Ukraine - Der lange Weg zur Demokratie


Fachbuch, 2014

129 Seiten


Leseprobe


Inhalt

Die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine von Djordje Andrijasevic (2009)
Einleitung
Vorgeschichte, Entstehung der Verfassung, Wende 1989/90, „Orange“ Revolution
Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine heute
„Bestandsaufnahme“ des Rechtsstaates anhand von politischen Länderratings
Conclusio
Bibliographie

Die zivilgesellschaftliche Komponente der Demokratisierung Belarus und Ukraine im Vergleich von Veronika A. Bach (2010)
Einleitung und Fragestellung
Die Zivilgesellschaft in Belarus und Ukraine
Fazit
Literatur- und Quellenverzeichnis

Voter’s choice in Ukraine’s Presidential and Parliamentary Elections since 1994 von Nico Rausch (2007)
Introduction
Interest building – a “democratic class struggle”
The first general elections in independent Ukraine-Contradictory voter’s choice in 1994 presidential and parliamentary elections
The parliamentary elections 1998 – no convergence in the center and Kuchma’s second success in 1999 presidential elections
Parliamentary elections 2002 – the emergence of the democratic centre
Victory for the democratic opposition in the presidential race 2004
The first truly free elections of Ukraine
Conclusion
References

Die Ukrainische Verfassung von 1996 Bedingungsfaktor für ein autoritäres Regime? von Georg Sonnenberger (2010)
Einleitung – Problemstellung – Literaturbericht
Kennzeichen eines autoritären Herrschaftssystems
Diskrepanzen zwischen Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit während der Regierung Kutschmas
Ergebnis
Literaturverzeichnis

Oligokratie: Schwierigkeiten bei der Konsolidierung der ukrainischen Demokratie am Beispiel der Medien von Johannes Stockerl (2010)
Massenmedien als Indikator demokratischer Konsolidierung
Literaturbericht
Die Ukraine nach der Orangen Revolution – Analyse des Status quo
Die Massenmedien in der Gesellschaft
Zum Zustand des ukrainischen Mediensystems
Die Ukraine nach der Orangen Revolution – Ausblick in eine ungewisse Zukunft
Literaturverzeichnis

Ukraine – jüngere politische Entwicklungen seit September 2007 von Nico Carl (2011)
Die Neuwahlen im September 2007
Die Präsidentschaftswahlen 2010
Wahl des neuen Ministerpräsidenten Asarow
Politische Entwicklungen nach der Wahl des neuen Ministerpräsidenten
Literatur

Einzelbände

Die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine
von Djordje Andrijasevic (2009)

Einleitung

Nach dem Zerfall der kommunistischen Systeme 1989/90 und dem Zusammenbruch der Sowjetunion proklamierten sich mehrere Staaten für unabhängig, mit ihnen auch die Ukraine. Fast gleichzeitig mit der Unabhängigkeitserklärung folgte aber auch das „Bekennen“ zum westlichen Wirtschafts- und Staatsmodell. Zwar trat in den meisten post-kommunistischen Staaten die neue Verfassung schnell in Kraft, der so genannte Transformationsprozess dauerte jedoch wesentlich länger bzw. ist noch nicht vollendet.

In den ehemaligen Satellitenstaaten der UdSSR wie z. B. der Tschechoslowakei (heutige Tschechische Republik und Slowakei) kann der Transformationsprozess zur Demokratie und freien Marktwirtschaft spätestens mit dem Beitritt zur Europäischen Union 2004 bzw. 2007 als beendet gesehen werden. Für die Ukraine trifft dies nur teilweise zu. Gemessen an wirtschaftlichen Größen wie dem BIP/Kopf oder dem Durchschnittseinkommen und an „politischen“ Indikatoren wie etwa dem BTI[1], sind drastische Unterschiede im Vergleich zu anderen europäischen Transformationsstaaten festzustellen. Für das Jahr 2008 weist die Ukraine beim Status Index des BTI nur 6.93[2] (von max. 10) Indexpunkten auf (BTI 2008a), während hingegen Tschechien 9.56 Punkte aufweist (BTI 2008b). Russland weist einen Status Index von nur 5.94 (BTI 2008c) auf. Dies zeigt sehr deutlich, dass die Ukraine als „Mittelding“, gemessen an politischen und wirtschaftlichen Indikatoren, zwischen den ehem. Satellitenstaaten, die heute wirtschaftlich prosperieren, und Russland gesehen werden kann. Es gibt viele Erklärungsmöglichkeiten, warum die Ukraine in vielerlei Hinsicht, verglichen an den Erfolgen der anderen europäischen (ehem.) Transformationsländer, sich nur geringfügig verbessert hat bzw. in vielen Fragen stagnierte. Ein Grund ist sicherlich der immer noch präsente Ost/West-Konflikt, der das Land in zwei Teile spaltet und nur schwer ermöglicht, dass die Ukraine einen einheitlichen Kurs zu Gunsten aller Bürger einschlägt. Dieser Ost/West-Konflikt kommt in vielen Themen des öffentlichen Lebens wie z. B. der immer noch präsenten Nationalitäten-Frage vor. So könnte man das Land grob in den „ traditionell antisowjetischen, katholischen Westen (Galizien, Bukowina) mit seiner ukrainischen Majorität und Agrarwirtschaft [...] [und den] stark sowjetisierte [n] , russisch-orthodoxe [n] Osten mit seiner russischen Majorität sowie Metall- und Kohleindustrie [...]“ (Freundel 2007) aufteilen. Dass das Land derart gespalten ist, liegt unter anderem daran, dass die Ukraine in ihren heutigen Grenzen eigentlich so nie existiert hat und fast ununterbrochen zwischen russischer und polnischer Einflusssphäre aufgeteilt war. Der Westen sowie die Zentralukraine gehörten z. B. zu Zeiten der polnisch-litauischen Personalunion[3] zu Polen-Litauen. Zu Zeiten der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn gehörten Teile der Westukraine (z. B. die Bukowina) zu der ungarischen Reichshälfte. Der Osten war wiederum sehr lange vom russischen Reich dominiert, was dort auch heute noch sehr augenfällig ist, da diese Zeit ihre Spuren hinterlassen hat. Diese Aufteilung des Landes in verschiedene Einflusssphären hat die Gesellschaft der Ukraine sehr stark aufgespalten, was sich auch in den Wahlergebnissen nach Regionen niederschlägt. Ebenso interessant ist hier auch die Nationalitäten- und damit verbundene Sprachen-Frage. Auch hier zeigt sich sehr deutlich, dass in den Regionen, wo die Bevölkerung stark von einer ethnisch-ukrainischen Auffassung ausgeht[4], eine starke Befürwortung der freien Marktwirtschaft und der demokratischen Systeme, während hingegen in den östlichen Regionen, die von der ostslawischen Auffassung[5] dominiert sind, eine stärkere Tendenz hin zu Planwirtschaft und autokratisch organisierten Führungssystemen (vgl. Shulman 2005) erkennbar ist. So versuchte der besonders von östlichen Wählern unterstützte Janukovič bei den Präsidentschaftswahlen 2004 mit Wahlverfälschungen diese gegen seinen Rivalen Viktor Juščenko zu gewinnen, um die Nachfolge des autokratisch regierenden Leonid Kučma zu sichern. Dieser Skandal ebnete schlussendlich den Weg für die „orange Revolution“. Juščenko gelang es in den Nachwahlen zu gewinnen. Diese „zweite“ Wende der Ukraine bedeutete einerseits den Bruch mit der autokratischen Vergangenheit und andererseits den Weg zu einer viel versprochenen, modernen und (in die EU) integrierten Ukraine. Zwar konnten die „orangen“ Kräfte die Macht für sich sichern, in der Lage wirklich spürbare Ergebnisse zu liefern, waren sie jedoch nicht. Dies liegt sicherlich daran, dass ein gewisser Bruch zwischen den ehemaligen orangen Kräften erfolgte und diese (nämlich Juščenko und Tymošenko), statt für die Sicherung der Wirtschaft und politischen Stabilität, nur noch für die eigenen Interessen und Machtsicherungen kämpften. Dies zeigte sich sehr deutlich in den Konflikten um die Verfassung und das Kabinettsgesetz, bei denen es Tymošenko und Juščenko eigentlich nur um die persönliche Machtabsicherung ging. Es scheint so, als ob in der Ukraine nicht im Einklang der Regeln, sondern mit diesen gespielt wird (vgl. Whitmore 2007). Sowohl bei der Beobachtung der Konflikte um die Verfassung sowie um das Kabinettsgesetz, welches nur mühevoll und ohne Zustimmung des Präsidenten in Kraft trat, als auch bei der Rolle des Verfassungsgerichtshofes, welcher gleichsam paralysiert wurde, ist eindeutig zu sehen, dass gewisse politische „Spielregeln“ verletzt wurden und dass der Rechtsnihilismus unter allen Parteien (seien sie pro-westlich oder pro-russisch orientiert) weit verbreitet ist (vgl. Segert 2007).

Wie hat sich jedoch die Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine etabliert, und welche Rolle spielte dabei der Transformationsprozess und die damit verbundenen Verfassungsänderungen sowie die Umstellung auf eine Marktwirtschaft. Weiters will noch geklärt werden, wie die Lage heute eingeschätzt werden kann und was für die Zukunft vorhergesagt wird bzw. prognostiziert werden kann.

Um dem Leser einen Einblick in die Thematik ermöglichen zu können und um die Frage der „Rechtsstaatlichkeit“ zu klären, wurden in dieser Arbeit zunächst die Geschichte der Ukraine sowie die zur Wende 1989/90 und die zum Transformationsprozess relevanten Fakten behandelt. Besonders wichtig sind hierbei die Implementierungen der neuen „westlichen“ Normen (neue Verfassung, Marktwirtschaft etc.) sowie der soziale Wandel, der sich, wie es aussieht, stark zeitverschoben zu der Implementierung der neuen Werte zu entwickeln scheint. Überleitend von diesem, wird danach dem heutigen ukrainischen Rechtsstaat ein besonderes Augenmerk geschenkt, indem dieser genauer analysiert wird. Schlussendlich wird eine „Bestandsaufnahme“ des heutigen Rechtsstaates Ukraine mit Hilfe von politikbezogenen Länderratings wie dem BTI gemacht, um einerseits einen Einblick in den „Stand des Fortschrittes“ zu bekommen und andererseits einen Vergleich zu anderen Transitionsländer herzustellen.

Vorgeschichte, Entstehung der Verfassung, Wende 1989/90,
„Orange“ Revolution

Geschichte des Landes, historische Gründe der Demokratiedefizite

Geographische Lage und Zuordnung

Die Ukraine ist ein osteuropäischer Staat, der im Norden an Weißrussland, im Nordosten an Russland, im Süden an Moldawien und Rumänien und im Westen an die Slowakei, Polen und Ungarn grenzt. Die Hauptstadt des Landes ist mit knapp 2,7 Millionen Einwohnern Kiew. Wörtlich übersetzt bedeutet das Wort ukrajina „Grenzland“, was geschichtlich gesehen einerseits auf die geographische Lage des Landes zwischen der damaligen europäischen Supermacht Polen und dem gigantischen Russischen Reich und andererseits auf die geopolitische Situation vor allem im 20 Jh. als ein geteiltes Land zwischen dem Russischen Reich und Österreich-Ungarn zurückzuführen ist.

Staatsgeschichte und heutige Folgen

Die Aufteilung des Landes, wie schon kurz in der Einleitung angesprochen, hat bis heute seine Spuren in der Gesellschaft wie z.B. bei der Frage des Staats- und Nationsbildungsprozesses und der damit verbundenen Nationalitäten-Frage hinterlassen. Als sehr schwierig hat sich eben dieser Prozess seit der Unabhängigkeitserklärung 1991 erwiesen, da das Land bzw. Teile der heutigen Ukraine – die ja eigentlich in ihren heutigen Grenzen so nie existierte – abwechselnd vom Mongolischen Reich, der polnisch-litauischen Adelsrepublik, der Monarchie Österreich-Ungarn, dem Osmanischen Reich sowie Russland und der Sowjetunion regiert worden ist. All diese Perioden fremder Herrschermächte haben in vielen Bereichen wie etwa in der Sprachen- und Minderheitenfrage – besonders die Krimtartaren auf der Halbinsel Krim – etc. merkliche Spuren hinterlassen. Die Ukraine hat in ihren heutigen Grenzen, wie schon erwähnt, nie unter einer Herrschaft existiert. Zwar versuchten die Bolsheviken von 1917–1921 ein unabhängiges, souveränes Land zu gründen, nach dem Föderalprinzip des Austro-Marxismus[6] mit der Gründug einer Allianz und später einer „Union der Staaten“, was jedoch scheiterte. 1919 wurde von der sowjet-ukrainischen Regierung in Kharkiv die Verfassung verabschiedet, doch 1920 wurde mit der RSFRS[7] eine wirtschaftliche und militärische Union eingegangen, die schließlich mit der Eingliederung der Ukraine in die RSFRS 1922 endete. Die Souveränität bestand weiterhin auf dem Papier, doch diese war mit der Unterordnung der politischen Institutionen der Teilrepublik Ukraine gegenüber der RSFRS ebenfalls untergeordnet, was einen Machttransfer von der Ukraine zu Gunsten der Sowjetrepublik bedeutete, die die Souveränität deutlich eingeschränkt hatte (vgl. Wolczuk 2001: 45f.). Somit wurde ein weiteres Mal die ukrainische Eigenstaatlichkeit verhindert. Positiv ist jedoch anzumerken, dass damals die Grenzen, die bis heute gültig sind und auf dessen territorialer Grundannahme sich die heutige Ukraine konstituiert, geschaffen wurden.

Jedoch wurde das ukrainische Nationalitätsbewusstsein mehr oder weniger von der Sowjetunion unterdrückt – wie in den meisten Vielvölkerstaaten zur Unterdrückung nationalistischer Separationstendenzen –, was sich negativ auf den Staats- und Nationsbildungsprozess nach der Unabhängigkeitserklärung 1991 ausgewirkt hat.

Folgen des Mangels staatlicher Eigenständigkeit

Die eben beschriebenen Probleme der Staatlichkeit der Ukraine, die, wie es Bos (2004: 472) auf den Punkt bringt, „ geprägt [ist] von der weitgehend fehlenden Erfahrung staatlicher Eigenständigkeit “, machen sich heute besonders in dem Bereich der Regierungsführung (Governance) bemerkbar. So erreichte die Ukraine beim Failed State Index Score für das Jahr 2006 mit 71.4 Indexpunkten Platz 106 von insgesamt 177 Staaten und wurde unter die Stufe Warning eingestuft[8] (FfP 2006). Bei dem Government Effectivnes [9] Indikator der Weltbank erreichte die Ukraine 30 von 100 % (Worldwide Governance Indicator 2007a: 4), während hingegen Polen bei demselben Indikator knapp 69 von 100% erreicht hat (Worldwide Governance Indicator 2007b: 4).

Transformationsprozess/Wende 1989–91

Mit dem Fall der kommunistischen Regime in Osteuropa und dem Zerfall der Sowjetunion erlangte die Ukraine schließlich 1990 die Souveränität und 1991 die komplette, staatliche Unabhängigkeit von der UdSSR. Dies brachte jedoch die Ukraine vom ehemaligen sowjetischen Kurs einer Teilrepublik zu einem eigenstaatlichen, westlich demokratischen und marktwirtschaftlichen Kurs ab. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der neuen Verfassung setzte auch ein sozialer Wandel ein, der u. a. durch eine radikale Zunahme an zivilgesellschaftlichen Organisationen wie NGOs gekennzeichnet war.

Die neue Verfassung 1991

Als sehr chaotisch könnte die politische Situation nach der Wende 1991 beschrieben werden. Die ersten freien Wahlen wurden erst 1994 abgehalten, so war im Jahre 1991 noch die alte Verfassung aus kommunistischer Zeit formal gültig. Aus der Notwendigkeit heraus eine neue Verfassung zu verabschieden, wurde unter der Leitung des ersten Präsidenten, Leonid Kravčuk, eine Kommission beauftragt, die die neue Verfassung formulieren sollte. Diese arbeitete sehr langsam, und es schien, als ob es bis zur Verabschiedung der neuen Verfassung lange dauern würde. Die Kommission konnte, rechtlich gesehen, frei arbeiten, da sie nicht mehr der Kontrolle der Sowjetunion untergeordnet war, doch in der Regierung befanden sich noch sehr viele Sozialisten und Kommunisten, die einen Einfluss auf die Kommission hatten. Dessen bewusst, entschied der damalige Premierminister Kučma, dass eine modifizierte Version des Gesetzes über die Staatsgewalt als provisorische Verfassung dienen sollte (vgl. Bos 2004). Eben dieser Kučma wurde nach der Amtsperiode von Kravčuk 1994 Präsident und hatte insofern einen (negativen) Einfluss auf die Verfassung, als er die Macht des Präsidenten sehr stark aufgewertet und ein präsidentielles System eingerichtet hat.

Kučmas Amtszeit 1994–2005, autoritäre Herrschaftszeit

Kučma, der sich sicherlich dank der großen Wahlbeteiligung der Bergleute im Osten und Süden der Ukraine, denen er einen Ausweg aus der Wirtschaftskrise versprochen hatte, gegen Kravčuk durchsetzen konnte, wurde am 19. Juli 1994 ins Amt des Präsidenten vereidigt (vgl. Kappeler 2000: 257). Seine Amtszeit als Präsident dauerte von diesem Tag an bis zum 23. Jänner 2005, als er von Viktor Juščenko abgelöst wurde.

Wie im vorigen Kapitel kurz angesprochen, wurde die Verfassung von 1996, die unter seine Amtszeit in Kraft trat, sehr auf einen starken Präsidenten ausgelegt. Zwar ist eine demokratische Verfassung, die einen starken Präsidenten vorsieht, durchaus angemessen, eine autoritäre Herrschaft des Präsidenten legitimiert sie jedoch nicht.

Kučmas Amtszeit ist sehr stark von Wirtschaftsflaute, Korruption, Kriminalität, Verletzung von rechtsstaatlichen Prinzipien wie etwa Wahlfälschung oder der Ermordung oppositioneller Journalisten (wie z. B. Georgij Gongadze) gekennzeichnet. Die eben erwähnte Wirtschaftskrise erreichte 1994 ihren Höhepunkt als das BIP Wachstum -22,5 % betrug. 1998 belegte die Ukraine beim Corruption Perception Index[10] (CPI) Platz 65 von 85 mit nur 2.8 von 10.00 möglichen Indexpunkten (CPI 1998).

Kučmas autoritäres Regime erreichte einen traurigen Höhepunkt als im Jahr 2000 der regimefeindliche Journalist Georgij Gongadze verschleppt und ermordet wurde. Obwohl Kučma versuchte, so wenig wie möglich zur Aufklärung des Falles beizutragen, wurde unter Druck der Europäischen Union der Fall neu aufgerollt und die Mörder verurteilt. Kučma spricht aber immer noch von einer Intrige gegen ihn, und dass Gongadze noch am Leben sei (vgl. NRCU 2009).

Die „orange“ Revolution

Eben wurden kurz die Kennzeichen der autoritären Amtsperiode von Präsident Kučma angesprochen, die auf die Zeit von 1994–2005 (dazu genommen werden kann auch Kravčuks Zeit von 1991–94) in der Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit einen negativen Einfluss hatten. Die neuen politischen Rahmenbedingungen wurden seitens vieler politischer Akteure nicht dazu genutzt, um die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu festigen, sondern als Mittel zur Macht- und Geldbereicherung. So kam es oft vor, dass viele neureiche Oligarchen[11] Marionetten in das Parlament einschleusten, um in der Politik zu ihren Gunsten abstimmen zu können.

Auf diese negative Entwicklung hatte die ukrainische Gesellschaft jedoch nur sehr wenig Einfluss, sei es aus Desinteresse, oder aus dem Glauben selbst nichts tun zu können (siehe dazu das Subkapitel Rolle der Zivilgesellschaft). Erst nach der zweiten Amtsperiode von Kravčuk, als ein Nachfolger gewählt werden musste, da die geplante Verfassungsänderung für eine dritte Amtsperiode an der 2/3-Mehrheit im Parlament scheiterte, kam es langsam zu einem Erwachen der Zivilgesellschaft.

Chronologie der Ereignisse

(vgl. zum Folgenden Forbrig/Shepherd 2008: 11–13)

Oktober, 2004

Da Kučma kein drittes Mal kandidieren darf, unterstützt er Viktor Janukovič als seinen möglichen Nachfolger. Diese Methode entspricht nicht der demokratischen Vorstellung von Machtübergabe, Wahlen und Machtlegitimierung, da die Bevölkerung ausgeschlossen wird.

November, 2004

Die OSZE[12] äußert Bedenken beim ersten Wahldurchgang. Jedoch erreichen weder Janukovič noch Jusčenko die nötigen 50 %. Beim zweiten Durchgang gewinnt jedoch Janukovič mit einem knappen Vorsprung. Janukovič setzt sich also durch und wird am folgenden Tag durch die Wahlbehörde als Gewinner bestätigt, Jusčenko aber berichtet von massiven Wahlfälschungen und reicht Protest beim Obersten Gerichtshof ein, obwohl Janukovič ihm anbietet, Premierminister zu werden. Der ukrainische Journalist Andrij Bondar (2004) kritisiert den Wahlbetrug folgendermaßen: „ Das Kutschma-Regime hat ein Verbrechen gegen das ukrainische Volk begangen, indem es die Willenserklärung der Bürger massiv verfälscht hat.

Dezember, 2004

Der Oberste Gerichtshof erklärt die Wahlen für ungültig, und der 26. Dezember wird als neuer Wahltag festgesetzt, bei dem sich Jusčenko mit 51,99 % gegenüber Janukovič durchsetzen kann. Parallel zu den Geschehnissen findet eine riesige Versammlung von über 1 Million Bürger statt, die sich auf dem Kiewer Hauptplatz versammeln, um gegen das alte Regime und die Wahlfälschungen zu demonstrieren.

Der ukrainische Außenminister Borys Tarasyuk fasste die Geschehnisse Ende 2004 im Nachhinein folgendermaßen zusammen: „ The peaceful Orange Revolution in Ukraine at the end of 2004 was just such a historic turning point for my country. Ukrainians stood up for their dignity and their freedom. It was a battle that they won. “ (Tarasyuk 2008: 7)

Die Rolle der Zivilgesellschaft

(vgl. zum Folgenden Nanivska 2001)

Wie im vorigen Subkapitel erwähnt, kann die „orange“ Revolution als eine Art des Erwachens der Zivilgesellschaft und des Bewusstwerdens ihrer Rolle in der demokratischen Mitbestimmung gesehen werden. Die Zivilgesellschaft war bis zum Jahr 2004 sehr schwach ausgeprägt, da sie zu kommunistischen Zeiten eigentlich kaum existiert hat. Die Zeit als Teilrepublik der UdSSR war von einem niedrigen Niveau der politischen Partizipation gekennzeichnet und des mangelhaften Anreizes durch das Regime zur Ausbildung einer Zivilgesellschaft. Es existierten zwar Gruppen, Vereine und Ähnliches, doch die meisten waren nicht-politisch und vertraten in ihrem Handeln eine kommunistische Ideologie. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Gruppierungen existierten, doch nur ihm Rahmen des ehemaligen Regimes zu dessen ideologischer Stärkung. Bestes Beispiel hierfür ist sicherlich komsomol, eine Jugendorganisation, die Jugendliche auf ihre Zukunft in der Kommunistischen Partei vorbereitet hat. Eben aber an einer Zivilgesellschaft hatte es in den 90er-Jahren gemangelt. So kam die zweite Wende, die „orange“ Revolution, erst relativ spät, verglichen mit anderen Wenden wie den Streikbewegungen in Polen oder den Protesten gegen die Diktatur in Rumänien etc. So kann auch erklärt werden, warum die Ukraine in demokratischer und rechtsstaatlicher (und damit verbunden auch in wirtschaftlicher) Hinsicht den anderen europäischen Transformationsländern hinterherhinkte. Verglichen zu Polen, wo es schon Anfang der 80er-Jahre eine zivilgesellschaftliche Organisation, nämlich die Solidarność Bewegung, gab, entstanden solche Bewegungen eigentlich erst mit der „orangen Revolution“. Diese Solidarność Bewegung konnte sich schon viel früher trotz kommunistischer Repressalien durchsetzen und eine Wende hin zu mehr Demokratie, Selbstbestimmung etc. herbeiführen. Dass sie sich trotz der Unterdrückung durchsetzen konnte, liegt daran, dass das polnische Nationalbewusstsein sehr stark ausgeprägt war und es eine quasi Dachorganisation gab, massiv beeinflusst von der zentralen Identifikationsfigur der katholischen Kirche. Solch ein Nationalbewusstsein war in der Ukraine sehr schwach ausgeprägt und eigentlich nur im Westen des Landes präsent, eine Dachorganisation gab es nicht einmal in Ansätzen. Insofern spielte aber die Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle für die „orange“ Revolution, welche wiederum für die Festigung der Zivilgesellschaft entscheidend war, da die politischen Akteure (die quasi die „Gallionsfiguren“ der Revolution waren) mit den die Leute einigenden Zielen – freie Wahlen und Meinungsfreiheit als Grundlage der Demokratie; Bruch mit der autoritären Vergangenheit; Rechtsstaatlichkeit; bessere wirtschaftliche Lage etc. – ein gemeinsames funktionalistisches Merkmal, welches sehr wichtig ist für die Bildung einer starken und funktionierenden Zivilgesellschaft, festgelegt haben.

Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine heute

In den vorigen Kapiteln wurde auf die Geschichte des Landes und deren Folgen auf die Ost/West-Spaltung sowie auf die Entstehung der Verfassung und der „Geschichte“ der demokratischen und rechtsstaatlichen Entwicklung seit der Unabhängigkeitserklärung 1991 bis zur „orangen Revolution“ im Herbst 2004 eingegangen. All diese Themen sind notwendig, um sich ein Bild von der Geschichte machen zu können, um schlussendlich die Spät- oder Fehlentwicklungen der Etablierung demokratischer und rechtsstaatlicher Werte verstehen zu können.

Das folgende Kapitel konzentriert sich jedoch auf die Umsetzung der Rechtsstaatsprinzipien und beabsichtigt eine Art der Untersuchung jener Prinzipien.

Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und die Anwendung im Kommunismus

(vgl. zum Folgenden Schroeder 2008 und Seite „Rechtsstaat“)

Im Grunde ist ein Rechtsstaat ein Staat, in dem die Staatsgewalten (Judikative, Legislative und Exekutive) getrennt sind und der zudem an gewisse Gesetze gebunden ist. Dies dient dem Schutz der Bürger gegen staatliche Willkür. Weiters lässt sich aus der Verfassung, in der diese Prinzipien verankert sind, auch ableiten, dass jeder Bürger vor dem Gesetz gleich ist und in einem Strafprozess Recht auf Rechtsbeihilfe hat und dass ein Rückwirkungsverbot besteht. Die vier Prinzipien eines Rechtsstaates sind Gewaltenteilung, Berechenbarkeit staatlichen Handelns, Grundrechte und Sicherungsmechanismen. Mit der Gewaltenteilung ist die eben angesprochene Teilung der drei Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative gemeint. Die Berechenbarkeit staatlichen Handelns beinhaltet die Gesetzmäßigkeit, das Rückwirkungsverbot und die Verhältnismäßigkeit von Gesetzen. Dies ist wiederum ein Instrument zum Schutz vor staatlicher Willkür. In diesen Prinzipien ist unter anderem festgelegt, dass Gesetze nicht gegen die Verfassung handeln dürfen (Vorrang der Verfassung), dass Gesetze und Beschlüsse nicht rückwirkend gelten können. Weiters wird auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angesprochen, dass staatliche Maßnahmen nur dann gerechtfertigt sind, wenn sie einen legitimen Zweck verfolgen. Das Prinzip der Grundrechte garantiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gericht, und die Sicherungsmechanismen dienen dazu, dass die Staatsgewalten einander „kontrollieren“ können.

Anwendung im Kommunismus

Streng genommen gab es keine Umsetzung von rechtsstaatlichen Prinzipien und somit keinen Rechtsstaat im Kommunismus. Ein Staat, der dem Recht unterworfen war, wurde somit allein schon wegen der kommunistischen Ideologie, dass alles Recht vom Staat kommt, verworfen. Es war keine Gewaltenteilung vorhanden, da der Oberste Sowjet Dekrete erlassen konnte, und daher die Einparteiendiktatur der KP alle Staatsorgane unter „Kontrolle“ hatte (vgl. Schroeder 2008: 13). Der Systemwechsel 1989/90 und die Unabhängigkeitserklärung 1991 bedeuteten besonders in Hinsicht der Rechtsstaatlichkeit die fast komplette Transformation des Systems.

Der Rechtsstaat in der Ukraine, eine Kurzanalyse

Grundsätzlich kann man diese Transformation der Ukraine zum Rechtsstaat seit 1991 in zwei Epochen gliedern. Die erste Epoche wäre die Zeit seit der Unabhängigkeitserklärung 1991 bis zur „orangen Revolution“, dem zweiten Systemwechsel.

1991 erfolgte das „Bekennen“ zur Demokratie und zum Rechtsstaat. Zwar wurden, spätestens mit der endgültigen Verfassung, die demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien festgelegt, doch muss deutlich zwischen law in the books und law in action unterschieden werden. Kravčuk, ehemaliger kommunistischer Sowjet der Ukraine, und sein Nachfolger Kučma regierten beide sehr stark autoritär und nutzten das superpräsidentielle System der Ukraine aus.

Gewaltenteilung

In der Ukraine ist der Präsident befugt „Ukasse“ (Dekrete) zu erlassen und darf ein Veto bei Gesetzesbeschlüssen einlegen, welches jedoch mit einer 2/3-Mehrheit des Parlaments überstimmt und vom Parlamentspräsidenten unterzeichnet werden darf. Dies geschah, als der Präsident das Ministerkabinettsgesetz nicht unterzeichnen wollte und jede neue Fassung des Gesetzes ablehnte.

Weiters ist der Präsident ermächtigt, im Zweifelsfall das Parlament aufzulösen, wovon Jusčenko schon einmal Gebrauch gemacht hat. Somit bestehen viele Möglichkeiten, sich gegen gewisse Gesetze, die die eigene Machtposition gefährden, zur Wehr zu setzen. Weiters kam es oft vor, dass Richter, die eigentlich auf die richterliche Unabhängigkeit vereidet waren, korrupt waren und somit von Kriminellen „missbraucht“ wurden. Das Problem hierbei ist aber auch, dass Richter nicht wegen Korruptionsvorfällen belangt werden durften und dass Abgeordnete eine gewisse Immunität genossen. Diese, für Kriminelle und korrupte Abgeordnete idealen Rahmenbedingungen gefährden jedoch die Festigung der rechtsstaatlichen Prinzipien. Verbesserungsansätze sind hier jedoch vorhanden. So wurde die Abschaffung der Abgeordnetenimmunität vom Präsidenten und von der Partei der Regionen gefordert (vgl. NRCU 2007).

Grundrechte

In den Artikeln 21, „All people are free and equal in their dignity and right. Human rights and freedoms are inalienable and inviolable.” und 22 „Everyone has the right to respect of his or her dignity. No one shall be subjected to torture, cruel, inhuman or degrading treatment or punishment that violates his or her dignity. No person shall be subjected to medical, scientific or other experiments without his or her free consent.” sind viele Sachen aufgeführt, die die Würde und Unantastbarkeit des menschlichen Lebens garantieren sollen. Jedoch hat sich schon öfters gezeigt, dass es eine große Diskrepanz zwischen law of the books und law in action gibt. Während dem Kučma-Regime schien es so, als ob diese Artikel, die die Grundrechte der Menschen garantieren, nur deshalb in der Verfassung waren, um der Ukraine einen demokratischen und rechtsstaatlichen Anschein zu verpassen.

Zwar hat sich seit der „zweiten“ Wende die Lage deutlich gebessert, leider muss aber angemerkt werden, dass es immer noch nicht die Möglichkeit gibt, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Diese Möglichkeit ist in der Ukrainer Verfassung, Artikel 150 folgendermaßen festgelegt: „These issues are considered on the appeals of: the President of Ukraine; no less than forty-five National Deputies of Ukraine; the Supreme Court of Ukraine; the Authorised Human Rights Representative of the Verkhovna Rada of Ukraine; the Verkhovna Rada of the Autonomous Republic of Crimea“[13].

Rechtsschutz im Strafverfahren

Schon öfters wurde von Erpressungen seitens der Polizei berichtet. Beschuldigte wurden erpresst und teilweise gezwungen, unwahre Geständnisse abzuliefern. Viel zu häufig wird auch eine zu lange Schutzhaft über Verdächtige verhängt, wobei Kriminelle oft ihre Kontakte zu Beamten „spielen lassen“, um die Macht des Staates auszunutzen[14].

Die Lage, die sich aber seit der zweiten Systemwende deutlich gebessert hat, zeigt, dass in der Ukraine lange Zeit ein Rechtsstaat eigentlich nur auf dem Papier existiert hat. Viele Beamte waren entweder selbst kriminell tätig oder korrupt, womit in vielen Fällen rechtsstaatliche Entwicklung ausgeschlossen war.

Probleme und Konflikte bei der Etablierung der Rechtsstaatlichkeit

Die Zeit vor der „orangen“ Revolution war stark geprägt von einer autoritären Herrschaft Kučmas, doch die erhofften Verbesserungen nach der Revolution und der Machtübernahme westlich-demokratisch orientierter Parteien und Politiker blieben in vielen Fällen aus.

Die Zeit nach 2004/2005 war besonders von den Machtkämpfen zwischen den ehemals gleich gesinnten Revolutionären gekennzeichnet. Es kam öfters zu Konflikten zwischen den beiden rivalisierenden Spitzenpolitikern Juščenko und Tymošenko, wobei es meist um die eigene politische Machtsicherung ging, anstatt die Legitimierung der Herrschaft durch die Wahlen zu nutzen, um den „Willen des Volkes“ auszuüben.

Zentrale Konfliktpunkte waren das Ministerkabinettsgesetz, die verfassungswidrige Parlamentsauflösung durch Juščenko sowie Versuche, die Gegenseite z. B. durch ein (gescheitertes) Misstrauensvotum abzulösen. In den folgenden Kapiteln sollen eben diese Konfliktpunkte behandelt werden, um daraus ein sinnvolles Resümee ziehen zu können.

Konflikt um die Verfassung

2004 wurde die ukrainische Verfassung geändert, wobei der Präsident Macht zu Gunsten des Parlaments verloren hatte und somit ein semi-präsidentielles System entstanden ist.

Das Parlament nutzte sein Recht, indem es am 19.01.2006, nachdem die Verfassungsänderungen von 2004 am 01.01.2006 in Kraft traten, einer Möglichkeit der Amtsenthebung des Präsidenten zustimmte. Weiters wurde mit 274 Stimmen dem Verfassungsgericht die Möglichkeit genommen, die Verfassungsänderungen von 2004 zu untersuchen, was ein klarer Bruch der Verfassung war. Unklar ist jedoch auch die genaue Verteilung der Kompetenzen zwischen Präsident, Regierung und Parlament. So ist z. B. nicht klar, wer für die Entlassung des Außen- und Verteidigungsministers zuständig ist.

Konflikt um das Kabinettsgesetz

(vgl. zum Folgenden Simon/Tiede 2008)

Ein weiterer Konfliktpunkt ist jener um das Kabinettsgesetz, welches am 12.01.2007 in Kraft trat und schon 2005 bei einer Versammlung des Europarates gefordert wurde. Grund dafür war die Notwendigkeit durch ein Gesetz die Regelung der Staatsgewalten festzusetzen, um rechtsstaatliche Prinzipien zu fördern. Bei dem Kabinettsgesetz sind unter anderem die Ernennung des Premierministers, der auf Vorschlag des Präsidenten vom Parlament bestätigt werden muss, sowie die Kompetenzverteilung der Ministerien, bei der das Kabinett befugt ist, ohne jegliche Voraussetzungen Rechtsakte oder Teile davon, die von Ministerien erlassen wurden, zu revidieren, wichtige Punkte.

Durch diesen enormen Machtverlust seitens des Präsidenten war es auch selbstverständlich, dass Tymošenko das Gesetz befürwortet hat. Juščenko hat das Verfassungsgericht bezüglich der „Verfassungswidrigkeit“ des Gesetzes mehrmals bei jeder Überarbeitung angerufen und ein Veto eingelegt. Dieses wurde jedoch vom Parlament mit einer 2/3-Mehrheit überstimmt und vom Parlamentspräsidenten Oleksandr Moroz unterzeichnet.

Die Rolle des Verfassungsgerichtshofes

Der ukrainische Verfassungsgerichtshof ist die höchste Instanz bei Fragen, die die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen betreffen. Es ist „[e] ntsprechend der ukrainischen Verfassung (...). zuständig für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von nationalen Gesetzen und Rechtsakten und für die Auslegung der Verfassung und der Gesetze der Ukraine. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichtes dazu gelten als verbindlich, endgültig und unanfechtbar. Die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm kann vom Präsidenten, von einem Zehntel der Parlamentsabgeordneten, vom Obersten Gericht, vom Parlamentsbeauftragten für Menschenrechte und vom Parlament der Krim beim Verfassungsgericht beantragt werden. “ (Pleines 2007: 7).

Der Verfassungsgerichtshof ist nur dann eine wirkliche demokratische Instanz, wenn er in der Lage ist, von jeglichem Einfluss frei und unbestimmt zu arbeiten. Schon aber zu Kučmas Zeiten galt er als politisiert, da der Präsident u. a. die Verfassungsrichter bestimmt hatte (Pleines 2007: 7). Nach der „orangen“ Revolution wurde dieser anstatt frei arbeiten zu können, während des Verfassungskonfliktes von 2005–2007 mehr oder weniger paralysiert und war nicht in der Lage zu arbeiten (BTI 2008a).

Resümee

Macht wird in der Ukraine nicht durch Recht eingehegt, das Recht wird durch die Mächtigen zurechtgebogen“ lautet eine Schlussfolgerung des österreichischen Politologen Gerhard Mangott (2007: 7) über die politischen Zustände nach der „orangen“ Revolution. Man kann nach dieser „demokratischen“ Wende, deren Hauptakteure Präsident Juščenko und die Regierungschefin Tymošenko waren, behaupten, dass die Ukraine auf Grund der zahlreichen Teilnahmen an den Protesten gegen das ehemalige Regime und die Wahlfälschungen einen demokratischen Weg einschlagen wollte, doch eben diese „Demokraten“ haben sich nicht an politische „Spielregeln“ halten können und gefährden somit die politische Stabilität.

Angemerkt werden muss, dass es einen gemeinsamen Konsens zwischen Tymošenko, Juščenko und Janukovič zu Themen, die die rechtsstaatliche Festigung der Ukraine gefährden wie etwa die Abschaffung der „ extrem ausgeweiteten Abgeordnetenimmunität [en] , die (...). Schutz gegen jegliche Verletzung von Gesetzen biet [en]“ (Segert 2007: 10), gibt.

Zwar ist dies ein gemeinsamer Ansatz, ein Tropfen auf dem heißen Stein bleibt es aber immer noch, solange kein alle politischen Probleme umfassender Konsens unter den Politikern herrscht.

„Bestandsaufnahme“ des Rechtsstaates anhand von politischen Länderratings

Eine durchaus gute Methode demokratische Grundwerte und rechtsstaatliche Entwicklung in Transitionsländern zu messen, bieten die politischen Länderratings. Anhand der diversen Indizes lassen sich aussagekräftige Vergleiche zu anderen Transitionsländern herstellen, um durch diese, Rückschlüsse zur Rechtsstaatlichkeit, Demokratie etc. gewisser Länder und politischer Systeme herstellen zu können.

Zwar werden die meisten Indikatoren und Länderratings von Experten (Journalisten, Wissenschaftler etc.) erarbeitet und sind somit alle subjektiv behaucht, doch die meisten etablierten Indizes wie etwa der Bertelsmann Transformation Index, der 40 Indikatoren beinhaltet, oder der Corruption Perception Index von Transparency International, der Analysen anhand von Meinungsumfragen erstellt, können durchaus plausible Analysen ermöglichen (vgl. u. a. Pleines 2008: 8).

Im folgenden Abschnitt werden die politischen Länderrating-Indizes sowie deren Ukraine-Ergebnisse kurz präsentiert[15] und analysiert, um genaue Rückschlüsse auf die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine ziehen zu können.

Bertelsmann Transformations Index (BTI)

Der BTI ist ein alle 2 Jahre erscheinender, 125 Transformations- und Entwicklungsländer umfassender Index. Der Status-Index ist ein Mittelwert von Messungen zur „politischen Transformation“ und zur „Transformation zur Marktwirtschaft“, die wiederum den Mittelwert von mehreren Indikatoren bilden. Bei der Messung konnten max. 10 Punkte erreicht werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für das Jahr 2008 reiht der Status-Index die Ukraine auf Platz 35 mit 6,93 Punkten ein, die somit weit hinter den anderen europäischen Transformationsländern liegt, aber weit besser als Russland.

Verglichen zu den Jahren 2003 und 2006 zeigt sich jedoch eine kontinuierliche Verbesserung, wie die folgende Grafik zeigt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Freedom House

Die Analysen von Freedom House erscheinen jährlich und umfassen fast alle Länder der Welt. Die Daten werden von vielen Quellen wie etwa Expertenkommissionen, NGOs, wissenschaftlichen Analysen etc. bezogen. Freedom House hat Indizes für sehr viele Charakteristika eines Rechtsstaates wie etwa den Index „Political Rights“ für die Messung der politischen Rechte oder den Index „Wahlen“, der die Abhaltung von freien Wahlen analysiert. Im Folgenden sollen einige dieser Indizes von Freedom House präsentiert und analysiert werden, um den rechtsstaatlichen Entwicklungsprozess möglichst genau bewerten und vergleichen zu können.

Political Rights

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei den politischen Rechten (von 2007) zeigt sich, ähnlich wie bei dem BTI Status-Index, eine große Diskrepanz zwischen Russland und den restlichen europäischen Transformationsländern. Während Tschechien und Polen sich auf einem Niveau befinden wie Deutschland oder die USA, ist die Ukraine weit dahinter, jedoch noch deutlich vor Russland.

Nationales Regierungssystem

Bei der Untersuchung des nationalen Regierungssystems zeigt sich ebenfalls ein großes Gefälle zwischen der Ukraine und Ländern wie z. B. Tschechien. Zwar deutet der relativ hohe Indexwert von ca. 4,7 Punkten von max. 7 auf autoritäre Tendenzen hin, ist aber weit besser als der russische Wert, der mit über 5 Punkten geführt wird.

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Conclusio

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Ukraine ihre Transformation bzw. Transition zu einem Rechtsstaat noch nicht komplett abgeschlossen hat. Zwar kann man die genauen Gründe nur vage bestimmen, doch die im zweiten Kapitel bearbeitete Rolle der Zivilgesellschaft in diesem Transformationsprozess zeigt sehr deutlich, dass insbesondere eine sehr schwach ausgeprägte Zivilgesellschaft, die besonders von einem geringen Maß politischer Partizipation geprägt ist, das Kravčuk- und Kučma-Regime „am Leben gehalten“ hat.

Die autoritäre Amtszeit Kučmas hätte wohl kaum so lange in einem Land, wo das Nationalbewusstsein und die Zivilgesellschaft besonders stark sind wie etwa in Polen, „überleben“ können.

Erst die sehr späte „orange“ Revolution, die eine Art „Erwachen“ bzw. Formierung des Nationalbewusstseins und der Zivilgesellschaft war, hat zu einem gewissen „Wandel“ geführt. Dieser Wandel wurde größtenteils von der Jugend, die sich nach einer besseren Zukunft sehnt, getragen. Das ganze Land geeint, hat er jedoch nicht, wenn man sich die geographische Verteilung der Stimmen für die pro-russischen und pro-westlichen Parteien anschaut. Im Osten des Landes machen sich noch die „Folgen“ der langen russischen Herrschaftszeit bemerkbar[16].

Auch nach der Machtübernahme Jusčenkos, der stark vom Westen gestützt wurde, blieben viele der erwarteten Besserungen aus. Stattdessen haben die „orangen“ Parteien, so schien es, zumindest im Nachhinein die Regeln nur bei Bedarf zur eigenen Machtsicherung genutzt, standen sie jedoch „im Weg“, wurden sie gebrochen. Das Paradebeispiel hierfür ist sicherlich die verfassungswidrige Auflösung des Parlaments durch den Präsidenten Jusčenko.

Ausblick

Die zukünftige politische Lage in der Ukraine vorherzusagen, scheint mir, besonders im Zuge der weltweiten Wirtschafts- und Politikkrise, als unmöglich. Meiner Meinung nach wird sich die momentane politische Stabilität nicht weiter festigen, da es immer noch die Pläne eines NATO-Beitrittes gibt und diese sicherlich auf starkes Unbehagen in den östlichen Teilen des Landes stoßen werden. Die wirtschaftliche Stabilität des Landes konnte seitens der ukrainischen Politiker halbwegs hergestellt und erhalten werden, was sich besonders in den Wachstumsraten des BIP widerspiegelt.

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Die zivilgesellschaftliche Komponente der Demokratisierung
Belarus und Ukraine im Vergleich
von Veronika A. Bach (2010)

Einleitung und Fragestellung

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Themenschwerpunkt Systemwandel. Dabei wurden im Rahmen eines most similar case design zwei Länder Osteuropas ausgewählt, die Ukraine und Belarus. Beide Länder sind nach der Theorie der dritten Demokratisierungswelle von HUNTINGTON (1991: 110 ff.) Transformationsstaaten der dritten Demokratisierungswelle, entstanden aus dem Einparteiensystem Sowjetunion. Neben weitgehend ähnlichen abhängigen Variablen, wie der Art der Staatsgründung, hier einer Neugründung von Staaten als Form der Ablösung des autoritären Vorgängerregimes, gibt es vor allem auch einen Unterschied, der hier untersucht werden soll. Die abhängige differierende Variable in meiner Betrachtung stellt den unterschiedlichen Fortschritt der Transition dar, der bis heute zu verzeichnen ist. Belarus ist auf Grund der rückläufigen Entwicklung seit 1996 ein besonders interessanter Fall. Die Ukraine eignet sich dabei gut als Vergleichsland, da sie als direkter Nachbarstaat trotz gleicher Voraussetzungen eine andere Entwicklung durchgemacht hat.

Zunächst sollen die beiden Länder systemtransformations-theoretisch eingeordnet werden. Für die Einordnung orientiere ich mich an den Ergebnissen von MERKEL u. a. und deren Konzept der embedded democracy (vgl. MERKEL 2010: 30 ff.).

Belarus gilt heute nicht mehr als Demokratie, sondern hat sich nach 1996 unter dem Regime von Aleksandr Lukaschenka zu einer Präsidialdiktatur zurückentwickelt (vgl. u. a. TIMMERMANN, 1997 und MERKEL, 2010). Gleichwohl war die Verfassung von 1994 ein Dokument, in dem demokratische Grundwerte festgeschrieben waren, und damit ein erster Schritt in Richtung demokratischer Konsolidierung. In der Verfassung verankert wurden damals formal die acht Demokratiekriterien nach Robert DAHL (2000: 35–40). Nach der Verfassungsänderung 1996 wurden diese Kriterien weitgehend ausgeschaltet und sind heute keineswegs mehr politische Realität in Belarus. Man kann von einer Stagnation innerhalb des autoritären Systems sprechen, die Gegenwelle zur dritten Demokratisierungswelle (nach MERKEL) war in Belarus erfolgreich.

Bezüglich der Ukraine spricht die Forschung von einer „defekten Demokratie“, in dem Sinne, dass nach dem Konzept der embedded democracy Teilsysteme der Demokratie beschädigt sind. Die Orangene Revolution im Jahr 2004, bei der es zu friedlichen Massenprotesten kam, stellte einen Meilenstein im Demokratisierungsprozess der Ukraine dar, ausgelöst durch die Zivilgesellschaft. Jedoch kann im Nachgang keineswegs von einer befriedigenden weiteren Konsolidierung der Demokratie die Rede sein. Streitigkeiten innerhalb der politischen Eliten verhinderten, dass der durch die Zivilgesellschaft gestärkte Demokratisierungsprozess stark fortschreiten konnte. Und so ist die Lage zwar verbessert, Wahlen entsprechen nun weitgehend demokratischen Standards (vgl. OSCE 2007). Andere Teilsysteme sind aber noch immer als defekt zu bezeichnen. So ist beispielsweise eine kritische Medienöffentlichkeit nach wie vor nicht derart gegeben, dass die Medien als „vierte Gewalt“ gelten könnten. (Auswärtiges Amt, 2010)

[...]


[1] Bertelsmann Transformation Index; Ranking von 119 Staaten, das den Erfolg der Transformation zur Demokratie und Marktwirtschaft misst.

[2] Der Statusindex ist ein Mittelwert, der Messungen zur „politischen Transformation“ und der „Transformation zur Marktwirtschaft“, die wiederum den Mittelwert aus mehreren Indikatoren bilden. Bei der Messung konnten max. 10 Punkte erreicht werden.

[3] Gemeint ist die polnisch-litauische Adelsrepublik 1569–1795.

[4] Die ethnisch-ukrainische Auffassung ist besonders stark im Westen des Landes vertreten.

[5] Die ostslawische Auffassung ist besonders in dem ehemals stark russisch dominierten Osten vertreten.

[6] Von Otto Bauer geprägte Schule des österr. Marxismus.

[7] Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik.

[8] Der Failed State Index Score misst anhand von 12 Indikatoren (aufgeteilt in soziale, wirtschaftliche und politische) die Gefahr zu einem failed state zu werden. Der 177. Staat (Norwegen) gilt als der sicherste, während hingegen die Ukraine auf Platz 106 zu den eher gefährdeten (nicht aber momentan) zählt.

[9] Ein Indikator der Weltbank, der im Rahmen des Country Data Report for Ukraine, 1996–2007 erschienen ist und der sich aus mehreren Indikatoren wie z.B. dem BTI zusammensetzt.

[10] Hierbei muss auch erwähnt werden, dass nur der subjektive Eindruck der Bürger von der Korruption gemessen wurde und nicht die tatsächliche Anzahl an Korruptionsfällen, welches aber praktisch unmöglich wäre.

[11] Die Oligarchen verdienten sehr stark intransparent, ähnlich wie in Russland im Zuge der massiven Privatisierungen, sehr schnell viel Geld, wenn auch teilweise auf kriminelle Art und Weise.

[12] Organization for Security and Cooperation in Europe, Behörde u. a. zur Konfliktprävention.

[13] Zitate: Ukrainische Verfassung, online auf: http://www.rada.gov.ua/const/onengl.htm.

[14] Hier muss aber auch erwähnt werden, dass dies die „Schattenseiten“ des Rechtsstaates sind, die nur relativ schwer zu erfassen sind und über die meist nur spekuliert werden kann.

[15] Alle Grafiken: Ukraine-Analysen 37/08: 11ff.

[16] Siehe dazu Shulman 2002 und 2006.

Ende der Leseprobe aus 129 Seiten

Details

Titel
Ukraine - Der lange Weg zur Demokratie
Autoren
Jahr
2014
Seiten
129
Katalognummer
V270853
ISBN (eBook)
9783656617716
ISBN (Buch)
9783956871382
Dateigröße
2628 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ukraine, demokratie
Arbeit zitieren
Djordje Andrijasevic (Autor:in)Veronika A. Bach (Autor:in)Nico Rausch (Autor:in)Georg Sonnenberger (Autor:in)Johannes Stockerl (Autor:in)Nico Carl (Autor:in), 2014, Ukraine - Der lange Weg zur Demokratie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/270853

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