Rechtlich und wirtschaftlich kritische Betrachtung der Finanzkrise am Beispiel Griechenlands

Critical view on the finance crisis with the example of Greek. Legally and economically


Bachelor Thesis, 2013

52 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis:

Glossar:

1. Einleitung
1.1 Begriffs Definition
1.2 Zielsetzung der Arbeit und Erläuterung der Struktur
1.3 Einführung in die Thematik

2 Ursachenforschung der Finanzkrise Griechenlands in der Verträgen der EU
2.1 Rechtliche Voraussetzungen zum Beitritt der Währungsunion
2.1.1 Gründungsgeschichte der EWU
2.1.2 Mitgliedschaft der Europäischen Union
2.1.3 Erfüllung der Konvergenzkriterien
2.2 Untersuchung der Finanzpolitik Griechenlands
2.2.1 Ursachen für die Krise
2.3 Untersuchung der Europäischen Verträge und Sanktionsmöglichkeiten
2.3.1 Untersuchung der Europäischen Verträge auf mögliche Unzulänglichkeiten
2.3.2 Untersuchung der Sanktionsmechanismen auf deren Wirksamkeit

3 Betrachtung von Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen und die wirtschaftlichen Konsequenzen
3.1 Rechtlicher Rahmen der Lösungsmöglichkeiten
3.1.1 Prüfung des Austritts aus der Europäischen Währungsunion
3.1.2 Prüfung des Austritts aus der Europäischen Union
3.1.3 Bildung einer Transferunion
3.2 Wirtschaftliche Folgen
3.2.1 Negative Bilanzeffekte bei Austritt aus der Europäischen Währungsunion
3.2.2 Wirtschaftliche Folgen bei Austritt aus der Europäischen Union
3.2.3 Interne Abwertung bei Verbleib in der Europäischen Währungsunion
3.3 Notwendige methodische Vorgehensweisen

4 Kritische Betrachtung der Szenarien

5 Fazit und Ausblick

Quellverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Glossar:

Acquis communautaire: „Acquis communautaire [frz.] gemeinsamer Besitzstand, Summe der gemeinsamen Rechte und Pflichten der EUMitgliedstaaten. Das sind 1. die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EAG, EG) und ihre späteren völkerrechtlichen Ergänzungen (Primärrecht), 2. Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Empfehlungen, d.h. Rechtsakte der durch das Primärrecht dazu ermächtigten EGOrgane (Sekundärrecht) und 3. die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).Voraussetzung für die Aufnahme in die EU ist u. a., dass ein Beitrittskandidat den acquis communautaire vollständig akzeptiert und in seinem Hoheitsgebiet in Kraft setzt“1

DelorsBericht: Am 1.07.1987 wurde das Ziel einer schrittweisen Verwirklichung einer europäischen Wirtschafts und Währungsunion vertraglich geschlossen, in der Einheitlichen Europäischen Akte. Ein Jahr darauf wurde eine Arbeitsgruppe vom Europäischen Rat beauftragt konkrete Schritte zur Umsetzung zu prüfen. Die Leitung der Arbeitsgruppe hatte Kommissionspräsident Jacques Delors. Der erstellte Bericht wird DelorsBericht genannt, auf ihm beruhend beschloss der Europäische Rat das Dreistufige Konzept beginnend am 1.07.1990.2

EUKonvergenzkriterien: Im Vertrag von Maastricht festgelegte fiskalische und monetäre Vorgaben, die von Staaten Eingehalten werden müssen um an der Europäischen Währungsunion teilnehmen zu können.3

GG Art. 88: „1.Absatz: Der Bund errichtet eine Währungs und Notenbank als Bundesbank.

2. Absatz: Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.“4

Seigniorage: Als Seigniorage wird der von Notenbanken erzielte Gewinn bezeichnet, der durch die Emmission von Zentralbankgeld entsteht.5

Target: Target beschreibt ein System, das durch die Anfangsbuchstaben der Begriffe: „ T ransEuropean A utomated R ealtime G ross Settlement E xpress T ransfer “ seinen Namen erlangt hat. In diesem System werden Forderungen und Verbindlichkeiten nationaler Zentralbanken gegenüber der EZB festgehalten. Bei Kreditaufnahme von der EZB entsteht eine Verbindlichkeit, bei Geldtransfer an die EZB eine Forderung.6 Seit 19. November 2007 wird die zweite Generation TARGET2 verwendet.7

Transferunion: Eine Transferunion zeichnet sich durch dauerhafte, direkte und horizontale monetäre Transfers innerhalb einer Staatengemeinschaft aus.8

1. Einleitung

Mit den Worten „Es hat keinen Sinn, über den Austritt Griechenlands aus der EuroZone zu spekulieren“9 schloss der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble einen Austritt Griechenlands aus der Europäischen Währungsunion aus und verbot sich Spekulationen über einen solchen.

Durch die Medienberichterstattungen könnte die Meinung entstehen, dass ein solcher aber von der griechischen Bevölkerung gewünscht ist. Seit dem 25. Mai 2011 gibt es die Bewegung „empörte Bürger“, die tausende von Menschen auf der Straße demonstrieren lässt. Aus einer vom Meinungsforschungsinstitut Public Issue veröffentlichen Umfrage am 12.Juni 2012 geht dabei hervor, dass 87% der griechischen Bürger der Meinung sind, ihr Land schlage einen falschen Kurs ein.10 Die Proteste finden aber nicht statt um für einen Austritt Griechenlands zu demonstrieren, die Bürger sind sehr hart von den Sparmaßnahmen betroffen und möchten dies zum Ausdruck bringen. Bei einer Meinungsumfrage am 22.Mai 2011 sprachen sich 66% gegen die Rückkehr zum Drachme aus.11

Politisch ist ein Austritt augenscheinlich nicht gewollt, die Frage die ich in dieser Arbeit klären möchte ist ob es überhaupt rechtliche Möglichkeiten für einen solchen gibt und ob es aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll wäre eine solche Möglichkeit zu nutzen. Bei der Analyse beschäftigte ich mich intensiv mit dem Thema Finanzkrise und möchte am Beispiel Griechenlands beleuchten wie es zu dieser kam, welche Lösungsansätze vorhanden sind und wie die Rechtslage zu diesen ist.

Es werden von mir dabei verschiedene Szenarien analysiert. Dazu gehören der schon angesprochene Austritt Griechenlands aus der Währungsunion. Aufgrund der Verbindung der Europäischen Währung mit der Europäischen Union wird auch der Austritt Griechenlands aus der Europäischen Union analysiert.

Um einen umfassenden Vergleich zu haben und einen Handlungsvorschlag geben zu könnnen, werden auch die zwei möglichen Szenarien bei einem Verbleib Griechenlands in der Währungsunion analysiert. Eine Möglichkeit ist das Griechenland durch interne Abwertung seine Wettbewerbsfähigkeit wieder herstellt. Die andere ist, dass Griechenland in der Europäischen Währungsunion verbleibt und durch internationale Kapitaltransfers unterstützt wird.

In dieser Arbeit werden dabei die Funktionsweise der Europäischen Union dargestellt sowie wirtschaftliche Zusammenhänge und Folgen gezeigt.

1.1 Begriffs Definition

Zu Beginn der Arbeit soll durch die Klärung eines Begriffs ein eintauchen in die Materie gelingen. Geklärt werden muss was mit dem Begriff „wirtschaftlich sinnvoll“ bezeichnetwird.

Ein wesentlicher Teil der ökonomischen Effizienz wird in der Makroökonomie durch die Wettbewerbsfähigkeit ausgedrückt.12 In den Medien und der Politik wird von den nationalen Märkten eine hohe Wettbewerbsfähigkeit gefordert, es fehlt jedoch eine weitläufig eindeutige Definition. Die Europäische Kommission schreibt 2009: „economic literature [does] not provide a single commonly agreed definition of competitiveness“13

Nach der klassischen Lehre profitieren alle Marktteilnehmer, wenn jeder seinen komparativen Vorteil nutzt. Nach Peters (2010, S.1) wird der Begriff „komparativer Vorteil“ vermehrt durch den Begriff „wettbewerblicher Vorteil“ ersetzt.

Ein Land das einen wettbewerblichen Vorteil gegenüber seinen Handelspartnern besitzt, erwirtschaftet einen Leistungsbilanzüberschuss und erreicht somit Wohlstand.

Schlussfolgernd wird in dieser Arbeit wirtschaftlich sinnvoll als eine wirtschaftspolitische Entscheidung definiert, welche die Wettbewerbsfähigkeit steigert.

In dieser Arbeit soll erörtert werden welche Szenarien für Griechenland wirtschaftlich sinnvoll sind. Nach Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Abschätzung der politischen Folgen wird auf den Erkenntnissen beruhend ein Handlungsvorschlag gegeben.

1.2 Zielsetzung der Arbeit und Erläuterung der Struktur

Der Aufbau dieser Arbeit unterliegt der Logik zu Beginn Zusammenhänge herzustellen und die Ursachen der Finanzkrise zu klären. Der Grundstein hierzu wurde im vorherigen Kapitel 1.1 Begriffs Definition gelegt. Die Begriffsklärung dient zum einen um in die Thematik langsam einzutauchen und zum anderen um es auch für Personen die in den Bereichen Jura und Wirtschaft keinen Expertenstatus besitzen ohne großen Aufwand lesbar zu machen.

Ich habe mich dazu entschieden mich auf einen Begriff zu fokussieren, die Definition weiterer Begriffe findet in verkürzter Form im Glossar statt.

Eingehend werden dann die rechtlichen Rahmenbedingungen und die einzuhaltenden Konvergenzkriterien zum Beitritt der Währungsunion analysiert, hierbei sollen mögliche Schwachstellen in den europäischen Verträgen und Sanktionsmechanismen ausgemacht werden.

Anschließend an die rechtliche Analyse werden daraus abgeleitete Möglichkeiten wirtschaftlich analysiert. Wie in der Einleitung angekündigt dienen hierfür vier Szenarien.

Für die Szenarien mit Einführung einer neuen eigenen Währung, werden methodisch notwendige Vorgehensweisen zur Verhinderung von Kapitalflucht erläutert.

Abschließend wird auf Basis der von rechtlichen Grundlagen und wirtschaftlichen Folgen eine Bewertung und ein Handlungsvorschlag für Griechenland abgegeben. Mein Ziel ist es, mit dieser Arbeit Teil zur objektiven Meinungsbildung über verschiedene Szenarien, im Besonderen auf den immer öfter diskutierten Austritt eines Mitgliedstaates, beizutragen.

1.3 Einführung in die Thematik

Das klassische Verständnis einer Währungsunion ist, dass mindestens zwei souveräne Staaten eine gemeinsame Währung so wie eine gemeinsame Zentralbank besitzen. Zumindest muss eine Währung uneingeschränkt als Zahlungsmittel in mindestens zwei Ländern gelten.14 Nach dieser Definition hat es in der Geschichte bisher wenige Finanzkrisen innerhalb von Währungsunionen gegeben.

In der Literatur werden für Währungsunionen aber auch breitere Definitionen zugrunde gelegt. Bordo und Jonung (1999) beispielsweise verschaffen eine Übersicht über Gründungen und Auflösungen von Währungsunionen. Dabei fallen unter die Definition von Währungsunionen auch Länder die keine gemeinsame Zentralbank besaßen, wie beispielsweise die Skandinavische Münzunion. Auch der Zusammenschluss von nicht souveränen Staaten wie bei der Sowjetunion und Jugoslawien zählen dazu.15

Eine überdies allgemeinere Definition wird von Glick und Rose (2002) benutzt, danach bilden Staaten schon eine Währungsunion wenn sie die gleiche Währung verwenden oder ein fester Wechselkurs von 1:1 besteht.16

Aufbauend auf einer solchen Definition werden von Nitsch (2004) im Zeitraum zwischen 1948 und 1997 genau 128 bilaterale Austritte aus Währungsunionen gezählt. Auf Basis seines Datensatzes konnte er keine ökonomischen Indikatoren ermitteln die erklären oder voraussagen können ob und wann ein Auseinanderbrechen einer Währungsunion ansteht.17

Daraus lässt sich folgern, dass das auseinanderbrechen von Währungsunionen weniger auf ökonomische Faktoren zurück zu führen ist, als vielmehr auf politische Umbrüche.

Die Erfahrungen aus vergangenen Währungsauflösungen liefern in Bezug auf die organisatorische Abwicklung Hinweise. Diese werden in Kapitel 3.3 Notwendige methodischen Vorgehensweisen behandelt werden.

Erfahrungen von vergangenen Währungsauflösungen hinsichtlich der makroökonomischen Konsequenzen können nur entfernt ausgewertet werden. Denn es kaum möglich die wirtschaftlichen Folgenausgelöst durch die Austrittseffekte von den Folgen der politischen Umwälzung zu isolieren.

Im Folgenden Kapitel sollen zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Beitritt der Währungsunion aufgezeigt werden. Die Fragen ob die Krise hausgemacht ist und ob Griechenland gar nicht erst hätte beitreten dürfen stehen im Vordergrund.

Anschließend wird Griechenlands Weg in die Krise beschrieben, um mögliche Ursachen zu identifizieren.

2 Ursachenforschung der Finanzkrise Griechenlands in der Verträgen der EU

Um die Situation Griechenlands weitreichend beurteilen zu können, werde ich nun die Europäischen Verträge analysieren. Es gilt zu klären ob in diesen Unzulänglichkeiten bestehen oder ob Griechenland der Währungsunion nicht hätte beitreten dürfen.

Es wird anschließend der Krisenverlauf betrachtet und geklärt warum die vorgesehenen Sanktionsmechansimen nicht gegriffen haben.

2.1 Rechtliche Voraussetzungen zum Beitritt der Währungsunion

Zur Teilnahme an der europäischen Währungsunion sind rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Zum einen ist die Mitgliedschaft in der Europäischen Union zwingend notwendig, dies wird in Kapitel 2.1.1 Mitgliedschaft der Europäischen Union behandelt.

Zum anderen müssen fiskale und monetäre Vorgaben anhand bestimmter Wirtschaftsindikatoren über einen gewissen Zeitraum eingehalten werden. Die Darstellung dieser findet in Kapitel 2.1.2 Erfüllung der Konvergenzkriterien statt.

Bevor die Voraussetzungsbedingungen untersucht werden, soll in folgendem Kapitel die Gründung der Währungsunion erläutert werden, um die Ziele einer solchen Gemeinschaft zu verstehen.

2.1.1 Gründungsgeschichte der EWU

Die Gründung der europäischen Wirtschaft und Währungsunion wurde in drei Stufen vollzogen und ist gekrönt von der Verwendung einer gemeinschaftlichen Währung.

Zunächst musste sich die Wirtschaftspolitik innerhalb der Europäischen Union angleichen, dies wurde vom Europäischen Rat am 26. Juni 1990 beschlossen. Der Ablauf hierzu war gemäß des DelorsBerichtes.18 Beginn sollte der 1.Juli 1990 sein. Die genauen Ziele der ersten Stufe waren die Liberaliesierung des Kapitalverkehrs und eine stärkere Konvergenz der Wirtschaftspolitik. Es sollte auch die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken gestärkt werden.

Die zweite Stufe begann am 1. Januar 1994, hier wurde der Vorläufer der Europäischen Zentralbank, das Europäische Währungsinstitut gegründet und die Staaten mussten von nun an darauf achten die Konvergenzkriterien zu erfüllen.

Die dritte Stufe bedurfte der qualifizierten Mehrheit19 des Rates und trat am 1.Januar 1999 in Kraft, zu diesem Zeitpunkt wurden die Wechselkurse der Teilnehmerstaaten unwiderruflich festgelegt. Von nun an wurde an Kapital und Devisenmärkten ausschließlich der Euro verwendet.20 Die Bargeldeinführung des Euros fand dann zum 1.Januar 2002 statt.

Um dem Euro eine politische Stabilität während der Einführungsphase zu geben, und um die öffentliche Akzeptanz zu stärken wurden die Art. 102104 des EGVertrages zur Wirtschaftsunion um den EU Stabilitäts und Wachstumspakt erweitert, was der Europäische Rat am 23. Juni 1997 billigte. Ziel des Pakts waren eine Eindämmung der Verschuldung und somit Präventiv einer Inflation vorzubeugen. Im Stabilitäts und Wachstumspakt wurde die Staatsdefizitgrenze von 3% gestärkt und Sanktionsvereinbarungen getroffen.21

Neben der Stärkung der Haushaltsdisziplin und einer Einschränkung unkontrollierter Verschuldung der Staaten wurden als Ziel Haushaltsüberschüsse angestrebt.

Ab dem Zeitpunkt des Stabilitäts und Wachstumspakts unterlag die Wirtschafts und Haushaltspolitik einer starken Aufsicht der Europäischen Kommission. Bei Verstößen eines der Mitgliedstaaten konnte ein Sanktionsmechanismus in Gang gesetzt werden, der vom Rat der Finanzminister mit einer Mehrheit von zwei Dritteln zu beschließen war.

Die Wirksamkeit der Sanktionsmechanismen wird im Kapitel 2.3.2 Untersuchung der Sanktionsmechanismen auf deren Wirksamkeit analysiert.

Auch der Währungspolitische Spielraum wurde von der Politik beschränkt. In einem Protokoll zum EGVertrag von 1992 sollte nach deutschem Vorbild der Bundesbank und nach Art. 88 Grundgesetzt22 die Europäische Zentralbank errichtet werden. Die vollständige Unabhängigkeit dieser solle eine Preisstabilität gewährleisten sollte.23 Dies wurde dann 1998 mit der Gründung der Europäischen Zentralbank umgesetzt.

Wie eingehend erwähnt bedarf der Mitgliedschaft in der Europäischen Währungsunion einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union selbst. Welche Voraussetzungen hierzu nötig sind werden im anschließenden Kapitel dargestellt.

2.1.2 Mitgliedschaft der Europäischen Union

Die Europäische Union ist ein Staatenverbund der aktuell 28 Mitgliedstaaten besitzt.24 Die Bevölkerung liegt bei mehr als einer halben Milliarde Einwohnern25 und gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist der Binnenmarkt der stärkste gemeinsame Markt der Welt.

Seit dem Vertrag von Lissabon besitzt die europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit in den Vereinten Nationen. Sie verfügt zwar nicht über das Abstimmungsrecht, jedoch über einen erweiterten Beobachterstatus mit Einsichts und Rederecht bei der UN.26

Die Europäische Union selbst beruht auf zwei Grundverträgen, dem Vertrag über die Europäische Union (EUVertrag) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUVertrag).

Der Ursprung der heutigen Europäischen Union waren die 1951 und 1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften EGKS, EWG und Euratom, auf die der Vertrag von Maastricht im Jahre 1992 folgte. Im Maastrichter Vertrag steht der Beschluss der Gründung einer Wirtschafts und Währungsunion.

In den Verträgen von Amsterdam, aus dem Jahre 1997, und Nizza, gezeichnet 2001, wurde das Vertragswerk der EU angepasst und überarbeitet.27

Der Vertrag von Lissabon aus dem Jahre 2007, hat die zwei Grundverträge noch einmal weitreichend auf die Anforderungen anpasst.

Nach dem Vertrag von Lissabon erhielt der EG Vertrag den Namen AEU Vertrag.28

Um in der von da an bestehenden Gemeinschaft aufgenommen werden zu können, haben die Staats und Regierungschefs drei Bedingungen bei einem Treffen 1993 in Kopenhagen formuliert. Die nach dem Ort des Treffens benannten „Kopenhagener Kriterien“29 müssen von einem Staat erfüllt werden, der der EU beitreten möchte und lauten Folgendermaßen:

Auf politischer Ebene muss eine institutionelle Stabilität herrschen. Der Beitrittskandidat benötigt eine rechtsstaatliche und demokratische Ordnung. Es müssen die Menschenrechte geachtet und Minderheiten geschützt werden.

Auf wirtschaftlicher Ebene muss das Land, welches einen Beitritt anstrebt, sowohl eine funktionsfähige Marktwirtschaft besitzen, als das diese auch stark genug sein muss um innerhalb des EUBinnenmarkts standzuhalten.

Das dritte Kriterium, das erfüllt werden muss, ist das sogenannte „AcquisKriterium“.30 Es bezeichnet die Fähigkeit sich, die aus einer EUMitgliedschaft ergebenden Verpflichtungen und Ziele zu Eigen zu machen. Dies bedeutet die Übernahme des gesamten gemeinschaftlichen Rechts, des „gemeinschaftlichen Besitzstandes“ (Acquis Communautaire)31

Nach Aufnahme in der Europäischen Union, ist ein weiterer Integrationsprozess die Übernahme des Euro als Währung. Das folgende Kapitel erläutert die Kriterien die erfüllt werden müssen um diesen Integrationsschritt zu gehen.

[...]


1 Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EUBegriffe und Länderdaten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007; S.7

2 Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002/Bonn 2004, S. 262ff.

3 Vgl. Europäisches Währungsinstitut: Konvergenzbericht; März 1998

4 Vgl. Art. 88 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

5 Otmar I., Einführung in die Geldtheorie, 14. Auflage 2007, Seite 266268

6 Vgl. http://www.ecb.int/pub/pdf/other/tagide.pdf , Stand 05.08.2013

7 Vgl. http://www.ecb.int/paym/t2/migration/html/index.en.html , Stand 05.08.2013

8 Vgl. Deutsche Bank Research Transferunion Europa; 28.Juni 2011; S.1

9 SpiegelOnline: Finanzkrise: Schäuble schließt EuroAustritt Griechenlands aus; Artikel vom 14.10.2012

10 Vgl. Zeitungartikel: Wachsende Unzufriedenheit in Griechenland

11 Vgl. Malkoutzis, M., Griechenland ein Jahr in der Krise; S.4

12 Vgl. Peters, D. (1. März 2010). Price Competitiveness in Central and Eastern Europe a case study for transition economics. Düsseldorf, Deutschland: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung IMK

13 Europäische Kommission: Special Report on Competitiveness; 2009; S.18

14 Vgl. Prof. Dr. HansWerner Wohltmann, Währungsunion in Gabler Lexikon; 2013

15 Vgl. Bordo, M. und L. Jonung (1999): “ The Future of EMU: What Does the History of Monetary Unions Tell Us? “ , NBER Working Paper, 7365

16 Vgl. Glick, R. und A. Rose (2002): „ Does a currency union afect trade? The time series evidence “ , European economic Review, 46(6), 11251151.

17 Nitsch, V. (2004): „ Have a Break, Have a … National Currency: When Do Monetary Unions Fall Apart? “ , CESifo Working Paper Series, 1113.

18 Vgl. DelorsBericht im Glossar

19 Als qualifizierte Mehrheit galt bis zum Vertrag von Lissabon, dass Jeder Mitgliedstaatüber einebestimmte Anzahl von Stimmen verfügt, die von seinem demografischen Gewicht abhängen. EineEntscheidung im Rat galt nur dann als angenommen, wenn eine bestimmte Anzahl von Stimmen einerMehrheit der Mitgliedstaaten erreicht war.(Vgl. Zusammenfassung der EU Gesetzgebung: Der Rat derEuropäischen Union) Seit dem Vertrag von Lissabon gilt mit einerÜbernahmeregelung Art 16 (4) EUV:„[…]gilt als qualifizierte Mehrheit eine Mehrheit von mindestens 55% der Mitglieder des Rates, gebildet aus mindestens 15 Mitgliedern, sofern die von diesen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens65% der Bevölkerung der Union ausmachen. Für eineSperrminorität sind mindestens vier Mitglieder des Rates erforderlich, andernfalls gilt die qualifizierteMehrheit als erreicht.“(Artikel 16 Abs. 4 EUV)

20 Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Stuttgart 2002/Bonn 2004, S. 262ff.

21 Vgl. Hentschelmann, K.: Der Stabilitäts und Wachstumspakt, Nomos, BadenBaden 2009.

22 Vgl. Art. 88 GG im Glossar.

23 Vgl. Scheller, HP K: Die Europäische Zentralbank Geschichte, Rolle und Aufgabe; ISBN 978928990021 8, 2006; S. 46f.

24 Vgl. Europäische Union Länderliste: http://europa.eu/abouteu/countries/index_de.htm, Stand 10.08.2013

25 Vgl. Eurostat EU (28 countries); Abgerufen am 10.08.2013: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&language=en&pcode=tps00001&tableSelection=1&foot notes=yes&labeling=labels&plugin=1

26 Vgl. Wie die Europäische Union und die Vereinten Nationen zusammenarbeiten; S.2

27 Vgl. Lenz, CarlOtto: EUVerträge. Kommentar, Bundesanzeiger Verlag Köln, 5. Aufl. 2010

28 Vgl. Philipp Lambach, Christoph Schieble: EU Concours. Leitfaden zur Europäischen Union. 2. Auflage. ViaEurope, Berlin 2007, ISBN 3939938009

29 Vgl. InfoBlatt: eabBerlin II/6: Kopenhagener Kriterien

30 Vgl. Die Bundesregierung Bedingungen für den Beitritt der Europäischen Union

31 Vgl. Acquis Communautaire im Glossar

Excerpt out of 52 pages

Details

Title
Rechtlich und wirtschaftlich kritische Betrachtung der Finanzkrise am Beispiel Griechenlands
Subtitle
Critical view on the finance crisis with the example of Greek. Legally and economically
College
University of Applied Sciences Südwestfalen; Meschede
Grade
2,0
Author
Year
2013
Pages
52
Catalog Number
V271117
ISBN (eBook)
9783656728252
ISBN (Book)
9783656728191
File size
618 KB
Language
German
Keywords
rechtlich, betrachtung, finanzkrise, beispiel, griechenlands, critical, greek, legally
Quote paper
Sven Janitschke (Author), 2013, Rechtlich und wirtschaftlich kritische Betrachtung der Finanzkrise am Beispiel Griechenlands, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271117

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