz
  • Verfassungsrechtliche Einordnung von Eingriffen in das Elternrecht

Auszug aus dem Buch

2.2.1 Körperliche Misshandlung

Körperliche Gewalt an Kindern wird von Erwachsenen in verschiedenen Formen ausgeübt. Hierzu zählen „Prügel, Schläge mit Gegenständen, Kneifen, Treten und Schütteln des Kindes“. Aber auch Ohrfeigen, Peitschen, Schleudern gegen die Wand und Verbrennungen sowie Verbrühungen zählen hierzu. Eine einheitliche Definition ist in der Literatur nicht auffindbar. Vielmehr schlagen Autoren, Pädagogen und Psychologen verschiedene Begriffsbestimmungen vor. So schreibt Beate Weymann, dass physische Misshandlung „alle Formen körperlicher Gewalt gegen Kinder, die als Folge körperliche Verletzungen nach sich ziehen (können)“ bezeichnet. Ergänzend kann die Definition von Martina Huxoll hinzugezogen werden, wonach „die Misshandlung (…) mit Absicht bzw. unter Inkaufnahme der Verursachung ernsthafter körperlicher Verletzungen oder seelischer Schäden begangen“ wird.

Ob und in welcher Schwere das Kind aufgrund der einwirkenden Gewalt einen Schaden erleidet, hängt von der körperlichen Verfassung des Kindes und von der Intensität der einwirkenden Gewalt ab. So kann bei einem Säugling bereits „ein heftiges Schütteln“ zu erheblichen Verletzungen des Gehirns führen. Bei einem Klein oder Schulkind hingegen wird diese Gewaltanwendung höchstwahrscheinlich nicht einmal einen blauen Fleck hervorrufen. Wie soeben aufgezeigt sind Säuglinge bereits durch leichte Gewaltanwendungen gefährdet. Schon die erste Erfahrung körperlichen Missbrauchs kann für sie eine schwere körperliche Schädigung nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist eine möglichst frühzeitige Intervention von Nöten, um diese Gefahr abzuwenden.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Allgegenwärtigkeit von Gewalt gegen Kinder in der Gesellschaft und begründet die Notwendigkeit des staatlichen Schutzes durch das Jugendamt.

2. Kindeswohlgefährdung: Dieses Kapitel definiert verschiedene Formen der Misshandlung, darunter körperliche, seelische, Vernachlässigung sowie sexuellen Missbrauch, und beleuchtet deren rechtliche Grundlagen.

3. Das staatliches Wächteramt als Aufgabe des Jugendamtes: Hier wird der staatliche Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII detailliert untersucht und die verschiedenen Präventions- und Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes erläutert.

4. Soziales Frühwarnsystem: Anhand des Praxisbeispiels aus dem Landkreis Görlitz wird der Aufbau und die Funktionsweise präventiver Netzwerke zur Kindeswohlsicherung dargestellt.

5. Eingriff in das Elternrecht: Das abschließende Kapitel setzt sich kritisch mit der Frage auseinander, ab welchem Punkt staatliche Hilfen oder Maßnahmen als Eingriff oder Verletzung des Elternrechts zu werten sind.

Schlüsselwörter

Kindeswohlgefährdung, Jugendamt, staatliches Wächteramt, Elternrecht, Frühe Hilfen, Kinderschutz, Vernachlässigung, Misshandlung, SGB VIII, Inobhutnahme, Prävention, Sozialpädagogik, Gefährdungseinschätzung, Interventionsmöglichkeiten, Soziales Frühwarnsystem

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Spannung zwischen dem staatlichen Auftrag zum Schutz von Kindern und dem verfassungsrechtlich geschützten Elternrecht.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Themen sind die Definitionen von Kindeswohlgefährdung, die Aufgaben des Jugendamtes, gesetzliche Regelungen wie § 8a SGB VIII und die Implementierung von Präventionsprogrammen.

Was ist die Forschungsfrage?

Die zentrale Frage lautet, ob und in welcher Weise im Rahmen der Frühen Hilfen und weiterer Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes in das Elternrecht eingegriffen wird.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine theoretische Analyse, ergänzt durch eine Fallstudie zum Sozialen Frühwarnsystem des Landkreises Görlitz.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine Definition von Misshandlungsformen, die rechtliche Einordnung des Wächteramtes und die Analyse von Präventions- und Interventionsmethoden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Kindeswohlgefährdung, Wächteramt, Frühe Hilfen, Inobhutnahme und Elternrecht.

Was unterscheidet Frühe Hilfen von Hilfen zur Erziehung?

Frühe Hilfen sind primär präventiv und freiwillig angelegt, während Hilfen zur Erziehung bei einem festgestellten erzieherischen Bedarf einsetzen und bei Gefahr eine Pflicht zur Mitwirkung beinhalten.

Wie definiert die Autorin den Eingriff in das Elternrecht?

Die Autorin unterscheidet zwischen einem leichten Eingriff bei Frühen Hilfen, einem direkten Eingriff bei erzieherischen Hilfen und einer Verletzung des Elternrechts bei der Inobhutnahme.

Welche Rolle spielt das Soziale Frühwarnsystem in der Arbeit?

Es dient als praxisnahes Beispiel dafür, wie unterschiedliche Institutionen (Gesundheit, Jugendhilfe, Polizei) vernetzt zusammenarbeiten, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen.

Was ist das Ergebnis der Analyse?

Das Ergebnis zeigt, dass der Staat bei akuter Gefährdung verpflichtet ist einzugreifen, wobei die Inobhutnahme als drastischste Maßnahme die Grenze zum Eingriff in das Elternrecht überschreitet und eine Verletzung dessen darstellt.

Excerpt out of 49 pages  - scroll top

Details

Title
Kindeswohl und Elternrecht. Eine Untersuchung am Beispiel des Sozialen Frühwarnsystems
College
http://www.uni-jena.de/  (Institut für Erziehungswissenschaft)
Grade
2,0
Author
Franziska Preuß (Author)
Publication Year
2012
Pages
49
Catalog Number
V269469
ISBN (eBook)
9783656626350
ISBN (Book)
9783656629955
Language
German
Tags
kindeswohlgefährdung elternrecht wird rahmen früher hilfen interventionsmöglichkeiten jugendamtes
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Franziska Preuß (Author), 2012, Kindeswohl und Elternrecht. Eine Untersuchung am Beispiel des Sozialen Frühwarnsystems, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269469
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  49  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint