Das agrarsoziale Sicherungssystem in der BRD

Ein Vergleich des Systems mit den allgemeinen Sozialversicherungssystemen


Diplomarbeit, 2009

112 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Forschungsinteresse und Fragestellungen
1.2 Aufbau der Arbeit und Methodisches Vorgehen

2. Grundlagen sozialer Sicherungssysteme
2.1 Soziale Ungleichheit und Ziele des Systems der sozialen Sicherung
2.2 Theorien der Einführung und Entwicklung der sozialen Sicherung
2.3 Esping-Andersens Typologie vom Wohlfahrtsregime
2.4 Gestaltungsprinzipien und -weisen von Systemen sozialer Sicherung
2.4.1 Kernprinzipien: Versicherung, Versorgung und Fürsorge
2.4.2 Organisationsformen sozialer Sicherungssysteme
2.4.3 Finanzierungsweisen und Finanzierungsverfahren
2.4.4 Arten der Leistungen
2.5 Allgemeine Wirkungen der sozialen Sicherung

3. Entwicklung der agrarsozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland
3.1 Strukturwandel, Notlage und die agrarsoziale Sicherung
3.2 Die landwirtschaftliche Unfallversicherung
3.3 Die Alterssicherung der Landwirte
3.4 Die Krankenversicherung der Landwirte
3.5 Die Pflegeversicherung der Landwirte

4. Systemvergleich
4.1 Landwirtschaftliche Unfallversicherung vs. Gesetzliche Unfallversicherung
4.1.1 Aufgaben, Mitglieder, Organisationen, Finanzierung und Leistungen
4.1.2 Zusammenfassung und Analyse 55
4.2 Alterssicherung der Landwirte vs. Gesetzliche Rentenversicherung
4.2.1 Aufgaben, Mitglieder, Organisationen, Finanzierung und Leistungen
4.2.2 Zusammenfassung und Analyse 67
4.3 Krankenversicherung der Landwirte vs. Gesetzliche Krankenversicherung
4.3.1 Aufgaben, Mitglieder, Organisationen, Finanzierung und Leistungen
4.3.2 Zusammenfassung und Analyse 76
4.4 Pflegeversicherung der Landwirte vs. Gesetzliche Pflegeversicherung
4.4.1 Aufgaben, Mitglieder, Organisationen, Finanzierung und Leistungen
4.4.2 Zusammenfassung und Analyse

5. Schluss
5.1 Beantwortung der Fragestellungen
5.2 Reflexion über die Arbeit

Literaturverzeichnis

Internetquelle

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1. Sozialleistungen nach Funktionen im Jahr 2007 (ohne Verwaltungsausgaben)

Abbildung 2. Altersstruktur vollbeschäftigter Landwirte im Zeitvergleich

Abbildung 3. Einkommensvergleich - Landwirtschaft und gewerbliche Wirtschaft

Abbildung 4. Entwicklung von Beitragszahlern und Leistungsempfängern in der AdL

Abbildung 5. "Alte Last" in der Krankenversicherung der Landwirte

Tabelle 1. Die Leistungen des Systems sozialer Sicherung in Deutschland 2007

Tabelle 2. Geldleistungen der GUV und der LUV (2009)

Tabelle 3. Übersicht zu den Rentenarten und deren Anspruchsvoraussetzungen (2009)

Tabelle 4. Durchschnittliche Zahlbeträge der Renten nach Rentenarten in €/Monat (2007)

Tabelle 5. Übersicht der Leistungen der GPV und PdL (bis 30.06.2008)

1. Einleitung

1.1 Forschungsinteresse und Fragestellungen

Das Forschungsinteresse der vorliegenden Arbeit wurde zum Teil von einem Buch geweckt, das von Matthias Acher, einem Landwirt, geschrieben ist und im Jahr 2001 erschien. Acher hat sich in seinem Werk über das Elend der Bauern in Bayern so beklagt:

„ Die vielen negativen Erfahrungen, die mein Bruder und ich seit unserer Jugendzeit machen mussten, und die oftmals mehr als fraglichen Entscheidungen der genannten Institutionen, haben mich viel von meiner Lebenszeit und Gesundheit gekostet. Da diese Umstände bei Landwirten in Bayern mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden sind, soll dieses Buch die Leser, insbesondere die bäuerlichen Familien, dazu veranlassen, ihre Situation einmal zuüberdenken, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nüchtern zu betrachten und anschließend nachzudenken, ob es in der momentanen Art und Weise weitergehen kann, oder ob es nicht schon längstüberfällig wäre, etwas dagegen zu tun, sprich Veränderungen und Erneuerungen herbeizuführen. Denn auch für Landwirte in Bayern sollte es möglich sein, auf ihrem eigenen Grund und Boden ein faires Einkommen zu erwirtschaften, um ihren Familien ein anständiges Leben zu ermöglichen. “

Ich kenne das harte Leben der meisten Kleinbauern in einer Vorindustriegesellschaft, aber solche Probleme sind in der entwickelten, hoch industrialisierten, wohlfahrtsstaatlichen Gesellschaft Deutschlands schwer vorstellbar. Ich glaube nicht, dass die Beschreibungen von Acher sehr objektiv sind, weil sein Werk keine wissenschaftliche Arbeit ist. Allerdings können seine Aussagen viele Fragen hervorrufen und Neugierde wecken. Gibt bzw. gab es tatsächlich das „Elend“ oder die Benachteiligung der Bauern in Deutschland? Kann das Wohl der Landwirte nicht mit der agrarsozialen Sicherung gesichert werden? Obwohl die in der Landwirtschaft tätigen Menschen und ihre Familien heutzutage nur 4 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung ausmachen (vgl. Deutscher Bauernverband 2008: 99), sollten sie nicht von Soziologen vernachlässigt werden. Die agrarsoziale Sicherung bedeutet nicht nur ökonomische und gesundheitliche Sicherheit für die Landwirte, sondern auch soziale Gerechtigkeit und sozialen Frieden für die Gesellschaft. Um die Beschwerden der Landwirte in der deutschen wohlfahrtsstaatlichen Gesellschaft besser zu erklären und zu verstehen, wähle ich das agrarsoziale Sicherungssystem als Untersuchungsobjekt.

Das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem besteht aus vier Säulen: Unfallversicherung (LUV), Alterssicherung (AdL), Krankenversicherung (KdL) und Pflegeversicherung (PdL). Sie bieten bäuerlichen Unternehmern und ihren Familien einen so genannten umfassenden Versicherungsschutz vor Unfall, Krankheit, Invalidität, Pflege und Tod sowie eine Absicherung im Alter. Sie sind auf die spezifischen Bedürfnisse der bäuerlichen Bevölkerung zugeschnitten und haben Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu den allgemeinen Sozialversicherungssystemen Deutschlands. In dieser Arbeit wird das agrarsoziale Sicherungssystem mit den allgemeinen Sozialversicherungssystemen verglichen, um die folgenden Fragestellungen zu beantworten:

1. Was sind die Besonderheiten des agrarsozialen Sicherungssystems?
2. Können die Unterschiede zwischen dem agrarsozialen Sicherungssystem und den allgemeinen Sozialversicherungssystemen zu sozialer Ungleichheit führen?
3. Welche wichtigen Probleme bestehen im agrarsozialen Sicherungssystem? Können die allgemeinen Sozialversicherungssysteme eine Anregung zur Verbesserung des agrarsozialen Sicherungssystems geben?

