Einleitung
Nach dem Zweiten Weltkrieg schließen sich 50 Staaten zu einer internationalen Organisation zusammen, den Vereinten Nationen, die sich vor allen Dingen dem Weltfrieden, dem Ausgleich der politischen Kräfte und der Unterstützung der zerstörten, ehemals besetzten und von Besatzern befreiten Ländern widmen wollte.
Doch auch ein anderes Anliegen lag im Zentrum der UNO: die Förderung von und Forderung nach Menschenrechten. Diese Aufgabe gewann gerade durch die Gräueltaten der totalitären Regime Aktualität, allen voran Deutschland mit seinen Vernichtungslagern. Nicht nur rassische, religiöse oder sprachliche Unterschiede, auch geschlechtliche Unterschiede auszugleichen oder abzuschaffen, sind weitere Ziele dieser Organisation. Internationale Frauenrechte rückten somit auf die Agenda der Vereinten Nationen. Und dies ist umso mehr brisant, als von allen Mitgliedern der United Nations im Jahr 1945 nur 30 Staaten das aktive und passive Wahlrecht - ein bürgerliches Grundrecht nach dem damaligen und heutigen Demokratieverständnis - von Frauen in ihren Verfassungen verankert hatten .
Welche internationalen Rechtsinstrumente von internationalen Organisationen geschaffen wurden und in welcher Form und in welcher Zeit diese Ziele der Gleichberechtigung von Mann und Frau umgesetzt wurden, möchte diese Arbeit aufzeigen. Die Erfolge der Maßnahmen sollen exemplarisch an der politischen und juristischen bzw. gesetzlichen Adaptation in der Bundesrepublik Deutschland abgehandelt werden. Um den zeitlichen Rahmen zu begrenzen, wird die Entwicklung der internationalen Frauenrechte von den Anfängen 1945 bis 1965 verfolgt werden. Dieses Jahr bietet sich als Schlussstrich dadurch an, dass ab 1966 höhere Standards durch die Annahme der UNO des ‚Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte′ und des ′Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte′ galten. Zwar traten die beiden Pakte, die zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die ‚Internationale Menschenrechtscharta′ bilden, erst 1976 in Kraft, aber ihr Geist und ihre Ideen wurden in den nachfolgenden Übereinkommen von 1966 an bereits deutlich.
Im anschließenden Kapitel wird die Adaptation der Übereinkommen in der Bundesrepublik Deutschland überprüft. Die Gesetzgebung wird dabei bis zum Jahre 1974 berücksichtigt, da einige Konventionen sehr spät angenommen und in bundesdeutsches Recht übernommen wurden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen der internationalen Frauenrechte
2.1 Die Charta der Vereinten Nationen und die Menschenrechtserklärung von 1948
2.2 Die Commission on the Status of Women
2.3 Exkurs: Vorbehalte und Einschränkungen bei völkerrechtlichen Verträgen
3. Die internationalen Frauenrechtskonventionen und –übereinkommen
3.1 Die internationalen Frauenrechtskonventionen und –übereinkommen der Vereinten Nationen
3.1.1 Die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer
3.1.2 Das Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
3.1.3 Die Konvention über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen
3.1.4 Die Konvention über die Einwilligung bei Eheschließung, Mindestalter für Eheschließung und Registrierung der Ehen
3.2 Die internationalen Übereinkommen in Frauenbelangen der International Labor Organization ILO
3.2.1 Das Übereinkommen Nr. 100 der ILO über die Gleichheit des Entgelts
3.2.2 Das Übereinkommen Nr. 102 der ILO über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit
3.2.3 Das Übereinkommen Nr. 103 der ILO über den Mutterschutz
3.2.4 Das Übereinkommen Nr. 111 der ILO über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
3.2.5 Das Übereinkommen Nr. 117 der ILO über die grundlegenden Ziele und Normen der Sozialpolitik
3.3 Das Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur UNESCO
4. Adaptation der völkerrechtlichen Verträge in bundesdeutsches Recht 1949 bis 1974
4.1 Das Wahlrecht und das Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
4.2 Die Konvention über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen
4.3 Das Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen
4.4 Das Übereinkommen Nr. 100 der ILO über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit
4.5 Das Übereinkommen Nr. 102 der ILO über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit
4.6 Das Übereinkommen Nr. 111 der ILO über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
4.7 Das Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur UNESCO
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung und Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente für Frauenrechte zwischen 1945 und 1965 sowie deren exemplarische politische und rechtliche Adaptation in der Bundesrepublik Deutschland bis 1974. Ziel ist es aufzuzeigen, wie internationale Organisationen wie die UNO, ILO und UNESCO Gleichstellungsziele definiert und durchgesetzt haben.
- Entstehung und Bedeutung der Charta der Vereinten Nationen und der Menschenrechtserklärung von 1948.
- Analyse der wichtigsten internationalen Konventionen und Übereinkommen in Frauenbelangen.
- Die Rolle der Kommission zur Rechtsstellung der Frau (Commission on the Status of Women).
- Rechtliche Mechanismen und völkerrechtliche Herausforderungen bei der Umsetzung internationaler Verträge.
- Vergleichende Untersuchung der Adaptation internationaler Frauenrechte in das bundesdeutsche Recht.
Auszug aus dem Buch
3.1.2 Das Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
Das dringendste, schon seit Anfang des Jahrhunderts vorherrschende Anliegen der Frauenbewegung nach dem Zweiten Weltkrieg war zunächst, das allgemeine und gleiche Frauenwahlrecht – aktiv wie passiv – festzulegen. Dies wurde mit dem Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau erfüllt, der sogenannten Frauenrechtskonvention. Das Dokument wurde 1952 von der Generalversammlung der UNO angenommen und trat am 7.Juli 1954 in Kraft. Der zeitliche Abstand erklärt sich durch die Verfahrensweise bei Konventionen, die erst nach einer bestimmten Anzahl von Unterzeichnungen – hier sechs – Geltung erlangen. Wie bei Konventionen üblich, verpflichten sich die unterzeichnenden Länder, in ihrer staatseigenen Gesetzgebung die Vorgaben der Konvention umzusetzen. Dazu müssen die Länderparlamente nach der Unterzeichnung das Übereinkommen noch ratifizieren.
In der Konvention wird allen „Frauen (…) bei allen Wahlen unter den gleichen Bedingungen wie Männern ohne irgendeine Zurücksetzung [S]timmberechtig[ung]“ zugestanden. Artikel 2 und 3 führen eindeutiger aus, dass Frauen sowohl das passive als auch aktive Wahlrecht für „alle(n) öffentlich gewählten Körperschaften, (…) öffentliche Ämter (…) und alle öffentlichen Funktionen (…), die auf Grund des inländischen Rechts geschaffen wurden, (…) ohne irgendeine Zurücksetzung“ offenstehen muss. Bei der Unterzeichnung und Ratifizierung durch die Staaten können allerdings Vorbehalte gegenüber den Artikeln des Übereinkommens geäußert werden. So haben mehrere Länder bereits bei der Unterzeichnung Einschränkungen bei einzelnen Artikeln eingelegt. Bei seinem Beitritt hat zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland eine Einschränkung hinsichtlich des Artikels 3 vorgeschrieben: Frauen sollen im Heer keinen Dienst an der Waffe versehen dürfen: „The Federal Republic of Germany accedes to the Convention with the reservation that article III of the Convention does not apply to service in the armed forces.”
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit führt in die Relevanz der internationalen Frauenrechtsentwicklung nach 1945 ein und erläutert die methodische Vorgehensweise sowie den zeitlichen Rahmen bis 1965 bzw. 1974 für die deutsche Adaptation.
2. Grundlagen der internationalen Frauenrechte: Dieses Kapitel legt die völkerrechtliche Basis durch die UN-Charta und die Menschenrechtserklärung dar und diskutiert die Rolle der Frauenrechtskommission sowie die Problematik völkerrechtlicher Vorbehalte.
3. Die internationalen Frauenrechtskonventionen und –übereinkommen: Hier werden die zentralen UN-Konventionen, die ILO-Übereinkommen sowie das UNESCO-Abkommen im Detail inhaltlich vorgestellt und analysiert.
4. Adaptation der völkerrechtlichen Verträge in bundesdeutsches Recht 1949 bis 1974: Der Hauptteil untersucht kritisch, wie die Bundesrepublik Deutschland die internationalen Vorgaben in nationales Recht überführte und welche zeitlichen Verzögerungen dabei auftraten.
5. Zusammenfassung: Das Fazit resümiert die Bedeutung internationaler Instrumente für die Frauenrechte und reflektiert die Diskrepanz zwischen völkerrechtlichem Ideal und der bundesdeutschen Realität.
Schlüsselwörter
Frauenrechte, Vereinte Nationen, UNO, International Labour Organization, ILO, UNESCO, Menschenrechte, Gleichberechtigung, Adaptation, Bundesrepublik Deutschland, Übereinkommen, Konvention, Gesetzgebung, Diskriminierung, Mutterschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung internationaler Frauenrechte zwischen 1945 und 1965 und deren Übernahme in das bundesdeutsche Rechtssystem bis zum Jahr 1974.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentral sind die Frauenrechts-Konventionen der UNO, die Arbeitsmarkt-Übereinkommen der ILO, Diskriminierungsverbote im Bildungswesen sowie die rechtliche Umsetzung in der frühen Bundesrepublik.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Transformationsprozess internationaler Rechtsinstrumente in nationale Gesetzgebung zu analysieren und aufzuzeigen, wie politisch-rechtliche Standards für Frauen etabliert wurden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine vergleichende rechts- und politikwissenschaftliche Analyse, die Dokumente internationaler Organisationen mit der nationalen Gesetzgebung und historischen Entwicklung in Westdeutschland in Beziehung setzt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Betrachtung der internationalen Rechtsquellen (Kapitel 3) und deren spezifische Adaptation und Gesetzwerdung in der Bundesrepublik (Kapitel 4).
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Untersuchung?
Wichtige Begriffe sind Gleichberechtigung, Völkerrecht, Gesetzgebung, Diskriminierungsverbot und die Rolle internationaler Gremien.
Wie beeinflusste der spätere UN-Beitritt der Bundesrepublik die Umsetzung der Konventionen?
Die Arbeit legt nahe, dass die Übernahme internationaler Frauenrechtsnormen in Deutschland teilweise deutlich verzögert stattfand, was unter anderem mit dem erst späten offiziellen Beitritt der Bundesrepublik zu den Vereinten Nationen im Jahr 1973 korrelieren könnte.
Welche Rolle spielten die Vorbehalte bei der Unterzeichnung der Konventionen?
Vorbehalte dienten Staaten oft als Mittel, um die nationale Souveränität zu wahren oder spezifische nationale Regelungen (wie den Dienst an der Waffe in Deutschland) vorerst von der Konvention auszunehmen.
- Arbeit zitieren
- Caroline Otto (Autor:in), 2001, Frauenrechte. Internationale Konventionen und Übereinkommen und ihre Adaption in Deutschland von 1949 bis 1974, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2700