Für einen Vergleich von deutscher und französischer Regional- und Stadtplanung ist es zu-nächst einmal notwendig, sich mit dem gesamten System der Raumordnung bzw. mit den unterschiedlichen Strukturen von Staat und Verwaltung in beiden Staaten auseinanderzusetzen. Denn diese bestimmen, welcher politischen Ebene Raumordnungsbefugnisse zufallen.
1. Raumordnung in Frankreich und Deutschland
Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich bestehen bereits in der Staatskonstitution, d.h. auf nationaler Ebene: Deutschland ist ein Bundesstaat, Frankreich dagegen ein dezentralisierter Einheitsstaat. So fällt die Raumordnung in Deutschland in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, in Frankreich war die Raumordnung jedoch immer vor allem eine zentralstaatliche Angelegenheit. Allerdings ist es seit der Dezentralisierungsreform 1982/83 den Regionen, Departements und Gemeinden nun ebenfalls möglich, in diesem Bereich tätig zu werden. An dieser Stelle soll auch ein kurzer Blick auf die rechtlichen Grundlagen der Raumordnung geworfen werden. So benötigt die Raumordnung in einem Bundesstaat eine verfassungs-rechtliche Grundlage, da sie die Beziehungen zwischen Bund und Ländern - und damit die verfassungsrechtlich geregelte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern - insofern tangiert, als dass sie darauf abzielt regionale Disparitäten zwischen den Ländern abzubauen bzw. gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Im Einheitsstaat Frankreich spielten die rechtlichen Grundlagen von daher lange Zeit keine solch große Rolle, und als Verfassungsgebot wurde die Raumordnung sowieso nie verstanden (KISTENMACHER 1994, S.35ff). Allerdings hat die Dezentralisierungsreform auch in Frankreich zu einer Verstärkung der rechtlichen Grundlagen auf dem Gesetzeswege geführt, denn die mit der Dezentralisierung voranschreitende Übertragung von Kompetenzen auf verschiedene Gebietskörperschaften machte eine rechtliche Abgrenzung ihrer Befugnisse nötig (KISTENMACHER 1994, S.63ff, S.115). [...]
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
1. Raumordnung in Frankreich und Deutschland
II. Stadtplanung
1. Einführung
1.1 Leitsätze in Frankreich
1.2 Leitsätze in Deutschland
2. Ebenen
2.1 Staat
2.2 Länder
2.3 Kommunen
3. Rechtliche Grundlage
4. Finanzierung
5. Akteure
5.1 Der Staat als Akteur
5.2 Die Kommune als Akteur
5.3 Private Akteure
6. Instrumente
6.1 Formelle Instrumente
6.2 Informelle Instrumente
7. Zusammenfassung
III. Regionalplanung
1. Einordnung der Regionalplanung
2. Institutionen der Regionalplanung
3. Instrumente der Regionalplanung
4. Leitbilder
4.1 Definition „Leitbild“
4.2 Leitbilder der Regionalplanung in Frankreich und Deutschland am Beispiel der Regionen Languedoc-Roussillon und Heilbronn-Franken
IV. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit vergleicht die Stadt- und Regionalplanung in Frankreich und Deutschland, um die unterschiedlichen Strukturen von Staat, Verwaltung sowie die angewandten Instrumente und Leitbilder aufzuzeigen und zu bewerten.
- Strukturelle Unterschiede zwischen Bundesstaat und dezentralisiertem Einheitsstaat
- Rollenverständnis und Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen politischen Ebenen
- Anwendung und Wirksamkeit formeller und informeller Planungsinstrumente
- Vergleich von regionalen Leitbildern anhand von Fallbeispielen
Auszug aus dem Buch
1. Raumordnung in Frankreich und Deutschland
Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich bestehen bereits in der Staatskonstitution, d.h. auf nationaler Ebene: Deutschland ist ein Bundesstaat, Frankreich dagegen ein dezentralisierter Einheitsstaat. So fällt die Raumordnung in Deutschland in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, in Frankreich war die Raumordnung jedoch immer vor allem eine zentralstaatliche Angelegenheit. Allerdings ist es seit der Dezentralisierungsreform 1982/83 den Regionen, Departements und Gemeinden nun ebenfalls möglich, in diesem Bereich tätig zu werden.
An dieser Stelle soll auch ein kurzer Blick auf die rechtlichen Grundlagen der Raumordnung geworfen werden. So benötigt die Raumordnung in einem Bundesstaat eine verfassungsrechtliche Grundlage, da sie die Beziehungen zwischen Bund und Ländern - und damit die verfassungsrechtlich geregelte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern - insofern tangiert, als dass sie darauf abzielt regionale Disparitäten zwischen den Ländern abzubauen bzw. gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Im Einheitsstaat Frankreich spielten die rechtlichen Grundlagen von daher lange Zeit keine solch große Rolle, und als Verfassungsgebot wurde die Raumordnung sowieso nie verstanden (KISTENMACHER 1994, S.35ff). Allerdings hat die Dezentralisierungsreform auch in Frankreich zu einer Verstärkung der rechtlichen Grundlagen auf dem Gesetzeswege geführt, denn die mit der Dezentralisierung voranschreitende Übertragung von Kompetenzen auf verschiedene Gebietskörperschaften machte eine rechtliche Abgrenzung ihrer Befugnisse nötig (KISTENMACHER 1994, S.63ff, S.115).
Lange Zeit gab es auf diese Weise (obwohl es sich um einen Einheitsstaat handelt) in Frankreich keinen Raumordnungsplan für das gesamte Staatsgebiet (KISTENMACHER 1994, S.114). Mit der Schaffung eines "Schéma national d'aménagement et de développement du territoire" ( Loi d'orientation pour l'aménagement et le développement du territoire/Loi Pasqua vom 4.Februar 1995) hat sich dies geändert. Er legt die grundlegende Orientierung auf dem Gebiet der Raumplanung, der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung fest und wird vor seiner Verabschiedung durch das Parlament (für 5 Jahre) den Regionen und Departements zur Stellungnahme vorgelegt (Art. 2 der Loi d'orientation pour l’aménagement et le développement du territoire 1995).
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Notwendigkeit des Vergleichs beider Staaten aufgrund ihrer unterschiedlichen verwaltungspolitischen Strukturen.
II. Stadtplanung: Das Kapitel analysiert die Ebenen, rechtlichen Grundlagen, Finanzierungsmodelle und Akteure der Stadtplanung in Frankreich und Deutschland.
III. Regionalplanung: Hier werden die spezifischen Institutionen, Instrumente und Leitbilder der Regionalplanung detailliert gegenübergestellt.
IV. Schluss: Das Schlusskapitel fasst die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Organisation und Instrumentalisierung der Planung zusammen.
Schlüsselwörter
Stadtplanung, Regionalplanung, Frankreich, Deutschland, Raumordnung, Dezentralisierung, Planungsinstrumente, Leitbilder, Kommunalverwaltung, Infrastruktur, Nachhaltigkeit, Kooperationsformen, Bauleitplanung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Systeme der Stadt- und Regionalplanung in Deutschland und Frankreich und analysiert, wie diese durch die jeweiligen Staatsstrukturen geprägt werden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten gehören der Vergleich der staatlichen Organisation, die Verteilung der Planungskompetenzen sowie die Rolle von Kommunen und anderen Akteuren.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, ein Verständnis für die Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei der Anwendung von Instrumenten, Institutionen und Leitbildern in beiden Ländern zu vermitteln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um einen rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Vergleich, der auf einer Analyse von Gesetzen, Planungsinstrumenten und Sekundärliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Stadtplanung und Regionalplanung, wobei jeweils detailliert auf Ebenen, Akteure und Instrumentarien eingegangen wird.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Raumordnung, Dezentralisierung, Stadtentwicklung, Planungsinstrumente und nachhaltige Entwicklung.
Wie unterscheiden sich die Rolle des Staates und der Kommunen in beiden Ländern?
Während in Deutschland ein föderales System mit starker kommunaler Planungshoheit herrscht, ist die Planung in Frankreich trotz der Dezentralisierungsreformen stärker durch zentralstaatliche Vorgaben und hierarchische Strukturen geprägt.
Warum spielen "Leitbilder" in der Planung eine so wichtige Rolle?
Leitbilder dienen als orientierende Sollzustände, die zur Konsensbildung unter verschiedenen Akteuren beitragen, auch wenn sie selbst oft abstrakt formuliert sind.
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- Silke Eggert (Author), 2002, Stadt- und Regionalplanung in Frankreich und Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27029