1.2 Aufbau der Arbeit und Methodisches Vorgehen

Der Aufbau der Arbeit gliedert sich wie folgt:

Im ersten Teil wird einleitend zur Themenstellung hingeführt, die konkreten Fragestellungen benannt, das methodische Vorgehen erklärt und ein Überblick über den Aufbau der Arbeit vermittelt.

Im zweiten Teil werden die theoretischen Grundlagen für die folgenden Kapitel geschaffen. Hier werden die allgemeinen Theorien sozialer Sicherungssysteme dargestellt und viele Fachbegriffe dieses Bereichs erklärt.

Der dritte Teil beschreibt die Entstehung und Entwicklung der agrarsozialen Sicherung in Deutschland. Es wird versucht die folgenden Fragen zu erklären, falls Literatur und Informationen dazu vorhanden sind: Was sind der Hintergrund und die Gründe für die

Entstehung und Entwicklung der agrarsozialen Sicherung? Welche Probleme sind in der Entwicklungsphase der agrarsozialen Sicherung aufgetreten? Wie wurden diese Probleme gelöst bzw. nicht gelöst? In diesem Teil wird ein historischer Überblick über die agrarsoziale Sicherung gegeben, der dem Verständnis für das heutige System und der Beantwortung der dritten Fragestellung dient.

Im vierten Tei l wird das gegenwärtige agrarsoziale Sicherungssystem mit den gegenwärtigen allgemeinen Sozialversicherungssystemen verglichen. Die Vergleichspunkte sind die jeweiligen Aufgaben, der versicherte Personenkreis, die Organisationsweise, die Finanzierungsweise und das Finanzierungsverfahren sowie die Leistungen. Hier wird geklärt, was die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Systeme sind, außerdem werden die Besonderheiten des agrarsozialen Sicherungssystems erklärt. Anhand der offiziellen Daten bzw. der Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Versicherungsträger wird eine mögliche Ungleichheit zwischen den beiden Systemen analysiert.

Der Schlussteil beantwortet die drei Fragestellungen, reflektiert über die Beschränkungen der Arbeit und die Probleme beim Schreiben und gibt schließlich einen Ausblick auf weiterführende Fragestellungen.

Als Forschungsmethode dieser Arbeit wird die qualitative Inhaltsanalyse gewählt, weil es nicht ganz einfach für mich ist, Zugang zu deutschen Landwirten zu bekommen. Die Zeitund Kostenbeschränkung sowie die Komplexität des Forschungsproblems machen eine Sekundäranalyse erforderlich. Das Problem besteht darin, dass Literatur und Informationen über die Entwicklungsgeschichte des agrarsozialen Sicherungssystems und die Lebenslage der Landwirte in den letzten Jahren nicht ausreichend vorliegen, weil diese Bereiche zu wenig untersucht worden sind. Die auszuwertenden Daten umfassen zum einen eine Vielzahl von wissenschaftlicher (schriftlicher) Literatur, zum anderen die offiziellen Daten bzw. die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Versicherungsträger.

2. Grundlagen sozialer Sicherungssysteme

2.1 Soziale Ungleichheit und Ziele des Systems der sozialen Sicherung

„...ein Staat, der den wirtschaftlichen und wirtschaftlich bedingten Verhältnissen auch in der Gesellschaft wertend, sichernd und verändernd mit dem Ziel gegenübersteht, jedermann ein menschenwürdiges Dasein zu gewährleisten, Wohlstandsunterschiede zu verringern und Abhängigkeitsverhältnisse zu beseitigen oder zu kontrollieren“, gilt als Sozialstaat (Zacher 1977: 154).

Mit allen staatlichen Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen zielt der Sozialstaat darauf ab, soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit herzustellen, nämlich die ökonomischen Ungleichverteilungen sowie die sozialen (Klassen-, Schichten- und Gruppen-) Gegensätze zu mildern, und ein soziales Existenzminimum für alle Staatsbürger zu sichern (vgl. Nullmeier 2003: 568). Einer der Kernbereiche sozialstaatlicher Regulierung sind die Systeme sozialer Sicherung, deshalb verfolgen die Systeme sozialer Sicherung dieselben Ziele des Sozialstaats, nämlich soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit zu gewährleisten.

Die soziale Gerechtigkeit hat vier Ausprägungen: Startchancengleichheit, Leistungsgerechtigkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Generationengerechtigkeit (vgl. Hauser 2003: 194). Wenn jedes Mitglied einer Gesellschaft die gleichen Chancen hat, begehrte Güter, wie Bildung, Einkommen, Arbeitsplatz, Gesundheit zu erhalten, besteht Chancengleichheit (vgl. Ullrich 2005: 161). Chancengleichheit ist deshalb eine Gleichheit der Ergebnisverteilung ohne Berücksichtigung des Wettbewerbs. Wettbewerb kann zu ungleichen Ergebnissen bzw. ungleichen Güterverteilungen führen, er führt in unserer Gesellschaft aber auch zu mehr Aktivität und mehr Leistung. Es scheint andererseits beispielsweise ungerecht, dass Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Leistungen über die gleichen Aufstiegschancen verfügen. Nach dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit soll man nur dann über die gleichen Chancen verfügen, wenn man die gleichen Leistungen erbringt (vgl. Meulemann 2004: 120). Man muss deshalb den Wettbewerb auf den Arbeits-, Güter- und Kapitalmärkten so gerecht gestalten, dass die gesellschaftlichen Mitglieder ungleiche Ergebnisverteilungen nach dem

Leistungsprinzip des Marktes akzeptieren können. Eine der Voraussetzungen dafür ist die möglichst geringe Ungleichheit der Startchancen, d.h. des Starts ins Leben, des Starts in das Bildungs- und Ausbildungssystem oder des Starts in die Karriere. Startchancengleichheit besteht, wenn jedes Mitglied der Gesellschaft vor dem Wettbewerb über die gleichen Chancen verfügt, den Zugang zu Ressourcen (Human- und Sachkapital) zu erlangen (vgl. Becker & Hauser 2004: 13). Die Ungleichheit der Startchancen ergibt sich z.B. aus Unterschieden in den angeborenen Fähigkeiten, unterschiedlichen Möglichkeiten der Eltern zur Sozialisation und gesellschaftlichen Positionierung ihrer Kinder, unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungswegen, Diskriminierungen sowie Vererbungen des ungleich verteilten Vermögens (vgl. Hauser 2003: 194). Aber Ungleichheit sollte nicht vererbt werden; wenn Ungleichheit überwiegend vererbt wird, gefährdet dies die soziale Integration. Auch sollte niemand aufgrund einer Senkung der Wettbewerbsfähigkeit durch unglückliche Zufälle, z.B. Krankheit oder Unfall, benachteiligt werden. Die real existierenden unterschiedlichen Verteilungen des Vermögens und sozialer Risiken wie Krankheit, Unfall etc. sollten umverteilt werden, damit jeder eine gerechte „Anfangsausstattung“ haben kann und dann der Markt das Ergebnis bestimmt.

