Die Europäische Union als außenpolitischer Akteur. Konfliktmanagement auf dem Balkan


Magisterarbeit, 2002

200 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Der Balkan als Prüfstein für Europa
1.2 Herangehensweise und Aufbau
1.3 Forschungsstand und Quellenlage

2. Ansätze und Strategien zum Konfliktmanagement in ethno-politischen Konflikten
2.1 Grundlegendes zur Konfliktforschung
2.2 Zum Wesen des ethno-politischen Bürgerkrieges
2.3 Präventive Diplomatie in ethno-politischen Konflikten
2.3.1 Schwierigkeiten und Erfolgsbedingungen präventiver Diplomatie
2.3.2 Regulierungsmöglichkeiten bei ethno-politischen Konflikten
2.4 Instrumente zur Einflussnahme auf Konflikte
2.4.1 Mediation
2.4.1.1 Zum Wesen der Mediation
2.4.1.2 Verschiedene Mediationsstrategien
2.4.2 Sanktionen
2.4.3 Monitoring
2.4.4 Militärische Intervention
2.5 Die Verantwortung der EG im Jugoslawien-Konflikt

3. Fallstudie 1 – die EPZ und der Zerfall Jugoslawiens
3.1 Grundlagen der EPZ
3.1.1 Entwicklung eines Systems europäischer Außenpolitikkoordinierung
3.1.2 Die Ausgestaltung der EPZ nach der Einheitlichen Europäischen Akte
3.2 Die Genese des Jugoslawien-Konflikts bis 1990
3.3 Die EG als Konfliktmanager im Jugoslawien-Konflikt
3.3.1 Die Bedeutung Jugoslawiens für die EG-Politik von 1990-1991
3.3.2 Die EG-Troika-Missionen
3.3.2.1 Die ersten Erfolge der EG-Verhandlungen
3.3.2.2 Das Scheitern der Vereinbarungen von Brioni
3.3.2.3 Das Scheitern der Troika-Missionen
3.3.3 Die EG-Friedenskonferenz und der Carrington-Friedensplan
3.3.3.1 Der schwierige Beginn der Verhandlungen im September
3.3.3.2 Die Ausarbeitung von Friedensplänen im Oktober
3.3.4 Die EG-Anerkennungspolitik im Falle Kroatiens und Sloweniens
3.3.4.1 Die Entwicklungen bis zur Anerkennung
3.3.4.2 Der Streit um den Zeitpunkt der Anerkennung
3.3.4.3 Der Einfluss der Badinter-Kommission auf die Politik der Zwölf
3.3.4.4 Die Anerkennungspolitik und ihre Folgen für die EG
3.4 Die EPZ im Jugoslawien-Konflikt – eine Evaluierung
3.4.1 Die besonderen Maßnahmen der EPZ
3.4.1.1 Die EG-Sanktionspolitik
3.4.1.2 Die EG-Beobachtermission
3.4.1.3 Die Friedenskonferenz und der Sonderbeauftragte
3.4.1.4 Die Diskussion um eine militärische Intervention
3.4.2 Grundprobleme der EPZ
3.4.2.1 Nationale Interessen und Entscheidungsfindung
3.4.2.2 Institutionelle Mängel
3.4.2.3 Fehlende Druckmittel
3.4.3 Bewertung

4. Fallstudie 2 – Die GASP und der Kosovo-Konflikt
4.1 Die GASP nach dem Vertrag von Maastricht
4.1.1 Die Ausgestaltung der GASP nach dem Vertrag von Maastricht
4.1.2 Die GASP zwischen Reformbedarf und geglückter Fortentwicklung
4.2 Exkurs: Die EG/EU als Konfliktmanager im Bosnien-Konflikt
4.3 Die Genese des Kosovo-Konflikts bis 1990
4.4 Die EU als Konfliktmanager im Kosovo-Konflikt
4.4.1 Die Bedeutung des Kosovo für die EG/EU-Politik von 1990-1998
4.4.1.1 Vom Zerfall Jugoslawiens bis zum Vertrag von Dayton
4.4.1.2 Vom Vertrag von Dayton bis zur Eskalation der Gewalt 1998
4.4.2 EU-Krisenmanagement im Kosovo-Konflikt 1998-1999
4.4.2.1 Die Entwicklungen bis zum Herbst 1998
4.4.2.2 Die Rückkehr der Union als Akteur im Krisenmanagement
4.4.2.3 Die Kosovo-Friedenskonferenz von Rambouillet
4.4.2.4 Die EU als Akteur während des Luftkrieges
4.5 Die GASP im Kosovo-Konflikt – eine Evaluierung
4.5.1 Die besonderen Maßnahmen der GASP
4.5.1.1 Der Ansatz der EU zur Konflikttransformation
4.5.1.2 Die EU-Sanktionspolitik
4.5.1.3 Der diplomatische Einsatz der EU
4.5.1.4 Der militärische Beitrag
4.5.2 Grundprobleme der GASP
4.5.3 Bewertung

5. Fallstudie 3 – Die GASP und der Mazedonien-Konflikt
5.1 Die GASP nach dem Vertrag von Amsterdam
5.1.1 Die wichtigsten Neuerungen zur GASP nach dem Vertrag von Amsterdam
5.1.2 Die GASP zwischen Reformbedarf und geglückter Fortentwicklung
5.1.3 Weiterentwicklung der GASP durch Beschlüsse des Europäischen Rates
5.2 Die Genese des Mazedonien-Konflikts bis 1990
5.3 Die EU als Konfliktmanager im Mazedonien-Konflikt
5.3.1 Die EG-Anerkennungspolitik im Falle Mazedoniens
5.3.2 Die Bedeutung Mazedoniens für die EG/EU-Politik von 1992-1998
5.3.3 EU-Krisenmanagement im Mazedonien-Konflikt 1998-2000
5.3.4 EU-Krisenmanagement im Mazedonien-Konflikt 2001
5.3.4.1 Das Engagement mit der Troika
5.3.4.2 Die Intensivierung der EU-Vermittlung
5.3.4.3 Das EU-Engagement mit einem Sonderbeauftragten
5.4 Die GASP im Mazedonien-Konflikt – eine Evaluierung
5.4.1 Die besonderen Maßnahmen der GASP
5.4.1.1 Die Ansätze der EU zur Konflikttransformation
5.4.1.2 Der diplomatische Einsatz der EU
5.4.2 Grundprobleme der GASP
5.4.3 Bewertung

6. Schlussbetrachtung und Ausblick

Anhang
Karten
Organigramm der GASP
Organisation des Stabilitätspaktes
Zeittafel
Vertragsbestimmungen

Literaturverzeichnis
Dokumente und Materialien
Darstellungen, Aufsätze und Artikel

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Der Balkan als Prüfstein für Europa

Mit dem Auseinanderbrechen der Sowjetunion und der damit verbundenen Auflösung des Warschauer Paktes war das bipolare System zweier dominierender Weltmächte quasi über Nacht verschwunden. Hoffnungen auf ein friedliches und vereintes Europa fanden ihre Berechtigung in den mittel- und osteuropäischen Staaten: Die Transformation von sozialistischen Vasallenstaaten hin zu eigenständigen demokratischen Systemen vollzog sich zügig. Sorgen begründeten sich im Aufkommen regionaler Spannungen (wie bspw. in den baltischen Staaten, in Transnistrien oder in Georgien) oder aber schwererer Konflikte wie denen zwischen Aserbaidschan und Armenien. Insgesamt blieben diese Auseinandersetzungen aber regional begrenzt und fanden kaum eine Internationalisierung.

Eine ganz andere Qualität entwickelte der Zerfall Jugoslawiens. Dieser multiethnische Staat, bestehend aus acht konstitutiven Einheiten und einer, oft in sich verzahnten, multiethnischen Gesellschaft,[1] war durch Josip Broz Tito seit dem Zweiten Weltkrieg zusammengehalten worden und hatte es seit 1948 geschafft, eine blockfreie Politik zu betreiben. Während sich die Aufmerksamkeit des Westens Ende der 80er auf die Entwicklung in der Sowjetunion und in den anderen Staaten des Warschauer Paktes richtete, übernahm mit Slobodan Miloš­ević ein Mann die Führung der Republik Serbien, der mit seiner nationalistischen Politik die internationale Diplomatie in den folgenden Jahren beschäftigen sollte. Er führte von seiner Amts­übernahme 1987 bis zu seiner Verhaftung 2001 vier Kriege, von denen er keinen gewinnen konnte. Was ihm gelang, war die nachhaltige Destabilisierung der gesamten Region.

Der Zerfall Jugoslawiens zu Beginn der 90er führte der Welt vor Augen, wie schwierig der sicher­­heits­po­litische Paradigmenwechsel zu vollziehen war. Man war nicht mehr mit der Notwendigkeit konfrontiert, einen Drit­ten Weltkrieg zu verhindern, sondern mit der Aufgabe, regionale Kon­flikte und Bürgerkriege einzudämmen; nicht mehr über das Instrument der Abschreckung war Frieden zu gewähr­leisten, sondern durch präventive Diplomatie. Diesen Wandel nach Ende des Kalten Krieges verdeutlicht die Carnegie Commission in ihrer Studie zur Konfliktprävention: „From Cold War to Deadly Peace“ heißt es da zur Illustration der neuen Problemlage.[2] Auf diesen „Tödlichen Frieden“ war die Welt kaum vorbereitet. Weder die internatio­na­len Organisationen noch die Nationalstaaten verfügten über die geeigneten Konzepte, Stra­te­gi­en und Instrumente, um angemessen auf diese neue Qualität von Krisen reagieren zu können.

Insbesondere für die Europäische Gemeinschaft (EG) als regionalen Akteur, deren fundamentales Ziel es war, durch die sukzessive Integration der Mitgliedstaaten für einen dauerhaften Frieden in Europa zu sorgen, ergaben sich aus diesem neuralgischen Punkt der europäischen Sicherheit neue Herausforderungen. Die äußere Dimension der EG war bestimmt durch die historische Aufgabe, die jungen Demokratien langfristig an die Gemeinschaft heranzuführen, während ihre innere Dimension durch ein verschobenes Mächtegleichgewicht und die Angst der Partner vor einem deutschen Übergewicht in Folge der deutschen Wiedervereinigung determiniert war. Insbesondere Frankreich drängte dabei auf eine Einbindung des wiedervereinigten Deutschlands. Nicht zuletzt aufgrund dieser neuen Situation entwickelten die Europäer mit dem Vertrag über die Politische Union eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) ablösen sollte, in deren Rahmen die EG-Staaten seit 1970 in der Außenpolitik kooperiert hatten. Die GASP sollte gleichsam die Antwort auf die wachsende politische Bedeutung einer Europäischen Union (EU) sein und deren außenpolitische Handlungsfähigkeit verbessern. In den Folgeverträgen von Amsterdam und Nizza wurden die entsprechenden Bestimmungen schließlich einer Reform unterzogen.

Aufgrund ihrer geografischen Nähe, ihrer Größe und ihrer Bedeutung als Wertegemeinschaft kam der EG besondere Verantwortung gegenüber den Ereignissen in Osteuropa im Allgemeinen und auf dem Balkan im Besonderen zu. Ziel dieser Arbeit ist es zum einen, die Einflüsse, Verhaltens- und Vorgehensweise von EG bzw. EU im Rahmen von EPZ bzw. GASP auf die Konfliktverläufe auf dem Balkan im Vorfeld der sich entwickelnden Kriege darzustellen und zu analysieren. War die EPZ Anfang der 90er überhaupt in der Lage einen Konflikt zu regulieren, den der letzte US-Botschafter in Jugoslawien, Zimmermann, als unlösbar bezeichnet hatte?[3] Wie verhielt sich die EG hier und wie die EU später in den Konflikten um das Kosovo und Mazedonien? Gegenstand der Untersuchung ist dabei das Konfliktmanagement im Vorfeld der spezifischen Krisen bzw. während des weiteren Verlaufs. Nur am Rande behandelt werden kann der allgemeine europäische Beitrag zur Konflikttransformation. Zum anderen ist der Frage nachzugehen, ob die Union aus den negativen wie positiven Erfahrungen ihres Konfliktmanagements Lehren für die GASP zog und ob sie in der Konsequenz entsprechende Neuerungen entwickelte, um aktiv auf Situationen zu reagieren, wie sie sich zunächst mit dem Kosovo-Konflikt und später mit der Mazedonien-Krise ergaben.

1.2 Herangehensweise und Aufbau

Mit der Untersuchung des europäischen Konfliktmanagements auf dem Balkan über einen Zeitraum von zehn Jahren nimmt sich die Arbeit eines umfassenden und komplexen Themas an. Sie muss daher klaren inhaltlichen Beschränkungen unterliegen, denn jede Fallstudie für sich könnte Gegenstand einer Untersuchung werden. Die kurz gehaltenen Exkurse in die Konfliktgeschichte werden als zwingend für das Verständnis der diffizilen Konfliktcharaktere und damit für das Thema im Ganzen betrachtet. Das Erkenntnisinteresse der Arbeit liegt in der Herausarbeitung, der Analyse und der Be­wertung der operativen Fähigkeiten von EG/EU als außenpolitischem Akteur auf dem Balkan. Des weiteren gilt es, die Rückwirkungen der gemachten Erfahrungen auf die Reformfähigkeit der Union herauszuarbeiten. Dies ist schon deswegen kein leichtes Unterfangen, weil sich die außenpolitische Dimension von EG/EU nicht auf EPZ und GASP beschränken lässt. Vielmehr sind die EU-Außen­beziehungen durch einen Dualismus geprägt, der sich aus der supranational ausgestalteten EG und der intergouvernementalen EU ergibt.[4] Diese Zweidimensionalität ist bei der Untersuchung zu beachten. Im Vordergrund der Betrachtung sollen aber EPZ und GASP stehen.

Zunächst sollen in einem ersten Teil einige grundlegenden Fragen betreffend der spezifischen Natur ethno-politischer Konflikte, präventiver Diplomatie und der Regulierungsmöglichkeiten herausgearbeitet werden. Welche Instrumente stehen darüber hinaus zur Einflussnahme auf solche Konflikte zur Verfügung? Des weiteren gilt es die Frage zu klären, welche Verantwortung der Europäischen Gemeinschaft beim Ausbruch des Krieges in Jugoslawien zukam? Anschließend werden in drei Fallstudien die formulierten Ziele herausgearbeitet.

Eine erste Fallstudie behandelt den Zerfall Jugoslawiens im Jahre 1991. Dabei unterliegen alle Fallstudien dem gleichen Schema. Als Analyserahmen bietet sich das politologische Viereck[5] an: Zunächst muss die formale Organisationsstruktur, d.h. die institutionelle Dimension (polity-Dimension) aufgezeigt werden, die dem Handeln der Mitgliedstaaten zugrunde lag. Diese war im Erhebungsjahr 1991 durch die Bestimmungen zur EPZ in der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) von 1986 gegeben. Allerdings wird darauf verzichtet, die Vertragsbestimmungen im einzelnen zu behandeln. Wichtig für die Arbeit sind lediglich die operativen Bestimmungen im Rahmen der EPZ. Außerdem geht es darum, die Politikfelder (d.h. die inhaltliche Dimension) zu definieren, auf denen ein Tätigwerden der EPZ nach der EEA vorgesehen war (policy-Dimension). Anschließend wird die Entwicklung des zu untersuchenden spezifischen Konflikts in der gebotenen Kürze dargelegt, bevor in der eigentlichen Fallstudie das europäische Konfliktmanagement behandelt wird. Dabei wird eine Zweiteilung vorgenommen. In einem deskriptiven Teil wird die Politik im Rahmen der EPZ chronologisch nachgezeichnet. In einem analytischen Teil werden dann einzelne Maßnahmen genauer untersucht, bewertet und Reformbedürfnisse formuliert. Die Fallstudie als solche hat also vor allem den politischen Prozess, d.h. die politische Konfliktaustragung, das Zustandekommen von Entscheidungen und deren praktische Umsetzung (politics-Dimension) sowie die persönliche Dimension, d.h. das Handeln und den Einfluss von Politikern und die sich daraus ergebenden Konsequenzen (politicians-Dimension), zum Thema.

Die zweite Fallstudie behandelt die Maßnahmen der EU im Rahmen der GASP während des Kosovo-Konflikts. Auch hier sollen zu Beginn die Vertragsbestimmungen zur GASP nach dem Unions-Vertrag dargestellt werden (polity-/policy-Dimension). Bevor die Genese des Konflikts nachgezeichnet wird, soll in einem Exkurs die EU-Politik im Bosnien-Krieg skizziert werden.[6] Anschließend erfolgt die Fallstudie zum Kosovo-Konflikt (politics-/politicians- Dimension) nach dem Prinzip der Zweiteilung in Deskription und Analyse.

Die dritte Fallstudie beschäftigt sich mit der EU-Politik in Mazedonien. Berücksichtigung finden hier die GASP-Bestimmungen nach dem Amsterdamer Vertrag (polity-/policy-Dimen­sion), die Genese des Mazedonien-Konflikts und die zweigeteilte Untersuchung des EU-Kri­sen­managements (politics-/politicians-Dimension).

In der Schlussbetrachtung geht es um eine Bewertung von zehn Jahren europäischer Balkan-Politik und um die Analyse, inwieweit Reformerfordernisse der GASP und tatsächliche Reformen im Einklang standen. In diesem Zusammenhang der vertraglichen Ausgestaltung ist zum Ende der Arbeit zu klären, ob die EU gemäß der von Giersch getroffenen Differen­zierung die Fähigkeit zu einer Konfliktregulierung, also der strategisch angelegten, struk­turellen Durchsetzung eines Konzeptes zur Konfliktbeilegung, entwickeln konnte oder ob sie nur zu einem Konfliktmanagement, nämlich dem Versuch einer regionalen Begrenzung des Konflikts durch Verhandlungs­diplomatie, in der Lage war.[7]

1.3 Forschungsstand und Quellenlage

Die Literatur über den Jugoslawien-Konflikt ist sehr umfangreich. Der Verfasser war bemüht, auf breiter Basis Quellen und Sekundär­literatur heranzuziehen und dabei alle wichtigen Darstellungen zu bear­bei­ten. Umfangreich wurde das Literaturverzeichnis auch, weil nicht alle Angaben der Au­toren einer Prüfung standhielten. So bemühte sich der Verfasser in intensiver Recherche­arbeit um die Verifizierung aller nachfolgend wieder­ge­gebenen Informationen. Aufgrund der verschiedenen – teilweise völlig gegensätzlichen – Meinungen und Interpretationen wird deutlich, dass es zum gewählten Titel keine absolute Wahrheit gibt. Jede Seite findet ihre Begründung im Fehlverhalten der anderen. Dies gilt nicht nur für die Konfliktparteien, sondern auch für die internationalen Ver­mitt­ler und die Forschung zum Thema. Der Verfasser war um Objektivität bemüht und machte Mut­maßungen und persönliche Meinungen einzelner Autoren oder Akteure an ent­sprechender Stelle kenntlich.

Zahlreich publiziert wurde über die Rolle der EG während des Zerfallsprozesses. Die Studien von Guicherd und Eyal sind hier ebenso hervorzuheben wie die umfassende und sehr emotionale Beschreibung von Meier. Kritische, auf den Bosnien-Konflikt und damit auf das Handeln der USA, der UN und der NATO ausgeweitete Darstellungen bieten Gow, Eisermann und Giersch. Zu Recht gerne als journalistisches Meisterwerk gepriesen wird der akribisch recherchierte Band von Silber/Little.[8]

Bisher beschäftigt sich keine unabhängige Studie explizit mit der EU-Politik während des Kosovo-Konflikts. Hierfür mag zum einen die zeitliche Nähe maßgebend sein, zum anderen der Umstand wirken, dass die EU erst sehr spät echten Einfluss auf die Fortentwicklung der Ereignisse nahm, die Untersuchung der anderen Akteure insofern interessanter scheinen mag. Allerdings ermöglicht umfangreiches Material, welches sich partiell mit dem EU-Krisen­manage­ment beschäftigt, eine breite Meinungsbildung: Hier sind insbesondere die in ihrer Anlage und in ihren Ergebnissen unterschiedlichen Analysen von Dammann, Troebst, Loquai, Roux und Meyer/Schlotter zu nennen. Besonders stechen aber die umfangreiche und vielseitige Aufsatzsammlung von Clewing/Reuter bzw. der Bericht des EU-Sonderbeauftragten Petritsch und seiner Co-Autoren hervor.[9]

Aufgrund der Aktualität basiert die Behandlung des Mazedonien-Konflikts vor allem auf wis­sen­schaftlichen Studien und Aufsätzen, Zeitungsberichten und Dokumenten, die sich eben­­falls partiell mit dem Einfluss der EU beschäftigen.

Die Forschung über die Desintegration Jugoslawiens wird in Deutschland von einer kleineren Gruppe von Wissenschaftlern geleistet. Zunächst sind hier Jens Reuter und Stefan Troebst zu nennen, die beide regelmäßig zum Thema publizieren. Reuter vor allem in der Zeitschrift Südosteuropa, die vom Südost-Institut München herausgegeben wird, sowie in den Südosteuropäischen Mitteilungen der Südosteuropa-Gesellschaft. Auch muss Marie-Janine Calic an dieser Stellte erwähnt werden, wenngleich diese sich im Schwerpunkt mit dem Bosnien-Konflikt auseinandersetzt.[10] Darüber hinaus beschäftigen sich die Stiftung Wissenschaft und Politik und das Hessische Institut für Friedens- und Konfliktforschung in regelmäßigen Studien mit verschiedenen Aspekten des Konflikts.[11]

Es fällt auf, dass umfassende Studien zu Jugoslawien seit dem Beginn seines Zerfalls bis in die Gegenwart kaum zu finden sind. Lediglich der Beitrag von Maurer ist hier zu nennen.[12] Zweifelsohne ist dies wegen der Fülle des vorhandenen Datenmaterials ein nicht leichtes Unterfangen. Von großem Wert sind aber die teilweise schmerzlichen Lehren für die Europäische Union, deren außen- und sicherheitspolitischer Integrationsprozess in Folge dieser negativen Erfahrungen zum Ende der letzten Dekade eine bis dahin nicht gekannte Beschleunigung erfahren hat. Grund genug also für die Wissenschaft, sich auch in der Zukunft eingehender mit der Materie zu beschäftigen.

2. Ansätze und Strategien zum Konfliktmanagement in ethno-politischen Konflikten

Vor dem Einstieg in die Fallstudien sollen an dieser Stelle nach einführenden grundlegenden Gedanken zur Konfliktforschung einige theoretische Überlegungen zu folgenden Fragen angestellt werden:

1. Wie äußern sich die spezifischen Merkmale eines ethno-politischen Konflikts?
2. Vor welchen Herausforderungen steht die präventive Diplomatie dabei?
3. Welche Strategien bzw. Instrumentarien stehen zur Einflussnahme zur Verfügung?
4. Welche Rolle kam der EPZ zu Beginn des Jugoslawien-Konflikts zu?

2.1 Grundlegendes zur Konfliktforschung

Nach dem Zweiten Weltkrieg bis ins Jahr 1995 erlebte die Welt 194 Kriege, die in ihrer Mehrzahl innerstaatlichen Charakter hatten; 90% dieser gewalttätigen Auseinandersetzungen fanden in den Ländern der Dritten Welt statt[13] und wurden bis zum Ende des Ost-West-Kon­flikts oft als Stellvertreterkriege spezifiziert, wobei ihre eigene Dynamik bezüglich der kultur­el­len, ökonomischen, geschichtlichen und politischen Dimension sowie ihre individuelle Wir­kung unterschätzt wurde. In Folge der Diskriminierung ethnischer Volksgruppen mehrten sich nach dem Ende des Kalten Krieges die Bestrebungen von Minderheiten nach politischer Selbst­­bestimmung und Abgrenzung von der anderen ethnischen Volksgruppe. Die auf Machter­halt und Bewahrung des Territoriums basierende Politik der dominierenden Gruppe verschärfte wiederum dieses Streben, was meist mit der Verletzung der Rechte der anderen Bevöl­ker­ungsgruppe einherging. So wurde immer deutlicher, dass die Minderheitenproblematik, vor allem auch in Ost-Europa, über Jahrzehnte verkannt, verdrängt und politisch niedergehalten wurde.[14]

Angesichts dieses wachsenden Potenzials ethno-politischer Konflikte inten­sivierte sich in den Jahren seit Zusammenbruch des bipolaren Systems die Konfliktforschung in diesem Bereich,[15] zumal Anfang der 90er mit dem Zer­fall Jugoslawiens erstmals wieder ein Krieg nach Europa kam und abermals die Defizite des inter­nationalen Krisenmanagements offen legte. In diesem Zusammenhang verweist Matthies auf den divergierenden „Attraktionswert“ von Krieg und Frieden: Eine größere Zahl von Studien hat den Ausbruch von Kriegen zum Thema und nicht deren Verhinderung oder Beendigung. Allerdings konstatiert er einen stattfindenden Para­digmenwechsel als Folge der negativen Erfahrung des Jugoslawien-Konflikts, hin zu einer stei­genden Zahl von Unter­suchungen zur Friedenserhaltung und Friedenssicherung, wobei ins­be­son­dere der Bosnien-Krieg[16] zum Nachdenken über Prävention, Konfliktmanagement und -trans­formation anregte,[17] nachdem das Versagen des herkömmlichen Krisenmanagements sehr deutlich zu Tage getreten war.[18] Somit hat der Präventionsgedanke spätestens seit der Vorstellung der UN-Agenda für Frieden[19] von 1992 Hochkonjunktur,[20] allerdings mit bisher bescheidenen Er­gebnissen. Für die Praxis besonders schwierig gestaltet sich der Umstand, dass bisher kaum auf Erfahrungen erfolgreicher Konfliktprävention bzw. -bearbeitung zurückgegriffen werden kann.[21]

2.2 Zum Wesen des ethno-politischen Bürgerkrieges

Wie später zu zeigen sein wird, leisteten etliche gewaltsame Auseinander­setz­ungen und Konflikte einen wesentlichen Beitrag zum Zerfall und zur Umbildung von Staaten. Ob es sich in den einzelnen Fällen um in Dauer und Intensität begrenzte Gewalttätigkeiten in Form von Mas­sen­­ausschreitungen, Scharmützeln und terroristischen Aktivitäten oder aber be­reits um Bürger­­kriege handelte, gilt es dabei zu klären. Zur Begriffsbestimmung des Krieges bie­tet Gantzel in Anlehnung an Kende eine Definition an, nach der Kriege vier wesentliche Merk­male aufweisen: Erstens handelt es sich um einen Massenkonflikt, an dem zweitens min­destens zwei Konfliktparteien beteiligt sind, wobei mindestens eine Seite über die Autorität einer Armee oder über ähnliche Sicherheitskräfte verfügen muss; drittens muss auf beiden Seiten ein Min­dest­maß an Organisation zu erkennen sein und viertens unterliegen die Aktivitäten der Kon­fliktpartner einer Kontinuierlichkeit bzw. einer Gesamtstrategie und werden planmäßig durch­geführt.[22]

Gegenüber dem Krieg weist der Bürgerkrieg spezifische Merkmale auf, die meist, wenn auch nicht immer zutreffen. Zuvor sei aber auf ein Phänomen des ethno-politischen Konflikts hingewiesen: Dieser entwickelt sich nicht zwangsläufig aufgrund ethnischer Spannungen. Wirtschaftliche wie politische Disparitäten zwischen Gebietskörperschaften können ebenso ein erhebliches Konfliktpotenzial bieten und als Auslöser für einen sozial-gesellschaftlichen Konflikt fungieren. Im Falle ethnischer Heterogenität kann es im Verlaufe des Konflikts schnell zu dessen Ethnisierung kommen, d.h. ein ethnischer Konflikt muss nicht von Grund auf ethnisch bedingt sein.[23] In der Regel liegt also eine Kombination verschiedener Konfliktursachen und Konfliktgegenstände vor. Auffällig ist aber die Politisierung der ethnischen Aspekte des Konflikts, so dass von ethno-politischen Konflikten gesprochen werden kann.[24] Diese Instrumentalisierung des ethnischen Merkmals wiegt dabei um so schwerer. Nun zu den Merkmalen des Bürgerkrieges:

1. In seiner Brutalität übersteigt er oft die Intensität eines zwischenstaatlichen Konflikts.
2. Die Stärke der Konfliktparteien ist unterschiedlich ausgeprägt. Aufgrund dieser asym­me­trischen Ausgangslage entwickeln sich Bürgerkriege häufig in Folge gewaltsamer Auflehnung oder aber als Konsequenz sezessionistischer Bestrebungen der unterlegenen Seite gegen die dominierende.
3. Die Intention des Bürgerkrieges geht über einen territorialen Streit hinaus. Es steht die Identität einer ethnischen Gruppe auf dem Spiel, möglicherweise sogar deren Überleben, was durch den Umstand verschärft werden kann, dass die Liquidierung einer großen Zahl von Gegnern nicht nur die militärische Ausgangslage verbessert, sondern auch die Position bei möglichen Post-Konflikt-Verhandlungen.
4. Es handelt sich um einen Kampf von „Bürgern gegen Bürger“. Aus dieser Konstellation heraus entwickeln sich häufig bis zum Äußersten geführte Partisanenkriege.[25]

Auch Calic verweist auf die schwierigen Regulierungsmöglichkeiten dritter Akteure in ethno-nationalistischen Konflikten, insbesondere auf dem Territorium Ex-Jugoslawiens. Neben ihrer extremen Unübersichtlichkeit waren sie höchst komplex und eigendynamisch. Vor allem fiel es schwer zu klären, ob es sich bei den Kriegen in Kroatien und Bosnien um Aggressions-, Bürgerkriege oder aber um eine Mischform dieser beiden handelte. Aufgrund der Konfliktkonstellation waren dabei die politisch wie völkerrechtlich schwierigen Fragen zu klären, ob es sich um einen internationalen oder aber um einen innerstaatlichen Konflikt handelte. Damit verknüpft war die Frage der Anerkennung der Unabhängigkeit der Republiken und damit die Entscheidung über Zusammenhalt oder Zusammenbruch Jugoslawiens.[26]

2.3 Präventive Diplomatie in ethno-politischen Konflikten

2.3.1 Schwierigkeiten und Erfolgsbedingungen präventiver Diplomatie

Erfolgreiches präventives Eingreifen der internationalen Gemeinschaft zur Verhinderung gewaltvoller Konflikte durch eine friedliche Konflikttransformation entspräche dem Idealzustand eines globalen Konfliktmanagements. Dass dieses bisher eher selten erfolgreich praktiziert wurde, liegt nicht ausschließlich an der Prävention an sich, denn die Voraussetzung für das politische Aktivwerden staatlicher wie nicht-staatlicher Akteure liegt in der geeigneten Frühwarnung. Matthies legt den Zusammenhang der Elemente Prävention und Früherkennung passend dar:

„Prävention beruht auf der Annahme, frühzeitig bedenkliche gesellschaftliche Problemlagen und Entwicklungen erkennen und entsprechend gegensteuern zu können. Präventives Handeln setzt also die Früherkennung von Konflikten und eine auf dieser aufbauende Frühwarnung an relevante Akteure voraus. Früherkennung geht davon aus, dass gewalttätige Konflikte nicht gleichsam über Nacht überraschend „ausbrechen“, sondern in der Regel eine lange Vor- und Entwicklungsgeschichte haben, die beizeiten erkennbar, analysierbar und prognostizierbar ist. Früherkennung bedarf daher fundierter Kenntnisse über potenzielle Krisenländer und der Einsicht in die Genese und Dynamik von gesellschaftlichen Krisen- und Konfliktprozessen.“[27]

Ein geringeres Hemmnis liegt allerdings in der Optimierung von Frühwarnsystemen, wiewohl es auch in diesem technischen Bereich die Verfahren noch zu verbessern gilt. Frühwarnung ist zwar eine notwendige Bedingung für eine erfolgreiche Präventionspolitik, sie ist aber keineswegs hinreichend. Schwieriger gestaltet sich die Verknüpfung der wissenschaftlichen Beurteilungen und des tatsächlichen politischen Tätigwerdens, denn die entsprechenden Handlungsalternativen müssen an die geeigneten politischen Akteure übergeben, durch diese angenommen und adäquat von ihnen umgesetzt werden.[28] Dass dieser Optimalzustand selten eintritt, entspricht der bisherigen politischen Erfahrung. Als Hindernis ergibt sich somit das Problem der „warning-response“, d.h. der zeitlichen Lücke zwischen der Frühwarnung („early warning“) und dem frühen Tätigwerden („early action“), wobei das Entstehen dieser Lücke in den verschiedenen Krisen verschiedene Besonderheiten aufweist.[29] Grundsätzlich treten aber die nachfolgenden Schwierigkeiten bei präventivem Handeln auf und begründen das Zustandekommen der „warning-response“. Matthies unterscheidet dabei zwischen primären und sekundären Hemmfaktoren.[30]

Primäre Hemmfaktoren finden sich demnach im politischen Bereich. Zu Beginn eines Konflikts sind die Interessen der internationalen Gemeinschaft vielfach nicht klar definiert, auch herrscht Unsicherheit über die Risiken und die Kosten einer präventiven Maßnahme. Problematisch gestaltet sich das Nicht-Einmischungsgebot bei innerstaatlichen Angelegenheiten wie bei einer nicht eindeutigen Rechtslage bei Fragen des Staatenzerfalls, etwa bezüglich des Selbstbestimmungsrechts der Völker bzw. der territorialen Integrität eines Staates. Nicht zuletzt fürchten intervenierende Staaten, sich in einen diffizilen und mitunter auch gefährlichen Konflikt zu verwickeln.

Sekundäre Hemmfaktoren finden sich hingegen im organisatorisch-systemischen Bereich. Hier sind vor allem vielschichtige und schwerfällige Entscheidungsprozesse in den Organisationen wie auf nationalstaatlicher Ebene zu sehen, die ein Eingreifen wenn nicht unmöglich machen, so doch zumindest verzögern. Institutionelle Rivalitäten spielen dabei ebenso eine Rolle wie persönliche. Diese Mangelerscheinungen haben zur Folge, dass trotz geeigneter und begründeter Frühwarnung nicht zwangsläufig politisch gehandelt wird. Die Existenz eines solchen time-lacks zwischen Frühwarnung und schnellem Eingreifen belegen vor allem auch ex-post-Studien zum Zerfall Jugoslawiens.[31]

Die erfolgreiche präventive Diplomatie unterliegt verschiedenen Bedingungen, die folgendermaßen zusammengefasst werden können:

1. Zunächst müssen die großen Mächte im Allgemeinen und die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats im Besonderen ein Interesse an einem Konflikt entwickeln, sei es aus (geo-)politischen, ökonomischen, geschichtlich-kulturellen oder religiösen Beweggründen. Bricht ein Konflikt aus, ist ein schnelles Handeln der Staatengemeinschaft erforderlich, um die Verschärfung der Situation zu verhindern.
2. Die Konfliktparteien müssen gewillt sein, einen internationalen präventiven Eingriff zuzulassen und ihn darüber hinaus zu unterstützen. Nur wenn die Parteien den Willen besitzen, sich an Verhandlung und Dialog zu beteiligen, besteht eine gute Chance für die friedliche Konfliktbeilegung.
3. Die Prävention erfordert von den Vermittlern neben Geschick und Geduld vor allem ein kohärentes Auftreten. Selten agieren, das belegen viele Konflikte der 90er Jahre, einzelne Akteure oder Staaten alleine. Vielmehr handelt es sich um verschiedene Gruppen und Vertreter von Institutionen, die meist verschiedene Interessen vertreten. Diese gilt es zu bündeln, um von Synergieeffekten zu profitieren.
4. Präventive Politik darf sich nicht auf einfache diplomatische Mittel beschränken, sondern sie muss auf breiter Ebene angelegt sein und über geeignete Instrumente verfügen. Diese gilt es wohlüberlegt und effektiv einzusetzen.[32]

2.3.2 Regulierungsmöglichkeiten bei ethno-politischen Konflikten

Wurde ein Krieg nicht verhindert, ergeben sich verschiedene Schwierigkeiten bei der Konfliktregulierung, denn diese kann die versäumte Prävention nur schwer kompensieren. Zunächst sehen sich die internationalen Vermittler mit dem Problem konfrontiert, einen negativen Frieden, d.h. Frieden als Abstinenz von Gewalt, als Grundlage für Verhandlungen erreichen zu müssen. Um eine politische Ordnung installieren zu können, müssen die Gewaltakteure, die direkt an den Auseinandersetzungen beteiligt sind, einwilligen. Sie verhalten sich nur kooperativ, solange sie einen Vorteil für sich ableiten können, d.h. wenn ihr Nutzen die alternativ anfallenden Kosten übersteigt. Konnten diese Schwierigkeiten überwunden werden, stellt sich das Problem, wie mittel- und langfristig ein positiver Frieden, d.h. dauerhafter Frieden, erreicht werden kann, denn die Vorstellungen der Kombattanten entsprechen wohl kaum dem Senghaas’schen zivilisatorischen Hexagon als Basis für eine künftige Ordnung.[33]

Mit dem zivilisatorischen Hexagon stellt Senghaas ein „konfigurativ zu denkendes Kunstgebilde“ auf, welches die „Voraussetzungen und Bedingungen für eine dauerhafte zivilisierte Konfliktbearbeitung“ in einer politisierten Gesellschaft darstellt. Als wichtigste Eigenschaft sieht Senghaas die Wiederherstellung des staatlichen Gewaltmonopols zur Schaffung der öffentlichen Ordnung. Damit einhergehend erfolgt die Entwaffnung der Bürger. Parallel gilt es Rechtsstaatlichkeit aufzubauen, um das staatliche Gewaltmonopol einzuschränken und diesem seine Legitimität zu verleihen. Den dritten Bestandteil tituliert Senghaas mit den Begriffen Interdependenzen bzw. Affektenkontrolle. Zu verstehen ist darunter ein Sozialisierungsprozess, die „Entprivatisierung von Gewalt“ durch die sukzessive Verflechtung der Gesellschaft. Damit eng verknüpft ist als weitere Komponente die Demokratische Partizipation der Bürger am politischen Prozess als Voraussetzung für die friedliche Bearbeitung künftiger Konflikte. Darüber hinaus muss über die Gewährung von Grundbedürfnissen ein Mindestmaß an sozialer Gerechtigkeit hergestellt werden, um die gesellschaftlichen Strukturen zu stabilisieren. Zuletzt braucht es eine konstruktive Konfliktkultur als emotionale „Grundlage eines Gemeinwesens“.[34] Wenngleich dieses Konzept sehr theoretisch wirken mag, wird es zu weiten Teilen durch die Empirie bestätigt. Calic stellt demnach „drei Schlüsselsektoren“ fest, deren Aufbau die Bedingung für die Installierung eines stabilen Frieden ist. Erstens gilt es, im Bereich der Sicherheitspolitik zusammenzuarbeiten bzw. rechtsstaatliche Verhältnisse herzustellen. Zweitens müssen eine politische Nachkriegsordnung bzw. demokratische Institutionen aufgebaut werden. Der dritte Sektor beinhaltet den Wiederaufbau der Wirtschaft und die Förderung des wirtschaftlichen Wohlstands.[35]

Den Senghaas’schen – vor allem der Konflikttransformation zugehörigen – Ansatz greift Krumwiede in seiner Analyse auf, in der er Fragen formuliert, die maßgeblich bei der Konfliktregulierung eines gewaltvollen Konflikts beachtet werden müssen:

1. Welche Akteure sind in die Verhandlungen zur Konfliktbeilegung einzubeziehen?

Ideal wäre die Einbeziehung der Vertreter, die sich für eine friedliche Konfliktkultur eingesetzt haben. Dies ist in der Praxis aber wenig realistisch, denn letztlich sind es nur die Kombattanten oder deren politische Anführer, die positiv wie negativ über eine Waffenruhe befinden können. Darüber hinaus verfügen die Bürgerkriegsakteure aufgrund ihres Einsatzes über ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit im Volk.[36]

2. Wann werden die Bürgerkriegsakteure die Bereitschaft entwickeln, an Verhandlungen teilzunehmen?

Sie werden i.d.R. dann einlenken, wenn sich ihre Ziele kaum oder nur unter Aufwendung unangemessen hoher Kosten erreichen lassen. Leichter fällt der Abschluss eines Friedensvertrags dann, wenn die Vereinbarungen den Grundinteressen entsprechen bzw. den erworbenen Status Quo festigen oder gar ausbauen.[37]

3. Welche Probleme müssen in einem Friedensabkommen geregelt sein?

Hier sind vor allem die Herstellung des staatlichen Gewaltmonopols als Voraussetzung eines stabilen Friedens zu nennen, insbesondere zur Entwaffnung der Bevölkerung, sowie Rechts­staatlichkeit zur Kontrolle des staatlichen Waltens und des Schutzes der Menschenrechte.[38]

4. Welche Bedeutung kommt der Implementierung demokratischer Strukturen zu?

Eine demokratische Staatsform bietet sicherlich den geeignetsten institutionellen Rahmen für ei­ne friedliche Konflikttransformation. Allerdings hat diese These nur Bestand, wenn die klei­nere ethnische Gruppe nicht langfristig zu den Verlierern zählt, also ihre zahlenmä­ßi­ge Unterlegenheit nicht zu politischer Einflusslosigkeit führt. Nur eine klug gewählte Kon­kor­­danz­demo­kratie unter Berücksichtigung von Machtteilung bzw. Machtbeteiligung, der Wahr­­ung von Autonomie u.Ä. kann für einen Ausgleich zwischen den Ethnien sorgen.[39]

5. Welche Arten von Bürgerkriegen sind besonders schwer zu regeln?

In erster Linie sind, wie bereits ausgeführt wurde, ethno-politische Konflikte zu nennen. Hohe ökonomische Kosten werden von der politischen Elite umso eher in Kauf genommen, je stärker sie glaubt, damit nationalistischen Zielen näher zu kommen. Weswegen von dritter Seite verhängte ökonomische Zwangsmaßnahmen wenig Wirkung haben. Darüber hinaus wird die Konfliktregulierung durch eine steigende Zahl ethnischer Gruppen erschwert, insbesondere bei unterschiedlichen Größenverhältnissen. Belastet wird eine Regulierung dann, wenn im Zuge zunehmender Nationalisierung oder anhaltender Dauer des Konflikts jegliche Rationalität verloren geht.[40]

6. Über welche Einflussmöglichkeiten verfügen die externen Akteure?

Generell bleibt der Einfluss bei ethno-politischen Konflikten aus den genannten Gründen relativ gering und risikobehaftet. Die internen Akteure, die für Frieden eintreten, können diesen nicht herbeiführen. Verhandlungen mit Kriegsakteuren sind jedoch deutlich schwerer zu führen. Dennoch müssen externe Akteure auf die Konfliktparteien Einfluss zu nehmen versuchen. Hierfür stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Ist es in Folge eines massiven Einsatzes externer Akteure gelungen, einen Waffenstillstand zu erzwingen, sollte klar sein, dass damit eine dauerhafte Friedensordnung noch lange nicht erreicht ist.[41]

Die Präventionspolitik in ethno-politischen Konflikten unterliegt also spezifischen Schwierigkeiten. Calic stellt in diesem Zusammenhang resümierend fest:

„Das Wesen ethnonationalistischer Konflikte macht jede Art der Intervention durch Dritte extrem schwierig. Dies gilt für militärisch abgestützte wie für nichtmilitärische Strategien. Friedensbereitschaft, Kompromissfähigkeit und Kooperation der Konfliktparteien sind die notwendige Voraussetzung für den Erfolg einer jeden Friedensstrategie.“[42]

2.4 Instrumente zur Einflussnahme auf Konflikte

Im Wesentlichen bemüht die internationale Gemeinschaft politische Erklärungen, um auf unterschiedliche Sachverhalte Einfluss zu nehmen. Neben dieser rein deklaratorischen Politik verfügt sie aber auch über greifbarere Instrumente, die nachfolgend kurz erläutert werden.

2.4.1 Mediation

Die Mediation wird als das wichtigste politische Mittel der Prävention wie der Konfliktbeilegung angesehen. Hier versuchen dritte Parteien auf die Konfliktparteien Einfluss zu nehmen, um politische Alternativen und Lösungskonzepte zu erarbeiten. Zu unterscheiden gilt es hier zwischen dem aufgeforderten Eingreifen von Vermittlern auf Bitten von mindestens einer Konfliktpartei oder aber dem selbstständigen Eingreifen als Folge innen- bzw. außenpolitischer Beweggründe des Intervenierenden.[43]

2.4.1.1 Zum Wesen der Mediation

Bei der Mediation handelt es sich i.d.R. um ein reaktives Instrument zur Bewältigung eines Kon­flikts von außen, mit dem Ziel ihn friedlich beizulegen. Sie ist ein dynamischer und vielschichtiger Prozess und erfolgt meist in einem schwierigen gesellschaftlichen Umfeld, dem ein Streit zugrunde liegt, den die Konfliktparteien ohne Hilfe von außen nicht bereinigen können. Ob eine Vermittlung erfolgreich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.[44] Zwar ist es schwierig, allgemeinverbindlich über Erfolg oder Misserfolg von Mediation in Konflikten zu urteilen (dafür sind die Konflikte zu divergent, die Ergebnisse zu komplex und daher schwer vergleichbar), eine Thesenbildung unter Rückgriff auf die Empirie sei jedoch erlaubt:

1. Je weiter die Historie eines Konflikts zurückreicht bzw. je stärker die negativen geschichtlichen Erfahrungen der Konfliktparteien in deren Bewusstsein verhaftet sind, umso schwerer fällt die Konfliktvermittlung, vor allem dann, wenn Grenzveränderungen der Konfliktgegenstand sind.
2. Die Vermittlungstätigkeit an sich ist in starkem Maße abhängig von der Persönlichkeit des Vermittlers, von seiner Kompetenz, seiner Reputation und Autorität und insbesondere von seiner Zugriffsmöglichkeit auf Instrumente des Anreizes oder der Bestrafung. Von ähnlicher Bedeutung ist die Beziehung des Vermittlers zu den Konfliktparteien. Haben Vermittler und Konfliktparteien ähnliche Wertvorstellungen, ist das zweifelsohne von Nutzen, gerade auch dann, wenn sich die Parteien von guten Beziehungen einen späteren Vorteil erhoffen können.
3. Findet Mediation durch Teams als Vertreter verschiedener Staaten, Organisationen oder Interessengruppen statt, sind eine klare politische Linie, eine kohärente Zielvorstellung und gegebenenfalls die Einigung über die Anwendung restriktiver Maßnahmen entscheidende Bedingungen.[45]

Diese Sichtweise macht deutlich, dass dem Vermittler als politisch handelnder Person eine außerordentliche Rolle zukommt. Durch seine Qualifikation, seine Wertvorstellungen, vor allem aber durch seine Persönlichkeit bestimmt er maßgeblich den Ausgang von Verhandlungen. Die Mediation zeigt daher beispielhaft, wie politische Prozesse durch die persönliche Dimension mitbestimmt werden. Auch in diesem Sinne kann der Weinacht’sche Ansatz verstanden werden, der das politologische Dreieck unter Hinzufügung des „politician“ zum politologischen Viereck erweiterte, wobei Weinacht begründend feststellt:

„...Politik, auf Sachdimensionen beschränkt, ist nicht eigentlich vermittelt: die Mittlerebene ist allemal die persönliche.“[46]

2.4.1.2 Verschiedene Mediationsstrategien

Der Vermittler verfügt über verschiedene Strategien der Mediation, die im Wesentlichen auf ein Modell von Kressel zurückgehen. Er kann a) kommunikationsfördernd eingreifen, b) eine eigene Verfahrens­stra­te­gie entwickeln oder c) eine direktive Strategie wählen. Diese normativ orientierten Ansätze sollen um die an Bedeutung gewinnende Power-Mediation (d), d.h. die Verhandlung unter gleichzeitiger Androhung oder einer tatsächlichen militärischen Intervention, erweitert werden.[47]

a) Ziel der kommunikationsfördernden Strategie – der Facilitation – ist es, die Konfliktparteien zu eigenen Initiativen zu bewegen. Hierzu bemüht sich der Vermittler als Kommunikator um das Vertrauen der Parteien. Er bietet Gespräche in neutralem Umfeld an, um den festgefahrenen Strukturen zu entfliehen. Zur positiven Einflussnahme kann er bspw. gute Dienste anbieten. Der Vermittler agiert dabei zurückhaltend und verfügt über ein relativ geringes Maß an Verantwortung.[48]
b) Die nicht-direktive Verfahrensstrategie verfügt zunächst über die zuvor genannten Eigenschaften. Der Vermittler versucht als Formulierer darüber hinaus aber Einfluss auf den Fortgang der Gespräche zu nehmen, grenzt zu diesem Zweck die Verhandlungsgegenstände ein und arbeitet auf die Formulierung gemeinsamer Ziele der Konfliktparteien hin, um neue Verhandlungswege aufzuzeigen. Wenngleich dem Vermittler die Steuerungsfunktion obliegt, ist es allein der politische Wille der Konfliktparteien, der über Erfolg oder Misserfolg der Verhandlungen entscheidet.[49]
c) Eine dominantere Rolle spielt der Vermittler im Zuge der direktiven Verhandlungsstrategie, die dem Gedanken Rechnung trägt, dass die bisher vorgestellten Konzepte kaum Einfluss auf das Verhalten gewaltbereiter Parteien haben werden, die bspw. um Macht und Territorium ringen. Der Vermittler schlüpft hier in die Rolle des Manipulierers, d.h. er nimmt aktiven Einfluss auf die Gespräche. Er muss den Konfliktparteien unmissverständlich klar machen, dass sich die Kosten einer unkooperativen Einstellung für sie nachteilig auswirken würden und dass keine Alternative zu den von ihm entwickelten Vorschlägen vorhanden ist. Hierfür müssen dem Vermittler politische und wirtschaftliche Instrumente zur Verfügung stehen, damit er seinen Forderungen gemäß dem Prinzip von Zuckerbrot und Peitsche Nachdruck verleihen und die Streitparteien zu größerer Flexibilität bewegen kann. Der Vermittler bekommt so eine besonders wichtige Rolle, was den Erfolg der Mediation angeht.[50]
d) Bei der Power-Mediation handelt es sich um eine erweiterte direktive Strategie, die berücksichtigt, dass die Glaubwürdigkeit eines Vermittlers leidet, wenn allen Bemühungen zum Trotz und nach Anwendung aller realisierbaren Sanktionen ein Einlenken der Konfliktparteien nicht zustande kommt. Als letzte Waffe, entweder als Drohgebärde oder als wirklich praktizierte ultima ratio, bleibt dem Vermittler das Instrument der militärischen Intervention, um ein Ende der Auseinandersetzungen durchzusetzen bzw. die Rückkehr an den Verhandlungstisch zu erzwingen.[51] Den mit dieser Strategie einhergehenden Problemen, was Fragen des Völkerrechts, unsichere Erfolgsaussichten und die Gefahr einer Ausweitung des Konflikts betrifft, soll an dieser Stelle nicht weiter nachgegangen werden.

2.4.2 Sanktionen

Sanktionen sind ein häufig verwendetes und recht altes Mittel in der Internationalen Politik. Insbesondere für die EU als Wirtschaftsmacht spielt die ökonomische Dimension eine wichtige Rolle.[52] Daneben kommen auch politische, völkerrechtliche, währungspolitische, kulturelle, soziale, elektronische oder technische Sanktionen häufig zum Einsatz.[53] Allgemein dienen Sanktionen dazu, das Kosten-Nutzen-Kalkül des Sanktionsadressaten zu beeinflussen. Im ursprünglichen Sprachgebrauch beschreibt die Sanktion eine Strafmaßnahme. Weil aber auch die Verweigerung bzw. der Entzug einer Belohnung als Bestrafung bewertet werden kann, kann nach Maull die Begrifflichkeit im positiven wie im negativen Sinne verwendet werden.[54]

Auch wenn Sanktionen als ein probates Mittel der Einflussnahme erscheinen, sind damit doch Probleme verbunden: Um wirkungsvollen Druck auf den Sanktionsadressaten aufbauen zu können, muss eine möglichst große Gruppe – vorzugsweise wirtschaftlich potenter oder aber mit dem Adressaten in Handelsbeziehung stehender Staaten – ein Sanktionsregime errichten und auch zu dessen Überwachung bereit sein. Ziel ist es, wirtschaftlichen Schaden zuzufügen, um eine Verhaltensänderung zu erreichen. Eine politische Kehrtwende des Sanktionierten ist freilich kaum zu erwarten; etwas wahrscheinlicher sind gewisse politische Kurskorrekturen als Folge des wachsenden Drucks.[55] Sanktionen sind also weit davon entfernt, ein Allheilmittel gegen politisches Fehlverhalten zu sein. Sie zeitigen nicht zwangsläufig die erhoffte Wirkung. So ging im Jugoslawien-Konflikt der wachsende Sanktionsdruck mit einer Trotzreaktion der serbischen Gesellschaft einher. Sie führte zu einer stärkeren Identifizierung mit der politischen Führung, die eigentlich durch die Sanktionen isoliert werden sollte. Also können negative Sanktionen partiell kontraproduktiv wirken.[56] Auch positive Sanktionen sind nicht einfach zu kalkulieren. Zwar können sie dank ihrer Anreizfunktion eine Friedensstrategie begünstigen; ihr Einsatz ist aber nur sinnvoll, wenn die Konfliktparteien im Grundsatz kompromissbereit sind.[57] Besonders heikel sind Sanktionen wegen der mangelnden Differenzierungsmöglichkeit zwischen Kombattanten und Zivilisten. Letztere, die es gemeinhin zu schützen gilt, haben in der Regel unter den negativen Maßnahmen besonders zu leiden. In Extremfällen kann die politische Führung das Wohlergehen ihrer Bevölkerung als Faustpfand verwenden.[58]

Bereits die Entscheidung für ein Sanktionsregime ist wegen divergenter Interessen oft mit Problemen verbunden. Noch schwerer fällt allerdings die Durchführung bzw. Überprüfung. Nationale Interessen, politische Beziehungen oder ökonomische Verflechtungen zwischen sanktionierendem Staat und Sanktions­adressaten können für ein Aufweichen, im Extremfall für ein Unterlaufen des Sanktionsregimes sorgen, insbesondere dann, wenn ein Land durch die Sanktionen selber wirtschaftlichen Schaden nimmt.[59] Im Falle der EU ergibt sich das Problem, dass es im Falle von Wirtschaftssanktionen zu einer Überschneidung der Kompetenzen von 1. und 2. Säule, also von EG und GASP kommt.[60]

So ist festzuhalten, dass Sanktionen insgesamt gesehen recht nützliche Instrumente der Internationalen Politik sind, aus den genannten Gründen in ihrer Wirkung aber begrenzt bleiben müssen und mit Problemen verbunden sind. Sie eignen sich vor allem zur Abschreckung, als politisches Signal, werden als Strafmaßnahme oder zum Anreiz eingesetzt.[61] Anknüpfend an die vorherigen Ausführungen sollte deutlich geworden sein, dass die Anwendung negativer wie positiver Sanktionen vor allem Teil der direktiven Mediationsstrategie ist.

2.4.3 Monitoring

Beim Monitoring handelt es sich um ein noch junges Instrument der Internationalen Politik, hauptsächlich dafür geeignet, die Umsetzung von Vereinbarungen oder die Wahrung des Völker­rechts in gewaltfreien Konflikten zu überwachen. Darüber hinaus können die Beobachter vor Ort zwischen den Konfliktparteien vermitteln. Als Gäste in einem fremden Land sind sie auf das Wohlwollen und die Kooperation der politischen Führung und der lokalen Behörden angewiesen.[62] Insofern bleiben die Wirkungsmöglichkeiten begrenzt, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind. Die Stärke der Monitore ist also eher im Bereich von Konfliktprävention oder -trans­formation als in der Konfliktregulierung zu sehen.[63] Beobachtermissionen sind in erster Linie Instrumente nicht-direktiver und direktiver Vermittlungsstrategien, können aber partiell und zeitlich begrenzt auch im Vorfeld von tatsächlicher militärischer Intervention als Bestandteil der Power-Mediation eingesetzt werden.

2.4.4 Militärische Intervention

Seit dem Ende des Kalten Krieges sind Bürgerkriege immer zahlreicher geworden, gewann die humanitäre Intervention in der Internationalen Politik mehr und mehr an Bedeutung. Die militärische Intervention ist aber nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sie ist auch deswegen besonders schwierig, weil sie auf militärischem Wege die Basis für eine friedliche Konflikttransformation schaffen soll. Aufgrund der hohen Risiken, insbesondere der Gefahr, mit verschiedenen rivalisierenden Gruppen konfrontiert zu werden und zwischen die Fronten zu geraten, hält sich die internationale Gemeinschaft lange mit einem Eingreifen zurück, immer in der Hoffnung, dass der Konflikt auf andere Weise beigelegt werden kann. Unsicher bleibt zunächst auch der Erfolg der militärischen Intervention, ein Scheitern ist nicht auszuschließen.[64]

Vorschnell darf eine militärische Intervention nicht durchgeführt werden – erst nach ausführlichen, aber gescheiterten Bemühungen im politischen wie wirtschaftlichen Bereich. Die militärische Intervention kommt nur als letztes Mittel in Frage, weil ein solcher Einsatz für die Teilnehmer ungemein risikobehaftet ist, ständig mit der Gefahr verbunden, in einen lange währenden Konflikt hineingezogen zu werden, zwischen die Fronten zu geraten, mit der Folge, dass sich innenpolitischer Widerstand im intervenierenden Staat oder in der betreffenden Staatengruppe regt. Zudem ist mit dieser Intervention nicht mehr als ein negativer Frieden zu erreichen, d.h. die bloße Durchsetzung einer Waffenruhe, während der positive Frieden, also die Konsolidierung des Friedens, nur von innen heraus erreicht werden kann.[65] Trotz der zahlreichen Probleme stellt die militärische Intervention bzw. deren Androhung ein ebenso wichtiges wie kritisches Instrument der Internationalen Politik dar. So bemerkt Holbrooke, dass „hinter aller Diplomatie ... eine glaubhafte Gewaltdrohung stehen“ muss.[66] Die militärische Intervention wie deren bloße Androhung sind wesentlicher Bestandteil der Power-Mediation.

2.5 Die Verantwortung der EG im Jugoslawie­n-Konflikt

Als die internationale Gemeinschaft Anfang der 90er den Ereignissen in Jugoslawien erstmals Beachtung schenkte, war sie mit einem höchst diffizilen, multiethnischen Konflikt konfrontiert. Ohnehin befand sich Europa aufgrund des Zusammenbruchs des bipolaren Systems in einer außergewöhnlichen Situation, die Seidelmann treffend beschreibt:

„Die politischen Akteure stehen hier nicht nur vor strukturellen, sondern auch vor aktuellen Schwierigkeiten. Die politische Problemlage ist deshalb so schwierig zu lösen, weil die ... Veränderungen zum Teil sehr rasch erfolgen, kumulieren und zeitgleich mit anderen gravierenden Problemen auftreten. Dies überfordert die Steuerungs- und Problemlösungsfähigkeit nationaler Akteure, deren multilaterale Zusammenschlüsse und der alten bzw. neuen supranationalen politischen Akteure.“[67]

Nach versäumter Konfliktprävention und untauglichem Krisenmanagement in Jugoslawien, Ruanda und Somalia verschlangen reaktive Konfliktbearbeitung, humanitäre Hilfe und Wiederaufbau enorme Kosten.[68] Dem internationalen Krisenmanagement waren die Grenzen aufgezeigt worden. Die bestehenden Strukturen waren den neuen Herausforderungen in Form von Bürgerkriegen in zerfallenden Staaten nicht gewachsen. Die Notwendigkeit der Krisenprävention wurde zunehmend erkannt. Internationale Organisationen wie die UN, die KSZE, die NATO und die EG versuchten ihr institutionelles Gerüst der neuen Lage organisatorisch wie konzeptionell anzupassen, um flexibler auf Krisensituationen reagieren zu können.[69] Dieser einsetzende Prozess entsprang den Erfahrungen Ende der 80er und Anfang der 90er und benötigte eine gewisse Zeit. Zu Beginn des Jahrzehnts waren die Akteure jedoch kaum auf Krisen vorbereitet. Von ihrer Struktur her waren die genannten Organisationen unterschiedlich geeignet, um im Jugoslawien-Konflikt zu vermitteln.

Zu Beginn des Jugoslawien-Konflikts war klar, dass eine Vermittlung nicht auf der Ebene der Nationalstaaten stattfinden sollte. Als scheinbar geeignetster Akteur bot sich die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) an. Auf diesem europäischen Konfliktfeld hatte sie den Vereinten Nationen eine regionale Kompetenz voraus. Seit 1991 verfügte die KSZE über ein Streitschlichtungsverfahren, welches kurz darauf durch einen Krisenmechanismus erweitert wurde. Doch vertragliche Ausgestaltung und politische Praktikabilität klafften auseinander. Die KSZE blieb ohne echten Einfluss auf die Krise und überließ alsbald der EG das Feld.[70]

Blieben als mögliche Akteure noch die UN und die NATO. Ihr hohes moralisches Gewicht sprach für eine Vermittlerrolle der UN. Doch abgesehen davon, dass auch die Vereinten Nationen mit unterschiedlichen Interessenlagen ihrer Mitglieder zu kämpfen hatten, stand ein UN-Engagement schon deshalb nicht zur Debatte, weil a) das Konfliktpotenzial Jugoslawiens durch die internationale Gemeinschaft unterschätzt wurde, b) regionale Organisationen als Vermittler prädestiniert erschienen und c) die EG sich als Vermittler geradezu aufdrängte. Hinsichtlich der NATO bleibt festzustellen, dass sie zwar über ein geeignetes Instrumentarium verfügte, den Vorstellungen der internationalen Gemeinschaft – wenn sie denn kohärent gewesen wären – Nachdruck zu verleihen, die NATO aber nicht die notwendigen politischen Strukturen besaß, um vermittelnd in einen Konflikt eingreifen zu können.[71] Insofern stand ihr Einsatz als Vermittler so kurz nach dem Ende des Kalten Krieges nicht zur Diskussion.

Die EG hatte im Krisenjahr 1991 bald die Verantwortung übernommen. Doch der wirtschaftliche Riese hatte weder seine gemeinsamen Interessen auf dem Balkan klar definiert, noch herrschte Einigkeit über die zu verwendenden Instrumente der Einflussnahme. Ohnehin war das zur Verfügung stehende Instrumentarium begrenzt. Die EPZ bot kaum den geeigneten Rahmen, um schnell und flexibel auf sich verändernde Sachverhalte zu reagieren;[72] sie war ein „politischer Zwerg und ein militärischer Wurm“[73]. Insofern war ihre Ausgangslage mehr als ungünstig. Trotz der skizzierten schwierigen Situation durfte Europa nicht wegsehen, als an seiner südöstlichen Außengrenze ein blutiger Bürgerkrieg auszubrechen begann. Neben der moralischen Pflicht war die Gefahr zu bedenken, dass der Funken der Gewalt auf Nachbarstaaten überspringen und damit die gesamte Region nachhaltig destabilisieren konnte. Dieses Risiko galt es zu minimieren. Die EG übernahm die Verantwortung, erklärte sich für diesen Konflikt für zuständig und erhob ihn zur Chefsache, als der luxemburgische Ministerpräsident Poos als EPZ-Ratspräsident Ende Juni 1991 zu Beginn der Kampfhandlungen in Slowenien und Kroatien die „Stunde Europas“ proklamierte.[74] Es ging auch darum, das unglückliche, inkohärente Agieren der Zwölf im Rahmen der EPZ während der Golfkrise vergessen zu machen. Nun war der Zeitpunkt gekommen, Stärke zu zeigen. Die Zwölf wollten sich als außenpolitischer Akteur profilieren, sich und der Welt beweisen, dass sie in der Lage sind, einen Schwelbrand zu löschen, bevor er das Pulverfass erreichen und es zur Explosion kommen konnte.[75]

Die innere Befindlichkeit der EG wurde in dieser Zeit vor allem durch die umfangreichen Vorbereitungen für den Vertrag zur Politischen Union dominiert, der auch die EPZ auf eine qualitativ neue Ebene führen sollte. Auch aus der deutschen Wiedervereinigung ergaben sich besondere Belastungen für die deutsche und die anderen europäischen Diplomatien. Im Außenverhältnis hatte sich die Gemeinschaft zu Beginn der 90er im Rahmen der EPZ vor allem mit der Golf-Krise beschäftigt, wenngleich sie auch die Jugoslawien-Krise in ihre internen Beratungen aufnahm, ohne sich hierzu jedoch zu äußern.[76] Den „drei großen Themen“ Golfkrise, Zerfall der Sowjetunion und Zusammenbruch Jugoslawiens galt dann das Hauptaugenmerk im Jahre 1991.[77] Dieses Zusammenfallen fundamentaler politischer Ereignisse und Veränderungen führte dazu, dass die Gemeinschaft – allen Alarmzeichen zum Trotz – sehr spät aktiv auf die Ereignisse in Jugoslawien reagierte,[78] dann nämlich, als der Schwelbrand bereits ein Feuer entfacht hatte.

3. Fallstudie 1 – die EPZ und der Zerfall Jugoslawiens

In dieser ersten Fallstudie gilt es zunächst den politischen Ordnungsrahmen (polity-Dimension) und die festgelegten Inhalte (policy-Dimension) der Europäischen Politischen Zu­sam­menarbeit darzustellen. Nach einem kurzen Blick auf die Genese des Jugoslawien-Kon­flikts bildet das Konfliktmanagement der Zwölf in Jugoslawien im Jahre 1991 den Kern der ersten Fallstudie. Hier werden der politische Prozess (politics-Dimension) und die persönliche Dimension (politicians-Dimension) herausgearbeitet. Die Fallstudie gliedert sich dabei in einen deskriptiven Teil, der das EPZ-Konfliktmanagement anhand seiner Chronologie nach­zeichnet, und einen analytischen Teil, der das Vorgehen der Zwölf untersucht und Reform­erfordernisse herausarbeitet. Die Fallstudie setzt zur Mitte des Jahres 1991 ein und schließt mit der Anerkennung von Kroatien und Slowenien durch die Europäer am 15. Januar 1992.

3.1 Grundlagen der EPZ

Seit 1945 gab es verschiedene Ansätze, wie die europäische Integration auf wirtschaftlicher und auf politisch- bzw. sicherheitspolitischer Basis vorangetrieben werden könnte. Diese Bemühungen mündeten schließlich in der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ), in deren Rahmen die Gemeinschaft in Jugoslawien aktiv wurde. Dieser kurze Rückblick sei an dieser Stelle erlaubt, um die später an Geschwindigkeit gewinnende Entwicklung im Bereich von Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik besser bewerten zu können.

3.1.1 Entwicklung eines Systems europäischer Außenpolitikkoordinierung

Die Gründung des Brüsseler Paktes im Jahre 1948 stand am Anfang einer sicherheitspolitischen Kooperation in Europa.[79] Ein Meilenstein der ökonomischen Integration war die Zusammenarbeit im Bereich der Montanindustrie (EGKS), in deren Zuge erstmals supranationale Kooperationsstrukturen auf europäischer Ebene geschaffen wurden.[80] Neue Ansätze im Bereich der Sicherheitspolitik entwickelte der französische Premier Pleven 1952 mit der Idee einer supranational ausgestalteten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) sowie der Implementierung einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG), doch scheiterte die Umsetzung 1954 am Widerstand der Assemblée Nationale.[81] Die europäische Integration nahm dadurch Schaden. Fortan stand wieder die wirtschaftliche Dimension im Vordergrund. Die Wiederbewaffnung Deutschlands erfolgte im Rahmen der Gründung der Westeuropäischen Union (WEU) als europäisches Verteidigungsbündnis im Jahre 1954. Allerdings erreichte diese bis in die Gegenwart hinein kaum eine integrative Wirkung und blieb in ihrer Bedeutung deutlich hinter der NATO zurück.[82] Neuen Plänen des französischen Außenministers Fouchet zur Außenpolitik lagen intergouvernementale Strukturen zugrunde. Doch auch dieser Ansatz einer institutionell verankerten Union mit einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik scheiterte 1962. Diesmal war es die Sorge der kleinen Staaten, die durch den Intergouvernementalismus ihren Einfluss schwinden sahen.[83]

Im Auftrag der Staats- und Regierungschefs erarbeiteten die Außenminister dann bis Ende 1970 Vorschläge für eine Europäische Politische Zusammenarbeit.[84] Europa sollte darauf vorbereitet werden, mit „einer Stimme“ zu sprechen. „Regelmäßige Unterrichtungen und Konsultationen“ sollten eine bessere Verständigung der Neun über die „großen Probleme der internationalen Politik“ sicherstellen. Die Präsidentschaft, die von der EG übernommen wurde, war Richtliniengeber. Der Ministerrat wurde als das wichtigste Entscheidungsorgan durch das Politische Komitee, bestehend aus den Politischen Direktoren der Außenministerien, unterstützt. Die Einrichtung eines zuarbeitenden Sekretariats war nicht konsensfähig; auch waren die Organe der EG nur am Rande beteiligt. Vor allem Frankreich drängte aus Sorge vor einem Souveränitätsverlust auf eine strikte Trennung von EPZ und EG.[85] Diesem ersten Bericht folgten Revisionen in den Jahren 1973, 1981 und 1983, die den entwickelten Status Quo zementierten und auf eine verbesserte Zusammenarbeit sowie auf die ausgeweitete Teilnahme der Europäischen Kommission zielten.

Als Erfolg der EPZ ist ihre aktive Rolle bei der Vorbereitung zur KSZE-Schlussakte zu nennen, und auch auf den Ost-West-Konflikt ging sie positiv ein. Sie stärkte die Bedeutung der Neun bei den Vereinten Nationen. Durch zahlreiche Erklärungen und gemeinsame Standpunkte gewannen die Neun insgesamt an Profil.[86] Allerdings wurden auch die Grenzen der EPZ allzu deutlich. Oft stellten Interessendivergenzen sie vor Schwierigkeiten und sorgten für zeitweisen Stillstand. Forderungen gegenüber Frankreich und Großbritannien, die EPZ solle über diese Staaten an den Entscheidungen des UN-Sicherheitsrats teilhaben, wiesen London und Paris zurück.[87] Auch die Genscher-Colombo-Initiative vom November 1981 zu einer Erweiterung der EPZ um eine verteidigungspolitische Dimension hatte keine Chance auf Umsetzung.[88] Mit der Feierlichen Deklaration zur Europäischen Union von 1983 wurde die EPZ wenigstens auf die „politischen und wirtschaftlichen Aspekte der Sicherheit“ ausgeweitet.[89] Ein echtes vertragliches Fundament erhielt sie aber erst Mitte der 80er.

3.1.2 Die Ausgestaltung der EPZ nach der Einheitlichen Europäischen Akte

Als eine der wichtigen Neuerungen der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) – In-Kraft-Getreten am 1. Juli 1987 – wurde die EPZ erstmals in die Verträge aufgenommen und entwickelte sich damit – nach ihrer ursprünglichen Einführung als lockere politische Übereinkunft – zu einem „festen Rechtsgebäude mit entsprechender Bindewirkung“.[90] Allerdings erhielt sie kein gemeinschaftsrechtliches Fundament, sondern wurde außerhalb des EG-Systems angesiedelt.[91] So prägte bereits die Präambel zur EEA einen Dualismus von supranationalen und inter­gou­vernementalen Strukturen, wenn es dort hieß, dass die Hohen Vertragsparteien bereit seien, „diese Europäische Union auf der Grundlage der nach ihren eigenen Rechten funktion­ierenden Europäischen Gemeinschaften einerseits und der europäischen Zusammen­arbeit der Unterzeichnerstaaten in der Außenpolitik andererseits zu verwirklichen“. Diese klare strukturelle Trennung wurde durch die Gemeinsamen Bestimmungen (Art. 1-3 EEA[92] ) in Art. 1 bekräftigt, der zum einen auf die Rechtsgrundlagen der EG, zum anderen auf die Ver­fahren und Praktiken der EPZ verwies. Ferner hob Art. 3 die unterschiedlichen Zu­ständigkeiten der Organe und deren individuelle Verfahren hervor. In den Allgemeinen Schluss­bestimmungen blieb wiederum dem EuGH eine Zuständigkeit im Rahmen der EPZ ver­sagt (Art. 31); außerdem berührte die EPZ eindeutig nicht die EG-Gründungsverträge (Art. 32).

Innovatives brachte die EEA wenig, festgeschrieben wurde im Wesentlichen die bestehende politische Praxis der EPZ.[93] Demnach war die „Präsidentschaft ... verantwortlich für Initiativen, für die Koordinierung und für die Vertretung der Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern bei Tätigkeiten, die unter die Europäische Politische Zusammenarbeit fallen“ (Art. 30 (10) b)), wobei dem Politischen Komitee die Rolle des politischen Motors im Sinne der Kontinuität der EPZ zukam (Art. 30 (10) c)).

Die auswärtigen Politiken von EG und EPZ mussten kohärent sein (Art. 30 (5)), wobei die Kommission, die „an der Arbeit der Europäischen Politischen Zusammenarbeit in vollem Umfang beteiligt“ wurde (Art. 30 (3) b)), und der Rat „in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich dafür Sorge zu tragen [hatten], dass diese Kohärenz angestrebt und aufrechterhalten“ wurde (Art. 30 (5)). Durch die vorgesehene regelmäßige Kooperation (Art 30 (3) a)) der beiden Organe wurde auch die festgestellte Dualität von EG und EPZ aufgeweicht. Gleichzeitig legten diese Bestimmungen aber zwei unterschiedliche Wirkungsbereiche von Rat und Kommission fest, wonach der Kommission keine neue institutionelle Rolle im Rahmen der EPZ zugewiesen wurde.[94]

Insbesondere bei internationalen Organisationen waren die Mitglieder angehalten, kohärent im Sinne ihrer gemeinsamen Standpunkte zu handeln. Waren nicht alle bei internationalen Konferenzen oder Organisationen vertreten, sollten die daran teilnehmenden Staaten die vereinbarten gemeinsamen Standpunkte berücksichtigen (Art. 30 (7)).

Die Einrichtung eines, der Präsidentschaft unterstehenden Sekretariats war die einzig nennenswerte Neuerung im Bereich der EPZ (Art. 30 (10) g)). Allerdings blieb der Streit um dessen Kompetenzen auch in den folgenden Jahren nach der Einrichtung im Januar 1987 bestehen.[95] Als operatives Instrument verfügte die EPZ über den gemeinsamen Standpunkt als „Bezugspunkt“ gemeinsamen Handelns im Bereich der Außenpolitik (Art. 30 (2) c)). Die Zwölf bekräftigten außerdem den Willen für eine „stärkere Koordinierung ihrer Standpunkte zu den politischen und wirtschaftlichen Aspekten der Sicherheit“ (Art. 30 (6) a)).

Der erhoffte Reformschub blieb im Zuge der rechtlichen Verankerung der EPZ aus; einmal mehr war nur der kleinste gemeinsame Nenner konsensfähig gewesen. Abgesehen von der Pflicht zur gegenseitigen Konsultation im Vorfeld der Festlegung einer gemeinsamen Haltung (Art. 30 (2) a), b)), handelte es sich bei den Bestimmungen um reine Absichtserklärungen, aus denen sich kaum echte Rechtsfolgen ableiten ließen.[96] In der Folgezeit sollte die Widersprüchlichkeit zwischen Vertrag und EPZ-Praxis offen­sichtlich werden. Weil sie u.a. aufgrund der Neutralität Irlands nicht konsensfähig waren, wurden sicherheitspolitische Fragen zunehmend in der KSZE behandelt.[97]

Als schwierigste Bewährungsprobe gestaltete sich die mit zwei großen Konflikten belastete Endphase der EPZ. Der irakische Einmarsch in Kuwait im August 1990 stellte die Gemeinschaft vor massive Probleme. Zunächst überzeugten die Zwölf mit einer schnellen Reaktion und legten noch vor einer ersten Entschließung des UN-Sicherheitsrats eine gemeinsame Linie fest, verurteilten die Aggression scharf und beschlossen umfangreiche wirtschaftliche Sanktionen sowie Hilfsmaßnahmen für die Opfer.[98] Mit der Dauer des Konflikts war jedoch zunehmend Uneinigkeit über das gemeinsame Vorgehen festzustellen. Vor allem die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, Großbritannien und Frankreich, agierten völlig konträr und ohne Absprache mit den europäischen Partnern und hielten sich mitnichten an die Vorgabe der EEA, „in vollem Umfang die im Rahmen der europäischen Politischen Zusammenarbeit vereinbarten Standpunkte“ zu berücksichtigen (Art 30 (7) b)).[99]

Der zweite große – und für die Europäer aufgrund der geografischen Nähe wichtigere – Konflikt war der Zusammenbruch Jugoslawiens. Dieses Thema stellte eine besondere Aufgabe dar, weil einerseits die Sowjetunion mitten in ihrem Auflösungsprozess wenig Interesse an den Vorgängen auf dem Balkan zeigte, andererseits auch die USA aufgrund ihrer Involvierung am Golf und der Entwicklung in Moskau an einer Vermittlung kaum interessiert waren. Damit war der Weg frei für ein europäisches Konfliktmanagement.

3.2 Die Genese des Jugoslawien-Konflikts bis 1990

Ein ausführlicher Exkurs in die Geschichte Jugoslawiens müsste im 4. Jahrhundert n.Chr. ansetzen, als Kaiser Theodosius im Jahre 395 eine erste entscheidende Linie zwischen dem west- und dem oströmischen Reich zog – mitten durch das heutige Jugoslawien. Diese trennte fortan zwei Weltreiche voneinander. Im 11. Jahrhundert erfolgte die Spaltung der Kirche, in deren Folge sich römisch-katholischer Katholizismus und griechische Orthodoxie als Gegensätze entwickelten.[100] Im Jahre 1389 sorgte die Niederlage eines mehrheitlich serbischen Heeres auf dem Amselfeld dafür, dass die Völker Südosteuropas zu großen Teilen bis zum Berliner Kongress von 1878 unter osmanische Herrschaft gerieten. Ein jugoslawischer Staat entwickelte sich erstmals infolge des Ersten Weltkriegs bzw. im Zuge der Gründung des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen. Doch auch dieser Zusammenschluss in einer konstitutionellen Monarchie war geprägt durch interethnische Konflikte zwischen Kroaten und Slowenen auf der einen und Serben auf der anderen Seite.[101]

Vor allem der Zweite Weltkrieg sorgte für einen tiefen Bruch zwischen den Kroaten unter Ante Pavelić, die auf Seiten der deutschen Wehrmacht kämpften, und den Partisanen unter Führung Titos, die letztlich siegreich blieben und mit der Unterstützung der Alliierten 1944 Belgrad befreiten. Dort installierte Tito mit den Kommunisten seine Regierung und gründete am 29. November 1946 die föderale Volksrepublik Jugoslawien. Tito gelang dank seiner blockfreien Politik der Spagat zwischen einer sozialistischen Gesellschaft kommunistischer Prägung und einem marktwirtschaftlich ausgebildeten Wirtschaftssystem.[102] Zugrunde lag diesem Staat eine föderative Ordnung, die einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen schaffen sollte. Doch auch dieses klug gewählte System einer paritätischen Vertretung der Republiken in Bundesversammlung und Bundesregierung konnte die fundamentalen Unterschiede in den Regionen nicht beseitigen, die insbesondere wirtschaftlicher Natur waren.[103] Ein umfangreicher Finanzausgleich mit hohen Transfers aus dem Norden in den Süden war ein Grund für den Ausbruch des Kroatischen Frühlings im Jahre 1971, den Tito zwar niederschlagen konnte, der gleichzeitig aber verdeutlichte, wie spannungsgeladen die Atmosphäre in Jugoslawien war.[104] Aufgrund seines hohen Alters und anhaltender ethnischer Spannungen setzte Tito im Jahre 1974 eine neue Bundesverfassung ein, die eine dezentrale Organisation des Landes vorsah und die Republiken als Staaten definierte, die aber kein einseitiges Austrittsrecht aus dem Bund besaßen. Die staatliche Einheit sollte durch den Bund der Kommunisten Jugoslawiens (BdJK) gewahrt werden.[105]

Im Laufe der Jahre entwickelten sich immer ausgeprägtere nationalistische Tendenzen. Lediglich die Armee fungierte in dieser Phase als übernationale Einrichtung. Tito übertrug dieser am 22. Dezember 1977 die Aufgabe, nicht nur die Grenzen nach außen, sondern auch die Grenzen innerhalb Jugoslawiens zu schützen und für deren Erhalt einzutreten.[106] Nach dem Tode Titos im Mai 1980 eskalierten die Spannungen in Jugoslawien.[107] Zu ersten gewaltvollen Auseinandersetzungen, bei denen es Tote gab, kam es in der autonomen Provinz Kosovo.[108] Auf die kosovarischen Forderungen nach einem eigenen Republikstatus antwortete Serbien mit Repression und Gewalt.[109] In Folge dieses serbisch-albanischen Konflikts wuchs auch der Nationalismus in Slowenien. Die westlichste Republik kritisierte zunehmend das hegemoniale Streben Serbiens sowie dessen Dominanz in der Einheitspartei. Die Herausbildung entsprechender Tendenzen in Kroatien war absehbar.[110] Diese gesellschaftlichen Probleme gingen einher mit einer sich ständig verschlechternden Wirtschaftslage und führten Mitte der 80er zu einer Systemkrise.[111]

Das viel beachtete Memorandum der serbischen Akademie der Wissenschaften[112] vom September 1986 war wegweisend für die künftige Politik der serbischen Republik. Tito wurde vorgeworfen, Serbien wirtschaftlich diskriminiert, es durch die Autonomien für die Vojvodina und das Kosovo zerstückelt und einen „stillen Genozid“ an den Serben durch Behörden in Kroatien und im Kosovo zugelassen zu haben.[113] Dieser zunehmende Nationalismus führte zu Konfrontationen mit den anderen Republiken.[114] Vor diesem Hintergrund kam es zum entscheidenden Machtwechsel in Belgrad. Mit Milošević kam ein Politiker an die Spitze, der das serbische Verlangen nach Gleichberechtigung und staatlicher Einheit befriedigte. Er besetzte nach und nach die wichtigsten Parteiämter mit Gefolgsleuten und brachte die Medien unter seine Kontrolle.[115] Die unabhängige Parteispitze in der Vojvodina wurde abgesetzt, die Republik Montenegro gleichgeschaltet. 1989 verlor schließlich das Kosovo den Status als autonome Provinz. Bei Auseinandersetzungen gab es einige Tote.[116] Im gleichen Jahr hielt Milošević zur 600-Jahrfeier der Schlacht gegen die Osmanen vor einer Million Serben seine wichtige Rede auf dem Amselfeld.[117] Das serbische Parlament beschloss am 28. September 1990 eine neue Verfassung für Serbien, durch die das Kosovo und die Vojvodina endgültig annektiert und Montenegro gleichgeschaltet wurden. In Folge dieser Maßnahme konnte Belgrad das kollektive Bundespräsidium kontrollieren bzw. Entscheidungen gegen die Republik Serbien verhindern.[118]

Der 14. Parteikongress des BdKJ im Januar 1990 endete nach heftigen Auseinandersetzungen mit der Auflösung der Partei. Mit ihrem Ende wurden im Laufe des Jahres 1990 erstmals freie Wahlen in den Republiken abgehalten, welche in Kroatien und Slowenien anti-zentralistische Kräfte, in Serbien und Montenegro die Sozialistische Partei als Nachfolger des BdKJ für sich entscheiden konnten.[119] Entsprechend fielen die Politiken der Folgezeit aus: Während sich Kroatien und Slowenien nach Westen orientierten und eine lose Konföderation anstrebten, propagierte Serbien ein neues föderatives Modell, das den Republiken zwar kulturelle Autonomie gewähren sollte, die wichtigen Aufgaben aber Belgrad zuwies.[120] Diesen Zentralisierungsbestrebungen Serbiens stellten Kroatien und Slowenien Forderungen nach Autonomie entgegen. Am 2. Juli erklärte das slowenische Parlament die Souveränität der Republik, indem es seine Verfassung über die des Bundes stellte. Am 22. Dezember folgte das kroatische Parlament. In einer Volksabstimmung am 23. Dezember bekräftigen die Slowenen in einem klaren Votum mit 88,5% ihren Willen zur Unabhängigkeit.[121]

Damit war der Gesamtstaat faktisch zusammengebrochen. Einberufene Krisensitzungen des Bundespräsidiums blieben ohne Erfolg. Als Reaktion auf die Eskalation des Streits erklärte Slowenien am 5. Februar 1991, bis zum Juni des Jahres den Bundesstaat verlassen zu wollen, Kroatien schloss sich dem an, und Bosnien-Herzegowina kündigte für diesen Fall eine Volksabstimmung über seinen weiteren Verbleib an. Nach Scharmützeln zwischen Serben und Kroaten bei Plitvice im März entschied sich am 19. Mai 1991 das kroatische Volk in einem Referendum für die Unabhängigkeit.[122] Slowenien und Kroatien nahmen nun ihre eigene Verteidigung in Anspruch, was den Konflikt mit der Bundesarmee dramatisch verschärfte. Innerhalb der Streitkräfte gründete der alte Parteikader eine neue Bewegung, die sich für den Erhalt des Staates Jugoslawien einsetzte. Forderungen Kroatiens, die Armee zu entpolitisieren, wurden aus Belgrad mit dem Argument zurückgewiesen, dass die Armee die Verfassung von 1974 zu schützen habe.[123]

Seit dem Sommer 1989 hatten sich die in Kroatien wohnhaften Serben bereits organisiert und Massendemonstrationen durchgeführt. Nach den Wahlen formierten sich erste serbische Widerstandsgruppen in der Krajina, die Straßenblockaden errichteten und Anschläge verübten. Bereits am 10. November 1990 forderten sie die Errichtung einer unabhängigen Krajina und stellten eigene Polizeikräfte auf. Am 12. Mai 1991 stimmten schließlich 90% der Bevölkerung der Krajina für einen Anschluss an die Republik Serbien. Die Krajina-Serben organisierten sich nun paramilitärisch, wobei sie von der serbisch dominierten Bundesarmee mit Waffen versorgt wurden.[124]

3.3 Die EG als Konfliktmanager im Jugoslawien-Konflikt

Nach der kurzen historischen Hinführung soll auf den folgenden Seiten nun das Konfliktmanagement der EG nachgezeichnet werden.

3.3.1 Die Bedeutung Jugoslawiens für die EG-Politik von 1990-1991

Im Verlaufe der 80er war die EG bemüht, Jugoslawien zu unterstützen, weil dessen Wirtschaftslage[125] sukzessive schlechter wurde. Damit wollte die EG der drohenden Destabilisierung des Landes entgegenwirken, dessen strategische Bedeutung zumindest bis Mitte der 80er von besonderer Wichtigkeit war.[126] Die Unterzeichnung zweier Finanzprotokolle im Jahre 1980 bzw. 1986 war mit entsprechenden Krediten an Belgrad verbunden[127] und verdeutlichte die ökonomische Dimension der Beziehungen. Entsprechend nahm die EG das Land im September 1990 auch in sein Programm zur Wirtschaftshilfe für Osteuropa, PHARE[128], auf.

Nachdem der jugoslawische Außenminister Lončar den Zwölf Ende 1989 überraschend den Wunsch des Landes übermittelt hatte, assoziiertes Mitglied der EG zu werden, verstärkte Jugoslawien 1990 die Hinwendung nach Europa. Unterstrichen wurde das durch eine Deklaration des jugoslawischen Parlaments vom 17. Januar, die die weitere Einbeziehung Jugoslawiens in den europäischen Integrationsprozess zum Thema hatte. Diese Politik des Bundes wurde durch Slowenien und Kroatien faktisch unterlaufen, die ihrerseits versuchten ihre Beziehungen zu Europa zu verbessern, zumal klar war, dass Jugoslawien aufgrund seiner politischen Ordnung bzw. der unklaren Lage für eine Assoziierung zunächst nicht in Frage kam.[129] Entsprechend vertagte die EG im Dezember die gewünschte Assoziierung und beschränkte sich auf die Zusage eines weiteren Finanzprotokolls.[130] Gleichzeitig bekräftigte EG-Kommissionspräsident Delors, dass die Union nicht dazu bereit sei, einzelne Teile eines zerschlagenen Jugoslawiens aufzunehmen. Entsprechend äußerte sich auch der italienische Außenminister de Michaelis als Ratspräsident bei einem Besuch in Ljubljana im Dezember:

„...in Europa gibt es keinen Platz für neue Staaten, es gibt auch keinen Platz für ein eigenständiges Slowenien ... Begreifen Sie bitte, Ihr Platz ist in Jugoslawien. In diesem Rahmen werden wir mit Ihnen zusammenarbeiten!“[131]

Als die Spannungen zu Beginn des Jahres 1991 weiter zunahmen, Slowenien und Kroatien für sich die bevorstehende Auflösung Jugoslawiens feststellten und damit Serbien provozierten, reagierte die EG zunächst nicht. Im Februar bemühten sich die Republikpräsidenten Bosnien-Herzegowinas, Izetbegović, und Mazedoniens, Gligorov, als Mittler. Am 26. März gaben die Zwölf erstmals eine Erklärung ab. Sie äußerten Besorgnis über die Entwicklungen in Jugoslawien, riefen zum Gewaltverzicht auf und betonten, dass ein „geeintes, demokratisches Jugoslawien die besten Aussichten [habe], sich harmonisch in das neue Europa einzugliedern.“[132] Auch bei Reisen verschiedener EG-Delegationen im Februar, April und Mai nach Belgrad wurde die Notwendigkeit der jugoslawischen Einheit bekräftigt.[133] Am 4. April war es die EG-Troika, die in Belgrad die Sorge der EG über die jüngsten Entwicklungen zum Ausdruck brachte, nachträglich bekräftigt durch den ER von Luxemburg vom 9. April, der sich gegen eine Zersplitterung des Landes aussprach.[134] In diesem Sinne liest sich auch die zweite EPZ-Erklärung vom 9. Mai.[135] Vor ihrer Reise nach Belgrad Ende Mai wiesen Delors und Santer als Präsident des Europäischen Rates eine Vermittlerrolle mit der Begründung zurück, dass man sich nicht in die internen Angelegenheiten Jugoslawiens einmischen wolle.[136] Auf die Frage einer möglichen Anerkennung Kroatiens und Sloweniens entgegnete Delors entsprechend:

„Die Frage der Anerkennung einer einseitigen Abspaltung stellt sich nicht. Die Zwölf werden den Teilen eines zerfallenden Jugoslawien keinerlei Finanzhilfe gewähren.“[137]

Im April wurde die Hoffnung auf eine friedliche Konfliktbeilegung kurzzeitig gestärkt, doch im Mai verschlechterten sich die Beziehungen dramatisch.[138] Am 15. Mai verhinderte der serbische Block die turnusgemäße Wahl des kroatischen Präsidiumsmitglieds Mesić, nachdem dieser den jugoslawischen Einheitsstaat für gescheitert erklärt hatte. Abermals bemühten sich Izetbegović und Gligorov bei der erweiterten Sitzung des Staatspräsidiums am 6. Juni um die Erarbeitung eines Kompromisses, doch ihre Position war zu schwach, als dass sie ein Einlenken Sloweniens und Kroatiens auf der einen und Serbiens auf der anderen Seite hätten erreichen können.[139] Eine mögliche aktive Unterstützung des vorgelegten Kompromisses durch die EG hätte dem Vorhaben Nachdruck verleihen können. Statt dessen begrüßte der Rat am 8. Juni lediglich die von den sechs Präsidenten der Republiken zuvor geführten Verhandlungen als einen Schritt zur Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung und bekräftigte die „neue Dimension“ der künftigen Kooperation zwischen Jugoslawien und der Gemeinschaft.[140]

Die Zahl und die Intensität gewalttätiger Auseinandersetzungen hatte bis Juni stark zugenommen,[141] eine Eskalation stand kurz bevor, während die Gemeinschaft den politischen Dialog und die Einheit des Landes bekräftigte und am 24. Juni das im Dezember angekündigte dritte Finanzprotokoll unterzeichnete, welches Zuwendungen der EG in Höhe von 730 Mio. ECU vorsah.[142] Allen Appellen zum Trotz erklärten Slowenien und Kroatien – wie lange vorher angekündigt – am 25. Juni ihre Unabhängigkeit.[143] Zwei Tage später marschierten Truppen der jugoslawischen Volksarmee zunächst in Slowenien, dann in Kroatien ein und bestimmten den Fortgang der Entwicklungen.[144]

Die EG – Rat wie Kommission – hatte es in dieser Phase bis Ende Juni versäumt, aktiv vermittelnd in den Konflikt einzugreifen. Sie hatte sich auf einfache Appelle und Deklarationen zum Erhalt Jugoslawiens beschränkt. Die Aussicht auf die EG-Wirtschaftshilfe, so hoffte man, würde die Konfliktparteien mäßigen. Der Gemeinschaft mangelte es an Bewusstsein für die Schwere des Konflikts und daraus resultierend an einem klaren Konzept, einer aktiven und operativen Politik der Konfliktregulierung.[145]

3.3.2 Die EG-Troika-Missionen

Unmittelbar nach dem Einsatz der Volksarmee gegen Slowenien und Kroatien schaltete sich die Gemeinschaft aktiv in den Konflikt ein. Der Europäische Rat (ER) von Luxemburg beschloss am 28. Juni die sofortige Entsendung der Troika, die noch am selben Tag zu Vermittlungen nach Belgrad reiste. Der luxemburgische Außenminister Poos trat als amtierender Rats­vorsitzender und Kopf der Mission entschieden und selbstbewusst auf und verkündete:

„This is the hour of Europe. It is not the hour of the Americans!“[146]

Der italienische Außenminister de Michaelis legte außerdem Wert auf die Feststellung, dass Moskau und Washington zwar unterrichtet, nicht aber konsultiert worden seien.[147]

3.3.2.1 Die ersten Erfolge der EG-Verhandlungen

Zunächst schien es, als würde Poos Recht behalten: Die Troika konnte einen aus drei Punkten be­stehenden Waffenstillstand aushandeln. Der Rückzug der Armee in die Kasernen, die Suspen­dierung der Unabhängigkeitserklärungen für drei Monate und die Beachtung der Ver­fas­sungs­ordnung durch die Wahl Mesićs zum Staatspräsidenten sollten neue Verhand­lungen er­möglichen.[148] Wie brüchig diese Waffenruhe war, zeigte sich bereits einige Stunden später, als die Gewalt in Slowenien wieder aufflammte. Abermals reiste die Troika nach Jugos­lawien, um die Einstellung der Kämpfe zu erreichen. Sie drohte nun, die Jugoslawien in Aus­sicht gestellte Wirtschaftshilfe einzufrieren. Schließlich stimmten die Republiken dem Schlich­tungsplan der Troika zu und wählten Mesić zum Präsidenten des jugoslawischen Staats­präsidiums. Doch zu einer Unterbrechung der Feindseligkeiten kam es nicht. Der Rat rea­gierte in einer neuerlichen Erklärung „bestürzt“ auf die Gewalt und rief die Parteien zur Ein­haltung der getroffenen Vereinbarungen auf.[149] In einer Stellungnahme vom 5. Juli begrüßte der Rat die zwei Tage zuvor von der KSZE beschlossene Bereitstellung einer Beobachtermis­sion, verhängte ein Waffenembargo gegen ganz Jugoslawien und setzte das Finanzprotokoll außer Kraft.[150] Damit ließen die Zwölf ihrer deklaratorischen Politik erstmals Taten folgen.

Zu dieser Zeit wurden auch die Vermittlungsbemühungen intensiviert. Die KSZE schaltete sich im Zusammenspiel mit ihren EG-Staaten in den Konflikt ein und verabschiedete am 3. Juli im Rahmen ihres Krisenmechanismus ein Kommuniqué zur Entsendung einer „Mission der Guten Dienste“, in dem sie Belgrad ausdrücklich Hilfe und Unterstützung anbot und die Kon­fliktparteien zu friedlichen Verhandlungen aufforderte.[151] Als Leiter des KSZE-Krisen­mecha­nismus reiste der deutsche Außenminister Genscher am 1. Juli zu ergebnislosen Ge­sprä­chen mit den Führungen nach Belgrad.[152]

Bei der Sitzung des Rates am 5. Juli forderte Genscher die Anerkennung der Republiken, sollten die Kampfhandlungen von Seiten der Volksarmee nicht eingestellt werden. Wenngleich die Versuche, die Einheit Jugoslawiens zu bewahren, von der EG nun weniger intensiv verfolgt wurden, war Genschers Vorstoß nicht konsensfähig.[153] Die von der Gemeinschaft (und auch von den USA) immer wieder bekräftigte Forderung, Jugoslawien als Gesamtstaat zu erhalten, ist kritisch zu bewerten, weil einhellig vermutet wird, dass sich die Bundesregierung um Premierminister Ante Marković dadurch ermutigt fühlen musste, die Integrität des Staatsgebietes unter Einsatz der Armee zu wahren – obwohl weder die EG noch die Vereinigten Staaten die Anwendung von Gewalt als legitimes Mittel in Erwägung gezogen hatten.[154] Zur selben Sitzung legte der französische Außenminister Dumas einen Plan vor, der den Jugoslawen das Recht zugestand, selber über ihre Zukunft zu entscheiden. Wichtiger jedoch war seine Forderung zu verhindern, dass einzelne Republiken zu sehr unter ausländischen Einfluss geraten – ein Fingerzeig vor allem auf Österreich, aber auch auf Deutschland, die sich für eine Anerkennung stark machten.[155]

Auf Einladung der jugoslawischen Regierung wurde die Troika am 7. Juli ein drittes Mal entsendet, um aktiv an den auf der Insel Brioni stattfindenden Verhandlungen der Konfliktparteien teilzunehmen. Auch hier hielt die Gemeinschaft im Verlauf der Konferenz wieder an der Vorstellung fest, Jugoslawien könne als Einheit weiter bestehen.[156] Insgesamt gab das bis zum 10. Juli durch die EG ausgehandelte Ergebnis aber Anlass zu Hoffnung: Vom 1. August an sollten die Parteien friedlich über die Zukunft Jugoslawiens beraten. Zu diesem Zweck wurden die Unabhängigkeitserklärungen Sloweniens und Kroatiens für drei Monate suspendiert. Als neues Instrument europäischen Krisenmanagements sollte eine EG-Beobachter­mission den Waffenstillstand und verschiedene andere Vereinbarungen vor Ort über­wachen.[157] Kritisiert wurde das Verhalten der Troika in den Verhandlungen bzw. das Auftreten des Ratsvorsitzenden van den Broek, der mit unglaublicher Arroganz vor allem Slowenien gegenüber gehandelt und gemäß dem Prinzip „take it or leave it“ das spätere Ergebnis diktiert haben soll.[158] Der als Erfolgsstück europäischer Diplomatie und als Beweis für die europäische Handlungsfähigkeit gepriesene Vertrag war aber relativ inhaltsleer, ließ die wichtigsten Fragen ungeklärt und zeigte keinerlei Lösungsmöglichkeiten auf.[159] Für Slowenen wie Kroaten war das Ergebnis nur schwer zu akzeptieren. Insbesondere Slowenien stellte sich schlechter, weil seine gut funktionierende Territorialverteidigung die erbeuteten Waffen an die JVA zurückgeben sollte. Im Gegenzug für das Entgegenkommen erhielt Ljubljana aber keinerlei Sicherheitsgarantien für den Fall eines jugoslawischen Angriffs. Allerdings erhoffte sich Slowenien die Internationalisierung des Konflikts und stimmte folglich zu.[160]

3.3.2.2 Das Scheitern der Vereinbarungen von Brioni

Die Vereinbarungen von Brioni wurden hinfällig, als das Staatspräsidium am 18. Juli überraschend den Wünschen Sloweniens nachgab, die Einheiten der Volksarmee aus Slowenien zurückzuziehen, nachdem die effiziente Territorialverteidigung die halb­herzig agierende Volksarmee vor massive Probleme gestellt hatte. Lediglich der kroatische Repräsentant Mesić stimmte unter Hinweis auf die Vereinbarungen von Brioni dagegen und forderte das gleiche Verfahren auch für Kroatien.[161] Allerdings gestaltete sich die Konfliktstruktur in Kroatien wesentlich diffiziler: Während sein nördlicher Nachbar über ein ethnisch nahezu homogenes Staatsgebiet verfügte, hatte Kroatien eine serbische Minderheit von 12,2%.[162] Die jugoslawische Volksarmee wurde unterschiedlich konzentriert eingesetzt, was verdeutlichte, dass ihr Einsatz vor allem dem Schutz der serbischen Bevölkerung diente und weniger auf den Erhalt des Staatsgebiets im Sinne Titos angelegt war. Ein Drittel Kroatiens wurde entlang der bosnischen Grenze besetzt. Dieses Gebiet trug fortan den Namen Serbische Republik Krajina.[163] Slowenien war aufgegeben worden. Diese überraschende Entscheidung des Staatspräsidiums stellte die Europäer, die auf die Wahrung der Integrität Jugoslawiens fixiert waren, vor vollendete Tatsachen.[164]

Als Reaktion auf das Treffen der Präsidenten veröffentlichte die Gemeinschaft eine weitere EPZ-Erklärung mit einem Satz, der angesichts der Ereignisse, die auf den Rückzug aus Slowenien folgten, ungemein blauäugig wirkt:

„Sie [die EG und ihre Mitgliedstaaten] nehmen den Beschluss des Präsidiums zur Kenntnis, die jugoslawische Volksarmee aus dem Gebiet der Republik Slowenien zurückzuziehen, und begrüßen ihn soweit, als er die Verpflichtung aller Parteien, auf die Anwendung von Gewalt zu verzichten, zum Ausdruck bringt... Sie geben der Hoffnung Ausdruck, dass die Verhandlungen über die Zukunft Jugoslawiens bald aufgenommen werden können...“[165]

Natürlich musste Europa auf diese neue Situation reagieren. Die Troika um van den Broek bemühte sich in Verhandlungen mit der serbischen Führung, einen analogen Beschluss auch für Kroatien zu erreichen, verbunden mit der weiteren Entsendung von EG-Beobachtern, nachdem die ersten Monitore am 15. Juli nach Slowenien gereist waren.[166] Doch die Bereitschaft des serbischen Blocks für eine Zustimmung war nicht gegeben. Zu groß waren in Kroatien die Geländegewinne der Volksarmee, die nun offensichtlich die serbischen Milizen in der Krajina unterstützte. Zagreb forderte wegen der zunehmenden Kämpfe die EG-Beobachter am 16. Juli auf, ihre Mission auf Kroatien auszudehnen, doch diese Bitte wurde abgelehnt.[167]

Mitte Juli ernannte van den Broek den niederländischen Botschafter in Paris, Henry Wynaendts, zum Leiter der geplanten Vermittlungsmissionen der EG im ehemaligen Jugoslawien. Auf Beschluss der Politischen Direktoren reiste er am 21. Juli nach Belgrad und Zagreb. Allerdings blieben seine Bemühungen relativ bedeutungslos, was sich auch darin manifestiert, dass bis Mitte September kein Fortschritt erreicht werden konnte.[168]

3.3.2.3 Das Scheitern der Troika-Missionen

Die Differenzen innerhalb der Gemeinschaft traten immer deutlicher zu Tage. Auf Einladung der Präsidentschaft kamen am 29. Juli die Vertreter Mazedoniens und Bosnien-Herzegowinas im jugoslawischen Staatspräsidium, der Bundesminister­präsident Marković und Außenminister Lončar nach Brüssel. Obwohl Frankreich, Deutschland und Luxemburg die Einladung von Vertretern Kroatiens und Sloweniens empfohlen hatten, kam die Präsidentschaft dieser Bitte nicht nach. Genscher bezeichnete daraufhin die Gespräche als wertlos. Auch Kroatien reagierte verärgert. Immerhin konnte auf dem Treffen eine Aufstockung der Beobachtermission von 50 auf 500 Beobachter und ihre Ausweitung auf Kroatien erreicht werden. Der mazedonisch/bosnisch-herzegowinische Vorschlag, neben den Beobachtern eine Friedenstruppe zu entsenden, stieß bei den Zwölf auf Zurückhaltung. Während Dumas ein Engagement im Rahmen der WEU ins Spiel brachte, verwies Genscher auf die hierfür notwendige Zu­stim­mung aller Konfliktparteien.[169] Vereinbart wurden außerdem neuerliche Ver­hand­lungs­mis­sio­nen, in deren Zuge die Troika erstmals nach Slowenien reiste, nachdem sie bis dato ent­sprechende Visiten verweigert hatte, um keine politischen Zeichen zu setzen. Bei diesem Be­such im August äußerte sich auch Ratspräsident van den Broek, von den Slowenen wegen seiner Verhandlungsführung in Brioni wenig geschätzt, positiv über die Entwicklungen in Slowenien. Die Lage hatte sich mit dem Rückzug der Armee nach und nach stabilisiert; Slowenien kam seinen Verpflichtungen nach.[170]

Schwieriger gestaltete sich der Besuch in der jugoslawischen Hauptstadt. Nach zweitägigen Verhandlungen scheiterte die Mission am 4. August letztlich am Widerstand Serbiens, wenngleich van den Broek Milošević nicht direkt für das Scheitern verantwortlich machte.[171] Dennoch musste er die Vermittlungsbemühungen der Troika abbrechen. Die für die europäische Außenpolitik verheißungsvolle „Stunde Europas“ endete mit dem nüchternen Ausspruch des niederländischen Außenministers:

„Wir können nichts mehr tun. Unsere Bemühungen sind ohne Erfolg geblieben.“[172]

Diesem Ende der Troika-Missionen ließen die Minister eine Erklärung folgen, die das serbische Verhalten scharf verurteilte, ohne allerdings Serbien ausdrücklich zu nennen:

„Sie [die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten] verurteilen entschieden die fortgesetzte Gewaltanwendung und Versuche seitens einer Republik, den andere Republiken mit Gewalt Lösungen aufzuzwingen.“[173]

Um Serbien zu einer Zustimmung zu bewegen, beauftragte der Rat die Kommission, negative wie positive wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen vorzuschlagen, um die Parteien gemäß ihrer Verhandlungsbereitschaft zu bestrafen bzw. zu fördern. Gleichzeitig begrüßte der Rat die Bereitschaft der WEU, zum Erhalt eines vereinbarten Waffen­stillstands beizutragen.[174] Die Gemeinschaft war nun offensichtlich ent­schlossen, neben dem politischen Dialog ihr gesamtes Instrumentarium der positiven und neg­ativen Maßnahmen einzusetzen.[175] Unterdessen gingen die Kämpfe in Kroatien weiter.

Bei der außerordentlichen Tagung der Außenminister am 27. August wurden die Schuldzuweisungen gegenüber Serbien deutlich formuliert:

„Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sind über die zunehmende Gewalt in Kroatien bestürzt. Sie erinnern die für die Gewalt verantwortlichen daran, dass sie entschlossen sind, niemals Grenzänderungen anzuerkennen, die nicht durch friedliche Mittel und durch Vereinbarung herbeigeführt worden sind... Noch beunruhigender ist, dass nicht mehr länger geleugnet werden kann, dass Teile der jugoslawischen Volksarmee die serbische Seite aktiv unterstützen... Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten rufen Serbien auf, seinen Widerstand gegen die Ausweitung der Tätigkeit ihrer Beobachtermission in Kroatien aufzugeben.“[176]

Die Gemeinschaft zeigte sich nun entschlossen, den Kämpfen in Kroatien eine Ende zu machen. Auf Vorschlag Frankreichs sollte ein Waffenstillstand die Grundlage für eine EG-Friedenskonferenz bilden. Für den Fall des nicht Zustandekommens einer Waffenruhe bis zum 1. September kündigte die Gemeinschaft „zusätzliche Maßnahmen, ... einschließlich internationaler Schritte“ an.[177]

Die unmissverständliche, wenn auch wenig präzise Haltung der Zwölf schien endlich Wirkung zu zeigen: Am 1. September konnte ein Waffenstillstand in Belgrad unterzeichnet werden.[178] Der Weg zu einer großen EG-Friedenskonferenz schien frei. Allerdings hatte auch diese letzte vereinbarte Waffenruhe keinen Bestand, und der Zeitpunkt der Konferenz sorgte für neuerliche Differenzen: Während Niederländer und Briten die Verhandlungen wegen der Intensität und des Andauerns der Kämpfe verschieben wollten, traten Frankreich, Italien und Deutschland – letztlich erfolgreich – für sofortige Gespräche ein.[179] So luden die EPZ-Minister die Konfliktparteien für den 7. September zu einer Konferenz über die Zukunft Jugoslawiens nach Den Haag ein.[180]

3.3.3 Die EG-Friedenskonferenz und der Carrington-Friedensplan

Die erste große Friedenskonferenz zu Jugoslawien – ein weiteres vielversprechendes Novum des europäischen Krisenmanagements – leitete der zum EG-Sonderbeauftragten ernannte Lord Carrington, der Verteidigungsminister der Regierung Thatcher und Generalsekretär der NATO gewesen war. Seine Ernennung durch den Ministerrat am 3. September war allgemein konsensfähig. Aufgrund seiner diplomatischen Erfahrung und seiner Persönlichkeit erschien Lord Carrington als der richtige Mann für die Verhandlungen in dieser Phase.[181] Ihm wurde ein kleines, im niederländischen Außenministerium angesiedeltes Sekretariat unter Beteiligung eines Vertreters der Europäischen Kommission zur Seite gestellt.[182] Bei seiner Ernennung erhielt Carrington von van den Broek die Anweisung, innerhalb von zwei Monaten ein umfangreiches Friedenskonzept zu erarbeiten – eine Direktive, die angesichts der Komplexität des Konflikts nicht einzuhalten war.[183]

Als Teilnehmer waren auf Seiten der Konfliktparteien das Staatspräsidium, die Bundesregierung sowie die Präsidenten der Republiken vorgesehen; die Vermittler kamen aus der Präsidentschaft und den Mitgliedstaaten bzw. der Kommission. Um Streitfälle und Fragen des Völkerrechts kompetent behandeln zu können, wurde um den amtierenden Präsidenten des Conseil Constitutionel Français, Badinter, eine Schiedskommission eingerichtet, bestehend aus fünf Verfassungsrichtern der Mitgliedstaaten.[184] Ziel dieser Konferenz waren eine dauerhafte Waffenruhe und eine globale Konfliktlösung unter Beteiligung aller Konfliktparteien. Hierzu wurden in drei Arbeitsgruppen Pläne für den künftigen Staatsaufbau, die Minderheitenproblematik sowie die wirtschaftlichen Beziehungen der jugoslawischen Republiken untereinander erarbeitet.[185]

3.3.3.1 Der schwierige Beginn der Verhandlungen im September

Auch Carrington betrachtete eine Waffenruhe zunächst als Voraussetzung für den Beginn seiner Mission, rückte aber bald davon ab.[186] Trotz des Fortgangs schwerer Kämpfe kam es am 12./13. September zu einer ersten Arbeitssitzung, bei der Italien vorschlug, anstelle Jugoslawiens ein neues Völkerrechtssubjekt souveräner Staaten zu schaffen. Der kroatische Außenminister Separović bezeichnete die Verhandlungen als „irrelevant, nicht adäquat und kontraproduktiv“ und verwies auf die fortdauernden Angriffe, mit der die Armee vollendete Tatsachen schaffen wolle, während Europa weiterhin an einer Bundesstaatlichkeit Jugoslawiens festhalte. Gleichzeitig forderte Tudjman die Anerkennung Kroatiens durch die EG.[187]

Die Ausweitung der Kämpfe verstärkte den Streit innerhalb der Gemeinschaft. Genscher hatte am 28. August verkündet, er sehe keine andere Möglichkeit, als Bonn und der EG die Anerkennung zu empfehlen, sollte bis zum 1. September keine Einigung über eine Waffenruhe erzielt werden.[188] Am 14. September beschuldigte van den Broek Kroatien: Die Eskalation der Gewalt sei die Antwort auf die Blockade von JVA-Kasernen durch kroatische Milizen. Kroatien wies diesen Vorwurf empört mit dem Hinweis zurück, man habe sich monatelang den europäischen Forderungen gebeugt mit der Folge, große Teile kroatischen Territoriums verloren zu haben. Die Präsidentschaft kritisierte Genscher, durch die Androhung einer Anerkennung neue Gewalt provoziert zu haben.[189] Aufgrund der Kämpfe wurden zunächst neue Waffenstillstandsvereinbarungen notwendig. Diese wurden am 17. September in Igalo zwischen den Parteien und Lord Carrington mit dem Hinweis unterzeichnet, es handele sich um die „letzte Chance“, eine Eskalation des Konflikts zu verhindern.[190] Überflüssig zu erwähnen, dass auch dieses Dokument keinen Bestand haben sollte.

Das neuerliche Scheitern tat nun innerhalb der EPZ seine Wirkung. Schon seit einigen Wochen diskutierte die Gemeinschaft die Entsendung einer Friedenstruppe. Am Rande ihres Treffens am 19. September in Bonn bekräftigten Mitterand und Kohl, dass im Zuge eines Waffenstillstands eine durch eine Friedenstruppe gesicherte Pufferzone geschaffen werden sollte.[191] Am selben Tag stellten die EPZ-Minister in einer Erklärung fest, dass die EG-Beobachter aufgrund der anhaltenden Kämpfe nur noch bedingt agieren könnten und begrüßten daher die Suche der WEU nach einer Lösung. Sie stellten aber klar, dass es eine militärische Intervention ohne vorherigen Waffenstillstand nicht geben werde. Entscheidend war in diesem Dokument jedoch der letzte Absatz:

[...]


[1] vgl. hierzu wie auch zu den Fallstudien die Karten zur Region im Anhang.

[2] Carnegie Commission on Preventing Deadly Conflict (Hrsg.): Preventing Deadly Conflict. Final Report. New York 1997, S. 11.

[3] „Still, I believe that no imaginable political or even military intervention from outside could have arrested the nationalist-inspires drive to Yugoslavia’s destruction.” Zimmermann in: Warren Zimmermann: Origins of a Catastrophe. Yugoslavia and Its Destroyers – America’s Last Ambassador Tells What Happened and Why. New York 1996, S. XI.

[4] Gisela Müller-Brandeck-Bocquet: Die Mehrdimensionalität der EU-Außenbeziehungen, in: Klaus Schubert/Dies. (Hrsg.): Die Europäische Union als Akteur der Weltpolitik. Opladen 2000, S. 29-44; Uwe Schmalz: Kohärenz der EU – Außenbeziehungen? Der Dualismus von Gemeinschaft und Gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik in der Praxis (Arbeitspapier der Konrad-Adenauer-Stiftung, Bereich Forschung und Beratung – Internationale Politik). Sankt-Augustin 1997.

[5] Beim politologischen Viereck handelt es sich um eine anglo-amerikanische Vierteilung des einheitlichen deutschen Politikbegriffs, also um Anglizismen, die die verschiedenen Dimensionen des Politischen kategorisieren. Zunächst hatte Scharpf den politischen Prozess (politics) bzw. die politischen Inhalte (policy) geprägt. Rohe fügte diesem Ansatz den politischen Ordnungsrahmen (polity) hinzu, ehe Rittberger und Wolf den Begriff des politologischen Dreiecks in die Wissenschaft einführten. Weinacht wiederum erweiterte dieses Dreieck unter Hinzufügung des Persönlichen als vierte Dimension (politician) zum politologischen Viereck. Vgl. hierzu Paul-Ludwig Weinacht: Die politische Person und das Persönliche an der Politik, in: Karl Graf Ballestrem u.a. (Hg.): Sozialethik und Politische Bildung. Festschrift für Bernhard Sutor zum 65. Geburtstag. Paderborn u.a. 1995, S. 55-75 (61ff.); oder auch die zusammenfassende Darstellung von Klaus P. Zeitler: Deutschlands Rolle bei der völkerrechtlichen Anerkennung der Republik Kroatien unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Außenministers Genscher. Marburg 2000, S. 255ff.

[6] Der später deutlich werdenden Logik des Aufbaus dieser Arbeit beschränkt sich der Bosnien-Krieg auf einen Exkurs.

[7] Carsten Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien 1991-1995. Die Rolle von OSZE, EU, UNO, und NATO (Bonner Studien zum Jugoslawien-Konflikt, hg. v. Hans-Peter Schwarz). Baden-Baden 1998, S. 16f.

[8] Catherine Guicherd: L’Heure de l’Europe. Premières Leçon du Conflit Yougoslave. Paris 1993; Jonathan Eyal: Europe and Yugoslavia: Lessons from a Failure (Whitehall Paper Series 1993, hg. v. Royal United Services Institute for Defence Studies). Weymouth 1993; Viktor Meier: Wie Jugoslawien verspielt wurde. München 1995; James Gow: Triumph of the Lack of Will. International Diplomacy an the Yugoslav War. London 1997; Daniel Eisermann: Der lange Weg nach Dayton. Die westliche Politik und der Krieg im ehemaligen Jugoslawien 1991 bis 1995 (Bonner Studien zum Jugoslawienkonflikt, hg. v. Hans-Peter Schwarz). Baden-Baden 2000; Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien 1991-1995; Laura Silber/Allan Little: Yugoslavia: Death of a Nation. Revised and updated edition, New York 1997.

[9] Michael Dammann: Internationale Bearbeitung des Kosovokonflikts 1990-1999 (Trierer Arbeitspapier zu Internationalen Politik, Nr. 3). Trier 2000; Stefan Troebst: Conflict in Kosovo: Failure of Prevention?, An Analytical Documentation, 1992-1998 (ECMI Working Paper # 1). Flensburg 1998; Heinz Loquai: Der Kosovo-Konflikt – Wege in einen vermeidbaren Krieg. Die Zeit von Ende November 1997 bis März 1999 (Demokratie, Sicherheit, Frieden, Band 129, hg. v. Dieter S. Lutz). Baden-Baden 2000; Michel Roux: Le Kosovo. Dix clés pour comprendre. Paris 1999; Berthold Meyer/Peter Schlotter: Die Kosovo-Kriege 1998/99. Die internationalen Interventionen und ihre Folgen (HSFK-Report 1/2000). Frankfurt/Main 2000; Konrad Clewing/Jens Reuter (Hrsg.): Der Kosovo-Konflikt. Ursachen – Akteure – Verlauf. München 2000; Wolfgang Petritsch/Karl Kaser/Robert Pichler: Kosovo – Kosova. Mythen, Daten, Fakten. Klagenfurt u.a. 1999.

[10] vgl. z.B. Jens Reuter: Die Entstehung der jugoslawischen Krise und ihre Internationalisierung, in: SOE, Nr. 7-8/1991, S. 343-352; Stefan Troebst: Chronologie einer gescheiterten Prävention. Vom Konflikt zum Krieg im Kosovo, 1989-1999, in: Osteuropa, Nr. 8/1999, S. 777-795; Marie-Janine Calic: Der Stabilitätspakt für Südosteuropa. Eine erste Bilanz, in: APuZ, B 13-14/2001, S. 9-16.

[11] vgl. bspw. Heinz Kramer/Oya S. Abali (Hrsg.): Stabilisierung des Balkans: Herausforderungen für die EU und die internationale Staatengemeinschaft (SWP – AP 3123). Ebenhausen März 2000; Johannes Preisinger: Die EG-Beobachtermission im ehemaligen Jugoslawien. Bilanz und Zukunfts­per­spek­ti­ven (HSFK-Report 3/1994). Frankfurt/Main 1994.

[12] Daniel Maurer: Europäische Sicherheit: Konfliktmanagement am Beispiel „Ex-Jugoslawien“ (Zürcher Beiträge zur Sicherheitspolitik und Konfliktforschung, Nr. 59, hg. v. Kurt R. Spillmann/Andreas Wenger). Zürich 2001.

[13] Zahlen nach Tobias Debiel: Not und Intervention in einer Welt des Umbruchs. Zu Imperativen und Fallstricken humanitärer Einmischung, in: APuZ, Nr. 33-34/1996, S. 29-38 (29).

[14] Mark Eyskens: Konfliktverhinderung und europäische Verteidigung, in: The Philip Morris Institute for Public Research (Hrsg.): Wie kann Europa Konflikte verhindern? (Discussion Paper, Nr. 14). Brüssel 1997, S. 19-29 (20f.); Waldemar Hummer/Peter Hipold: Die Jugoslawien-Krise als ethnischer Konflikt, in: EA, Nr. 4/1992, S. 87-96 (87).

[15] Dammann: Internationale Bearbeitung des Kosovokonflikts 1990-1991, S. 7f.

[16] Die Bezeichnung Bosnien-Krieg wird i.d.R. als Kurzform für den Krieg in Bosnien-Herzegowina verwendet.

[17] Marie-Janine Calic: Probleme Dritter Parteien bei der Regulierung von Bürgerkriegen: Der Fall Bosnien-Herzegowina, in: Heinrich-W. Krumwiede/Peter Waldmann (Hrsg.): Bürgerkriege: Folgen und Regulierungsmöglichkeiten (Aktuelle Materialien zur Internationalen Politik, Band 56, hg. v.d. Stiftung Wissenschaft und Politik). Baden-Baden 1998, S. 217-240 (217, 221).

[18] Volker Matthies: Krisenprävention. Vorbeugen ist besser als Heilen (Analysen, Politik – Gesellschaft – Wirtschaft, Band 64, hg. v. Klaus Schubert/Göttrik Wewer). Opladen 2000, S. 18.

[19] Bericht des UN-Generalssekretärs an den Sicherheitsrat „Agenda für den Frieden“, vorgelegt in New York (Auszug), in: EA, Nr. 24/1992, S. D 657-673.

[20] Matthies: Krisenprävention, S. 18.

[21] Volker Matthies: „Erfolgsgeschichten“ friedlicher Konfliktbearbeitung, in: APuZ, B 16-17/1998, S. 13-22 (13); Ders.: Friedensforschung und Friedensursachenforschung – Einige programmatische Überlegungen, in: Wolfgang R. Vogt (Hrsg.): Gewalt und Konfliktbearbeitung. Befunde – Konzepte – Handeln (Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung e.V. (AFK), Band XXIV). Baden-Baden 1997, S. 108-115 (108).

[22] Klaus Jürgen Gantzel: Kriegsursachen – Tendenzen und Perspektiven, in: EuS, Nr. 3/1997, S. 257-266 (258).

[23] Hans Nicklas: Über die Schwierigkeiten der Konfliktregelung bei ethnischen Konflikten, in: Vogt: Gewalt und Konfliktbearbeitung, S. 222-227 (222).

[24] Norbert Ropers: Prävention und Friedenskonsolidierung als Aufgabe für gesellschaftliche Akteure, in: Dieter Senghaas (Hrsg.): Frieden machen. Frankfurt/Main 1997, S. 219-242 (219).

[25] Peter Waldmann: Bürgerkrieg – Annäherung an einen schwer fassbaren Begriff, in: Krumwiede/Waldmann: Bürgerkriege: Folgen und Regulierungsmöglichkeiten, S. 15-36 (18ff.).

[26] Calic: Probleme Dritter Parteien bei der Regulierung von Bürgerkriegen: Der Fall Bosnien-Herzegowina, S. 221f.

[27] Volker Matthies: Vom reaktiven Krisenmanagement zur präventiven Konfliktbearbeitung?, in: APuZ, B 33-34/1996, S. 19-28 (24).

[28] Matthies: Krisenprävention, S. 52.

[29] ebd., S. 57.

[30] vgl. hierzu die Auflistung von Matthies, in: ebd., S. 158.

[31] Matthies: Vom reaktiven Krisenmanagement zur präventiven Konfliktbearbeitung?, S. 25.

[32] Matthies: „Erfolgsgeschichten“ friedlicher Konfliktbearbeitung, S. 22.

[33] Heinrich-W. Krumwiede: Regulierungsmöglichkeiten von Bürgerkriegen: Fragen und Hypothesen, in: Krumwiede/Waldmann: Bürgerkriege: Folgen und Regulierungsmöglichkeiten, S. 37-60 (38f.).

[34] Dieter Senghaas: Hexagon-Variationen. Zivilisierte Konfliktbearbeitung trotz Fundamentalpolitisierung, in: Norbert Ropers/Tobias Debiel (Hrsg.): Friedliche Konfliktbearbeitung in der Staaten- und Gesellschaftswelt. Bonn 1995, S. 37-54 (38ff.).

[35] Calic: Der Stabilitätspakt für Südosteuropa, S. 9.

[36] Krumwiede: Regulierungsmöglichkeiten von Bürgerkriegen. Fragen und Hypothesen, S. 40ff.

[37] ebd., S. 42ff.

[38] ebd., S. 47ff.

[39] ebd., S. 51ff.

[40] ebd., S. 54f.

[41] ebd., S. 56ff.

[42] Marie-Janine Calic: Friedensstrategien in komplexen Konflikten. Lehren aus dem zerfallenden Jugoslawien, in: Senghaas: Frieden machen, S. 166-186 (183).

[43] Dammann: Internationale Bearbeitung des Kosovokonflikts 1990-1991, S. 14f.

[44] Jacob Bercovitch: Mediation in der Staatenwelt. Bedingungen für Erfolg oder Scheitern internationaler Vermittlungsbemühungen, in: Ropers/Debiel: Friedliche Konfliktbearbeitung in der Staaten- und Gesellschaftswelt, S. 89-111.

[45] Dammann: Internationale Bearbeitung des Kosovokonflikts 1990-1991, S. 15f.

[46] Weinacht: Die politische Person und das Persönliche an der Politik, S. 62f.; vgl. hierzu auch Fussnote 4.

[47] Dammann: Internationale Bearbeitung des Kosovokonflikts 1990-1991, S. 17.

[48] ebd., S. 17

[49] ebd., S. 18.

[50] ebd., S. 18.

[51] ebd., S. 18f.; Wenngleich hier eine Kategorisierung der verschiedenen Typen von Mediationsstrategien vorgenommen wurde, so soll es nicht Ziel dieser Arbeit sein, die Vermittlungsansätze von EG bzw. EU in ein künstliches Schema zu pres­sen. Vielmehr sollen die hier getroffenen Unterscheidungen der Orientierung dienen bzw. eine spätere Bewertung des Krisenmanagements erleichtern.

[52] Schmalz: Kohärenz der EU-Außenbeziehungen?, S. 24; Peter Schmid: Die Europäische Union als Instrument der politischen und militärischen Krisenregulierung, in: Wolfgang Pühs/Thomas Weggel/Claus Richter (Hrsg.): Sicherheitspolitisches Symposium Balkankonflikt. Instrumente des inter­nationalen Krisenmanagements (Wehrdienst und Gesellschaft, Band 3, hg. v. Armin Steinkamm). Baden-Baden 1993, S. 95-104 (99).

[53] Einen Überblick hierzu liefert bspw. Achim Schmillen: Möglichkeiten und Grenzen nichtmilitärischer Konflik­tlö­sungen am Beispiel des ehemaligen Jugoslawien, in: Pühs/Weggel/Richter: Sicherheitspolitisches Symposium Balkan­konflikt, S. 109-121 (117ff.).

[54] Hanns W. Maull: Wirtschaftssanktionen als Instrument der Außenpolitik, in: Jahrbuch für Politik, Nr. 2/1991, S. 341-367 (347).

[55] Calic: Friedensstrategien in komplexen Konfliktfeldern, S. 178; der Krieg in Bosnien hat gezeigt, dass Milošević sich mittelfristig von den bosnischen Serben distanzierte, um den Sanktionsdruck auf Serbien zu vermindern, gleichzeitig aber nicht von seinen grundsätzlichen nationalistischen Zielen abwich.

[56] ebd., S. 178; Hans Stark: Embargo mit begrenzter Wirkung. Die Sanktionen gegen Serbien und Montenegro, in: IP, Nr. 7/1997, S. 43-48 (45f.).

[57] Calic: Friedensstrategien in komplexen Konfliktfeldern, S. 180.

[58] Manfred Kalussa: Stumpfes Friedensinstrument? Zur Problematik der UN-Sanktionen, in: APuZ, B 16-17/1998, S. 31-38 (31).

[59] Peter Imbusch: Der Konflikt in Jugoslawien, in: Ders./Ralf Zoll (Hrsg.): Friedens- und Konfliktforschung. Eine Einführung mit Quellen (Friedens- und Konfliktforschung, Band 1). 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, Opladen 1999, S. 169-194 (185f.); Stark: Embargo mit begrenzter Wirkung, S. 47.

[60] Schmalz: Kohärenz der EU-Außenbeziehungen?, S. 24.

[61] Die kontroverse Debatte in der Wissenschaft über Sinn und Unsinn und die Schwierigkeit der Evaluierung von Sanktionen zeichnet Maull nach: Maull: Wirtschaftssanktionen als Instrument der Außenpolitik, S. 343ff.; vgl außerdem zur praktischen Anwendung von Sanktionen durch EU und OSZE und ihrer Wirkung: Antonio Napalitano: Sanctions as a Possible Tool of Preventive Diplomacy, in: Ministry for Foreign Affairs (Hrsg.): The Challenge of Preventive Diplomacy. The experience of the CSCE. Stockholm 1994, S. 138-157.

[62] Margaretha af Ugglas: Conditions for Successful Preventive Diplomacy, in: Ministry for Foreign Affairs: The Challenge of Preventive Diplomacy, S. 11-32 (14ff.).

[63] Maurer: Europäische Sicherheit: Konfliktmanagement am Beispiel „Ex-Jugoslawien“, S. 71ff.

[64] Herfried Münkler: Schwärende Wunden. Humanitäre Interventionen können die Spirale der Gewalt blockieren, doch Frieden können sie nicht schaffen, in: FAZ, 30. August 2001, S. 10; Als das bekannteste Beispiel für eine gescheiterte militärische Intervention gilt wohl der UN-Einsatz in Somalia von 1992-1995.

[65] ebd.

[66] Richard Holbrooke in: Interview mit Richard Holbrooke: „Notfalls Gewalt anwenden“, in: Die Zeit, 22.03.2001, S. 3.

[67] Reimund Seidelmann: Zur Neuordnung der westeuropäischen Sicherheitspolitik, in: PVS, Sonderheft 23/1992: Die Integration Europas (hg. v. Michael Kreile). Opladen 1992, S. 335-361 (335).

[68] So beziffert bspw. EU-Kommissar Patten die rein zivilen Ausgaben der EU für Wiederaufbau, etc. auf dem Balkan von 1993-2000 auf 17 Mrd. €! Vgl. Interview mit Christopher Patten: Europa muss seine Konflikte selbst lösen, in: Die Zeit, 03.02.2000.

[69] Matthies: Vom reaktiven Krisenmanagement zur präventiven Konfliktbearbeitung?, S. 19.

[70] Wolfgang Wagner: Acht Lehren aus dem Fall Jugoslawien, in: EA, Nr. 2/1992, S. 39.

[71] Dammann: Internationale Bearbeitung des Kosovokonflikts 1990-1991, S. 22f.

[72] ebd., S. 22.

[73] Eyskens: Konfliktverhinderung und europäische Verteidigung, S. 27

[74] Eyal: Europe and Yugoslavia, S. 25.

[75] Ben Soetendorp: Foreign Policy in the European Union: Theory, History and Practice. London 1999, S. 128.

[76] Jörg Nadoll: Die Europäische Union und die Konfliktbearbeitung in Ex-Jugoslawien 1991-1998 – Mühl- oder Meilenstein?, in: Schubert/Müller-Brandeck-Bocquet: Die Europäische Union als Akteur der Weltpolitik, S. 81-101 (82f.); Elfriede Regelsberger: Die Europäische Politische Zusammenarbeit, in: Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hrsg.): Jahrbuch der Europäischen Integration 1990/91. Bonn 1991, S. 221-229 (221ff.).

[77] 25. Gesamtbericht über die Tätigkeiten der Europäischen Gemeinschaften 1991 (hg. v.d. Kommission der Europäischen Gemeinschaften). Brüssel/Luxemburg 1992, Ziffer 1087.

[78] Wolfgang Schwirz: Die Rolle der Europäischen Union und der Vereinten Nationen im Jugoslawien-Konflikt. Ein historischer Abriss, in: Politische Studien, Sonderheft 3/1995: Die Balkankrise, Hintergründe, Verlaufsformen, Perspektiven. Dezember 1995, S. 12-32 (14).

[79] Curt Gasteyger: Europa von der Spaltung zur Einigung (Schriftenreihe Band 348, hg. v.d. Bundeszentrale für politische Bildung). Bonn 1997, S. 113f.

[80] Gasteyger: Europa von der Spaltung zur Einigung, S. 68.

[81] Ekkehard Münzing: Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG), in: Ulrich Albrecht/Helmut Vogler (Hrsg.): Lexikon der Internationalen Politik. München/Wien 1997, S. 131-136.

[82] Heiko Borchert: Europas Sicherheitsarchitektur. Erfolgsfaktoren – Bestandsaufnahme – Handlungsbedarf (Nomos Universitätsschriften, Politik, Band 102). Baden-Baden 1999, S. 37f.; Gasteyger: Europa von der Spaltung zur Einigung, S. 114ff.

[83] Günter Burghardt/Gerd Tebbe: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union – Rechtliche Strukturen und politischer Prozess, in: Europarecht, Heft 1-2/1995, S. 1-20 (4).

[84] Erster Bericht der Außenminister an die Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedstaaten vom 27. Oktober 1970 (Luxemburger Bericht), in: Auswärtiges Amt (Hrsg.): Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ). Dokumentation. 7. Auflage, Coburg 1984, S. 25-31 (26ff.)

[85] David J. Allen/William Wallace: Die europäische politische Zusammenarbeit. Modell für eine europäische Außenpolitik?, Bonn 1976, S. 11.

[86] Niels Hansen: Die Europäische Politische Zusammenarbeit bei den Vereinten Nationen. Die Neuen suchen in New York ihr Profil, in: EA, Nr. 15/1975, S. 493-300 (493ff.).

[87] Elfriede Regelsberger: Die EPZ in den achtziger Jahren: ein qualitativer Sprung?, in: Alfred Pijpers/Elfriede Regelsberger/Wolfgang Wessels (Hrsg.): Die Europäische Politische Zusammenarbeit in den achtziger Jahren. Eine gemeinsame Außenpolitik für Westeuropa? (Europäische Schriften des Instituts für Europäische Politik, Band 65). Bonn 1989, S. 21-70 (37f.).

[88] Regelsberger: Die EPZ in den achtziger Jahren: ein qualitativer Sprung?, S. 27f.

[89] Feierliche Deklaration zur Europäischen Union, von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft auf der Tagung des Europäischen Rates in Stuttgart am 19. Juni 1983 unterzeichnet, in: EA, Nr. 15/1983, S. D 420-427 (D426).

[90] Werner Weidenfeld: Die Einheitliche Europäische Akte, in: Aussenpolitik, Nr. 4/1985, S. 375-383 (382).

[91] Peter-Christian Müller-Graf: EPZ/GASP im System der Europäischen Union – Kohärenz aus rechtlicher Sicht, in: Regelsberger, Elfriede (Hrsg.): Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Profilsuche mit Hindernissen (Analysen zur Europapolitik der Instituts für Europäische Politik, Band 9). Bonn 1993, S. 53-68 (55).

[92] In diesem Abschnitt angeführte Artikel sind solche der EEA.

[93] Horst G. Krenzler: Die Einheitliche Europäische Akte als Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik, in: Europarecht, Heft 4/1986, S. 384-391 (388).

[94] Krenzler: Die Einheitliche Europäische Akte als Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik, S. 389.

[95] Elfriede Regelsberger: Westeuropa als internationaler Akteur. Die Außenbeziehungen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ). Tübingen 1992, S. 114f.

[96] Krenzler: Die Einheitliche Europäische Akte als Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik, S. 388.

[97] Regelsberger: Die EPZ in den achtziger Jahren: Ein qualitativer Sprung?, S. 53.

[98] Elfriede Regelsberger: Die Europäische Politische Zusammenarbeit, S. 223; Christopher Hill: EPC’s Performance in Crises, in: Reinhardt Rummel (Hrsg.): Toward Political Union. Planning a Common Foreign Security Policy in the European Community (Aktuelle Materialien zur Internationalen Politik, hg. v.d. Stiftung Wissenschaft und Politik, Band 30). Baden-Baden 1992, S. 139-150 (149).

[99] Aufgrund mangelnder Kohärenz verständigte sich die Gemeinschaft schließlich darauf, keine Vermitt­lungs­be­mü­hungen zwisch­en den Parteien mehr stattfinden zu lassen, um keinen Keil zwischen das unentschlossene Europa und die ent­schlossenen USA zu treiben. Ihre unbedeutende Rolle in diesem Konflikt bekamen die Zwölf schließlich vom Irak selber vor Augen geführt. Der irakische Außenminister Aziz schlug im Januar 1991 ein von Europäern vorgeschlagenes Tref­fen aus und traf sich stattdessen mit US-Außenminister Baker. Vgl. Matthias Dembinski: Langer Anlauf – kurzer Sprung. Die Außenpolitik der Europäischen Union nach der Reform von Amsterdam (HSFK-Report 7/1997). Frankfurt/Main 1997, S. 31f.

[100] Christopher Cviic: Das Ende Jugoslawiens, in: EA, Nr. 14/1991, S. 409-415 (414).

[101] Dorothea Gräfin Razumovsky: Der Balkan. Geschichte und Politik seit Alexander dem Großen. München/Zürich 1999, S. 317ff.

[102] Schwirz: Die Rolle der Europäischen Union und der Vereinten Nationen im Jugoslawien-Konflikt, S. 12.

[103] Roland Schönfeld: Das jugoslawische Dilemma, in: EA, Nr. 15-16/1989, S. 477-486 (478).

[104] ebd., S. 479; Johannes Grotzky: Balkankrieg. Der Zerfall Jugoslawiens und die Folgen für Europa. München 1993, S. 57; Meier: Wie Jugoslawien verspielt wurde, S. 17.

[105] Meier: Wie Jugoslawien verspielt wurde, S. 19.f., 23.

[106] Heinz Vetschera: Früherkennung krisenhafter Entwicklungen am Beispiel der Jugoslawien-Krise, in: Pühs/Weggel/ Richter: Sicherheitspolitisches Symposium Balkankonflikt, S. 17-37 (20).

[107] Guicherd: L’Heure de l’Europe, S. 23.

[108] In dieser Arbeit wird die Bezeichnung das Kosovo verwendet. Bezüglich des Artikels gibt es keine feste Regelung, sowohl der als auch das können Verwendung finden. In der Forschung überwiegt wohl die Bezeichnung das Kosovo. Die EU hingegen zieht in ihren Dokumenten die Bezeichnung der Kosovo vor, worin sich eine abweichende Verwendung bei Zitierungen erklärt. Des weiteren sei darauf hingewiesen, dass die Serben die Region als Kosovo und Metohija bezeichnen, während unter den Albanern die Bezeichnung Kosova üblich ist.

[109] Patrick F. R. Artisien/R. A. Howells: Die Unruhen im Kosovo und das jugoslawisch-albanische Verhältnis, in: EA, Nr. 21/1981, S. 639-648 (639ff.).

[110] Vetschera: Früherkennung krisenhafter Entwicklungen am Beispiel der Jugoslawien-Krise, S. 21.

[111] ebd., S. 21f.; Schönfeld: Das jugoslawische Dilemma, S. 477.

[112] Das Memorandum ist abgedruckt in: Petritsch/Kaser/Pichler: Kosovo – Kosova, S. 160-170.

[113] Es gilt zu bemerken, dass Tito tatsächlich versucht hatte, durch eine Beschneidung und Fragmentierung Serbiens die bevölkerungs- und rohstoffreichste Republik ihrer erdrückenden Dominanz zu berauben, die dem Gleichgewicht im Tito-Jugoslawien abträglich war. Vgl. Zeljko Vukovic: Wie Tito die Bewohner seines Hauses unter Kontrolle hält, in: FR, 03.02.1996, S. 15-16 (15).

[114] Vetschera: Früherkennung krisenhafter Entwicklungen am Beispiel der Jugoslawien-Krise, S. 22f.; Michael W. Weithmann: Balkan Chronik. 2000 Jahre zwischen Orient und Okzident. Graz/Wien/Köln 1995, S. 492ff.

[115] Grotzky: Balkankrieg, S. 33; Schönfeld: Das jugoslawische Dilemma, S. 480f.

[116] Wobei die Angaben über die Opfer je nach Quelle zwischen 24 und 200 schwanken; vgl. Vetschera: Früherkennung krisenhafter Entwicklungen am Beispiel der Jugoslawien-Krise, S. 23; zum taktischen Hintergrund der Gleichschaltung vgl. Grotzky: Balkankrieg, S. 67.

[117] Meyer/Schlotter: Die Kosovo-Kriege 1998/99, S. 8; Jens Reuter: Die Entstehung des Kosovo-Problems, in: APuZ, B 34/1999, S. 3-10 (4); Die Angaben über die teilnehmenden Serben schwanken hier zwischen 500000 und 2 Millionen.

[118] Vetschera: Früherkennung krisenhafter Entwicklungen am Beispiel der Jugoslawien-Krise, S. 23f.; Das Staatspräsidium setzte sich aus den Vertretern der sechs Republiken (Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien) sowie der zwei autonomen Provinzen (Kosovo, Vojvodina) zusammen. Serbien verfügte durch die Annexion der Provinzen faktisch nun über drei Stimmen und verschaffte sich mit der Gleichschaltung Montenegros die vierte.

[119] vgl. zum Ausgang der Wahlen: Ilse Baumgartner/Wolfgang Baumgartner: Der Balkan-Krieg der 90er. Fakten, Hintergründe, Analysen, Zukunftsperspektiven. Berlin 1997, S. 67f.

[120] Guicherd: L’Heure de l’Europe, S. 24.

[121] Archiv der Gegenwart vom 1. Juli 1991, S. 35795.

[122] Vetschera: Früherkennung krisenhafter Entwicklungen am Beispiel der Jugoslawien-Krise, S. 24f.

[123] ebd., S. 25f.; Es ist anzumerken, dass auch Kroatien kaum eine Möglichkeit der Provokation ungenutzt ließ. So wurde im Zuge des kroatischen Verfassungsentwurfs vom Juli 1990 der serbische Bevölkerungsteil von einem konstituierenden Staatsvolk zu einer nationalen Minderheit herabgestuft. Vgl. Eisermann: Der lange Weg nach Dayton, S. 29.

[124] Vetschera: Früherkennung krisenhafter Entwicklungen am Beispiel der Jugoslawien-Krise, S. 25ff.

[125] vgl. hierzu bspw. Wolf Oschlies: Jugoslawien 1988 – eine kurze Bestandsaufnahme, in: SOE, Nr. 1/1989, S. 19-27 (21f.).

[126] Jens Reuter: Prioritäten der jugoslawischen Außenpolitik: EFTA und/oder EG?, in: SOE, Nr. 1/1991, S. 11-20 (11).

[127] Geoffrey Edwards: European Responses to the Yugoslav Crisis: An Interim Assessment, in: Rummel: Toward Political Union, S. 165-189 (188).

[128] Bei PHARE (Poland and Hungary: Action for Restructuring of the Economy) handelt es sich um ein Programm der EG zur finanziellen Unterstützung von Reformen, zunächst in Polen und Ungarn, später dann in ganz Mittel- und Südosteuropa.

[129] Reuter: Prioritäten der jugoslawischen Außenpolitik: EFTA und/oder EG?, S. 13ff.

[130] Carsten Giersch/Daniel Eisermann: Die westliche Politik und der Kroatien-Krieg 1991-1992, in: SOE, S. 91-125 (96).

[131] zitiert nach Reuter: Prioritäten der jugoslawischen Außenpolitik: EFTA und/oder EG?, S. 16.

[132] Erklärung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit zu Jugoslawien, Luxemburg/Brüssel, 26. März 1991, in: EA, Nr. 21/1991, S. D527-528 (528).

[133] Archiv der Gegenwart vom 15. Mai 1991, S. 35635.

[134] Zeitler: Deutschlands Rolle bei der völkerrechtlichen Anerkennung der Republik Kroatien, S. 124.

[135] EPZ-Erklärung zu Jugoslawien, Luxemburg/Brüssel, 9. Mai 1991, in: EA, Nr. 21/1991, S. D528.

[136] Archiv der Gegenwart vom 1. Juli 1991, S. 35795.

[137] zitiert nach Reuter: Die Entstehung der jugoslawischen Krise und ihre Internationalisierung, S. 346.

[138] Giersch/Eisermann: Die westliche Politik und der Kroatien-Krieg 1991-1992, S. 96ff.

[139] ebd., S. 98f.; vgl. zu den Plänen auch Wolfgang Libal: Mazedonien zwischen den Fronten. Junger Staat mit echten Konflikten. Wien/Zürich 1993, S. 114.

[140] EPZ-Erklärung zu Jugoslawien, Brüssel, 8. Juni 1991, in: EA, Nr. 21/1991, S. D 528.

[141] vgl. Archiv der Gegenwart vom 15. Mai, S. 35636ff.; Silber/Little: Yugoslavia, S. 134ff.

[142] Bulletin der EG 6-1991, Ziffer 1.3.29.; vgl. den unterschriftsfertigen Text in: ABl. 1991, Nr. C 134, S. 6ff.; vgl. hierzu auch Zeitler: Deutschlands Rolle bei der völkerrechtlichen Anerkennung der Republik Kroatien, S. 124.

[143] vgl. Unabhängigkeitserklärung der Republik Slowenien vom 25. Juni 1991, in: EA, Nr. 21/1991, S. D 528-531; sowie die in der Wortwahl wesentlich aggressivere Erklärung über die Schaffung der souveränen und unabhängigen Republik Kroatien vom 25. Juni 1991, in: EA, Nr. 21/1991, S. D 531-534.

[144] Cviic: Das Ende Jugoslawiens, S. 410; Vetschera: Früherkennung krisenhafter Entwicklungen am Beispiel der Jugoslawien-Krise, S. 27.

[145] Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien 1991-1995, S. 124.

[146] zitiert nach Eyal: Europe and Yugoslavia: Lessons from a Failure, S. 25.

[147] Gow: Triumph of the Lack of Will, S. 48.

[148] ebd., S. 50f.; Meier: Wie Jugoslawien verspielt wurde, S. 391.

[149] EPZ-Erklärung zur Lage in Jugoslawien, Brüssel, 2. Juli 1991, in: EA, Nr. 21/1991, S. D 534.

[150] EPZ-Erklärung zur Lage in Jugoslawien, Den Haag, 5. Juli 1991, in EA, Nr. 21/1991, S. D 536-537 (536).

[151] Kommuniqué des Ausschusses Hoher Beamter im Rahmen des Krisenmechanismus der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) über das Angebot einer Mission der Guten Dienste nach Jugoslawien, abgegeben am 3. Juli 1991 in Prag, in: EA, Nr. 21/1991, S. D 534-536.

[152] Archiv der Gegenwart vom 18. Juli 1991, S. 35854.

[153] ebd., S. 35855f.

[154] vgl. hierzu bspw. Meier: Wie Jugoslawien verspielt wurde, S. 380, 382; Silber/Little: Yugoslavia, S. 159; Zimmermann: Origins of a Catastrophe, S. XI.

[155] Archiv der Gegenwart vom 18. Juli 1991, S. 35856.

[156] Guicherd: L’Heure de l’Europe, S. 24; Meier: Wie Jugoslawien verspielt wurde, S. 395.

[157] Gemeinsame Erklärung der Ministertroika der Europäischen Gemeinschaft und der jugoslawischen Konfliktparteien über einen Friedensplan für Jugoslawien, vereinbart in Brioni (Jugoslawien) am 7. Juli 1991, in: EA, Nr. 21/1991, S. D 537-539.

[158] Entsprechend hatte sich Milan Kučan, erster slowenischer Staatspräsident, geäußert; vgl. Meier: Wie Jugoslawien verspielt wurde, S. 395; Silber/Little: Yugoslavia, S. 164.

[159] Silber/Little: Yugoslavia, S. 166.

[160] FAZ: Die Slowenen können nicht verlieren, aber dem kleinen Land wird der Sieg verwehrt, 12.06.1991, S. 6; FAZ: Der Verwirklichung der Unabhängigkeit einen Schritt näher, 20.07.1991, S. 3; Meier: Wie Jugoslawien verspielt wurde, S. 391f., 395f.

[161] Natürlich war dieses Votum bestimmt durch die – berechtigte – kroatische Angst einer Truppenverlegung von Slowenien nach Kroatien; vgl. Reuter: Die Entstehung der jugoslawischen Krise und ihr Internationalisierung, S. 348.

[162] Eisermann: Der lange Weg nach Dayton, S. 29.

[163] Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien 1991-1995, S. 127; David Rieff: Slaughterhouse. Bosnia and the Failure of the West. New York 1996, S. 15.

[164] Meier: Wie Jugoslawien verspielt wurde, S. 396; Silber/Little: Yugoslavia, S. 165f.

[165] EPZ-Erklärung zu Jugoslawien, Den Haag/Brüssel, 19. Juli 1991, in: EA, Nr. 21/1991, S. D 540.

[166] Trevor C. Salmon: Political Cooperation: the Gulf and Yugoslavia, 1990-1992, in: International Affaires, Nr. 2/1992, S. 233-253 (250).

[167] Archiv der Gegenwart vom 18. Juli 1991, S. 35858.

[168] Meier bezeichnet die Rolle Wynaendts und dessen Einflussnahme auf den Konflikt als „negativ“. Er wirft Wynaendts vor, im Sinne der europäischen Forderung des Erhalts Jugoslawiens auf den jugoslawischen Verteidigungsminister Kadijević als Partner gesetzt zu haben, der nicht gerade als Demokrat und Föderalist bekannt war. Des weiteren sei sein Verhalten durch ein tiefes Misstrauen gegenüber Slowenen und Kroaten geprägt gewesen. Insofern sei er als neutraler Vermittler wenig geeignet gewesen. Vgl. Meier: Wie Jugoslawien verspielt wurde, S. 400f.

[169] Archiv der Gegenwart vom 4. August 1991, S. 35923.

[170] FAZ: Die „Troika“ der EG in Slowenien, 05.08.1991, S. 3.

[171] FAZ: Der Vermittlungsversuch der EG in Jugoslawien ist gescheitert, 06.08.1991, S. 1-2 (1); Meier: Wie Jugoslawien verspielt wurde, S. 398.

[172] zitiert nach Meier: Wie Jugoslawien verspielt wurde, S. 399.

[173] EPZ-Erklärung zu Jugoslawien, Den Haag, 6. August 1991, in: EA, Nr. 21/1991, S. D 540-541 (540).

[174] ebd.: S. 540f.

[175] Elfriede Regelsberger: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, in: Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hrsg.): Jahrbuch der Europäischen Integration 1991/92. Bonn 1992, S. 231-244 (233).

[176] EPZ-Erklärung zu Jugoslawien, Außerordentliche EPZ-Ministertagung, Brüssel, 27. August 1991, in: EA, Nr. 21/1991, S. D 543-544 (543).

[177] ebd., S. 543f.

[178] Abkommen über einen Waffenstillstand in Kroatien, unterzeichnet am 1. September 1991 in Belgrad, in: EA, Nr. 21/1991, S. D 544-545 (544f.).

[179] Eyal: Europe and Yugoslavia: Lessons from a Failure, S. 38f.; Salmon: Political Cooperation, S. 250.

[180] EPZ-Erklärung zu Jugoslawien, Außerordentliche EPZ-Ministertagung, Den Haag, 3. September 1991, in: EA, Nr. 21/1991, S. D 545-546 (545).

[181] Gow: Triumph of the Lack of Will, S. 53.

[182] Edwards: European Responses to the Yugoslav Crisis: An Interim Assessment, S. 173f.

[183] Silber/Little: Yugoslavia, S. 190.

[184] Guicherd: L’Heure de l’Europe, S. 8; Dieser Schiedskommission gehörte auch der spätere deutsche Bundespräsident Roman Herzog an.

[185] Eisermann: Der lange Weg nach Dayton, S. 65.

[186] Gow: Triumph of the Lack of Will, S. 54.

[187] Archiv der Gegenwart vom 8. November 1991, S. 36202.

[188] Archiv der Gegenwart vom 8. September 1991, S. 36023.

[189] Archiv der Gegenwart vom 8. November 1991, S. 36202f.

[190] Erklärung zu einem Waffenstillstand in Jugoslawien, abgegeben vom EG-Beauftragten Lord Carrington, den Präsidenten der Republiken Kroatien und Serbien und dem jugoslawischen Verteidigungsminister in Igalo (Jugoslawien) am 17. September 1991, in: EA, Nr. 21/1991, S. D 548.

[191] Gemeinsame Erklärung zu Jugoslawien des französischen Staatspräsidenten, François Mitterand, und des deutschen Bundeskanzlers, Helmut Kohl, veröffentlicht am 19. September 1991 in Bonn, in: EA, Nr. 21/1991, S. D 548-549 (549).

Ende der Leseprobe aus 200 Seiten

Details

Titel
Die Europäische Union als außenpolitischer Akteur. Konfliktmanagement auf dem Balkan
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg  (Politische Wissenschaft)
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
200
Katalognummer
V27071
ISBN (eBook)
9783638292115
ISBN (Buch)
9783638702522
Dateigröße
1817 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische, Union, Akteur, Konfliktmanagement, Balkan
Arbeit zitieren
Arne von Neubeck (Autor:in), 2002, Die Europäische Union als außenpolitischer Akteur. Konfliktmanagement auf dem Balkan, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27071

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Europäische Union als außenpolitischer Akteur. Konfliktmanagement auf dem Balkan



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden