Unter dem Begriff „Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht“ findet ein schon lang andauernder Theoriestreit statt, der in den fünfziger Jahren seine Wurzeln hat. Damals wird vor allem von Hans Carl Nipperdey und Walter Leisner die Lehre der „unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte“ begründet, die fortan vor allem vom Bundesarbeitsgericht bis in die achtziger Jahre vertreten wird.
Nipperdey und Leisner steht zur selben Zeit Günter Dürig entgegen, der als Gegenpol zur unmittelbaren Drittwirkungstheorie die Theorie der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte begründet. Diese Theorie wird immens verstärkt durch das berühmte Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Kontroverse um die Drittwirkung der
Grundrechte scheint sich zunächst aufgelöst zu haben und die mittelbare Drittwirkung wird sowohl in der Rechtsprechung des BVerfG als auch im vorwiegenden Schrifttum weitgehend anerkannt.
Jedoch ist auch diese Theorie freilich nicht frei von Schwächen, was erneute Kontroversen seit den achtziger Jahren wieder zeigen. Es wird deutlich, dass bei beiden oben genannten Theorien erhebliche Mängel vorzufinden sind und es einer genaueren Auseinandersetzung mit den Theorien bedarf, um eine sachgerechte Lösung zu finden, die sich gegebenfalls von den Begriffen „unmittelbar“ und „mittelbar“ lösen wird. Dies ist das Ziel dieser Arbeit.
Zunächst werden die verschiedenen Theorien kurz skizziert und kritisiert und danach wird ein etwas jüngerer Ansatzpunkt gewählt, der vornehmend aus der Kontroverse aus den achtziger und den kommenden Jahren stammt: die Differenzierung von Privatrechtsgesetzgeber, –rechtsprechung und –normen auf der einen Seite und Privatrechtssubjekte auf der anderen Seite. Besonders signifikant ist hier die Bedeutung der Funktionen der Grundrechte (Abwehrrecht und Schutzgebot) und wie diese eventuell zusammenwirken könnten.
Inhaltsverzeichnis
Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht
A. Einleitung
B. Die Drittwirkung der Grundrechte
I. Die Theorie der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte
II. Kritik an der Theorie der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte
III. Zwischenergebnis
IV. Die Theorie der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte
V. Das Lüth-Urteil
VI. Kritik an der Theorie der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte i.V.m. dem Lüth-Urteil
VII. Zwischenergebnis
VIII. Die Theorie der Drittwirkung als Scheinproblematik
IX. Kritik an der Theorie der Drittwirkung als Scheinproblematik
X. Zwischenergebnis
C. Der Einfluss der Grundrechte auf das Privatrecht anhand verschiedener Grundrechtsfunktionen
I. Grundrechte als Abwehrrechte
1. Grundsatz der Abwehrrechte
a. Anwendbarkeit der Grundrechte als Abwehrrechte auf Privatrechtgesetzgebung und –rechtsprechung
aa. Privatrechtsgesetzgebung
(1) zwingendes Gesetzesrecht
(2) dispositives Gesetzesrecht
bb. Privatrechtsprechung
b. Anwendbarkeit der Grundrechte als Abwehrrechte auf das Vertragsrecht
aa. Die Rolle der Generalklauseln
bb. Die Rolle der Privatautonomie und ihre Schranken
c. Zwischenergebnis
II. Grundrechte als Schutzpflichten
1. Grundsatz der Schutzpflichten
2. Schutz bei vertraglichen Bindungen
a. Kritik am Schutz bei vertraglichen Bindungen: „Der Schutz des Menschen vor sich selbst“
b. Auseinandersetzung mit der Kritik
aa. Schranken der Vertragsfreiheit
bb. Funktionsbedingungen der Vertragsfreiheit
3. Schutz vor Eingriffen Dritter: Deliktsrecht
4. Zwischenergebnis
III. Das Zusammenwirken von Abwehrrecht und Schutzpflicht
D. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die Problematik der "Drittwirkung der Grundrechte" im Privatrecht. Das primäre Ziel ist es, die unzureichende Differenzierung der klassischen Drittwirkungstheorien (unmittelbar vs. mittelbar) zu kritisieren und eine sachgerechtere Lösung zu entwickeln, indem der Fokus auf die verschiedenen Funktionen der Grundrechte – namentlich als Abwehrrechte und als Schutzpflichten des Staates – gelegt wird.
- Kritische Analyse der Theorien zur unmittelbaren und mittelbaren Drittwirkung sowie der Scheinproblematik.
- Unterscheidung zwischen dem Privatrechtsgesetzgeber/der Rechtsprechung und den Privatrechtssubjekten.
- Erörterung der Grundrechte als Abwehrrechte im Kontext der Privatrechtsgesetzgebung und des Vertragsrechts.
- Untersuchung der Grundrechte als staatliche Schutzpflichten, insbesondere bei gestörter Vertragsparität und im Deliktsrecht.
- Analyse des Zusammenwirkens von Abwehrrecht und Schutzpflicht zur Lösung der Drittwirkungsproblematik.
Auszug aus dem Buch
B. Die Drittwirkung der Grundrechte
I. Die Theorie der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte
Charakteristisch für die Lehre der unmittelbaren Drittwirkung ist insbesondere die unmittelbare Bindung der Privatrechtssubjekte und -normen an die Grundrechte, sodass die Grundrechte eine absolute Wirkung bekommen und auch Privatrechtssubjekte zu Adressaten der Grundrechte werden. Von den Vertretern dieser Lehre wird behauptet, dass die gesamte Rechtsordnung eine Einheit darstelle, die an der Verfassung als höchstes Rechtsgut gemessen werden müsse. Diese Auffassung wird auf Art. 123 I GG gestützt. Zudem basiere das unmittelbare Einwirken der Grundrechte auf dem Vorliegen sozialer Macht. Das Machtgefälle, was grundsätzlich zwischen dem Staat und den Bürgern bestehe, könne auch im Verhältnis Bürger-Bürger bestehen. Somit sollen die Grundrechte im Privatrechtsverkehr vor sozialer Gewalt, beispielsweise in Form von mächtigen Großunternehmen, als Schutz dienen. Die unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte solle nicht von allen Grundrechten ausgehen, aber von einer Vielzahl wichtiger Freiheitsrechte, wie der Meinungsfreiheit. Zudem müsse die unmittelbare Einwirkung der Grundrechte einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.
Außerdem fügt Walter Leisner hinzu, dass schon aus der Historie der Grundrechte hervorgehen würde, dass diese als allseitige Rechte entstanden sind, diese also auch unmittelbar für Privatpersonen gelten müssten.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in den langjährigen Theoriestreit um die Drittwirkung der Grundrechte ein, stellt die klassischen Theorien kurz vor und definiert das Ziel der Arbeit, eine differenziertere Lösung jenseits der Begriffe "unmittelbar" und "mittelbar" zu finden.
B. Die Drittwirkung der Grundrechte: Dieses Kapitel skizziert und kritisiert die verschiedenen dogmatischen Ansätze zur Drittwirkung, angefangen bei der unmittelbaren und mittelbaren Drittwirkung bis hin zur Theorie der Drittwirkung als Scheinproblematik.
C. Der Einfluss der Grundrechte auf das Privatrecht anhand verschiedener Grundrechtsfunktionen: Dieser Hauptteil untersucht, wie Grundrechte durch ihre Funktionen als Abwehrrechte und Schutzpflichten auf das Privatrecht einwirken, unter Einbeziehung der Rolle von Generalklauseln und Privatautonomie.
D. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die dogmatischen Feststellungen zusammen, wonach die Unterscheidung zwischen Privatrechtsgesetzgeber/Rechtsprechung und Privatrechtssubjekten sowie das Zusammenwirken von Abwehrrecht und Schutzpflicht entscheidend für die Drittwirkungsfrage sind.
Schlüsselwörter
Drittwirkung der Grundrechte, Privatrecht, Abwehrrechte, staatliche Schutzpflichten, unmittelbare Drittwirkung, mittelbare Drittwirkung, Privatautonomie, Vertragsfreiheit, gestörte Vertragsparität, Grundgesetz, Lüth-Urteil, Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot, Generalklauseln, Zivilrechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die komplexe verfassungsrechtliche Frage, wie und inwieweit Grundrechte im privatrechtlichen Bereich zwischen Bürgern untereinander Wirkung entfalten können.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentral sind die dogmatischen Theorien zur Drittwirkung, die Differenzierung zwischen den Funktionen der Grundrechte als Abwehrrechte und Schutzpflichten sowie deren Auswirkungen auf Privatrechtssubjekte und vertragliche Bindungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die Schwächen der klassischen Drittwirkungstheorien aufzuzeigen und einen Ansatz zu finden, der durch die Unterscheidung der Grundrechtsfunktionen (Abwehr vs. Schutz) eine sachgerechtere Lösung für das Verhältnis von Verfassung und Privatrecht bietet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsdogmatische Analyse durchgeführt, die auf der Auswertung von Rechtsprechung (insbesondere des Bundesverfassungsgerichts) und juristischer Fachliteratur basiert, um die dogmatische Einordnung der Grundrechtswirkung zu präzisieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert, wie Grundrechte einerseits als Abwehrrechte gegenüber staatlicher Gesetzgebung und Rechtsprechung wirken und andererseits als Schutzpflichten des Staates bei rechtsgeschäftlichen Abreden oder Eingriffen Dritter (insb. bei gestörter Vertragsparität) fungieren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Drittwirkung, Grundrechte, Abwehrrechte, Schutzpflichten, Privatautonomie und gestörte Vertragsparität.
Welche Rolle spielen Generalklauseln in der Argumentation des Autors?
Der Autor lehnt eine Sonderrolle von Generalklauseln ab und kritisiert die Ansicht, dass die Grundrechtswirkung im Privatrecht allein über diese realisiert werden müsse; er betont, dass auch konkret gefasste, tatbestandliche Normen zur Grundrechtsverwirklichung dienen können.
Wie bewertet die Arbeit den "Schutz des Menschen vor sich selbst"?
Der Autor setzt sich kritisch mit dieser Auffassung auseinander und stellt fest, dass bei gestörter Vertragsparität der Staat zum Schutz des Schwächeren verpflichtet ist, wobei er dies als legitime staatliche Aufgabe und nicht als unzulässige Bevormundung ansieht.
- Arbeit zitieren
- Mara Sieren (Autor:in), 2013, Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269823