Aber der Markt funktioniert nicht immer und überall. Der Markt ignoriert oft viele marktmäßig nicht entlohnte Leistungen für die Gesellschaft, z.B. Versorgung-, Erziehungs- und Pflegetätigkeiten in der Familie. Viele Menschen in der Gesellschaft sind überhaupt nicht oder nur eingeschränkt fähig, marktmäßig entlohnte Leistung zu erbringen, wie z.B. Kinder, alte Menschen, von Geburt an Behinderte, Kranke, unfreiwillig Arbeitslose, Kriegs-, Katastrophen- und Verbrechensopfer sowie nicht ausreichend integrierten Zuwanderer, etc. (vgl. Hauser 2003: 195). Ihre durch marktmäßige Einkommenserzielung nicht gedeckten Bedürfnisse werden zu einem Problem der Bedarfsgerechtigkeit, nach der eine minimale oder „angemessene“ Deckung von Grundbedürfnissen gesichert werden soll (vgl. Becker & Hauser 2004: 19). Bei Esping-Andersen (1990: 21) wird dies, d.h. die Entkoppelung der Verteilungsfragen vom Marktmechanismus, zu einem wichtigen Maß für das Wohlfahrtsniveau eines Staates („De-Kommodifizierung“). Eine mangelnde Deckung der Bedürfnisse der wirtschaftlichen Schwächen würde in vielen Fällen die Ungleichheit der

Startchancen steigern. Eine Selbstvorsorge durch Ersparnis für die jeweiligen Beeinträchtigungen können nur die Personen treiben, die bereits ein ausreichendes Einkommen vom Markt bezogen haben. Eine Absicherung durch Familien kann lückenhaft sein und manchmal auch nicht ausreichend für schwere Unglücke. Wenn das jeweilige soziale Risiko nicht völlig von den Betroffenen und ihren Familienmitgliedern allein zu tragen ist, bleibt daher nur die Absicherung über größere Gefahrengemeinschaften. Die Größte davon ist die durch den Staat repräsentierte gesamte Gesellschaft (vgl. Hauser 2003: 195).

Während die drei bisher erwähnten Ausprägungen der sozialen Gerechtigkeit auf die in der gleichen Periode lebenden Gesellschaftsmitglieder gerichtet sind (Querschnittsgerechtigkeit), bezieht sich die Generationengerechtigkeit auf die Beziehungen aufeinanderfolgender Generationen (Längsschnittsgerechtigkeit) (vgl. Hauser 2003: 196). Eine Generation enthält dabei ungefähr 30 Geburtsjahrgänge. In einer Gesellschaft leben immer drei Generationen - mit kleinen Abweichungen - gleichzeitig: Die junge, die mittlere und die alte Generation. Bei der Generationengerechtigkeit handelt es sich um eine gerechte Umverteilung der monetären, materiellen und immateriellen Güter zwischen den drei Generationen (vgl. Becker & Hauser 2004: 24). Besonders wichtig ist die Generationengerechtigkeit für den Bereich der Alterssicherungssysteme. Häufig wird diskutiert, ob durch das Umlageverfahren (s. Kapitel 2.4.3) die große Beitragsbelastung der mittleren Generation als gerecht betrachtet werden kann oder ob die ältere Generation geringere Renten akzeptieren sollte, um die mittlere Generation zu entlasten. Bisher gibt es noch keine präzisen normativen Vorstellungen über die Generationengerechtigkeit (vgl. Hauser 2003: 196). Eine der wenigen Theorien zu diesem Thema ist die Wachstumstheorie, derzufolge jede Generation der nachfolgenden eine positive Erbschaft leisten sollte, damit die Wirtschaft ein immer höheres Niveau erreicht.

Dadurch, dass die oben genannten vier Ausprägungen der sozialen Gerechtigkeit - Startchancengleichheit, Leistungsgerechtigkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Generationengerechtigkeit - in vollem Maße beachtet und rationell zusammengestellt werden, können die sozialen Sicherungssysteme ihre Ziele, soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit, erreichen. Je mehr Personen abgesichert sind, je mehr soziale Risiken einbezogen werden, und je besser diese sozialen Risiken abgesichert sind, desto größer ist die soziale Sicherheit in der jeweiligen Gesellschaft (vgl. Hauser 2003: 197). Die Einführung der sozialen Sicherung kann zu einer deutlichen Steigerung der sozialen Integration führen, deshalb ist sie sehr wichtig für einen modernen zivilisierten Staat.

2.2 Theorien der Einführung und Entwicklung der sozialen Sicherung

Wie in der Einleitung erwähnt, wird das dritte Kapitel die Entwicklung der agrarsozialen Sicherung in Deutschland beschreiben. Warum ein soziales Sicherungssystem überhaupt entsteht und warum immer Reformen in seinem Entwicklungsprozess auftreten, kann man mit drei unterschiedlichen Begründungen erklären. Diese Theorien können das Verständnis für die Entwicklung der agrarsozialen Sicherung unterstützen.

Funktionalistische Ansätze

Die funktionalistischen Ansätze sind die ältesten und auch heute noch überzeugendsten Erklärungen für die Entstehung und Entwicklung sozialstaatlicher Strukturen. Sie betrachten den Sozialstaat als politische Reaktion auf veränderte wirtschaftliche Gegebenheiten bzw. auf soziale Probleme und Verwerfungen, die aus dem Wandel von der Agrar- zur Industriegesellschaft entstanden sind (vgl. Lessenich 2000: 43). Diese Ansätze teilen die Grundidee, dass der Ausbau einer umfangreichen sozialen Sicherung unvermeidbar war, nachdem der Staat einen bestimmten gesellschaftlichen Entwicklungsstand bzw. ein bestimmtes wirtschaftliches Niveau erreicht hatte (vgl. Ullrich 2005: 28). Historisch sollen drei wirtschaftliche Wandlungsprozesse dem Wohlfahrtsstaat zum Durchbruch verholfen haben: Die Industrialisierung, die Modernisierung und die Durchsetzung des Kapitalismus (vgl. Lessenich 2000: 43). Diese Prozesse bringen eine Fülle von neuartigen sozialen Bedürfnissen, Gefährdungen und Nöten für die Menschen mit sich, z.B. mehr Bedarf an Altersversorgung wegen der Verlängerung der Lebenserwartung oder die Abschwächung der Schutzfähigkeit der Familien durch die Zerstörung traditioneller Lebensverhältnisse. Gegen diese neuen Risiken können einzelne Individuen wenig ausrichten. Der Staat wird deshalb zu sozialpolitischen Eingriffen herausgefordert, Systeme sozialer Sicherung aufzubauen. Dieser Annahme zufolge mussten all jene Gesellschaften soziale Sicherungssysteme einführen, die mit gleichen Problemen der Prozesse konfrontiert waren (und sind). Die Stärke dieser Ansätze besteht darin, dass sie die Entstehung von Wohlfahrtsstaaten in einer bestimmten Phase der sich industrialisierenden Länder erklären können (vgl. Ullrich 2005: 39). Die Grenze dieser Ansätze ist, dass sie den Großteil der Unterschiede zwischen Wohlfahrtsstaaten mit gleichen wirtschaftlichen Entwicklungsniveaus nicht erklären können (vgl. ebd.: 29), z.B. das geringere Absicherungsniveau in Großbritannien im Vergleich zu Schweden.

Interessen- und konflikttheoretische Ansätze

Nach den Interessen- und konflikttheoretischen Ansätzen sind die unterschiedlichen wohlfahrtsstaatlichen Entwicklungen mit der Bedeutung politischer Machtverhältnisse und gesellschaftlicher Interessengruppen sowie den sozialen Konflikten um gesellschaftliche Ressourcen zwischen unterschiedlichen Interessengruppen zu erklären (vgl. Ullrich 2005: 30). Die Entstehung des Sozialstaates und seine Entwicklung wird auf soziale und vor allem auf politische Faktoren zurückgeführt, z.B. Druck der Bevölkerung, insbesondere durch die Arbeiterbewegung (Sozialdemokratiethese), großzügige Versprechungen der Politiker bei Wahlkämpfen (Demokratiethese) sowie Unterstützung der Mittelklassen (Mittelklassenthese). Diese Ansätze unterstreichen die zentrale Rolle der Demokratie bei der Entwicklung der sozialen Sicherung (vgl. Lessenich 2000: 45). Mit der Durchsetzung des allgemeinen Wahlrechts und der Ausbreitung demokratischer Organisationen wird die Bevölkerung in die Lage versetzt, unterschiedliche politische Kanäle zu nutzen, um eigene Interesse zu wahren. Aus den Anforderungen der Bevölkerung entstehen Absicherungen gegen Existenzbedrohungen in Folge von Alter, Krankheit, Unfall oder Armut. Diese Ansätze können unterschiedliche Entwicklungen des Wohlfahrtsstaates erklären, z.B. den Zeitpunkt der Einführung von sozialen Programmen. Schwächen dieser Ansätzen sind widersprüchliche empirische Evidenzen und Messprobleme (vgl. Ullrich 2005: 39).

Institutionalistische Ansätze

Hier wird der Staat nicht, wie in den Konflikttheorien, als Ausführungsorgan von Interessen und sozialen Bewegungen betrachtet, sondern als Ursache sozialer Sicherungen (vgl. Hradil 2004: 242). Es gibt drei unterschiedliche Erklärungsansätze bei dieser Richtung. Zum einen werden der Staat und staatliche Eliten als zentrale Akteure bei der Betreibung der Sozialpolitik angesehen, zum anderen wird der zwischenstaatliche Wettbewerb sowie dessen wechselseitige Beeinflussung bei wohlfahrtsstaatlicher Entwicklung thematisiert, z.B. die zwischenstaatliche Konkurrenz um sozialpolitisch beste bzw. schlechteste Praxis oder der gegenseitige Erfahrungsaustausch über sozialpolitische Ideen und Programme (vgl. Ullrich 2005: 34). Ein dritter Typus institutionalistischer Ansätze versucht die Wohlfahrtsstaatsentwicklung mit endogenen, binnenstaatlichen Faktoren zu erklären, nämlich dem Prozess der Staatenbildung, der spezifischen Staatsstrukturen sowie dem Phänomen politischer Rückkopplungseffekte (vgl. Lessenich 2000: 50). Die Rückkopplungs- effekte beziehen sich auf Veränderungen in der Umwelt, die auf den Wohlfahrtsstaat verstärkend oder destruktiv zurückwirken (vgl. Ullrich 2005: 35-36). Eine negative Rückkopplung entsteht, wenn wohlfahrtsstaatliche Programme zu einer (finanziellen) Belastung des sozialen Sicherungssystems führen und eine anti-wohlfahrtsstaatliche Neigung in Teilen der Bevölkerung hervorrufen. Wenn dagegen wohlfahrtsstaatliche Programme einen positiven Effekt auf das soziale Sicherungssystem verursachen und immer mehr Menschen in das soziale Sicherungssystem einbezogen werden, entsteht eine positive Rückkopplung. Diese Ansätze der Rückkopplungseffekte basieren auf der Annahme, dass die Möglichkeiten der wohlfahrtsstaatlichen Entwicklung entscheidend von der bereits bestehenden institutionellen Struktur eines Wohlfahrtsstaates bestimmt werden. Die institutionalistischen Ansätze können die Besonderheiten in der wohlfahrtsstaatlichen Entwicklung gut erklären, z.B. Zeitpunkte und Sequenzen der Einführung einzelner Programme. Sie können die institutionellen und organisatorischen Voraussetzungen einer umfangreichen Wohlfahrtsstaatssicherung gut erkennen. Eine weitere Stärke dieser Ansätze besteht darin, dass man mit Unterstützung der Modelle der Pfadabhängigkeit und Rückkopplungseffekte die Beharrungstendenzen und „Reformblockaden“ besser verstehen kann. Die Schwäche dieser Ansätze ist, dass sie zum Teil die Bedeutung staatlicher Institutionen und den Einfluss von Pfadabhängigkeiten überbewerten (vgl. ebd. 37). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die funktionalistischen Ansätze vor allem die Entstehung von Sozialstaaten und dessen allgemeine Entwicklungsbedingungen erklären können, während die konflikttheoretischen und institutionalistischen Ansätze Erklärungen für die unterschiedlichen Ausgestaltungen in der historischen Entwicklung bieten können. Alle drei Theorien tragen zum Verständnis der Entwicklung des Sozialstaates bei, aber keine liefert einen vollkommen befriedigenden Überblick über den Wohlfahrtsstaat. Eine Erklärung für konkrete Entwicklungen der sozialen Sicherung ist auf unterschiedliche Erklärungsansätze zurückzuführen. Im dritten Kapitel werden diese Erklärungsansätze bei der Beschreibung der Entwicklung der agrarsozialen Sicherung in Deutschland angewendet.

2.3 Esping-Andersens Typologie vom Wohlfahrtsregime

Die Arbeiten von Gøsta Esping-Andersen stellen die wichtigsten Forschungsansätze für verschiedene Typen des Wohlfahrtsstaates in entwickelten Ländern dar (vgl. z.B. Obinger & Wagschal 1998, Siegel 2007, Ullrich 2005). In seiner Schlüsselpublikation „The Three Worlds of Welfare Capitalism“ hat er Kriterien für die Bewertung verschiedener Wohlfahrtsstaats- typen systematisch entwickelt. Durch seine Kategorisierung kann man Merkmale und Eigenschaften unterschiedlicher Wohlfahrtsregime besser verstehen. Seine Theorie wird hier dargestellt, um die allgemeinen Züge des deutschen Sozialstaates zu erfassen und um die Identifikation der Besonderheiten des agrarsozialen Sicherungssystems zu unterstützen.

Nach Esping-Andersen (1990) basiert die Zuordnung einzelner Länder zu einem Sozialstaatstypus auf der Verknüpfung von drei zentralen Analysekriterien: Dem Ausmaß der De-Kommodifizierung, dem Ausmaß an Stratifizierung sowie den verschiedenen Arrangements zwischen Staat, Markt und Familie. De-Kommodifizierung steht für das Maß, Verteilungsfragen vom Marktmechanismus zu entkoppeln, d.h., es geht darum, inwiefern der Staat bereit ist, alternative, nicht-markförmige Mittel der Wohlfahrtsproduktion bereit zu stellen (vgl. Esping-Andersen 1990: 21). Wenn die Bürger aus gesundheitlichen, familiären bzw. altersbedingten Gründen oder zwecks eigener Weiterbildung ihren Arbeitsplatz verlassen müssen, soll der Staat die Bürger gegen den drohenden Verlust ihres Arbeitsplatzes, ihres Einkommens oder Wohlergehens sichern. Stratifizierung meint die Schichtung und Strukturierung sozialer Beziehungen und gesellschaftlicher Verhältnisse durch soziale Sicherungssysteme (vgl. Obinger & Wagschal 2007: 110). Der Wohlfahrtsstaat ist nicht nur ein Instrument zur Beeinflussung und Korrektur der gesellschaftlichen Ungleichheitsstruktur, sondern er stellt selber ein System dar, das die gesellschaftliche Ungleichheitsstruktur schafft, indem er aktiv und direkt soziale Beziehungsmuster ordnet (vgl. Esping-Andersen 1990: 23). Staat, Markt und Familie tragen in unterschiedlichen Typen der Wohlfahrtsstaaten unterschiedliche Verantwortungen für das Wohlergehen der Individuen. Die unterschiedliche Akzentuierung zwischen Staat, Markt und Familie entsteht aus dem jeweiligen nationalen Politikerbe und führt zu unterschiedlichen Formen des Wohlfahrtsstaates (vgl. Esping-Andersen 1992: 114). Nach den drei zentralen Kriterien unterscheidet Esping-Andersen zwischen dem liberalen, dem konservativen (auch konservativ-korporatistisch genannten) und dem sozialdemokratischen Wohlfahrtsregime. Diese drei „Welten“ des Wohlfahrtsstaats sind als Idealtypen zu verstehen, während die empirischen Realtypen vielmehr Mischformen repräsentieren (vgl. Esping-Andersen 1990: 28, Obinger & Wagschal 1998: 111; zur folgenden Beschreibung der drei Wohlfahrtsstaatsregime vgl. Esping- Andersen 1990, Siegel 2007, Ullrich 2005: 40-49).

Das liberale Wohlfahrtsstaatsregime

Im liberalen Wohlfahrtsstaatsregime dominiert das Fürsorgeprinzip (s. Kapitel 2.4.1) in der Gewährung sozialpolitischer Leistungen. Die Merkmale dieses Modells sind bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen, geringe vertikale Umverteilung (von oben nach unten) und bescheidene Sozialversicherungsprogramme. Die Zugangsregeln der staatlichen Wohlfahrt sind strikt und die Sozialleistungen normalerweise ziemlich niedrig. In solch einer Gesellschaft dominieren liberale marktwirtschaftliche Gedanken. Um den Markt zu fördern, bietet der Staat entweder in passiver Weise nur minimale Sozialleistungen, oder aber in aktiver Form Subventionen an private Versicherungen. Alle anderen, ausschließlich der am Markt Erfolglosen, werden ermutigt, private Vorsorge zu betreiben. Trotz der Steuererleichterungen für die sogenannte „private“ Vorsorge hat dieses wohlfahrtsstaatliche Regime minimale de-kommodifizierende Effekte. Es führt zu einer relativen Gleichheit in der Armut bei Sozialhilfeempfängern einerseits und einer marktförmigen differenzierten

Wohlfahrt der meisten Bürger andererseits. Typische Länder, die dieses Modell praktizieren, sind die USA, Kanada und Australien. Staaten, die ihm nahe kommen, sind die Schweiz und Großbritannien.

Das konservativ-korporatistische Wohlfahrtsstaatsregime

Dominantes sozialpolitisches Gestaltungsprinzip ist im Wohlfahrtsstaatsregime die gesetzliche Sozialversicherung (s. Kapitel 2.4.1). In vielen europäischen Staaten entstand die gesetzliche Sozialversicherung aus ehemals freiwilligen Genossenschaften. Das übergeordnete Ziel des staatskorporatistischen Modells war weder die liberale Kommodifizierungs- und Effizienzbesessenheit noch die Gewährleistung sozialer Rechte, sondern vielmehr der Erhalt von Statusunterschieden. In den Sozialleistungen dieses Modells spiegeln sich berufsgruppenspezifische Statuseffekte wider. Indem Beiträge und Leistungen in der Regel auf das Erwerbseinkommen bezogen sind, wird die Statushierarchie des Erwerbslebens reproduziert. Die Sozialversicherungsleistungen werden hauptsächlich aus Beiträgen der Mitglieder finanziert, zu einem Teil auch mit Arbeitgeberbeiträgen und staatlichen Zuschüssen. Dies sichert nicht automatisch wirkliche De-Kommodifizierung, weil viele Leistungen von Zugangsregeln und Leistungsvoraussetzungen abhängen. Die Umverteilungseffekte dieses Modells sind mäßig ausgeprägt und kommen primär auf der horizontalen Ebene vor. Der Staat verdrängt den Markt als Wohlfahrtsproduzenten, daher sind private Versicherungen und betriebliche Zusatzleistungen von geringer Bedeutung. Öffentliche Hilfe wird nur dann angeboten, wenn die Selbsthilfefähigkeit der Familie erschöpft ist. Die Familie spielt deshalb eine zentrale Rolle als Kerninstitution gesellschaftlicher Solidarität und als Sicherungs- und Versorgungsinstitution für ihre Mitglieder. Archetypen dieses Regimetyps sind Staaten wie etwa Österreich, Frankreich, Deutschland und Italien.

Das sozialdemokratische Wohlfahrtsstaatsregime

Das sozialdemokratische Wohlfahrtsstaatsregime ist durch Universalismus und das Versorgungsprinzip (s. Kapitel 2.4.1) geprägt. Es fördert die Statusgleichheit und strebt nach Gleichheit auf höchstem Niveau für alle, unabhängig von ihren vorherigen Einkünften, Beiträgen oder Arbeitsleistungen und nicht, wie anderswo, nur nach einer gleichen Befriedigung von Mindestbedürfnissen. Das Modell erscheint als das am meisten de-kommodifizierende. In der Tat mag es ein solidarisches, nicht ein de-kommodifizierenderes System sein, weil der Staat eigentlich selten in der Lage ist, den Empfängern derart hohe Leistungen zu bieten, die wirklich eine Alternative zur Erwerbsarbeit darstellen. Alle Staatsbürger sind in ein einziges, universelles Versicherungssystem einbezogen. Eine Mischung, die gleichwohl Raum für unterschiedliche Erwartungen lässt, entsteht aus höchst de-kommodifizierenden und universalistischen Programmen. Der Markt wird in diesem Modell zurückgedrängt; der Wohlfahrtsstaat sorgt im und mit sich selbst für die universalen Sozialleistungen. Diese Sozialleistungen werden durch die hohe Steuerbelastung aufrechterhalten. Typische Beispiele sind Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland.

Die erwähnten Typen der Wohlfahrtsstaaten treten in der Praxis nicht in Reinform auf, sondern in vielfältigen Mischformen. In allen Staaten spielten Elemente der Fürsorge zumindest in der frühen und mittleren Phase der Sozialpolitik eine bedeutende Rolle (vgl. Schmidt 1998: 217). Die korporatistischen Regime Europas ergänzen ihre Sozialsysteme durch liberale sowie sozialdemokratische Elemente. Deutschland ist zu rund zwei Dritteln ein Sozialversicherungsstaat. Doch hat er das Versorgungsprinzip (z.B. im Falle des Elterngelds und Erziehungsgelds, der Mitversicherung der Familienangehörigen bei der Krankenversicherung) und das Fürsorgeprinzip (z.B. in Gestalt der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe) aufgenommen. In Deutschland hat sich der versicherte Personenkreis immer weiter ausgedehnt und die Sozialversicherungssysteme sind in beträchtlichem Maße entschichtet und vereinheitlicht worden. Auf diese Weise haben die Sozialversicherungssysteme in Deutschland ihren extrem korporatistischen Charakter geläutert (vgl. Esping-Andersen 1990: 28). Esping-Andersens Typologie hilft uns, eine komplexe Realität schematisch zu erfassen und liefert zum Teil unverzichtbar erscheinende Anhaltspunkte zur Typologisierung von Wohlfahrtsstaaten. Anhand der Typologie kann man Merkmale und Unterschiede zwischen Wohlfahrtssystemen (z.B. beim Vergleich des agrarsozialen Sicherungsystems mit den allgemeinen Sozialversicherungssystemen) gut erkennen.

2.4 Gestaltungsprinzipien und -weisen von Systemen sozialer Sicherung

Systeme sozialer Sicherung unterscheiden sich mehr oder weniger durch ihre Gestaltungsprinzipien, Organisationen, Finanzierungsweisen und Finanzierungsverfahren sowie durch den Umfang und die Qualität ihrer Leistungen (vgl. Lampert & Althammer 2007: 276). Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Vergleich des agrarsozialen Sicherungsystems mit den allgemeinen Sozialversicherungssystemen im vierten Kapitel, einen allgemeinen Überblick über die Gestaltungsprinzipien und Gestaltungsweisen sozialer Sicherungssysteme zu geben. In den kommenden Abschnitten werden Kernprinzipien, Organisationsformen, Finanzierungsweisen und Finanzierungsverfahren sowie Arten der Leistungen sozialer Sicherungssysteme dargestellt.

2.4.1 Kernprinzipien: Versicherung, Versorgung und Fürsorge

Systeme sozialer Sicherung können nach dem Versicherungs-, dem Versorgungs-, dem Fürsorgeprinzip oder nach Mischformen aus den drei Prinzipien gestaltet werden. Diese teilweise miteinander in Konflikt stehenden Prinzipien sind keine obersten Ziele des Sozialstaates (d.h. soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit zu schaffen, s. Kapitel 2.1) (vgl. Hauser 2003: 197). Sie dienen der Verwirklichung der obersten Ziele und fungieren lediglich als eine bestimmte Ausgestaltung einzelner Regelungen. Welches Prinzip für die Ausgestaltung einer bestimmten Regelung verwendet werden soll, ist nach den obersten Zielen des Sozialstaates zu entscheiden. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in den Zugangsvoraussetzungen, dem geschützten Personenkreis, der Qualität rechtlicher Sicherheiten und den Finanzierungsmodalitäten (vgl. Boeckh 2006: 174).

Das Versicherungsprinzip

Das Versicherungsprinzip basiert auf dem statistischen Gesetz der „großen Zahlen“, d.h., dass der im Einzelfall nicht vorhersehbare Risikoeintritt und der Bedarf an Mitteln bei einer größeren Gesamtheit der von gleichartigen Risiken Betroffenen zu kalkulierbaren Größen werden (vgl. Lampert & Althammer 2007: 277).

Im Falle der Privatversicherung soll jedes Versicherungsmitglied eine Prämie bezahlen, die auf der Basis von Risikoausgleichskalkülen (d.h. einer strengen Orientierung der Prämienleistungen am Erwartungsschaden) nach dem Prinzip der versicherungstechnischen Individualäquivalenz (d.h. Leistungen entsprechen der individuellen Vorleistung) gestaltet wird (vgl. Boeckh 2006: 178, Lampert & Althammer 2007: 277, Molitor 1987: 12). Je mehr Versicherte ein Versicherer hat, desto geringer wird das Risiko eines tatsächlichen Versicherungsfalls (Risikoausgleich im Kollektiv), desto geringer werden finanzielle Mittel, die für die Abdeckung eingetretener Schäden notwendig sind; dadurch werden die Versicherungsbeiträge für alle Beteiligten gleichzeitig geringer. Obwohl Privatversicherungen allein durch Beiträge der Versicherten finanziert werden, d.h. normalerweise ohne Fremdhilfe, wie z.B. Zuschüsse vom Staat, produzieren sie sozialpolitisch positive Effekte. Angst und Sorge der Versicherten vor den negativen Folgen bestimmter Risiken werden durch Privatversicherungen befreit bzw. reduziert. Durch die freiwillige Gründung von Versichertengemeinschaften und Verteilung der Kosten auf die große Zahl der Mitglieder muss das Individuum kein aufwändiges individuelles Vermögen zurückhalten, um Risikovorsorge zu treffen (vgl. Lampert & Althammer 2007: 277). Die privaten Versicherungsunternehmen können vielfältigere und individuellere Versicherungsprodukte bieten, nicht nur alle Arten der Sozialversicherung, sondern auch Versicherungen für Autos, Tiere, Rechtsschutz etc. Im Jahr 2007 besaßen etwa 8,5 Millionen Menschen in Deutschland eine private Krankheitsvollversicherung1, was ca. 10 % der deutschen Bevölkerung entsprach (vgl. PKV o.J.: URL 16). Dabei sind im Wesentlichen Beamte, Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sowie Selbstständige und Freiberufler krankenversichert. Debeka, DKV und Allianz sind Beispiele für große private Versicherungsunternehmen in Deutschland.

Im Falle der Sozialversicherung sind weder die Beiträge an individuellen Risiko- wahrscheinlichkeiten orientiert, noch die Versicherungsleistungen streng beitragsorientiert, z.B. bezahlen die Mitglieder einer Krankenkasse denselben Prozentsatz ihres Einkommens - und somit unterschiedlich hohe konkrete Summen - als Beitrag an die Krankenkasse, aber trotzdem erhalten sie die gleichen Leistungen (vgl. Boeckh 2006: 178). Statt des Individualäquivalenzprinzips wird die Sozialversicherung nach dem Solidaritätsprinzip gestaltet, d.h. die Gestaltung der Sozialversicherung soll die wechselseitige Verbundenheit der gesellschaftlichen Mitglieder aufrechterhalten bzw. stärken, daher können die wirtschaftlich und sozial Schwachen auch bedingungslos und ohne zusätzliche Beitragsleistungen versichert werden (vgl. Lampert & Althammer 2007: 279, 488). Organisatorisch sind die Versicherungszweige der Sozialversicherung nicht in einer Einheitsversicherung zusammengeführt, sondern in nach Risikoart und Berufsgruppen getrennte Versicherungen gegliedert. Die Leistungen werden nicht nur durch die Zahlung von Beiträgen des Versicherten (meist auch des beitragspflichtigen Arbeitgebers), sondern auch durch Steuern finanziert (vgl. Schmidt 1998: 216). In Deutschland versichern sich über 85 % der Gesamtbevölkerung in Sozialversicherungen. Beispiele für Sozialversicherungen in Deutschland sind die deutschen allgemeinen Sicherungssysteme sowie die landwirtschaftliche Sozialversicherung.

Das Versorgungsprinzip

Bei Anwendung des Versorgungsprinzips werden Rechtsansprüche erworben, aber nicht als Folge von Beitragszahlungen, sondern aufgrund anderer Voraussetzungen, z.B. aufgrund der Staatsbürgerschaft, insbesondere durch eine Leistung für den Staat, z.B. Dienstleistungen als Beamte oder Wehrdienst (vgl. Lampert & Althammer 2007: 279). Es gibt keine schichten- spezifische Begrenzung des Mitgliedspersonenkreises, er ist weder von der Einkommenshöhe noch vom Status abhängig. Die Höhe der Leistung ist für alle Staatsbürger gleich. Eine Differenzierung der Leistungen nach dem Äquivalenzprinzip gibt es nicht, weil keine Vorleistungen von den Mitgliedern erbracht wurden wie bei der Sozialversicherung. Anders als bei der Fürsorge hat auch die akute wirtschaftliche Lage des Einzelnen keinen Einfluss auf den Leistungsumfang. Haushalte, die durchaus fähig sind, selbst Vorsorge zu treffen, besitzen ebenfalls ein Anrecht auf Geld- oder Naturalleistungen, was nach dem Subsidiaritätsprinzip2

und Selbstverantwortungsprinzip3 bezweifelt wird. Der Staat übernimmt die Aufgabe der Vorsorge und trägt alle Verantwortungen dafür mit der Zentralverwaltung. Finanzierungsquelle sind Steuereinnahmen, jedoch stehen sie in Konkurrenz mit den anderen Blöcken der Staatsausgaben (vgl. Molitor 1987: 13-14). In Deutschland sind versorgungsstaatliche Regulierungen beispielsweise in der Familienpolitik (Elterngeld) und Kriegsopferversorgung anzutreffen (vgl. Neumann & Schaper 2008: 159).

Das Fürsorgeprinzip

Die Fürsorge knüpft allgemein an die Notlage eines Gesellschaftsmitgliedes an. Sie ist unabhängig davon, auf welche Ursachen diese Notlage zurückzuführen ist und ob das in Not geratene Gesellschaftsmitglied daran schuld ist oder nicht. Sie entsteht nach dem Finalprinzip: die Gesellschaft hat die Pflicht, dem Gesellschaftsmitglied zu einem entsprechenden Lebensunterhalt zu verhelfen, wenn seine wirtschaftliche Lage ein definiertes Existenzminimum unterschreitet (vgl. Molitor 1987: 9). Die Betroffenen können keine vorherigen Beitragsleistungen bezahlen. Allerdings gilt bei der Fürsorge genauso das Subsidiaritätsprinzip. Sozialleistungen werden nur im Falle bestandener Bedürftigkeits- prüfung gewährt oder in Form von Versicherungsleistungen für eng definierte Gruppen, meist besonders Bedürftige. Art, Form und Ausmaß der Leistungen werden nach der Besonderheit des Einzelfalles aufgrund von Entscheidungen zuständiger Behörden festgesetzt. Träger der Fürsorge sind häufig die Gemeinden vor Ort. Die Finanzierung wird durch sekundäre Einkommensumverteilung aus allgemeinen Steuermitteln (Gemeindesteuern, Finanzausgleich) ermöglicht (vgl. ebd.: 11). Institutionen, die in Deutschland das Fürsorgeprinzip anwenden, sind die Sozialhilfe, die Ausbildungsförderung (Bafög) und das Wohngeld (vgl. Neumann & Schaper 2008: 159).

2.4.2 Organisationsformen sozialer Sicherungssysteme

Nach verschiedenen Kriterien kann man Organisationsformen sozialer Sicherungssysteme unterschiedlich kategorisieren. Hauptsächlich gibt es vier unterschiedliche Kriterien: Nach dem Willen der Versicherungsmitglieder unterscheiden sich freiwillige Versicherungen von Pflichtversicherungen; hinsichtlich der Verwaltungsweise unterscheiden sich mehrgliedrige Sicherungssysteme von Einheitsversicherungssystemen; hinsichtlich der Zahl der Versicherungsträger sind Wettbewerbssysteme anders als Monopolsysteme; nach der Rechtsform der Organisation wird zwischen privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und staatlichen Organisationen differenziert (vgl. zu diesen Organisationsformen Lampert & Althammer 2007:280-282). In den folgenden Abschnitten werden die Organisationsformen sozialer Sicherungssysteme nach verschiedenen Kategorien dargestellt.

Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung

Freiwillige Versicherungen werden betrieben, wenn

1. Leistungen der privaten Versicherungen so umfangreich sind, dass sie vor allen Risiken schützen können,
2. die Risikobedrohten in der Lage sind, Versicherungsbeiträge zu bezahlen,
3. die Risikobedrohten so bewusst und eigeninitiativ sind, genügende Versicherungsverträge abzuschließen (vgl. ebd.: 280).

Wenn eine oder mehrere dieser Bedingungen fehlen, ist der Schutz der privaten Versicherungen lückenhaft und zu ergänzen mit der Pflichtversicherung. In den Pflichtversicherungen werden die Risikobedrohten für alle notwendigen Fälle, z.B. Unfall, Krankheit, Alter, Tod und Arbeitslosigkeit, versichert. Bei Knappheit der Finanzierungsmittel erhalten sie Unterstützung durch Beiträge Dritter (Arbeitgeberbeiträge) oder Staatszuschüsse. Aber wie erwähnt, steht die Zwangsmitgliedschaft in gewisser Weise im Konflikt mit dem Selbstverantwortungsprinzip (s. Kapitel 2.4.1). Die Staatsbürger können zwar mit der Zwangsmitgliedschaft vor Elend, Not und Gefahr geschützt werden, aber ihre persönliche Freiheit und Selbstverantwortung kann auch durch die Zwangsmitgliedschaft gefährdet werden. Eine Kompromisslösung wäre, dass die Pflichtversicherung nur einem bestimmten

Personkreis gilt, z.B. Angestellten mit niedrigem Einkommen, weil besser verdienende Angestellte wahrscheinlich bereit und fähig sind, sich selbst gegen Risiken privat zu sichern. Ein weiterer Kompromissvorschlag wäre, dass obwohl ein bestimmter Personkreis pflichtversichert ist, er noch zwischen Sozial- oder Privatversicherungen wählen und die Versicherungshöhe entscheiden kann (vgl. Lampert & Althammer 2007: 280).

Mehrgliedrige oder Einheitsversicherung

In mehrgliedrigen Sicherungssystemen können Versicherungszweige - wie in Deutschland - nach Berufsgruppen und Risikoart getrennt verwaltet werden, während Einheitsversicherungen - wie in Schweden - über die Zentralverwaltung für alle Berufsgruppen verantwortlich sind und alle Standardrisiken abdecken (vgl. Schmidt 1998: 216, Lampert & Althammer 2007:281). Der Vorteil mehrgliedriger Systeme besteht darin, dass sie mit ihrer differenten Ausgestaltung der verschiedenen Einrichtungen den unterschiedlichen Bedürfnissen sozialer Gruppen entsprechende Leistungen bieten können. Nachteile mehrgliedriger Systeme können sein, dass die Zuständigkeiten des Systems zersplittern und sich überschneiden, die Struktur des Systems unübersichtlich ist und ihre Leistungsfähigkeit bei Änderungen der Beschäftigtenstruktur gefährdet werden kann (vgl. Lampert & Althammer 2007: 281). Die Systeme der Einheitsversicherungen haben zwar keine solchen Strukturprobleme wie mehrgliedrige Systeme, sie müssen aber universalistische Leistungsprogramme bieten, um unterschiedliche Erwartungen zu erfüllen.

Wettbewerb der Versicherungen oder Versicherungsmonopole

Soziale Sicherungssysteme unterscheiden sich ebenfalls in der Zahl der Versicherungsträger. Wenn ein bestimmter Versicherungsschutz nur von einem einzigen Versicherungsträger angeboten wird, entsteht ein Versicherungsmonopol. Der Vorteil eines Versicherungs- monopols besteht darin, dass die Zahl der Versicherten bei einem Versicherer vergrößert werden kann, sodass die Effekte des Risikoausgleichs im Kollektiv (s. Kapitel 2.4.1) ausgenutzt werden können. Nachteile der Versicherungsmonopole liegen in der Gefahr von Innovationsverlusten, dem Fehlen von Rationalisierungsanreizen, der Gefahr von Bürokratisierung und unzulänglicher Behandlung und Beratung der Versicherten; was von

Wettbewerbsversicherungen verbessert werden kann (vgl. Lampert & Althammer 2007: 281).

Privatrechtliche,öffentlich-rechtliche oder staatliche Organisationen

Einrichtungen der sozialen Sicherung können privatrechtliche, öffentlich-rechtliche oder staatliche Organisationen sein. Obwohl Privatversicherungen Gewinne für sich erzielen müssen, produzieren sie sozialpolitisch positive Effekte. Sie können zur Ergänzung der staatlichen Versicherungen flexiblere und mannigfaltigere Leistungen anbieten. Nachteile der Privatversicherungen liegen in der Gefahr des Kreditverlusts und des Bankrotts der Privatversicherungsunternehmen. Unter öffentlich-rechtlichen Organisationen versteht man öffentliche Unternehmen, die von dem Staat betrieben und so mittelbar verwaltet werden, dass ihre Verwaltungsaufgaben nicht durch staatliche Behörden, sondern durch Körperschaften oder Anstalten erfüllt werden (vgl. Schmidt & Vollmöller 2007: 159). Diese Rechtsform der Versicherungsorganisationen ermöglicht die Entfaltung von Initiative, Sachkenntnis und Gestaltungskraft sozialer Gruppen; dadurch vereinen sie die Erfüllung der gesetzlichen Versicherungsaufgaben mit dem Selbstverantwortungsprinzip (vgl. Lampert & Althammer 2007: 282). Die staatlichen Behörden spielen bei der sozialen Sicherung eine Aufsichtsrolle, um sicherzustellen, dass die Versicherungsträger die Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen (vgl. ebd.).

2.4.3 Finanzierungsweisen und Finanzierungsverfahren

Finanzierungsweisen

Systeme sozialer Sicherung können durch Beiträge der Versicherten bzw. der Arbeitgeber oder durch Steuermittel oder eine Kombination dieser beiden Methoden finanziert werden (vgl. Lampert & Althammer 2007: 284). In Deutschland wurden 33,4% der gesamten Sozialleistungen im Jahr 2007 durch Sozialbeiträge der Arbeitgeber, 26,5% durch Sozialbeiträge der Versicherten und 38,6% durch Zuschüsse des Staates finanziert (vgl. BMAS 2008: URL 5).

[...]


1 Eine private Krankenversicherung gilt als Vollversicherung, wenn der Versicherte die private Krankenversicherung anstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung und nicht als Ergänzung zum GKV-Schutz abgeschlossen hat (vgl. PKV o.J.: URL 13). In der privaten Krankheitsvollversicherung werden die gesamten Krankheitskosten abgesichert.

2 Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet „zuerst Selbsthilfe, dann Fremdhilfe“. Einerseits soll kein größeres Sozialgebilde Aufgaben an sich ziehen, wenn der Einzelne oder kleinere Sozialgebilde aus eigener Kraft und Verantwortung die Aufgaben mindestens so gut lösen können wie das größere Sozialgebilde; anderseits sollen die größeren Sozialgebilde den Kleineren Hilfe und Förderungen bieten, wenn sie die kleineren Gebilde zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen (vgl. Lampert & Althammer 2007: 489).

3 Nach dem Selbstverantwortungsprinzip sollen Freiheit und Selbstverantwortung der Individuen so wenig wie möglich eingeschränkt werden (vgl. Lampert & Althammer 2007: 489). Das Prinzip betont die Verantwortung der Individuen für sich selbst. Obwohl die staatliche Sozialpolitik die Staatsbürger vor Elend, Not und Gefahr schützen kann, kann sie auch z.B. mit Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeitrag die persönliche Freiheit und Selbstverantwortung der Individuen gefährden.

Ende der Leseprobe aus 112 Seiten

Details

Titel
Das agrarsoziale Sicherungssystem in der BRD
Untertitel
Ein Vergleich des Systems mit den allgemeinen Sozialversicherungssystemen
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Institut für Soziologie)
Veranstaltung
Diplomarbeit
Autor
Jahr
2009
Seiten
112
Katalognummer
V270129
ISBN (eBook)
9783656610175
ISBN (Buch)
9783656609902
Dateigröße
1389 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Das Agrarsoziale Sicherungssystem, soziale Ungleichheit, Sozialversicherungssysteme, Bauern, Landwirtschaft, Versicherung
Arbeit zitieren
Diplom-Soziologin Univ. Henghui Huang (Autor:in), 2009, Das agrarsoziale Sicherungssystem in der BRD, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/270129

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Das agrarsoziale Sicherungssystem in der BRD



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden