Ziel der gesetzgeberischen Maßnahmen zur ad-hoc Publizität ist es, das Vertrauen der Anleger in die Märkte zu stärken. Um dieses Vertrauen sicher zu stellen und so die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu erhalten, werden geeignete, schnelle und richtige Informationen benötigt. Dies scheint derzeit umso wichtiger, da sich der deutsche Kapitalmarkt im Wandel befindet. Aktien werden zwischenzeitlich als Teil der Altersvorsorge auch von Kleinanlegern genutzt. Für ebendiese sind einfache und vor allem korrekte Informationen umso wichtiger. Ihnen fehlen die Mittel und Kompetenzen, selbst an derartige Informationen zu gelangen oder aufgrund von anderen Informationen auf die wahren Umstände Rückschlüsse zu bilden. Dabei fließen die Informationen als Erwartungen des Anlegerpublikums über Kauf- und Verkauforder in die Preise bzw. Kurse am Kapitalmarkt ein. Unternehmen versuchen, im Rahmen der „Investor Relations“ diese Informationen gezielt zu steuern. Als legitime Instrumente der kurzfristigen Kapitalmarktkommunikation der Investor Relations lassen sich u. a. ad-hoc Mitteilungen, Pressekonferenzen, Pressemitteilungen, Analystengespräche und Interviews zählen. Problematisch hinsichtlich der Informationsbereitstellung für den Kapitalmarkt ist die Tatsache, dass lediglich die ad-hoc Publizität rechtlich geregelt ist. So kann von den Unternehmen, innerhalb gewisser Grenzen – bspw. dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWB) – alternative Kapitalmarktkommunikation betrieben werden, ohne sich an die strengen Regeln der ad-hoc Publizität halten zu müssen.
Ziel dieser Arbeit ist es, ebendiesen Diskurs zwischen ad-hoc Publizität und anderen kurzfristigen Kapitalmarktkommunikationsmitteln aufzuzeigen und deren Verhältnis zueinander darzustellen. Insbesondere soll auf Pressekonferenzen Bezug genommen werden, welche im Anschluss an eine ad-hoc mitgeteilte Information, diese aufgreifen, ergänzen oder relativieren. Dabei soll zunächst die ad-hoc Publizität in die verschiedenen, angrenzenden Rechtsgebiete eingeordnet werden und schließlich von diesen abgegrenzt werden. Im Anschluss werden die spezifischen Ziele der ad-hoc Publizität aufgezeigt. In einem weiteren Schritt wird die Gesetzesgrundlage der ad-hoc Publizität (§ 15 WpHG) zu analysieren sein. Anschließend soll das Verhältnis zwischen der ad-hoc Publizität einerseits und der darauffolgenden Pressekonferenz andererseits, dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Einordnung und Ziele der ad-hoc Publizität
- I. Stellung und Ziele der ad-hoc Publizität im Rahmen der Regelpublizität
- II. Stellung und Ziele der ad-hoc Publizität im Rahmen des Insiderrechts
- III. Zusammenfassende Betrachtung des Zielsystems der ad-hoc Publizität
- C. Die ad-hoc Publizitätspflicht
- I. Der Inlandsemittent von Finanzinstrumenten als Normadressat
- II. Die ad-hoc publizitätspflichtige Information
- 1. Die Insiderinformation
- 2. Der unmittelbare Bezug der Insiderinformation auf den Emittenten
- III. Die unverzügliche Veröffentlichung einer Insiderinformation
- IV. Die Ausnahme von der ad-hoc Publizitätspflicht: die Selbstbefreiung
- D. Die ergänzende Pressekonferenz im Anschluss an eine ad-hoc Mitteilung
- I. Eine ergänzte Information mit unmittelbarem Bezug zum Äußernden
- II. Eine ergänzte Information mit unmittelbaren Bezug zu einem Geschäftspartner
- III. Das Verhältnis von ad-hoc Publizität und Pressekonferenz
- E. Schlussbemerkung und eigenes Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen ad-hoc Publizität und Pressekonferenzen im Kontext des deutschen Rechts. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der ad-hoc Publizitätspflicht und beleuchtet deren Zusammenspiel mit ergänzenden Pressemitteilungen. Der Fokus liegt auf der Klärung der jeweiligen Funktionen und der Vermeidung von Informationsasymmetrien.
- Rechtliche Rahmenbedingungen der ad-hoc Publizität
- Die Rolle der Insiderinformation
- Die Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung
- Die ergänzende Funktion von Pressekonferenzen
- Das Zusammenspiel von ad-hoc Publizität und Pressekonferenzen
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beschreibt den Kontext der Arbeit, ausgehend von der Neuen-Markt-Krise 2003 und dem damit verbundenen drastischen Wertverlust und der Reduktion von börsennotierten Unternehmen. Diese Krise wird als Ausgangspunkt für die verstärkte Regulierung im Bereich des Insiderrechts und der ad-hoc Publizität dargestellt, was die Relevanz der Thematik unterstreicht.
B. Einordnung und Ziele der ad-hoc Publizität: Dieses Kapitel ordnet die ad-hoc Publizität in den Kontext der Regelpublizität und des Insiderrechts ein. Es werden die Ziele der ad-hoc Publizität im Detail untersucht und beleuchtet, wie diese Ziele zur Vermeidung von Marktmanipulationen und zur Gewährleistung fairer Marktbedingungen beitragen. Die verschiedenen Aspekte des Zielsystems werden umfassend analysiert und miteinander in Beziehung gesetzt.
C. Die ad-hoc Publizitätspflicht: Dieses Kapitel befasst sich eingehend mit der ad-hoc Publizitätspflicht. Es definiert den Kreis der Normadressaten (Inlandsemittenten von Finanzinstrumenten) und legt detailliert dar, welche Informationen der ad-hoc Publizitätspflicht unterliegen. Die Kriterien einer Insiderinformation (konkret, nicht öffentlich bekannt, Emittentenbezug, erhebliche Preisbeeinflussung) werden sorgfältig erläutert. Ausnahmen von der Pflicht und die Bedeutung der unverzüglichen Veröffentlichung werden ebenfalls umfassend diskutiert.
D. Die ergänzende Pressekonferenz im Anschluss an eine ad-hoc Mitteilung: Dieses Kapitel analysiert die Rolle von Pressekonferenzen im Zusammenhang mit ad-hoc Mitteilungen. Es untersucht, wie Pressekonferenzen die ad-hoc Publizität ergänzen können, sowohl im Bezug auf den Emittenten selbst als auch auf Geschäftspartner. Der Schwerpunkt liegt auf der Klärung des Verhältnisses zwischen beiden Kommunikationsformen und der Vermeidung von Widersprüchen oder Missverständnissen.
Schlüsselwörter
Ad-hoc Publizität, Pressekonferenz, Insiderrecht, Insiderinformation, Kapitalmarkt, Markttransparenz, Finanzinstrumente, Wertpapierhandel, Rechtspflicht, unverzügliche Veröffentlichung, Informationsasymmetrie, Marktmanipulation.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Ad-hoc Publizität und Pressekonferenzen
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen ad-hoc Publizität und Pressekonferenzen im Kontext des deutschen Rechts. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der ad-hoc Publizitätspflicht und beleuchtet deren Zusammenspiel mit ergänzenden Pressemitteilungen. Der Fokus liegt auf der Klärung der jeweiligen Funktionen und der Vermeidung von Informationsasymmetrien.
Welche Themen werden im Detail behandelt?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der ad-hoc Publizität, die Rolle der Insiderinformation, die Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung, die ergänzende Funktion von Pressekonferenzen und das Zusammenspiel von ad-hoc Publizität und Pressekonferenzen. Sie betrachtet die ad-hoc Publizität im Kontext der Regelpublizität und des Insiderrechts, definiert die ad-hoc publizitätspflichtige Information und untersucht Ausnahmen von der Pflicht. Weiterhin analysiert sie die Rolle von Pressekonferenzen im Zusammenhang mit ad-hoc Mitteilungen, sowohl im Bezug auf den Emittenten selbst als auch auf Geschäftspartner.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in folgende Kapitel: Einleitung, Einordnung und Ziele der ad-hoc Publizität (inkl. Stellung im Rahmen der Regelpublizität und des Insiderrechts), Die ad-hoc Publizitätspflicht (inkl. Normadressaten, Insiderinformation und unverzügliche Veröffentlichung), Die ergänzende Pressekonferenz im Anschluss an eine ad-hoc Mitteilung (inkl. Verhältnis zu ad-hoc Publizität) und Schlussbemerkung/Fazit.
Was ist der Ausgangspunkt der Untersuchung?
Die Arbeit nimmt die Neue-Markt-Krise 2003 mit dem damit verbundenen drastischen Wertverlust und der Reduktion von börsennotierten Unternehmen als Ausgangspunkt für die verstärkte Regulierung im Bereich des Insiderrechts und der ad-hoc Publizität.
Welche Ziele verfolgt die ad-hoc Publizität?
Die Ziele der ad-hoc Publizität sind die Vermeidung von Marktmanipulationen und die Gewährleistung fairer Marktbedingungen durch die unverzügliche Veröffentlichung von Insiderinformationen. Die Arbeit analysiert das umfassende Zielsystem der ad-hoc Publizität detailliert.
Wer ist Normadressat der ad-hoc Publizitätspflicht?
Der Inlandsemittent von Finanzinstrumenten ist der Normadressat der ad-hoc Publizitätspflicht.
Was ist eine ad-hoc publizitätspflichtige Information?
Eine ad-hoc publizitätspflichtige Information ist eine Insiderinformation mit unmittelbarem Bezug auf den Emittenten, die konkret, nicht öffentlich bekannt ist und erheblichen Einfluss auf den Kurs des Wertpapiers haben kann. Die Arbeit erläutert die Kriterien detailliert.
Welche Rolle spielen Pressekonferenzen?
Pressekonferenzen können die ad-hoc Publizität ergänzen, indem sie zusätzliche Informationen liefern, sowohl zum Emittenten selbst als auch zu Geschäftspartnern. Die Arbeit analysiert das Verhältnis zwischen beiden Kommunikationsformen und betont die Vermeidung von Widersprüchen oder Missverständnissen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Ad-hoc Publizität, Pressekonferenz, Insiderrecht, Insiderinformation, Kapitalmarkt, Markttransparenz, Finanzinstrumente, Wertpapierhandel, Rechtspflicht, unverzügliche Veröffentlichung, Informationsasymmetrie, Marktmanipulation.
- Citar trabajo
- B.Sc. der Wirtschaftswissenschaften Mark Mayer (Autor), 2013, Das Verhältnis von ad-hoc Publizität und Pressekonferenz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271237